Haftbefehl gegen Wladimir Putin

Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Der Haftbefehl gegen Wladimir Putin wurde am 17. März 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassen. Er beruht auf dem begründeten Verdacht, dass Putin für Deportationen ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich sei.

Wladimir Putin im März 2023
Marija Lwowa-Belowa (2020)

Erstmals wird ein Staatschef eines ständigen Mitgliedslandes des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf diese Weise gesucht. Ein weiterer Haftbefehl richtet sich gegen Marija Lwowa-Belowa, die russische Präsidialkommissarin für Kinderrechte.

Es handelt sich um die ersten veröffentlichten Haftbefehle des IStGH, die im Zusammenhang mit mutmaßlich begangenen Kriegsverbrechen nach Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine erlassen worden sind.

Inhalt Bearbeiten

Haftbefehle des Internationalen Gerichtshofs werden im Artikel 58 des Römischen Statuts beschrieben.

Laut einer Pressemitteilung des Gerichts wird dem Präsidenten Russlands vorgeworfen, „für das Kriegsverbrechen der unrechtmäßigen Vertreibung der Bevölkerung (Kinder) und das der unrechtmäßigen Überführung der Bevölkerung (Kinder) aus den [von Russland] besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation“ verantwortlich zu sein.[1]

Diese Kriegsverbrechen, die in Artikel 8[2] des Römischen Statuts definiert werden und deren Betroffene (Kinder) durch die Genfer Konventionen besonders geschützt sind, „wurden mutmaßlich [während des russischen Überfalls auf die Ukraine] begangen“ („were allegedly committed“). Für eine persönliche Verantwortlichkeit und Vorgesetztenverantwortlichkeit Putins sah die Vorverfahrenskammer II des IStGH einen begründeten Verdacht.[3][4]

Hintergrund Bearbeiten

Internationaler Strafgerichtshof Bearbeiten

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande und ist ein internationales Gericht. Weder die Ukraine noch Russland sind Mitglieder des Gerichts. Die Haltung Russlands zum Römischen Statut änderte sich im Laufe der Zeit. Zunächst hatte es den Vertrag im Jahre 2000 unterzeichnet, wenn auch nicht ratifiziert. Nachdem die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda 2016 die Bewertung abgegeben hatte, die Annexion der Krim komme einem bewaffneten Konflikt zwischen den Staaten gleich, verwies Russland auf „nationale Interessen“ und sagte sich vom IStGH los.[5][6]

Die Ukraine hatte in Ad-hoc-Erklärungen von 2014 und 2015 Untersuchungen auf dem eigenen Staatsgebiet zugestimmt[7][8] und die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes anerkannt. Damit kann der Ankläger wegen jeglichen Vorwurfs von u. a. Kriegsverbrechen, die in jeglichen Teilen des Territoriums der Ukraine nach dem 21. November 2013 von jeglichen Personen begangen worden seien, ermitteln.[9]

Der Präsident des Gerichts Piotr Hofmański äußerte in einem Video die Hoffnung, mit der Bekanntgabe der Existenz eines Haftbefehls zukünftige Verbrechen zu verhindern.[3]

Der Haftbefehl gegen Putin ist der erste, mit dem ein Staatschef eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gesucht wird. Er ist, zusammen mit dem gleichzeitig ausgestellten Haftbefehl gegen die russische Beamtin Marija Lwowa-Belowa, zugleich der erste, den der Internationale Strafgerichtshof im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erlassen hat.[10][11][12]

Russischer Überfall auf die Ukraine Bearbeiten

Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 eskalierte der Russisch-Ukrainische Krieg, der Ende Februar 2014 begonnen hatte. Im Zuge dieser Invasion hat Russland laut von der UN als glaubwürdig eingestuften Berichten ukrainische Kinder entführt.[13]

Deportation von Kindern Bearbeiten

 
Putin und Marija Lwowa-Belowa (März 2022)

Nach Einschätzung der Vereinten Nationen handelt es sich bei der Deportation von Kindern um ein Kriegsverbrechen, bei dem es auch darum geht, die verschleppten Kinder zu russifizieren. In Russland würden die Kinder in Pflegefamilien gebracht und zur Adoption freigegeben. Zur Zahl der aus der Ukraine entführten Kinder gibt es unterschiedliche Schätzungen. Die ukrainischen Behörden gehen davon aus, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges mehr als 16.000 Kinder aus Waisenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Internaten verschleppt worden sind. Wie das ukrainische Regional Center for Human Rights ausführt, wurden etwa zehntausend Kinder aus Ferienlagern auf der Krim und in Belarus nach Russland gebracht. Nach einer Studie der Yale University sind etwa 6.000 Kinder in Umerziehungslager geschickt worden.[14] Im September 2022 behauptete Lwowa-Belowa, dass sich die ablehnende Haltung der Kinder Russland gegenüber schrittweise „in Liebe“ verwandle, wenn sie in die russischen Familien kommen und die „Integration“ beginne. So habe eine Gruppe von 30 deportierten Kindern zunächst „negativ“ über Putin geurteilt, „alle möglichen Gemeinheiten“ gesagt und „die ukrainische Hymne gesungen“.[6]

