Raphael Lemkin

polnisch-jüdischer Jurist und Friedensforscher (1900-1959)

Raphael Lemkin (* 24. Juni 1900 als Rafał Lemkin in Bezwodne, Russisches Kaiserreich, heute im Rajon Selwa, Belarus; † 28. August 1959 in New York) war ein polnisch-jüdischer Jurist und Friedensforscher. 1947 erarbeitete er für die UNO einen Gesetzesentwurf zur Bestrafung von Völkermord aus. Der Entwurf wurde ein Jahr später von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 55:0 Stimmen fast unverändert als Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes beschlossen.

Raphael Lemkin

Lemkin prägte außerdem den Begriff Genozid: 1943 verwendete er für den Gesetzesentwurf der polnischen Exilregierung zur Bestrafung nicht nur der deutschen Verbrechen in Polen den Begriff ludobójstwo (von Polnisch lud, Volk und zabójstwo, Mord). 1944 übersetzte er den Begriff mit genocide (von griechisch genos, Volk und lateinisch caedere, töten) ins Englische. Die deutsche Übersetzung ist Völkermord.

Lemkin gehört zu den persönlich Betroffenen des Genozids durch das NS-Regime. Bis auf seinen Bruder und seine Schwägerin verlor er seine gesamte Familie im Holocaust.

1900 bis 1932

Bearbeiten

Raphael Lemkin kam in dem Dorf Bezwodne zu einer Zeit zur Welt, als dieses noch Teil des Gouvernements Wilna war. Er war einer von drei Söhnen des Landwirts Joseph Lemkin und seiner Frau Bella. Bella Lemkin geb. Pomerantz war ungewöhnlich gebildet. Als Malerin, Linguistin und Philosophiestudentin zog sie es vor, ihre drei Kinder zu Hause zu unterrichten und nicht zu einer Schule zu schicken.[1] Als Teil einer jüdischen Gemeinde wuchs Lemkin auch im Bewusstsein der zahlreichen Pogrome auf; 1906 waren in seiner Geburtsregion mehr als 70 Juden massakriert und weitere 90 schwer verletzt worden.[1]

Lemkin begann bereits Anfang der 1920er Jahre, sich mit dem Thema Völkermord auseinanderzusetzen, als er noch Linguistik an der Universität Lemberg studierte.[2] Auslöser war der Mord an dem ehemaligen türkischen Innenminister Talaat Pascha, der an maßgeblicher Stelle für den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in der Türkei verantwortlich gewesen war. Talaat, der nach dem Krieg mit deutscher Hilfe nach Berlin geflüchtet war, war dafür in Abwesenheit durch einen türkischen Gerichtshof zum Tode verurteilt worden. Auslieferungsgesuche der Alliierten hatte die deutsche Regierung abgelehnt.[3] Am 15. März 1921 erschoss ihn der junge Armenier Soghomon Tehlirian in der Hardenbergstraße in Berlin-Charlottenburg. Tehlirian hatte 89 Personen seiner Familie durch den Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges verloren.[4]

 
Gedenktafel in Warschau

Lemkin war auf den Gerichtsprozess gegen Tehlirian, der in Berlin wegen Mordes angeklagt war, durch eine kurze Zeitungsnotiz aufmerksam geworden. Durch einen seiner Professoren erfuhr er, dass es Armeniern in Deutschland nicht möglich war, Talaat vor Gericht zu bringen. Das Konzept staatlicher Souveränität machte es nicht möglich, einen Mann wegen seiner Verantwortung für einen Völkermord in einem anderen Land zu verurteilen. Für Lemkin war dies der Anlass, sein Studienfach zu wechseln und Recht zu studieren. 1926 erwarb Lemkin, der zwischenzeitlich auch Philosophie in Heidelberg studiert hatte, den juristischen Doktorgrad an der Universität Lemberg. 1927 wurde er Sekretär des polnischen obersten Appellationsgerichts und 1929 Staatsanwalt und arbeitete an einer Vereinheitlichung des polnischen Rechts mit. Parallel dazu begann er sich ab 1929 zunehmend mit Internationalem Recht auseinandersetzen. Sein Ziel war es, ein international geltendes Recht zu schaffen, das seine Regierung und andere zwingen würde, bei einer gezielten Ermordung von ethnischen und religiösen Gruppen einzuschreiten.[5] Verantwortliche für solche Verbrechen sollten vor Gericht gestellt werden, egal wo sie diese begangen hatten und unabhängig von ihrem offiziellen Status oder ihrer Nationalität.[6]

1933–1939

Bearbeiten

1933 wurden dem in Madrid tagendem Völkerbundgremium erstmals Vorschläge für eine internationale Konvention gegen Genozid von Lemkin unterbreitet. Er berief sich dabei ausdrücklich auf den Völkermord an den Armeniern. Der polnische Außenminister Józef Beck, der Wert auf ein gutes Verhältnis zu Hitler legte, untersagte Lemkin die Teilnahme an dem Madrider Treffen, so dass er bei der Diskussion seines Entwurfes nicht anwesend war. Enttäuschend war vor allem, wie wenige Befürworter Lemkins Vorschlag fand.[5] Einer der Teilnehmer der Sitzung hielt fest, dass sich solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu selten ereigneten, um ein solches internationales Recht zu rechtfertigen.[7] Auch Lemkins apokalyptische Bezugnahmen auf Hitler lösten Skepsis aus, obwohl Deutschland auf Veranlassung Hitlers gerade seinen Austritt aus dem Völkerbund verkündet hatte, tausende von jüdischen Familien begannen, Nazi-Deutschland zu verlassen, und zwei deutsche Teilnehmer demonstrativ den Raum verließen, als Lemkins Vorschlag diskutiert wurde.[7] In Polen wurde Lemkin beschuldigt, er habe mit seinem Vorschlag „unsere deutschen Freunde“ beleidigt und wenig später wurde er als Staatsanwalt entlassen.[7] Auch diese Entlassung hinderte Lemkin nicht daran, in den nächsten Jahren auf Rechtskonferenzen in Budapest, Kopenhagen, Paris, Amsterdam und Kairo die Teilnehmer zu einer Verabschiedung eines solchen Rechts aufzufordern.[8]

Flucht nach Schweden und in die USA

Bearbeiten

Mit Beginn des deutschen Überfalls auf Polen 1939 floh Raphael Lemkin aus Warschau zunächst in das östliche Polen, wo sein Bruder und seine Eltern lebten. Er konnte sie nicht davon überzeugen, sich seinen Fluchtplänen anzuschließen. Von Vilnius aus sandte er ein Telegramm an einen Freund, der Justizminister in Schweden war, und bat um Asyl. Dieses wurde ihm wenig später gewährt. Im Februar 1940 reiste er mit dem Schiff ins neutrale Schweden. Fünf Monate später begann er Vorlesungen zu Internationalem Recht an der Universität Stockholm zu halten. Der sprachbegabte Lemkin hatte innerhalb von fünf Monaten ausreichend Schwedisch erlernt, um dazu fähig zu sein.[9] Parallel zu seinen Vorlesungen begann er, die verschiedenen Rechtsvorschriften zu analysieren, die die Nationalsozialisten in den Ländern erlassen hatten, die von ihnen okkupiert worden waren. Unterstützt wurde er dabei unter anderem von schwedischen Botschaften in Europa, verschiedenen Delegationen des Roten Kreuzes sowie dem Unternehmen, für das er zwischenzeitlich in Warschau gearbeitet hatte.[9] Ziel seiner Sammlung war, aufzeigen zu können, in welcher Weise Recht inhuman eingesetzt wurde, um Hass zu säen und zu Mord anzustiften. Er wollte damit vor allem jene überzeugen, die fortgesetzt vor den Gräueltaten der Nationalsozialisten die Augen verschlossen.[9]

1941 erhielt Lemkin eine Einladung, an der Duke University in Durham (North Carolina) Internationales Recht zu unterrichten. Diese Einladung hatte er einem der Professoren dieser Universität zu verdanken, mit dem er einstmals gemeinsam polnisches Strafrecht ins Englische übersetzt hatte.[9] Um in die USA zu gelangen, flog Lemkin nach Moskau, nahm dort die Transsibirische Eisenbahn bis nach Wladiwostok, setzte von dort aus mit einem Schiff nach Tsuruga (Japan) über und reiste von Yokohama mit einem Dampfer nach Vancouver und dann Seattle, wo er am 18. April 1941 ankam. Noch am Tag seiner Ankunft an der Duke University hielt er eine Rede bei einem vom Universitätsrektor veranstalteten Abenddinner:

„Wenn Frauen, Kinder und alte Menschen 100 Meilen von hier ermordet werden, würden Sie dann nicht zur Hilfe eilen? Warum aber trifft Ihr Herz nicht die selbe Entscheidung, wenn es nicht hundert, sondern 3000 Meilen sind?“[10]

Es war die erste von mehreren hundert Reden, die Lemkin in den Vereinigten Staaten hielt. Er trat vor Handelskammern, Frauengruppen und an Universitäten auf, um für seine Idee einzutreten. Seine Mahnungen jedoch, dass Deutschland seinen jüdischen Bevölkerungsteil auslösche, stießen auf Unglauben und Gleichgültigkeit.[11]

Berater von US-Behörden

Bearbeiten

Lemkin erhoffte sich mehr Einfluss, als er im Juni 1942 vom US-amerikanischen Board of Economic Warfare und von der Foreign Economic Administration in Washington, D.C. als Berater engagiert wurde. Ab 1944 nutzte auch das U.S. War Department ihn als Experten für Internationales Recht. Lemkin gelang es unter anderem, dem US-Präsidenten Roosevelt eine Denkschrift vorzulegen, in der er vorschlug, dass die Alliierten den Schutz europäischer Minderheiten zu einem zentralen Kriegsziel erklärten. Einige Wochen später erhielt Lemkin die Nachricht, dass Roosevelt sich der Probleme ethnischer Minderheiten in Europa bewusst sei, aber ein solches Ansinnen Geduld brauche.[12] Lemkin, der wusste, dass es für einen solchen Aufschub keine Zeit gab, sprach damals davon, dass ein doppelter Mord begangen werde: der eine durch die Nationalsozialisten gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung und ein zweiter durch die Alliierten, welche von Hitlers Verbrechen wussten, aber sich weigerten, dieses Wissen zu bekannt zu machen oder auch nur verbal dagegen zu protestieren.[12]

Veröffentlichung seines Sachbuches Axis Rule in Occupied Europe

Bearbeiten

Im November 1944 publizierte die Carnegie Endowment for International Peace Lemkins 712 Seiten starkes Buch Axis Rule in Occupied Europe (deutsch Die Herrschaft der Achsenmächte im besetzten Europa). Es führte sorgfältig alle Erlässe, Gesetze und Verordnungen auf, die die Achsenmächte in 19 nazi-okkupierten Ländern und Gebieten in Europa erlassen hatten. Es enthielt auch Vorschläge zur Nachkriegs-Restitution des Besitzes an die Enteigneten und zur Wiedergutmachung für die Millionen von Zwangsarbeitern des Nazi-Regimes. Lemkin wiederholte auch seinen Vorschlag, den er bereits 1933 in Madrid vorgelegt hatte: Eine internationale Konvention [einzuführen], die weltweit eine Verurteilung und Verfolgung von Personen erlaubte, die an einer gezielten Vernichtung von Bevölkerungsgruppen beteiligt waren.[13] Das Buch erhielt überwiegend positive Besprechungen. Im Januar 1945 entschied sich der New York Times Book Review dafür, seine Titelseite diesem Buch zu widmen.[14] Der Rezensent dieser Literaturbeilage der New York Times schrieb, dass aus der trockenen Beschreibung eines Rechtssystems die Konturen eines Monsters hervorträten, das sich an Blut satt tränke, seine Diener bestialisiere und selbst die edelsten menschlichen Gefühle pervertiere, um seine kranken Ziele zu verfolgen. Der Rezensent hielt auch fest, dass es Lemkin damit gelänge, festzuhalten, was die Herrschaft der Achsenmächte für das besetzte Europa bedeute und was es für Folgen gehabt hätte, hätten sie jemals auch Amerika dominiert.[15] Dagegen kritisierte der Rezensent, dass Lemkin eine Schuld aller Deutschen sähe. Dies wäre so, als wolle man Lemkin persönlich verantwortlich machen für alle Taten des polnischen Piłsudski-Regimes.[14]

Prägung des Wortes „Genozid“

Bearbeiten

Lemkin suchte spätestens seit 1941 nach einem Wort, das Untaten wie die des osmanischen Reiches gegen die Armenier und die des Nazi-Regimes treffend umschreibe. Dass er 1933 mit seinem Entwurf das Völkerbund-Gremium auf der Madrider Tagung nicht überzeugte, führte er auch darauf zurück, dass Worte wie Barbarei und Vandalismus die Gräuel solcher Taten letztlich beschönigten. Es sollte ein Wort sein, das alle Aspekte von gezielten Angriffen auf eine Bevölkerungsgruppe greifbar machen sollte, darunter auch Maßnahmen wie Massendeportationen, die erzwungene Senkung der Geburtenrate, wirtschaftliche Ausbeutung und die gezielte Unterdrückung der Intelligentsia. Ein Begriff wie beispielsweise Massenmord umfasste all diese Aspekte nicht.[14] Es sollte auch kein Begriff sein, der wie Barbarei und Vandalismus bereits in anderen Zusammenhängen benutzt wurde. Lemkin entwickelte dafür letztlich den Begriff Genozid. In seinem Buch Axis Rule in Occupied Europe gab er eine Definition des Begriffs. Genozid sei

„… ein koordinierter Plan verschiedener Aktionen, der auf die Zerstörung essentieller Grundlagen des Lebens einer Bevölkerungsgruppe gerichtet ist mit dem Ziel, die Gruppe zu vernichten. … Genozid hat zwei Phasen: Eine erste, bei der die typischen Eigenschaften und Lebensweisen der unterdrückten Gruppe zerstört werden und eine zweite, bei der die Eigenschaften und Lebensweise der unterdrückenden Bevölkerungsgruppe der unterdrückten aufgezwungen wird. Diese Aufzwingung wiederum kann erfolgen, indem die unterdrückte Bevölkerungsgruppe bleiben darf oder sie wird sogar nur dem Gebiet allein aufgezwungen, indem die Bevölkerung beseitigt wird und eine Kolonisierung dieses Gebiets durch die unterdrückende Bevölkerungsgruppe folgt.“[16]

Der Begriff wurde sehr schnell gebräuchlich, nachdem eine Reihe US-amerikanischer Zeitungen ihn verwendet hatten, als sie gegen Ende des Jahres 1944 begannen, ausführlich über die Gräueltaten in Europa zu berichten. Das ist zum Teil auf das direkte Einwirken von Lemkin zurückzuführen. So überzeugte Lemkin Eugene Meyer, den Herausgeber der Washington Post, dass allein dieser Begriff der passende für diese Untaten sei. Tatsächlich erschien am 3. Dezember 1944 in der Washingtoner Post ein Leitartikel, in dem „Genozid“ als das einzige passende Wort bezeichnet wurde, mit dem man die Aufdeckung beschreiben könne, dass zwischen April 1942 und April 1944 etwa 1.765.000 Juden in Auschwitz-Birkenau vergast und verbrannt wurden. Es wäre falsch, führte der Artikel weiter aus, dafür den Begriff „atrocity“ (deutsch „Gräueltat“) zu verwenden, denn in dem Begriff „atrocity“ schwinge auch immer ein Unterton von Ungerichtetheit und Zufälligkeit mit. Der entscheidende Punkt aber sei hier, dass diese Taten systematisch und gezielt gewesen seien. Gaskammern und Krematorien seien keine Improvisationen, sondern gezielt entwickelte Instrumente für die Auslöschung einer ganzen ethnischen Gruppe.[17]

Webster’s New International Dictionary nahm vergleichsweise schnell den Begriff auf. Die französische Encyclopédie Larousse verwendete den Begriff in seiner Ausgabe von 1953 und im Oxford English Dictionary wurde der Begriff 1955, bei der Durchsicht zur dritten Auflage, gelistet.[18]

Nach 1945

Bearbeiten

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945 assistierte Lemkin dem Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten, Robert H. Jackson. Aufgrund von Differenzen innerhalb des Teams von Jackson arbeitete Lemkin allerdings lediglich im Hintergrund und reiste, zu seiner persönlichen Enttäuschung, im Juli 1945 zunächst nicht mit nach Europa. Einige Zeit später traf Lemkin in London erneut zu Jacksons Team und warb für den Begriff des Genozids.[19] Seine Hartnäckigkeit zahlte sich aus, Genozid wurde in Anklagepunkt undefined3 in die Nürnberger Anklageschrift aufgenommen.[20]

1947 erarbeitete Lemkin für die UNO einen Gesetzesentwurf zur Bestrafung von Völkermord. Der Entwurf wurde ein Jahr später von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 55:0 Stimmen fast unverändert als Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes beschlossen. Im März 1948 erhielt Lemkin einen Lehrauftrag an der Yale University.

Raphael Lemkin starb, nur 59 Jahre alt, völlig verarmt in einem Einzimmer-Apartment auf der West Side (Manhattan).

Auszeichnungen, Würdigungen und Nachlass

Bearbeiten

Raphael Lemkin wurde zehnmal für den Friedensnobelpreis im Zeitraum von 1950 bis 1959 vorgeschlagen.[21] Er wurde mit einer Reihe anderer Auszeichnungen geehrt:

Sein Nachlass wird vom Rabbiner und Völkermordforscher Steve Jacobs verwaltet.

Schriften (Auswahl)

Bearbeiten
 
Axis Rule in Occupied Europe (1944)
  • Axis Rule in Occupied Europe. Laws of Occupation, Analysis of Government, Proposals For Redress. Washington, Carnegie Endowment for International Peace, Division of International Law, 1944. 674 S., ISBN 1-58477-576-9.
  • Olivier Beuvallet: Lemkin face au génocide (beigefügt: „The legal case against Hitler“ released in 1945, übersetzt ins Französische). Michalon, Paris 2011, ISBN 978-2-84186-560-4.
  • Ohne Auftrag. Die Autobiografie. Herausgegeben von Irmtrud Wojak, Donna-Lee Frieze und Joaquín González. Buxus Stiftung, Eschenlohe 2020, ISBN 978-3-9817614-3-6.

Literatur

Bearbeiten
  • Boris Barth: Genozid – Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. Beck, München 2006, ISBN 3-406-52865-1.
  • John Cooper: Raphael Lemkin and the Struggle for the Genocide Convention. Palgrave Macmillan, London 2008, ISBN 0-230-51691-2.
  • Andreas Ernst: »Genozid ist zum Kampfbegriff verkommen. Er sollte aus dem politischen Vokabular gestrichen werden«. In: Neue Zürcher Zeitung, 19. Mai 2021 (online).
  • Gunnar Heinsohn: Why was the Holocaust different from all other Genocides? Uni-Druck, Bremen 1998 (= Schriftenreihe des Raphael-Lemkin-Instituts, Nr. 7).
  • Adam Jones: Völkermord, Kriegsverbrechen und der Westen. Parthas, Berlin 2004, ISBN 3-86601-390-6.
  • Claudia Kraft: Genozid. In: Dan Diner (Hrsg.): Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur (EJGK). Band 2: Co–Ha. Metzler, Stuttgart / Weimar 2012, ISBN 978-3-476-02502-9, S. 422–426.
  • Samantha Power: „A Problem from Hell“. America and the Age of Genocide. Basic Books, New York 2002, ISBN 0-465-06150-8.
  • Philippe Sands: Rückkehr nach Lemberg. Über die Ursprünge von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Übersetzung aus dem Englischen Reinhild Böhnke. S. Fischer, Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-10-397302-0.
  • Dominik J. Schaller et al.: Enteignet – Vertrieben – Ermordet. Beiträge zur Genozidforschung. Chronos-Verlag, Zürich 2004, ISBN 3-0340-0642-X.
  • Dominik J. Schaller, Jürgen Zimmerer: Raphael Lemkin: The „Founder of the United Nations’ Genocide Convention“ as a Historian of Mass Violence. Sondernummer des Journal of Genocide Research, Jg. 7 (2005), Nr. 4.
  • Hannes Stein: Ein neuer Moses: Vor 50 Jahren setzte Raphael Lemkin die UN-Konvention zur Ächtung des Völkermords durch. In: Berliner Zeitung, 9. Dezember 1998.
  • Ein Moses gegen den Völkermord. In: Die Welt, 24. April 2004.
Bearbeiten
Commons: Raphael Lemkin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b Power: A Problem from Hell. S. 20.
  2. Power: A Problem from Hell. S. 17.
  3. Power: A Problem from Hell. S. 14.
  4. Soghomon Tehlirian und der Völkermord – Vor 94 Jahren: Der Rächer von Armenien tötete in Berlin. Der Tagesspiegel, 20. April 2015; abgerufen am 29. Juni 2015.
  5. a b Power: A Problem from Hell. S. 21.
  6. Power: A Problem from Hell. S. 19.
  7. a b c Power: A Problem from Hell. S. 22.
  8. Power: A Problem from Hell. S. 23.
  9. a b c d Power: A Problem from Hell. S. 26.
  10. Power: A Problem from Hell. S. 27. Im Original lautet das Zitat: If women, children and old people would be murdered a hundred miles from here, wouldn’t you run to help? Then why do you stop this decision of your heart when the distance is 3000 miles instead of a hundred?
  11. Power: A Problem from Hell. S. 27.
  12. a b Power: A Problem from Hell. S. 28.
  13. Power: A Problem from Hell. S. 38.
  14. a b c Power: A Problem from Hell. S. 40.
  15. Power: A Problem from Hell. S. 40. Im Original lautet die Besprechung: Out of its dry legalism there ermeges the countours of the monster that now bestrides the earth....[This monster] gorges itself on blood, bestializes its servants and perverts some of the noblest human emotions to base ends, all with the semblance of authority and spurious legality which leave the individual helpless. … what Axis rule in occupied Europe means and what it would have meant to us had it ever spread to our shores.
  16. Power: A Problem from Hell. S. 43. Im Original lautet das Zitat: … a coordinated plan of different actions aiming at the destruction of essential foundations of the life of national groups, with the aim of annihilating the groups themselves. ...Genocide has two phases: one, destruction of the national pattern of the oppressed group; the other, the imposition of the national pattern of the oppressor. This imposition, in turn, may be made upon the oppressed population which is allowed to remain, or upon the territory alone, after removal of the population and colonisation of the area by the oppressor’s own nationals.
  17. Power: A Problem from Hell. S. 44. Im Original heißt es in dem Leitartikel: It is a mistake, perhaps, to call these killings atrocities. An atrocity is a wanton brutality … But the point about these killings ist that they were systematic und purposeful. The gas chambers and furnaces were not improvisations; they were scientifically designed instruments for the extermination of an entire ethnic group.
  18. Power: A Problem from Hell. S. 44.
  19. Philippe Sands: East West Street. Hrsg.: Weidenfeld & Nicolson. London 2016, S. 186–187 (englisch).
  20. Anklageschrift, Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen. In: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Band 1. Nürnberg 1947, S. 46–47; Digitalisat. zeno.org
  21. Liste der Nobelpreis-Nominierungen von Raphael Lemkin, auf der Website der Nobelpreis-Organisation; abgerufen am 31. Dezember 2020.
  22. Bundespräsidialamt
  23. Verbrechen und Aufklärung. Die erste Generation der Holocaustforschung (PDF; 0,2 MB) Website des Auswärtigen Amtes; abgerufen am 30. Januar 2019.