Diskussion:Unbemanntes Luftfahrzeug/Archiv/1

Allgemein

Wenn ich mir die Definition von Flugzeug anschaue, dann sollte es hier richtig heißen "Eine Drohne ist ein unbemanntes, wiederverwendbares Flugzeug, das schwerer als Luft ist." Oder sehe ich das falsch? --217.85.29.249 16:37, 22. Aug 2004 (CEST)

ich weiss nicht, warum sie schwerer als Luft sein soll.. Was spricht gegen Zeppelin&Co als Drohne?
Ein Flugzeug was schwerer ist als Luft....Was ist das denn für eine Formulierung??? Ich emine, natürlich ist es schwerer als Luft...
Und wenn ich da was falsch verstehe, dann sollte man es verständlicher schreiben :)

Das mit dem "schwerer als Luft" hört sich echt sehr komisch an. Entweder ist das eine fachlich so richtige Beschreibung oder etwas schräg formuliert. Bitte um Aufklärung von Fachleuten! --144.32.128.13 22:32, 21. Aug 2006 (CEST)

Ein Flugzeug ist immer schwerer als Luft, das meint, dass eine höhere mittlere Dichte als Luft hat und nur aufgrund Aerodynamik fliegen kann. Flugzeuge fliegen, Ballons und Luftschiffe fahren. Ob Ballons und Luftschiffe (z. B. als Übungsziele gebräuchlich) auch Drohnen heißen, weiß ich nicht.--Ulfbastel 11:20, 28. Apr. 2008 (CEST)

Vielleicht hilft das: Ein Flugzeug ist ein Luftfahrzeug schwerer als Luft, ein Luftschiff ist ein Luftfahrzeug leichter als Luft. Eine "Drohne" ist der fliegende Teil eines UAS- Unmanned Aerial Systems. Es wird derzeit viel in die Erforschung einer zivilen Nutzung von UAS investiert. lg Gerhard

Unmanned Combat Aerial Vehicle

Der Begriff im Artikel verlinkt wieder auf diesen Artikel - sinnlos.

ich hab den Link entfernt --fl-adler •λ• 10:21, 10. Jan. 2009 (CET)
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Nomenklatur

Den Begriff "Drohne" für ein "Unbemanntes Fluggerät" finden wir ausschließlich im deutschsprachigen Raum. Zwar wird von deutschsprachigen Insidern öfter noch die Übersetzung "drone" verwendet, sie führt aber in den englischsprachigen Ländern stets zur Verwunderung.

Von Kollegen aus UK weiß ich, dass sie den Begriff "drone" kennen und verstehen. Sie verwenden ihn aber nicht.

Die Bezeichnung "Unmanned Aerial Vehicle" geisterte für einige Zeit durch die Fachpresse. Sie ist aber nicht korrekt. Die Rückübersetzung könnte auch "unbemanntes Antennenfahrzeug" lauten. Inzwischen wird der Begriff nicht mehr verwendet. Die korrekte Übersetzung für Luftfahrzeug ist "airvehicle". Ref.: www.Leo.org

Richtig ist die Bezeichnung "Unmanned Air Vehicle" (UAV) für unbemannte Luftfahrzeuge mit autonomen Funktionen (fliegt selbständig auf vorgegebenem Flugpfad, navigiert selbständig, d.h. es verfügt über ein Flugführungssystem bestehend aus Rechner, Sensoren wie GPS, Pitotrohr und Software)insbesondere in Abgrenzung zu den Remotely Piloted Vehicles. Diese Selbständigkeit schließt nicht aus, dass von einer Bodenstation über Datenfunk in die laufende "Mission" eingegriffen werden kann.

Leo dürfte bei der Begriffsfindung wenig hilfreich sein. Wortwörtliche Übersetzung funktioniert hier nicht. Derzeit verwendet man eine Reihe von Begriffen in Fachzeitschriften als auch beim Miltär. Die Kernaussage ist wichtig: es handelt sich um ein unbemanntes Fluggerät. Man sollte im Artikel m.E. lediglich daruf hinweisen, dass es halt verschiedene Bezeichnungen gibt. Einen "korrekten" Begriff gibt es letztlich nicht. Folgender Aspekt darf nicht vergessen werden: Vor allem in US verwendet man "UAS", also "Unmanned Aerial System" auch für die Bezeichnung des Gesamtsystems, also nicht nur für das Flugggerät an sich sondern auch für die Peripherie (Bodenkontrollstation, Starteinrichtung, etc.).

Eine weitere Unterscheidung ist bzgl. der Bewaffnung erforderlich. Ein Predator (originär für Aufklärung und Überwachung) wird bewaffnet und heisst daher in der Fachwelt "Weaponized UAV" in Abgrenzung zum "Unmanned Combat Air Vehicle" (UCAV)das a priori für den Kampfeinsatz und daher bewaffnet entworfen ist.

-- Fantagu 16:46, 15. Aug 2005 (CEST)


Die im Artikel vorgenommen Gleichsetzung Drohne mit UAV ist sachlich unzutreffend. Die NATO betrachtet Drohnen als eine Untergruppe der UAVs (neben RPVs). Siehe dazu die entsprechenden Definitionen auf den Seiten 2-D-10 (drone), 2-R-7 (RPV)und 2-U-2 (UAV) unter folgendem Link: http://www.nato.int/docu/stanag/aap006/aap-6-2008.pdf MfG --GIB.2 19:07, 22. Jan. 2009 (CET)

Die STANAG ist 2008 entstanden und bringt damit eine Ordnung über die 2005 noch diskutiert wurde. Folgen wir den STANAG so muss eine Drohne nicht fliegen können:"drone / drone ":"An unmanned vehicle which conducts its mission without guidance from an external source.". Genügt also wenn sie fährt oder schwimmt. Damit ist der Begriff hier gänzlich unzutreffend geworden.--Fantagu 00:06, 14. Feb. 2009 (CET)

Wenn ich mich recht entsinne, stammt der Name von den Prototypen aus den sechziger Jahren für die Bundeswehr, deren letztes und einsatzreife Exemplar die Typenbezeichnung "Drohne" erhielt. Wer opfert sich und forscht mal in den alten Zeitschriften Wehrtechnik bzw. "Soldat und Technik" danach? --Ekkehart Baals 20:51, 1. Jun. 2010 (CEST)

Defintion

Jetzt steht da als erster Satz, wenn man den ein eingeschobenen Nebensatz weglässt:

Ein unbemanntes Luftfahrzeug (...) ist ein unbemanntes Luftfahrzeug.

Aha. Ist ja ein Dingen. --Soulman 23:21, 16. Mai 2008 (CEST)

ich habs mal anders formuliert, sowas darfst du aber auch gern selbst machen --schlendrian •λ• 23:25, 16. Mai 2008 (CEST)


Ich habe die Ergänzung "Es trägt Nutzlasten aber keinen (eigenen) Sprengkopf." eingefügt. Damit können unbemannte Systeme (auch Land- und See- / Unterseesysteme) deutlich von Marschflugkörpern und Torpedos differenziert werden. Aus meiner Sicht gewinnt die Definition so an schärferer Exaktheit. Sascha Lange

Bewaffnung gleich oben erwähnen?

Also, es gibt ja auch welche (was weiter unten ja auch erwähnt wird), die mit Hellfire-Raketen und lasergelenkten Bomben versehen werden... sollte man da nicht schon im ersten Absatz, wo Verwendungszwecke kurz angerissen werden, außer "zivile und militärische Zwecke" gleich erwähnen, daß es eine Angriffswaffe ist? Das ist doch neben Aufklärung die für das Militär interessanteste Anwendung überhaupt. Etwa so:

[...] Erkundung und Aufklärung, für zivile oder militärische Zwecke, auch bewaffnet, oder als Übungsziel [...]

So daß man da gleich sieht, daß solche Geräte nicht nur Aufklärung leisten, sondern (auch) Waffen sind? --Jabo 13:50, 7. Aug. 2008 (CEST)

Ich stimme mit dir überein. Das gehört mit in den Beschreibungsteil. Schließlich weis nun jeder, spätestens seit dem Afghanistankrieg, dass Drohnen vom US-Militär und vom CIA mit Raketen bestückt zur Tötung eingesetzt werden. Ich habe den Beschreibungsteil heute versucht etwas zu präzisieren. -- Ulanwp 17:33, 9. Aug. 2009 (CEST)

Ich bin auch der Meinung, dass die Möglichkeit erwähnt werden sollte, dass Drohnen Waffen tragen können.

Den Begriff "Angriffswaffe" empfehle ich zu vermeiden. Er ist irreführend. Alle Waffen können zur Verteidigung als auch zum Angriff eingesetzt werden. (nicht signierter Beitrag von Eljem (Diskussion | Beiträge) 22:43, 20. Sep. 2010 (CEST))

Geschichte

Was ist mit den Anfängen der Drohne. Es wäre sinnvoll auch ein Bild von der Drohne "V1" (Vergeltung 1) aus dem 2 Weltkrieg zu zeigen und sie zu beschreiben.

Es verwundert mich, dass so garnichts zu den Ursprüngen dieser Flugkörper geschrieben wird. Der Begriff "Drohne" entstammt, ebenso wie Jeep für Geländewagen, der ersten Typbezeichnung für einen unbemannten Aufklärungsflugkörper des Heeres der Bundeswehr aus den sechziger Jahren und wurde damals viel belächelt und nicht ernst genommen, so dass auch nicht viel Mittel in die Weiterentwicklung flossen; ein Phänomen, das in Deutschland ja nicht ungewöhnlich ist. Wenn ich im nächsten Jahr mehr Zeit habe, werde ich mich dieses Themas mal annehmen, wenn es nicht vorher (hoffentlich) ein anderer tut. --Ekkehart baals 12:26, 23. Sep. 2008 (CEST)

eine Kurzchronologoe zu unbemannten Luftfahrzeugen ist unter Unbemannte Luftfahrt zu finden, der Link dahin steht unter "Siehe auch". Wenn Du Ergänzungen vorhast, dann mach's doch evtl. dort, damit die "Geschichte" erstmal zusammen bleibt. Vielleicht hast Du auch Ideen, wie man Unbemannte Luftfahrt und Unbemanntes Luftfahrzeug besser gliedern könnte. --Michael 18:24, 23. Sep. 2008 (CEST)

Verschiebung

Der Artikel wurde im Juli per Copy-Paste von Drohne (Flugzeug) auf dieses Lemma verschoben worden. Ich habe dies gerade repariert. Dabei ist jedoch der alte Inhalt von Unbemanntes Luftfahrzeug verloren gegangen. Dieser bestand im wesentlich aus folgender Liste, die von Benutzer:Michael32710 erstellt wurde:


Im englischen Sprachgebrauch - insbesondere im militärischen - werden die unbemannten Luftfahrtzeuge deutlich differenziert, die Abkürzungen haben sich auch im Deutschen als Termini etabliert.

MAV Micro/Mini Aerial Vehicle Mikro/Mini-Fluggerät
OAV Organic Aerial Vehicle Organisches Fluggerät
(im Sinne von die Sinne des Menschen erweitern )

"organic" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein UAV einem militärischen Verband fest zugeordnet ist.

RPV Remotely Piloted Vehicle Ferngesteuertes Fluggerät
UAV Unmanned / Uninhabitated Aerial Vehicle Unbemanntes Fluggerät
TUAV Tactical Unmannend Aerial Vehicle Gefechtsunterstützendes UAV

"Tactical" bedeutet, dass ein UAV zur Unterstützung von taktischen Führungsebenen vorgesehen ist. Meistens für die Ebenen Kompanie bis Brigade. Beispiele wären LUNA und KZO bei der Bundeswehr.

UCAV Unmanned Combat Aerial Vehicle Luftangriffsfähiges UAV
URAV Unmanned Reconnaissance Aerial Vehicle Aufklärendes UAV
VTUAV / VTOL UAV Vertical Takeoff and Landing Unmanned Aerial Vehicle Senkrecht startendes und landendes UAV


Als Entsprechung für UCAV in Deutsch habe ich ausschließlich "Kampfdrohne" verwendet und damit keinerlei Verständnisprobleme gehabt.--Fantagu 23:51, 29. Apr. 2008 (CEST)

Im Artikel eingebaut, somit
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Hersteller

Die Liste wird nie komplet sein wenn so viele kleine Hersteller dort angegeben sind. Wie wäre es nur die Wesentlichen zu nennen und übrigens Mig und Sukhoi stellen auch Dronen her ... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.152.255.249 (DiskussionBeiträge) 12. Jan. 2009, 19:42)

Ja, sehe ich auch so. Wer sich hier auskennt, der sollte die Liste auf einige wenige kürzen. Interessanter wäre vielleicht sogar ein Fließtext mit ein paar Hintergrundinfos zu den wichtigsten Herstellern. --Omit 10:36, 21. Jan. 2009 (CET)
Habe diesen Teil jetzt überarbeitet. Hauptkonzerne in Fließtext geschrieben, unwichtigere gekürzt. -- Sk Rapid Wien 00:18, 17. Jul. 2009 (CEST)

wenn Waffeneinsatz dann Kamikaze ?

Wenn eine Drohne Waffen einsetzt sind zwei Fälle denkbar :

  • entweder die Waffe wird "abgefeuert" - wie bei einem bemannten Flugzeug
  • oder die (z.B. mit Sprengstioff gefüllte) Drohne IST die Waffe - so wie die Kamikaze-Flugzeuge der Japaner im zweiten Weltkrieg.

Weiß einer was + kann das präzisieren ? --Neun-x 20:35, 28. Mai 2010 (CEST)

Eine Drohne soll (nach Waffenauslösung) zu einem Landeplatz zurückfliegen, um wiederverwendet zu werden. Stürzt sich das Fluggerät auf das Ziel, zählt es selbst als Wirkmittel (siehe WaBEP). Gruß, -- Smartyo 00:06, 29. Mai 2010 (CEST)

Ziviler Einsatz

Vielen ist glaube ich gar nicht bewußt wie häufig schon Drohnen im zivilen Bereich eingesetzt werden. Wer sich traut den Abschnitt Ziviler Einsatz zu erweitern, findet hier in diesem Artikel [1] ein paar interessante Links die weiter helfen. -- Ulanwp 18:56, 1. Jun. 2010 (CEST)

„Im Dezember 2011 setzte die Umweltschutzorganisation Sea Shepherd Conservation Society eine Drohne ein, um die Nisshin Maru, das Flaggschiff der japanischen Walfangflotte, auf hoher See zu lokalisieren.“ Dies steht unter der Überschrift „Piraterie“. Ich hatte das Kapitel in „Journalismus & politischer Aktivismus“ umbenannt, weil ich die Subsumierung einer Umweltschutzorganisation (lt. Wikipedia) unter „Piraterie“ doch arg befremdlich finde. Was spricht denn für eine Kapitelüberschrift „Piraterie“? Vielleicht unabhängig von Sea Sheperd begründet, deren Aktionen sehr kontrovers sind und möglicherweise tatsächlich in einer Grauzone zu Piraterie stehen (mir fehlt hier der Eigennutz, wenn man mal auf die Wikipedia-Definition von Piraterie rekurriert). --JMI (Diskussion) 00:45, 29. Apr. 2014 (CEST)

Ist im Artikel eingebaut, somit:
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Kritik

Meiner Meinung nach hat dieser Punkt keinen Mehrwert, da er nur die persönliche Meinung eines Einzelnen widerspiegelt. In einer Enzyklopädie sollte der Schwerpunkt auf neutrale Information und nicht auf Meinungsbildung liegen. Daher bin ich der Meinung diesen Abschnitt entweder zu überarbeiten oder ganz zu löschen. Man könnte z.B. statt Kritik einen Punkt Risiken/Nachteile erstellen und dort das Problem mit dem Hackern rein bringen. Auf die Problematik von zivilen Verluste kann man dort auch eingehen. Wobei das wohl nicht viel mit Drohnenangriffen sondern mehr mit Krieg an sich etwas zu tun hat. Bevor ich den Abschnitt lösche, gibt es Einwände? -- Jokg 22:18, 15. Aug. 2010 (CEST)

ich habe heute diesen Teilbereich gelöscht

Die unbemannte Kriegsführung steht in der Kritik, da bei vielen Drohnenangriffen auch Zivilisten ums Leben kommen, die Opfer ohne Vorwarnung, sowie ohne Beweis der Unumgänglichkeit ausgesucht werden und sie sich nicht verteidigen könnten. Außerdem könnte die Souveränität von Staaten verletzt werden. Nach Nachrichten- und Regierungsangaben werden etwa zwei Drittel der Opfer als „Militante“ bezeichnet. Wenn diese Zuordnung der Opfer stimmte, wären folglich ein Drittel Zivilisten.

