Tod

endgültiger Verlust der Lebensfunktionen
(Weitergeleitet von Gestorben)

Der Tod (wie englisch death und to die von germanisch dauþus ‚Tod‘, und *dau bzw. dawjan, ‚sterben‘)[1] ist (als biologischer Tod bei einem Lebewesen) „das endgültige Versagen aller lebenserhaltenden Funktionsabläufe“,[2] in der Medizin auch definiert als „irreversibler Stillstand von Kreislauf und Atmung“.[3] Insbesondere beim Menschen versteht man unter Tod das „Lebensende eines Individuums, medizinisch beschrieben als irreversibler Hirnfunktionsausfall“.[4][5] Das Adjektiv zu Tod ist tot.

Allegorische Darstellung des Todes – Grabmal auf dem Nordfriedhof in Wiesbaden
Der menschliche Schädel ist weltweit ein Symbol für den Tod.
Im Garten des Todes, Hugo Simberg (1906)

Die aktive Beendigung von Leben wird als Tötung bezeichnet. Der Übergang vom Leben zum Tod wird Sterben genannt, der eingetretene Tod auch lateinisch Exitus letalis, kurz auch Exitus (lateinisch für „Ausgang“ oder „Ende“ im Sinne von „schlimmer Ausgang“ oder „Verderben“[6][7]). Die griechische Bezeichnung lautet thánatos (θάνατος), die lateinische mors.

Schwierigkeit einer Definition

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„Eine wissenschaftlich exakte Definition des Todes existiert nicht.“[8]

Zur Frage, was der Tod (vereinfacht definiert als das Ende des Lebens oder als das Aufhören des Lebens) ist, gibt es insbesondere in Religion und Philosophie unterschiedliche Vorstellungen und vielfältige Auffassungen.[9] Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren verdeutlichen. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), was wiederum durch das Absterben der einzelnen Zellen ausgelöst wird. Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen.

Eine klassische (humanmedizinische) Definition des Todes lautet „irreversibler Stillstand von Kreislauf und Atmung“ und trifft so auch bei 99 % aller Menschen[10] zu. Wenn ein irreversibler Verlust aller Hirnfunktionen vorliegt, „so spricht man vom Hirntod und setzt diesen dem Individualtod (= klinischer Tod) gleich“,[11] wobei es sich beim Begriff Hirntod nur um ein Todeskriterium handelt.[12] Ein toter (bzw. verstorbener) Organismus befindet sich in einem Zustand, in dem alle Lebensfunktionen erloschen sind. Bei Menschen wird der Eintritt des biologischen Todes, bei dem auch kein Herzschlag mehr nachweisbar ist, klinisch gegen den „Hirntod“ abgegrenzt, den irreversiblen Hirnfunktionsausfall[13] bzw. den „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“. Der Philosoph Dieter Birnbacher schrieb 1995: „Ein Mensch kann den ‚Tod‘ seines Herzens überleben, nicht aber den ‚Tod‘ seines Gehirns.“[14]

Geschichte

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Seit biblischen Zeiten war der Atemstillstand das primäre Todeskriterium. Dies wurde mit der Bewegung einer Feder oder dem Beschlagen eines kleinen Spiegels festgestellt, die vor Mund und Nase gehalten wurden. Im 18. Jh. erkannte man die Unzuverlässigkeit dieser Methode. Wegen der damals verbreiteten Angst vor einer Bestattung als Lebendiger wurden viele ausgefeilte Gerätschaften entwickelt, mit denen Scheintote signalisieren konnten, dass sie noch am Leben waren. 1740 schlussfolgerte ein Buch, dass die Verwesung das einzig sichere Todeszeichen sei.[15]

Mit der Einführung des Stethoskops im 19. Jh. verlagerte sich die Aufmerksamkeit von der Atmung auf den Herzschlag als ein zuverlässigeres Todeszeichen. Daneben wurden folgende Zeichen erkannt: schlaffe Augäpfel, ein fehlender Pupillenreflex, sowie ein Blutstau in den Netzhautvenen, der kurz nach dem Tod mit einer Ophthalmoskopie feststellbar ist und ‘‘railroading’’ oder ‘‘cattle-trucking’’ heißt. In der Praxis werden diese Zeichen nicht immer vollständig untersucht und es kommt gelegentlich zu Fehldiagnosen, die erst in der Leichenschauhalle erkannt werden. Die besondere Gefahr einer Fehldiagnose bzw. einer Simulation des Todes besteht bei Drogenüberdosis, Hypothermie, Elektrokution und dem Ertrinken. Ein Elektrokardiogramm gibt heute zuverlässigeren Aufschluss über die Herzfunktion als ein Stethoskop.[16] Andere Todeszeichen waren die Totenstarre und die Hypothermie des Körpers in warmer Umgebung.

In den 1950er-Jahren entwickelte Wiederbelebungs- und Lebenserhaltungstechniken wie künstliche Beatmung, Defibrillator und Herz-Bypass haben die Situation verkompliziert und eine neue Definition des Todes unter künstlichen Bedingungen erforderlich gemacht - den Hirntod. Der zugleich aufkeimenden Gewebs- und Organtransplantation folgte die Einsicht, dass der Tod ein dynamischer Prozess und kein statisches Ereignis ist, weil nicht alle Organe und Gewebe gleichzeitig absterben. Die 1968 verabschiedete Erklärung von Sidney der World Medical Association hielt die Gewissheit, dass der Todesvorgang unumkehrbar ist, für wichtiger als den Todeszeitpunkt einzelner Organe und Zellen.

