Der Kärntner Landtag ist das Einkammerparlament des österreichischen Bundeslandes Kärnten. Seine 36 Abgeordneten werden für eine Legislaturperiode von fünf Jahren über ein Listenwahlrecht gewählt.

Kärntner Landtag
Basisdaten
Sitz: Landhaus in Klagenfurt am Wörthersee
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1920
Abgeordnete: 36
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 5. März 2023
Nächste Wahl: 2028
Vorsitz: Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ)
    
Sitzverteilung: Landesregierung (22)
  • SPÖ 15
  • ÖVP 7
  • Opposition (14)
  • FPÖ 9
  • TK 5
  • Website
    www.ktn.gv.at
    Das Landhaus ist der Sitz des Kärntner Landtags

    Geschichte Bearbeiten

    Der Kärntner Landtag besteht mindestens seit dem 16. Jahrhundert und war ursprünglich die Versammlung der Kärntner Landstände sowie des Herzogs. Seit 1581 tagt er im Landhaus. Im Zuge des Absolutismus wurde er immer weiter in eine politisch unwirksame zeremonielle Funktion gedrängt. Im Zuge der Revolution von 1848 wurden am 23. und 24. Juni 1848 erstmals demokratische Landtagswahlen abgehalten und der Provisorischer Kärntner Landtag gewählt. Nach der Revolution etablierte sich eine zweigleisige Struktur, in der der Landtag die Bevölkerung vertrat, daneben jedoch eine Vertretung der Landstände bestand. Durch das Februarpatent wurden die Landtage des Habsburgerreiches 1861 erheblich aufgewertet und es fanden regelmäßige freie Wahlen statt, anfangs jedoch in ständischer Verfassung mit Zensuswahlrecht.[1][2] Mit der Errichtung des Ständestaates wurde auch der Kärntner Landtag von 1934 bis zum Anschluss 1938 nicht durch Volkswahl, sondern durch die Standesvertretungen besetzt. Während des Nationalsozialismus gab es keinen Landtag, da die Gewalten bei der Gauleitung zusammenliefen. Die ersten Landtagswahlen nach dem Krieg sowie die Neukonstituierung des Landtages erfolgten noch im Herbst 1945.[3]

    Wahl Bearbeiten

    Die Abgeordneten werden nach den Prinzipien des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts über Listen gewählt. Sie sind in der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden (freies Mandat).

    Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die in Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Kärnten ist in vier Wahlkreise eingeteilt, die folgende Bezirke umfassen:[4]

    Für den Einzug in den Landtag benötigt eine wahlwerbende Gruppierung einen Stimmenanteil von 5 %.[5][6] Die Dauer einer Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Seit dem 12. April 2018 läuft die 32. Gesetzgebungsperiode.[7] Die Zählung begann mit den Wahlen vom 6. April 1861.

    Nachdem bei den Landtagswahlen 1975 die Sammelpartei der Kärntner Slowenen Enotna Lista den Einzug in den Landtag knapp verfehlt hatte, wurde mit der Wahlrechtsänderung 1978 das Erreichen eines Grundmandates in einem der Wahlkreise Voraussetzung, damit eine wahlwerbende Gruppierung Abgeordnete in den Landtag entsenden konnte (sogenannte „Grundmandatshürde“). Daraus ergab sich für jeden der Wahlkreise eine faktische Prozenthürde zwischen 9 und 12 Prozent.[8] Ein Umstand, der von Vertretern der Kärntner Slowenen und von Kleinparteien regelmäßig kritisiert wurde. Im Juli 2008 wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ und gegen die Stimmen des BZÖ die Kärntner Landtagswahlordnung dahingehend geändert, dass in der sogenannten Reststimmen-Mandatsermittlung auch jene Parteien berücksichtigt werden, die zwar kein Grundmandat erringen konnten, jedoch einen Stimmenanteil von zumindest 5 % auf sich vereinen können.[9]

    Vorschläge der slowenischsprachigen Minderheit ein fixes Volksgruppenmandat (ein sogenanntes Virilmandat) zuzuerkennen, wurden bisher von den etablierten Parteien stets abgelehnt.

    Aufgabe Bearbeiten

    In den Kompetenzbereich des Landtages fällt neben seiner legislativen Funktion auf Landesebene auch die Wahl des Landeshauptmanns, seiner zwei Stellvertreter und von vier Landesräten, die zusammen die Landesregierung von Kärnten bilden. Außerdem wählt er die vier dem Bundesland Kärnten zustehenden Mitglieder des Bundesrates.

    Klubs & Präsidium Bearbeiten

    Spätestens innerhalb eines Monats nach der Konstituierung des Landtags können sich Mitglieder des Landtags, die auf dem Wahlvorschlag derselben Partei kandidierten, zu einem Klub zusammenschließen. Dafür sind jedoch mindestens 4 Mitglieder erforderlich.[10]

    Das Präsidium des Kärntner Landtages besteht aus den ersten, zweiten und dritten Landtagspräsidenten, die nach dem Verhältniswahlrecht aus der Reihe der Landtagsabgeordneten gewählt werden.

    Nach der Landtagswahl 2018 bestand das Präsidium gemäß der konstituierenden Sitzung der 32. Gesetzgebungsperiode vom 12. April 2018 aus folgenden Mitgliedern:

    Nach der Landtagswahl 2023 besteht das Präsidium gemäß der konstituierenden Sitzung der 33. Gesetzgebungsperiode vom 13. April 2023 aus folgenden Mitgliedern:

    Erste Landtagspräsidenten

    Siehe auch Bearbeiten

    Literatur Bearbeiten

    • Der Kärntner Landtag. Broschüre, hrsg. vom Kärntner Landtag, ca. 2005.

    Weblinks Bearbeiten

    Einzelnachweise Bearbeiten

    1. Geschichte der Politik in Kärnten. In: plattform-politische-bildung.at. Abgerufen am 7. November 2017.
    2. Home > LAND UND POLITIK > Landtag > Historisches. In: ktn.gv.at. Abgerufen am 7. November 2017.
    3. Kurze politische Geschichte – Plattform Politische Bildung. In: plattform-politische-bildung.at. Abgerufen am 14. Juli 2023.
    4. Kärntner Landtagswahlordnung - K-LTWO § 2 Wahlkreise, abgerufen am 15. Juli 2016
    5. Gesetz vom 3.7.2008, mit dem die Kärntner Landtagswahlordnung, das Kärntner Volksabstimmungsgesetz, das Kärntner Volksbefragungsgesetz und das Kärntner Volksbegehrensgesetz geändert werden. (PDF) Amt der Kärntner Landesregierung, archiviert vom Original am 19. März 2013; abgerufen am 7. September 2008.
    6. Ein großer Schritt für kleine Parteien. Kleine Zeitung, 4. Juli 2008, abgerufen am 7. September 2008.
    7. Home > LAND UND POLITIK > Landtag > Stenographische Protokolle > 32. Gesetzgebungsperiode 2018 -. Abgerufen am 22. Mai 2019.
    8. Knut Lehmann-Horn: Die Macht der politischen Parteien. In: Herbert Dachs, Ernst Hanisch, Robert Kriechbaumer (Hrsg.): Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945. Kärnten. Band 6/2. Böhlau, Wien / Köln / Weimar 1998, ISBN 3-205-98792-6, S. 254.
    9. Kärnten: Hürden für Landtagseinzug gesenkt. 3. Juli 2008, abgerufen am 15. September 2020.
    10. RIS - Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO - Landesrecht konsolidiert Kärnten, Fassung vom 12.02.2023. Abgerufen am 12. Februar 2023.