Nach Auffassung des Chefanklägers Karim Ahmad Khan stehen die Kriegsverbrechen in einem Zusammenhang mit den bereits 2014 begonnenen aggressiven Handlungen des russischen Militärs gegen die territoriale Integrität der Ukraine. Die Ermittler hätten „mindestens Hunderte“ Deportationen ukrainischer Kinder identifizieren können. Während Russland andere Kriegsverbrechen im Russisch-Ukrainischen Krieg wie die Massaker von Butscha als „Inszenierung“ darstelle, sei die Verschleppung der Kinder „offizielle Politik“, bei der die Verbindung zu Putin eindeutig sei.[6]

Reaktionen Bearbeiten

Reaktionen der Kriegsparteien Bearbeiten

Kreml-Sprecher Dmitri Peskow bezeichnete den Haftbefehl als „unverschämt und inakzeptabel“[15] und betonte, dass Russland die Zuständigkeit des Gerichts nicht anerkenne.[16] Die ebenfalls gesuchte Lwowa-Belowa äußerte sich gegenüber der russischen Nachrichtenagentur TASS sarkastisch: Es sei „großartig, dass die internationale Gemeinschaft die Arbeit zur Hilfe für die Kinder unseres Landes gewürdigt hat“.[17] Dmitri Medwedew, ein früherer Präsident Russlands, äußerte, eine Festnahme Putins im Ausland käme einer Kriegserklärung an sein Land gleich.[18]

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj begrüßte den Schritt und sprach von einer „historischen Entscheidung“ des Internationalen Strafgerichts. „Der Anführer eines Terrorstaates und eine weitere russische Amtsträgerin“ seien „offiziell Verdächtige in einem Kriegsverbrechen“.[19] Es handle sich um einen Wendepunkt, da nun klar sei, dass Russland sich für die begangenen Verbrechen werde verantworten müssen.[20] Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba unterstützte die Entscheidung des Gerichts und betonte auf Twitter, dass „internationale Verbrecher für den Diebstahl von Kindern und anderen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden“ müssten.[21]

Internationale Reaktionen Bearbeiten

Der amerikanische Präsident Joe Biden bezeichnete den Haftbefehl als gerechtfertigt, da Putin eindeutig Kriegsverbrechen begangen habe und sprach von einem „sehr starken Punkt“, auch wenn der Internationale Strafgerichtshof von den Vereinigten Staaten nicht anerkannt werde.[19] Der ehemalige US-Sonderbotschafter für Kriegsverbrechen, Stephen Rapp, hob hervor, dass der Haftbefehl Putin zu einem Paria mache und er sich bei Reisen einem hohen Risiko einer Verhaftung aussetze. Putin könnte zunehmend isoliert werden und die Bedrohung einer Verhaftung über ihm hängen, bis er vor Gericht gestellt werde.[4]

Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßten die Entscheidung. Olaf Scholz betonte, dass „niemand über Recht und Gesetz stehe“ und der internationale Strafgerichtshof die richtige Institution sei, Kriegsverbrechen zu untersuchen.[22] Wer einen blutigen Krieg anzettele, müsse zur Rechenschaft gezogen werden. Mit dem erlassenen Haftbefehl werde Entschlossenheit demonstriert.[19] Buschmann sagte, dass (nach einem Vollstreckungsersuchen des IStGH) Deutschland Putin festnehmen und an den IStGH übergeben werde, sollte dieser deutsches Gebiet betreten.[23] Die österreichische Justizministerin Alma Zadić begrüßte ebenfalls den Erlass des Haftbefehls.[24]

Wie Gergely Gulyas, der Stabschef des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, auf einer Pressekonferenz mitteilte, würde Putin in Ungarn nicht verhaftet, da es für eine Vollstreckung des Haftbefehls keine rechtliche Grundlage gebe. Zwar habe Ungarn das Römische Statut unterzeichnet und ratifiziert; es sei aber nicht in das Rechtssystem des Landes integriert worden. Die Regierung habe sich zu dem Haftbefehl keine Meinung gebildet.[25]

