Der Text stammt komplett von http://wikimedia.de/images/a/a2/IRights_CC-NC_Leitfaden_web.pdf, Lizenz: CC-by-sa-3.0 de. Unsere hiesige Lizenz ist aber unported. Mir wäre neu, dass die einfach so austauschbar sind. Löschantrag wegen URV? (bzw. Freigabe erforderlich?) --Martina Disk. 21:38, 4. Mai 2012 (CEST)

Halte ich für vollkommen überzogen... -- Chaddy · DDÜP 02:03, 5. Mai 2012 (CEST)
Einfach austauschbar sind die in der Tat nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Abwandlung von CC-BY-SA 3.0 DE unter CC-BY-SA 3.0 Unported verfügbar zu machen, was eineindeutig aus dem Lizenztext hervorgeht. Unter 4. b. des Lizenztextes heißt es: "Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen [...] der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts [...] verbreiten oder öffentlich zeigen." Das man sich in diesem Fall auf eine Abwandlung berufen kann, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Hierdurch wird allerdings die grundsätzliche Kompatibilität zwischen ported und unported, unter sonst gleichen Bedingungen, aufgezeigt. Zur Frage einer möglichen URV: Im Impressum findet sich ein Flickenteppich an Informationen, die den unter Abschnitt 4. c. "Verbreitung und das öffentliche Zeigen" genannten Bedingungen genüge tun.
Name: "P. Klimpel – Hrsg.: Wikimedia Deutschland, iRights. info, CC DE | Lizenz: CC BY-SA 3.0 de"
Titel des Inhalts: "Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung «nicht-kommerziell – NC«"
URI: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
Für fragwürdig halte ich die Art und Weise des Einbindens in die Deutsche Wikipedia. Hierzu gibt es in den Nutzungsbedingungen im Abschnitt "Text-Import" eine klare Ansage: "Wenn du einen Text unter einer kompatiblen Lizenz, welche die Nennung der Autoren erfordert, importierst, musst du in angemessener Weise die Autorschaft dokumentieren. Wo eine solche Dokumentation über Versionsgeschichten üblich ist (etwa beim Wikimedia-internen Übertragen von Texten), ist es für einen Import ausreichend, wenn die Namensnennung in der Zusammenfassungszeile erfolgt, welche in der Versionsgeschichte einsehbar ist. Der von dir importierte Text kann unabhängig von der Lizenzierung zurückgewiesen werden, wenn die Anforderungen an die Namensnennung zu aufdringlich anmuten."
Da besteht eindeutig Nachsteuerungsbedarf. Ob man eine Box um den Text setzen sollte, oder nur die Versionsgeschichte anzupassen ist, oder eine andere Variante nutzt, um der Lizenz genüge zu tun, wird sich zeigen. In meinen Augen eine Frage der technischen Implementierung der verstreuten Lizenzinformation.
Was definitiv nicht geht ist die Einbindung des Titelbildes ohne Lizenz: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:150px-IRights.png&oldid=102824818 Dessen freie Lizenzierung ist scheinbar auch nicht vorgesehen, denn schließlich steht dort: "Der Text dieser Broschüre wird freigegeben unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen, Version 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0 de)". Die Prämisse ist eine vorhandene Schöpfungshöhe, von der ich hier ausgehe.
Regards, Peter Weis (Diskussion) 13:44, 5. Mai 2012 (CEST)

urheberrechte

Ich bin Autorin eines Buches,dass bei Ihnen gelistet war. Meine Frage zielt darauf hin. In der Hoffnung eine Antwort zu bekommen. Mit frdl. Grüßen Monika Rieck-83.189.48.60 20:31, 5. Mai 2012 (CEST) Klicke

Wie lautet denn die Frage, auf die Sie eine Antwort suchen? --Don-kun Diskussion Bewertung 21:08, 5. Mai 2012 (CEST)

Ich möchte das Logo einer seit 1991 nicht mehr bestehenden Firma hochladen, dessen ehemaliger Besitzer gestorben ist. Welche Lizenzbestimmung muss ich beachten resp. auswählen.--Claus Diskussionsseite 17:32, 4. Mai 2012 (CEST)

Die von dir dargestellten Rahmenbedingungen haben in diesem Fall keine Auswirkungen, es gelten die allgemeinen Regeln für Logos: Wenn das Logo nicht die nötige gestalterisch-schöpfende Individualität erreicht, {{Bild-LogoSH}}, sonst benötigen wir eine Freigabe des Urhebers. --ireas :disk: :bew: 12:51, 8. Mai 2012 (CEST)

Verletzt der Artikel die Urheberrechte von Joseph Goebbels? Was ist mit dem Weblink, der die komplette Rede als MP3 beinhaltet? Ich würde persönlich URV bejahen, was meinen die Experten? --Constructor 01:50, 1. Mai 2012 (CEST)

hallo Conspiration, wenn du mein persönliches bauchgefühl dazu wissen willst: ich halte die darstellung im artikel für nicht allzu problematisch. die auswertung der rede ist ja zum beispiel sehr ausführlich; eine wissenschaftliche auswertung ohne jedenfalls partiellen abdruck der relevanten teile der rede erscheint schwerlich möglich. diese hürde zu überwinden ist aber ja selbst die intention hinter der regelung für das wissenschaftliche großzitat. und man beachte wie klein der hiesige auszug ohnehin im verhältnis zur gesamten, „rund 109 Minuten dauernden“ rede ist. insofern habe ich da persönlich keine großen bedenken. grüße, —Pill (Kontakt) 23:09, 11. Mai 2012 (CEST)

Link zu einem PDF (vollständig eingescanntes Buch) auf einer Website

Sorry, ich hab trotz Suche nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden: Ich habe vorher auf der Literaturliste zu Ludwik Fleck ein Buch hinzugefügt – inkl. Link zu einer vollständigen PDF-Version (wenn auch die Qualität nicht gerade hervorragend ist). Gerade ist mir eingefallen, dass das vielleicht aus rechtlichen Gründen nicht sonderlich vernünftig war… Hier ist der fragliche Link: PDF-Datei; 110,2 MB

Der Link geht auf die Website des Ludwik Fleck Zentrums (das PDF ist unter Online-Dokumentation zu finden), dort wird explizit "dem Springer Verlag für die grosszügige Erlaubnis zur Aufschaltung der Publikation" gedankt.

Meine Frage: Soll ich den Link zum PDF wieder löschen oder ist das rechtlich unproblematisch? -- Stefan Nagy (Diskussion) 18:42, 11. Mai 2012 (CEST)

Das ist unproblematisch. --Marcela   18:47, 11. Mai 2012 (CEST)
Danke für die rasche Antwort! -- Stefan Nagy (Diskussion) 18:52, 11. Mai 2012 (CEST)

Zitieren aus Musikvideos

Darf man Sätze aus Musikvideos zitieren? (In meinem Fall bloß einer) Grüße, Lukas²³ 22:08, 11. Mai 2012 (CEST)

hallo Lukas23, es macht keinen unterschied, ob du aus einem gesprochenen sprachwerk oder einem gedruckt vorliegenden sprachwerk zitierst. dir stehen folglich zwei optionen zur verfügung: a) der einzelne satz unterliegt keinem urheberrechtlichen schutz oder b) du kannst ihn im üblichen rahmen des zitatrechts zitieren (hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Zitate#Zitatrecht). grüße, —Pill (Kontakt) 23:01, 11. Mai 2012 (CEST)
Den Rest hab ich ja schon gewusst, war mir nur nicht bei Musikvideos ganz sicher. Ich bin wohl übervorsichtig. (War für den Artikel How to Love) Grüße, Lukas²³ 23:28, 11. Mai 2012 (CEST)

Österreichische Briefmarke

Ist diese Abbildung einer österreichischen Briefmarke gemeinfrei als amtliches Werk? Kann man sie hier oder auf Commons hochladen? --MF-W 15:00, 13. Mai 2012 (CEST)

Mir ist kein Rechtfertigungsgrund dafür bekannt, weshalb sie gemeinfrei sein sollte. § 7 Abs. 1 UrhG (1. Fallgruppe) ist noch analog zum deutschen UrhG; warum man denn aber eine schon im deutschen Recht von allen Seiten (und jüngst auch gerichtlich) für unzulässig befundene Übertragung der Schutzfreiheit von amtlichen Werken auf die in amtlichen Werken veröffentlichten Abbilder von Briefmarken auf österreichische Briefmarken anwenden soll, leuchtet nicht so recht ein (auch die Fotos deutscher Briefmarken werden aktuell auf Commons geregelt gelöscht). Vgl. in diesem Sinne auch neben der auf WP:DÜP/S dargestellten deutschen Literaturmeinung auch Walter, Österreichisches Urheberrecht, Kap. 2, Rn. 311, der für den in dieser Hinsicht nicht anders liegenden Fall von Münzen und Banknoten eine solche Übertragung der Ausnahmevorschrift noch nicht einmal erwägt. Falls das Motiv also geschützt ist, sehe ich nicht, wie man es genehmigungsfrei in Wikipedia oder Commons nutzen können soll. Grüße, —Pill (Kontakt) 15:35, 13. Mai 2012 (CEST)
Ich danke für diese sachkundigen Infos und habe das Bild in der Cherokee-Wikipedia gelöscht. --MF-W 16:01, 13. Mai 2012 (CEST)

Schöpfungshöhe

Mir liegt ein 1982 veröffentlichtes Werk vor, in dem zahlreiche deutsche Kriegsschiffe als Zeichnugnen in Silhouette abgebildet sind. Meines Erachtens dürfte die Schöpfungshöhe nicht ausreichen, um daraus ein Urheberrecht abzuleiten. Wären diese Zeichnungen damit gemeinfrei, oder gibt es andere Gründe, die gegen eine Verwendung in WP sprechen? --78.53.44.237 18:35, 13. Mai 2012 (CEST)

hallo, wenn sie keinem urheberrechtlichen schutz unterliegen, fällt mir jedenfalls kein grund ein, weshalb sie in wikipedia nicht verwendet werden könnten (gibt natürlich ein paar hyper-spezielle ausnahmen des urheberrechts, aber i.d.r. sollte da sonst kein problem bestehen). wie gesagt, wenn sie keinem schutz unterliegen. bitte beachte bei der prüfung der schutzfähigkeit, dass zeichnungen von kriegsschiffen – falls geschützt – i.d.r. schutz als darstellungen wissenschaftlicher oder technischer art (§ 2 abs. 7 urhg) genießen würden (ergo: relevant ist der eigenschöpferische gehalt der darstellung). grüße, —Pill (Kontakt) 00:34, 17. Mai 2012 (CEST)

Sorry,

aber mit solchen Sachen kenn ich mich gar net aus. Dieses CD-Cover hat ja sehr wahrscheinlich keine SH, aber darf man es verwenden?? --Lukas²³ 19:08, 14. Mai 2012 (CEST)

Ja und nein. Du darfst es sicher zeigen, aber nicht auf ein CD-Cover kleben ;-) -- ST 19:09, 14. Mai 2012 (CEST)
Wat? *confused* Ich darf es also hier in der Wikipedia verwenden? --Lukas²³ 19:15, 14. Mai 2012 (CEST)
Und dafür dann {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} verwenden? --Lukas²³ 19:17, 14. Mai 2012 (CEST)
Ja, das darfst du. Bitte aber auch noch Vorlage:Logo dazusetzen. Das ist zwar kein Logo, aber vermutlich dennoch markenrechtlich geschützt (was für die Verwenung in der Wikipedia aber kein Problem darstellt) - deshalb dieser Hinweisbaustein. -- Chaddy · DDÜP 19:56, 14. Mai 2012 (CEST)
Ganz ehrlich, das Bild würden die auch auf Commons nehmen. -- Liliana 18:23, 16. Mai 2012 (CEST)
Echt? --Lukas²³ 18:48, 16. Mai 2012 (CEST)
Selbst nach US-Recht kann man etwas Text und drei Kreise nicht schützen. -- Liliana 18:52, 16. Mai 2012 (CEST)

Lizenzfrage

Sehr geehrte Wikipedianer,

ich möchte im Artikel über den Künstler Alfons Epple ein Bild einbinden und bin mir über die Lizenzbestimmung im unklaren.

Es handelt sich um ein Gemälde des Künstlers Alfons Epple von 1927. Gestorben ist der Künstler 1948. Das Gemälde ist über eine Auktion in den Besitz eines Nachfahren den Künstlers gekommen. Dieser hat mir ausdrücklich erlaubt, eine Fotografie des Gemäldes für den Wikipedia-Artikel zu nutzen.

Außerdem wurde das Gemälde bereits in dem Ausstellungs-Katalog Gabriele Frommer / Hans Bucher (Hg.): Alfons Epple 1899-1948. Spuren eines Künstlerlebens. Fridingen 1993. Abb. 11 abgedruckt (vermutlich vor der Auktion bei der das Gemälde in den Besitz des Nachfahren gelangte).

Habe ich mit der Erlaubnis durch den Besitzer des Gemäldes das Recht die Abbildung des Gemäldes bei Wiki-Commons hochzuladen und wenn ja, welche Angaben muss ich dann bei dem Upload-Prozess unbedingt machen?

