Das Landgericht Seßlach war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Seßlach im heutigen Landkreis Coburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte Bearbeiten

Im Jahr 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Seßlach errichtet. Dieses wurde dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war.

Das Bezirksamt Staffelstein wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Seßlach und Staffelstein gebildet.[1] Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man das Amtsgericht Seßlach, dessen Bezirk identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Seßlach war und somit die damaligen Gemeinden Altenhof, Autenhausen, Busendorf, Dietersdorf, Eggenbach, Freiberg, Gemünda, Gleismuthhausen, Gleußen, Hattersdorf, Kaltenbrunn, Lahm, Lechenroth, Merlach, Neundorf, Oberelldorf, Rothenberg, Schorkendorf, Schottenstein, Seßlach, Unterelldorf, Welsberg und Witzmannsberg umfasste.[2][3]

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 575.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 368)
  3. Landgericht Sesslach. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1121–1124.