Der Tod beginnt meist mit einem Herz- und Kreislaufstillstand, seltener mit einem Atemstillstand. In beiden Fällen kommt es wegen Sauerstoffmangels innerhalb weniger Minuten zum Hirntod. Organe wie etwa die Nieren sind noch eine Stunde nach dem Tod funktionsfähig und können transplantiert werden, die Hornhaut oder Knochen sogar viele Stunden später.

Tod als biologisches Phänomen

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Alle einzelligen Lebewesen wurden traditionell als potenziell unsterblich klassifiziert, sie würden nur durch widrige Umwelteinflüsse ums Leben kommen und ohne solche unbegrenzt weiterleben. Einzeller würden demnach nicht aus intrinsischen Gründen sterben, sondern nur durch Unfälle oder Feinde.

Neben dem Tod durch Umwelteinflüsse ist aber zumindest bei einigen Arten, vermutlich aber weit verbreitet oder sogar universell, der Tod auch bei Einzellern unter bestimmten Bedingungen genetisch „programmiert“. Auch bei einzelligen Organismen gibt es den programmierten Zelltod, der auf ganz ähnlichen genetischen Mechanismen wie bei Mehrzellern beruht. Beschrieben wurde er etwa an der einzelligen Alge Chlamydomonas reinhardtii oder dem parasitischen Protozoen Trypanosoma cruzi und sogar bei dem prokaryotischen Darmbakterium Escherichia coli. Da die Vorgänge anhand mehrzelliger Organismen definiert worden sind, wirft ihr Auftreten bei Einzellern nomenklatorische Probleme auf.[17] Der programmierte Zelltod bei Einzellern beruht, wie bei Mehrzellern auch, auf Kommunikationsvorgängen der Einzelzellen untereinander, er ist also evolutiv entstanden und gesteuert.[18] Dabei kommt der „freiwillige“ Tod von einigen Individuen unter schwierigen Bedingungen anderen derselben Art zugute[19] Er kann also durch Mechanismen der Verwandtenselektion erklärt werden.[20]

Mit dem Aufkommen der Mehrzelligkeit geht bei den meisten Mehrzellern eine Differenzierung der Zellen in Keimzellen und Körperzellen einher. Die Keimzellen bilden bei vielen Mehrzellern eine Keimbahn. Sie sind wie Einzeller potentiell unsterblich. Die den Körper bildenden Körperzellen können sich zwar teilen, unterliegen aber Alterungsprozessen und Sterben. Stirbt die Gesamtheit der Körperzellen eines vielzelligen Organismus, dann bilden sie eine Leiche.[21] Die „Erfindung“ der Leiche geht somit mit der Mehrzelligkeit einher.

Die biologische Begründung für den natürlichen Tod – und das Altern – wird von Wissenschaftlern im Mechanismus der Evolution vermutet: Hat ein Lebewesen sein Erbgut erfolgreich weitergegeben (sind die Nachkommen überlebensfähig), dann existiert das Erbgut in den Nachkommen fort. Ereignisse, die erst nach der letzten erfolgreichen Weitergabe des Erbguts auf den weitergebenden Organismus wirken, haben keine direkte Auswirkung auf den Genpool der Art. Folglich können sich im Erbgut Faktoren ansammeln, die das weitere Leben nach der erfolgreichen Erbgutweitergabe bestimmen, ohne dass sie dem Selektionsdruck ausgesetzt sind. Dazu zählen Erbkrankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, wie die Nervenkrankheit Chorea Huntington. Diese „genetisch unaufgeräumten Winkel“ verursachen, so die Theorie, den Alterstod. Dass der Alterstod nicht zwangsläufig sein muss, zeigen Experimente mit bestimmten Seegurken-Arten: Diese konnten über Jahrzehnte am Leben erhalten werden, ohne dass Alterungserscheinungen auftraten. Voraussetzung für die völlige Aussetzung der Selektion ist, dass es ein Alter gibt, von dem an eine Fortpflanzung nicht mehr möglich ist. Bei Lebewesen, die sich durch Knospung vermehren, ist dies oft nicht gegeben. Diese sollten nach dieser Theorie potenziell unsterblich sein.

Zwei Faktoren können jedoch nach der „Erbgutweitergabe“ einen Selektionsdruck auf Gene bewirken, die sich auf den Todeszeitpunkt auswirken:

  • Bei höher entwickelten Lebewesen ziehen die Eltern ihre Nachkommen groß. Sterben die Eltern während dieser Zeitspanne, verringern sich die Chancen für das Überleben der Nachkommen und somit auch für die Weitergabe ihres Erbgutes an die nächste Generation.
  • Andererseits würde ein extrem langes Weiterleben nach der Fortpflanzung oder gar nach dem Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit dazu führen, dass für die Nachkommen weniger Platz und Ressourcen in ihrem Habitat vorhanden sind. In dieser Hinsicht ist der Tod der Eltern nützlich und notwendig für die Nachkommen.

Evolutionsbiologisch betrachtet, hat eine rasche Abfolge der Generationen den Vorteil, dass eine schnellere Anpassung an veränderte Umweltbedingungen möglich ist: Veränderter Selektionsdruck kann dann rasch zu einer Veränderung des Genpools führen. Dem steht entgegen, dass für komplexere Lebewesen längere Entwicklungs- und Lebensspannen (Zeitspannen für die Fortpflanzung) erforderlich sind.

Todesursachen

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„Herzog Friedrich Wilhelm auf dem Totenbett“ von Mathieu Ignace van Brée, einen Tag nach dem Tod des Herzogs in der Schlacht bei Quatre-Bras gemalt

Todesursachen werden in der Medizin im Fachgebiet Epidemiologie behandelt. Es gibt häufige, seltene und geschlechtsspezifische Todesursachen beim Menschen. Die Mortalität drückt die Wahrscheinlichkeit aus, an einer Krankheit zu sterben. Im engeren Sinne unterscheidet man beim Eintritt des Todes einerseits konkret fassbare Ursachen, andererseits werden aus den jeweiligen Umständen des Todes einer Person abgeleitete, psychogene Faktoren diskutiert, die als Ursache des Todes in Erscheinung treten sollen.

Der Anteil tödlicher (todbringender) Herz-Kreislauferkrankungen, Unfälle und Verletzungen sinkt. In Deutschland ist zwischen 1990 und 2004 die Rate der durch Herz-Kreislauf-Krankheiten und sogenannte äußere Ursachen bedingten Todesfälle deutlich zurückgegangen. Die Sterblichkeitsraten bei Herz-Kreislauf-Krankheiten reduzierten sich zwischen 1990 und 2004 bei Männern um 38,2 und bei Frauen um 33,1 Prozent. Die Sterblichkeit infolge äußerer Ursachen sank bei Männern um 32,7, bei Frauen um 40,1 Prozent. Dagegen ging die Krebssterblichkeit bei Frauen nur um 15,8 und bei Männern um 18,7 Prozent zurück. 2011 waren in Deutschland 40,2 % der Todesfälle auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und 26 % auf Krebserkrankungen zurückzuführen.[22]

Der Übergang vom Leben zum Tod

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Der Sterbevorgang ist der Übergang vom Leben zum Tod. Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Je weiter man von der Grenzzone zwischen beidem entfernt ist, desto klarer scheint der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie. So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden (s. a. Nahtoderfahrung). In den ersten 20 bis 30 Minuten nach Herzstillstand kann die Todesfeststellung schwierig sein; auch besteht zum Beispiel bei Unterkühlungen, Elektrounfällen, metabolischen Komata, Vergiftungen und hypoxischer Hirnschädigung die Möglichkeit eines Scheintodes (Vita minima).[23] Deshalb empfehlen Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau in solchen Fällen Wiederbelebungsmaßnahmen und Einweisung in ein Krankenhaus.[23]

Es können nicht nur einzelne Zellen und Gewebe, sondern auch das Rückenmark (als Teil des Zentralnervensystems) während des „intermediären Lebens“ noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren. Auch hier hängt das Festlegen des Todeszeitpunkts von der Art und Weise der Definition ab.

Todesfeststellung

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In Deutschland ist es Aufgabe eines Arztes, den Tod eines Menschen bei der regulären Leichenschau anhand sicherer Todeszeichen festzustellen[23] und darüber eine ärztliche Bescheinigung auszustellen.[24]

Nach irreversiblem Funktionsverlust von Atmungs-, Kreislauf- und Zentralnervensystem[25] („klinischer Tod“) können gegebenenfalls die körperlichen Funktionen maschinell und medikamentös aufrechterhalten werden. Um in dieser Situation den Tod des Menschen festzustellen, muss der irreversible Hirnfunktionsausfalls (IHA, Hirntod) diagnostiziert werden. Dazu darf unter anderem keine eigenständige Atmung mehr vorliegen und keine neurologische Aktivität (gemessen mittels EEG) mehr nachweisbar sein. Die Definition des Hirntodes gehört in Deutschland zu den Grundlagen des Transplantationsgesetzes und wurde zuletzt 2022 durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer angepasst.[26] Die in Deutschland gültige Richtlinie zur Hirntodfeststellung bietet im internationalen Vergleich eine hohe Diagnosesicherheit ohne bestätigte Fehldiagnosen.[27]

Für eine Organentnahme zur Transplantation wird der diagnostizierte Hirntod des Organspenders vorausgesetzt. Bis zur Entnahme der Organe werden die Organfunktionen durch organprotektive Intensivtherapie aufrechterhalten, da die entnommenen Organe sonst irreversibel geschädigt würden und nicht mehr transplantierbar wären.

Der Tod von Menschen aus rechtlicher Sicht

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Gesetzliche Definition

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Deutschland

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Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. In der Regel stellt ein Arzt den Tod eines Menschen bei der Leichenschau anhand sicherer Todeszeichen fest[23] und stellt eine ärztliche Bescheinigung aus.[28] Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mit Vorlage der Todesbescheinigung dem zuständigen Standesamt anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz), welches den Sterbefall beurkundet und eine Sterbeurkunde erteilt. Meldepflichtig sind nach § 29 und § 30 PersStG Mitbewohner der Wohnung, in der der Verstorbene gelebt hat, und Leiter von Anstalten, Kliniken, Heimen, wenn der Verstorbene dort gestorben ist.

Der tote menschliche Körper ist ein Leichnam, der totenfürsorgebedürftig ist. An einer Leiche gibt es kein Eigentum, sondern nur Aneignungsrechte. Die Totenfürsorgepflichtigen sind nach Bestattungsrecht der Bundesländer zur Durchführung der Bestattung verpflichtet (siehe auch Bestattungspflicht). Der Erbe ist nach § 1968 BGB zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet.

Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme bei einem Menschen (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber keine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben. In der Rechtspraxis wird allerdings unter Tod i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG der Gesamthirntod verstanden. In zumeist ausdrücklicher Anlehnung an das Transplantationsrecht greift die Rechtsprechung auch in anderen Rechtsgebieten in Zweifelsfällen auf den Gesamthirntod als Todesdefinition zurück.

