Diskussion:Vierfachmord von Rupperswil

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KurtR in Abschnitt Ermittlungsmethoden
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vierfachmord von Rupperswil“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Übersetzung (erl.) Bearbeiten

Ich habe mit der Übersetzung (Alemannische Wikipedia) begonnen.

Wer kann / will helfen?

Gruss,

Martin (nicht signierter Beitrag von Martin Meyer-Meyer (Diskussion | Beiträge) 14:32, 14. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Wo hast du das abgelegt (Link)? --M1712 (Diskussion) 14:34, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
In der linken Spalte verlinkt: https://als.wikipedia.org/wiki/Mordfall_Rupperswil --Martin Meyer-Meyer (Diskussion) 14:44, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Namensnennung der Opfer (erl.) Bearbeiten

Bitte hier diskutieren und nicht via Editnotice. --M1712 (Diskussion) 14:36, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Namen der Opfer sind schon seit Monaten bekannt und wurden in allen möglichen Medien verbreitet. Auch im Fahndungsaufruf der Aargauer Kantonspolizei. --Voyager (Diskussion) 14:40, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Aber weil sie schon in allen möglichen möglichen Medien verbreiten wurden, müssen wir sie hier nicht auch noch mal aufnehmen. Oder ist jemand der Meinung, dass die Wikipedia in der Pietätlosigkerit auf das Niveau des Boulevardjournalismus abgleiten sollte!?--Lutheraner (Diskussion) 14:45, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Neue Zürcher Zeitung = Boulevard? Na, die werden sich aber freuen! Und bezüglich "Pietätlosigkeit" kannst du dich bei der Polizei beschweren. --Voyager (Diskussion) 14:47, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich schätze die NZZ - aber in einigen Bereichen hat sie in den letzten Jahren leider enorm an Niveau verloren. Im Übrigen: Wenn wir etwas schreiben wollen, dann muss es schon woanders veröffentlicht worden sein, aber wir müssen nicht so niveaulos sein, alles zu schreiben was schon woanders veröffentlicht wurde. Und was die Polizei betrifft - auch deren Niveaulosigkeiten müssen wir nicht übernehmen. Bitte keine falschen Vorbilder!--Lutheraner (Diskussion) 14:54, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ja, die Welt ist soooo schlecht. Wenn nicht einmal die Polizei mehr ein Vorbild sein kann, wer soll es dann sonst sein? --Voyager (Diskussion) 14:56, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn du sollche Vorbilder brauchst!? Da gibt es sicher besseres.--14:57, 14. Mai 2016 (CEST)
Bitte bleibt doch sachlich. Es gibt diverse Gründe, um auf eine Namensnennung zu verzichten. Bsp. wenn es erst ein mutmasslicher Täter ist und man so einen Irrtum ausschliessen möchte, der eine Namensnennung später zum Nachteil wird. Oder wenn Opfer noch leben und Angehörige haben, die es zu schützen gilt. Hier wurde eine Namensnennung aber bewusst von den Behörden und den Medien vorgenommen, weil man sich so auch Erkenntnisse erhoffte. Es geht da also nicht um Vorbilder, sondern darum, ob noch ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Das tut es aber nicht, da über den Artikel nichts Unbekanntes auf einmal bekannt gemacht wird, sondern nur bereits Bekanntes dargestellt wird in einer Art und Weise, wie es die Behörden und andere Medien bereits seit Wochen tun. --Hildi93 (Diskussion) 15:03, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es sind nicht nur Boulevardmedien, die sie benennen. Diese dienen nicht als reputable Quellen für Artikel. Die Namen wurden behördlich bekannt gegeben und sind daher in allen Medien präsent. --Hildi93 (Diskussion) 14:50, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Namen der Opfer wurden durch die Polizei bekannt gegeben. Sie sind seit Monaten in dem Medien bekannt. Die persönliche Anteilnahme in der Gesellschaft ist gross. http://www.gedenkseiten.de/familie-schauer/ Bereits Bekanntes in bekanntem Zusammenhang darzustellen ist moralisch legitim. Es ist unlogisch, wenn Wikipedia die Opfer nicht nennt, alle anderen Medien dagegen schon. --Hildi93 (Diskussion) 14:44, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Namen der Opfer wurden auf dem Fahndungsplakat der Kapo Aargau über die Kantonsgrenzen hinweg (in mehreren Sprachen) gestreut (siehe die Fotostrecke im Umseitigen Link zur AZ). Daher sehe ich keinen Grund, die Namen der Opfer nicht voll zu nennen. Anders sieht es beim Tatverdächtigen aus - und das hat mit "Täterschutz" nichts zu tun. Da geht es vielmehr darum, dass nicht Personen gleichen Namens ins Visier geraten. --M1712 (Diskussion) 15:00, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Es geht nicht um Schutz von Namensvettern. Bei mutmasslichen Tätern verzichtet man auf die Namensnennung, da eben eine Schuld noch nicht bewiesen ist und daher eine fehlerhafte Vorverurteilung zu einem gewaltigen Nachteil wird. Hier allerdings ist der Täter geständig und auch per DNS-Analyse und Fingerabdrücken identifiziert. Sein Vorname und auch der erste Buchstabe des Nachnamens sind bereits veröffentlicht worden. Aufgrund den zusätzlichen Fakten zu seiner Person ist es für jedermann ein Leichtes, sein Name im Internet zu recherchieren. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis dieser Name veröffentlicht ist. Bei allen sehr schweren Verbrechen ist der Name eines identifizierten Täters immer auch bekannt (bsp. Werner Ferrari, Michel Peiry, Günther Tschanun, etc.). Die Ausnahme bildet der Mord in Kehrsatz, weil dort das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wurde. --Hildi93 (Diskussion) 15:42, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Du hast mich evtl. missverstanden (bzw. ich mich missverständlich ausgedrückt, sorry). So lange der volle Name des vorgestern Verhafteten weder offiziell noch medial rezipiert wird, hat dessen voller Name im Artikel (noch) nichts verloren. Klar ist es relativ einfach, diesen zu recherchieren. Aber wir sind hier kein Recherchekollektiv. --M1712 (Diskussion) 15:49, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Eine Namensnennung des Täters zog ich aufgrund der Ausgewogenheit in der Darstellung in Betracht und dass nicht Vorwürfe eines «Täterschutzes» in den Raum gestellt werden. Aber man kann da natürlich abwarten. --Hildi93 (Diskussion) 16:04, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die ganze Täter- Opferschutzdiskussion zieht sich ja bereits durch diverse Foren und Medien-Talkbacks und ist m.E. hauptsächlich nach persönlichem Empfinden oder gar politisch motiviert. Ich wollte nur darstellen, dass es zur Zeit gute Gründe gibt, die vollen Namen der Opfer im Artikel zu behalten, aber auch gute Gründe, den des Täters eben (noch!) nicht zu erwähnen.--M1712 (Diskussion) 16:09, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Aber wieder zurück zum Thema: Auch wenn die Namen der Opfer anderweitig genannt worden sind, halte ich es für mindestens ausgesprochen schlechten Stil, das hier auch zu tun. Auch wenn dieser Fall medial wieder in der Versenkung verschwindet (was die meisten gerade ach so sensationell aktuellen Mordfälle tun), stehen dann weiterhin hier die Namen von Menschen, die sich nicht mehr wehren können. Mag ja sein, dass das Toten egal ist, aber den Angehörigen sicherlich nicht. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 15:52, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Vorschlag zur Güte: so lange der überwiegende Teil der Medien die Opfernamen (und die von deren Angehörigen) noch vollumfänglich erwähnen, lassen wir sie drin und ändern das erst, wenn es stichhaltige Gründe gibt, diese zu entfernen (bzw. beim Täter zu ergänzen - analog dem Artikel Mord in Kehrsatz. --M1712 (Diskussion) 16:00, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Fall wird medial nicht in der Versenkung verschwinden, weil er zu den schwersten Verbrechen in der Schweiz gehört. Das Interesse wird auch am Prozess hoch sein und auch aufgrund der Möglichkeit der lebenslangen Verfahrung. Aus kriminalhistorischer Sicht wird dieser Fall natürlich schweizweit Bedeutung behalten. Es ist keine Glaskugelei, das jetzt schon so zu beurteilen. Ob eine Nennung von Opfernamen gerechtfertig ist, soll man bitte sachlich prüfen und sich da nach den Behörden und anderen seriösen Medien richten. --Hildi93 (Diskussion) 16:04, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Was in Foren oder anderwo diskutiert wird, ist hier ziemlich uninteressant. Ich zitiere WP:BIO: „Die Namen von Opfern wie Tätern in aktuellen Kriminalfällen, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, sollten in der Wikipedia daher nur dann ausgeschrieben werden, wenn diese Personen unter ihrem Namen nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, zum Beispiel durch Buchveröffentlichungen, oder (außer durch den Tathergang und das Strafverfahren) auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte.“ (Hervorhebung durch mich.) Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Berichterstattung lässt sich erst nach einiger Zeit feststellen, und an Glaskugeln glaube ich nicht. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 16:25, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Kapo Aargau hat ab Februar tausende von Flugblättern in der Region Aarau-Lenzburg-Baden-Brugg-Zürich verteilt, in denen die vollen Namen der Opfer erwähnt wurden. Der Vater der ermordeten Mutter gab in den letzten Tagen mehrere Interviews, auch unter vollem Namen.--M1712 (Diskussion) 16:48, 14. Mai 20in 16 (CEST)
Wollte ich auch gleich schreiben. Solche Interviews fanden statt in diversen Medien. --Hildi93 (Diskussion) 18:23, 14. Mai 2016 (CEST) Übrigens betrifft die Stelle bei dieser Richtlinie in erster Linie lebende Opfer, wie Vergewaltigungsopfer, bei denen ein Persönlichkeitsschutz nach der Tat sehr wichtig ist. Heisst es dort doch "Damit wird beispielsweise verhindert, dass das Opfer einer Kindesentführung einige Jahre später seinen Namen bei Google eintippt und dann einen Wikipediaartikel vorfindet" Diese Richtlinie auf Mordopfer zu übertragen, ist schlicht gesucht. --Hildi93 (Diskussion) 18:29, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ich halte es nicht für pietätslos, die Namen der Opfer zu nennen. Ich denke, es ist im Gegenteil sogar pietätvoll, sie nicht der Vergessenheit fallen zu lassen. -- Jack Cluster (Diskussion) 16:42, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

