Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

Amtsgericht in Brandenburg
(Weitergeleitet von Amtsgericht Fürstenwalde)

Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Frankfurt (Oder).

Die „Fürstengalerie“, in der sich auch das Amtsgericht befindet

Gerichtssitz und -bezirk Bearbeiten

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Fürstenwalde/Spree im Landkreis Oder-Spree im Osten des Landes Brandenburg.

Der 1.618 km² große Gerichtsbezirk umfasst die Städte und Gemeinden Bad Saarow, Beeskow, Berkenbrück, Briesen (Mark), Diensdorf-Radlow, Erkner, Friedland, Fürstenwalde/Spree, Gosen-Neu Zittau, Grünheide (Mark), Jacobsdorf, Langewahl, Madlitz-Wilmersdorf, Rauen, Reichenwalde, Rietz-Neuendorf, Schöneiche bei Berlin, Spreenhagen, Steinhöfel, Storkow (Mark), Tauche, Wendisch Rietz und Woltersdorf.[1] In ihm leben rund 128.000 Menschen.

Für Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Landwirtschaftssachen ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder) zuständig, das auch das Handels-, Genossenschafts-, Vereins-, Güterrechts- und Partnerschaftsregister führt. Mahnverfahren werden vom Amtsgericht Wedding als zentralem Mahngericht bearbeitet.

Übergeordnete Gerichte Bearbeiten

Dem Amtsgericht Fürstenwalde/Spree ist das Landgericht Frankfurt (Oder) übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.

Geschichte Bearbeiten

Im Ergebnis der Revolution von 1848/49 wurde zum 1. April 1849 das Gerichtswesen neu geordnet. In Frankfurt entstand das Kreisgericht Frankfurt a. d. Oder als Eingangsgericht, welches dem Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder nachgeordnet war. In Fürstenwalde entstand eine Zweigstelle des Frankfurter Kreisgerichts, die Gerichtskommission Fürstenwalde.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Frankfurt (Oder) wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Frankfurt (Oder) im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Frankfurt (Oder).

Sein Gerichtsbezirk umfasste

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Ziebingen gehalten.[3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Fürstenwalde zwischen 1945 und 1951 dem Landgericht Eberswalde zugeordnet. Von 1951 bis 1952 gehörte es zum Landgericht Cottbus. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Storkow in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree umgewandelt.[4] Gleichzeitig wurde das Amtsgericht Beeskow aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Fürstenwalde zugeordnet.[5] 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Fürstenwalde kam zum Kreis Fürstenwalde, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Fürstenwalde. Das Amtsgericht Fürstenwalde wurde aufgehoben.

Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[6] verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte, die Fortführung der Bezirksgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam als Landgerichte und die Errichtung eines weiteren Landgerichts in Neuruppin. Damit entstand das Amtsgericht Fürstenwalde neu.

Gebäude Bearbeiten

Das Gericht ist im Stadtzentrum in der „Fürstengalerie“, Eisenbahnstraße 8, untergebracht.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. § 2 des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg, abgerufen am 8. August 2017
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 416, Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 396 online
  4. Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952, S. 199, Digitalisat
  5. Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952, S. 161, Digitalisat
  6. GVBl. I S. 198

Koordinaten: 52° 21′ 32,8″ N, 14° 3′ 42,7″ O