Das Schweizer Transplantationsgesetz vom Dezember 2003 definiert in Art. 9 Satz 1 den Tod eines Menschen als den „irreversiblen Ausfall der Funktionen seines Hirns einschließlich des Hirnstamms“.

Erbrecht

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Der genaue Todeszeitpunkt kann bei erbrechtlichen Fragen eine Rolle spielen. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn auch das postmortale Persönlichkeitsrecht und gewisse weitere Schutzrechte (z. B. in Form der Schweigepflicht) fortdauern.

Rechtsmedizin

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Zur Aufklärung von Verbrechen sowie für Erbschaftsfragen ist gelegentlich die Feststellung der Todesursache oder die Feststellung des Todeszeitpunktes von Bedeutung. Dies ist Aufgabe der Rechtsmedizin.

Todesursache

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Bei den – zumindest aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht – konkret fassbaren Todesursachen versucht man, die gewaltsamen von den nicht gewaltsamen Todesursachen zu unterscheiden. Diese grobe Unterteilung wird von den für die Untersuchung zuständigen Amtspersonen mit dem Begriff Todesart bezeichnet und kennt die Möglichkeiten natürlich und nicht-natürlich. Die Bezeichnung als ungeklärt benennt ein unvollständiges (manchmal vorläufiges) Untersuchungsergebnis. Eine nach dem Tod eines Individuums letztlich ermittelte „Todesursache“ ist eine rekonstruktive Formulierung, die das Ergebnis eines umsichtigen Einreihens der einzelnen zur Verfügung stehenden Beobachtungen in einen Erfahrungsrahmen ist, die umso besser gelingt, je mehr Beobachtungen zur Verfügung stehen.

Die Formulierung von Todesursachen kann Fehlern unterliegen: beispielsweise ungenügende Untersuchung der verstorbenen Person oder Verkennen kausaler Zusammenhänge. Das Spezifitäts-Paradox ist ebenfalls ein nicht seltener Fehler: Nur weil eine bestimmte Beobachtung besonders genau dokumentiert wurde, ist sie nicht allein deswegen der wichtigste Faktor im pathophysiologischen Sterbeprozess. Die Untersuchung einer Todesursache bedingt, je nach konkreter Fragestellung, eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit der Frage nach Vergiftung. Die Frage nach Vergiftung durch Drogen wie Alkohol oder Medikamente oder durch andere Substanzen kann bei ausschließlich äußerer Untersuchung meist nicht beantwortet werden.

Welche Untersuchungsschritte zur Etablierung einer Todesursache unabdingbar sind, hängt zum einen vom öffentlichen Anspruch an das Ergebnis der Todesursachenbestimmung ab, zum anderen von den konkreten Gegebenheiten. Es gibt Ereignisarten, die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege nicht übersehen werden sollten; dazu gehören Tötungen, Vernachlässigungen, medizinische Behandlungsfehler, Unfälle als Folge technischer Mängel, Unfälle als Folge verantwortungslosen Handelns; und man kennt meldepflichtige infektiöse Erkrankungen, deren Vorliegen mitunter nach Abschluss einer amtlichen Untersuchung konstatiert werden kann.

Die von Amtes wegen vorgeschriebene Strategie zur Untersuchung von Todesursachen unterscheidet sich daher auch von Gesetzgebung zu Gesetzgebung. Zweckmäßig ist mindestens

  1. das routinemäßige Durchführen einer toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin,
  2. die routinemäßige Inspektion der äußeren Körperoberfläche und
  3. die routinemäßige Untersuchung der dem Tod vorausgehenden Umstände und der Auffindesituation bei jedem Todesfall durch
  4. geschultes Personal.

Ohne triftigen Grund sollte keiner dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche ausgelassen werden. Es erstaunt daher nicht, dass Gesetzgebungen, die auf eine oder mehrere dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche verzichten, zu Überraschungen führen können.

Todeszeitpunkt

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Bei Menschen ist der Todeszeitpunkt, besonders bei Verdacht auf eine Straftat, für die Rechtsmedizin von juristischer Relevanz. Zur Feststellung des Todeszeitpunktes oder der Leichenliegezeit stehen der Rechtsmedizin verschiedene Methoden zur Verfügung. So geben die Beurteilung der Leichenflecken sowie der Leichenstarre (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen) ebenso Anhaltspunkte wie die mechanische und elektrische Erregbarkeit der Muskulatur. Als eine der genauesten Methoden (bei kürzlich Verstorbenen) gilt die temperaturgestützten Todeszeitschätzung, bei der die Körperkerntemperatur bestimmt wird und unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und der Auffindungsumstände zur Berechnung der Abkühlzeit und Bestimmung des Todeszeitpunktes benutzt werden.[29]

Zudem gibt es die forensische Entomologie, durch die die langfristige Leichenliegezeit, durch die Auswertung von Insekten, die im Zuge der Verwesung tote Körper besiedeln, eingegrenzt werden kann. Kriterien sind hierbei neben der Intensität der Besiedlung auch die vorhandenen Spezies sowie ihre Entwicklungsstadien.[30]

In der Philosophie und Religion

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Video: Der Umgang mit dem Tod in den Religionen

Zu den Konsequenzen des Todes für das betroffene Individuum lassen sich vier philosophische Grundhaltungen unterscheiden:

  1. Der Tod ist das endgültige Ende der körperlich-organischen und der aktiven, physisch feststellbaren geistigen Existenz eines Lebewesens (z. B. Ganztodtheorie)
  2. Der Tod ist nur eine Phase, die schließlich zu einem neuen individuellen Leben führt (Wiederverkörperung durch Reinkarnation)
  3. Der Tod ist der unumkehrbare Übergang in einen anderen Seinszustand (Weiterleben in einem Totenreich, Jenseits, Auferstehung, Himmel, Unsterblichkeit), s. a. Leben nach dem Tod
  4. Leben und Tod sind indifferent (in einigen mystischen Richtungen, wie im Zen)

Unterschiedliche Auffassungen in Religionen und philosophischen Richtungen werden im Artikel Leben nach dem Tod behandelt (s. a. Nahtoderfahrungen).