Kritiker weisen darauf hin, dass der Drohneneinsatz gegen die UN-Charta vorstoße. Auch der Krieg gegen den Terror könne diesen nicht rechtfertigen. Die Rechtslage ist umstritten, auch weil die USA das entsprechende Schriftstück bisher nicht freigaben. Auch unter Präsident Obama verweist die US-Regierung auf Argumente seines Vorgängers Bush (Bush-Doktrin). Auch wenn die US-Führung darauf hinweist, dass durch gezielte Drohneneinsätze weniger Kollateralschäden aufträten, verursachen gerade solche Drohnenangriffe mehr Terror und Hass, so Kritiker. Auch die wichtigsten Anführer terroristischer Vereinigungen konnten dadurch bislang nicht getroffen werden[1]. Auch zeigt ein bekannt gewordener Fall, dass es sehr einfach zu sein scheint, Videodaten abzufangen und so den Einsatz einer Drohne verfolgen zu können[2].-- Jokg 17:47, 17. Aug. 2010 (CEST)

Einzelnachweise

  1. Kritik an US-Drohnenangriffen gegen Aufständische: Ferngesteuerte Auftragskiller in dünner Luft, Tagesschau.de vom 28. März 2010
  2. Irakische Hacker blamieren US-Militär - sueddeutsche.de vom 17. Dezember 2009 - (abgerufen am 26. Mai 2015)

2.Löschung

Offenbar hat jemand die Löschung von Jokg wieder rückgängig gemacht. Ich würde die aber auch befürworten.

In dem Absatz wird einfach zu viel Unsinn suggeriert, Zitat:
"Auch die wichtigsten Anführer terroristischer Vereinigungen konnten dadurch bislang nicht getroffen werden"

von Bin Laden mal abgesehen ist das nicht wahr.

Nur durch Drohnenangriffe starben z.B. Saad bin Laden das ist der Sohn von Bin Laden, Saeed al-Masri der Finanzierungschef von al-Qaeda, ausserdem Hafiz Gul Bahadur der Führer der pakistanischen Taliban, dann auch noch Mustafa Abu el Dschasid die Nummer 2 von al-Qaeda und sein Nachfolger Sheikh Fateh al-Misri die Nummer 3 und eine Reihe lokaler Kommandeure. Siehe: en:Drone attacks in Pakistan

Zitat:
"Auch wenn die US-Führung darauf hinweist, dass durch gezielte Drohneneinsätze weniger Kollateralschäden aufträten, verursachen gerade solche Drohnenangriffe mehr Terror und Hass, so Kritiker."

Das verstehe ich nicht, mehr Hass gegenüber was? Die Alternative waren in der Vergangenheit Bomber, man könnte auch schreiben, der Einsatz von Gewehren verursacht mehr Terror und Hass. Was soll einem der Satz im Artikel Unbemanntes Luftfahrzeug sagen?

Zitat:
"Außerdem könnte die Souveränität von Staaten verletzt werden."

Das ist auch kein spezielles Merkmal der Drohnen, das ist auch mit Hubschraubern und Flugzeugen so. Teils kämpfen auch die US-Soldaten in Pakistan im stillen Einvernehmen. Die heben ja nun keine Grenzpfeiler dafür aus.

Also ich finde den ganzen Absatz nicht sehr sachlich. Der Artikel sollte mehr nur die Funktionen beschreiben, den Einsatz und die tatsächlichen Folgen sonst bekommt der Leser noch einen falschen Eindruck.

Wenn keine zwingenden Gründe dafür sprechen, würde ich den Absatz wieder löschen oder soll das alles so stehen bleiben? --IrrtNie 23:40, 29. Sep. 2010 (CEST)

Schließe mich dem an, die beiden Absätze sind inhaltlich sehr zweifelhaft (die meisten Punkte würden für normale Flugzeugangriffe genauso gelten) und alles andere als sachlich geschrieben. Besser als eine Löschung wäre allerdings, hier stattdessen gerechtfertigte Kritik an der Rechtmäßigkeit und ein wenig mehr über die Abfangbarkeit von Videodaten zu schreiben - sonst entsteht der Eindruck, Kritik habe keinen Platz. --Julian H. (Disk.) 09:04, 30. Sep. 2010 (CEST)
Ich hab den Absatz jetzt erstmal nur gestrafft, hat sich ja eher wie ein Flyer gelesen. Wenn man die Drohneneinsätze genau auswertet, dann bekommt man bestimmt auch ein besseres Bild darüber wo Kritik angebracht ist und wo nicht, das ist ja nun nicht unsere Aufgabe die hier zu verkaufen. --IrrtNie 17:05, 1. Okt. 2010 (CEST)
Die Kritikpunkte sind der Tat nicht sonderlich gut. Juristisch dürfte sich dieses auf der gleichen Ebene wie der Einsatz von Flugzeugen oder Marschflugkörpern bewegen: Gegen souveräne Staaten ist das völkerrechtlich nicht akzeptabel. Bei den aktuellen Einsatzgebieten scheint dieses mit Billigung der dortigen Regierungen geschehen, oder in dem betroffenen Gebiet existiert keine staatliche Ordnung mehr. Einen wirklichen Unterschied zu anderen Waffensystemen sehe ich nicht...--82.113.119.239 14:17, 4. Feb. 2011 (CET)

"Am 23. Mai 2004 kam die Schweizer Armee in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass sie routinemäßig zu Trainingszwecken zufällig ausgewählte Privatautos und Zivilpersonen bei ihren Trainingsflügen mit Aufklärungsdrohnen aus 1.500 Meter Höhe mit hochempfindlichen Wärmebildkameras verfolgte und filmte." Dieser Absatz ist meiner Ansicht nach zu löschen. Das UAS Ranger der Schweizer Armee ist mit Sensoren ausgerütet welche technoloigsch aus den 80er Jahren des vorderen Jahrhunderts entstammen. Somit sind dies gemäss heutigen Anforderungen keine "hochempfindlichen Wärmebildkameras" mehr. Zudem wird aus verschiedenen Höhen beeinflusst durch die Topographie, die Luftraumstruktur, das Wetter, die taktische Vorgaben etc. aufgeklärt und nicht nur auf 1500m. Ausserdem ist es Sinn und Zweck von IMINT UAS, dass sobald die Kamera ein Gebiet aufklärt alles filmt was sich dort zufällig befindet, dies ist nicht nur in der Schweiz so. Das Thema ist meines Erachtens erledigt. siehe: Amtliches Bulletin - Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat (nicht signierter Beitrag von 62.202.85.170 (Diskussion) 08:35, 13. Feb. 2011 (CET))

Liebe IP, schreib es bitte um, aber einfach löschen ohne Disk. geht gar nicht! Es gibt auch Belege dafür, vgl. bitte NZZ Mai 2004 Grüße --Gravitophoton 12:07, 13. Feb. 2011 (CET)
Erstmal Sorry fürs Löschen, da Änderungen sowieso erst genehmigt werden müssen, erlaubte ich mir ein direktes löschen ohne vorgängige Diskussion. Der Artikel UAV finde ich generell gut. Jedoch empfinde ich den Abschnitt über den militärischen Einsatz als ein teilweise zusammenhangsloses Sammelsurium von mehr oder weniger wichtigen Facts der UAV Geschichte (zB Stichwort Hisbolla, Ranger, Irakische Hacker ua). Generell sollte dieser Abschnitt überarbeitet werden. Ich weiss, dass Kritik einfacher ist, als einen guten Vorschlag zu liefern. Sobald ich mal Zeit finde, werde ich mich daran setzen.
Ich wollte mit dem Löschen des vorliegenden Absatzes nur ein unbedeutender Vorfall in der nahezu 80 jährigen Geschichte der unbemannten Luftfahrt entfehrnen. Meiner Meinung nach, macht eine vorliegende Aussage allenfalls im Artikel zum RANGER System sinn. lg Philipp (nicht signierter Beitrag von 193.5.216.100 (Diskussion) 11:07, 22. Feb. 2011 (CET))
hallo, genehmigt wird hier glaub ich nix;), aber gesichtet.Ich stimme dir voll&ganz zu was die Überarbeitung bzw. einen Ausbau der Geschichte von unbemannten Systemen betrifft; & gute Einzelnachweisen sind auch immer willkommen. Ich werde einen Baustein einbauen. Den schweizer Fall würde ich, aber durchaus im Artikel belassen.Zeigt er doch ganz gut was für rechtliche Fragen sich ergeben könnten beim Einsatz dieser neuen Technologie in Hinsicht auf Datenschutz etc.. Vielleicht könnte man ihn umformulieren? Der Fall ist belegt, die Quelle ist auch reputabel,also durchaus relevant, imho. Danke&Grüsse --Gravitophoton 09:59, 24. Feb. 2011 (CET)

Polizeilicher Einsatz bei Demonstrationen

Es wird eventuell ein bisschen schockieren aber die Leipziger Polizei hat am 16.10.10 eine solche Drohne eingesetzt. Bild z.B. auf http://nachrichten.lvz-online.de/neonazi-leipzig-erste-bilder/r-detailansicht-galerie-5004-310386.html (nicht signierter Beitrag von 91.65.183.116 (Diskussion) 23:17, 17. Okt. 2010 (CEST))

Das istn Mini-Quadrocopter, wie ihn jeder im Laden kaufen kann. Das ist aus meiner Sicht nur bedingt relevant, das schockierend zu finden ist auf alle Fälle abwegig. --13:58, 18. Okt. 2010 (CEST)

Drohne der NATO in Vogelform

Am Stern-Bild des Tages vom 26.8.2011 ist eine beschädigte Drohne mit der Nummer 140 zu sehen: Durch Grössenvergleich mit dem (angenommen:) 1,80 m grossen Mann der sie hält, lässt sich deren Spannweite mit 2,20 m und die Länge mit 1,40 m abschätzen. Die Unterseite der Drohne ist beige-grau gefärbt, ein schmaler Bereich nahe der Vorderkante jedoch etwas unregelmässig geschwärzt. Die Kontur des Flugzeugs ist sehr weitgehend einem gedrungenen Vogel nachempfunden.

http://www.stern.de/bdt/bilder-des-tages-the-eagle-has-landed-1501450-9b49e44b04ae2cb3.html

Bildunterschrift: "26. August / The eagle has landed / Chaman, Pakistan. Bei dem Riesenvogel handelt es sich um eine Drohne, die ein pakistanischer Sicherheitsoffizier gefunden hat. Das Fluggerät wurde von der Nato in Afghanistan zur Grenzüberwachung eingesetzt, eine Fehlfunktion brachte es zum Absturz / © Matiullah Achakzai/DPA" --Helium4 13:16, 29. Aug. 2011 (CEST)

hier noch mehr photos; schaut ein bissl aus wie eine größere Lockheed Martin Desert Hawk bzw. erinnert es mich an eine Etrich Taube...:) ..--gp 08:04, 30. Aug. 2011 (CEST)

Phantom Eye

Hier noch ein paar technische Angaben zu Phantom Eye von Boing (mit Video): http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerika/Obamas-neuste-HighTechDrohne/story/31888032 (nicht signierter Beitrag von Muroshi (Diskussion | Beiträge) 19:02, 11. Jun. 2012 (CEST))

Eine Abbildung vom Phantom Eye fehlt. Könnte man Boing anfragen? (nicht signierter Beitrag von Muroshi (Diskussion | Beiträge) 18:53, 26. Jan. 2013 (CET))

Unbemannt?

Aber vielleicht befraut? :-) Ernsthaft: Unbewohntes (Uninhabited) Luftfahrzeug wäre treffender. Eine wirklich sinnvolle Bezeichnung existiert wohl gar nicht, die sind allesamt schlecht.--Muroshi (Diskussion) 18:55, 11. Jun. 2012 (CEST)

Auch Passagier- und Kampfflugzeuge sind i.d.R. unbewohnt und die sinnvolle Bezeichnung ist "unbemannt" - die versteht nämlich jeder. Es hat insgesamt weder etwas mit "politisch korrekt" noch mit Gleichberechtigung zu tun, überall eine weibliche oder neutrale Bezeichnung erfinden zu wollen - denn "bemannt" schließt Frauen mit ein. --FoxtrottBravo (Diskussion) 14:58, 25. Jun. 2012 (CEST)

Unkorrekt bzw. bemannt ist - just for joke - dieser Multicopter von 2011. (nicht signierter Beitrag von Ygnaz (Diskussion | Beiträge) 05:49, 5. Mär. 2013 (CET))

ARD-Umfrage im Januar 2013

Eine grosse Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehnt nach einer Umfrage der ARD den Kauf von Kampfdrohnen für die deutsche Bundeswehr ab.

Und? --Nightfly | Disk 07:33, 1. Feb. 2013 (CET)
  • J.ALTMANN (Physiker + Friedensforscher) forderte 2011 Ruestungskontrolle fuer Kriegsroboter (submarin - terrestrisch - Luft- und Weltraum) & plaediert nun fuer ein generelles Verbot 2013
  • Kompakt & eindrucksvoll fand ich das ZDF-Video mit P.W.Singer/Experte f.d.legalen & ethischen Aspekte d.Roboter-Kriegfuehrung.
  • Ergebnis eigener online-Recherche ist als gegliederte link-Sammlung seit Feb.2013 hier frei verfuegbar. (nicht signierter Beitrag von Ygnaz (Diskussion | Beiträge) 05:49, 5. Mär. 2013 (CET))

Global Hawk/ Eurohawk - Barracuda - Atlante - UAS - Talarion - Harfang - Tracker - etc.

Kann jemand bitte mal den Unterschied des Global Hawk/ Euro Hawk erklären zu Systemen wie

- Barracuda - Atlante - European UAS (http://www.cassidian.com/en_US/web/guest/european-uas) - Talarion - Harfang (http://www.cassidian.com/en_US/web/guest/harfang1) - Tracker

Was können solche Drohnensysteme mehr oder besser als das, was die Aufklärung durch AWACS Flugzeuge leistet ? Danke --79.230.56.229 14:12, 9. Jun. 2013 (CEST)

Falsche Baustelle. -- ColdCut (Diskussion) 20:00, 11. Jun. 2013 (CEST)

Gleichzeitiger Einsatz

"die maximale Anzahl gleichzeitig lenkbarer Drohnen ist von zwölf vor drei Jahren auf inzwischen (August 2009) 50 gestiegen."
In Bezug worauf? Pro Pilot/Soldat? Pro Tag? Pro Einsatz? Pro Jahr? Pro Gefechtsstand? Pro Bataillon? Pro Region? Weltweit gleichzeitig? --85.176.225.41 19:12, 9. Aug. 2010 (CEST)

"So konnten 2006 noch zwölf Drohnen gleichzeitig gesteuert werden, im August 2009 hatte sich diese Anzahl bereits auf 50 erhöht."
Nach Umformulierung ist die Frage nach wie vor offen. Pro km2 vielleicht? --Helium4 (Diskussion) 08:59, 22. Aug. 2013 (CEST)

Unbemannt - Wissen und nicht Wissen

Mann (auch Adam) ist seit Anfang an der Begriff Mensch und beinhaltet somit auch alle weiblichen Menschen, (Eva der Begriff Leben) Der Mensch ist männlich im Deutschen. Interessanterweise hat sich noch keine Emanze darüber aufgeregt, daß es keine weibliche Form gibt. (sächlich das Menscha) (Wie zu jedem PAPAgei gehört ein MAMAgei, die Familie nennt man/fra Geier -- oder?)

Eigenheit des Deutschen ist unter andrem alle Berufe sind mänlich, alle Wissenschaften weiblich. Und dies hat sicher nichts mit der Trnnung von männlich und weiblich zu tun.

