Textvorschlag

Entschuldigung, aber ich oben einen Hinweis nicht gesehen, darum hier noch. Die aktuelle Regel lautete demnach:

  • "Nach Vorliegen eines vollständigen Antrags – inklusive der Stellungnahmen aller beteiligten Benutzer – müssen mindestens fünf der zehn Schiedsrichter den Fall als zulässig signiert haben, damit dieser als angenommen gilt. Angenommene Anfragen können von allen amtierenden Schiedsrichtern bearbeitet werden, die nicht als befangen von dem Verfahren ausgeschlossen sind."

Die Lösung für die Zukunft ist für mich eindeutig:

  • a) Streichung des Begriffs "vollständigen", da dies interpretierbar ist. Ein Antrag hat zum Zeitpunkt der Seitenerstellung vollständig zu sein, bzw. es gibt ein Zeitfenster bis zur ersten Reaktion eines SG-Mitglieds oder Verfahrensbeteiligten, wo Änderungen möglich sind. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Antrag klar erkennbar markiert werden, und nur noch durch SG-Mitglieder veränderbar sein (zB. durch Einrückung).
  • b) Die Zahl von 5 Mitgliedern hat sich nicht bewährt, und steht im Widerspruch zur generellen Regelung, daß Beschlüsse durch eine Mehrheit des SGs getroffen werden. Entweder müßte die Zahl auf 6 erhöht werden, um eine echte Mehrheit zu sichern, oder man ändert es in Mehrheit, wodurch wie hier Stimmenthaltungen wegen Befangenheit nicht bei der Ermittlung der nötigen Mehrheit beachtet werden.
  • c) Der aktuellen Regelung nach sind nur Stimmen von SG-Mitgliedern gültig, die nach allen Stellungnahmen erfolgten. Beim zur Debatte stehenden Antrag ist die letzte Stellungnahme durch Marcus am 31.5 um 1:08 Uhr erfolgt. Demnach wären 3 SG-Stimmen ungültig. Da wird das ganze erst richtig zur Farce. Entweder haben die SG-Mitglieder die Diziplin, bis zur letzten Stellungnahme zu warten, oder man akzeptiert Stimmen schon während der Stellungnahmen. Keinesfalls sollten Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit haben, so auf die Abstimmung anderere durch nachträgliche Veränderung ihrer Stellungnahme Einfluss zu nehmen.

Das würde bedeuten:

  • "Nach Vorliegen eines vollständigen Antrags – inklusive der Stellungnahmen aller beteiligten Benutzer – müssen mindestens fünf der zehn die Schiedsrichter mehrheitlich den Fall als zulässig signiert haben, damit dieser als angenommen gilt. Angenommene Anfragen können von allen amtierenden Schiedsrichtern bearbeitet werden, die nicht als befangen von dem Verfahren ausgeschlossen sind."

Wäre das eine Lösung?Oliver S.Y. (Diskussion) 17:17, 4. Jun. 2013 (CEST)

Oliver, oben haben dir Leute schon mal erklärt, dass die 5 (fünf) Anzunehmenden sich bewährt haben. Du komplizierst es recht viel. -jkb- 23:26, 4. Jun. 2013 (CEST)
Hi Oliver, bisher war es so, dass es nie ein Problem mit der Annahme eines Falles gab. Nun haben wir eine Situation die ich als schwierig einschätze.
Schwierig deshalb, weil Teile der Community ein Verfahren, welches seit Jahren funktionierte, aber in einem Fall (diesem Jetzigen) nicht optimal war, nun auf den Prüfstand stellt. Etwas zu hinterfragen ist immer gut. Aber ein funktionierendes Gebilde ändern zu wollen nur weil es einmal nicht funktioniert hat, finde ich nicht zielführend. --Hosse Talk 00:55, 5. Jun. 2013 (CEST)
@jkb - Ich kompliziere es? Du hast doch sicher den Ablauf der Anfrage und seiner Diskussion verfolgt. Nochmals die Grundfrage, warum erstellt die Gemeinschaft zu viele, sich teilweise widersprechende, Regeln, nur damit sich am Ende niemand dran hält? Und obwohl dieser Umstand offensichtlich ist, sind viele so konservativ/orthodox darin, jedwede Veränderung zu verhindern, weil man sich an die Regelverstöße gewöhnt hat. Es ist ja nicht das Problem von SF an sich, sondern auch das von jedem anderen hier, welcher kein regelkonformes Verfahren bekommt. Du kannst sagen, es habe sich bewährt, ich weise darauf hin, daß Entscheidungen mehrheitlich zu erfolgen haben. 5 von 10 ist keine Mehrheit. Eine von beiden Regeln muß also geändert werden. Es sind diese vielen Kleinigkeiten, welche das Projekt zur Farce machen. Überregulierte Vorgaben, an die man sich hält, wenns einem gerade passt. Genauso ist die zitierte Regel eindeutig, NACH dem Antrag haben die SG-Mitglieder abzustimmen, nicht schon während der Stellungnahmen. Also mehr Diziplin und Regeltreue brauchts hier auf allen Seiten, und wenn die Regeln nicht angewendet werden, sollten sie an die Praxis angepasst werden, welche eine "Mehrheit" befürwortet.Oliver S.Y. (Diskussion) 01:03, 5. Jun. 2013 (CEST) PS: Ich engagiere mich hier gerade weil ich diesmal nicht persönlich betroffen bin, aber selbst will ich solch Verfahren erst recht nicht bei was Wichtigem erleben. Und Hosse, ich will nicht wirklich ältere Anfragen hervorholen, wie es da abgelaufen ist. Wenn sich das SG an die eigenen Regeln hält, umso besser. Aber dann sollte man zumindest selbstkritisch eingestehen, was alles falsch gelaufen ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 01:03, 5. Jun. 2013 (CEST)
Falls Du die Diskussionsseite des Falls gelesen hast, würde ich meinen, dass Du auch hast lesen können, dass ich (und andere vom SG) finden, dass es nicht optimal verlaufen ist. Ich habe diese Diskussion hier angestossen. Wieviel mehr an "Kniefall" möchtest Du denn gerne?
Wenn Du willst schmeisse ich mich auch vor Dir in den Dreck! Da habe ich kein Problem damit. --Hosse Talk 01:50, 5. Jun. 2013 (CEST)
Digitaler Dreck staubt so, aber im ernst, nichts dergleichen erwarte ich oder fordere es. Es ist aber schon ein Unterschied in der Bewertung, ob etwas "nicht optimal" oder schlicht "falsch" verlaufen ist. Kein ganz unwichtiges Detail bei der Nachfrage zu Konsequenzen. Die obrige Regel wurde offenbar von juristisch vorgebildeten Menschen formuliert, die in wenigen Worten sehr viele Vorgaben einbinden können. Ansonsten ist doch klar Hosse, die Eristische Dialektik beherschen hier sehr viele, ob bewußt oder unbewußt, wenn auch nicht alle Kniffe angewendet werden. Aber ich hab "drei Brüder und eine Schwester", das kann ich noch tagelang durchhalten, bis ich die Lust verliere, nur besser wird deswegen gar nichts. Was hier fehlt ist eigentlich nur noch der Hinweis auf die Möglichkeit eines Meinungsbilds, und alles bleibt beim alten, bis zum nächsten Stress, der dann auch wahrscheinlich nicht "optimal" abgewickelt wird.Oliver S.Y. (Diskussion) 02:15, 5. Jun. 2013 (CEST)