Nachtod-Kontakt zu toten Menschen und Medium

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Manche glauben an Nachtod-Kontakte bzw. daran, dass ein Medium Kontakte zu verstorbenen Menschen herstellen kann. Dieser sogenannte Mediumismus ist besonders in England, Wales und in der Schweiz verbreitet.

Rezeption, der Umgang mit dem Tod in der Gesellschaft

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Der Umgang mit dem Tod fällt in der heutigen Gesellschaft schwer, so gibt es nur für wenige Begriffe so viele Synonyme und abmildernde Bezeichnungen wie für den „Tod“.

Der direkte Umgang mit dem Tod ist seltener geworden, da er häufig nicht mehr im Kreise der Familie oder inmitten von Gefährten (wie im Krieg oder im Katastrophenfall) eintritt, sondern in Kliniken und der Leichnam daraufhin von Bestattungsunternehmen übernommen wird.

Kultursoziologischer Ansatz

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Der soziale Umgang mit dem Tod hängt zunächst stark davon ab, ob eine Kultur den „Tod“ als Tatsache verneint oder bejaht.[31] Sie betonen damit eine der beiden Möglichkeiten, die in jedem einzelnen Menschen psychisch präsent sind, denn einerseits lernt er glaubhaft bereits im Jugendalter „Alle Menschen sind sterblich“ und andererseits hat er bis an die Schwelle von schwerer Krankheit oder Alter die innerliche Überzeugung, er lebe immer weiter.

Verneint eine Kultur die Endgültigkeit des Todes, so müssen bereits die Lebenden einerseits mit dem Weiterwirken der Verstorbenen rechnen, diese eventuell auch fürchten, andererseits sich auf ihren eigenen physischen Tod einstellen, um ihr andersartiges Weiterleben zu optimieren, beispielsweise, um Strafen für diesseitige Schuld im Jenseits zu vermeiden. Entsprechend entwickeln solche Kulturen Konzepte des körperlichen oder geisterhaften Weiterlebens, der Wiedergeburt, des Ewigen Lebens und entsprechende Bräuche und Rituale, wie behausende Bestattungsformen, Ahnenkulte, Opfer und Fürbitten.

Verneint eine Kultur jedes diesseitige oder jenseitige Weiterleben, sieht sie also den Tod als endgültig an – wie die alten Griechen den Hades –, so sind ihre Mitglieder ganz darauf verwiesen, ihr Diesseits zu gestalten und ihr Weiterleben im Diesseits zu beeinflussen, vor allem also für ihr Angedenken, im stärksten Fall für ihren Nachruhm zu sorgen. Auch hier finden sich darauf abgestimmte Bräuche und Rituale (Trauer, erinnernde Grabmale, regelmäßige Gedenktermine, Gedenkstätten).

Psychoanalytischer Ansatz

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Hier wird mit der Entgegensetzung und -wirkung des Sexual- und des Todestriebs in jedem Einzelnen gearbeitet.[32] Beide Triebe sind nicht auslebbar, also müssen sie minder oder mehr unterdrückt werden. Dies geschieht nicht nur bewusst, sondern – angesichts der Stärke dieser Triebe vorhersehbar – auch unbewusst. Entsprechend wird der Tod verdrängt oder so verarbeitet, dass er ins Vorbewusste zurücktritt und alltags den Menschen nur gelegentlich behelligt. Doch verschwindet er nicht völlig, sondern macht sich in Gewohnheiten, wie regelmäßigen angstvollen Gebeten, Träumen oder Neurosen, bemerkbar.

Wie viel Triebunterdrückung nötig erscheint, hängt wiederum von der jeweiligen Kultur ab – von der vorherrschenden Todesbejahung (als Heldentod) bis zur vorherrschenden Todesverneinung (als Höllenangst).

Forschung und Wissenschaft

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Mehrere Wissenschaften befassen sich direkt mit dem Tod und, im Zusammenhang damit, mit den Sterbenden und Hinterbliebenen:

Der Tod des Menschen gehört auch zum Forschungsbereich der Sterbeforschung und dort insbesondere die Nahtoderfahrung.

In Literatur und Kunst

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Verstorbenes Liebespaar, Gemälde eines unbekannten oberrheinischen Künstlers, um 1470 (Straßburg, Frauenhausmuseum)
 
Hans Baldung Grien: „Tod und Frau“ (1518–1520)

Oftmals wird der Tod in der Literatur personifiziert, etwa

Ein zentrales Thema bildet der Tod bei Thomas Mann, so bereits in seinen frühen Erzählungen (Der Weg zum Friedhof, Der Kleiderschrank), vor allem aber in Der Tod in Venedig und Der Zauberberg.

Zentrales Thema ist der Tod auch in den Werken vieler anderer Autoren, wie z. B. in:

In der darstellenden Kunst wird die Vergänglichkeit des Lebens mit Hilfe verschiedener Vanitas-Symbole dargestellt. Der Tod wird oft als Skelett mit Sense (Sensenmann) oder Schädel gezeigt. Die Sense dient dazu, die Seele vom Körper zu trennen.

Das Faktum, das Jahr oder das Datum des Todes eines Menschen, aber auch das Ausgestorben-Sein einer Tier- oder Pflanzenart wird häufig, insbesondere in christlich dominierten Kulturen mit dem Schriftzeichen Kreuz † dargestellt. Für Bergleute und geschlossene Bergwerke gibt es die gekreuzten „Hämmer“ in der Orientierung der Hammerköpfe nach unten. Pfadfinder kennen dafür das Kreissymbol mit fettem Punkt in der Mitte mit der allgemeinen Bedeutung als Bodenzeichen „Ich habe meine Aufgabe getan“.

In der Alltagssprache

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Abgestorbener Kameldornbaum im Sossusvlei

Der Tod von Menschen ist oft ein Tabuthema. Daher haben alle Sprachen euphemistische Ausdrücke, um den Tod zu umschreiben. Oft handelt es sich dabei um Ausdrücke, die anstelle der Endgültigkeit des Todes einen Übergang in ein potentielles Jenseits betonen. In der deutschen Sprache sind Euphemismen wie Verlassen, Hinscheiden, Ableben, Heimgehen, Entschlafen, die letzte Reise antreten gebräuchlich. Regional wird auch häufig „Abberufen werden“ (zum christlichen Gott) verwendet. Stirbt ein Mensch unter besonders qualvollen Umständen, spricht man auch von umkommen oder umgangssprachlich gar von krepieren, abkratzen und verrecken, um die menschenunwürdigen Umstände seines Todes zu betonen. Ein Soldat, der bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist, wird als Gefallener bezeichnet.

Zudem existieren viele saloppe Wendungen wie „den Löffel abgeben“, „ins Gras beißen“, „über den Jordan gehen“,[33]über die Wupper gehen“,[34] „sich die Radieschen von unten ansehen“ oder „das Zeitliche segnen“. Weitere Bezeichnungen für den Tod, die auf einen eher familiären Umgang mit ihm hinweisen, sind: Boanlkramer, Freund Hein, Schlafes Bruder, Gevatter Tod, der Schnitter oder Hein Klapperbein.

Der Tod nicht-menschlicher Lebewesen wird meist mit spezifischen Ausdrücken bezeichnet: getötete Tiere wurden eingeschläfert, sie krepierten oder verendeten, sie wurden von Tieren gefressen oder von Menschen geschlachtet, auch geschächtet, sie wurden von Jägern erlegt. Bei Pflanzen ist die Bezeichnung: sie sterben ab oder gehen ein.

Direkte Darstellungen des Todes als Wesen sind des Weiteren Boandlkramer, Charon, Dengelgeist, Shinigami, Davy Jones’ Locker oder Todesengel.

Es gibt verschiedene Vorstellungen, was nach dem Tod passiert: Fegefeuer, Limbus (Theologie), Partikulargericht, Leben nach dem Tod, Reinkarnation, Hölle.

Statistik (Deutschland)

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Sterbefälle pro Monat 2000–2021:[35][36]

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt
2000 83.841 77.307 73.131 68.285 66.830 65.220 65.007 65.604 63.687 68.582 68.550 72.753 838.797
2001 74.828 65.680 73.293 69.121 69.384 65.240 68.517 66.829 64.468 68.300 68.452 74.429 828.541
2002 76.022 66.097 75.000 71.761 69.034 66.595 67.035 67.259 63.951 71.084 69.577 78.272 841.687
2003 79.113 72.341 83.497 70.144 68.225 66.029 68.133 73.767 64.519 68.806 66.955 72.417 853.946
2004 75.332 68.300 73.288 67.638 66.532 64.477 65.155 65.784 63.510 68.406 66.827 73.022 818.271
2005 73.559 72.275 83.271 68.245 69.328 64.485 64.725 64.075 62.261 67.033 67.339 73.631 830.227
2006 74.227 66.792 73.680 68.105 67.837 66.177 72.864 64.777 64.502 65.965 66.288 70.413 821.627
2007 72.665 67.310 76.221 69.944 67.500 64.033 66.683 64.352 63.129 68.706 70.062 76.550 827.155
2008 79.537 71.025 76.064 71.148 70.229 64.398 66.715 65.605 64.209 69.854 68.771 76.884 844.439
2009 90.026 77.205 75.966 69.143 67.894 64.887 66.275 65.043 63.488 69.391 69.970 75.256 854.544
2010 77.390 71.266 76.382 69.623 70.076 67.023 73.373 67.528 66.646 71.343 69.663 78.455 858.768
2011 76.780 69.597 76.912 70.131 70.613 65.607 66.646 68.570 65.117 71.825 71.950 78.580 852.328
2012 76.895 76.507 78.204 73.434 71.270 66.589 68.391 68.472 66.100 72.543 72.469 78.708 869.582
2013 82.262 81.957 89.394 78.590 71.522 68.658 70.290 68.170 65.600 71.780 70.164 75.438 893.825
2014 75.520 69.513 77.336 71.941 70.163 67.511 71.795 68.610 68.526 72.597 73.722 81.122 868.356
2015 86.585 89.912 90.726 76.824 73.543 69.484 75.689 71.755 67.818 74.854 72.144 75.866 925.200
2016 81.742 76.619 83.668 75.315 74.525 69.186 72.122 71.295 69.037 76.001 77.050 84.339 910.899
2017 96.033 90.649 82.934 73.204 75.683 69.644 71.411 71.488 69.391 75.229 74.987 81.610 932.263
2018 84.973 85.799 107.104 79.539 74.648 69.328 75.605 78.370 69.708 74.039 74.762 80.999 954.874
2019 85.105 81.009 86.739 77.410 75.669 73.483 76.926 73.444 71.022 77.006 78.378 83.329 939.520
2020 84.980 80.030 87.396 83.830 75.836 72.159 73.795 78.742 74.243 79.781 85.989 108.792 985.573
2021 106.570 82.080 81.772 81.677 80.790 76.684 76.544 76.251 77.611 84.379 92.519 100.742 1.017.619
Ø 81.545 75.421 80.999 72.957 71.233 67.586 70.168 69.354 66.752 72.159 72.572 79.619

