René Osterwalder

Schweizer Sexualstraftäter

René Osterwalder (* 1954 in Stettfurt[1]) ist ein Schweizer Sexualstraftäter.

Osterwalder war in den 1990er Jahren ein erfolgreicher Informatikunternehmer in Dübendorf. In einer Zweitwohnung in Amsterdam missbrauchte er zwei Kleinkinder, die ein bzw. zwei Jahre alt waren, sexuell und quälte sie grausam. Nur durch Zufall entgingen sie dem Tod.[2] Unter anderem drückte Osterwalder die Kinder unter Wasser und versetzte ihnen Elektroschocks, bis sie nicht mehr reagierten. Seine Videoaufnahmen dieser Taten dienten später als Beweismittel gegen ihn.[3]

1994 wurde Osterwalder von den niederländischen Behörden wegen des illegalen Besitzes von Waffen verhaftet und in die Schweiz ausgeliefert. Der Fall erregte in der Schweizer Öffentlichkeit grosses Aufsehen.[2] Nach einem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit[3] verurteilte das Geschworenengericht des Kantons Zürich Osterwalder am 19. Mai 1998 unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung zu siebzehn Jahren Zuchthaus, und ordnete seine Verwahrung an.[4]

Osterwalder ist in der Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies verwahrt.[5] Auch im Gefängnis sorgte er für Schlagzeilen, etwa mit einem Hungerstreik 2013.[6] Seine Anträge auf Aufhebung der Verwahrung und bedingte Entlassung wurden von den Gerichten abgelehnt, zuletzt 2017.[7][5]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Peter Holenstein: Vom Millionär zum Babyquäler. In: Die Weltwoche. 7. März 2007, abgerufen am 29. Januar 2022.
  2. a b Stefan Hohler: Schweizer Kriminalgeschichte – Diese Mordfälle erschütterten die Schweiz. In: Der Bund. 12. April 2021, ISSN 0774-6156 (derbund.ch [abgerufen am 29. Januar 2022]).
  3. a b Ulla Fröhling: Vater unser in der Hölle : Inzest und Missbrauch eines Mädchens in den Abgründen einer satanistischen Sekte. mvg Verlag, 2015, ISBN 978-3-86415-709-7, S. 397 (google.ch [abgerufen am 29. Januar 2022]).
  4. Urteil 6A.36/2004 des Bundesgerichts vom 4. August 2004
  5. a b Urteil 6B_790/2017 des Bundesgerichts vom 18. Dezember 2017  
  6. Keystone-SDA: Baby-Quäler René Osterwalder bleibt verwahrt. In: Swissinfo. 5. Juli 2017, abgerufen am 29. Januar 2022.
  7. SDA/woz: Baby-Quäler Osterwalder bleibt verwahrt. In: Tages-Anzeiger. 22. Dezember 2017, ISSN 1422-9994 (tagesanzeiger.ch [abgerufen am 29. Januar 2022]).