Neue Option "Enthaltung"

Hallo! Als eine Konsequenz der letzten Verfahren schlage ich vor, die Option "Enthaltung" bei der Annahme von Anträgen einzufügen. Ich halte es für unhaltbar, daß aktuell aktive SG-Mitglieder mehr als eine Woche warten, bevor sie allein über die Annahme eines Antrags entscheiden, was lediglich die Prüfung von 4 Merkmalen erfordert. Wer keine Entscheidung aus anderen Gründen als Befangenheit treffen möchte, hat bisher keine Möglichkeit dies auszudrücken. Für mich hat es auch etwas mit der Gleichheit bei der Abstimmung/Wahl zu tun, daß alle möglichst zur selben Zeit abstimmen, und nicht von manchen Richtern übermäßiger als üblich die Möglichkeit genutzt wird, sich an den Positionen der anderen zu orientieren.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:53, 10. Jun. 2013 (CEST)

Aus meiner Erfahrung nach zwei Jahren SG halte ich die Option für nicht sinnvoll. Der Zeitraum von einer Woche die oft verstreicht hat in der Regel andere Gründe. Bei mir war es so dass ich, bei mir diesbezüglich unklaren Anfragen die Argumente der anderen SG-Mitglieder genauer dargelegt haben wollte und das geht am besten in der wöchentlichen Skye-Konferenz. Ein Enthalten kam hier für mich niemals in Frage. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 16:56, 10. Jun. 2013 (CEST)
Die Option Enthaltung ist die einer (noch) nicht abgegebenen Stimme, "offizielle" Enthaltungen würden das Annahmeprozedere in meinen Augen bloß unnötig verkomplizieren, während eine fehlende Stimme genauso eine Aussage in sich birgt: Wir Schiris haben die Anräge schon im Blick und zögern eine Entscheidung nicht spaßeshalber hinaus, sondern eventuell, weil es Gründe dafür gibt, wie zum Beispiel kürzlich, als sich der Antrag laufend veränderte. Dass dies eine Problematik darstellt(e), ist dem SG bewusst.
Ich schlage als Konsequenz deiner SG-Diskussionsbeiträge der letzten Tage vor, dass dir bewusst wird, dass die langjährige Praxis du ziemlich allein für untragbar hältst. … «« Man77 »» 19:04, 10. Jun. 2013 (CEST)

Antrag auf eine Ablaufmodifikation: Zeitliche Befristung zur Formulierung eines Antragstextes

Ich stelle hiermit aus gegebenem Anlass folgenden Antrag an das Schiedsgericht: Es möge einem Antragsteller einen Zeitraum von maximal zwei Tagen (48 Stunden) ab dem ersten Edit gewähren, um einen Antragstext fertig auszuarbeiten (da ein solcher Antrag auf der eigenen Benutzerseite vorbereitet werden kann, sollte dieser Zeitraum problemlos ausreichen). Dito für Problemschilderungen anderer. Reaktionen auf Äußerungen durch andere Beteiligte sollen nach Ablauf dieser Frist im Abschnitt "Diskussionen" gepostet werden, um Missbräuche zu vermeiden und die Übersichtlichkeit der Diskussion zu wahren. --Athanasian (λέγε) 11:02, 4. Jun. 2013 (CEST)

Klingt nach einer guten Idee, wir werden das intern diskutieren und demnächst vermutlich einführen. -- Perrak (Disk) 11:36, 4. Jun. 2013 (CEST)
Finde ich auch gut. Ergänzend würde ich vorschlagen, Antragstext (inklusive eigener Problemschilderung) und Problemschilderungen der Beteiligten deutlich zu trennen. Da bis jetzt nur gleichberechtigt von "Problemschilderungen" die Rede ist, stellte es sich für mich als Antragsteller so dar, als sollten die Problemschilderungen rekursiv beschrieben werden. 2 + 2 Tage ist etwas knapp bemessen. Im vorliegenden Fall wurde von den Beteiligten ein längerer Zeitraum auserbeten. Ich würde daher 3 + 3 Tage vorschlagen.
Eine weitere Klärung sollte darin bestehen, ob die SG-Entscheidung über die Annahme des Falls vor, während oder nach den Problemschilderungen der Beteiligten stattfinden soll. -- S.F. talk discr 12:05, 4. Jun. 2013 (CEST)
2 Tage reichen vollkommen aus, sofern man unterstellt, dass jemand nachgedacht hat, bevor er einen Antragstext oder eine Problemschilderung einstellt. Ggf. könnte eine solche Regel bei den Beteiligten ein Vorgehen gemäß dem Motto "erst denken, dann reden" auslösen, was dieser Funktionsseite sicherlich sehr zugute käme. --Athanasian (λέγε) 12:16, 4. Jun. 2013 (CEST)
Ich denke der Zeitraum für die Beantragung darf ruhig knapp bemessen sein, 2 Tage sind da ausreichend, zumal ein Antrag auch im BNR vorbeeitet werden kann. Wenn ein Betroffener nicht antworten kann (RL, Urlaub, Inaktivität) muss es dafür eine eigenständige Regelung geben. Zusätzlich sollte die Diskussionsseite bis zur abschließenden Ausarbeitung des Antragstellers Vollgeschützt sein, damit Diskussionen die dann u.U. nichts mehr mit dem Antrag zu tun haben, wie zuletzt gesehen, erst gar nicht entstehen können. Erst wenn ein Antrag vom Antragsteller abschließend formuliert wurde ist die Zeit gekommen, über den Antrag zu diskutieren. --Itti 12:17, 4. Jun. 2013 (CEST)
Sperrung der Diskussionsseiten begrüße ich ausdrücklich. -- S.F. talk discr 12:21, 4. Jun. 2013 (CEST)

(BK)Ergänzend: Ich finde bereits jetzt das SG-Verfahren sehr komplex und ich befürchte, dass es in Zukunft nicht einfacher wird. Daher würde ich den Vorschlag machen, dass ausgeschiedene Schiedsrichter_innen sich freiwillig als Ansprechpartner_innen zur Verfügung stellen, um die Antragsteller_innen und/oder Beteiligten formal zu unterstützen. Das könnte u.U. viel Zeit und Missverständnisse einsparen. -- S.F. talk discr 12:17, 4. Jun. 2013 (CEST)

Ich bin entschieden der Meinung, dass du auf dieser Funktionsseite bereits ausreichend viel "Bühne" hattest. --Athanasian (λέγε) 12:27, 4. Jun. 2013 (CEST)
Ich finde diesen Beitrag von Athanasian nicht zielführend und bitte um Moderation. -- S.F. talk discr 12:56, 4. Jun. 2013 (CEST)

Hallo! Ihr zerrt da wieder nur herum, wo ein sauberer Schnitt zu erfolgen hat! Das Schiedsgericht muß als solches arbeiten, wenn es irgendwann mal ernst genommen werden will, und da rede ich gar nicht über den chaotischen Diskussionsverlauf bei SFs Antrag:

  • Schritt 1 muß sein, daß ein Antragsteller den Antrag samt vollständiger Problemschilderung aus seiner Sicht einstellt. Damit erfüllt er zwei Funktionen, a) den Beginn aller Fristen festzulegen und b) eine unvoreingenommene Problemschilderung.

Es steckt in der Natur der Sache, daß er dort nicht auf die weiteren Problemschilderungen anderer Beteiligter eingehen soll/darf/kann. Für sowas sind Anhänge/Anlagen/Diskussionsbeiträge/Ergänzungen gedacht. Was einmal geschrieben ist, muß "dokumentenecht" bleiben. Vor allem muss eine Problemschilderung signiert werden, damit es einen klaren Punkt des Fristbeginns gibt!

  • Schritt 2 muß endlich eine zügige Bearbeitung durch das SG hinsichtlich der Annahme werden.

Es müssen einfach 24 Stunden nach der Antragstellung ausreichen, damit die anderen Beteiligten ihre Sichtweise schildern können, weitere 24 Stunden müssen genügen, damit die aktiven SG-Mitglieder über die bloße Annahme entscheiden. Damit ist lediglich die formale Prüfung der Zuständigkeit und ggf. Befangenheit zu klären, überhaupt keine inhaltlichen Probleme. Um bei SFs Fall zu bleiben. Es ist eine ziemliche Unverschämtheit von Alraunenstein, nichtmal dazu Stellung zu nehmen, obwohl er aktiv war. Für solche Fälle sollte das SG ggf. eine Stimmenthaltung einführen, damit zumindest eine Stellungnahme klar wird. Ansonsten hatte sich Hosse in den Urlaub abgemeldet, waren also 8 SG-Mitglieder anwesend, 2 erklärten sich für befangen. Wo ist nun festgelegt, wann ein solcher Antrag angenommen wird, schon bei Stimmengleichheit (was ich empfehlen würde), oder muss wirklich eine Mehrheit vorhanden sein? Jedenfalls war die Mehrheit von 4 Stimmen bereits am 1.Juni erreicht, und hätte festgestellt werden müssen. Das es gestern erst Hosse tat, als er die 5.Stimme abgab, ist nicht logisch nachvollziehbar. Ein anderer Punkt, der mich maßlos geärgert hat, aber offenbar niemanden aufregt. Wie kann Plani feststellen bereits am 27.5., "Die Anfrage wurde vom Schiedsgericht zur Kenntnis genommen" feststellen? Spricht nun jedes SG-Mitglied für das gesamte SG? Wenn ja, ist es nicht erst recht nicht verständlich, daß auf eine 5.Stimme gewartet wurde. Und auch formell hätten ab diesem Zeitpunkt keine Veränderungen im Antrag mehr per Edit vorgenommen werden dürfen. Ich bin nur Winkeladvokat, aber kenn mich ein wenig in förmlichen Verfahren aus. Was hier zurechtgestümpert wird, geht auf keine Kuhhaut mehr. Einerseits wird die Wikipedia mit Regeln und Regularien völlig überfrachtet, nur damit sich bei der Anwendung weder wörtlich noch sinngemäß dran gehalten wird. Also nehmt diesen Fall wirklich mal als Anlass, über die Formen nachzudenken. Das ganze übrigens ohne jeglichen Bezug auf den Inhalt oder SF als Antragsteller! Das ist ein grundsätzliches Problem.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:30, 4. Jun. 2013 (CEST)

@Oliver S.Y. Nur ein Punkt: Jeder aus dem SG ist so gesehen "Sprecher" des SG. Wenn einer aus dem SG hier formale Dinge kundtut, ist das immer so, als sei er "Sprecher". --  Nicola - Disk 12:32, 4. Jun. 2013 (CEST)
OK, dann müßte die Hauptseite aber in diesem Augenblick der "Kenntnisnahme" voll gesperrt werden, um zu sichern, was genau zur Kenntnis genommen wird.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:40, 4. Jun. 2013 (CEST)
@Oliver S.Y., bisher ist es die Regel, dass ein Antrag als angenommen gilt, wenn 5 Schiedsrichter_innen ihn angenommen haben. -- S.F. talk discr 12:53, 4. Jun. 2013 (CEST)
Wo steht diese Regel? Sie ist überholt oder sinnlos, wenn 6 Tage vergehen, bis Richter Nr.8 sich geäußert hat, weil Nr.9 Arbeitsverweigerung begeht. Und wenn sich 2 für befangen erklären, muß das irgendwelche Konsequenzen für eine Mehrheitsberechnung haben. Allgemein gilt ja, "Stimmenthaltungen" werden nicht gezählt, also waren 7 Richter stimmberechtigt, und mit Nr.4 die notwendige Mehrheit erreicht. Man muss auch bedenken, hier gehts lediglich um die Annahme zur Diskussion, nicht um eine Entscheidung mit Außenwirkung. Da sollte die Arbeitsfähigkeit wichtiger sein, also eine absolute Mehrheit, außer man betrachtet die als vorweggenommenes Votum.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:57, 4. Jun. 2013 (CEST)
Die steht bei Schiedsgericht/Anfragen: "Nach Vorliegen eines vollständigen Antrags – inklusive der Stellungnahmen aller beteiligten Benutzer – müssen mindestens fünf der zehn Schiedsrichter den Fall als zulässig signiert haben, damit dieser als angenommen gilt." -- S.F. talk discr 13:03, 4. Jun. 2013 (CEST)
Verständnisfrage:
>>Um bei SFs Fall zu bleiben. Es ist eine ziemliche Unverschämtheit von Alraunenstein, nichtmal dazu Stellung zu nehmen, obwohl er aktiv war. Für solche Fälle sollte das SG ggf. eine Stimmenthaltung einführen, damit zumindest eine Stellungnahme klar wird. <<
Zu was genau hätte der Alraunenstein aus welchen Gründen wann Stellung nehmen sollen?
Fristen von 24 Stunden oder so sind in der Regel utopisch! Und wenn man "-gericht" schon fett schreibt:
In RL-Gerichten liegen die Fristen in nochmal anderen Größenordnungen. Z. T. ist das personell begründet (kann bei unserem SG auch der Fall sein), z. T. auch fallbedingt (dito). --Elop 12:59, 4. Jun. 2013 (CEST)
Alraunenstein hatte 3 Optionen, a) er ist für die Annahme, b) er ist gegen die Annahme, c) er hält sich für befangen. Ich kann bei dem Fall kein Grund erkennen, warum es 7 SG-Mitgliedern zeitnah möglich war, Stellung zu nehmen, aber ihm nicht. Wieso sind 24 Stunden "utopisch", wenn es um einen klar festgelegten Ablauf geht? Es ist ja nicht ausgeschlossen, daß weitere Stellungnahmen später erfolgen. Aber die SG-Mitglieder haben 48 Stunden Zeit, über die Annahme oder Ablehung nachzudenken. In jeder Gerichtsbarkeit gibt es solche Fristen. Das diese im Web kürzer sind, liegt am Medium. Übrigens beziehe ich mich nur um die Frist zur Einreichung eines Antrags, davon sind weder die Zeit für die Diskussion oder Entscheidungsfindung betroffen. Eine "Eingangskontrolle" gibt es auch bei Gerichten, also so weit ist das gar nicht von der Realität weg, was ich mir vorstelle. Gibt es Formvorschriften für Anträge bei SG, ja oder nein. Sind diese eingehalten worden, ja oder nein. Klare Fragen, die jedes SG-Mitglied innerhalb von 24 Stunden beantworten kann, wenn er aktiv ist. Wenn jemand inaktiv ist, richtet er sich nach der Entscheidung seiner Mitglieder. Allgemein sind für Entscheidungen lediglich die Anwesenheit der Mehrheit von Mitglieder nötig, als 5 Stimmen, nicht Fünf Ja-Stimmen. Das war hier bereits am 30. Mai 2013 20:20 Uhr erreicht. Ergibnis 2 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen, somit Antrag zur Beratung angenommen. Ganz simpel, wir müssen hier bei solcher Frage nicht komplexer als Vereins- und Unternehmenssatzungen sein.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:10, 4. Jun. 2013 (CEST)
Zwischenruf: "Er" ist eine "sie". --  Nicola - Disk 13:23, 4. Jun. 2013 (CEST)
Zunächst einmal war der Antrag noch gar nicht abgeschlossen.
Im vorliegenden Fall hätte ich durchaus die Tendenz gehabt, dem Antragsteller Auflagen in der Form zu machen und bis dahin abzulehnen.
Aber auch bei einem fertigen, den Formvoraussetzungen entsprechenden Antrag muß das SG nicht Gewehr bei Fuß stehen! Viele SG-Fälle sind komplex, insbesondere die Beurteilung, ob das SG zuständig ist. Manchmal ist da auch eine interne Beratung vorab sinnvoll.
Und, Du wirst es nicht glauben:
SR können auch mal ein paar Tage verhindert sein. Und das sollte mit der Annahme nichts zu tun haben. Das SG ist letzte Instanz - für Schnellentscheidungen nicht die geeignete. --Elop 13:22, 4. Jun. 2013 (CEST)