Sterbefälle nach Altersgruppen 2000–2021:[35][36]

0–15 15–30 30–35 35–40 40–45 45–50 50–55 55–60 60–65 65–70 70–75 75–80 80–85 85–90 90–95 95+
2000 5.213 7.865 4.835 7.802 11.860 17.075 21.624 35.978 59.384 70.754 98.435 126.286 104.211 150.588 90.027 26.860
2001 5.054 7.198 4.230 7.675 11.494 16.969 22.784 32.202 58.746 69.968 96.744 121.815 113.918 138.325 92.504 28.915
2002 4.738 6.998 3.958 7.228 11.641 17.264 23.823 30.383 57.657 72.278 96.547 120.783 131.148 127.503 97.721 32.017
2003 4.717 6.804 3.700 7.004 11.560 17.195 24.319 29.669 55.446 75.575 94.809 123.398 147.937 114.473 102.857 34.483
2004 4.369 6.340 3.238 6.400 11.187 16.813 23.780 28.504 51.561 75.526 88.554 120.876 150.811 96.617 99.246 34.449
2005 4.228 5.882 2.996 5.847 10.954 16.780 23.913 29.662 47.535 76.179 88.408 122.742 151.757 104.073 101.506 37.765
2006 3.891 5.621 2.659 5.477 10.524 16.535 23.591 31.075 42.135 74.864 88.847 120.838 148.007 116.443 92.582 38.538
2007 3.947 5.641 2.576 4.961 9.848 16.523 23.453 31.930 39.948 74.113 90.562 119.360 146.002 133.117 83.928 41.246
2008 3.684 5.431 2.526 4.577 9.476 16.511 23.544 32.581 39.767 71.507 95.032 117.693 149.634 151.550 76.324 44.602
2009 3.586 5.340 2.589 4.219 9.036 16.414 23.775 33.180 38.904 68.760 98.617 115.601 154.533 163.986 69.805 46.199
2010 3.485 5.193 2.561 4.028 8.622 15.893 24.118 32.944 40.587 63.139 100.527 117.087 154.619 162.375 77.449 46.141
2011 3.577 4.990 2.608 3.564 7.948 15.382 24.012 33.136 43.202 56.576 99.387 117.133 151.469 158.626 88.334 42.384
2012 3.249 4.652 2.451 3.349 7.403 14.890 23.848 32.785 44.447 53.653 99.018 121.509 153.990 161.396 103.659 39.283
2013 3.293 4.474 2.591 3.464 6.811 14.550 24.400 33.820 46.113 54.161 97.568 129.725 153.486 167.328 115.811 36.230
2014 3.255 4.311 2.546 3.417 6.231 13.653 23.992 33.296 45.859 51.883 90.803 131.004 144.685 162.906 117.374 33.141
2015 3.442 4.589 2.788 3.613 6.083 13.409 24.213 34.940 47.758 56.656 87.833 139.965 156.003 176.006 127.093 40.809
2016 3.797 4.373 2.690 3.717 5.852 12.792 23.592 35.433 47.458 60.803 78.466 138.767 155.872 171.109 121.826 44.353
2017 3.573 4.155 2.713 3.752 5.314 11.752 22.882 35.073 47.691 62.730 75.588 139.232 165.342 173.944 127.855 50.667
2018 3.613 4.202 2.637 3.833 5.547 11.060 22.654 36.452 49.584 65.660 75.437 137.300 176.688 174.068 131.971 54.168
2019 3.556 3.969 2.635 3.899 5.435 10.140 21.415 35.552 48.966 65.504 73.890 129.065 181.439 168.926 131.257 53.872
2020 3.306 3.844 2.607 4.061 5.803 9.704 20.808 36.523 50.936 67.524 78.728 123.229 194.795 183.611 141.214 58.879
2021 3.438 3.907 2.689 4.189 6.198 9.948 21.050 37.987 54.464 71.438 88.396 114.885 202.691 193.149 142.416 60.774
Ø 3.864 5.263 2.947 4.822 8.401 14.602 23.254 33.323 48.098 66.330 90.100 124.922 154.047 152.278 106.035 42.081

Durchschnittswerte auf ganze Zahlen gerundet. Altersangaben: von … bis unter … Jahren. Überdurchschnittliche Zahlen sind rot markiert, unterdurchschnittliche grün. Je höher die Abweichung, desto kräftiger der Farbton.