Ich habe nun schon öfters versucht, mich in die rechtlichen Grundladen von Wikipedia, Wiki-CCommons und Bildrechte generell einzulesen aber ich verstehe es einfach nicht und bitte daher um Hilfe von erfahrenen Usern. VIELEN DANK

Liebe GRüße K. Flasche --K. Flasche (Diskussion) 12:29, 16. Mai 2012 (CEST)

Nein, diese Erlaubnis genügt nicht. Der Besitz des Gemäldes bedeutet nicht automatisch der Besitz der Nutzungsrechte. Die Erlaubnis muss vom Erben der Nutzungsrechte gegeben werden. Wer das ist, müsste der Nachfahre des Künstlers in Erfahrung bringen können. Vielleicht ist er es auch tatsächlich selbst, aber wie gesagt ist das unabhängig vom Besitz des Kunstwerks. --Don-kun Diskussion Bewertung 13:05, 16. Mai 2012 (CEST)
DANKE schon einmal. Aber gehen mit dem Kauf es Gemäldes nicht die Nutzungsrechte auf den Käufer über? --K. Flasche (Diskussion) 13:23, 16. Mai 2012 (CEST)
Liegt am Urheber, ist in §12 UrhG geregelt. --Morny (Diskussion) 16:47, 16. Mai 2012 (CEST)
hallo K. Flasche, in der regel wird es so sein, dass beim kauf eines/des werkexemplars gar keine nutzungsrechte eingeräumt werden; es gibt gewisse grauzonen, wo konkludent gewisse rechte eingeräumt werden (bisweilen im bereich der architektur z.b.), aber am beispiel eines gemäldes scheint mir das schon schwer nachvollziehbar und ohnehin werden derartige konkludente einräumungen wohl bei weitem nicht den umfang haben, der für eine freie lizenzierung notwendig ist (die einräumung von nutzungsrechten muss ja immer unzweideutig zum ausdruck gebracht werden). insofern wird das ohne genehmigung leider nicht funktionieren. grüße, —Pill (Kontakt) 00:47, 17. Mai 2012 (CEST)

Rückseite einer Computermaus

Ich möchte gerne ein Foto der Rückseite einer Computermaus in den Artikel Polytetrafluorethylen einfügen, um den PTFE-Ring zu zeigen, auf dem sie gleitet. Ist es besser, dazu die diversen Logos (der Herstellerfirma Apple und anderer Organisationen wie der FCC), die auf der Rückseite aufgedruckt sind, unkenntlich zu machen?--Uwe W. (Diskussion) 20:41, 16. Mai 2012 (CEST)

Bitte nicht! Manche möchten das zwar, weil sie überall Werbung wittern, solche Manipulationen entbehren aber jeder Erfordernis. --Marcela   20:45, 16. Mai 2012 (CEST)

Fotos auf Flickr

hier und hier gibt es Fotos eines Modells der Boeing 2707-200. Ob die Aufnahmen im Innenraum des Gebäudes erlaubt wurden, oder nicht steht leider nicht in der Bildbeschreibung. Sind die Bilder nutzbar, oder sollte man sie nicht hochladen? --Uwe W. (Diskussion) 20:41, 16. Mai 2012 (CEST)

Auf Commons sind solche Bilder jedenfalls problematisch und werden gerne gelöscht, da man dort maßstäbliche Modelle gleichermaßen als urheberrechtlich geschützte Objekte ansieht, wie etwa Skulpturen. -- Herby 12:39, 17. Mai 2012 (CEST)

Kennzichnung Openstreetmap

Ich baue gerade einen Flyer für die WikiCon, darauf soll eine Karte enthalten sein. Ich baue die aus Screenshots von OSM. Auf http://www.openstreetmap.org/copyright finde ich, wie sowas zu kennteichnen ist. Ich würde also drunterschreiben:

Nun meine Fragen: Ic glaube, mich dunkel zu erinnern, daß OSM eine Lizenzänderung machen wollte oder gemacht hat? Ist die Kennzeichnung so ok, zu viel oder zu wenig? --Marcela   20:29, 11. Mai 2012 (CEST)

Der Link zur Lizenz sollte idealerweise auf http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode lauten, denn nur der Legalcode ist rechtlich bindend. Sofern es sich bei dem von dir erstellten Werk um ein Derivative Work handelt, ist auch darüber eine Angabe erforderlich; etwa: "Bearbeitung der Original OSM-Karte". Die Frage ob eine Liste der Autoren für deinen Kartenbereich notwendig ist, hängt davon ab, ob die OSM-Nutzer der Verkürzung der Namensnennung in der unter http://www.openstreetmap.org/copyright ausgeführten Weise zugestimmt haben oder nicht - z.B. über die AGB. Ich beziehe mich in Ausführungen auf 4.c) der Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode
Regards, Peter Weis (Diskussion) 19:22, 18. Mai 2012 (CEST)

Lichtbild von eigener Kamera, unbekannter Photograph

Ganz einfache Situation: Ich gebe jemanden MEINE Kamera und ersuche, ein Bild von MIR zu machen. Es läßt sich heute nicht mehr feststellen, wer die besagte Person war. Kann ein derartiges Bild hier verwendet werden? --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 17:19, 16. Mai 2012 (CEST)

Möglicherweise ist da dann $55 des österr. Urheberrechtes anwendbar:

§ 55. (1) Von einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis einer Person dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Besteller und seine Erben sowie der Abgebildete und nach seinem Tode die mit ihm in gerader Linie Verwandten und sein überlebender Ehegatte oder Lebensgefährte einzelne Lichtbilder herstellen oder durch einen anderen, auch gegen Entgelt, herstellen lassen.
(2) Abs. 1 gilt jedoch für Bildnisse, die in einem Druckverfahren, in einem photographischen oder in einem der Photographie ähnlichen Verfahren hergestellt sind, nur, wenn sich die im Abs. 1 angeführten Personen weitere in diesen Verfahren hergestellte Werkstücke von dem Berechtigten überhaupt nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten beschaffen können.

Ansonsten dürfte man von einer derartigen digitalen Aufnahme nie einen Ausdruck machen... --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 17:38, 16. Mai 2012 (CEST)

Wo kein Kläger da kein Richter. Soll doch der Fotograf beweisen, dass er es war, der den Auslöser gedrückt hat ... Grüße --h-stt !? 17:46, 16. Mai 2012 (CEST)
Auch wenn die Führung eines derartigen Beweises juristisch denkunmöglich ist, wie soll man hier damit umgehen? Ich stehe hier gerade mit einem derartigen Bild an ... --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 18:13, 16. Mai 2012 (CEST)
Such dir einen Familienangehörigen, der angibt das Bild gemacht zu haben, und lass ihn eine Mail an das Support Team schreiben. Grüße --h-stt !? 18:41, 16. Mai 2012 (CEST)
Es geht hier nicht um "wie ziehe ich am Besten eine Linke ab", sondern wie mit derartigen Bildern umgegangen werden soll. --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 18:44, 16. Mai 2012 (CEST)
+1 Wir wollen hier freie Inhalte schaffen, die jedermann zu jedem Zweck bedenkenlos benutzen kann. Gefakte Freigaben helfen einem Nachnutzer nicht, wenn der tatsächliche Urheber ihn belangt, und wir sollten gemeinsam darauf achten, dass wir "Tipps" in diese Richtung unterbinden. Sie bringen im Ergebnis das Projekt als URV-Grabbelkiste in Verruf. --Martina Disk. 20:29, 16. Mai 2012 (CEST)