@Schwarze Feder: Ich finde bereits jetzt das SG-Verfahren sehr komplex und ich befürchte, dass es in Zukunft nicht einfacher wird. Daher würde ich den Vorschlag machen, dass ausgeschiedene Schiedsrichter_innen sich freiwillig als Ansprechpartner_innen zur Verfügung stellen, um die Antragsteller_innen und/oder Beteiligten formal zu unterstützen. – Es gibt eine Vorlage für Anfragen. Die füllt man aus. Das haben schon viele geschafft. Daran ist jedenfalls noch keine Anfrage gescheitert. Was ist Dir daran unverständlich? Hast Du einen Verbesserungsvorschlag für die Vorlage? Du bist der erste, der sozusagen ein Mentorenprogramm für Anfragesteller vorschlägt. Das kann ich nicht ernst nehmen.--Aschmidt (Diskussion) 13:01, 4. Jun. 2013 (CEST)

Wir wissen nicht, wer am Prozedere der Anfrage bislang gescheitert ist. Die Regeln sind bereits jetzt umfangreich und über verschiedene Seiten verteilt. Auch Oliver hatte oben eine Regel nicht gefunden. Es geht nicht um ein Mentor_innenprogramm. Bzw. vielleicht könnte das Mentor_innenprogramm hier erweitert werden, in dem formale Unterstützung angeboten wird, wenn jemand Konflikte hat: Wann ist ein Vermittlungsausschuss sinnvoll, wann ein SG oder sollte vielleicht einfach nur mal der Vorschlag gemacht werden, sich am Telefon auszusprechen... Okay, das geht jetzt Richtung Streitschlichtung und weit über meinen ursprünglichen Vorschlag hinaus. -- S.F. talk discr 13:11, 4. Jun. 2013 (CEST)
Ich finde das nicht so absurd. Auch bei Sperrprüfungen ist schon vorgeschlagen worden, dass es eine Art Mentor (oder aber auch Anwalt) gibt, der jemanden (oder auch alle) durch das Verfahren führt. Das Kitzlige sind doch nicht die Formvorschriften, das Kitzlige ist, dass sich alles im Fluss befindet, jeder sich jederzeit zu allem möglichen äußern kann und dadurch eine hohe soziale Dynamik entsteht. Es kommt schnell zu emotionalen und moralischen Stürmen, die man unmöglich alle vorhersehen kann. Durch rigide Formalisierung wird man dieser manchmal sehr dramatischen Dynamik nicht Herr, obwohl jedes bisschen formale Klarheit nützt. Ein erfahrener Ansprechpartner wäre nicht die schlechteste Idee, um wenigstens die schlimmsten Schiffbrüche zu verhüten.--Mautpreller (Diskussion) 13:12, 4. Jun. 2013 (CEST)
Anwalt – Ich wäre sehr gegen eine Professionalisierung dieser Abläufe, ebenso wie ich mich auch immer dagegen ausgesprochen habe, von „Urteil“ usw. zu sprechen. Es geht um Schlichtung in einem Hobbyprojekt, die sollte jeder selbst durchführen können. Deshalb bitte konkrete Verbesserungsvorschläge: Was ist zu kompliziert, wie könnte es vereinfacht werden?Das betrifft übrigens Anfragesteller und Schiedsgericht gleichermaßen.--Aschmidt (Diskussion) 14:28, 4. Jun. 2013 (CEST)
Professionalisierung wäre sicher nicht gut. Formalisierung kann zur Vereinfachung beitragen, also klare Vorgaben: Wie soll eine Anfrage aussehen, wann kann sie gestellt werden etc.? Ich wollte hier aber auf etwas anderes hinaus: Dass die Sachen so kompliziert werden, liegt daran, dass das Verfahren ständig durch Einwürfe von oben, unten, links und rechts auf eine andere Bahn gebracht werden kann. Prinzipiell lässt sich daran wenig ändern, weil ein grundsätzliches "Maulverbot" für die Community oder gar Admins keine Chance auf Akzeptanz hat, und das zu Recht. Man kann und sollte aber moderieren und unterstützen. Dazu braucht es Leute, die sich dafür verantwortlich fühlen und denen man das auch zugesteht. Auf der SG-Diskussion wird ja schon recht wirkungsvoll moderiert. So etwas wie eine Beratung wäre aber ebenfalls gut: Was wird voraussichtlich nichts bringen, was wäre anzuraten, wie fasse ich eine Anfrage so ab, dass sie gute Chancen auf Annahme hat, worauf kann ich mich berufen etc.? Das ist eine Wissenschaft für sich, bei der man Hilfe gebrauchen kann und die man nicht gut dem SG selbst aufbürden kann. Es geht doch schließlich darum, bei Streitfällen zu einer Lösung zu kommen. Man braucht ein Verfahren, das diesem Zweck dient, nicht eines, wo man mit formaler Begründung möglichst leicht abgewimmelt werden kann. Eine möglichst gute Anfrage und möglichst klar formulierte Positionen und Lösungsvorschläge sind auf jeden Fall hilfreich, um einen vernünftigen Weg zu finden, unabhängig davon, wie man die Anfrage inhaltlich bewertet. Dann soll man eben alle Möglichkeiten wahrnehmen, um Antragsteller und andere Beteiligte dabei auch zu unterstützen. Feste Funktionen ("Profis") braucht man dafür nicht, sind dafür nicht mal geeignet, so etwas wie "ehrenamtliche Verfahrenshilfe" könnte aber etwas bringen (so wie, sagen wir, Verbraucherschützer, KDV-Berater etc.).--Mautpreller (Diskussion) 15:35, 4. Jun. 2013 (CEST)
Eine Beratung vor Stellung der Anfrage ist in der Praxis aber kaum möglich. Wie wäre das, wenn ich folgendes vortragen würde? Würde dann das SG entscheiden, daß? Oder wäre es eher so? Nach einem Jahr Mitarbeit im SG kann ich sagen, daß die Verfahrensregeln, an die sich die Anfragesteller zu halten haben, alle in der FAQ des SG stehen. Dem Schiedsspruch liegen dann die Grundprinzipien und die übrigen Projektregeln zugrunde. Wer auf der Anfrageseite auf „neuen Fall anlegen“ klickt, erhält automatisch eine Vorlage, die er ausfüllen kann. Die Fallvorlage kann er sich vorher durchlesen und offline oder in seinem BNR ausfüllen. Wir sind da während meiner Zeit wirklich sehr entgegenkommend gewesen und haben ggf. nochmal gezielt nachgefragt, um Ergänzungen zu ermöglichen, die für eine Anfrage notwendig waren. Fristen gab es bisher nicht. Hatten wir auch nicht nötig, so einen Wirbel wie ihn Schwarze Feder und Co. veranstalten, gibts ja sonst auch nicht; wenn das der Regelfall wäre, müßte sehr viel strenger vorgegangen werden, weil sonst die Funktionsfähigkeit des SG gefährdet wäre. Ich habe mich eingehend mit der Geschichte des SG beschäftigt. Die Einführung des Schiedsgerichts war vor allem damit begründet worden, daß die Diskussionen schon 2007 viel zu umfangreich geworden waren, so daß sich die Community nicht mehr selbst verwalten konnte. Es brauchte eine Spezialisierung auf umfangreiche Konflikte. Die derzeitige Ausgestaltung von Verfahren und Organisation hat sich bewährt, mehr würde hier nur zu mehr Bürokratie führen. Will jemand solche regelrechten Gerichtsszenen, wie sie Woche für Woche im Wikipedia Signpost beschrieben werden, mit Arbitration committee, subcommittees, clerks und was weiß ich, was sonst noch? In diesem Fall würde ich sagen: Beam me up, Scotty... --Aschmidt (Diskussion) 17:38, 4. Jun. 2013 (CEST)
Sorry, Aschmidt, aber Deinen historischen Interpretationen kann ich nicht folgen. Das SG war heftig umstritten, weil es einen weitergehenden Auftrag wahrnehmen wollte (man erinnere sich an die "Misstrauenslisten"), nämlich Wikipediapolitik zu machen. Und Begründung hin und her, eine Entlastung der Funktionsseiten bzw. der Comunity durch das SG habe ich zu keinem Zeitpunkt erkennen können. Ich meine auch, dass das nicht der Sinn eines Schiedsgerichts sein kann. Vielmehr (und das fand ich in letzter Zeit eigentlich ganz gut) konnten schwelende Konflikte hier mal überhaupt ernsthaft besprochen werden (auf die Entscheidungen würde ich da nicht mal so viel geben), in einem etwas eingefriedeten Raum. Alles, was dem dient, finde ich von Vorteil. Von Bürokratisierung kann ich nichts erkennen, schon gar nicht in meinen Ideen. - Zum "Wirbel": Ich hab den Anfang nicht mitgekriegt. Aber nach den letzten Tagen zu urteilen, wurde der Wirbel mindestens im selben Maße von Leuten betrieben, die Schwarze Feder nicht leiden können. Die moralische Aufladung ist enorm, und zwar von mehreren Seiten. Das macht die Sache schwierig, aber nicht unmöglich. Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass das SG der schwierigen Aufgabe nicht gewachsen wäre. Freilich könnte es (wie der Antragsteller und die Beteiligten) ein bisschen Stützung gebrauchen.--Mautpreller (Diskussion) 17:52, 4. Jun. 2013 (CEST)
„Das SG“ war damals ein ganz anderes als das SG heute (ändert sich ja alle sechs Monate hinsichtlich seiner Zusammensetzung). Wenn ich mir die Signaturen unter der damaligen Anfrage anschaue, würde ich sagen, das waren Kollegen, die sich auf einen anderen Weg gemacht haben, der beispielsweise nicht der meine ist. Der Grund für die Einführung des SG in den Diskussionen der Meinungsbilder war, wie oben ausgeführt, die Spezialisierung auf Konfliktlösung und die allseitige Erschöpfung durch die kilometerlangen Diskussionen. Ad Wirbel: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.--Aschmidt (Diskussion) 18:24, 4. Jun. 2013 (CEST)

Wir entfernen uns grade merklich von Athanasians Eingangs geäussertem Vorschlag, bzw. dem Gegenstand dieses Diskussionsstrangs. Perrak schrieb bereits, das wir diesen Punkt diskutieren werden. Ebenso läßt sich über andere Modifikationen sprechen. Erstaunlich ist allerdings, das als Reaktion auf diesen einen Fall alles in Frage gestellt wird, was über Jahre wuchs. Derjenige, welcher hier einen Antrag formuliert, hat, bevor er diesen einstellt, ausreichend Zeit, sich diesen wohl zu überlegen. Hinsichtlich seiner Intention, seiner Begründung und Fragestellung. Zwei Tage erscheinen mir ein angemessener Zeitrahmen.
@Oliver, Alraunenstern (sic!) ist eine Frau. Im Moment ist mir nicht klar, warum sie hätte Stellung beziehen müssen und dies zudem in einem als Forderung vorgetragenen Zeitrahmen.
Ich bitte darum diese Diskussion zu versachlichen. Gerne können wir über Vesserungsvorschläge und deren sinnvolle Umsetzung sprechen, die dazu dienen könnten die Abläufe zu verbessern. Danke. --HOPflaume (Diskussion) 13:14, 4. Jun. 2013 (CEST)