WP:BIO gilt trotzdem: Die Opfer können nicht mehr aus eigener Entscheidung öffentlich auftreten, die Namensnennung durch die Polizei erfolgte im Zuge der Tatermittlung, die Nachhaltigkeit muss sich erst zeigen. Das kann ja später gern ergänzt werden, falls jemand ein Buch darüber schreibt oder ähnlich. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 17:04, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich stimme Alnilam zu, die auf einen wichtigen Grundsatz verweist, der hier m.E. gegenüber persönlichen Einschätzungen Vorrang hat. Was Zeitungen schreiben (auch wenn sie mal einen guten Ruf hatten, gehabt haben sollen...) oder die Polizei aus unterschiedlichen Gründen bekannt gibt, muss kein Maßstab sein. Es ist ohnehin problematisch, mit dieser Geschwindigkeit erneut Kriminalfall-Artikel einzustellen, da WP die Presse nicht zu überholen braucht. Das Ganze ist ähnlich doch auch hier schon diskutiert worden, Jack Cluster. Gruß,--Gustav (Diskussion) 17:25, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Der Artikel enthält genau den Informationsgehalt, welche von den Behörden anlässlich der Medienkonferenz preisgegeben wurde. Und so wie der Fall hier in der Nord- und Nordwestschweiz in der Öffentlichkeit und in der betreffenden Region diskutiert wurde, ist in diesem Fall die explizite Nennung der Opfer passend. Bitte auch beachten, dass der Artikel an sich schon vor der Verhaftung des Täters hätte geschrieben werden können. Nun ist der Fall wieder ganz oben in den Medien. Aber auch das ist nicht tragisch. Oder warten wir heute Abend nach dem ESC Finale drei Wochen, bis der Sieger im Artikel nachgeführt wird. mew 18:07, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
1+ Der Artikel ist eben nicht gerade das, was zuweilen eine "Newstickeritis" ist. Insofern überholen die wiedergegebenen Infos diejenigen in den Medien auch nicht. Wie gesagt: ändert sich die Sachlage punkto Opfernamen, dann kann man die dann auch entsprechend rausnehmen (oder vielleicht auch versionslöschen). Zum heutigen Zeitpunkt macht es keinen Sinn, wenn im Artikel die Namen nicht genannt werden, diese aber in den referenzierten Online-Quellen per one-klick gelesen werden können (und sorry: NZZ, Tages-Anzeiger etc. sind hier nach wie vor anerkannte Quellen. Subjektive Meinungen über deren journalistischen Qualitäten sollten eigentlich keine Rolle spielen).--M1712 (Diskussion) 18:19, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