Im Vorfeld des G20-Gipfels 2024 in Rio de Janeiro sagte Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva im September 2023, dass eine Verhaftung Putins nicht eine Entscheidung der Regierung, sondern der Justiz von Brasilien wäre, sollte Putin in Brasilien einreisen. Zuvor hatte da Silva behauptet, dass „er auf keinen Fall“ verhaftet werden würde, solange da Silva im Amt sei.[26]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Situation in Ukraine: ICC judges issue arrest warrants against Vladimir Vladimirovich Putin and Maria Alekseyevna Lvova-Belova. In: icc-cpi.int. 17. März 2023, abgerufen am 22. März 2023 (englisch): „Mr Vladimir Vladimirovich Putin […] is allegedly responsible for the war crime of unlawful deportation of population (children) and that of unlawful transfer of population (children) from occupied areas of Ukraine to the Russian Federation“
  2. Genauer: Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Unterbuchstabe vii und Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Unterbuchstabe viii.
  3. a b Situation in Ukraine: ICC judges issue arrest warrants against Vladimir Vladimirovich Putin and Maria Alekseyevna Lvova-Belova. In: icc-cpi.int. 17. März 2023, abgerufen am 18. März 2023 (englisch).
  4. a b Marlise Simons, Anushka Patil: International Criminal Court Issues Arrest Warrant for Putin. In: nytimes.com. 17. März 2023, abgerufen am 17. März 2023 (englisch).
  5. Russland zieht sich vom Weltstrafgericht zurück. Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de), 16. November 2016, abgerufen am 22. März 2023.
  6. a b c Friedrich Schmidt: Besuch im besetzten Gebiet: Putins inszenierte Überraschungen. In: FAZ.NET. 19. März 2023, abgerufen am 20. März 2023 (Paywall).
  7. Jakob Pflügl: Internationaler Haftbefehl – Welche Konsequenzen Putin nach dem Haftbefehl drohen. In: derstandard.at. 17. März 2023, abgerufen am 18. März 2023.
  8. Was der Haftbefehl gegen Putin bedeutet. In: focus.de. 18. März 2023, abgerufen am 18. März 2023.
  9. Situation in Ukraine. Internationaler Strafgerichtshof, 2. Mai 2022, abgerufen am 18. März 2023.
  10. Haftbefehl gegen Putin, Erdoğan stimmt für Finnlands Nato-Beitritt. In: Zeit online. 17. März 2023, abgerufen am 23. März 2023.
  11. Festnahme, Strafe, Verhandlungen : Was der Haftbefehl gegen Putin bedeutet. In: ZDF.de. 17. März 2023, abgerufen am 23. März 2023.
  12. Mike Corder, Raf Casert: International court issues war crimes warrant for Putin. AP, 18. März 2023, abgerufen am 23. März 2023 (englisch).
  13. UN says ‘credible’ reports Ukraine children transferred to Russia. In: Al Jazeera English. 8. September 2022, abgerufen am 17. März 2023 (englisch).
  14. Othmara Glas: Deportation durch Russland: Ukraine spricht von mehr als 300 heimgeholten Kindern. In: FAZ.NET. 7. März 2023, abgerufen am 19. März 2023.
  15. Kathleen Magramo, Jack Guy, Aditi Sangal, Adrienne Vogt, Leinz Vales, Matt Meyer: Kremlin calls ICC decision “outrageous and unacceptable”. 17. März 2023, abgerufen am 17. März 2023 (englisch).
  16. Daniel Michaels, Isabel Coles and Jess Bravin: Russia’s Vladimir Putin Faces Arrest Warrant by International Court. Abgerufen am 17. März 2023 (englisch).
  17. Leopold Zaak: Sie nennt es „Evakuierung“. Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de), 18. März 2023, abgerufen am 23. März 2023.
  18. Haftbefehl des IStGH – Ungarn würde Putin nicht festnehmen. In: tagesschau.de. 23. März 2023, abgerufen am 23. Februar 2023.
  19. a b c Friedrich Schmidt: Lage in der Ukraine: Joe Biden begrüßt Haftbefehl gegen Putin. In: FAZ.NET. 18. März 2023, abgerufen am 19. März 2023.
  20. Vor Besuch in Moskau: Putin dankt Xi für „ausgewogene Haltung“ im Ukrainekrieg. In: FAZ.NET. 20. März 2023, abgerufen am 20. März 2023.
  21. Deportation von Kindern: Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin. In: FAZ.NET. 17. März 2023, abgerufen am 18. März 2023.
  22. Die Lage in der Ukraine: Kreml meldet Putin-Besuch in Mariupol. In: FAZ.NET. 19. März 2023, abgerufen am 19. März 2023.
  23. Bettina Menzel, Franziska Schwarz, Sophia Lother: Deutschland würde Putin sofort verhaften: Aussage von Justizminister Buschmann sorgt in Russland für Furore. (Update vom 19. März, 12.25 Uhr) Merkur.de, 19. März 2023, abgerufen am 19. März 2023.
  24. Zadic begrüßt internationalen Haftbefehl gegen Putin. In: Österreichischer Rundfunk (ORF). 19. März 2023, abgerufen am 21. März 2023.
  25. Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs. Ungarn würde Putin auf seinem Gebiet nicht festnehmen. In: Spiegel Online. 23. März 2023, abgerufen am 23. März 2023.
  26. Lula macht Rückzieher hinsichtlich Putins Sicherheit bei G20-Gipfel in Rio. Liveblog Krieg gegen die Ukraine + Großauftrag für 40 weitere „Marder“-Panzer + tagesschau.de, 11. September 2023, 8:53 Uhr, abgerufen am 11. September 2023.