Ich kenne offensichtlich Alraunenstein nicht, Entschuldigung an sie für die männliche Wortwahl. Aber ich bleibe dabei, wenn es wie hier zu einer offenkundig eskalierenden Diskussion auf einer Unterseite des Schiedsgerichts kommt, ist jedes aktive Mitglied verpflichtet, Stellung zu beziehen. Und sei es, das keine Stellung bezogen werden soll. Das ganze wird zur Farce, wenn der Urlauber als fünfte Jahrstimme das Ganze erst nach einer Woche abschließt. Damit hat sie weder sich, dem SG noch dem Antragsteller einen Gefallen getan. Wer Richter sein will, sollte wenigstes den Mumm haben, über die inhaltliche Zuständigkeit und die formelle Gültigkeit zu entscheiden. Mehr war zu diesem Zeitpunkt nicht gefragt.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:55, 4. Jun. 2013 (CEST)
Oliver, sie firmiert hier als Alraunenstern. Aber Namen sind bisweilen ja Schall und Rauch. Warum beißt Du dich so an ihr fest, genausogut hätte ein anderer den Fall annehmen können. Davon ab, das diese Frage für eine mögliche Verbesserung der Modalitäten irrelevant ist. --HOPflaume (Diskussion) 16:14, 4. Jun. 2013 (CEST)
Ich beiß mich nicht an Ihr fest. Aber wenn SF hier die Anfage nach seinem Fall stellt, liegt es nahe, den Ablauf dort, und das Verhalten der 9 SG-Mitglieder mit als Argument einzubinden. Es wirkt nur mächtig willkürlich, wie das Ganze abgelaufen ist, und offenbar von manchen als normal und sogar wünscheswert eingeschätzt wird. Wie gesagt, ich denke als Mitglied des SG hat man einige Pflichten, zumindest ein Votum wäre angemessen. Für die Zukunft schlage ich deshalb die Option "Enthaltung" vor, damit jemand, der weder die Zeit, das Interesse noch andere Gründe für eine Entscheidung hat, auch durch seine Abstimmung nachvollziehbar macht, wie die Situation ist. Wie sich hier herausstellt, meinen manche, es seien für eine Annahme 5 Stimmen nötig. Was wäre gewesen, wenn Hosse noch eine Woche im Urlaub gewesen wäre. Solange wäre der Antrag nicht angenommen, obwohl 7 SG-Mitglieder Stellung bezogen haben? Das ist eindeutig eine Übergewichtung der einzelnen Meinung, und sicher nicht im Interesse der Betroffenen. Ich sage nicht, daß in 2 Tagen über einen Antrag entschieden werden muß, aber es sollte genug Zeit sein, um zu sagen, ob die Voraussetzungen förmlich und inhaltlich gegeben sind. Oliver S.Y. (Diskussion) 16:27, 4. Jun. 2013 (CEST)
Hallo Oliver S.Y., Schwarze Feder hat am 3. bestätigt, seinen Anfragetext ausformuliert zu haben. Von daher sehe ich keine Unverschämtheit, mir über die Fallannahme sorgfältig Gedanken zu machen. Ein Fall ist angenommen, wenn der 5. SGler ihn angenommen hat. Danach kann er von allen SGlern bearbeitet werden, die nicht befangen sind. --Alraunenstern۞ 17:22, 4. Jun. 2013 (CEST)
Bei Zeitproblemen und/oder komplexen Fällen können 2 Tage zuwenig sein.--Müdigkeit 13:16, 4. Jun. 2013 (CEST)
Worauf sollen sich diese Zeitprobleme beziehen?
Ich interpretiere diese von dem Zeitpunkt an, wo er die Anfrage einstellt. Will heißen: bereits zuvor hat der Antragsteller ja Zeit sich mit dieser zu befassen. Und zwar in einer uns unbekannten Größenordnung. Oder ? --HOPflaume (Diskussion) 13:19, 4. Jun. 2013 (CEST)
Im vorliegenden Fall gab es eine Bitte von Seiten eines Beteiligten, den Titel umzuändern. Außerdem erfolgte mit zwei Tagen Verspätung noch eine nachträgliche Sperre. Das heißt, es gab noch unter den Beteiligten Abstimmungsprobleme und es gab noch im Gegenstand des Antrags Bewegung. Aber meine 3+3-Regelung bezog sich darauf, dass in diesem Fall von den Beteiligten mindestens 5 Tage Zeit eingefordert wurden. -- S.F. talk discr 14:22, 4. Jun. 2013 (CEST)
Du meinst, Deine Anfrage ist kein Normalfall?--Aschmidt (Diskussion) 14:30, 4. Jun. 2013 (CEST)

Ich möchte darauf hinweisen, dass es problematisch ist, den "Beteiligten" eines Falles eine Frist zu setzen. Folgender Grund: Der Antragsteller macht die Anfrage ja "freiwillig". Das heisst, er hat genügend Zeit diese Anfrage vorzubereiten und sollte es auch in einer gewissen Zeit geregelt bekommen diese in Form zu bringen. Ein Beteiligter ist aber möglicherweise in Urlaub, im RL mal ein paar Tage beschäftigt, oder was auch immer. Ich würde nicht wollen, dass diesem die Beteiligung verboten wird, nur weil er sich nicht an die 2 Tage halten konnte. --Hosse Talk 15:12, 4. Jun. 2013 (CEST)

Bitte richtig hinsehen: Mein Vorschlag bezieht sich auf 48 Stunden ab erstem Edit des jeweiligen Benutzers. Natürlich kann es sein, dass jemand nicht sofort antworten kann, weil er durch Beruf, Uraub udgl. verhindert ist. Wenn er aber seine Antwort begonnen hat, hat er ab seinem ersten Edit 48 Stunden Zeit, diese abzuschließen. Für den Fall, dass ein Beteiligter sich nicht meldet, um dadurch das Verfahren in die Länge zu ziehen, bedarf es ggf. einer eigenen Fristsetzung, aber das ist ein anderes Thema.--Athanasian (λέγε) 15:20, 4. Jun. 2013 (CEST)
Ja ok, das hatte ich falsch verstanden, bzw. nicht richtig gelesen. :-) --Hosse Talk 15:24, 4. Jun. 2013 (CEST)

Zwei Tage fände ich auch gut und angemessen, es besteht schließlich die Möglichkeit den Antrag beliebig lange offline oder im BNR vorzubereiten. Erstens weiß dann auch jeder der Beteiligten Bescheid und muß nicht ständig nachschauen, ob ein Antragsteller sein Ansinnen doch noch grundlegend umbenennt, ergänzt, ändert usw. Und zweitens kann der Antragsteller die Funktionsseite nicht zu einer tagelangen PR-Veranstaltung für die eigene Sache mißbrauchen. --Sakra (Diskussion) 15:46, 4. Jun. 2013 (CEST)

Von Formulierungsfristen für den Antrag halte ich ehrlich gesagt nicht viel. M. E. besteht die Gefahr, dass dann mit heißer Feder geschriebene Teilanträge gestellt werden und wenn nach Antragsfrist was neues beliebt, noch einer nachgeschoben wird. Wir haben intern bereits mehrfach diskutiert, ob das Schiedsgericht aus den umfangreichen Regularien des arbcoms der en-wp Formalismen übernehmen soll, etwa Beschränkung des Antragstextvolumens oder die hier geforderten Berater für den Antragsteller. Letzlich sind wir aber bisher zum Ergebnis gekommen, dass keine Schiedsbürokratie aufbauen zu wollen, sondern im Sinne des in den Meinungsbildern gegebenen engen Communityauftrages um Konfliktschlichtung und Projektfrieden durchaus mit dem bestehendem Instrumentarium hinreichend agieren können. Einerseits weil schlicht Personal etwa für diese Beratertätigkeiten fehlt, andererseits aber auch, weil auch ausgefeilteste Formalien Interpretationsspielraum lassen und eher dazu führen, dass anstelle der eigentlichen Zielvorgabe diskussionskilometerträchtige Nebenschauplätze in Form von Formalstreitereien treten könnten. Persönlich beobachte ich in letzter Zeit überdies, dass sich ein Wunsch nach dem schnellen Colt im Projekt eingestellt hat - wir sind aber in einem Enzyklopädieprojekt tätig, und nicht auf der Flucht oder im wilden Westen. M. E. sollte man sich deshalb auch durchaus mal Zeit lassen können. Entschleunigung täte mancher hitzigen Debatte hier gut. --Alupus (Diskussion) 16:23, 4. Jun. 2013 (CEST)
Das ist ein Missverständnis, weil keine Formulierungsfrist damit beabsichtigt ist. Ein Antragsteller kann sich für die Formulierung beliebig und Beteiligte ausreichend lange Zeit lassen, indem sie sorgfältig vorformulieren. Es geht um eine Frist, in der nachträgliche Änderungen im Antragstext (!) noch möglich sind. Danach kann man fällige Modifikationen immer noch im Abschnitt "Diskussion" ergänzen. Eine solche Regelung dämmt einen Missbrauch wie im vorliegenden Fall ein und entlastet Schiedsrichter von einem gewissen Druck, eine Moderation quasi nach eigenem Ermessen durchzuführen und sich damit dem Vorwurf der Parteilichkeit auszusetzen, indem sie eine solche Moderation fallunabhängig und damit berechenbar in das Procedere einbaut. Das Phänomen des Missbrauchs von Funktionsseiten hast du, Alupus, darüber hinaus in deinem Plädoyer für "Entschleunigung" m.E. zu wenig im Blick: Protagonisten schwerer Projektstörungen haben in der Regel ein Interesse an einer größtmöglichen zeitlichen Ausdehnung solcher Diskussionen und setzen daher vielfach auf Verzögerungstaktiken; Benutzer, die Projektstörungen eindämmen wollen, haben in der Regel Interesse an einer zügigen Bearbeitung. Bitte denke - als Schiedsrichter! - also bitte vor dem Hintergrund des Bonmots vom "Trollschutz versus Autorenschutz" darüber nach, wem mit einer "Entschleunigung" in welchem Fall wirklich geholfen wird. --Athanasian (λέγε) 16:41, 4. Jun. 2013 (CEST)

<Einschub, quetsch>:Athanasian, stimmt, habe dich hinsichtlich der Formulierungsfrist missverstanden. Bezgl. der Entschleunigung muß es meines Erachtens differenziert sehen (was ich oben nicht so dargestellt habe, da ich nur die eine Seite der Medaille im Fokus hatte). Betroffenen von Nachstellungen, Beleidigungen etc. muß zeitnah administrativ geholfen werden, dort ist Eile sehr oft geboten. Soweit es sich aber um die Bescheidung von Beschwerden im weitesten Sinne gegen administrative Maßnahmen handelt, gebietet es Anforderungen an ein faires Verfahren (einem Projekt, dass freies Wissen propagiert, steht es gut an, wenn es fair mit seinen Mitarbeitern umgeht), den Beteiligten Zeit und Platz zu geben, ihre Sichtweise darzulegen. Dies auch in dem Fall, dass das Ganze als langatmig und querulatorisch empfunden wird - Entscheider im realen Leben müssen auch einen Antragssermon in epischer Breite ertragen können, warum soll dies für die Entscheider hier nicht gelten? --Alupus (Diskussion) 08:59, 5. Jun. 2013 (CEST)

<auch quetsch>Ja, das kann ich insoweit nachvollziehen. --Athanasian (λέγε) 09:24, 5. Jun. 2013 (CEST)
Ich sehe keinen "Missbrauch". Es gibt einen Benutzerkonflikt, zT auch einen Konflikt um Adminfunktionen, den der Antragsteller vors Schiedsgericht gebracht hat. Dass es diesen Konflikt gibt, steht außer Frage. Wie geschickt er sich dabei anstellt, ob er recht hat oder nicht etc., ist zweitrangig. Wenn es schon ein Schiedsgericht gibt, dann ist es die Aufgabe dieses Schiedsgerichts, sich mit einem derartigen Konflikt im Rahmen seiner Zuständigkeit zu befassen (ihn zur Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen, im Annahmefall das Verfahren durchzuziehen, im Ablehnungsfall die Ablehnung zu begründen etc.). Wieso sollte es missbräuchlich sein, dort einen Antrag zu stellen? Das SG ist genau dazu da, über Anträge zu entscheiden (incl. Zulässigkeit). Wenn es glaubt, dass der Antrag nicht ernst gemeint ist, nicht in seinen Kompetenzbereich fällt etc., dann lehnt es ihn eben ab.--Mautpreller (Diskussion) 16:49, 4. Jun. 2013 (CEST)

Ich habe hier einige Teile, die nichts mehr mit der eigentlichen Sache zu tun hatten auskommentiert. Wer etwas zum Fall beitragen möchte, soll dies auf der entsprechenden Diskussion tun.

Hier geht es nur um eventuelle Änderungen in der Verfahrensweise wie SG-Anfragen behandelt, oder angenommen werden.

Ich bitte alle, die hier diskutieren diese Prämissen zu beachten.