Siehe auch

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Portal: Tod – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Tod

Literatur

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Filmische Dokumentationen

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Commons: Tod – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: Tod – Zitate
Wikisource: Tod – Quellen und Volltexte
Wiktionary: Tod – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 780 und 784.
  2. Ekkehard Grundmann (Hrsg.): Einführung in die Allgemeine Pathologie und in Teile der Pathologischen Physiologie. 5. Auflage. Stuttgart / New York 1985, S. 4–6 (Tod), hier: S. 4 (Definition).
  3. Wolfgang Schwerd: Forensische Thanatologie. In: Wolfgang Schwerd (Hrsg.): Kurzgefaßtes Lehrbuch der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln-Lövenich, 3., überarbeitete und ergänzte Auflage 1979, ISBN 3-7691-0050-6, S. 199–221, hier: S. 199.
  4. Psychyrembel online.
  5. Vgl. auch Willibald Pschyrembel (Begründer), Christoph Zink (Bearbeiter): Klinisches Wörterbuch mit klinischen Syndromen und Nomina Anatomica. 255. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11-007916-X, S. 1676 (Tod: irreversible Schädigung eines oder mehrerer der 3 lebenswichtigen Systeme (Atmungs-, Kreislauf- und Zentralnervensystem); der T. eines Menschen wird heute als Organtod des Gehirns aufgefaßt.)
  6. Alois Walde: Lateinisches etymologisches Wörterbuch. 3. Auflage, besorgt von Johann Baptist Hofmann, I–III. Heidelberg 1938–1965, Band I, S. 406–409 (zu ire „gehen“, und exire „herausgehen“).
  7. Karl Ernst Georges: exitus. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 1. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1913, Sp. 2564–2565 (Digitalisat. zeno.org).
  8. Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. Edition Leipzig, 1990, ISBN 3-361-00299-0, S. 53.
  9. Ernst Engelke: Die Wahrheit über das Sterben. Wie wir besser damit umgehen. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 2015, ISBN 978-3-499-62938-9, S. 21–24 (Was ist der Tod`?).
  10. Hans-Peter Schlake, Klaus Roosen: Der Hirntod als der Tod des Menschen. 2. Auflage. Deutsche Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg 2001, ISBN 3-9807327-0-3, S. 16.
  11. Wolfgang Schwerd: Forensische Thanatologie. In: Wolfgang Schwerd (Hrsg.): Kurzgefaßtes Lehrbuch der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln-Lövenich, 3., überarbeitete und ergänzte Auflage 1979, ISBN 3-7691-0050-6, S. 199–221, hier: S. 199.
  12. Hans-Peter Schlake, Klaus Roosen: Der Hirntod als der Tod des Menschen. 2. Auflage. Deutsche Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg 2001, ISBN 3-9807327-0-3, S. 68.
  13. Tod. In: spektrum.de. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  14. Hans-Peter Schlake, Klaus Roosen: Der Hirntod als der Tod des Menschen. 2. Auflage. Deutsche Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg 2001, ISBN 3-9807327-0-3, S. 7 und 14.
  15. The uncertainty of the signs of death, and the danger of precipitate interments and dissections
  16. Encyclopedia of Forensic and Legal Medicine. 2005, MEDICAL DEFINITIONS OF DEATH.
  17. Shiv Shanker Pandey, Samer Singh, Chandramani Pathak, Budhi Sagar Tiwari (2018): “Programmed Cell Death: A Process of Death for Survival” – How Far Terminology Pertinent for Cell Death in Unicellular Organisms. Journal of Cell Death 11 (August 2018) doi:10.1177/1179066018790259 (open access)
  18. Pierre M. Durand, Marcelo M. Barreto Filho, Richard E. Michod (2019): Cell Death in Evolutionary Transitions in Individuality. Yale Journal of Biology and Medicine 92 (4): 651–662. PMID 31866780
  19. Félix de Carpentier, Stéphane D. Lemaire, Antoine Danon (2019): When Unity Is Strength: The Strategies Used by Chlamydomonas to Survive Environmental Stresses. Cells 8 (11): 1307. doi:10.3390/cells8111307 (open access)
  20. Andrew Ndhlovu, Pierre M. Durand, Grant Ramsey (2020): Programmed cell death as a black queen in microbial communities. Molecular Ecology 30 (5): 1110-1119. doi:10.1111/mec.15757
  21. Leiche. In: spektrum.de. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  22. Todesursachen: Krebs auf dem Vormarsch. In: kma online. 14. Dezember 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Dezember 2012; abgerufen am 24. Juni 2021.
  23. a b c d Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau. S1-Leitlinie 054-001, AWMF, Stand: Oktober 2022, S. 3. Abgerufen am 21. April 2024.
  24. Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau. S1-Leitlinie 054-002, AWMF, Stand: Oktober 2022, S. 1. Abgerufen am 10. April 2024.
  25. Tod. Pschyrembel Online; abgerufen am 21. April 2024.
  26. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer überarbeitet Hirntodrichtlinie. 13. Juni 2022, abgerufen am 21. April 2024.
  27. Hirntodkriterium und Organspende: aktuelle neurowissenschaftliche Perspektive. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  28. Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau. S1-Leitlinie 054-002, AWMF, Stand: Oktober 2022, S. 1. Abgerufen am 10. April 2024.
  29. Todeszeitbestimmung. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  30. Forensische Entomologie. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  31. Dazu Franz Borkenau: Ende und Anfang. Von den Generationen der Hochkulturen und von der Entstehung des Abendlandes. Vorwort und Herausgeber Richard Löwenthal. Stuttgart 1995, ISBN 3-608-93032-9 (mit kritischer Behandlung zentraler Thesen Sigmund Freuds zum „Todestrieb“).
  32. Sigmund Freud: Jenseits des Lustprinzips, 1920.
  33. ueber den Jordan gehen - Redensarten-Index. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  34. ueber die Wupper gehen - Redensarten-Index. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  35. a b Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2016–2021. Statistisches Bundesamt, 18. Januar 2022, S. 65–67, abgerufen am 18. Januar 2022.
  36. a b Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2000–2015. Statistisches Bundesamt, 31. Juli 2021, S. 124–131, abgerufen am 28. Januar 2022.