Diskussion:Weltraumhaftung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Achim Raschka in Abschnitt Abwahl Weltraumhaftung
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Abwahl Weltraumhaftung Bearbeiten

Der Artikel von 2004 wurde 2005 einstimmig als lesenswert eingestuft, was mich wundert. Er ist im Konflikt mit nahezu jedem Satz unter WP:Wie schreibe ich gute Artikel#Literaturhinweise und Belege. Der Text ist in weiten Teilen argumentierend. Es ist nicht erkennbar, wo der Autor selbst argumentiert und wo er Argumente wiedergibt. WP:TF ist also nicht auszuschließen. TF von einer Kapazität auf dem Gebiet würde ich gelten lassen, aber nach Aussage des Autors, siehe LA wegen URV-Verdacht, handelt es sich um seine Semesterarbeit. Das ist bei diesem heiklen Thema unzureichend.

Zudem war die Semesterarbeit wohl 2004 nicht mehr frisch: nur ein knappes Viertel der vom Autor zitierten Literatur ist jünger als 1991, was sich im Inhalt des Artikels wiederspiegelt: "Zu Beginn der 1990er Jahre wurde bis zum Jahre 2000 mit einer weiteren Verdoppelung der Anzahl der Weltraumobjekte gerechnet." --Rainald62 (Diskussion) 02:04, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Auch diese Abwahl-Kandidatur gehört hier wohl nicht hin. Weder in der Artikel-Diskussion noch auf Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung habe ich den geringsten Hinweis auf ein Streben nach Qualitätsverbesserung gefunden. Ich sehe die Probleme: fehlende Belege, und der Artikel war schon vor 9 Jahren nicht mehr aktuell. Dennoch: weg von dieser Kandidaturen-Seite, und rüber zur QS. Wenn dort über einen angemessnene Zeitraum nichts passiert, aber erst dann, ist eine Abwahl zu erwägen. --Cimbail (Diskussion) 04:57, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
QS hatte ich erwogen, angesichts der spärlichen inhaltlichen Edits innerhalb von 9 Jahren allerdings mit wenig Hoffnung. – Rainald62 (Diskussion) 18:45, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Kurz vor Toresschluss mein Votum. Es besteht angesichts der langen Liste in der Rechts-QS keine realistische Hoffnung auf eine Überarbeitung, und wahrscheinlich ist das Thema für Juristen nicht juristisch genug. Und die Weltraum-Freaks sind ausgestorben (vom Satelliten erschlagen?) oder fabulieren über SF-Themen. Schade eigentlich. Dass der Artikel formal und inhaltlich erhebliche Mängel aufweist ist unbestreitbar. Andererseits habe ich heute Abend bei einer Kurzrecherche keine substantiellen Veränderungen im Weltraumrecht während der letzten 30 Jahre ausmachen können. Ein "richtiges" Rechtsthema würde ich mit voller Überzeugung seines Bapperls berauben, und mehr. Andererseits: im Vergleich zu manchem Neu-Kandidaten den ich hier oder auf der KLA-Seite in den vergangenen Wochen untergehen gesehen habe schneidet die Weltraumhaftung nicht allzu schlecht ab. Bislang hat noch niemand falsche Darstellungen im Artikel gerügt. Hinzu kommt dass es eben nicht um eine Neubewertung geht, sondern um einen Widerruf einer Auszeichnung, die seinerzeit unter anderer Auslegung der Kriterien vergeben wurde. Einen Neukandidaten würde ich schon beim Blick auf die Belege abweisen, vom Abhandlungs-Stil und der Überalterung zum Zeitpunkt des Entstehens ganz zu schweigen. Für einen Entzug der Auszeichnung reicht es mir hingegen nicht, daher weiter Lesenswert --Cimbail (Diskussion) 23:27, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Cimbail hat im prinzip ja recht, aber in diesem fall kann ich ihm nicht zustimmen. es handelt sich um ein rechtsthema, das mMn sowieso ein Verfallsdatum haben müsste, um immer aktuell zu sein. den artikel zurückverweisen, um ihn dann aktualisieren zu lassen: daran glaube ich nicht. der hauptautor war eine 80er-IP, die den allergrößten anteil am text hat und diesen nur 2004 eingebracht hat. meines erachtens muss die auszeichnung Lesenswert weg, und dann der artikel umbenannt werden zu einem lemma wie Historischer Ausblick auf die Weltraumhaftung. daher hier von meiner seite keine Auszeichnung. --Jbergner (Diskussion) 08:27, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten

 Info: meine stimme gilt als ausgesetzt, bis der antragsteller die abwahl im artikel eingetragen hat. --Jbergner (Diskussion) 08:39, 2. Jan. 2014 (CET) ist jetzt drin. --Jbergner (Diskussion) 12:01, 3. Jan. 2014 (CET) sorry, war schon spät Rainald62 (Diskussion)Beantworten
Ja, nix steht im Artikel. Auch so eine Formalie, die ich erst nach meinem Beitrag entdeckt habe. Aber, bitteschön, ein RECHTSTHEMA? Formal ja, und ich bin der Auffassung dass in Bereichen wie Medizin und Recht Ordnung herrschen muss, zum Schutz von Lesern und WP. Aber hier geht es nicht um Patientenverfügung, Ordnungshaft, Testament oder Mord. Niemand ist in dem Sinne konkret vom Weltraumrecht betroffen, dass ein schlechter Artikel Folgen zeitigen könnte. Um mein Anliegen zu promoten trage ich den Artikel jetzt in die QS Recht ein. Und stimme hier mit Abwartend --Cimbail (Diskussion) 10:18, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
  • Unzulässiger Abwahlantrag. Für den Fall einer Auswertung stimme ich vorsorglich mit Lesenswert bzw. Beibehaltung des bisherigen Status. Eine konkrete Benennung von Mängeln auf der Artikel-Disk ist bisher nicht erfolgt. Der Artikel ist auch nicht automatisch veraltet, weil sich eine Weile nichts getan hat: Soweit ich auf die Schnelle ermitteln konnte, ist das Weltraumhaftungsübereinkommen‎ als maßgebliche Rechtsgrundlage seit 1972 unverändert. Der einzige schnell googlebare Anwendungsfall für das Abkommen datiert aus dem Jahr 1978. Grundlegende Änderungen sind mithin unwahrscheinlich und ich glaube auch nicht, dass aktuelle Literatur hier per se Neuigkeiten zu bieten hat. Wenn ein abstürzender Satellit in Deutschland Schäden anrichten sollte, ist der Artikel als Arbeitsgrundlage immer noch brauchbar. Es ist also keine Eile geboten, auch wenn eine (vermutlich maßvolle) Überarbeitung erfolgen sollte. Gruß. --Tavok (Diskussion) 19:21, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

keine Auszeichnung. Ich habe den Artikel nur in Teilen gelesen, stelle aber das Fehlen von Belegen im überwiegenden Anteil fest (drei Einzelnachweise). Für einen ausgezeichneten Artikel ist nach meiner Auffassung eine ausreichende Zahl an Quellen unerlässlich. Schließlich sind diese Seiten das Aushängeschild der Wikipedia. Bei dieser Lage, einem eklatanten Mangel, scheint mir ein Verbleib der Auszeichnung nicht möglich, ungeachtet des Inhalts. --Gordon F. Smith 21:19, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

2x kA, 2x Lesenswert -> Keine Änderung: Zweifellos ein überarbeitungswürdiger
Artikel, aber kein klares Votum für eine Abwahl. --Tkarcher (Diskussion) 11:25, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Auswertung ist offensichtlich falsch. 2 ist nicht größer gleich 2+3. Entweder ist das eine ergebnislose Abstimmung, dann sollte sie weiterlaufen oder eine gescheiterte Wiederwahl. Bestimmt aber keine erfolgreiche. syrcroпедия 11:35, 14. Jan. 2014 (CET)
Von "Weiterlaufen" bei ergebnislosen Abstimmungen wegen geringer Beteiligung sehe ich in den Regeln nichts. Es ist gängige Praxis, aber ist es "offensichtlich falsch" das anders zu machen? Ich bin auch für eine Verlängerung. --mfb (Diskussion) 11:50, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Entweder weiterlaufen lassen oder keine Auszeichnung, was anderes ergibt sich aus der Abstimmung nicht. syrcroпедия 11:53, 14. Jan. 2014 (CET)
Ich habe (wie von mfb beschrieben) die Regeln bisher so interpretiert, dass nur bei potenzieller Exzellenz verlängert wird, nicht bei uneindeutigem Votum und/oder geringer Beteiligung, und meine das auch in der Vergangenheit schon so bei anderen Auswertungen gesehen zu haben. Aber wenn ihr beide für eine Verlängerung seid, setze ich die Kandidatur gerne wieder rein. --Tkarcher (Diskussion) 12:01, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten
(BK)Der Abwahlantrag wurde als unzulässig gerügt, weil entgegen allen Konventionen keine ordentliche Vorarbeit (Kritik auf Disk etc.) erfolgte. Also konnte keine Abwahl erfolgen. Die Zeit war auch um, also ist die Entscheidung lw-bleibt korrekt. Gruß. --Tavok (Diskussion) 12:04, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Auf die eine Woche Verlängerung kommt's jetzt auch nicht mehr an... Tkarcher (Diskussion) 12:07, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Verlängerung bis 22. Januar wg. uneindeutigem Votum/geringer Beteiligung --Tkarcher (Diskussion) 12:05, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten


kaum einzelnachweise vorhanden und Weltraumrecht ist viel mehr als nur Haftungsfragen, wp:literatur beachten. -> sorry aber keine Auszeichnung und überarbeiten. --gp (Diskussion) 12:38, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Du hast aber schon mitbekommen, dass es hier um Weltraumhaftung und NICHT um Weltraumrecht geht? Weltraumrecht ist nur eine m.E. idiotische Weiterleitung auf Weltraumhaftung, für die der Artikel nichts kann. Kopfschüttelnd. --Tavok (Diskussion) 12:00, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten
sorry quetsch; klar hab ich das mitbekommen:) trotzdem der artikel liest sich wie ein paper & klingt zT wenig enzyklopädisch, keine refs, outdated, zu viel literatur. nur weil es einmal für eine auszeichnung gereicht hat muss es nicht immer so bleiben, ein artikel weltraumrecht fehlt sowieso. sorry imho.--gp (Diskussion) 10:35, 16. Jan. 2014 (CET) Beantworten
keine Auszeichnung . Unzumutbar als Lesenswert im Istzustand. Genügend Substanz für eine lohnenswerte Sanierung ist da, das Thema ist interessant, der/die Überarbeiter können sich eine eventuelle neue Auszeichnung verdienen. Hauptmangel: Fehlende Einzelnachweise, Zweifel an Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.--Hgn-p (Diskussion) 16:26, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten
keine Auszeichnung Schließe mich der Meinung von Hgn-p an, allein das Fehlen von Einzelnachweisen müsste genügen, dass der Artikel heute nicht mals als lesenswert gelten kann. Mangelnde Aktualität ist dann nur ein weiterer Tropfen auf dem heißen Stein. --Zisea (Diskussion) 15:30, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Auswertung: Das Ergebnis der Abwahldiskussion ist eindeutig, der Artikel konnte keine Mehrheit für eine Auszeichnung mehr erhalten und wird entsprechnd aus den lesenswerten Artikeln entfernt. Die Kritikpunkte führen hoffentlich zu einer Überarbeitung der Artikels, sodass der Status wieder erreicht werden kann. -- Achim Raschka (Diskussion) 08:02, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten