Handelsregister

öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute führt

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.

Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.

Handelsregister werden entweder von Gerichten (zum Beispiel den Amtsgerichten als Registergerichte in Deutschland und den Landesgerichten in Österreich) oder von gesonderten Ämtern (wie dem Handelsregisteramt in der Schweiz oder dem Companies House im Vereinigten Königreich) geführt. Beispiele für nationale Handelsregister sind:

In den Niederlanden[1] ebenso wie in Italien und einer Reihe weiterer Länder wird das Handelsregister bei den Handelskammern geführt.

Im Rahmen des European Business Registers wird versucht, eine europaweite Schnittstelle für die nationalen europäischen Handelsregister zu installieren.

Literatur Bearbeiten

  • Eckhart Gustavus, Walter Böhringer, Robin Melchior: Handelsregister-Anmeldungen. Wegweiser mit Übersichten und Rechtsprechungs-Leitsätzen zum Registerrecht, 7. neu bearbeitete Auflage, Köln 2009, ISBN 978-3-504-45517-0.
  • Alexander Krafka: Einführung in das Registerrecht, 2. neu bearbeitete Auflage, München 2008, ISBN 978-3-406-57607-2.
  • Eckhart Gustavus: Handels- und Registerrecht, 4. völlig neu bearbeitete Auflage, (Rechtspfleger-Studienbücher, Bd. 2), Bielefeld 2001, ISBN 3-7694-0598-6.
  • Martin Schmidt-Kessel, Gerd Leutner, Peter-Hendrik Müther: Handelsregisterrecht. §§ 8-16 HGB, 378-401 FamFG, HandelsregisterVO mit Kurzdarstellungen zum ausländischen Gesellschafts- und Registerrecht. Kommentar, (Beck’sche Kurz-Kommentare, Bd. 61), München 2010, ISBN 978-3-406-56205-1.

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Handelsregister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. http://www.niederländisches-recht.de/blog/item/27-niederlaendisches-handelsregister-kvk@1@2Vorlage:Toter Link/www.xn--niederlndisches-recht-c2b.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.