3M Bin über die VM zum Artikel nur zufällig hier gelandet, den Mordfall hatte ich bisher nicht auf dem Schirm. Meine 2c dazu:

  • Ich stimme mit den von Alnilam und Gustav vorgebrachten Argumenten vollinhaltlich überein. Dazu ergänzend noch:
  • Dass der Vater eines der Opfer sich mit seinem vollen Namen öffentlich exponiert hat, ist sein gutes Recht und seine aus seinem eigenen Persönlichkeitsrecht bewusste Entscheidung, womit er selbst sich für seine Person hinsichtlich einer Namensnennung auch bei uns relevant gemacht hätte (ich schreibe bewusst nicht hat, weil eine Namensnennung bei uns nicht wirklich einen Mehrwert bringen würde).
  • Dem steht aber gegenüber, dass die Opfer sich nicht mehr dagegen wehren können. Ja, natürlich haben die Hinterbliebenen die Entscheidungsrechte über die postmortalen Persönlichkeitsrechte und können die weitere Namensnennung ihrer ermordeten Angehörigen ausdrücklich oder geduldet weiterhin erlauben - umgekehrt aber auch gerichtlich zu untersagen lassen (versuchen). Ob wir uns in der deWP dazu hingeben sollten, die Namensveröffentlichung weiterzutragen, ist eine Entscheidung die im Sinne von WP:BIO zu klären ist - ich würde es wie A. und G. unter diesem Gesichtspunkt verneinen.
  • Dem Verneinen nach WP:BIO steht andererseits ein weiterer Punkt gegenüber, den es mMn nach zu Beleuchten gibt und der weiter oben schon von Jack Cluster angerissen wurde: Da die Opfer ja nicht prominent sind, nur im Zusammenhang mit ihrem gewaltsamen Tod in die Öffentlichkeit geraten sind, deren Namen und Lebensgeschichten im Laufe der Zeit verblassen werden, gilt es hier auch unter diesem Gesichtspunkt abzuwägen: Postmortales Persönlichkeitsrecht auf (virales) Vergessen? Oder Namensnennung über die Zeit hinaus, um genau den Effekt des Verblassens zu verhindern, um aus Pietätsgründen den Opfern einen wikipedischen Raum des Andenkens zu gewähren?
    (Ohne hier einen direkten Vergleich, der sich aufgrund der historischen Schwere selbstredend verbietet, anstellen zu wollen: Wir haben hier dennoch ein ähnliches Problem der Täter-Opfer-Relation bzw. der enzyklopädischen Problematik, wie wie wir es bei den ausführlichen Biografien der Nazitäter vs. den nur zögerlich zugelassenen Biografien der Holocaust- und anderen Naziopfer haben, um diesen hierzuWp ein würdiges Gegenüberstellen gegen das ausführliches Darstellen der Täterbiografien zu geben.)

--Elisabeth 21:18, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
(PS: Hier an dieser Stelle zwar offtopic, aber dennoch angemerkt: Ist der Täter schon rechtskräftig verurteilt? Ansonsten müssten wir mE aus juristischen Gründen nicht vom Täter sondern vom mutmasslichen Täter - wohl auch in der Schweiz so? - schreiben.)

