UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in Eritrea

Die Stelle des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in Eritrea wurde 2012 vom UN-Menschenrechtsrat geschaffen, um die politische und gesellschaftliche Situation in Eritrea zu beobachten.

Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in Eritrea
Special Rapporteur on the situation of human rights in Eritrea
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel sr-eritrea
Leitung Mohamed Abdelsalam Babiker
Sudan Sudan
seit 2018
Gegründet 2012[1]
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-eritrea

Das UN-Mandat Bearbeiten

Eritrea war im Mai 1993 von Äthiopien unabhängig geworden. Seit 1994 wird das Land durch die Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit unter Staatspräsident Isayas Afawerki totalitär regiert.[2] Wahlen werden in Eritrea nicht durchgeführt, Oppositionelle sind starken Repressionen ausgesetzt. Nach Angaben von Amnesty International aus dem Jahr 2013 gibt es Tausende von politischen Häftlingen ohne Gerichtsprozess, denen der Kontakt zu Familien und Rechtsbeiständen verwehrt wird.[3] Die Menschenrechtssituation in Eritrea ist desolat, bei von Nichtregierungsorganisationen veröffentlichten politischen Indizes liegt Eritrea immer auf den hintersten Plätzen.

2012 schuf der UN-Menschenrechtsrat das Mandat für den Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation in Eritrea durch seine Resolution A/HRC/RES/20/20. Seither wird es jedes Jahr verlängert. Der eritreische Staat ist unkooperativ, der ersten Sonderberichterstatterin Sheila Keetharuth wurde trotz mehrfacher Anfragen der Zugang zum Land verweigert.[4]

Laut Mandat des UN-Menschenrechtsrates hat der Sonderberichterstatter die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren in Eritrea zu sammeln, die Menschenrechtssituation dort zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.[5] Diese sollen jedes Jahr in Berichten an den Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung vorgelegt werden.[6][7]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, für sein Mandat gilt ein vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter Verhaltenskodex.[8][9][10] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben wesentlich. Die Amtszeit des Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[11]

Amtsinhaber Bearbeiten

Kommunikation Bearbeiten

Die Kontaktaufnahme über E-Mail wird auf Englisch, Arabisch und Tigrinya angeboten.

Publikationen (Auswahl) Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Fußnoten Bearbeiten

  1. https://spinternet.ohchr.org/ViewAllCountryMandates.aspx abgerufen am 3. August 2023
  2. Rapport de Human Rights Watch sur l'Érythrée (PDF; 77 kB)
  3. http://amnesty.de/2013/5/8/eritrea-20-jahre-systematische-menschenrechtsverletzungen?destination=startseite Eritrea: 20 Jahre systematische Menschenrechtsverletzungen. 8. Mai 2013
  4. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-belarus abgerufen am 10. Juli 2023
  5. Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  10. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  11. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  12. OHCHR | Special Rapporteur on Eritrea. Abgerufen am 9. August 2017 (amerikanisches Englisch).
  13. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-eritrea abgerufen am 6. Januar 2023