Gerne können die auskommentierten Teile von denen, die sie verfasst haben auf die entsprechenden Diskussionsseiten übertragen werden. --Hosse Talk 00:33, 5. Jun. 2013 (CEST)

Nur der kurze Hinweis, dass ich in den auskommentierten Teilen auf Mautprellers Votum hin dargelegt habe, warum man sehr wohl einen Missbrauch sehen kann und ihn auch gesehen hat. War aber zugegebenermaßen fallspezifisch (wie auch schon Mautprellers Votum). --Athanasian (λέγε) 08:00, 5. Jun. 2013 (CEST)

Antwort und abschließende Stellungnahme des Schiedsgerichts

Wir haben den Vorschlag nun ausgiebig durchbesprochen und uns nach vielen anfänglichen Sympathien dagegen entschieden. Unsere Gründe dafür waren:

  • In Schiedsgerichtsanfragen werden v.a. andauernde Konflikte verhandelt. Allein schon deshalb kann es geschehen, dass sich die Zusammensetzung der Fallbeteiligten sowie Inhalt und Zielrichtung des Antragstexts ändern können. Es ist keinem der Beteiligten damit gedient, wenn das SG Anträge verhandelt, die längst von der Wirklichkeit überholt wurden.
  • Das SG ist für jeden offen, aber die Antragsteller sind gerade deswegen hinsichtlich ihrer Erfahrung und Fähigkeiten sehr unterschiedlich aufgestellt. Während man (gerade angesichts der jüngeren Fälle) erfahrenen Benutzern für schludrige Anträge hier notfalls auf die Finger klopfen sollte, muss man Neulinge vielleicht eher ein wenig an der Hand nehmen. Wenn wir aber eine starre 48-h-Frist haben, dann dürfen wir hier nicht unterscheiden, was sich dann womöglich negativ auf den zu lösenden Konflikt auswirkt.
  • Gleiches gilt natürlich auch für die Fristen zur Stellungnahme für die Fallbeteiligten: Ein einziger Fallbeteiligter könnte dann mit einem einmonatigen Urlaub oder einer einjährigen WP-Auszeit alles lahmlegen.

Grundsätzlich gilt: Eine starre Frist verpflichtet die Antragsteller, aber auch das Schiedsgericht, sich an sie zu halten. Ausnahmen, auch sinnvolle, können dann kaum noch gemacht werden. Wir sind uns aber natürlich bewusst, dass die letzten Fälle nicht als Beispiel für eine gelungene Fallannahme gelten können. Gerade die häufigen Änderungen über lange Zeit hinweg stehen einer soliden Arbeitsgrundlage entgegen. Wir favorisieren stattdessen eine Fristregelung, in deren Rahmen das Schiedsgericht in die Pflicht genommen wird, Anträge zügig anzunehmen oder abzulehnen. Außerdem soll die Kommunikation mit den Fallbeteiligten (inkl. Antragsstellern) verbessert werden. darunter fallen z.B. nachdrückliche Aufforderungen zu Nachbesserungen. Eine konkrete Regelung ist in Arbeit.

Für das Schiedsgericht: Alt 20:05, 20. Jun. 2013 (CEST)

Zurück beim alten Problem

Nach dem ich jetzt auf der Benutzerdiskussionsseite aus heiterem Himmel kontaktiert wurde, und diese daraufhin für einen längeren Zeitrahmen halbgesperrt wurde [1], beteiligt sich die IP unmittelbar nach Sperrung der Benutzerdiskussionsseite an einer Löschdiskussion mit einem unsachlichen, beleidigenden und löschwürdigen Beitrag [2], in dem sie auch weiter Tatsachenbehauptungen aufstellt, die bereits zu Versionslöschungen geführt haben, ich bitte das SG demnach, die getroffenen Maßnahmen nochmal zu überprüfen, und etwaige Verbesserungen einzubringen. Incarus Klick mich hart! 00:33, 26. Jun. 2013 (CEST)

Hm, die Umsetzung des SG-Spruches obliegt den Administratoren. Das sage ich jetzt mal so, ohne mir das genauer angeschaut zu haben. Zur Not müsstest Du eine weitere Anfrage an das SG stellen und den neuen Sachverhalt darlegen. --Hosse Talk 08:10, 26. Jun. 2013 (CEST)
Hallo Incarus, laut SG-Beschluß wurden die Admins gebeten, den Missbrauchsfilter zu warten und nötigenfalls im Sinne des vom SG beabsichtigen Ziels anzupassen oder zu erweitern, da das SG seine Beschlüsse nicht selbst umsetzt. Soweit ich gesehen habe, hat das ein Admin bereits getan. Künftig wendest du dich am besten direkt an Wikipedia:Administratoren/Anfragen. --Alraunenstern۞ 09:58, 26. Jun. 2013 (CEST)

Liste

Abzuarbeitende Liste:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Notizen#Liste_f.C3.BCr_das_Schiedsgericht --22:20, 14. Jul. 2013 (CEST) (nicht richtig signierter Beitrag von 188.104.32.198 (Diskussion))
Siehe auch WP:Missbrauchsfilter/Fehlerkennungen#Warum darf ich nichts mehr auf WD:SGA und WP:AAF schreiben? hierzu, offensichtlich war da ein Filter zu einer Frankfurter IP falsch eingestellt. Oder ist das hierdrüber eine Frankfurter IP? Ich kapier’s nicht. Mal sehen, ob man jetzt wieder hier schreiben kann, nachdem Itti den Filter abgestellt hat. Ich dachte erst, es läge an der Unsigniert-Vorlage mit dieser IP drin, dass ich im Filter gelandet war, und deshalb wäre das nicht richtig signiert worden. oO Aber wird wohl noch was Anderes sein. --Geitost 13:35, 18. Jul. 2013 (CEST)

Dürfen befangene Schiedsrichter über die Befangenheit anderer abstimmen?

Ein von einem Fall ausgeschlossener Schiedsrichter stimmt nicht mit ab und beteiligt sich nicht aktiv an den Beratungen über den Fall.

Gehören die Abstimmungen über weitere Befangenheitsanträge mit dazu? Das ist mir nicht ganz klar. Im aktuellen Fall beteiligen sich bereits befangene Schiedsrichter aber ja an der Abstimmung über die Befangenheit eines weiteren Schiedsgerichtmitglieds. --KeinKommentar (Diskussion) 15:47, 8. Nov. 2013 (CET)

Zur Info: Wie wird die Befangenheit einzelner Schiedsrichter festgestellt?
„SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.“ --HOPflaume 15:54, 8. Nov. 2013 (CET)
//BK// Beratungen über den Fall können erst dann beiginnen, wenn der Fall angenommen worden ist. Dem ist nicht so, also kann der Ausschluss auch nicht wirksam sein. -jkb- 15:55, 8. Nov. 2013 (CET)
Richtig, Danke -jkb-. Die Anfrage ist bislang nicht angenommen. Infolgedessen fanden auch noch keine Beratungen zu dieser in der Sache statt.
Die oben angeführte Frage der Abstimmung bezieht sich nicht auf Befangenheitsanträge, gleich welcher Seite, sondern die Abstimmung der Entscheidung des Schiedsgerichts bei Fallbeendigung. --HOPflaume 16:03, 8. Nov. 2013 (CET)
Angenommen, es ist wirklich ein Schiedsrichter in einem Fall befangen, ist halt schon die Frage, aus welchen Motiven er eventuell wie bei anderen Befangenheitsanträgen abstimmt. Allerdings hätte eine etwaige andere Regelung auch so ihre Tücken und es ist jetzt wohl auch nicht der ganz entscheidende Punkt. Daher ist das hier für mich erledigt, und danke für die Antworten und den Verweis zu den FAQ. --KeinKommentar (Diskussion) 16:06, 8. Nov. 2013 (CET)
Da die FAQ durch eine neue Regelseite ersetzt wurde, habe ich obigen Link entsprechend angepasst. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. -- Perrak (Disk) 00:25, 12. Nov. 2013 (CET)