Der Täter ist nicht rechtskräftig verurteilt, aber gemäss Aussage der Staatsanwaltschaft vollumfänglich(!) geständig. Wenn wir hier möglichst neutral berichten wollen, dann dürften wir, juristisch gesehen, auch nicht von einer Verhaftung reden, sondern von einer "Festsetzung", da die Anklageschrift noch nicht gerichtsfest steht (die wird in den nächsten Wochen/Monaten ausgearbeitet).--M1712 (Diskussion) 21:52, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Strafprozessordnungen in der Schweiz sprechen von Festnahme und Verhaftung. Insofern ist der Artikel korrekt. mew 22:41, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Teils Medien kürzen den Nachnamen der Opfer ab. TA, 20min. Insbesondere bei Simona F. wird nach einem Blick auf Google News jetzt meistens gekürzt, Blick.ch ist die Ausnahme. Die NZZ am Sonntag schreibt nur den Vornamen Simona. Da Simona F. im Gegensatz zu Carla Schauer wenig in den Medien präsent war (mit Namen, Bild und Informationen), ist es hier sinnvoll, den Nachnamen abzukürzen. Ich setze dies gleich um. Bei Carla Schauer sollten wir dies prüfen. --KurtR (Diskussion) 03:57, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Könntest auch du zuerst prüfen, ob eine Änderung konsensfähig ist? Ich finde es wenig stichhaltig hier inkonsequent bei der Benennung der Nachnamen der Opfer zu sein. Es gibt Medien die schreiben die Nachnamen und einige tun es nicht. Wikipedia sollte sich festlegen, ob sie nun sämtliche Opfer mit vollem Namen benennt. Nur zur Erinnerung: Es ist immer so, dass einmal Benanntes nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Auch wenn man die Namen neuerdings kürzt, bleiben sie allen bekannt. --Hildi93 (Diskussion) 10:04, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
(BK)Richtig, gerade bei der Freundin gehört der Nachname nicht dazu. Es haben sich medial (mit voller Namensnennung versteht sich) nur der Vater der Buben und die Eltern der Mutter wirklich gemeldet. Und zwar so, dass dies als stillschweigende Zustimmung der Namensnennung durch die nahen Angehörigen gedeutet werden kann. Nicht so die Familie der Freundin, die hielt sich nach Möglichkeit aus dem Medienrummel raus. Das man den vollen Namen von Carla Schauer benutzt, mag noch angehen, bei den restliche Opfer reicht wirklich der Vorname. --Bobo11 (Diskussion) 10:10, 17. Mai 2016 (CEST) PS:@Hildi93: ich sehe das auch als verdammt problematisch an, den vollen Namen der Freundin zu nennenBeantworten
+1 Sehe ich auch so. Der volle Name der Freundin hat hier nichts verloren. --M1712 (Diskussion) 10:16, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Diese Kategorienüberlegungen sind jetzt aber nichts anderes als POV. Die Namen sind bekannt und werden es auch bleiben. Also entweder kürzt ihr nun alle oder keine. Auch der Name von Simona Fäs war schon medial ausgebreitet: [1],[2], [3]. Was an "Fäs" im Gegensatz zu "Schauer" nun problemisch ist, kannst du Bobo11 ja mal versuchen zu erklären. --Hildi93 (Diskussion) 10:56, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ach hab ich (und auch andere) doch schon. WP:Bio gilt auch für tote Personen, nur weil jemand tot ist heisst nicht das er keine Rechte mehr hat. Bevor du hier einen vollen Namen einsetzt, lies bitte mal Postmortales Persönlichkeitsrecht (auch wenn er Deutschland bezog hat, bei uns in der Schweiz ist es ganz ähnlich). Wir (die Wikipedia) haben die Verantwortung was in unsern Artikel steht, was andere machen kann uns so was von egal sein. Die sollen sich selber vor dem Kadi rechtfertigen. Die Freundin war nicht die Hauptperson im Mordfall, die war schlichtweg zur falschen Zeit am falschen Ort. Also gilt für sie nicht die selbe mediale Aufmerksamkeit wie zum Beispiel für Carla Schauer. Ich würde mir von deiner Seite ein bisschen mehr Pietät gegen über den Angehörigen der Freundin wünschen. Nur weil der Name bekannt ist, heisst das nicht, dass man ihn auch weiterverbreiten muss (Betonung auf „muss“). Ich wiederhole mich gern noch mal. Im Gegensatz zum Vater der beiden Söhne und den Eltern der Mutter, meiden die Angehörige der Freundin die Presse --Bobo11 (Diskussion) 11:11, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das ist jetzt eben POV hier zwischen Hauptpersonen und Nebenpersonen zu unterscheiden. Das ist eine Kategorie, die du aus deiner persönlichen Sichtweise vornimmst. Es waren alle gleichermassen zufällig Opfer dieses Verbrechers. Das gilt auch für den jüngsten Sohn. Und was das postmortale Persönlichkeitsrecht angeht, da geht es vor allem darum, Personen nicht nach ihrem Tod in ihrer Würde herabzusetzen. Das tut dieser Artikel aber nicht. Er beschreibt nur sehr neutral, was bei diesem Kriminalfall geschehen ist. --Hildi93 (Diskussion) 11:19, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es ist verdammt noch mal ein Unterschied, ob und wie sich die nächsten Angehörigen an die Presse gewendet haben oder nicht. Um das geht es hier, und nicht um „Hauptpersonen und Nebenpersonen“. Bei der Mutter und den beiden Söhnen sehe ich die stillschweigende Zustimmung zur Nennung der vollen Namen durch die nächsten Angehörigen gegeben (durch ihre Art und Weise wie sie in den Medien aufgetreten sind), bei der Freundin eben nicht. Das ist hier der wichtige Unterschied.--Bobo11 (Diskussion) 11:26, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich denke nicht, dass emotionale Ausdrücke wie "verdammt noch mal" dem Artikel und der Diskussion darüber angemessen sind. Dass Angehörige an die Medien gegangen sind, ist ebenso wenig ein geeignetes Kriterium. Wenn es darum geht zu beurteilen, was Angehörige empfinden, dann müsste man sämtliche Angehörige berücksichtigen. Vielleicht geht nur der eine Angehörige in die Medien, für die restlichen ist das aber nicht recht. Wenn also nur ein Angehöriger schon ausreicht, dann ist das ein schwaches Kriterium für die Nennung des vollen Namens. Deshalb ungeignet. Eine Namensnennung in diesem Artikel würde ich dann vornehmen, wenn das die Behörden und auch andere Medien so tun. --Hildi93 (Diskussion) 11:38, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn man es ganz genau nimmt, gehören die vollen Namen der Opfer gar nicht rein! Auch wenn die Behörden die vollen Namen mal genannt haben, es gibt Fälle wo sie es müssen (Zeugenaufruf oder Gerichtsverhandlung). Ob die Namen genannt werden dürfen ist oder nicht, vorallem den nächsten Angehörigen abhängig. Wenn die zustimmen, ist es in Ordnung. Bei der Mutter und den beiden Söhnen haben sich die nächsten Angehörigen von sich aus an die Presse gewannt. Sowohl die Eltern (Grosseltern) wie der Vater der Söhne und auch der Partner, haben mehrfach sich zum Mordfall geäussert. Somit sind sie eben von sich aus an die Öffentlichkeit getreten, und das Schutzbedürfnis der Namensnennung kann verneint werden. Genau das sehe ich bei den nächsten Angehörigen der Freundin nicht für gegeben. Also bleibt das das Schutzbedürfnis bestehen. Und wir sollten uns an die Regel halten wie es auch im Pressekodex steht, im Zweifel sind die Namen nicht zu nennen. Ich verlinke jetzt extra den deutschen, der ist besser strukturiert, inhaltlich unterscheiden sie sich aber nicht wirklich, man beachte Abschnitt 8.2. Hier sollte man sich vor allem den Satz „Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich.“ zum Gemüte führen. Und man sollte eigentlich feststellen, dass zum Verständnis des Tathergangs die volle Namensnennung der Freundin gar nicht braucht. Das die volle Nennung des Namens des Opfer in etwa das ist, was wir in der Schweiz als Blick-Journalismus bezeichnen (in Deutschland wäre es Bild-Journalismus). ---Bobo11 (Diskussion) 12:04, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn man den Nachnamen abkürzt, kommt das einer Anonymisierung gleich. Eine rückwirkende Anonymisierung ergibt wenig Sinn. Ebenso ergeben sie bei Mordopfern wenig Sinn. Sinnvoll ist es beispielsweise bei der ehemaligen Freundin von René Osterwalder. Für mich wichtig ist aber bei diesem Fall nur, dass man es konsistent macht und sich nach äusseren Quellen richtet. Also entweder nennt man nun alle Namen oder man verzichtet darauf. --Hildi93 (Diskussion) 12:14, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn du dich auf den Standpunkt versteifst, ist der Fall klar. Gemäss dem Pressecodex werden in dem Fall keine vollen Namen genannt. --Bobo11 (Diskussion) 12:16, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn man die Opfer nicht in den Vordergrund rücken will, wäre besser auch auf Vornamen zu verzichten und von einer Mutter, ihren beiden Söhnen und der Freundin des älteren Sohnes zu schreiben. --Hildi93 (Diskussion) 12:27, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das natürlich auch eine Möglichkeit das Problem elegant zu umgehen. Genau um den Punkt geht es im Pressecodex ja. Die Namen der Opfer sind äusserst selten notwendig, damit der Leser der Ablauf der Tat begreifen kann. Um die Tat begriffen zu können (in dem Fall; „Warum 4 Tote?“), muss man in erster Linie das Verhältnis zwischen den Opfern kennen (bzw. Opfer/Täter). Und hier in dem Fall, ist auch das Alter eines Opfers nicht unwichtig. Der Name ist eigentlich nur dann von Interesse, wenn der Täter das Opfer des Namens wegen ausgewählt hat (in der Regel also Personen die schon vorher in der Öffentlichkeit präsent waren).--Bobo11 (Diskussion) 12:40, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Namen wie "Carla S." wirken nicht sehr lexikalisch sondern journalistisch. Diese rücken gerne die Personen soweit in den Vordergrund, wie es für sie legitim escheint. Es ist ebenso ein journalistisches Stilmittel. Deshalb bin ich entweder für vollen Namen oder dann für eine Beschreibung des Falles ohne Namen. Zum Pressekodex: Er lässt Namensnennung zu, sobald die Personen öffentlich bekannt sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an ihnen besteht. Es ist deshalb zwischen Informationswert und Privatsphäre/Menschenwürde abzuschätzen. Ich halte die Benennung eines Namens nicht für eine Verletzung der Menschenwürde, sondern man lässt den Opfern ihre Identität. --Hildi93 (Diskussion) 13:13, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nicht ohne Grund verzichten jetzt teils Medien auf Nachnamensnennung. Angehörigenschutz ist wichtig. Die Namen bringen keinen Mehrwert für eine Enzyklopädie, ob die Opfer jetzt Schmid, Müller, Meier oder wie auch immer hiessen, ist für die Darstellung hier nicht relevant. Zu den Vornamen: Ich bin dafür, dass man die Vornamen weglässt, denn relevant ist nur in welcher Verbindung die Personen zueinanderstanden, das Alter sowie das Geschlecht. --KurtR (Diskussion) 04:37, 18. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@Benutzerin:Hildi93: Danke für die Umsetzung. --KurtR (Diskussion) 01:55, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

