Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Lottoland“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ministerpräsidentenkonferenz Oktober 2018

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In einem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz haben sich die Länder darauf verständigt, den Kampf gegen illegales Glücksspiel zu verschärfen ... Offen bleibt derweil, wie die Länder mit Online-Casinos umgehen. In ihrem Beschluss ist die Rede von einer „Wiedereinführung einer gesonderten Eingriffsbefugnis zum Vorgehen gegen Provider“, wohinter sich das Sperren von Webseiten verbirgt. (Süddeutsche Zeitung, 30.10.2018) (nicht signierter Beitrag von Fiona B. (Diskussion | Beiträge) 19:51, 21. Dez. 2018 (CET))Beantworten

Ein Kunde ist verurteilt worden? Wer sagt das? Wo ist das Urteil?

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Laut Artikel ist ein Kunde von Lottoland verurteilt worden, weil er bei Lottland Black Jack gespielt habe. Das ist falsch. Das war bei einem anderen Anbieter. Beide Quellen - „tarnkappe.info“ und „meedia“ - sprechen hier nicht von Lottoland. Das ist ein Fehlschluss des Wikipedianers Matthias M. Ich nehme das morgen raus, wenn hier nicht jemand mit dem Urteil anrückt, das zeigt, dass Lottoland der Anbieter war. Überdies gehört das Ganze sowieso nicht in den Artikel, denn die Verurteilung des Black-Jack-Spielers wurde aufgehoben. Nichts hat hier Rechtskraft gehabt.

Auf den Editzeilen-Kommentar hier bei der Platzierung der Ente will ich nicht weiter eingehen. Sie disqualifiziert sich selbst. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 16:06, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ach, bist du auch wieder hier, um deiner bezahlten Arbeit für Lottoland nachzugehen. Ich denke, wir halten uns an das, was in den Medien steht? Welcher andere Anbieter war es denn deiner Meinung nach, hast du da Quellen oder ist das dein "Insider-Wissen"? Interessant wäre allerdings tatsächlich, welches Gericht das Urteil wieder aufgehoben hat. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 17:29, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ist das nun also eine Theoriefindung von Dir? Wird nicht anders herum ein Schuh drauß? Muss nicht ordentlich belegt werden, wenn man was reinschreibt? Oder muss nun doch hier "DIE UNSCHULD" bewiesen werden? Bei aller Unsymphatie für den Laden. Mir dünkt, dass hier einige Kollegen jegliches Maß verlieren, wenn es gegen die phösen Bezahlschreiberlinge geht... also Bitte! --91.33.185.103 18:09, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe das Urteil herausgesucht und eingefügt. Unter [1] [2] wird es auch besprochen. Leider findet man zum Thema Glücksspiel nur komische Blogs im Internet, die in der Tat für uns hier eher ungeeignet sind. Zudem habe ich eine Zeitungsquelle als Beleg eingefügt, die das Urteil als "Signalwirkung" für die Internetglücksspielbranche ansieht. Ich denke, das macht es relevant. Leider ist in der Online-Fassung des Urteils der Beklagte redigiert und die Zeitung spricht auch nur von dem "Online-Casino mit Sitz in Gibraltar" oder "ausländischer Glücksspielanbieter". Die Quelle von Meeedia bringt es jedoch mit Lottoland in Verbindung. Wo das Urteil für die Berufung ist, weiß ich nicht. Wenn es bis morgen nicht eingefügt wird, nehme ich den Hinweis, dass das Urteil aufgehoben wurde raus. Gruß Matthias 20:34, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@Matthias M.: Diff; Also mit einer über zwei Jahre alten Quelle zu belegen, dass die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen kann ist so weit ich das weiß falsch. § 341 Spricht von 1 Woche Zeit. Also entweder hat sie es getan oder sie hat es nicht. Können tut sie es auf jeden Fall nicht mehr. Habitator terrae   21:39, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@Matthias M.: Du belegst bitte ganz sauber, dass Lottoland hier das beklagte Unternehmen war. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 11:06, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich hab den Sachverhalt entfernt. Wo ist eigentlich der Beleg dafür, dass Lottoland 2011 Black Jack angeboten hat? Wann war noch gleich die Unternehmensgründung? Einfach machen Hamburg (Diskussion) 11:35, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten
"Lottoland wurde 2013 als Nachfolgerin der gleichnamigen britischen Limited in Gibraltar gegründet" - Der Satz impliziert, dass es das Unternehmen vorher schon in anderer Form gab. Falls das nicht stimmt, ist die Formulierung im Artikel unsauber gewählt. Gruß Matthias 18:32, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Artikel der MZ