Unbemannt bedeutet ohne Mensch an Bord. Sehr wohl wird heute das Flugobjekt meist von Menschen gesteuert. (Die Marssonde, bei der Landung nicht, die ist autark.)

Zurück zur Drohne, wie die Bienen-Drohne wurde der Begriff ausschließlich für unbewaffnete! Flugobjekte verwendet und wird im angelsächsischem noch imme nur für unbewaffnete FO verwendet. Die Bienen-Drohne hat keinen Stachel. Da unsere unwissenden (dummen) Redakteure immer zu mit falsch verwendeten Fachausdrücken um sich werfen werden die Leser, wir in die Irre geleitet. Die Drohnen dienten der Flugabwehr-Verwirrung, Störung. Sie dienten dazu um Fluabwehrrakenten abfeuern zu lassen. Dies um den nachkommenden Kampfflugzeugen die Stellungen zu verraten und/oder die Rakenten abzulenken. (künstlich größeres Radarecho)

Um Reinheit der Begriffe zu gewehrleisten sollte man nicht jedes unbemannte Flugobjekt gleich Drohne nennen.

Ebenso Mikrodrohne, Geschoße die automatisch Ziele im Endanflug erkennen und ansteuern gibt es seit den 60er Jahen. Sich jetzt mit dem Begriff Mikrodrohne interessant zu machen ist lächerlich. Um so mehr als Drohnen unbewaffnet sind.

Reißerische Redakteure und Werbeabteilungen sind sicher nicht die Halter (Keeper) unseres Wissens.

Ich denke dieses Wissen gehört in den Artikel "Drohne" mit eingearbeitet. (nicht signierter Beitrag von 93.82.86.112 (Diskussion) 16:08, 15. Aug. 2012 (CEST))

Du scheinst Dich auszukennen. Möchtest Du nicht mitarbeiten? Fände ich gut. Gruß --FoxtrottBravo (Diskussion) 17:38, 14. Sep. 2012 (CEST)
Eben im Einleitungsabsatz des Artikel berücksichtigt: Drohne ursprünglich waffenlos von stachellosem Bienen-Drohn. --Helium4 (Diskussion) 09:48, 22. Aug. 2013 (CEST)
Bedaure die Quellenlage sagt, dass der Begriff "Drone" vermutlich von dem "Queen Bee" Zieldarstellungsflugzeug von 1934 stammt, sei es wegen dem Bienenbezug oder dem lauten Fluggeräusch (engl: to drone) und sich danach verschiedene Interpretationen des Begriffs entwickelt haben. Dass eine Drohne idR stachellos ist, hat keinen belegbaren Zusammenhang mit der Begriffsfindung. Alexpl (Diskussion) 13:49, 22. Aug. 2013 (CEST)
Ja, wenn ich mich recht erinnere, gab es in den 1930er Jahren "Queen Bee" Modelle von mindestens drei verschiedenen Herstellern. Queen Bee war damit beinahe schon eine Art Gattungsbegriff. Denke auch, dass Drone aus dieser Ecke herrührt. Gruß --Quezon Diskussion 14:29, 22. Aug. 2013 (CEST)

Grundlagenkonflikt

  • 1. Das derzeitige Begriffskonstrukt unbemanntes Luftfahrzeug widerspricht grundlegend dem übergeordetem Terminus Luftfahrt.

Wenn in Google denn unbemanntes eingegeben wird, ergänzt Google denn nichts bez. Luftfahrzeug sondern nur bez. Flugobjekt und Flugzeug. Wenn in Google folgendes eingegeben wird: "drohnen unbemanntes luftfahrzeug" (mit den Gänsefüsschen natürlich) kommen ganze 44 Resultate. Bei Eingabe von "drohnen unbemannte flugzeuge" kommen gut 14000 Resultate, bei Eingabe von "drohnen unbemannte flugkörper", kommen gut 3000 Resultate bei Google. Es sollte also viel eher heissen unbemanntes Flugobjekt(bei dieser Eingabe kommen auch die meisten Resultate). Unbemanntes Luftfahrzeug würde auf Flugobjekte zutreffen, die z.B. für den gezielten Transport (von Sachen oder Personen) unbemannt ausgeführt würden. --178.197.233.51 19:20, 26. Dez. 2012 (CET)

  • 2. Abgrenzung von ferngesteuerten Modellflugzeugen und Helikoptern wirft dringend ungekärte Fragen bzw. bestehende Ungereimtheiten auf.
  • 3. Wie es scheint, ist hier ein grundlegendes Manko der Deutschen Sprache am Werk. Im Englischen bzw. besonders heute im Amerikanischen werden neue Technologien mit neuen Begriffen versehen. Im Deutschen hingegen werden diese Begriffe häufig übernommen als Anglizismus oder sie werden versucht deutschbar gemacht zu werden, also eingedeutscht.

Hier scheint der letztere Versuch doch eher eklatant gescheitert zu sein. Mittels einem Begriff, der mehr Missverständnis und Widersprüchlichkeiten in sich vereint, als für Klarheit und Sachlichkeit zu sorgen. --178.197.233.51 21:42, 26. Dez. 2012 (CET)

Das Sprachengewirr oder eine etabliert standartisierte Betitelung gibt es anscheinend auch im Englischen bzw. Amerikanischen noch nicht, wie der folgende Abschnitt aus dem engl. Artikel wiedergibt: FAA designation

In the United States, the United States Navy and shortly after the Federal Aviation Administration has adopted the name unmanned aircraft (UA) to describe aircraft systems without the flight crew on board. More common names include: UAV, drone, remotely piloted vehicle (RPV), remotely piloted aircraft (RPA), remotely operated aircraft (ROA), and for those "limited-size" (as defined by the FAI) unmanned aircraft flown in the USA's National Airspace System, flown solely for recreation and sport purposes such as models and radio control (R/Cs), which are generally flown under the voluntary safety standards of the Academy of Model Aeronautics,[17] the United States' national aeromodeling organization. To operate a UA for non-recreational purposes in the United States, users must obtain a Certificate of Authorization (CoA) to operate in national airspace.[18] At the moment, COAs require a public entity as a sponsor. For example, when BP needed to observe oil spills, they operated the Aeryon Scout UAV under a COA granted to the University of Alaska Fairbanks.[19] COAs have been granted for both land and shipborne operations.[20]

The term unmanned aircraft system (UAS) emphasizes the importance of other elements beyond an aircraft itself.--178.197.233.51 22:36, 26. Dez. 2012 (CET)

  • 4. In diesem Artikel scheinen auch andere Missverständnisse bzw. seltsame Sprachverwendungen Eingang gefunden zu haben. Zivil wird hier sogar für die Polizei verwendet. Anscheinend wird hier alles ausser dem Militär als zivil bezeichnet. Sehr seltsam, denn ein Polizist in zivil ergäbe nach dieser Sprachlogik überhaupt keinen Sinn. Selbst die Nasa wird im Abschnitt Zivil genannt. Oder eine NGO.

Ich kenne mich im Militärjargon nicht besonders aus, zweifle aber sehr, dass die Auffassung von Zivil hier korrekt ist. siehe Unbemanntes Luftfahrzeug\Ziviler Einsatz Darunter werden sehr verschiedene Infos aus allen erdenklichen Bereichen zusammengefasst. Eher Sammelsurium von Kuriositäten bzw. chaotisch gegliederten Infos. Selbst Gesetzesänderungen! --178.197.233.51 21:46, 26. Dez. 2012 (CET)

Das Wort "zivil" bzw. "Zivil" hat je nach Kontext eine andere Bedeutung. Im Bereich des Kriegsvölkerrechts meint zivil (Kleinschreibung, weil Adjektiv!) in der Regel das Fehlen der Eigenschaft dem Militär anzugehören. Polizisten, Zöllner und Spion sind demgemäß "Zivilisten", weil nicht dem Militär zugehörig; dies kann allerdings durch Eingliederung in die militärischen Verbände geändert werden. In der Alltagssprache meint "in Zivil(-kleidung)" (Großschreibung, weil Substantiv!) das Gegenteil zur Uniform. Ein Polizist in Zivil ist daher ein Polizist ohne Uniform, z.B. ein Kriminalbeamter. (nicht signierter Beitrag von 87.162.226.100 (Diskussion) 20:33, 27. Apr. 2013 (CEST))
Dass dieser Artikel nicht zu den Bestleistungen von Wiki gehört sieht jeder, der sich ein bisschen mit der Materie auskennt. Eine Überarbeitung ist sicher sinnvoll und notwendig, aber nun ausgerechnet Luftfahrzeug durch Flugobjekt ersetzen zu wollen, macht es eher noch schlimmer. Zu den Flugobekten im Allgemeinen zählen auch z. B. Raketen, es wird aber keiner auf die Idee kommen diese als unbemannte Luftfahrzeuge zu bezeichnen. Der Begriff Flugobjekt taucht bei Google durchweg bei Veröffentlichungen der Tagespresse (auch Focus, FAZ) im weitesten Sinne auf. Der Artikel steht schon einige Zeit auf meiner "schwarzen Liste" zur Überarbeitung, mal sehen vllt. gibt es ja noch Mitstreiter ... oder biblisch gesehen: "The harvest is plentiful but the workers are few" (Matthew 9:37). Gruß --Quezon Diskussion 10:42, 27. Dez. 2012 (CET)
Hätte auch gleich noch den Vers 38 lesen sollen: "Ask the Lord of the harvest, therefore, to send out workers into his harvest field." Jimbo ich bau auf Dich... Gruß --Quezon Diskussion 11:20, 27. Dez. 2012 (CET)
Das Lemma sollte mit einem in Construction Banner versehen werden. In Zukunft wird es sich besser ausknobbeln und ausdifferenzieren lassen, wenn z.B. zum Thema auch mehr und mehr wissenschaftl. Literatur dazustosst. Da der Ursprung vom Militär kommt, wie oft bei neuen Technologien, ist noch relativ wenig gesichertes und etabliertes Wissen vorhanden. --178.197.234.73 12:39, 27. Dez. 2012 (CET)
Juristisch bzw. gesetzlich lässt sich vervollständigen, dass sie z.B. in der Schweiz volgenden Status haben: Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Link: http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/index.html --178.197.234.73 12:44, 27. Dez. 2012 (CET)
Laut Duden und Brockhaus handelt es sich bei Drohnen ausschließlich um militärische Luftfahrzeuge. Dieser Artikel erweckt den Eindruck als seien auch zivile Fahrzeuge gemeint. Da der Begriff derzeit (insbesondere bei Modellflugzeugen, Multikopter) häufig falsch verwendet wird, wäre eine Abgrenzung aus meiner Sicht wichtig und richtig. Leider fehlt mir das notwendige Wikipedia-Know-How.--2A02:8109:400:1E2:EC6C:E668:EDFA:76E9 19:05, 16. Okt. 2013 (CEST)

Betitelung des Lemmas

WP zu kontroverser Lemmabetitelung --178.197.234.119 19:29, 29. Dez. 2012 (CET)

? Keine Kritik / notwendige Diskussion erkennbar.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 15:13, 13. Mär. 2015 (CET)

Begriff und Gebrauch

Bzgl. diesem Edit (von mir) und diesem Revert (von Benutzer:Alexpl).

Unter "Unbemanntes Luftfahrzeug" fallen ALLE Flugmodelle, und zwar seit ihrer Erfindung ca. 1804. Drohne nennt man so ein Teil nur, wenn es einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Es wird militärisch eingesetzt.
  • Es wird kommerziell/als Arbeitsmittel verwendet (da fällt dann auch eine Greenpeace-Überwachung eines "bösen Umweltverschmutzers" drunter).
  • Es ist ein Flugmodell (Sport/Spaß), und ist ein Quadrokopter oder ähnliches.
    Ein Flugmodell à la "Modellhubschrauber" oder "Modellflugzeug" bezeichnet niemand als "Drohne". Der Begriff kommt in Flugmodell noch nicht mal vor.

--arilou (Diskussion) 11:59, 27. Jan. 2015 (CET)

Du kannst dir das nicht einfach ausdenken, sondern musst schon Belege beibringen. Mir viel hier auf, dass die Lobby für Hobby-Quadcopter-Drohnen den Begriff "Drohne" nicht mag , und du ihnen genau diesen Gefallen mit deiner Einleitungsänderung tust [2], dass du es später in einem unbelegten, versteckten Halbsatz quasi wieder zurücknimmst, spielt keine Rolle.
Schwachpunkt deiner Definition bleibt damit auch der dritte Punkt: "Es ist ein Flugmodell (Sport/Spaß), und ist ein Quadrokopter oder ähnliches." Wieso? Ein Modellhubschrauber von 1988, der wie ein Bell JetRanger aussieht, ist natürlich eine Drohne, wenn ich ne Kamera oder nen anderen Sensor dranklebe und vielleicht ein bisschen an der Steuerungselektronik schraube. An der Definition muss man wohl noch arbeiten. Alexpl (Diskussion) 12:59, 27. Jan. 2015 (CET)
  1. Eine Beleg-Forderung ist selbstverständlich stets erlaubt. Mal sehn, ob ich am Wochenende etwas Zeit dafür finde.
  2. "Mir viel hier auf [...]" - und mir fiel hier auf, dass "unbemanntes Luftfahrzeug" auch ein simples ferngesteuertes Flugzeugchen von Toys'R'us sein kann (und gemäß deutschem Gesetz afaik auch ist), und der hiesige Gebrauch von "Drohne" sehr populistisch einfach alles umfassen und erschlagen will, ohne genauere Differenzierung.
    Das entspricht einfach nicht dem Wortgebrauch in den Medien und im Alltag.
    Außerdem heißt der Artikel "Unbemanntes Luftfahrzeug" und nicht "Drohne"! Wenn er dann einschränkt auf "gemäß Festlegung der ICAO", dann muss auch erwähnt werden, dass es noch andere Artikel gibt, die ebenfalls "Unbemannte Luftfahrzeuge" erklären, und die nicht der ICAO entsprechen (und ggf. nicht "Drohne" genannt werden).
  3. Flugmodelle mit angepappter Kamera, das machen Hobbyisten seit Jahrzehnten, und nie wurden sie "Drohne" genannt. Erst der kommerzielle/militärische Einsatz "vererbt" (über die Medien) den militärischen Begriff "Drohne" auf solche Bauformen - bei kommerzieller/milit. Nutzung. Ausnahme ist einzig die Quadrokopterform; du fragst "warum?": weil sie das Schicksal hatte, zeitgleich mit dem Drohnenthema marktrelevant auch für den privaten Hobbybetrieb zu werden, und sich besonders gut für Kameras eignet.
  4. "[der] Lobby für Hobby-Quadcopter-Drohnen [..] diesen Gefallen mit deiner Einleitungsänderung tust [..] es später in einem unbelegten, versteckten Halbsatz quasi wieder zurücknimmst" - Es war von mir weder beabsichtigt, den Hobbyisten einen Gefallen zu tun, noch irgend welche Halbsätze zu verstecken. Benutzer:Michael32710 hat die Einleitung inzwischen nochmals überarbeitet - seine Version gefällt mir noch besser und "versteckt" wohl nichts mehr. Ist das dann soweit zufriedenstellend (bezüglich diesem Punkt) ?
--arilou (Diskussion) 11:54, 30. Jan. 2015 (CET)
(PS: Danke an Benutzer:Michael32710, die Einleitung ist nun deutlich -hm- eleganter geworden ;-) ...)
Ok, alle Anzeichen für vollkommene Zeitverschwendung sind gegeben. Danke das erspart fiel Zeit... Alexpl (Diskussion) 12:23, 30. Jan. 2015 (CET)
  • duden.de schränkt "Drohne" (bzgl. hiesigem Themenfeld) auf "unbemanntes militärisches Aufklärungs- und Kampfflugzeug" ein.

--arilou (Diskussion) 09:29, 18. Feb. 2015 (CET)

Ich bezweifle, dass sich der Duden mit heutiger Drohnentechnik in Privathand je befasst hat. Alexpl (Diskussion) 10:11, 18. Feb. 2015 (CET)
  • lexikon der fernerkundung, artikel "drohne":
    Das deutsche Recht kennt die Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS, nach engl. Unmanned Aircraft System). Dabei handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen1 ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
  • SPIEGEL Wissen (via enzyklo.de):
    Drohne [...] 2.Militärlangsam fliegender, unbemannter Flugkörper; dient zur Aufklärung, zur gezielten Störung feindlicher Radaraufklärung und zum Transport von Flächenkampfmitteln in das feindliche Hinterland; bei Manövern auch zur Darstellung von Flugzielen.AFP/DPA/Department of...

--arilou (Diskussion) 13:12, 18. Feb. 2015 (CET)

Gibts da einen Branchenverband (Lobbyisten) der solche Artikel verbreitet? Alles, was Auflkärungsdaten (also einschliesslich Video) sammelt, kann als "Drohne" bezeichnet werden. Es spielt keine Rolle, ob das Gerät vom Militär, einem Unternehmen, oder einem Privatmann betrieben wird. Alexpl (Diskussion) 13:15, 18. Feb. 2015 (CET)
Jetzt aber mal Butter bei die Fische.
Ich habe Quellen beigebracht, aus einem reputablen Wörterbuch, einem Lexikon und einer reputablen Zeitschrift.
Jetzt bist du mal dran, für deine Behauptungen Quellen zu bringen, dass "alles, was 'Aufklärungsdaten' sammelt" als Drohne bezeichnet werde. Wobei "Aufklärungsdaten" auch ganz schön schwammig formuliert ist. Wenn mein privates ferngesteuertes Flugzeugchen meine ihm zuwinkende Familie auf der grünen Wiese aufnimmt, sind das dann auch "Aufklärungsdaten"?
--arilou (Diskussion) 15:06, 18. Feb. 2015 (CET)
Was ist an "Militärlangsam fliegender, unbemannter Flugkörper" bitte reputabel? Das klingt wie irgendein automatisch übersetzter Text aus dem Hause Jungelcamp. Und genau das ist es auch. Eine sinnlos Übersetzung eines Dokumentes des amerikanischen Verteidigungsministeriums, wie der URL Splitter verrät. Also ist das eine rein militärische Definition von "Drohne" und keine Allgemeingültige. Alexpl (Diskussion) 16:06, 18. Feb. 2015 (CET)
Nachtrag: [3] [4][5] ...
Zu selbigem "URL-Splitter": AFP: "Agence France-Presse" ; DPA: "Deutsche Presse-Agentur" ~ wie dir "der URL Splitter verrät", dass es eine Übersetzung eines "Dokumentes des amerikanischen Verteidigungsministeriums" sei - bitte erläutere mir das. Für mich klingen Quellen wie DPA und AFP durchaus reputabel. Und die Schlussfolgerung "Also ist das eine rein militärische Definition von "Drohne" und keine Allgemeingültige." ist damit hinfällig.
So - jetzt mal zu deinen Quellen:
Die Quelle ".informatik.uni-oldenburg.de", die eine Drohen definiert als

Eine Drohne ist ein wiederverwendbares unbemanntes Vehikel.

Das bedeutet, dass eine Drohne autonom (selbstständig) sein kann, es aber nicht sein muss. So ist beispielsweise auch ein ferngesteuertes Auto eine Drohne. Desweiteren steckt in dem Wort Vehikel ein Bewegungsaspekt, genauer: ein Fortbewegungsaspekt. Ein Roboterarm, der in einer Fabrik am Fließband Objekte zusammenschweißt, ist demnach keine Drohne. Zusätzlich muss noch das Kriterium der Wiederverwendbarkeit erfüllt sein, d.h. eine abgeschossene Rakete ist auch keine Drohne. Wenn allerdings diese drei Kriterien auf ein Objekt zutreffen, ist es eine Drohne.

ist ja wohl als Faschingsscherz gemeint? D.h. ein Leiterwagen ist eine Drohne? Oder ein Matchbox-Spielzeugauto? (Beide sind unbemannt, wiederverwendbar, und Vehikel.) Das willst du als "Drohne" verstanden wissen?!? Das ist allenfalls eine Quelle dafür, wie populistisch fehldefiniert ein Begriff werden kann.
Da setz' ich doch einfach mal das komplette Themenfeld "Drohne" des Spiegel dagegen. Jeder Artikel dieser (halbwegs) reputablen Quelle beschäftigt sich mit militärischem oder kommerziellem Einsatz.
Und auch deine Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.-Quelle ist v.a. ein Beleg dafür, dass "Drohne" ein Begriff für Fluggeräte im militärisch-kommerziellen Einsatz ist - also ebenfalls für meine Position?!?
Und deine dritte Quelle sind die Kindernachrichten des Hamburger Abendblatts? In dem (für Kinder!) sehr stark vereinfacht wird, und es auch heißt

ist sie also vergleichbar mit einem ferngesteuerten Modellflugzeug. Ein klassisches Spielzeug ist sie trotzdem nicht.

und abschließend:

Ein gut ausgestattetes Exemplar kann schnell so viel wie ein kleiner Neuwagen kosten.

Was ja wohl deutlich "Drohne" von "(Spielzeug-)Modellflugzeug" abgrenzt. Also ebenfalls eine Quelle für meine Position.
Du solltest wohl noch etwas besser recherchieren, um deinen Standpunkt zu vertreten. Das war ja wohl ein Griff ins -nuja.
--arilou (Diskussion) 09:21, 19. Feb. 2015 (CET)
PS: Ich behalte mir vor, deine Quellen als Belege für meinen Standpunkt zu verwenden.
Das interessiert mich nicht. Ich habe es nicht als meine Aufgabe angesehen, eine wasserdichte Drohnendefinition abzugeben, denn ich bin kein Lobbyist. Ich wollte dir aufzeigen, dass der Begriff lebendig ist und sich die Definitionen deutlich unterscheiden - denn das ist es, was für uns wichtig ist. Denke das ist jetzt schon erfüllt. Dutzende andere Definition sind bei Bedarf noch da draussen. Mit "militärlangsamen" Gruss Alexpl (Diskussion) 09:30, 19. Feb. 2015 (CET)
Es ist für einen WP-Artikel nicht notwendig, eine "absolut wasserdichte Definition" aufzustellen; es genügt die "übliche/weitverbreitete Definition". Andere können auch genannt werden - die Einleitung gehört jedoch stets "dem üblichen".
Und dafür habe ich etliche Quellen erbracht (und auch deine Quellen unterstützen vor allem die derzeitige Definition mit "militärisch/kommerziell").
--arilou (Diskussion) 11:22, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich kann den ganzen Tag weitermachen und Quadcopter aus dem Spielzeugladen per Beleg als Drohnen definieren. Deshalb sehe ich die Laienhafte Lobbyisten-Definition in der Einleitung nicht ein. Ist z.B. das unbemannte Luftfahrzeug in diesem Video (Detailaufnahme bei 2:52) eine Drohne? Klar. Wäre das auch eine Drohne, wenn irgendein Depp mit genau dem Modell im Tiergarten in Berlin herumfliegt? Ebenso klar. Alexpl (Diskussion) 11:33, 19. Feb. 2015 (CET)
  1. Bisher hast du nicht einen (reputablen) Beleg erbracht, dass Flugmodelle im privaten Hobby-/Flugsport-Einsatz als "Drohne" bezeichnet würden. Die Einschränkung bzgl. Quadrokopter u.ä. Bauformen hast du abgelehnt - ich hatte sie erwähnt.
  2. Dass du den ganzen Tag weitermachen kannst, bezweifle ich. Beim nächsten Revert reputabel belegter Informationen gibt's eine WP:VM, dann war's das mit "den ganzen Tag weitermachen".
Bring anständige Belege, dann sehen wir weiter. Aber mit "ich seh' das nicht ein" ist jetzt Feierabend.
--arilou (Diskussion) 11:51, 19. Feb. 2015 (CET)
Nachtrag: "Die Aussage ist komplett unbelegt, wie wir mittlerweile auf der Disk gezeigt haben. Deshalb entfernt bis belegt." - grenzt an eine Frechheit, bei hier 6 Quellen für derzeitige Position "militärische + kommerzielle Nutzung".
Ich denke jetzt nicht, dass du in der Liga spielst, die mir wirklich Angst machen könnte - um es höflich auszudrücken. Du klammerst dich an schwächste Belege um eine groteske Werbesprech-Definition in den Artikel zu schleusen: "Eine Drohne ist immer militärisch" - das ist erwiesenermassen falsch, denn ukrainische Separatisten lenken ihr Artilleriefeuer nun einmal nicht mit einem Modellflughubschrauber. Zwar hätte diese falsche Trennung von Militär und Zivil den Vorteil gehabt, dass der ganze Dreck für Hobbyisten unter einem netten Namen besser verkauft werden kann, aber das wäre einfach gelogen. Sorry. Keine Chance. Alexpl (Diskussion) 12:10, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich habe nicht vor, dir Angst zu machen. Aber auch nicht, mir beliebig auf der Nase rumtanzen zu lassen.
Du hast Belege gefordert, ich habe passable gebracht. Deine "Gegenbelege" haben v.a. meine Position gestärkt.
Für deine "ich seh' das nicht ein" oder "das ist erwiesenermassen falsch" sind noch immer keine Belege da.
Und nun sollen meine belegten Aussagen auch noch "einfach gelogen" sein.
--arilou (Diskussion) 12:20, 19. Feb. 2015 (CET)
Wie wurde denn bitte "Für Drohnen wird außerdem eine militärische oder kommerzielle Nutzung angenommen; ansonsten wird meist von einem Flugmodell gesprochen." belegt? Sehe ich so in keiner deiner angeführten Quellen. Bedeutet WP:TF. Nachtrag: Es gibt keinen Weg drum herum, der zivile Sittenstrolch oder Freizeitpilot fligt nunmal auch eine Drohne, Auch wenn das die TAZ als "Privatdrohne" tituliert hat.[6]. Alexpl (Diskussion) 12:25, 19. Feb. 2015 (CET)
Z.B. indem Der Spiegel bei _allen_ Artikeln, die von Drohnen handeln, _immer_ militärische/kommerzielle Themen behandelt? Z.B. indem Duden "Drohne" als "militärisches Kampfflugzeug" definiert? Das Fehlen einer Bedeutung "oder Flugmodell/oder Freizeitspielzeug" _ist_ ein Beleg.
Somit _ist_ "Für Drohnen wird außerdem eine militärische oder kommerzielle Nutzung angenommen." belegt.
Allenfalls könnte man darüber diskutieren, von was ansonsten gesprochen wird. Ob "Flugmodell", "Modellflugzeug", "ferngesteuertes Modellflugzeug" oder welcher Begriff a) 'ansonsten' und b) 'meistens' verwendet wird. Aber 'Drohne' nicht - denn woimmer ich versuche, herauszufinden, was 'Drohne' meint - immer ist von 'militärisch' oder 'kommerziell' die Rede, und lediglich du behauptest, auch Modellflugzeuge fielen darunter. Ich frage mich, wer von uns beiden hier Lobbyismus betreibt. Ich würde stark annehmen, dass du hier Anti-Modellflug-Lobbyismus betreibst. Z.B. aufgrund Äußerungen wie "zivile Sittenstrolch oder Freizeitpilot".
--arilou (Diskussion) 13:48, 19. Feb. 2015 (CET)
Ach ja: Deine taz-Quelle muss a) "Drohne" auf "Privatdrohne" präzisieren, um verständlich zu machen, dass es gerade keine militärische/kommerzielle ist; b) deutet "neuer Spleen für Reiche" an, dass damit nicht normale Jedermann-Flugmodelle gemeint sind, sondern zivile Versionen der sehr ausgefeilten militärischen Versionen; und c) wird dann munter vermischt mit der Bedeutung "Drohne" für Quadrokopeter - die ich als Ausnahme für den Begriff "Drohne" unter den Flugmodellen ja eingeräumt hatte.
Also was bitteschön soll diese Quelle nun belegen?
--arilou (Diskussion) 13:58, 19. Feb. 2015 (CET)
Der Spiegelbeleg war bereits als wertlos überführt (Stichwort "militärlangsam fliegender"). Nur weil "Spiegel" draufsteht, wird es nicht besser, wenn es sich selbst als Müll disqualifiziert. Der Rest deiner Ausführungen entbehrt der nötigen Grundlagen. Keine Ahnung wo du in deiner Sammlung von Belegen gesucht hast, aber der von mir oben beklagte Satz steht da nirgends. Du hast keinen Beleg dafür, damit ist die Sache durch. Komm wieder wenn du einen gefunden hast. Alexpl (Diskussion) 14:01, 19. Feb. 2015 (CET)

3M

Wie so häufig im Leben, gibt es hier wohl nicht nur schwarz oder weiß. Ist ein Baseballschläger eine Waffe? Nein, wenn er zum Baseballspielen verwendet wird. Ja, wenn er dazu verwendet wird, einen Menschen totzuschlagen.

Ist ein Flugmodell eine Drohne? Nein, wenn es zum Vergnügen oder zur Freizeitgestaltung eingesetzt wird. Ja, wenn z. B. etwas dran angebaut wird, womit z. B. etwas/jemand beobachtet werden kann. Das muss nicht militärisch oder kommerziell sein, das kann auch zu privaten Zwecken erfolgen. Generell also: wenn nicht nur um des damit Herumfliegens Willen damit herumgeflogen wird.

Ich würde daher nicht positiv abgrenzen ("Drohne nur dann, wenn militärische oder kommerzielle Nutzung vorliegt"), sondern negativ ("Drohne dann nicht, wenn nur zum Vergnügen oder zur Freizeitgestaltung genutzt")

--HeicoH Quique (¡dime!) 14:26, 19. Feb. 2015 (CET)

Das würde ja bedeuten, dass ein und dasselbe Proukt, mit den exakt gleichen Funktionen, sowohl "Drohne" als auch "Modellhubschrauber" sein kann - einzig abhängig davon ob es nun gerade "militärisch" oder "zivil" genutzt wird. Denke nicht dass man das belegt bekommt. Alexpl (Diskussion) 14:29, 19. Feb. 2015 (CET)
Doch, kann man belegen. Nicht "militärisch" vs. "zivil", sondern "Nicht Sport und Spaß" vs. "Sport und Spaß". Und zwar abhängig von der aktuellen Nutzung: Genau so macht es auch z. B. das BMVI: [7]. --HeicoH Quique (¡dime!) 14:32, 19. Feb. 2015 (CET)
Und jetzt kommt bestimmt gleich Alexpl's Einwand: Aber 1 Quelle sagt noch lange nicht, dass das allgemeingültig ist, und deshalb darf's nicht in den Artikel. --arilou (Diskussion) 14:38, 19. Feb. 2015 (CET)
Da steht "unbemannte Luftfahrtsysteme - (umgangssprachlich Drohnen)". Mir würde das für diesen Artikel als Definitionsteil in der Einleitung auch völlig genügen - denn mehr scheint in dem Machwerk ausdrücklich zu "Drohnen" auch nicht zu stehen. Alexpl (Diskussion) 14:42, 19. Feb. 2015 (CET)
(BK) Stimmt ja auch erst mal, dass es nicht allgemeingültig ist. Das BMVI ist nur für Deutschland zuständig, damit ist es erst mal nur in Deutschland so. Sollte ja auch nur ein Beispiel sein. Ich bin mir aber sicher, man findet auch für andere Staaten entsprechende Definitionen. Und wenn sich die Definitionen in den Staaten signifikant unterscheiden, sollte man das auch in den Artikel schreiben. --HeicoH Quique (¡dime!) 14:43, 19. Feb. 2015 (CET)
Wie wäre es mit folgender Formulierung: In der deutschen Sprache wird der Begriff Drohne teilweise synonym gebraucht, obwohl eine Drohne im ursprünglichen Sinne ein unbewaffnetes Übungsziel ist. Für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. Drohnen in diesem Sinne wird außerdem eine Nutzung nicht nur zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung angenommen; ansonsten wird von einem Flugmodell gesprochen.? Als Quelle dann das BMVI-Dokument dazu. --HeicoH Quique (¡dime!) 14:49, 19. Feb. 2015 (CET)
Statt
"wird außerdem eine Nutzung nicht nur zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung angenommen"
schlage ich
"wird außerdem eine Nutzung abseits von (Flug-)Sport und Freizeitgestaltung angenommen"
vor. "nicht nur" deutet an, dass die Teile auch in (Flug-)Sport und Freizeit "Drohne" hießen (kommt ein bischen auf die Lese-/Betonungsweise an, wie man den Satz ließt ~ kann missverständlich sein).
--arilou (Diskussion) 14:56, 19. Feb. 2015 (CET)
Ja, besser. Und außerdem: nicht "in diesem Sinne" (das verwirrt mit "im ursprünglichen Sinne"), sondern: "im umgangssprachlichen Sinne". --HeicoH Quique (¡dime!) 14:58, 19. Feb. 2015 (CET)
Zusätzlich könnte man auch die ICAO-Definition als Quelle angeben: In the broadest sense, the introduction of UAS does not change any existing distinctions between model aircraft and aircraft. Model aircraft, generally recognized as intended for recreational purposes only, fall outside the provisions of the Chicago Convention, being exclusively the subject of relevant national regulations, if any. in: [8]. --HeicoH Quique (¡dime!) 15:08, 19. Feb. 2015 (CET)
Nein, ich bin kein Lobbyist. Ich würde es deshalb einfach halten: In der deutschen Sprache wird der Begriff Drohne teilweise synonym gebraucht. Alle unbemannten Luftfahrzeuge, die nur für die Sport- oder der Freizeitgestaltung eingesetzt werden, können auch als Flugmodelle bezeichnet werden. Denn mehr steht da nicht drin. Beachtet man die Flogebestimmungen haben wir Dinge wie: "Mit Hilfe des unbemannten Luftfahrtsystems darf nicht in den Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden." - was somit natürlich auch für jeden "Camcopter" gilt. Ein trennscharfes Auseinanderdividieren von "Modell" und "Dohne/unbemanntes Luftfahrzeug" kann es demnach hier in der WP auch nicht geben. Die Behörde erlegt Hobbyisten andere Bestimmungen auf - das hat aber mit dem Begriff "Drohne" nichts zu tun, sondern ist nur eine Verwaltungsbestimmung. Alexpl (Diskussion) 15:12, 19. Feb. 2015 (CET)
@ Alexpl: Ich verstehe nicht so ganz, was du sagen willst. Das BMVI-Dokument sagt sinngemäß: "wird das Ding nur für Sport und Spaß benutzt, ist es ein Modell. Wird das Ding auch zu anderen Zwecken benutzt, ist es ein UAS. UAS wird umgangssprachlich auch als Drohne bezeichnet." Ein Praxisbeispiel: Herr X kauft sich einen Modellhubschrauber. An diesem montiert er eine Kamera. Fall 1: Mit der Kamera zeichnet er auf, wie er das Ding fliegt, z. B. um seinen Freunden zu zeigen, wie gut er es schon beherrscht. Ergo: Modell. Fall 2: mit der Kamera zeichnet er auf, wie die Freundin seines Nachbarn sich am Pool räkelt. Ergo: Drohne. Gleiches Ding. andere Nutzung -> gleiches Ding, andere Bezeichnung. --HeicoH Quique (¡dime!) 17:34, 19. Feb. 2015 (CET)
@Alexpl: "Dual use" sagt der gebildete Mensch dazu. --65.254.225.149 15:28, 19. Feb. 2015 (CET)
Vor allem macht die Definition von "Hobbyfliegern die keine Drohnen sind" eh keinen Sinn, weil Hersteller ihre Hobbymodelle ja schon als "drone" vermarkten.[9] Leute gibts. Alexpl (Diskussion) 17:20, 19. Feb. 2015 (CET)
  1. "können auch als Flugmodelle bezeichnet werden" unterstellt, dass Flugmodelle üblicherweise als Drohnen bezeichnet werden; das ist aber die Ausnahme. Hm, vielleicht wenn man einschränkt "sofern sie Kamera- oder Sensor-bestückt sind." Andernfalls heißen die Dinger eben nicht "Drohne". Und auch mit Kamera/Sensoren kann man sie als Drohne bezeichnen, kann aber auch weiterhin "Flugmodell" sagen - und das ist ganz sicher auch gebräuchlicher.
  2. "nur eine Verwaltungsbestimmung" - ja, so bügelst du gerne alles platt. Nur eine Verwaltungsbestimmung. Nur ein Wörterbucheintrag (Duden). Nur ein Lexikon. Nur eine große deutsche Zeitschrift (Der Spiegel). Als ob sowas immer "nichts gelten" würde.
--arilou (Diskussion) 17:34, 19. Feb. 2015 (CET)
Ist eh makulatur, wenn die Hersteller der Spassflieger sie selbst Drohne nennen. Wie oben ausgeführt. Hast verloren. Alexpl (Diskussion) 17:49, 19. Feb. 2015 (CET)
Na ja, Hersteller sagen und schreiben viel, um ihre Produkte zu verkaufen. Wenn der Begriff "Drohne" gerade "in" ist und sich ein flugzeugähnliches Fliegzeugmodell dadurch besser verkaufen lässt, ist das den Herstellern ja auch nicht zu verübeln. Das heißt aber noch nicht, dass auf dieses Modell dann immer die gesetzlichen Bestimmungen für UAS anzuwenden sind. --HeicoH Quique (¡dime!) 17:53, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich gebe euch noch mal ein Beispiel, ähnlich dem des Baseballschlägers (allerdings aufgrund veränderter Gesetzeslage inzwischen veraltet): Der Tonfa wurde (bevor er als "Waffe" im WaffG klassifiziert wurde), gerne als "Rettungs- und Mehrzweckstock" verkauft. Als solcher durfte er nämlich - damals - auch von Privatpersonen geführt werden. Wurde er eingesetzt, um ihn z. B. einer ertrinkenden Person zu reichen und sie damit zu retten, war das völlig unproblematisch. Wurde er aber eingesetzt, um damit einem Kontrahenten "ordentlich die Meinung zu sagen", war das eine "Gefährliche Körperverletzung". Im Polizeibereich hieß der gleiche Stock "Einsatz-Mehrzweck-Stock" und es wurde damit geworben, dass bei ordnungsgemäßem Einsatz dem polizeilichen Gegenüber im Einsatzfall empfindliche Verletzungen zugefügt werden können (erlaubt, wenn polizeilich notwendig und eine entsprechende Ausbildung vorlag).
Ähnlich, und immer noch aktuell: niemand wird einen stabilen Wanderstiefel beklagen, wenn er zum Wandern genutzt wird. Wird er zum Treten gegen eine Person benutzt, ist es wiederum "Gefährliche Körperverletzung". Im letzten Bespiel werden Hersteller nun gerade nicht damit werben, dass so ein Stiefel bleibende Eindrücke im Gesicht des Gegenübers hinterlässt. Also: was Hersteller schreiben, ist alles eine Frage dessen, was sich gut verkauft. --HeicoH Quique (¡dime!) 18:04, 19. Feb. 2015 (CET)
Und? Wir sind Wikipedia - und einer gewissen Realitätsnähe verpflichtet. Deine Interpretation der BMVI Verwendung des Wortes "Drohne" war schon sehr ausgeschmückt, mit dem Versuch den Freizeitbereich "abzutrennen". Jetzt dieser neue Versuch den Herstellern die Kompetenz abzusprechen. Ich will diese Seite wirklich nicht zumüllen mit Journalisten und Firmen die "Drohne" oder "Drone" für die Freizeitgeräte verwenden, denn auch so sollte offensichtlich sein, dass immer deutlicher wird, dass das einfach ein synonymer Begriff für Unbemanntes Luftfahrzeug geworden ist. Ohne Sport und Freizeit besonders zu erwähnen. Alexpl (Diskussion) 18:31, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich verstehe ehrlich gesagt immer weniger, worum es dir (hier) geht. Letztendlich soll doch (so verstehe ich auch deinen letzten Beitrag) klargestellt sein, dass a) es einen Unterschied gibt zwischen UAS und Flugmodell (d. h. dass Flugmodelle keine UAS sind) und b) UAS umgangssprachlich auch als Drohne bezeichnet werden. Oder was? --HeicoH Quique (¡dime!) 19:34, 19. Feb. 2015 (CET)
Wenn dem so ist, mache ich noch mal einen Vorschlag für die Einleitung:
Ein unbemanntes Luftfahrzeug (unmanned aerial vehicle (UAV)) bzw. unbemanntes Luftfahrtsystem (unmanned aircraft system (UAS)) ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung entweder autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann und über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt. Fluggeräte, die zwar diese Bedingungen erfüllen, aber ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, gelten nicht als UAV, sondern als Flugmodelle. UAV werden umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet.
entsprechende Nachweise (ICAO, BMVi) und Wikilinks noch einfügen.
--HeicoH Quique (¡dime!) 19:44, 19. Feb. 2015 (CET)
(@HeicoH:) Ähm, seit wann ist denn
"Fall 2: mit der Kamera zeichnet er auf, wie die Freundin seines Nachbarn sich am Pool räkelt."
bitteschön etwas anderes als (illegale) "Freizeitgestaltung"? Weder kommerziell noch militärisch noch ...
und somit keine Drohne.
(@Alexpl:) Dass auch Quadrokopter (und ähnliche) umgangssprachlich als "Drohne" bezeichnet werden, hatte ich in den Artikel geschrieben, als Ausnahme unter den Flugmodellen - und es wurde von dir heraus-reverted. Jetzt kommst du mit Belegen dafür?!? Zeige mir einen Hersteller, der ein Nicht-Quadrokopter-Flugmodell für Hobby und Freizeit als "Drohne" bewirbt. Und lass' das raus-reverten von (von dir!) belegten Aussagen, nur weil sie von jemand anderem stammen.
--arilou (Diskussion) 09:07, 20. Feb. 2015 (CET)
Unsinn. Du hast das: [10] per Editwar verteidigt: "Für Drohnen wird außerdem eine militärische oder kommerzielle Nutzung angenommen; ansonsten wird meist von einem Flugmodell gesprochen.". Und das ist einfach nicht wahr und "Lobbysprech". Jeder Freizeitdepp fliegt seine Drohne - auch ohne Kommerz oder Militär. Der Umstand ist belegt und an Beispielen verdeutlicht, aber wir können das gern noch etwas fortsetzen. Alles ist eine "Drone" [11]. Alexpl (Diskussion) 09:21, 20. Feb. 2015 (CET)

Eines vorweg: ich finde es nicht gut, wenn während einer laufenden Diskussion von den Diskussionsparteien im Artikel in den diskutierten Bereichen editiert wird. @ arilou: ich werde deine Änderung rückgängig machen mit ZQ-Hinweis auf diese Diskussion. @ Alexpl: vorsorglich die Bitte an dich, ebenfalls nicht entsprechend im Artikel zu editieren.

@ arilou:

  • Fall 2: ich hatte das etwas weiter oben etwas salopper umschrieben mit "Herumfliegen um des Herumfliegens Willen". Die Rechtsetzung kann (und darf) keine Einzelfälle berücksichtigen, ob das Aufzeichnen der Nachbarsfreundin noch in den Bereich "dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung" fällt, wird im konkreten Fall ein Richter entscheiden müssen - und nach meinem Rechtsverständnis in der Regel negieren. Das Fluggerät, dass zum Aufzeichnen der Nachbarsfreundin genutzt wird, wird demnach unter "Drohne" fallen, und zwar unter den illegalen Einsatz einer Drohne.
  • Auch dazu, dass Hersteller z. B. Quadrokopter-Flugmodelle - fälschlicherweise - als "Drohne" bewerben, habe ich oben schon was geschrieben. Das kann irgendwo in den Text, gehört aber nicht in die Einleitung. Merke: Quadrokopter können Drohnen sein, wenn sie aber Flugmodelle sind, sind sie keine, egal, was der Hersteller draufschreibt.

@ Alexpl:

  • "Alles ist eine Drohne" ist legaldefiniert falsch.

Zusammengefasst:

  • Es gibt Legaldefinitionen (ICAO, BMVI), diese und nur diese sollten in der Einleitung wiedergegeben werden, alles andere kann weiter unten in den Artikel.
  • ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass ihr - beide - Argumente eher sucht, um die Argumente des jeweils anderen "schlecht zu machen", und nicht um den Artikel voranzubringen. Springt bitte über euren Schatten, haltet euch an Fakten und allgemeine offizielle Definitionen, verzichtet auf Quellen, die nur für Einzelfälle und nur auf den ersten Blick etwas anderes belegen, insbesondere dann, wenn es keine fachlichen Quellen sind (das gilt sowohl für Herstellerangaben zur Werbung für bestimmte Flugmodelle als auch für Presseartikel in Nicht-Fachpublikationen.
  • Ich habe euch einen Formulierungsvorschlag geliefert. Wenn ihr den nicht akzeptieren wollt, solltet ihr im folgenden einfach mal konkret sagen, weshalb nicht. Und gleichzeitig bitte einen jeweils eigenen, konkreten Formulierungsvorschlag - einschließlich einschlägiger Quellen unter Berücksichtigung des o. a. - liefern.

--HeicoH Quique (¡dime!) 10:49, 20. Feb. 2015 (CET)

@HeicoH: Nun, ich habe deinem Formulierungsvorschlag (weitgehend) zugestimmt.
Ggf. könnte auch eine Lemma-Verschiebung auf "Unbemanntes Luftfahrtsystem" die Diskussion auflösen - denn darin sind einfache Flugmodelle auf jeden Fall nicht mehr enthalten.
--arilou (Diskussion) 09:37, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich kann nicht genau sagen. bei welcher Art von Behörde du sozialisiert wurdest, aber trotzdem danke ... Alexpl (Diskussion) 08:29, 21. Feb. 2015 (CET)
Was möchtest du mir damit sagen? Die "Art von Behörde" ist "Polizei", wenn du mehr wissen möchtest, schau auf meine Website. --HeicoH Quique (¡dime!) 10:05, 21. Feb. 2015 (CET)
Das reißt es auch nicht raus. Vielleicht in Zukunft erst WP:WSIGA verinnerlichen und erst dann auf "Beratungstour" gehen. Alexpl (Diskussion) 14:26, 21. Feb. 2015 (CET)
3M: Sowohl ein Flugzeugmodell als auch eine militärische Drohne ist ein Unbemanntes Luftfahrzeug. Aber aus meiner Sicht ist der entscheidende Unterschied, dass ein Modellflugzeug nur in Sichtweite des Piloten fliegen darf und höchstens als Nutzlast Kameras etc. an Board haben darf die aber nicht zur Kontrolle der Fluges dienen. Eine Drohne hingegen fliegt außerhalb der Sichtweite des Piloten der diese mit Hilfe der an Board befindlichen Kameras, Sensoren etc. Steuert. Da dies zivil in vielen Ländrn nicht erlaubt ist (z.B. DE und USA) gibt es dort nur militärische Drohnen. So soeht es auch der Duden [12]. Da aber insbesondere die immer mehr aufkommenden Quadrokoper mit Kamera ausgestattet sind, werden diese häufig für First Person View genutz. Teilweise wird hier die Grenze zur Drohen überschritten, wenn (illegal) ohne zweite Fernsteuerung und zweiten Piloten der das Modell in Sicht hat nur mit dem Kamerabild geflogen wird.--Unimog404 (Diskussion) 21:46, 21. Feb. 2015 (CET)
Nein, auch bei "First Person View" muss das Fluggerät bei den meisten Staaten mit diesbezüglichen Regularien (D/US u.a.) in Sichtweite des Piloten oder eines Helfers bleiben. Aber im Duden steht nichts von "in Sichweite des Piloten" - das aus dem recht dürftigen Dudeneintrag zu konstruieren, scheint Theoriefindung zu sein. Alexpl (Diskussion) 22:11, 21. Feb. 2015 (CET)
Unabhängig davon: ich sehe leider gerade erst, dass in meinem o. a. Vorschlag ein Fehler steckt: Die letzten beiden "UAV" sind falsch, es muss jeweils "UAS" heißen. --HeicoH Quique (¡dime!) 22:16, 21. Feb. 2015 (CET)
@Alexpl Duden sagt "unbemanntes militärisches Aufklärungs- und Kampfflugzeug" was sich damit deckt, dass z.B. in DE zvil nur in Sichtweite des Piloten geflogen werdne darf und es es daher lagal keine zivilen Drohne geben dürfte. Das gilt auch für FPV. Ohne zweiten Piloten der das Modell in Sichttweite hat ist es in DE illegal und wäre dann für mein Verständnis eine Drohne. Verstehe Deinen Widerspruch nicht.--Unimog404 (Diskussion) 09:35, 22. Feb. 2015 (CET)
Von der Duden-Definition abweichende Verwendungen sind bereits angeführt worden und können nahezu beliebig nachgereicht werden. Ich denke dehalb, dass da jemand beim Duden, ganz offensichtlich, "keine grosse Mühe gegeben hat" und dass man darauf keine WP taugliche Definition aufbauen kann. Alexpl (Diskussion) 09:50, 22. Feb. 2015 (CET)
Was du, ich oder sonst ein WP-Autor denkt, ist unerheblich. Was reputable Quellen sagen, gilt.
Und da ist die Duden-Redaktion als Quelle geeignet, eine WP-Autor-Meinung hingegen nicht. Unterstellungen, der Duden arbeite nicht richtig, sind leicht dahergesagt, wenn einem dessen Aussagen nicht passen.
Auch wurde nicht vorgeschlagen, allein auf der Duden-Angabe die komplette Einleitung aufzubauen. Sie deckt sich nur mit sehr vielen anderen Quellen...
--arilou (Diskussion) 09:53, 23. Feb. 2015 (CET)

Vielleicht solltewn wir nochmal einen Schritt zurück gehen. Problem ist, es gibt diverse Legaldiefinitionen die von Land zu Land abweichend sind, es gibt Marketing und Lobiarbeit von diversen Seiten. Frage ist daher was soll der Artikel genau behandeln. Wenn es um militärische Systeme und Systeme von Sicherheitsorganen etc. geht bin ich bei HeicoH Quique und der Artikel sollte dann vielleicht auch besser unter "unbemannten Luftfahrtsystemen" stehen. Das würde auch der rechtlichen Definition in Deutschland entsprechen und dann sind alle Modelle für Sport oder Freizeitgestaltung ausgeschlossen. Wenn es allgemein um unbemannte Luftfahrzeuge gehen soll ist das aus meiner Sicht mehr und würde für mein Verständnis auch Private Systeme umfassen. Was ist nun aber eine "Drohne"? Für mein Verständnis eben ein unbemanntes Luftfahrzeug dass entweder selbständig fliegt und navigiert oder durch einen Piloten ohne direkte Sichtverbindung geflogen wird (oder geflogen werden kann). In Deutschland ist das z.B. nicht generell zulässig und wird auch vom Milität nur in Sperrgebieten durchgeführt. Privat ist es gesetzlich verboten. Das Flugobejekt selbst (also z.B. ein Quadrokopter mit Fluglagestabilisation und Kamera mit Bildübertragung) könnte man aus meiner Sicht zwar auch als Drohne bezeichnen, diese dürfte man als solche aber in DE (und vielen anderen Ländern) zivil nicht betreiben. (auch die FAA hat ja z.B. vor kurzem auch für komerzielle Systeme die Sichtverbindung bestätigt). Daher, wenn es im Artikel um UAS geht (was aktuell größtenteils der Fall ist) sollte der Artikel besser auf "unbemannten Luftfahrtsystemen" verschoben werden und die Begriffe UAS und Drohne nur im quasi militärischen Sinne behandelt werden und auf FPV und andere kommerzielle zivile Ansätze sollten nur kurz erwähnt und verlinkt werden. Wenn alle unbemannten Luftfahrzeuge behandelt werden sollen, sollte es eine klarere Definition und Abgrenzung insbesondere zwischen UAS und den anderen zivilen Systemen geben die auch die vorhadenen Restiktionen etc. behandelt.--Unimog404 (Diskussion) 13:01, 22. Feb. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 15:06, 13. Mär. 2015 (CET)

Quelle

Könnte bitte jemand einen Link posten auf die prominete Quelle "Festlegung der ICAO im Jahr 2008" ? Auch nach 1h Suchen auf www.icao.int konnte ich nichts derartiges finden.

--arilou (Diskussion) 09:30, 23. Feb. 2015 (CET)

Dann lieber von 12/2014 [13]: "An unmanned aerial vehicle (UAV), commonly known as a drone and also referred to as an unpiloted aerial vehicle and a remotely piloted aircraft (RPA) by the International Civil Aviation Organization (ICAO), is an aircraft without a human pilot aboard." - mein Reden. Alexpl (Diskussion) 09:36, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich hätte gerne das Dokument der ICAO, dass eine "Festlegung der ICAO" beschreibt, nicht eine "Einladung zur Teilnahme an einer Besprechung, ob es genug Flugpersonal für UAS gibt". --arilou (Diskussion) 09:45, 23. Feb. 2015 (CET)
2008 ist extrem angestaubt für so ein Thema. Dann such halt selbst. Alexpl (Diskussion) 09:47, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich fürchte, ein solches Dokument werdet ihr nicht finden. Erstens wäre es, wie Alexpl schreibt, schon recht alt (ein aktuelles habe ich oben schon verlinkt), zweitens glaube ich, dass eine Verwechslung vorliegt, gemeint ist wahrscheinlich nicht ein ICAO-Dokument, sondern vermutlich die "Regulation (EC) No. 216": [14]. --HeicoH Quique (¡dime!) 09:52, 23. Feb. 2015 (CET)
Darin kann ich "UAS" nicht finden; auch "unmanned" wird nur genau 1* als Randnotiz gefunden. Leider hat das Dokument auch keine (pdf-markierten) Überschriften oder eine Inhaltsangaben-Liste...
--arilou (Diskussion) 10:18, 23. Feb. 2015 (CET)

Ich drohe hiermit an, in absehbarer Zukunft selbigen "Beleg" aus dem Artikel zu entfernen (also den Satz(teil)
"gemäß Festlegung der ICAO im Jahr 2008)"
), da eine solche "Festlegung" nicht nachgewiesen ist/wurde.

--arilou (Diskussion) 10:21, 23. Feb. 2015 (CET)

Schön, ich habe ja eine entsprechende Alternative vorgeschlagen. Dann hätten wir nur noch einen einzigen Beleg für die gesamte Einleitung. Ziemlich genial und leserfreundlich. Alexpl (Diskussion) 10:26, 23. Feb. 2015 (CET)
Auch ich sehe das nicht als "Drohung", sondern als Hinweis auf einen legitimen Edit. --HeicoH Quique (¡dime!) 10:27, 23. Feb. 2015 (CET)
Was haltet Ihr denn vom CAO Cir 328, Unmanned Aircraft Systems (UAS) von 2011 als Quelle? Dort ist nebenbei die Abgrenzung zu Modelflug (Erholungszwecke) ebenfalls klar definiert.--Unimog404 (Diskussion) 09:04, 24. Feb. 2015 (CET)
Das hatte ich auch schon mal vorgeschlagen: [15]. --HeicoH Quique (¡dime!) 09:12, 24. Feb. 2015 (CET)
Nein. Älteres 2011 Dokument, das den Begriff "Drohne" nicht nennt, dafür aber wieder das "Modellflugzeug" behandelt. Die ICAO hat erst im Herbst 2014 ein Gremium eingerichtet, das sich mit der Frage näher befasst [16], ich würde diese veralteten Definitionen deshalb aussen vor lassen - soweit es die Einleitung betrifft. Ich denke mein Vorschlag von oben ist besser: Eine Kompakte Definition, die man dann im Artikel ggf. verfeinern kann. Alexpl (Diskussion) 10:07, 24. Feb. 2015 (CET)
Soll mir recht sein, wobei das Dokument ebenfalls auf das von mir verlinkte und wesentlich umfangreichere Circular 328 verweist. Warum ist eigentlich das wort "Drohne" so wichtig? Das ist der aus meiner Sicht der wesentlich unklarere umgangssprachliche Begriff. Zumal von dem englischen "drone" in wörtlicher Übersetzung auf das deutsche "Drohne" in identischer Bedeutung im Sinne eine Quelle zu schließen ist sicher auch nicht unstrittig.--Unimog404 (Diskussion) 10:53, 24. Feb. 2015 (CET)
Den Begriff "Drohne" loszuwerden war/ist eine Intiative von Teilen der entsprechenden Industrie, um ihren Freizeitgeräten kein negatives Image zu verpassen, wegen der möglichen nähe zu US Killerdrohnen. Aber da hält sich keiner dran, (vgl. z.B. von heute [17]), nichteinmal die Industrie selbst [18], deshalb sollten wir schon schreiben, dass der Begriff synonym verwendet wird. Alexpl (Diskussion) 15:17, 24. Feb. 2015 (CET)
Das kann und sollte durchaus im Artikel erwähnt werden (wenn dieser auch Modellflug-Quadrokopter behandeln soll). Als Quelle dafür taugt dann aber aus meiner Sicht Deutschsprachige Presse etc. besser als eine englischsprachige veröffentlichung der ICAO denn diese befasst sich per Definition nicht mit z.B. Modellflug-Quadokoptern da diese nicht unter das Chicagoer Abkommen und damit auch nicht in ihre ZUständigkeit fallen.--Unimog404 (Diskussion) 15:42, 24. Feb. 2015 (CET)
Da sowohl im Englischen, wie auch im Deutschen, "drone" oder "Drohne" das Synonym ist, sehe ich da kein Problem. Die ICAO-Definition greift das Wort auf und das reicht um einen Halbsatz in die Einleitung zu schreiben. So wie bei Michael Wendler in der Artikeleinleitung auf dessen Alternativnamen eingegangen wird. Eigentlich keine grosse Sache. Alexpl (Diskussion) 17:56, 24. Feb. 2015 (CET)

Der Punkt ist, dass die ICAO mit "drone" in ihren Veröffentlichungen nicht die Freizeitgeräte meint (die Du meinst, wenn ich es richtig verstanden habe). Im Sinne der ICAO ist ein UAS/UAV (auch "drone" genannt) eben ein Luftfahrzeug für welches sie zuständig ist und welches aus der Ferne ohne Sichtkontakt kontrolliert wird oder autonom fliegt. Freizeitgeräte sind (bei der ICAO) per Definition ausgenommen siehe z.B. obiges Circular Absatz 2.4. Daher kann die ICAO sicher nicht für die Verwendung des englischen Begriffs "drone" für Freitzeitgeräte im deutschsprachigen Raum dienen. Dass sagt nur aus, dass z.B. eine Northrop Grumman RQ-4 auch bei der ICAO Drohne genannt wird. Nicht falsch verstehen, auch eine Parrot AR.Drone kann aus meiner Sicht als Drohen bezeichnet werden und hat das sogar im Namen, aber die ICAO ist dafür nicht zuständig da es sich rechtlich um ein Flugmodell handelt und die sind national geregelt. Als Begriffsnachweis wäre daher deutschsprachige Presse/Literatur eher geeignet. Rechtlich werden diese Luftfahrzeuge sicher differenzierter bezeichnet werden. Aber genau diese differenzierte Betrachtung sollte auch im Arikel rüberkommen. Rechtlich, Technologisch und von den Kosten her ist ein UAS/UAV wirklich eine ganz andere Liga als ein Flugmodell. Umgangsprachlich wird aber beides (undifferenziert) als Drohne bezeichnet, wir sollten das nicht tun, aber daruf hinweisen und es erklären.--Unimog404 (Diskussion) 19:49, 24. Feb. 2015 (CET)

Nein: "An unmanned aerial vehicle (UAV), commonly known as a drone and also referred to as an unpiloted aerial vehicle and a remotely piloted aircraft (RPA) by the International Civil Aviation Organization (ICAO), is an aircraft without a human pilot aboard." - ist eindeutig. Wir sind leider nicht bei einer Behörde, sondern beid er WP, wo die Vorschriften von Vereinen, irgendwelchen "Clubs" und ähnlichem, es sich immer gefallen lassen müssen, dass ihre Machwerke gemeinsam mit dem alltäglichen Sprachgebrauch vorgestellt werden. Die ICAO ist nicht maßgeblich, aber maßgeblicher als alle Definitionen die ich bisher gelesen habe. Stichwort:Duden. Alexpl (Diskussion) 20:42, 24. Feb. 2015 (CET)
Ja das ist eindeutig und sagt eben gar nichts über Flugmodelle aus, denn diese sind nach Definition der ICAO eben keine UAVs oder remotely piloted aircraft. Da geht es um autonome Fluggeräte und ohne direkte Sichtverbindung geflogene Luftfahrzeuge was eben Flugmodelle nicht sind. Das ist doch genau das Problem. Lies doch bitte den schon mehrfach angesprochenen Absatz oder wofür die ICAO überhaupt zuständig ist. Hier nochmal in Kopie: "In the broadest sense, the introduction of UAS does not change any existing distinctions between model aircraft and aircraft. Model aircraft, generally recognized as intended for recreational purposes only, fall outside the provisions of the Chicago Convention, being exclusively the subject of relevant national regulations, if any" oder kurz Flugmodelle (Im sinne von Freiteitgeräte) sind keine Flugzeuge und die ICAO damit nicht zuständig sondern diese sind, wenn überhaupt, dann national geregelt.--Unimog404 (Diskussion) 22:52, 24. Feb. 2015 (CET)
Ja, nur dass das kein Artikel über die ICAO ist... Konkreter Formulierungsvorschlag? Alexpl (Diskussion) 13:14, 27. Feb. 2015 (CET)
Grundsätzllich wäre ich dafür das in den zweitebn Satz der Einleitung einzubauen also z.B. "In der deutschen Sprache wird der Begriff Drohne umgangssprachlich sowohl für militärsch oder kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrzeuge also auch für per First Person View gesteuerte Flugmodelle wie Quadrocopter genutzt. Im ursprünglichen Sinne ist eine Drohne ein unbewaffnetes Übungsziel.--Unimog404 (Diskussion) 21:30, 27. Feb. 2015 (CET)
+1 Alexpl (Diskussion) 08:55, 28. Feb. 2015 (CET)
Keine Gegenstimmen. Dann trage ich das so ein. Alexpl (Diskussion) 20:12, 4. Mär. 2015 (CET)
Gut. Allerdings: "als" ist gemeint, nicht "also" (sowohl... als auch, macht sonst keinen Sinn, habe ich aber auch bisher überlesen), und der Halbsatz zu dem angeblichen ICAO-Dokument von 2008 müsste noch raus. --HeicoH Quique (¡dime!) 20:35, 4. Mär. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 15:07, 13. Mär. 2015 (CET)

Polen

Auch in Polen werden hochmoderne Drohnen hergestellt - Produktion in einer Firma mit 3-Buchstaben-Abkürzung als Namen (WJB oder so, habe ich leider vergessen) in Ozarów Mazowiecki (auf einem Teil des Geländes der ehemaligen riesigen Kabelfabrik angesiedelt), westlich von Warschau, in der Region Mazowsze/Masowien . Wichtig: sie arbeiten mit den Israelis zusammen bzw. für die Israelis (die vielleicht sogar an der Firma beteiligt sind) und indirekt für die Amerikaner.

Außerdem laufen (sehr fortgeschrittene und neuartige !) wissenschaftliche und experimentelle Projekte an der Technischen Universität Gliwice/Gleiwitz in Oberschlesien. Möglicherweise beliefern sie (KnowHow-Transfer) auch die Firma oben. (nicht signierter Beitrag von 79.211.162.199 (Diskussion) 12:59, 6. Dez. 2011 (CET))

So, jetzt hab ich´s: http://www.wb.com.pl/pl/
(z.B. WB Electronics FlyEye, WB Electronics SOFAR [isr.])
Siehe auch eine andere polnische Entwicklung: ITWL HOB-bit. (nicht signierter Beitrag von 79.211.162.199 (Diskussion) 13:07, 6. Dez. 2011 (CET))

Computervirus

Verschiedene Medien berichten über Viren in den Predator- und Reaper-Drohnen. Die Beschreibung ist zwar etwas abenteuerlich aber erwähnenswert ist es auf jeden Fall: Virenbefall - Alle Aktionen aufgezeichnet Generator 11:34, 8. Okt. 2011 (CEST)

Hardwarebasis für Attentate

Umstrittene Rechtslage ?

In dem Abschnitt geht es nicht um die Rechtslage von Unbemannten Luftfahrzeuge als solche, sondern um die Einordnung bestimmter Einsätze durch die USA.

Die Rechtslage und die völkerrechtliche Einwordnung als solche unterscheidet sich kaum von der bemannten Luftfahrzeugen. Hauptunterschied in rechtlicher Hinsicht ist hier bei strafrechtliche und völkerrechtlichen Fragen der Tatort. Hier gilt sowohl der Ort von dem aus gesteuert wird, als auch der Ort des Erfolges der Steuerung als Tatort. (nicht signierter Beitrag von 178.7.169.4 (Diskussion) 08:09, 10. Okt. 2013 (CEST))

- Schreibfehler in Überschrift korrigiert.--Hungchaka (Diskussion) 19:06, 13. Sep. 2014 (CEST)

Unterscheidung "Strahl"-/"Propeller-Getriebene"?

"...copter", "..."? --Hungchaka (Diskussion) 11:54, 14. Sep. 2014 (CEST)

Ist nicht unsere Aufgabe. WP:TF verbietet es uns dafür einen Begriff quasi "festzulegen". Das muss von aussen kommen. Alexpl (Diskussion) 14:35, 8. Dez. 2014 (CET)

LUNA im Bild - kein Katapult?

Das Objekt unter der Drohne erschien mir zuerst wie ein stabförmiger Sensor, solche werden für genaue Magnet- oder Schwerefeldmessungen allerdings waagrecht orientiert hinter/unter einem Flieger geführt. Genauer betrachtet sieht das Ding nach Teleskopmast aus, an dem die Drohne vielleicht zum Testen der Kameras, quasi am Stand zu ermöglichen. Wäre schön, wenn jemand den Startkatapult dieser Drohne abbilden und das existierende Bild damit abgleichen könnte. --Helium4 (Diskussion) 16:45, 2. Jun. 2013 (CEST)

Abschnitt Unbemanntes_Luftfahrzeug#Kollisionsgefahr

Wenn die Angaben August 2004 stimmen, sollte Drohnen_der_Bundeswehr#ISAF_Afghanistan überarbeitet werden, denn dort steht seit Ende Juli 2009 wird das Drohnensystem KZO in Afghanistan eingesetzt. --Tomás (Diskussion) 08:04, 3. Jun. 2013 (CEST)

Zivile Aspekte der heutigen Drohnen

Bietet diese (kommerzielle Webseite) nicht ebenfalls gute Informationen über Drohnen und wäre sinnvoll in diesem Wikipedia-Artikel genannt zu werden? Zumal auch die einzelnen Drohnenmodelle wie Tricopter, Hexacopter, Octocopter, Quadrocopter anschaulich erklärt werden. Weitere Informationen wie Spannweiten,Flugzeiten,Sensoren, Pitch ,Trimmen, Neigung, Rollen und Gieren sind in diesen Artikel so gut wie nicht genannt wurden. Liebe Grüße

  1. So werbelastig, dass ich das einem WP-Leser nicht zutrauen möchte.
  2. Hießiger Artikel befasst sich mit UAV, insbesondere nach ICAO-Definition bzw. gemäß BmVI. Also gerade nicht mit Flugmodellen zum Freizeitvergnügen.
Ggf. könnte die Website interessant sein für Quadrokopter o.ä., aber hier eher nicht.
Trotzdem danke für den Vorschlag ;-)
--arilou (Diskussion) 09:41, 20. Mär. 2015 (CET)
Es gibt zahlreiche WP Artikel in dem Themenfeld, in denen Details besser geklärt werden können. Micro Air Vehicle, Quadrocopter, First Person View und diverse Herstellerartikel. Bitte keine Webadressen in den Artikel oder die Disk spammen. thx. Alexpl (Diskussion) 09:45, 20. Mär. 2015 (CET)

Kanonen auf Spatzen

Nach meiner Meinung sind derzeit militärische Drohnen (langsam, geringer Selbstschutz) nur dort sinnvoll einsetzbar, wo keine oder wenigstens keine erstzunehmende gegnerische Luftabwehr zu erwarten ist, also nur in vergleichsweise unterentwickelten Krisenregionen. Das fehlt im Artikel völlig. Ohne zitierfähige Belege brauche ich das wohl nicht in den Artikel einbauen, aber vielleicht finden sich zitierfähige Belege. --91.64.145.166 23:31, 11. Okt. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Anidaat (Diskussion) 12:22, 14. Jun. 2016 (CEST)

Anstossen

Anstossgeschützte Drohnen, mit Ringen um die Rotore.

Drohne die beidseitig 2 Räder trägt um an Decken, Wänden an denen sie anstösst entlang zu fahren. --Helium4 (Diskussion) 09:00, 26. Aug. 2015 (CEST)

Hier zu detailliert. Ggf. unter Quadcopter. Alexpl (Diskussion) 09:25, 26. Aug. 2015 (CEST)

Einleitung: ursprünglicher Sinn

Die ursprüngliche Bedeutung des Worts "Drohn[e]" ist die Bezeichnung der männlichen Bienen; die (ebenfalls schon angejahrte) militärische Bedeutung "unbewaffnetes Übungsziel" ist bereits eine Ableitung davon. http://gfds.de/drohne/ Vielleicht mag das mal jemand korrigieren (ich kenne die aktuellen Spielregeln nicht und will niemandem auf die Füsse treten). --193.5.216.100 11:32, 28. Okt. 2015 (CET)

Nein. Herkunft unklar, weil auch das englische "To drone..." (dröhnen) mit dem Übungsziel assoziiert wurde. Womit der direkte Bienenbezug wegfällt. Alexpl (Diskussion) 11:40, 28. Okt. 2015 (CET)

Sehr blöd formuliert!

"Die für die Organisation der weltweiten Luftfahrt zuständige ICAO, rechnet bei ihrer Tätigkeit Flugmodelle nicht als UAVs,[2] die Deutsche Flugsicherung unterscheidet nach dem Einsatzzweck:[3] Flugmodelle zur Freizeit- oder (Modell-)Luftsport-Vergnügung sind keine „unbemannten Luftfahrzeuge“, wie es auch vom deutschen Staat festgelegt ist." Selbstverständlich sind sie unbemannte Luftfahrzeuge. Der Staat kann ja gar nicht bestimmen, was ein Objekt ist. Diese Unterscheidung wird da nur getroffen um zu sagen: für die eine Art von unbemannten Lufftfahrzeugen gelten diese Regeln, für die andere Art diese. (nicht signierter Beitrag von 91.53.138.15 (Diskussion) 18:19, 6. Mai 2016 (CEST))

Der Staat kann sehrwohl festlegen, was (zumindest juristisch) unter dem Begriff "unbemanntes Luftfahrzeug" zu verstehen ist.
Das muss nicht logisch sein, oder von jedermann sofort leicht verständlich.
Trotzdem kann der Staat das sehrwohl.
--arilou (Diskussion) 15:36, 10. Mai 2016 (CEST)
Der IP-User darf ja mal versuchen, dem Staat klarzumachen, dass seine motorgetriebene, vierrädrige, 2m breite und 5m lange "motorgetriebene Metall-Seifenkiste" kein Auto sei, und er folglich keine Steuern zu zählen hätte und er nicht die StVO einhalten brauche... --arilou (Diskussion) 15:43, 10. Mai 2016 (CEST)

USA/GB -Informationen

Benutzer:ColdCut sowie Benutzer:Alexpl vertreten die Ansicht, dass für den Artikel die rechtliche Situation in den USA und GB relevant sei. (Siehe Versionsgeschichte ab diesem Edit.)

Ich meine, wer wissen will, wie's im nicht-deutschsprachigen Ausland aussieht, egal ob USA, GB, Polen, Italien, Tuvalu, der soll bitte in der entsprechenden enWP/... nachlesen.

Unter "Sonstige Staaten" darf gerne aufgeführt werden, was in deutschsprachigen Medien (erhöhte) Aufmerksamkeit erregt hat. Das sollte dann auch durch Belege aus selbigen belegt werden.

--arilou (Diskussion) 15:30, 10. Mai 2016 (CEST)

PS: "Mach' doch was anderes." - Die Relevanz einer Aussage ist ggf. durch denjenigen zu belegen oder (vernünftig) zu verdeutlichen, der sie im Artikel haben möchte. Der POV eines WP-Autors genügt nicht; mir "Unsinn" zu unterstellen ist ebenfalls nicht ausreichend.

Die deutschsprachige Wikipedia verfügt über einen globalen Anspruch; d. h., die Situation in anderen Ländern zu einem bestimmten Thema sollte genauso dargestellt werden, wie sie in Bezug auf Deutschland, Österreich oder die Schweiz beschrieben wird. Nicht umsonst gibt es neben der Vorlage:Staatslastig sogar eine eigene Wartungskategorie. Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob die Sachverhalte in deutschsprachigen Medien einer wie auch immer qualifizierten Aufmerksamkeit unterlagen. Und ich wüsste auch nicht, dass dich hier irgendjemand dazu berechtigt hat, hier solche Relevanzkriterien aufzustellen. Selbst wenn, zufälligerweise wurde gerade heute morgen auf N24 im Zuge der Berichterstattung zur neuen "DHL-Drohne" über die Situation und mögliche Entwicklungen in den USA berichtet.
Ums kurz zu machen: Nach derzeitigem Sachstand stehst du mit deiner Meinung, die Situation in GB/USA sei irrelevant, relativ allein da. Und bevor du mit dieser Auffassung keine Mehrheit für dich gewinnen kannst, sollte der Abschnitt, wie ihn Alexpl überarbeitet hat, auch im Artikel bleiben. -- ColdCut (Diskussion) 15:58, 10. Mai 2016 (CEST)
Es handelt sich nun einmal um maßgebliche Industrienationen. Zudem sind die USA und UK deutlich weiter beim Erfassen der Problematik als die "DACH" Staaten. Ich kann verstehen, dass man solche restriktiven Ansätze wie aus UK oder den USA nicht im Artikel haben möchte, um ein Wachstumsbranche nicht abzuwürgen, weil man den Leuten gezeigt hat, was woanders alles verboten werden kann - aber das ist nicht unser Job. Oder man mag einfach nur Amerika nicht - auch das ist nicht unser Job. Oder man mag es nur "provinziell" - auch dann sind Artikel zu globalen Themen in der WP das falsche Betätigungsfeld.
Da du also nichts vorgebracht hast, was man irgendwie "kontruktiv" nennen könnte und ich dir mit der Kürzung des USA Absatzes und der Darstellung im Artikel mit Fokus auf die "DACH" Staaten sogar noch entgegengekommen bin, wars das. Alexpl (Diskussion) 16:55, 10. Mai 2016 (CEST)

MQ-1

War die MQ-1 wirklich die erste Bewaffnete?--Anidaat (Diskussion) 12:22, 14. Jun. 2016 (CEST)

Hängt davon ab wie man es betrachtet. Die Drohnen der en:Operation Aphrodite von 1944 u.a. waren ja selbst Waffen. Alexpl (Diskussion) 20:17, 14. Jun. 2016 (CEST)
Laut Unmanned Combat Air Systems, Friedman 2010 [19], S.93, gab es eine bewaffnete Version der Firebee & Gyrodyne QH-50. --Asteroidenbergbauer (Diskussion) 10:09, 22. Jul. 2016 (CEST)

UCAV

Im Abschnitt UCAV steht (unbelegt): Als Unmanned Combat Aerial Vehicle (UCAV) werden bewaffnete unbemannte Kampfflugzeuge bezeichnet, bei der es sich nicht mehr um unbemannte Luftfahrzeuge oder Fluggeräte handelt. Dafür wäre ein Beleg schön und dürfte vermutlich so nicht stimmen, ein UCAV ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, siehe auch in der en en:Unmanned combat aerial vehicle. Baustein rein. --Asteroidenbergbauer (Diskussion) 16:43, 19. Jul. 2016 (CEST)

Habs (versucht) zu präzisieren und zu belegen, ganz allgemein könnten wir das etwas zusammenfassen, vlt. wird es auch Zeit für einen eigenen Artikel Unmanned combat aerial vehicle? Baustein raus. --Asteroidenbergbauer (Diskussion) 10:48, 22. Jul. 2016 (CEST)

Private Nutzung

Wieso gibt es einen Abschnitt „Private Nutzung“, in dem das „private (Freizeitvergnügen-)Fliegen einer Drohne“ erwähnt wird? In der Einleitung steht, dass zum Freizeitvergnügen geflogene Flugobjekte explizit KEINE UAVs sind? Der Abschnitt kann also, bis auf den teil mit dem Schmuggel, im Grunde komplett raus.--91.221.58.23 09:53, 14. Jan. 2016 (CET)

Ja, das ist aus der Trottel-Definition des Bundesamtes übernommen, das auch den Luftverkehr reglen muss und deshalb solche Texte verfasst. Damit haben sie sich bei der Regulierung der Freizeitaktivitäten aus der Pflicht genommen. Interessiert hier natürlich eigentlich nicht - unbemanntes Luftfahrzeug ist unbemanntes Luftfahrzeug mit und ohne Behörde. Gff. unter Quadrocopter schauen. Alexpl (Diskussion) 10:55, 14. Jan. 2016 (CET)


UAVs werden seit langem auch "Drohen" genannt, insbesondere bei militärischer Nutzung. Nun unterliegt das Militär aber (in vielen Ländern) nicht oder nur teilweise den ICAO - der International Civil Aviation Organization; das Militär macht daher oft keine Unterscheidung z.B. nach der Größe. Damit fallen unter die "Militär-Drohnen" auch sehr kleine Geräte, deren zivile Entsprechung im Modellflugzeug-Bereich liegen würde.
Speziell im deutschen Sprachraum kommt erschwerend obendrauf, dass so etwa zu dem Zeitpunkt, als Diskussionen um (Militär-)Drohnen stark in den Medien aufkamen (z.B. im Rahmen "gezielter Tötungen" in Afghanistan/Pakistan) etwa zeitgleich Modell-Quadrokopter für jedermann erschwinglich wurden, und diese prompt ebenfalls "Drohnen" genannt wurden (auch aufgrund der guten Eignung für "Überwachung" u.ä., wofür auch die kleinen Militär-Drohnen oft verwendet werden).
Der Artikel versucht nun, irgendwie zwischen diesem Begriffs-Wirrwar zu lavieren. In den vergangenen Monaten konnten einige Autoren (mich eingeschlossen) den Artikel etwas von einem "allgemeinen Drohnen-Artikel" (der also Militär-Groß, Militär-Klein und Privat-Quadrocopter mehr schlecht als recht abzudecken versuchte) wegbugsieren, deutlich mehr in Richtung ICAO-Definition.
Vielleicht ist es ja tatsächlich an der Zeit, diesen Abschnitt zu entfernen, und zusätzlich in der Einleitung deutlicher zu machen, dass Modell-Quadrocopter im Quadrocopter-Artikel beschrieben werden (sowie teilweise bei Flugmodell).
--arilou (Diskussion) 11:42, 26. Jan. 2016 (CET)
Sehe ich nicht so. Wenn das schon wieder ein Versuch werden soll, die Drohnenindustrie zu pushen, indem man sie vom Militär begrifflich abkoppelt, ist das WP:Theoriefindung. Wir können hier bestenfalls den Militärabschnitt etwas beschneiden. Weil - warum soll etwas, was im Zweifelsfall sogar fast baugleich sein kann, rumfliegt, unbemannt ist und Fotos macht - in zwei verschiedenen Artikeln beschrieben werden? Alexpl (Diskussion) 13:26, 26. Jan. 2016 (CET)
  1. Weil das Haupt-Unterscheidungs-Kriterium nicht "Größe" oder "Bauform", sondern "Nutzung" ist.
  2. Weil der Artikel nicht "Drohne" heißt, sondern "Unbemanntes Luftfahrzeug". Und dafür gibt's internationale und nationale, rechtlich bindende Definitionen - die v.a. gemäß Nutzung unterscheiden, und Freizeit- und Modell-Flugsport-Geräte ausschließen.
--arilou (Diskussion) 10:36, 23. Feb. 2016 (CET)
Nach der Logik gehören ferngesteuerte Kinderspielzeuge dementsprechend auch in die Artikel zu Militärfahr-, -flug-, und -wasserfahrzeugen.
Ehr soll wohl das Image von Kriegswaffen durch die Vermischung mit Spielzeugen hier im Artikel entschärft werden.
Nenn mal ein auf dem zivilen Markt erhältliches Modellbau-Flug-/Fahr-/Schwimm-Modell, das vom Militär regulär irgendwo in einem Krieg eingesetzt wurde.
Es fehlt eine Auflistung der Militär- und Polizeidrohnen herstellenden Länder mit den Modellen und Marktanteil der Länder am Kriegsgeschäft. --2A02:8109:9A40:1778:20AB:797D:810F:E9CD 21:22, 25. Okt. 2016 (CEST)
Beleg für Marktanteile und Produzenten: https://www.theguardian.com/news/datablog/2015/mar/16/numbers-behind-worldwide-trade-in-drones-uk-israel --2A02:8109:9A40:1778:20AB:797D:810F:E9CD 04:21, 26. Okt. 2016 (CEST)

@Alexpl Welches für Zivilisten im freien Handel erhältliche *copter- oder sonstige Flug-Modell wurde/wird von welcher Armee in welchem Krieg zu militärischen Zwecken eingesetzt? --2A02:8109:9A40:1778:3DF4:574A:79C4:E7F3 06:01, 5. Nov. 2016 (CET)

Es gibt tausende militärische Organisationen und über die Jahre fast ebensoviele Drohnentypen. Google dir halt selber was zusammen. Wie z.B. dieses hier. Alexpl (Diskussion) 07:47, 5. Nov. 2016 (CET)
"Iranian-backed Shia militias", die Hisbollah setzt Du also gleich mit regulären Armeen? In dem Laden dort ist auch nicht die "Hisbollah" einkaufen gegangen, sondern einzelne Militante (laut westlicher Sicht Terroristen). Die graben sich mit Spaten ein, tragen Kleidung, Brillen, essen Brot, wir sollten also keinen Versuch starten, Hornbach, Woolworth, Lieken Urkorn oder Fielmann zu pushen, indem wir sie vom Militär begrifflich abkoppeln. ^^
Die reguläre Armee welches Staates hat also regulär zivile, frei erhältliche *copter oder Flugmodelle in ihrer milit. Ausrüstung?
Da Du von TF sprichst, kannst Du Belege dafür anführen, daß in der öffentlichen Wahrnehmung milit. AUVs mit Freizeitspielzeugen gleichgesetzt werden? Sonst ist diese Gleichsetzung Deine Theoriefindung.
Ist damit auch gerechtfertigt, bei anderen Produkten, die sowohl zivil als auch militär. nutzbar sind, in den entspr. Artikeln diese Verbindung zum Militär herzustellen?
Gilt das auch bei begrifflichen Übereinstimmungen (z.B.Gunshot vs. Cumshot)? --2A02:8109:9A40:1778:ECB2:B06F:D53:C4CA 03:06, 12. Nov. 2016 (CET)

Widerspruch

Der Artikel definiert die Drohne als ein Gerät welches "nicht dem Freizeitvergnügen oder Flugsport dient[2] oder ein Flugmodell ist.[3]". Also ist ein Quadrocopter wie z.B. ein DJI Phantom 3 keine Drohne. Wieso liest man weiter unten, dass Drohnen immer öfters zum Einsatz kommen, um Luftaufnahmen zu machen? Wen ein "Flugmodell" oder ein Gerät welches zum "Freizeitvergnügen" geflogen wird, keine Drohne ist, wie kann dann mein Quadrocopter, den ich meinem Sohn zu Weihnachten zum Freizeitvergnügen gekauft habe, nun doch eine Drohne sein, nur wenn wir damit schöne Aufnahmen von oben machen? (nicht signierter Beitrag von 141.113.11.13 (Diskussion) 15:08, 8. Feb. 2016 (CET))

Ja war missverständlich. Da muss man sich die Mühe machen, die Belege zu lesen. "2" und "3" waren Ministeriums- und ICAO interne Definition, die leider nicht im Text als solche ausgewiesen waren. Das hat man wohl gemacht um Korridore, Zuständigkeiten, Autorisierungen und anderes abzutrennen, was normale Leute (aus Sicht dieser Organisationen) nicht betrifft. Alexpl (Diskussion) 16:26, 8. Feb. 2016 (CET)


Es ist falsch, dass der Artikel "definiert die Drohne als..." würde; sondern er definiert ein "unbemanntes Luftfahrzeug".
Und nach Definition von ICAO u.ä. fallen Quadrokopter und andere Freizeit- und Modellsport-Geräte nicht unter den Oberbegriff "unbemanntes Luftfahrzeug".
In der Alltagssprache werden unbemannte Luftfahrzeuge (nach ICAO-Definition) auch (Militär-)"Drohne" genannt.
Und hier kommt es nun zu einer Überschneidung mit Spielzeug-Quadrokoptern, die irgend welche Deppen unbedingt auch "Drohne" nennen mussten. Aber der Artikel heißt nunmal nicht "Drohne", sondern "unbemanntes Luftfahrzeug".
Obendrein gilt die ICAO auch nur für zivile Flugzeuge; das Militär muss mitnichten seine "unbemannten Luftfahrzeuge" in Größenklassen einteilen - und kann ein 60m-Spannweite-5t-Gerät genauso als "Drohne" bezeichnen wie eine 1cm-Spannweite fliegende Wanze.
Das ist also alles zusammen ein ziemliches Tohuwabohu. Um es etwas zu entzerren, wurde in hiesigem Artikel Wert darauf gelegt, v.a. die ICAO- und amtlichen Definitionen zu verwenden - und so dem Artikel einen gewissen Fokus zu geben und ihn auf "unbemannte Luftfahrzeuge" zu begrenzen.
--arilou (Diskussion) 12:09, 22. Feb. 2016 (CET)


Ich nehme das mal als Anlass, den Begriff "Drohne" noch weiter aus dem Artikel zu verdrängen; er ist einfach zu missverständlich und zweideutig. --arilou (Diskussion) 12:21, 22. Feb. 2016 (CET)
Nein, interessiert mich nicht. Wir haben das schon ausführlichst besprochen. Behördendefinitionen sind unter juristischen Aspekten entwickelt und so hier für verständliche Erklärungen nach unserem Regelwerk, für sich genommen, weitgehend ungeeignet. Du kannst ja eine Tabelle anlegen, was das ICAO, gerne wie nennen möchte, Aber "Unbemanntes Luftfahrzeug" bleibt keine brauchbare Alltagsbezeichnung. "irgend welche Deppen" - Mit was man sich hier rumschlagen muss... -Alexpl (Diskussion) 12:24, 22. Feb. 2016 (CET)
Ich werde mir die Mühe machen, den Begriff "Drohne" noch weiter aus hiesigem Artikel rauszuschreiben.
Es genügt, wenn in der Einleitung erwähnt wird, dass "unbemanntes Luftfahrzeug" mit einer Bedeutung von "Drohne" gemeint sein kann. Und da der Artikel "unbemanntes Luftfahrzeug" erklärt (und so heißt), ist die andere Bedeutung von "Drohne" anderswo zu erklären.
--arilou (Diskussion) 10:28, 23. Feb. 2016 (CET)
Einen eigenen Artikel der "Drohne" heißt, und diese Fahrzeuge beschreibt, wird es so nie geben, weil das zu einer umgangssprachlichen Alternativbezeichung für "unbemannte Fahrzeuge" geworden ist. Da können wir in der Wikipedia überhaupt nichts tun. WP:Namenskonventionen sind in diesem Fall recht eindeutig. Auf die Frage "was fliegt da?", heißt die Antwort in vielen Fällen nun mal "ne Drohne". Kann man nix machen. Alexpl (Diskussion) 10:53, 23. Feb. 2016 (CET)
"Da können wir in der Wikipedia überhaupt nichts tun." Ähm, einen eigenen Artikel Drohne (als Begriffsklärungsseite) gibt's doch bereits?
Und wenn ein Leser in die WP-Suche 'Drohne' eintippt, erhält er (u.a.) Links auf Unbemanntes Luftfahrzeug sowie Quadrocopter-Flugmodell sowie Unbemanntes Fahrzeug.
Wenn das am Himmel nach Flugmodell aussah, ist er bei Quadrokopter dann doch richtig? Wo siehst du da ein Problem?
--arilou (Diskussion) 15:18, 14. Nov. 2016 (CET)

Drohnenrettung aus einem 69 ft = 21 m hohen Baum

Fantastic drone rescue: DJI Phantom 4 rescues F500 drone from 69 foot tree top 2016

--Helium4 (Diskussion) 16:49, 22. Aug. 2017 (CEST)

Inwiefern soll diese Meldung helfen, den Artikel zu verbessern? -- ColdCut (Diskussion) 07:20, 23. Aug. 2017 (CEST)

"Maximale Bewegungsenergie" in Österreich

Ich denke, man sollte im Artikel erwähnen, dass mit der "maximalen Bewegungsenergie" von 79 J nach österreichischem Recht die Bewegungsenergie beim Absturz gemeint ist, nicht im regulären Flug. Daher darf man z.B. ein UAV mit 250g ohne Genehmigung max. 30m hoch fliegen darf. Quelle: https://www.lindinger.at/de/blog/der-modellflug-und-das-oesterreichische-luftfahrtrecht --MrBurns (Diskussion) 11:31, 16. Jun. 2017 (CEST)

Update zum Abschnitt "Logistik" dringend notwendig!

Unglaublich, dass Teile dieses Abschnitts noch auf dem Stand von 2013 sind. 2020 sind Lieferdrohnen wesentlich weiter entwickelt als damals, wie dieser Werbesport demonstriert: https://www.youtube.com/watch?v=PiRgfW6qo1Y Don Aslan (Diskussion) 12:43, 3. Sep. 2020 (CEST)

Ob das "dringend notwendig!" ist will ich bezweifeln. Aber ein kurzer Abschnitt zum Status Quo kann nicht schaden. --Stahlmann (Diskussion) 12:40, 31. Dez. 2020 (CET)

Boeing Pave Tiger

Die Boeing CQM-121 Pave Tiger (1983-1989) dürfte eine der ersten gewesen sein. Erwähnen? --Delabarquera (Diskussion) 16:25, 11. Apr. 2019 (CEST)

Die Bezeichnung UnbeMANNT ist nicht Geschlechtneutral .

Und warum wird (noch) nicht (auch) als UnbeFRAUtes Luftfahrzeug bezeichnet??Ich denke Geschlechtsneutral soll als UnbeMensch(t)es Luftfahrzeug bezeichnet sein .Grüsse 31.61.239.24 08:59, 2. Feb. 2022 (CET)

Go ahead ...
Stellen Sie einen Antrag auf Änderung des Begriffs bei den zuständigen nationalen und internationalen Organisationen. Ein Hinweis: Wikipedia gehört nicht dazu.
P.S. In dem Zusammenhang könne Sie dann auch gleich die Begriffe Mannschaft, bemannen, bemannte Luftfahrt, unbemannte Fahrzeuge, you name it, mit in Angriff nehmen.
P.P.S. In den USA gab es schon den Versuch mit "uninhabited aircraft". Hat sich aber bislang noch nicht durchgesetzt.
MfG, --Nutzer 132481 (Diskussion) 17:01, 14. Feb. 2022 (CET)

Diesen Einwand halte ich nicht für berechtigt. Analog zum englischen "unmanned", bei dem "man" im Sinne von "Mensch" verwendet wird handelt es sich bei dem Begriff "unbemannt" um ein generisches Maskulinum, in dem andere Geschlechter sinngemäß eingeschlossen sind. Mehr dazu hier: Wikipedia:Generisches Maskulinum. Lukas Behrendsen (Diskussion) 14:46, 14. Feb. 2022 (CET)

Artikel überarbeiten "Rechtliche Situation"

Neue EU-Drohnenverordnung. Inhalte "Rechtliche Situation" veraltet. --Stefan (Diskussion) 10:55, 6. Aug. 2021 (CEST)

Ich kann die Tabellen und die Details zu A1, A2 usw. gemäß
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html
anpassen.
Diese Quelle ist über den Tabellen schon eingefügt, aber kann es sein, dass es jetzt "alte Drohnenscheinklassen" und Neue gibt? Dass "Drohnenführer" mit älteren "Drohnenführerscheinen" mehr dürfen, als die mit Neueren? --Eneliting (Diskussion) 05:21, 20. Feb. 2022 (CET)

Drohne / Drohne (Hautflügler)

Sollte man nicht bei der ersten Verwendung des Wortes "Drohne" für "unbemanntes Luftfahrzeug" nicht auf dessen ursprüngliche Bedeutung als Drohne (Hautflügler) hinweisen?--91.40.212.225 20:53, 5. Apr. 2022 (CEST)

Ja, danke. Habe nun per ref den Link zu Drohne (Hautflügler) angegeben, dort wird erläutert. Helium4 (Diskussion) 13:23, 5. Okt. 2022 (CEST)

Helikopterdrohnen mit Koaxialrotor

 
Ingenuity, die Helikopterdrohne mit Koaxialrotor auf dem Mars

Multikopter sind umseitig erwähnt. Zu denen zählen die kleinen Helikopterdrohnen mit Koaxialrotor-Bauweise aber nicht, oder? Auf Multikopter sind sie nicht erwähnt -- aber auch der Artikel Koaxialrotor behandelt bisher nur große Hubschrauber und keine Drohnen. Kann jemand an geeigneter Stelle die Helikopterdrohnen mit Koaxialrotor in den Artikel einbauen? --Neitram  08:31, 19. Feb. 2021 (CET)

Tabelle unter "Klassifizierung und Terminologie" stimmt nicht mehr.

Die 5 Gewichtsklassen haben inzwischen andere Grenzen. Hier ein Auszug aus einem Paper des U.S. Marine Corps (MCRP 3-20.5) Table 1-1. Unmanned Aircraft Group Categories. UA Category Max. Gross Takeoff Weight (pounds) Normal Operating Altitude (feet) Speed (knots indicated airspeed) Group 1 0 - 20 < 1,200 AGL < 100 Group 2 21 - 55 < 3,500 AGL < 250 Group 3 56 - 1,320 < 18,000 MSL < 250 Group 4 > 1,320 > 18,000 MSL Any airspeed Group 5 > 1,320 > 18,000 MSL Any airspeed

MSL—mean sea level UA—unmanned aircraft

-- Raimund Scheucher (nicht signierter Beitrag von 87.129.7.170 (Diskussion) 17:32, 11. Mär. 2021 (CET))

Registrierungspflicht für Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge

Zu den UAV (Unmaned Aircraft Vehicel - nicht Areal!) zählen auch die UAS "unmaned aircraft systems". Zu diesen wurde zuletzt von der EU die "Durchführungsverordnung (EU) 2019/947" oder auch EU-Gesetz 947 erlassen. Durch diese Verordnung werden (anders als hier im Artikel über UAV beschrieben) sämtliche Modellflugzeuge als unbemannte Luftfahrzeuge erfasst, und ab 01.05.2021 eine Registrierungspflicht für Betreiber solcher UAV ab einem Abflug-Gewicht von mehr als 250g eingeführt. Nachlesbar auf der Seite des Luftfahrtbundesamt (LBA). Diese Verordnung gilt in ganz Europa. In diesem Zusammenhang sei auch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 erwähnt, die u.a. auch Vorgaben für die Klasse der "offenen Kategorie" für Luftfahrzeuge ab 250g enthält.

Rechtlich werden mit der Verordnung alle Modellflugzeuge, -Helikopter, Drohnen, Luftschiffe, etc. ab einer Abflugmasse von 250g einem UAV gleichgestellt. Daher ist der Artikel über Unbemanntes Luftfahrzeug komplett zu überarbeiten! (nicht signierter Beitrag von 217.111.83.126 (Diskussion) 09:06, 16. Apr. 2021 (CEST))