DNA (erl. ) Bearbeiten

Sollten wir in Deutschland nicht von DNS sprechen? Davon abgesehen würde mich interessieren, wie die DNS von einem polizeilich unbekanntem abgeglichen werden konnte. Fand in der Gemeinde ein Massentest statt? -- Michael S. Berg (Diskussion) 14:37, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Es wurden vor ein paar Wochen DNS-Spuren am Tatort sichergestellt. Wie die Polizei genau den Täter ermittelt hat, ist aber noch nicht im Detail bekannt. --Voyager (Diskussion) 14:39, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@Michael in Köln: Rupperswil liegt nicht in Deutschland. --62.202.180.120 09:53, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Schnelllöschantrag (erl.) Bearbeiten

Wer entfernt den "Schnelllöschantrag" auf dieser Diskussion-Seite? Gehört das nicht auf die Artikel-Seite? --Martin Meyer-Meyer (Diskussion) 14:46, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Und weg ist er. --Voyager (Diskussion) 14:58, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Weiteres" (erl.) Bearbeiten

Bitte kein Editwar zum Abschnitt "Weiteres" und der Erwähnung der geplanten XY-Sendung. Das können wir hier zivilisiert und nicht via Editnotice besprechen, ob, wie und wo das allenfalls eingefügt werden kann. Ich halte es zum jetzigen Zeitpunkt für eine genau so relevante Information wie die Auslobung der Rekordsumme von 100.000 CHF (die notabene nicht ausbezahlt wurde) im Zuge der Fahndungsbemühungen der Kapo Aargau.--M1712 (Diskussion) 17:49, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Namensnennung des Täters Bearbeiten

Wie sieht es aus mit der Nennung des Täters?

--Martin Meyer-Meyer (Diskussion) 19:30, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Der Vorname sowie die Initiale des Nachnamens, so wie in den von Dir erwähnten Zeitungen praktiziert, dürfte wohl zulässig sein. --80.219.124.55 19:48, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es dann auch mit sonstigen Daten sehr einfach für jeden den ganzen Namen zu ermitteln. Der volle Name wird früher oder später deshalb allen bekannt sein, sei es auch nur wegen eines Streisandeffekts, dann kann man diesen auch gleich einarbeiten. --Hildi93 (Diskussion) 19:52, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Hans Vollenweider, Josef Fritzl, Fabrice Anthamatten, alle haben einen eigenen Wikipedia-Artikel unter ihrem Namen, weil sie eben bekannt geworden sind mit ihrem Namen für ihre Taten. --62.202.180.120 21:01, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb derzeit eine Namensnennung in der WP wichtig ist. Die kann erfolgen, wenn der Täter verurteilt ist. Qaswa (Diskussion) 21:14, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Der Name des Täters wird vorläufig noch maximal mit Thomas N. erwähnt. Ob sein voller Name jetzt einfach oder weniger einfach eruierbar ist, bzw. in irgendwelchen Blogs oder Privaten Homepages erwähnt wird, tut nichts zur Sache. Auf kurz oder lang wird der Name öffentlich bekannt werden, dann können wir ihn unter Umständen(!) vielleicht(!!) erwähnen. Wir sollten hier nicht irgendwelchen Hobbyforensikern Vorschub leisten, indem wir bereits jetzt seinen Namen erwähnen - zumal es auch um seine Angehörigen geht.--M1712 (Diskussion) 21:12, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

+1 --KurtR (Diskussion) 17:13, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@M1712: Du schreibst dass wir Hobbyforensikern keinen Vorschub leisten sollten. Wenn wir den Namen nicht nennen tun wir aber genau dies. Hobbyforensiker werden versuchen den Nachnamen zu ermitteln. Sie werden mit dem Namen, dem Vornamen seiner Mutter, der Wohnadresse der beiden und des Fussballvereins den er trainiert hat erfolgreich sein. Schon mal was von Streisand-Effekt gehört. --Netpilots 09:23, 18. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn wir die Namen nicht nennen, geben wir das wieder, was im Einklang mit dem Pressekodex ist und mittlerweile von fast allen Medien in dem Fall praktiziert wird. Zur Beschreibung und Verständnis des Tatherganges bringen die vollen Namen der Beteiligten keinen "Info-Mehrwert". Wer sie unbedingt selber recherchieren will, kriegt das sowieso auf andere Wege raus. Da sollte Wiki aber nicht als "Quelle" figurieren. --M1712 (Diskussion) 23:48, 18. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Dann rede mal der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Aargauer-Zeitung wegen dem Pressekodex ins Gewissen. Die haben das Fahndungsplakat produziert und gedruckt. Wikipedia als Quelle wäre gar nicht so schlecht. Immerhin sind die Edits da mehrfach kontrolliert und meist belegt. --Netpilots 08:55, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Obwohl seine Anwältin ihn beim vollen Namen nennt, wird es wohl in der Wikipedia noch lange dauern bis das Thema zu ende diskutiert ist. Als Anwältin müsste sie es wissen, ob man darf oder auch nicht. --Netpilots 09:43, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Sorry, aber WP:BIO gilt auf für verurteilte Täter. Es gibt hierfür eine einfache Frage. „Ist die Nennung des Namen des Täter für das Verständnis des Artikel notwendig?“ Nein, ist es eben nicht. Also ist die Nennung des Täter nicht notwendig, und somit zu unterlassen, gerade auch weil die Person noch lebt. --Bobo11 (Diskussion) 09:49, 14. Dez. 2018 (CET) PS: Im übrigen finde ich es mehr als problematisch, wenn man für den Edit der den Namen des Täter einfügt, ausloggen muss und den Edit als IP macht.Beantworten
Hab den Link wg. WP:BIO entfernt. Nur Boulevardmedien nennen den vollen Namen, Qualitätsmedien nicht. Wir orientieren uns an Qualitätsmedien. --KurtR (Diskussion) 02:25, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Eigentlich ist der volle Name schon seit fast 3 Jahren bekannt. Nun passierte gem. securnews.ch dies: (Zitat) Die Anwältin des Rupperswiler Vierfachmörders leistet sich eine Panne: Die Pflichtverteidigerin Renate Senn nennt den Namen ihres Mandanten. Das Interview wäre einfach zu finden. Im gleichen Artikel erwähnt der bekannte Anwalt Valentin Landmann: Darf keinem Verteidiger passieren ; Für Valentin Landmann dürfe eine solche Namenspanne keinem Verteidiger passieren. Der volle Name könne nun aber öffentlich genannt und ausgeschrieben werden, sagte der bekannte Zürcher Anwalt der Zeitung. «Wenn die Verteidigerin den Namen ihres Klienten öffentlich nennt, gilt das gleiche Recht auch für die Öffentlichkeit.» Ihr könnt nun den vollen Namen, vom Anwalt bewilligt, rein schreiben oder weitere Jahre darüber diskutieren. --Netpilots 03:00, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Also wir Wissen sogar, dass das ein Fehler der Anwältin war, dass sie anstelle "mein Mandat" seinen Namen benutzt hat. Sollen wir jetzt wirklich den Namen ausschlachten -wie es der Blick tut-, oder sollen wir uns weiterhin an die Regeln halten und den vollen Namen nicht nennen, wie es WP:Bio und auch der Pressekodex eigentlich vorgibt? Ich bin ganz klar für die zweite Variante, denn die ist professioneller. --Bobo11 (Diskussion) 09:49, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich wäre ganz klar für die erste Variante. Somit bin ich mit Bobo11 unentschieden. Wäre interessant zu wissen wie es ausgehen würde wenn Wikipedia eine Demokratie wäre. Warten wir mal ab was sich sonst noch tut. - Netpilots 10:13, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
"Ihr könnt nun den vollen Namen, vom Anwalt bewilligt, rein schreiben..." Bobo11 hat imho Recht, mit deiner Argumentation funktioniert das nicht, siehe Gleichbehandlung im Unrecht. -- Ian Dury Hit me  16:36, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Sicher hat Bobo11 Recht, was Netpilots hier rauslässt kann man nicht ernst nehmen. Für den Moment erledigt. --KurtR (Diskussion) 17:44, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Vielen Dank mein lieber KurtR. Dein Kommentar war so zu erwarten. Gut möglich, dass niemand mehr diskutieren möchte und die Sache für "den Moment" erledigt ist. Presse, TV und TV Diskussionen, z. B. Sonntalk im TeleZüri (Links dazu zu posten wäre noch "verboten") nennen den vollen Namen. Wozu dann noch in der Wikipedia (smile). Grüsse vom Netpilots 22:47, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
@Netpilots: Fall Rupperswil: Presserat rügt «Blick» wegen Namensnennung. --KurtR (Diskussion) 19:48, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Lieber KurtR, vielen Dank für die Infos. Eigentlich habe ich das schon mitbekommen. Na ja, Blick wird es verkraften können. Es ist manchmal eine Frage der Zeit bis der ganze Name genannt werden darf. Kommt der Täter bei seiner Tat um, wird er gleich genannt, wie zum Beispiel Friedrich Leibacher. Auch "Promis" wie Walter Stürm werden genannt, auch wenn sie noch am Leben sind. Es ist immer auch eine Gratwanderung Namen zu nennen. In der Zwischenzeit rügt der Presserat Blick und KurtR Netpilots. Ich hoffe alle Beteiligten können auch mit Rügen und verteilten Rügen gut schlafen. Und übrigens, der Name 'N.' wurde längst vor dem "verbotenen Artikel" im bösen «Blick» aufgelöst. Grüsse aus Luzern --Netpilots 23:21, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Pistole (erl.) Bearbeiten

Bitte keine voreiligen Verlinkungen. Wenn schon handelt es sich um eine Pistole 1900/06/29 (erkennbar an der längeren Handballensicherung). Im Sinne enzyklopädischer Arbeit sollten wir da nicht irgendwelche, unbelegte Wikilinks in den Artikel einfügen.--M1712 (Diskussion) 20:17, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Sorry @Keimzelle:, ich habe keine Lust mich bezüglich Pistolen und anderen Kleinigkeiten in einen Editwar einzulassen. Aber die Verlinkung zu Pistole 08 ist schlichtweg falsch - und zudem unbelegt.--M1712 (Diskussion) 20:30, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Gut, dann ändere ich es auf die genauere Bezeichnung der Pistole. Das Bild von der Pressekonferenz sollte als Beleg dafür, dass es sich um diese typische Bauart handelt, reichen.--Keimzelle talk 20:43, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Reicht völlig aus. Vielen Dank u. Grüsse :) --M1712 (Diskussion) 21:22, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Tatmotive (erl.) Bearbeiten

Diese Änderung halte ich für fehlerhaft. Die Motive wurden von der Staatsanwältin den Medien kommuniziert. Wir wissen vom Täters nur, dass er geständig ist und nicht was er im Detail angab. Sexuelle und finanzielle Motive lassen sich da aus dem Tathergang schliessen. --Hildi93 (Diskussion) 11:04, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten

+1. Und das mit dem "mutmasslichen" kann auch weg. Der Mann ist ein Täter oder kein Täter, und die Justiz meint entweder das eine oder das andere, oder weiss es nicht. Solange er nicht rechtskräftig verurteilt worden ist hat er Anspruch darauf, als unschuldig zu gelten - falls er aber selber die Taten gesteht, verzichtet er offensichtlich auf diese Unschuldsvermutung. Anzeichen für eine falsche Selbstbezichtigung gibt es auch nicht, ganz im Gegenteil sind DNA-Spuren vorhanden und die sind doch ein sehr komfortabler Beweis. --62.202.180.120 11:34, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nein. Solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist er ein mutmasslicher Täter, Geständnis hin oder her. Ein Geständnis kann man übrigens jederzeit widerrufen. DNA-Spuren sagen nur, dass jemand vor Ort war zu einem unbestimmten Zeitpunkt. Alternativ zu mutmasslicher Täter ist Tatverdächtiger, wie ein User netterweise in den Artikel einbrachte. --KurtR (Diskussion) 16:59, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Motiv: Das Geld kann auch sehr gut eine Ablenkung gewesen sein, damit die Polizei nach einem Raubmörder sucht. Ich habe mir die Aussage der Staatsanwältin nochmals angeschaut (ab Min 0.56). Hier wird nicht genau klar, wie sie zu ihrer Aussage zu den Motiven kommt. Meine Interpretation geht schon in die Richtung, dass dies der Täter so angegeben hat. Srf.ch schreibt: "Sein Motiv soll finanzieller und sexueller Art gewesen sein." Das ist eine sehr gute Lösung auch für unseren Artikel, werde ich so umsetzen. Übrigens: die forenischen Psychiater gehen von einem weiteren Motiv aus: Dominanz, Kontrolle und die Lust am Töten. Denn er ging bereits mit dem Vorsatz zu Töten in das Haus. Würde es ihm nur um Geld und Sex gehen, hätte er dies auch ohne zu Töten erreichen können. Darüber werden wir sicher noch mehr zu lesen kriegen in der Zukunft. --KurtR (Diskussion) 16:51, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Bei Motiven müssen wir uns aber jeweils auf die Auskunft der Behörden und Fachpersonen stützen. Was der Täter über seine Motive sagt, ist zweitrangig. Nicht jeder Täter kennt und versteht seine eigenen Motive. Ich persönlich gehe beim Täter von einer psychopathischen Erkrankung aus, denn ihm fehlt wohl komplett Empathie und Gewissen und die Tat diente so klar der Befriedigung seiner Bedürfnisse. Insofern spricht das sehr für Psychopathie und ist bei solchen Tätern auch häufig. --Hildi93 (Diskussion) 17:45, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Aussagen des Tatverdächtigen sind zentral, um die Motive zu eruieren. Natürlich müssen die Untersuchungsbehörden die Angaben auf Plausibilität überprüfen. Ich gehe davon aus, dass der Tatverdächtige in den ersten Vernehmungen angegeben hat, dass Geld auch ein Motiv gewesen sei. Ansonsten könnten die Behörden kaum schon jetzt zu diesem Schluss kommen, denn er soll ja keine Schulden gehabt haben. Das finanzielle Motiv, aber teilweise auch das sexuelle Motiv, wird von Fachpersonen hinterfragt: [4][5]. Wir werden sehen wie es weiter geht, und was das oder die psychiatrische Gutachten aussagen werden. Für den Wikiartikel ist die jetztige Soll-Formulierung optimal. --KurtR (Diskussion) 03:33, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nein, seine Aussagen sind nicht zentral. Vielleicht ist ihm sein sexuelles Motiv nicht bewusst, da er es womöglich unterdrückt. Es kann aber tatsächlich der wichtigste Auslöser für die Tat gewesen sein. Dass er eine psychopathische Erkrankung hat, ist aber sehr wahrscheinlich [6].--Hildi93 (Diskussion) 11:02, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Lemma (erl.) Bearbeiten

Die völlig unabgesprochene Verschiebung auf den reisserischen Titel "Vierfachmord" sollte rückgängig gemacht werden. --62.202.180.120 11:40, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Es war unabgesprochen. Reissersich finde ich den Titel dagegen nicht. Es gibt auch den Artikel Vierfachmord von Eislingen. --Hildi93 (Diskussion) 13:06, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Unabgesprochen, weil die Änderung klar war: am meisten Google-Treffer sowie spezifischer die Tat-Beschreibung. Reisserisch? Einbildung. --KurtR (Diskussion) 16:26, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Tja Kurt, so ist es halt. Jeder hat auf die eine oder andere Art seine Einbildung. Auch du. --62.202.180.120 17:49, 15. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Hallo ! Ich bin für eine Änderung des Lemma auf " Vierfachmord von Rupperswil am 21. Dezember 2015" (ähnlich Anschlag in einer Regionalbahn bei Würzburg am 18. Juli 2016), da es einer besseren Einordnung dient.--Luckyseven77 (Diskussion) 21:28, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Lemma ist eindeutig so, was macht das Datum so wichtig, dass es vollständig in das Lemma soll? Kein Grund für Verschiebung auf das viel längere Lemma erkannbar. --Engie 21:55, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten
+1 --KurtR (Diskussion) 22:56, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten
das jetzige Lemma »Vierfachmord von Rupperswil« ist eindeutig genug und ich hoffe schwer, dass das so bleibt. Das braucht kein Datum im Lemma. --Bobo11 (Diskussion) 23:29, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten
man kann eine Weiterleitung einbringen wie bei ähnlichen Zwischenfällen in der Vergangenheit !--Luckyseven77 (Diskussion) 20:30, 31. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Und was genau soll das bringen? --KurtR (Diskussion) 22:02, 31. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Politische Konsequenzen (erl.) Bearbeiten

Ich bin etwas unschlüssig, wie (und ob) die Motion im Artikel eingebracht bzw. erwähnt werden soll. Sie stammt, wie erwähnt, vom Dezember 2015, also vor der Tat und wird jetzt, aufgrund dieses Falles, von Exponenten der FDP und SVP politisch "aufgeladen", obschon Bundesrat (am 17.02.2016) und der Nationalrat (am 18.03.2016) die Motion angenommen und überwiesen haben. Die Motion steht jedenfalls nicht im Zusammenhang mit dem Vierfachmord in Rupperswil. Ich wäre da für eine etwas vorsichtigere Formulierung in diesem Abschnitt. Die Vermutung, ob sich der Fall mit einem vollumfänglichen DNA-Profil schneller hätte lösen können, ist m.E. TF und sollte hier nicht als "Fakt" dargestellt werden. Eine "politische Konsequenz" hat der Fall bislang auch nicht - die einzige Konsequenz war, dass das TV-Magazin "Rundschau" dies heute Abend thematisierte und entsprechende Statements zeigte. --M1712 (Diskussion) 23:34, 18. Mai 2016 (CEST) Nachtrag: ich wäre da jetzt auch vorsichtig mit dem Sichten der Beiträge. Ob das Alter des Lebenspartners eine Rolle spielt - egal ob er sich selber im TV zeigt, spielt m.E. keine für den Fall relevante Rolle. Deshalb bin ich etwas zurückhaltend mit dem Sichten der neu eingestellten Änderungen. --M1712 (Diskussion) 00:06, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Motion wurde wegen des Vergewaltigungsfalls von Emmen eingereicht, dieser Fall hier hat nur am Rande damit zu tun. Eingegleist war alles zuvor. Darum bin ich der Meinung, dass die Darstellung so ungeeignet ist, habe dies, wie auch das Alter des Lebenspartners (keine Relevanz) entfernt. Ob man evtl. die Motion in anderer Form reintun soll, kann ja darüber diskutiert werden. --KurtR (Diskussion) 01:52, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