@Sarras: Jemand (ich glaube Ralf Roletschek war's) hat hier mal geschrieben, dass derjenige, der für die Aufnahme die geistige Schöpfungsleistung erbracht hat, der Urheber ist. Wenn er also Hintergrund, Ausschnitt, Belichtung usw. vorher gewählt hat und dann nur noch jemand anderen den Auslöser drücken lässt, hat derjenige keine eigene schöpferische Leistung erbracht und kann daher keine Urheberrechte geltend machen, so die Auffassung. Hat der "Auslöser" aber selber die Entfernung eingestellt, den Ausschnitt usw. gewählt, vielleicht sogar noch Anweisungen gegeben, wie du stehen oder gucken sollst - dann Finger weg ohne ausdrückliche Erlaubnis. --Martina Disk. 20:35, 16. Mai 2012 (CEST)

(BK) Prinzipiell stimme ich dem zu, gefälschte Freigaben taugen nichts. Nun ist es aber so, daß du selbst als Urheber giltst, wenn du einem Fremden die kamera gibts, vorher alles einstellst, den Ausschnitt wählst und der Fremde nur noch den Auslöser drückt. Er ist dann nicht schöpferisch tätig sondern sowas wie ein menschlicher Fernauslöser. In Gesetzeskommentaren ist man sich da übereinstimmend einig. --Marcela   20:36, 16. Mai 2012 (CEST)
Würde das nicht die Nutzung eines Stativs voraussetzen? Ansonsten wählt der Benutzer ja immer den Ausschnitt selbst.
@h-stt Wenn wir so argumentieren können wir das lizenzieren auch gleich bleiben lassen, wird schon niemand vorbeikommen und seine Rechte einfordern... und sonst soll er mal beweisen, dass er der Urheber ist....
--188.40.105.142 20:48, 16. Mai 2012 (CEST)
"Ansonsten wählt der Benutzer ja immer den Ausschnitt selbst" - naja, nur eingeschränkt. Sicher kann man jemandem, den man anweist, eine Fotografie zu machen, den Ausschnitt nicht zentimetergenau vorgeben, aber doch im Grossen und Ganzen - wenn der "Helfer" den Besitzer des Apparats fotografieren soll und letzterer festlegt, wo er sich für das Foto hinstellt, ist die Freiheit des Fotografierenden in Bezug auf den Ausschnitt vielleicht eingeschränkt genug, um keine für einen urheberrechtlichen Schutz ausreichende Kreativität gelten zu lassen? In der Schweiz wäre das eh alles egal, da die meisten "unkreativen" Fotografien nicht schutzfähig sind ;-) Gestumblindi 20:55, 16. Mai 2012 (CEST)
Wir müssen da nicht großartig mutmaßen. Schricker sieht es seit der 2. Auflage eindeutig. --Marcela   20:59, 16. Mai 2012 (CEST)
Der Benutzer, der hier die Frage gestellt hat, kommt allerdings ausweislich seiner Benutzerseite aus Österreich. D.h. ihn wird in erster Linie die Rechtslage in Österreich interessieren, zu der Schricker sich natürlich nicht äussert ;-) Gestumblindi 21:06, 16. Mai 2012 (CEST)
(BK) Ich würde nun bei den meisten Fotos a la "Können Sie mal so nett sein und ein Bild machen" davon ausgehen, dass die Urheberrechte beim Kamera-Besitzer liegen. Denn meistens will er ja ein Foto an einer bestimmten erinnerungswürdigen Stelle und lächelt in die Kamera und der andere drückt den Auslöser, ohne noch was an der Kamera herumzuschrauben. Das einzige, was er bestimmt ist ja nur, ob man ein paar Zentimeter rechts oder links abgebildet wird. --Micha 21:08, 16. Mai 2012 (CEST)

ich sage jetzt mal besser nichts zu den projektschädlichen „tipps“ von h-stt. es gibt von seiten des fragestellers hier kein indiz dafür, dass hier irgendjemand dem fotografen den kompletten aufbau bereitgestellt hat, ich weiß nicht, weshalb wir hier herumspekulieren müssen (natürlich ist derjenige urheber, der den ganzen aufbau macht, wenn der fotograf wirklich nur auf den knopf drückt, alles andere würde § 2 urhg ja entgegenlaufen) – es gibt hier doch keinen anhaltspunkt dafür, insofern würde ich wie üblich antworten: wenn der andere das foto macht, ist er der urheber. die ausnahmevorschrift in § 55 öurhg ist sicherlich nicht darauf anwendbar (rechtssystematisch widersinnig), mir liegt im moment aber leider nichts handfestes dazu vor (sitze im bahnhof), bin aber durch den wortlaut versichert, dass es nur für die nutzung durch den urheber gilt (wenn man den wortlaut von § 55 urhg zugrunde legt, wird das ja deutlich. es heißt unmissverständlich nur, dass er davon lichtbilder anfertigen darf; der gesetzgeber will sicherlich nicht ohne jedes vertragsverhältnis dem abgebildeten das recht einräume, unterlizenzen an dem bild einzuräumen. man sieht das auch an dem hier nicht zitierten absatz 3, der klarstellt, dass die vervielfältigungsstücke (ergo körperlich festgelegte werkverkörperungen) weitergegeben werden dürfen – das wäre mit Sarras’ Lesart überflüssig. ist ja auch analog zur ähnlichen ausnahmevorschrift im deutschen urhg. die antwort lautet nach hiesig dargestelltem kenntnisstand also: nein, die bilder sind nicht genehmigungsfrei nutzbar. —Pill (Kontakt) 21:23, 16. Mai 2012 (CEST)

Diese Auslegen würde aber bedeuten, daß man sich bereits beim Ausdrucken eines digitalen Photos, das man nicht selbst mit der eigenen Kamera aufgenommen hat, einer URV schuldig macht ... Kann mir nicht vorstellen, daß dies die Intention des Gesetzgebers war. Kleine Verschärfung: A aus Deutschland bittet ihm unbekannten B aus Österreich ein Photo von ihm vor dem Genfer See zu machen. Welches Recht gilt? Darf er das Photo ausdrucken? Auf die eigene Web-Seite hochladen? --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 22:16, 16. Mai 2012 (CEST)
Das ist in Schutzlandprinzip beschrieben. --Marcela   22:28, 16. Mai 2012 (CEST)
hoi Sarras, nein, im gegenteil, sie würde genau das nicht bedeuten (denn der ausdruck ist just die körperliche festlegung, um die es geht – wenn du so willst trifft die ausnahmevorschrift genau auf so einen fall zu; intention des korrespondierenden § 60 durhg: „Sinn der Vorschrift ist es, den Bestellern oder Abgebildeten zu ermöglichen, Erinnerungsstücke von Bildnissen herzustellen und Vervielfältigungsstücke zu verschenken.“ [wandtke/bullinger, 3. aufl. 2009]). es geht unter den gemachten annahmen nur darum, dass du nicht dadurch, dass du dich von jemandem mit deinem foto fotografieren lässt, irgendwie zu umfassenden ausschließlichen nutzungsrechten an dem bildnis kommst, wie das für eine freie lizenzierung nötig wäre. übrigens gäbe es – wenn die analogie zum deutschen recht besteht, wovon ich ausgehe – beim ausdruck ja auch schon deshalb kein problem, weil du durch den ausdruck eine offensichtlich rechtmäßige hergestellte vorlage (das bild, das der fotografierende in deiner kamera gespeichert hat) zum privaten gebrauch vervielfältigst (§ 53 durhg), was insoweit natürlich auch bei nicht-bildnissen eingreift – aber du darfst natürlich nicht nach belieben mit dem fremden bild verfahren, auch wenn es auf deiner kamera gespeichert ist. zur zweiten frage siehe Ralfs antwort. grüße, —Pill (Kontakt) 00:26, 17. Mai 2012 (CEST)
Diese (immer wieder auftauchende) Fragestellung halte ich für akademisch und spitzfindig. Ist überhaupt ein (Rechts-)Fall bekannt, bei dem ein solcher «Stellvertreter-Fotograf» seine «Rechte» geltend machte? Im Zweifelsfall ist so ein Bild doch einfach auf dem Stativ oder mit sonstwo aufgesetzter Kamera und mit Selbstauslöser entstanden. Ich möchte sehen, wie man mir das Gegenteil nachweisen wollte. --Хрюша ? ! ? ! 12:56, 17. Mai 2012 (CEST)
Nein, „im Zweifelsfall“ ist es sicherlich nicht so entstanden, das wäre reine Spekulation. Wenn ich auf der Straße jemanden anspreche und ihn bitte, ein Foto von mir zu machen, dann leuchte ich jedenfalls nicht das Feld aus und lege mit Stativ den Bildausschnitt fest, um dem Fotografen dann zu sagen: Drück bloß nur den Knopf und wage es nicht, noch etwas anderes zu tun. Das als Standardfall zu prolamieren, wäre abwegig. Außerdem geht es nicht darum, ob dir irgendjemand das Gegenteil beweisen kann. —Pill (Kontakt) 13:19, 17. Mai 2012 (CEST)
Selbstverständlich kann ich von jedem meiner derartigen Bilder 'behaupten', es wäre mit Selbstauslöser und Stativ entstanden. Aber darum - abgesehen von einer von mir verabscheuten Unehrlichkeit in diesem Vorgang - geht es nicht. Dieses Projekt kann auf Dauer nur funktionieren, wenn es sozusagen 'mit weißer Weste' agiert. Auch wenn ich persönlich meine Probleme mit dieser Auslegung des Urheberrechtes habe, ist dies dennoch zu akzeptieren. Jedenfalls werde ich nie wieder ein Photo unter Zuhilfenahme Anderer anfertigen - sondern halt Stativ und Selbstauslöser immer mitschleppen. --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 15:27, 17. Mai 2012 (CEST)

PS: Bei modernen Digitalkameras kann man die Verwendung des Selbstauslösers aus den Bild-Metadaten auslesen. --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 15:27, 17. Mai 2012 (CEST)

Bild-Metadaten können aber beliebig verändert werden ;-) Gestumblindi 04:10, 18. Mai 2012 (CEST)
@ Sarras: Die weisse Rüstung und die rosarote Brille stehen dir gut ;0}. Ich wollte damit nur sagen, dass um diese «Stellvertreter-Fotograf»-Thematik ein meiner Meinung nach unnötiges Aufheben gemacht wird. Weshalb wohl hat noch niemand meine Frage nach einem konkreten Fall beantwortet? Mir stellt sich diese Frage nicht, da ich eh immer das Stativ bei mir habe und hatte – zu einer Zeit, als noch niemand von WP und freien Bildern träumte. Den Selbstauslöser brauche ich nicht extra mitschleppen, der ist bei meiner Kamera eingebaut; falls du den Fernauslöser meintest, auch der ist selbstvertsändlich immer auf Mann. Und wie schon Gestumblindi erwähnt, die Metadaten sind auch nicht mehr, was sie einmal waren.
Welche rosarote Brille? Nur weil ich eine legale Lösung anstrebe? Zur Manipulation der Meta-Daten: Da kommt dann eine vorsätzliche Handlung hinzu. Vorsätzliche Täuschung kann aber als Betrug verfolgt werden. --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 12:47, 18. Mai 2012 (CEST)
@ Pill: «Außerdem geht es nicht darum, ob dir irgendjemand das Gegenteil beweisen kann.» Eben, wie ich schon schrieb, rein akademische Fragestellung. Wie oft wird hier, mit Recht, auf alte Diskussionen verwiesen? Bei dieser Frage versucht man sich immer wieder gerne in sich teils widersprechenden Erklärungen. Eine klare, eindeutige Aussage habe ich aber noch nicht gelesen. -- Хрюша ? ! ? ! 09:05, 18. Mai 2012 (CEST)
Nichts „eben“. Es handelt sich um keine rein akademische Fragestellung, sondern um eine praktische Fragestellung. —Pill (Kontakt) 10:45, 18. Mai 2012 (CEST)
Ja genau. Und deshalb brauchen wir eine praktikable Lösung. Grüße --h-stt !? 11:53, 18. Mai 2012 (CEST)
Primär eine legale! Praktikabilität ist nice to have, aber leider sekundär. --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 12:47, 18. Mai 2012 (CEST)

Aufnahmen, die auf dem Gelände von Flughäfen entstanden sind

Hier wird über ein BGH Urteil von 2010 geschrieben, nachdem das Fotografieren auf fremden Grund, außer mit vorheriger Genehmigung, für den kommerziellen Gebrauch verboten ist. Müssen dann nicht Dateien, wie z.B. Datei:Lufthansa Boeing747 arrival.ogv und Datei:Spanair nou.jpg gelöscht werden? Von einer Genehmigung des jeweiligen Flughafens steht nichts in den Bildbeschreibungen.--Uwe W. (Diskussion) 20:41, 16. Mai 2012 (CEST)

Das Urheberrecht ist davon nicht betroffen, allenfalls Hausrecht, was wir jedoch ignorieren und was in der Verantwortung des jeweiligen Fotografen liegt. Wie auch RaeB, was nicht mehr hinterfragt wird. Ich halte es persönlich für falsch, das interessiert aber nicht. --Marcela   21:02, 16. Mai 2012 (CEST)
Es ist schon so, das wäre ein Hausrechtsproblem und kein Urheberrechtsproblem. Dazu argumetiere ich in solchen Situatione (keine kommerziellen Fotos ohne Genehmigung u.Ä.) eh immer damit, dass ich mit den Fotos ja keine Geld verdiene die ich unter CC-by-sa Stelle. Somit erfülle ich die Voraussetzung des Kommerz nicht, da ich damit ja keine Handel betreibe und kein Geld mit den Fotos verdiene. Ähnlich sehe ich es, wenn es heist keine gewerbilchen Fotos. Aber bei "nur für Private Zwecke" sieht die Sache schon bisschen problematischer aus. Verheimlichen wo man das Foto aufgenommen hat, ist auch in diesen Fällen schlecht, denn oft ist gerade dieser Punkt der, denn sie am meisten stört. Aber so oder so, es ist einen Hausrechtsproblem, und somit zwischen Fotograf und Eigentümer, und der WP kann so was am Allerwertesen vorbei. Das heisst du als Fotograf musst das selber endscheiden, ob du das Risiko eingehst oder nicht. Denn du müsstest ggf. vor Gericht deinen Standpunkt darlegen können. --Bobo11 (Diskussion) 11:32, 20. Mai 2012 (CEST)

Erwin Pohl

Ich möchte gerne den von mir eingestellten Artikel über den Hinterglaskünstler Erwin Pohl illustrieren mit 1 Portraitfoto und 3 Beispielbildern des Künstlers. Ich habe als Betreuer mit Betreuungsvollmacht, die Bilder bei Wikipedia zu verwenden. Aber bisher bin ich immer daran gescheitert, dass es mir nicht gelungen ist, die Bilder zum Einfügen hochzuladen. Es wird ständig auf neue links verwiesen, aber es erscheint keine Maske o.ä. in der ich die Funststelle der Bilddateien eingeben könnte. Ich habe es auch über Commens (o.ä.) versucht, aber dort musste ich schon an macher Sprachbarriere scheitern, abgesehen davon, dass dort auch nur Weiterverweisungen möglich waren. Dr. Hans Heimerl -Dr. Hans Heimerl (Diskussion) 13:35, 18. Mai 2012 (CEST)

Hallo Hans! Ich denke, am einfachsten ist es, wenn du eine E-Mail an permissions-de@wikimedia.org schreibst, in der du kurz beschreibst, weshalb du die benötigten Nutzungsrechte einräumen darfst (also die Vollmacht), und die vier Bilder, die du einstellen willst, anhängst. Dort wird man dir dann weiterhelfen können. Viele Grüße, --ireas :disk: :bew: 10:51, 20. Mai 2012 (CEST)
Ich vermute eher, der Link zum Hochladen wurde noch nicht gefunden. Klick mal links in der Navileiste auf Werkzeuge. Dahinter ist er versteckt. Wenn die Bilder hochgeladen wurden, sehen wir weiter. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 11:02, 20. Mai 2012 (CEST)
Hintergedanke war, dass eine ST-Freigabe bei dieser Konstellation sicher nicht schlecht wäre. Grüße, --ireas :disk: :bew: 11:11, 20. Mai 2012 (CEST)
Schon klar. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 11:33, 20. Mai 2012 (CEST)

Verwendbarkeit von Bildern

Hi,

ist diese Lizenz des IWM ausreichend, um Bilder für die WP zu nutzen? Ich denke nein, wollte ds aber kurz von kundigen Köpfen beurteilen lassen. Thx, --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 14:06, 19. Mai 2012 (CEST)

Schon allein wegen der beiden Klauseln „keine Bearbeitung“ (nd) und „keine kommerzielle Verwendung“ (nc) können und wollen wir Inhalte unter dieser Lizenz nicht weiterverbreiten. Grüße, --ireas :disk: :bew: 10:47, 20. Mai 2012 (CEST)

Grafik mit einigen Zeichen eines Zeichensatzes

Ich würde gerne von dieser Seite http://www.linguistsoftware.com/_samples/lgkusgu.htm#Critical einige textkritische Zeichen des Nestle-Aland kopieren. Die Zeichen selbst bestehen aus einfachen Linien und einigen Frakturbuchstaben, sind aber schon in ähnlicher Form lange in Verwendung. Der Font selbst unterliegt dem Urheberrecht. Frage: ist es rechtlich möglich diese Zeichen hier hochzuladen wegen mangelnder Schöpfungshöhe, oder verstoße ich damit gegen das Urheberrecht.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 13:46, 20. Mai 2012 (CEST)

Schriftarten unterliegen in aller Regel eben nicht dem Urheberrecht. Siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen. Ist damit deine Frage beantwortet? Grüße --h-stt !? 12:37, 21. Mai 2012 (CEST)

Wie immer - Schöpfungshöhe

Mal bitte beurteilen:

  1. Datei:Logo Prince Albert Raiders 1996.svg - dem Pirat könnte man SH zusprechen, aber sehe das aufgrund des Werkcharakters eher nicht so.
  2. Datei:Logo Prince George Cougars 2007.svg - aus meiner Sicht durch den individuell gestalteten Tiger SH gegeben.

Danke. -- Quedel Disk 11:41, 22. Mai 2012 (CEST)

Ich kann da in beiden Fällen keine nennenswerte Individualität erkennen. Wenn überhaupt beim Tiger, aber meistens sind wir hier nur bei menschlichen Darstellungen streng. Grüße --h-stt !? 10:37, 23. Mai 2012 (CEST)

Reicht das?

Auf Facebook habe ich eine Fotografin gefragt, ob sie ihre Bilder Wikipedia zur Verfügung stellen würde [1]. Sie sagte: "I will load the album onto Picasa with open access later today." Das hat sie dann auch gemacht: [2], aber ich sehe keine Copyright-Informationen. Übersehe ich was oder reicht die Aussage, wenn ich sie verlinke? --JPF just another user 09:56, 23. Mai 2012 (CEST)

"I will load the album onto Picasa with open access later today." hört sich für mich nicht zwingend so an als ob ihr klar wäre, welche Nutzungsrechte sie jedem einräumen müsste. Insbesondere auch im Hinblick auf die hier vorhandene Abneigung gegenüber Facebook machst du dir das Leben sicherlich leichter, wenn du sie bittest, eine entsprechend ausgefüllte Mailvorlage an commons:OTRS zu schicken.--Trockennasenaffe (Diskussion) 10:21, 23. Mai 2012 (CEST)

Harland Wood (1907–1991)

Kann ich dieses Bild [3] nach de: oder commons: hochladen? Die National Library of Medicine ist wohl eine amtliche Stelle in den USA. Danke für eure Ratschläge. --Drahreg01 21:50, 24. Mai 2012 (CEST)

Leider nein. Die Bildunterzeile gibt nur an, wo das Bild herstammt, sagt aber nichts über den Copyright-Status. Daher müssen wir annehmen, dass das Bild nur per Fair-Use genutzt wird, und das ist weder hier noch auf Commons zulässig. Grüße --h-stt !? 15:59, 25. Mai 2012 (CEST)
Danke für die Antwort! Viele Grüße, --Drahreg01 16:33, 25. Mai 2012 (CEST)

Übersetzung einer Website auf einer Diskussionsseite

Wie geht man hiermit um? Das ist doch wohl nicht autorisiert so? --Spinnerin mit Faden 07:43, 25. Mai 2012 (CEST)

Danke für den Hinweis, ist ausgeblendet. Grüße --h-stt !? 16:03, 25. Mai 2012 (CEST)

Urheber von 84 Jahre altem Foto unklar: Darf ich hochladen?

Hallo! Ich möchte für einen Artikel Fotos hochladen, die aus dem Buch: "Fünfzig Jahre Berliner Stadtgüter" von 1928 stammen. In der Regel handelt es sich um Abbildungen von Gutshöfen und anderen Gebäuden. Im Original, was ich mir in der Bücherei angeschaut habe, steht kein Vermerk auf den Fotografen, also ist die einzige Urheberquelle der Autor. Der ist 1935 gestorben, demnach wären die Fotos gemeinfrei. Aber ich weiß ja nicht, ob es nicht doch einen anderen Fotografen gab... Der Autor hat das Buch in seiner Funktion als Direktor der Berliner Stadtgüter GmbH geschrieben, reicht also eine Erlaubnis zum Hochladen von der Rechtsnachfolgerin Berliner Stadtgüter GmbH heute, der die abgebildeten Gebäude auch heute noch gehören? Oder muss ich eventuelle Erben vom Autor ausfindig machen?

Viele Grüße! --Nepi No. 7 (Diskussion) 12:01, 25. Mai 2012 (CEST)

Du müsstest die nicht unbedingt ausfindig machen, aber du müsstest nachweisen, dass du alles getan hast, um den offenbar anonymen Urheber zu finden. Dabei könnte ich dir aber viel Spaß wünschen - das ist nämlich unklar, was "alles" ist. -jkb- 12:09, 25. Mai 2012 (CEST)

Sonderbare Auslegung der CC

Beispiel:

Sie können diese Datei unter folgenden Bedingungen weiterverwenden:

Die Datei wurde unter der Lizenz
Creative Commons Namensnennung
in Version 2.5 (abgekürzt „CC-by 2.5“) veröffentlicht.

 2.5

Den rechtsverbindlichen Lizenzvertrag finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/legalcode.

Es folgt eine vereinfachte Zusammenfassung des Vertrags in allgemeinverständlicher Sprache ohne juristische Wirkung.


Es ist Ihnen gestattet,

 
Weiterverwendung erlaubt
 das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie
 
Bearbeitung erlaubt
 Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes anzufertigen,

sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:

 
Namensnennung
Namensnennung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise, die URI (z. B. die Internetadresse dieser Seite) sowie den Titel des Werkes und bei einer Abwandlung einen Hinweis darauf angeben.
 
Lizenzangabe
Lizenzangabe: Sie müssen anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu einen Link auf den Lizenzvertrag (siehe oben) einbinden.

Bitte beachten Sie, dass andere Rechte die Weiterverwendung einschränken können.



Mich stört: Namensnennung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise, die URI (z. B. die Internetadresse dieser Seite) sowie den Titel des Werkes und bei einer Abwandlung einen Hinweis darauf angeben.

Das steht in der Lizenz aber nirgendwo. Man muss eine vom Urheber im Rahmen der Namensnennung festgelegte URI mit angeben (solange sie auf etwas führt, was mit der Lizenz und den Bildrechten zu tun hat), aber doch nicht die URI einer beliebigen Seite, wo das Bild zufällig gehostet wird (hier: de.wikipedia/.../.jpg ). Das ist missverständlich und irreführend. --AndreasPraefcke (Diskussion) 21:13, 27. Mai 2012 (CEST)

Die Nennung (und Verlinkung) der Quelle ist grundsätzlich nicht erforderlich. Man kann als Urheber höchstens eine Zuschreibung an Dritte (hier: Wikipedia oder Commons) verlangen. Zum Beispiel "Karl Musterfrau/Wikipedia". Ich bin mir nicht sicher, ob auch die URL wieder gegeben werden muss. Die Lizenz spricht ja von in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form; in Druckwerken kann man nicht sinnvoll einen Rattenschwanz an ausgeschriebenen Linkadressen erwarten. (Online sehe ich das anders.) --Martina Disk. 21:36, 27. Mai 2012 (CEST)
Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor: Es heißt URI nicht URL!--Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 21:42, 27. Mai 2012 (CEST)
Lesetipp --Martina Disk. 21:58, 27. Mai 2012 (CEST)
Eben! --Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum. (Sarras) (Diskussion) 22:36, 27. Mai 2012 (CEST)

Und was ist unter „Titel des Werkes“ zu verstehen, z.B. von einem Foto, wie es so typischerweise auf Commons lagert? -- Herby 23:19, 27. Mai 2012 (CEST)

Plan de Paris par Arrondissement (1931)

Gruss! Habe auf einem Flohmarkt hier im Elsass obiges Buch gefunden mit sehr schönen Plänen (jede noch so winzige Gasse) für jedes Arrondissement. Ehe ich mir die Mühe des Scannens mache: Gemeinfrei, gell? GEEZERnil nisi bene 23:29, 27. Mai 2012 (CEST)

NEIN, so klar ist der Fall nicht. Denn es ginge nur wenn es ein anonymes Werk wäre. Das kann aber selten mit Sicherheit gesagt werden. Und da ich das Werk selber nicht kenne, las ich mich da nicht auf die Äste hinaus. Und für die 100 Jahr-Regel auf de: ist zu jung. Da eh nach 1923 erschienen, wird auf commons sowieso problematisch. --Bobo11 (Diskussion) 23:44, 27. Mai 2012 (CEST)
OK, dann warte ich noch. GEEZERnil nisi bene 07:45, 28. Mai 2012 (CEST)
Es müsste klar ersichtlich sein das es das Werk einer juristischen Person handelt. Das ist der Punkt der bei Plänen durch aus drin liegt, das eben einen juristische Person das Urheberrecht beansprucht. Kann die dir keinen Urheber nennen, gilt es als anonymes Werk. Denn die juristische Person kann ohne Nennung der Lebensdaten des Ersteller nur 70 Jahre beanspruchen. Und wer sonnst als die juristische Person, sollte die denn in diesem Fall verklagen.--Bobo11 (Diskussion) 11:08, 28. Mai 2012 (CEST)

Hallo, im Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Basiliekkevelaer.jpg sind Personen abgelildet, die der Veröffentlichung des Bildes nicht zugestimmt haben. Ich bitte das Bild zu löschen. --93.184.128.25 10:43, 28. Mai 2012 (CEST).

Hallo lieber Unbekannter, zum einen ist das hier der falsche Ort: Das Bild ist auf Commons gespeichert und könnte nur dort gelöscht werden, im Original kommt aus gar aus der nl-WP. Die de-WP hat damit nichts zu tun.
Zum anderen ist Dein Ansinnen für mich nicht nachvollziehbar: Die abgebildeten Personen auf dem Foto sind lediglich Beiwerk, da der Inhalt des Bildes klar auf die Marienbasilika ausgerichtet ist. Das Foto würde nicht nur ohne die Menschen "funktionieren", man könnte sie gar als "störendes" Beiwerk bezeichnen. Von daher sehe ich auch keine Notwendigkeit zu einer Einwilligung. Mal davon abgesehen, dass dies bei der Anzahl der abgebildeten Personen auch schlicht gar nicht leistbar wäre.
Leider ist auch kein anderes freies Foto verfügbar, die Alternative ist deutlich zu dunkel - und enthält ebenso Menschen auf dem Foto. --Stepro (Diskussion) 16:22, 28. Mai 2012 (CEST)

So einen Dummfug hab ich noch nie gehört. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person soll nicht zählen, nur weil das Bild ohne die Person auch oder gar besser funktioniert, hä? Dann mach doch ein solches Foto, die Basilika ist den ganzen Tag offen, so ein Foto bei einem Gottesdienst zu machen, das ist blödsinn. Hab inzwischen einen Löschantrag aof commons gestellt, zur Not werde ich es durchklagen.

Hier ist ganz klar RaeB §22 KUG bzw. sein niederländischer Pendant, §19(2) von 1912 einschlägig. Das Bild darf nicht ohne Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Nur dummerweise kümmert sich niemand mehr darum. --Marcela   17:05, 28. Mai 2012 (CEST) PS: es ist leistbar, einfach Blitz aus, lichtstarkes Objektiv und Offenblende. Schon sind die Menschen unscharf und nicht mehr Hauptobjekt.
Wäre ja Quatsch, wenn sich bei einer solchen Frage zwei Leute einig wären. ;-) Ich frage trotzdem mal: Wieso siehst Du §23 (1) 2. KUG als nicht gegeben? Es dürfte doch kaum die Intention des Fotografen gewesen sein, die Leute so abzulichten. Dass er hätte ein paar Sekunden warten sollen, steht außer Frage.
Oder um auf das niederländische Gesetz abzustellen: Wen der Menschen siehst Du porträtiert? Nur den Herrn in schwarzer Kutte? Auch die Frau im orangenen T-Shirt? Oder etwa noch mehr? Ich kann dem nicht ganz folgen. --Stepro (Diskussion) 17:55, 28. Mai 2012 (CEST)
Es ist doch hinfällig, das zu diskutieren. Selbst wenn hier klare Einigkeit herrschen würde, kümmert sich niemand drum. --Marcela   18:27, 28. Mai 2012 (CEST)

GFDL 1.2 - only

Hallo, dürfen Dateien mit dem Hinweis "GFDL 1.2 - only" in die deutschsprachige WP hochgeladen oder aus Commons mit dem entsprechenden Commons-Lizenzbaustein hier eingebunden werden? Einen passenden Lizenzbaustein für die deutschsprachige WP habe ich nicht gefunden. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 21:56, 28. Mai 2012 (CEST)

Hier falsche Anlaufstelle. Hier werden Fragen ums Urheberrecht beantwortet, nicht allgemein Wiki-Anliegen. --Bobo11 (Diskussion) 22:05, 28. Mai 2012 (CEST)
Hochladen: Nein. Einbinden: Ja. Siehe Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2-only für Dateien, dort wurde die Frage geklärt. --Stepro (Diskussion) 23:58, 28. Mai 2012 (CEST)
Besten Dank. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:13, 29. Mai 2012 (CEST)

Kindergeld fuer EU-Mitlieder die in Deutschland arbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich Yveta Uhlirova bin eine Arbeitsvermittlerin ,die den Tschechischen Buergern die Arbeit in Deutschland vermittlert.

Die Arbeitskraefte aus Tschechien bekommen einen Arbeitsvertrag ab halbes Jahr bis ein Jahr befristet. Ich habe bei der Familienkasse in Bautzen die Auskunft bekommen,dass die Tschechische Arbeitskraefte recht auf das Kindergeld haben und habe mitgeholfen die passenden Formulare auszufullen.

Vor kurzem Zeit wurde mir die Frage gestellt, ab wann haben die das Recht auf das Kidergeld? Habe gehoert dass, erst ab halbes Jahr Arbeit in Deutschland? Keonnen Sie mir bitte die Frage beantworten.

Danke voraus!

Mit freundlichen Gruessen

Yveta Uhlirova (nicht signierter Beitrag von 46.115.25.176 (Diskussion) 09:58, 29. Mai 2012 (CEST))

Was genau hat diese Frage mit Urheberrecht zu tun? -- Chaddy · DDÜP 16:33, 29. Mai 2012 (CEST)

Nachdem ich den Benutzer Xavax um die Erstellung des Logos zu der Serie gebeten haben, hat dieser nun Bedenken wegen der Lizenzierung nach {{Bild-LogoSH}} aufgeworfen. Genau geht es um dieses Logo. Was meinen die Experten? -- Serienfan2010 (Diskussion) 10:13, 29. Mai 2012 (CEST)

Bei dem Logo gibt es kein Problem. Ganz normale Vorlage:Bild-LogoSH wie immer. -- Chaddy · DDÜP 16:33, 29. Mai 2012 (CEST)
Dumme Frage: (bin halt ein Anfänger) Welche Lizenz hat so eine Datei? --Marcela   17:47, 29. Mai 2012 (CEST)
Anfänger sind hier immer gern gesehen. *wegkringel* Stepro (Diskussion) 19:24, 29. Mai 2012 (CEST)

‎Bilder aus der russischen und hebräischen Wikipedia nach commons

Meine Frage vom 20. Mai wurde hierher verwiesen, vielleicht hat hier jemand eine Idee und kann mir helfen, die Bilder einzubinden.

1. Es geht mir um diesen Artikel und um dieses Bild.
2. und seit gestern auch noch um diesen Artikel und um dieses Bild.

Danke für die Mühe. --Goesseln (Diskussion) 10:39, 30. Mai 2012 (CEST)

Auf der Quell-Website des Fotos unter 2. steht "© 2005-2012 www.Photolight.co.il". Mir ist schleierhaft wieso das auf :he gehostet werden darf. Beim Bild unter 1., wo die Quell-Website nicht ereichbar ist, wurde praktischerweise "Autor unbekannt" angegeben. Ergo, ohne weitere Daten dazu m.E. wenig Chancen. --Túrelio (Diskussion) 10:57, 30. Mai 2012 (CEST)
Ich habe einen SLA auf das Foto in der he-WP zu stellen versucht. --Leyo 11:54, 30. Mai 2012 (CEST)

Amtliche Werke

Es sind hier immer wieder Werke anzutreffen, die nicht von der deutschen, österreichischen oder schweizer Ämtern erstellt wurden, welche aber mit dem Baustein "Diese Datei Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG gemeinfrei" gekennzeichnet sind. Deshalb meine Frage: Gelten diese Paragraphen/Artikel auch für Werke von Ämtern anderer Länder oder nur für die des jeweiligen Landes? --கைப்பாவை (பேச்சு) 23:07, 23. Mai 2012 (CEST)

Gemäß Schutzlandprinzip gelten die Paragrafen auch für fremdländische Werke, solange sie a) auf de.wikipedia gehostet sind und b) es sichergestellt ist, dass sie auch tatsächlich in einem Amtsblatt oder vergleichbarem in ihrem Ursprungsland veröffentlicht wurden zur allgemeinen Kenntnisnahme. -- Quedel Disk 14:39, 3. Jun. 2012 (CEST)

Kann jemand dort die Frage bezüglich Gemeinfreiheit beantworten? Danke. --Leyo 16:02, 30. Mai 2012 (CEST)