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Umseitig wurde ein Artikel aus der MZ als Beleg eingefügt, der vom gesamten Duktus her ganz offensichtlich ein gekaufter Werbeartikel ist. er besteht nur aus Lobhudeleien und unverblümten Werbungen für Lottoland und deren Produkte, ohne auch nur den Hauch von redaktioneller Distanz. Ein solches Machwerk taugt nicht als Beleg. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:29, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Nichts als Vermutung. Ich sehe ganz offensichtlich einen redaktionellen Artikel. --M@rcela   18:39, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
War klar, Du wolltest ja sogar das unverschämte Werbepamphlet von EmH so lassen hier, dass Du keine Probleme mit Werbeschreibern und deren Machwerken hier in der deWP hast ist bekannt. Und auch illegale Wettbüros in Steuerparadiesen machen Dir kein Problem, Hauptsache, der Rubel rollt. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:45, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Da ist nichts illegal. Aber in WP ist ja bekanntlich alles erlaubt, solange es gegen Firmen geht. Nur wenn mal irgendwas pro Firma auftaucht, dann ist gar nichts mehr erlaubt. Das wird allein rausgeschmissen, weil der Inhalt nicht gefällt. --M@rcela   19:00, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Umseitig gibt es ca. hundert Einzelnachweise, Kollege Sänger, wekche Hausnummer meinst Du? Grüße --JosFritz (Diskussion) 19:10, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die, die ich gerade wieder revertiert hatte, in der ein offensichtlicher Werbeartikel von Lottoland in der MZ als Beleg für den vorgeblichen Multimillionengewinn genommen wurde. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:16, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

(BK) Gerade gesehen, Entfernung geht in Ordnung, obwohl der Abschnitt durchaus einen hohen Humorfaktor hat. Klingt stark nach Loriot, fehlt nur die Boutique. --JosFritz (Diskussion) 19:20, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund einen Artikel als akzeptable Quelle zu tolerieren der glasklar ein Werbeartikel ist. Solche Werbeartikel sind mit NPOV nicht vereinbar.--Jonski (Diskussion) 19:39, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel heute eingefügt. Er ist tatsächlich etwas gar euphorisch geschrieben. Ich führte es aber 1. auf die regionale Verbundenheit zwischen Zeitung und "Gewinnerin" zurück (Berlin-Brandenburg) und hielt 2. die Mitteldeutsche Zeitung für eine verlässliche Quelle. Dürfen die überhaupt Nachrichten verbreiten, welche nicht stimmen? (nicht signierter Beitrag von BaumiSG (Diskussion | Beiträge) 21:53, 28. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Genau das ist es, wir haben Quellen nicht zu bewerten. Die MZ ist ein reputables Medium und deshalb zitierfähig. Bringt einen Beleg, daß der Artikel gekauft ist, bis dahin ist das gültig und bleibt drin. Ich kann genauso behaupten, daß Fußnote 34 gekauft ist und den Satz rausnehmrn. So geht's nicht. --M@rcela   22:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
In der Schweiz wird Schleichwerbung wie dieser gerade der Kampf angesagt:[3].--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 16:52, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Selbst wenn die Quelle ein zulässiger Beleg gemäß WP:Q wäre gehen solche Formulierungen wie "[...] kündigte ihren Job, sorgte dafür, dass ihre Mutter in Rente gehen konnte, finanzierte sich selbst den Führerschein und unternahm eine Rundreise durch die USA" gar nicht. Was soll das aussagen? Dass man mit mehreren Millionen unendlich viele Tolle Sachen machen kann? Dass ist jedem Menschen auf diese Planeten klar und daher ist ein hervorheben dieser Trivialität klar als manipulativ zu bewerten.--Jonski (Diskussion) 17:03, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Das Argument kann ich nachvollziehen. Wie wäre es nur mit dem ersten Satz: "Gemäss Mitteldeutscher Zeitung von Anfang 2020 hatte die Frau das Geld tatsächlich gewonnen. Die Echtheit dieses Artikel ist jedoch umstritten." (oder ähnlich)? Danke für eure konstruktiven Antworten. --BaumiSG (Diskussion) 01:51, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich bin entschieden dagegen. Native Ads und andere Schleichwerbung sind keine zuverlässigen Informationsquellen. Wenn wir sowas als Beleg anerkennen, können wir WP:Belege gleich in die Tonne treten. Nichts gegen Werbung (ich verdiene mein Geld damit), aber in WP hat sowas nichts zu suchen. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:29, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Wäre ich Journalist und sollte einen Artikel über Lottoland schreiben, würde ich bei Recherchen über diese Schmähschrift in Wikipedia stolpern, es würde genau so ein Artikel in der Zeitung entstehen. --M@rcela   10:43, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
[4] ist mittlerweile 404. Ich glaube damit hat sich die Diskussion erledigt. Gruß Matthias 13:21, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Erfordernis der Versicherung gegen hohe Gewinne

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Aus dem Artikel: "Um Gewinne auszahlen zu können, versichert sich das Unternehmen gegen hohe Wettgewinne" (mit zwei Einzelnachweisen). Nach meinem Verständnis liegt das Problem nicht bei hohen Gewinnen (weil die einfach an den Teilnehmer weitergegeben werden), sondern an ausbleibenden Gewinnen (weil Modelle angeboten werden, bei denen dem Teilnehmer ein Los kostenlos zur Verfügung gestellt wird). --BlackEyedLion (Diskussion) 23:12, 14. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Falsch verstanden. Die könne gar nichts weiterleiten, weil die gar nicht spielen, die bieten nur Wetten auf Lotterieergebnisse an ohne selber dran teilzunehmen. Also können sie auch nichts weiterleiten. Das ist das Prinzip dieser schwarzen Lotterien. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:27, 14. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Die Unternehmens-Einnahmen aus Lottogewinn-Wetten decken nicht unbedingt die Ausgaben im Fall, dass auf die richtigen Lottozahlen gewettet wurde. Wenn z. B. 10.000 Leute einen Tipp auf 6aus49 abgeben á 1€, stehen 10.000€ Einnahmen einer potentiellen Millionenauszahlung gegenüber. Gegen dieses Kostenrisiko wird eine Rückversicherung abgeschlossen. --Häresiarch (Diskussion) 11:49, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Lottoland hat mittlerweile eine deutsche Lizenz erhalten

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Lottoland hat im März 2024 eine deutsche Lizenz erhalten und ist in der Whitelist der Glücksspielbehörde gelistet.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist

Damit haben sich erst Mal die Diskussionen über die Legalität erledigt. Einzigen kritischen Punkte dürften sein, ob Lottoland die Gewinne an die Spieler tatsächlich auszahlt, und ob es für die Erteilen der Genehmigung nicht auch einer AGB bedürfte die den Rechtsanspruch und auch die Zahlungsfähigkeit absichert, und ob hier nicht ein deutscher Gerichtsstand sinnvoll wäre. --188.194.100.146 08:54, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten