Das Kabinett Hoffmann (auch Regierung bzw. Ministerium Bekk/Hoffmann) bildete vom 9. März 1848 bis 3. Juni 1849 die Landesregierung von Baden.

Die Regierung Bekk/Hoffmann wurde am 14. Mai 1849 von Amand Goegg im Zuge der Badischen Revolution zu Gunsten der Exekutivkommission des Landesausschusses für abgesetzt erklärt. Die Exekutivkommission übernahm nun anstelle der geflüchteten großherzoglichen Regierung die Landesgeschäfte. Am 3. Juni 1849 enthob der ebenfalls geflüchtete Großherzog Leopold in Frankfurt die Mitglieder der bisherigen badischen Regierung Bekk/Hoffmann des Amtes. Lediglich Kriegsminister Hoffmann blieb noch bis zum 8. Juni 1849 im Amt.

Amt Name
Finanzen Karl Georg Hoffmann
Äußeres und großherzogliches Haus Alexander von Dusch
Inneres Johann Baptist Bekk
Justiz[1] Franz Freiherr von Stengel
seit 9. September 1848
Krieg Friedrich von Hoffmann
noch bis zum 8. Juni 1849 im Amt

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten

  1. Nach dem Ende der Amtszeit von Christoph Trefurt führte gemäß den Angaben bei Furtwängler der Geheime Referendär Karl Junghanns die Geschäfte des Justizministers bis zum 9. September 1848. Stengel wird nur bei Bertold Spuler für den Zeitraum von 1848 bis 1849 als Justizminister genannt. In der Liste von Wolfgang Leiser fehlt diese Angabe.