Oberschömbach

Ortsteil von Hellenthal

Oberschömbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Hellenthal im Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen.

Oberschömbach
Gemeinde Hellenthal
Koordinaten: 50° 26′ N, 6° 30′ OKoordinaten: 50° 26′ 22″ N, 6° 29′ 54″ O
Höhe: 575 m ü. NHN
Einwohner: 100 (31. Dez. 2020)[1]
Postleitzahl: 53940
Vorwahl: 02447

Der Ortsteil liegt südöstlich von Hellenthal und südlich von Unterschömbach, direkt am Forst Schmidtheim, der zur Gemeinde Dahlem gehört. Am Ortsrand zweigt die Kreisstraße 62 von der Kreisstraße 61 ab.

Oberschömbach gehörte ursprünglich zur Gemeinde Wahlen. Am 1. Juli 1969 wurde Wahlen nach Kall eingemeindet.[2] Am 1. Januar 1972 wurde Oberschömbach mit weiteren Ortschaften, die früher der Gemeinde Wahlen angehört haben, nach Hellenthal umgegliedert.[3]

Die VRS-Buslinie 837 der RVK verbindet den Ort, überwiegend als TaxiBusPlus nach Bedarf, mit seinen Nachbarorten und mit Hellenthal.

Linie Verlauf
837 MiKE (außer im Schülerverkehr): Hellenthal Busbf – Blumenthal – Dommersbach – Kammerwald – Reifferscheid – (Zingscheid –) Wiesen – Manscheid – (Bungenberg –) Winten – (Heiden –) Unterschömbach – Oberschömbach – Kreuzberg – Hecken (– Paulushof)

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Einwohnerzahlen (HW). In: hellenthal.de. Gemeindeverwaltung Hellenthal, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Mai 2021; abgerufen am 15. Juni 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hellenthal.de
  2. Martin Bünermann: Die Gemeinden des ersten Neugliederungsprogramms in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1970, S. 100.
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 309.