"Vierfachmord"??? (erl.) Bearbeiten

Wie kann man vor einer rechtskräftigen Verurteilung von "Mord" sprechen? Vielleicht kommt das Gericht zu dem Schluss, dass lediglich Totschlag vorliegt. Oder es spricht den Angeklagten frei. Die Bezeichnung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt offenkundig falsch. (nicht signierter Beitrag von 37.138.38.22 (Diskussion) 10:19, 6. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Auch die NZZ sprich von Vierfachmord und die ist nicht unbedingt die Zeitung mit den reisserischen Überschriften in der Schweiz. Das jetzige Lemma ist über renomierte Zeitungen belegbar.--Bobo11 (Diskussion) 11:12, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das mag sein, ist aber nicht der Grund. Es 'stimmt' erst, wenn ein Gericht das feststellt, die Zeitung ist irrelevant. In der Einleitung steht, die Angelegenheit werde so bezeichnet, was wohl stimmt. Der Einleitungssatz wäre allerdings dahingehend zu ändern, als dort steht, dass es als 'ein Mordfall' bezeichnet wird. Besser, richtig und neutral wäre z. Zt. 'Tötungsdelikte'. --89.204.135.106 14:56, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Juristische Definitionen und historische Beschreibung sind nicht deckungsgleich. Juristische Definitionen sind abhängig vom jeweiligen Rechtsystem. In einem Rechtsystem wird etwas als Totschlag klassifiziert, was im anderen aber als Mord angesehen wird. Die Wikipedia sollte sich aber bei Definitionen an der Geschichtswissenschaft abstützen, wie diese einen Vorgang bewertet und beschreibt und nicht, was im jeweiligen Urteil bezogen auf das Strafgesetz des jeweiligen Landes steht. "Vierfachmord" passt da auch gemäss der Defintition von Mord in der Wikipedia: "Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird." --31.10.156.62 15:36, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich bin 89.204... Die Bezeichnung 'Vierfachmord' macht die WP sich nicht zu eigen, beschreibt nur, dass es so bezeichnet wird. Wie oben erläutert ist das imho nicht zu beanstanden. Wegen des von dir genannten 'besonderen Unwerts' finde ich die Formulierung im Einleitungssatz '...wird ein Mordfall in der...' jedoch nicht richtig, zumal es nicht ein Mordfall ist, sondern vier. '...werden Tötungsdelikte in der...' ist nicht wertend und einer Enzyklopädie angemessen. --77.187.240.71 16:31, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wenn man deine Devise "Es 'stimmt' erst, wenn ein Gericht das feststellt" ernst nähme, dann hätte man bis heute gar nichts in den Artikel schreiben dürfen. --78.42.179.131 18:30, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Hinweis: wir haben hier auch das Lemma Mord in Kehrsatz - mit einer zunächst verurteilten Person, die dann aber wieder freigesprochen wurde. Die wenigsten User werden "Tötungsdelikt in/von XY" durch Suchmaschinen jagen, sondern eben die in der Öffentlichkeit gängigen Wendungen (in diesem Fall "Vierfachmord..."). Natürlich spiegeln wir hier nicht skandalisierende Schlagzeilen à la "Selbstmordpilot" - aber doch mit einem gewissen Augenmass eben Begriffe, die sich in einer breiten Öffentlichkeit quasi "verankert" haben. Wie bei diesem Lemma. Es ist nicht die Aufgabe von Wiki, ein möglichst neutrales und formaljuristisch einwandfreies Wording hinzukriegen - und somit u.U. selber einer gewissen Begriffsetablierung Vorschub leisten. --M1712 (Diskussion) 16:59, 8. Feb. 2017 (CET) - Nachtrag: so wie es grad von Lutheraner vorderseitig ergänzt wurde, finde ich es ok. --M1712 (Diskussion) 17:12, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Das Lemma ist mit der bereits genannten Gründen richtig. Nebenbei: Nach heutigem Informationsstand dürfte es auch gerichtlich um Mord handeln. --KurtR (Diskussion) 17:38, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nach dem heutigen Urteilsspruch sowieso. --Voyager (Diskussion) 12:28, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Schweizer Kriminalgeschichte Bearbeiten

Wo findet man diese, um abzugleichen, ob es das "grausamste Verbrechen" [Süddeutsche] ist?--Wikiseidank (Diskussion) 16:01, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Abzugleichen wird schwierig, weil der Grausamkeitsfaktor solcher Fälle auch Ansichtssache ist. Selbst hier steht ein Fragezeichen dahinter. --Netpilots 21:43, 23. Dez. 2018 (CET)Beantworten
@Wikiseidank: Du zitierst die SZ falsch, nicht das "grausamste Verbrechen", sondern "eines der grausamsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte." Und dies gibt der Link von Netpilots ziemlich auch her: Mit seiner abscheulichen und kalten Vorgehensweise reiht er sich ein in die sechs schlimmsten Serienmöder der letzten 100 Jahre in der Schweiz. --KurtR (Diskussion) 22:22, 23. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Ermittlungsmethoden Bearbeiten

Ich verstehe das Interesse daran, aber meiner Meinung nach sprengt das den Rahmen des Artikels. Zudem standen die Methoden aus gutem Grund unter Verschluss. Das Blick darauf pfeift, kann nicht der Anlass sein, dass hier 1:1 wiederzugeben. LG, --NiTen (Discworld) 20:25, 26. Dez. 2020 (CET)Beantworten

@NiTen: Ich sehe das ähnlich. Weitere Gründe: Gesichert ist es nicht, dann die Quelle ist eine Boulevardzeitung, dann kurz zuvor erschien ein Artikel in der Aargauer Zeitung, die eine andere Sicht hergibt. Ich habe es daher aus dem Artikel entfernt. --KurtR (Diskussion) 23:06, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten