Landgericht Altenstadt

von 1853 bis 1879 als Landgericht ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Altenstadt (heute: Wetteraukreis) im Großherzogtum Hessen

Das Landgericht Altenstadt war von 1853 bis 1879 als Landgericht ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Altenstadt (heute: Wetteraukreis) im Großherzogtum Hessen.

Geschichte

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Gründung

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1853 erhielten einige Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums neue Zuschnitte. In diesem Zusammenhang wurde zum 15. Oktober 1853 auch ein neues Landgericht in Altenstadt errichtet.[1]

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[2] So ersetzte nun das Amtsgericht Altenstadt das Landgericht Altenstadt. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Alsfeld war dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[3]

Zugleich wurden 1879 die Grenzen der Gerichtsbezirke an einigen Stellen neu gezogen. So gelangten einige Gemeinden, die zuvor zum Landgerichtsbezirk Altenstadt gehört hatten, an das Amtsgericht Büdingen (siehe: tabellarische Übersicht).

Das Landgericht Altenstadt war für die nachfolgend gelisteten Gemeinden örtlich zuständig[4]:

Gemeinde Vom 1879 an[5]
Altenstadt Landgericht Großkarben Amtsgericht Altenstadt
Altwiedermus Landgericht Büdingen Amtsgericht Büdingen
Bönstadt Landgericht Friedberg Amtsgericht Altenstadt
Düdelsheim Landgericht Büdingen Amtsgericht Büdingen
Eckartshausen Landgericht Büdingen Amtsgericht Büdingen
Enzheim Landgericht Ortenberg Amtsgericht Altenstadt
Glauberg Landgericht Ortenberg Amtsgericht Altenstadt
Hainchen Landgericht Ortenberg Amtsgericht Altenstadt
Heegheim Landgericht Büdingen Amtsgericht Altenstadt
Himbach Landgericht Büdingen Amtsgericht Büdingen
Höchst an der Nidder Landgericht Großkarben Amtsgericht Altenstadt
Langen-Bergheim Landgericht Büdingen Amtsgericht Altenstadt
Lindheim Landgericht Ortenberg Amtsgericht Altenstadt
Nieder-Mockstadt Landgericht Büdingen Amtsgericht Altenstadt
Oberau Landgericht Großkarben Amtsgericht Altenstadt
Rodenbach Landgericht Großkarben Amtsgericht Altenstadt
Rommelhausen Landgericht Großkarben Amtsgericht Altenstadt
Staden Landgericht Büdingen Amtsgericht Altenstadt
Stammheim Landgericht Großkarben Amtsgericht Altenstadt

Einzelnachweise

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  1. Bekanntmachung,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend
    vom 4. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 44, vom 7. Oktober 1853, S. 640–641.
  2. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze (PDF; 18 MB) vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  3. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze (PDF; 18 MB) vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  4. Bekanntmachung, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen
    vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19, vom 26. April 1853, S. 221–230 (226).
  5. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15, vom 30. Mai 1879, S. 197–211 (207, Anhang).