FFH-Gebiet Eichenwälder der Böxlunder Geest

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Eichenwälder der Böxlunder Geest ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Norden des Kreises Schleswig-Flensburg in der Nähe der Grenze zum Königreich Dänemark. Es liegt in der Landschaft Schleswiger Vorgeest[1] auf Sandmoränenkuppen der Saaleeiszeit und besteht aus drei räumlich getrennten Teilgebieten.[2] Es hat eine Gesamtfläche von 84 ha. Die höchste Erhebung mit 53 m liegt im Teilgebiet „Lundtop“, der niedrigste Punkt befindet sich mit 27 m im Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“. Bei den drei Eichenwaldgebieten handelt es sich um die typischen Vertreter des mittelalterlichen Bauernwaldes, der als Allmende von der dörflichen Gemeinschaft zur Brennholzgewinnung und Viehmast genutzt wurde. Allen gemeinsam ist der saure Boden, der sich im Laufe der Jahrhunderte durch die ständige Entnahme von Biomasse entwickelt hat. Die Eichen wurden nach einigen Jahren auf Stock gesetzt und bildeten aus dem Stumpf neue Triebe; eine Vorgehensweise, wie sie bei den landestypischen Knicks noch heute angewendet wird.

FFH-Gebiet Eichenwälder der Böxlunder Geest
NSG „Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“

NSG „Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 84 ha
Kennung 1121-304
WDPA-ID 555517775
Natura-2000-ID DE1121304
FFH-Gebiet 84 ha
Geographische Lage 54° 47′ N, 9° 14′ OKoordinaten: 54° 47′ 20″ N, 9° 13′ 59″ O
FFH-Gebiet Eichenwälder der Böxlunder Geest (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Eichenwälder der Böxlunder Geest (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 27 m bis 53 m
Einrichtungsdatum November 1999
Verwaltung Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Bearbeiten

 
Grafik 1
 
Grafik 2
 
Grafik 3

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im November 1999 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im Oktober 1997 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[3] Das FFH-Gebiet besteht aus den Teilgebieten „Böxlunder Eichenkratt“, „Lundtop“ und „Wallsbüller Eichenkratt“, siehe Grafik 1. Das FFH-Gebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Altmoräne am Lundtop-Jardelunder Moor[4] und liegt im Schwerpunktbereich Böxlunder Geest des Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein. Der Laubwald ist die vorherrschende Lebensraumkategorie des Gebietes, siehe Grafik 2. Mit Stand Mai 2014 wurden die in Grafik 3 aufgeführten Lebensraumtypen der EU-Umweltbehörde übermittelt. Da in zwei Teilgebieten Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) liegen, gibt es einen Managementplan des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein für die Privateigentümer[5] und einen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten[6].

 
BIS-Infotafel zum FFH-Teilgebiet und NSG „Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“

FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“ Bearbeiten

 
Grafik 4

Das Teilgebiet ist identisch mit dem 1990 geschaffenem „Naturschutzgebiet Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“ in den Gemeinden Böxlund und Medelby.[7] Es hat eine Größe von 23 ha und wird begrenzt durch die Kreisstraße K75 im Westen, die Gemeindestraße „Sandteilung“ im Süden und das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots der Bundeswehr im Osten. Im Norden des Gebietes befindet sich eine mit Wasser gefüllte aufgelassene Kiesgrube. Diese ist umgeben von einer Gras- und Staudenflur, Mager- und Trockenrasen, Pionierwald und Büschen. Der Rest ist mit verschiedenen Waldformen belegt sowie einem kleinen von Bruchwald umgebenen Niedermoor. Im Rahmen der Folgekartierung im Jahre 2012 wurden die Flächenanteile der Biotoptypen neu bestimmt, siehe Grafik 4.[8] Die offenen Flächen im Norden werden durch eine Wanderschafherde regelmäßig beweidet. Im Eichenkratt im Süden wird der Wald wie in früheren Zeiten durch Verkrattung gepflegt. Das Naturschutzgebiet darf nicht betreten werden. Es gibt am Ostrand einen Aussichtspunkt mit Infotafel des Besucher-Informations-Systems (BIS) des LLUR zum Gebiet. Der westliche Teil des Teilgebietes befindet sich im Eigentum der SHLF und der östliche Teil im Eigentum der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein. Mit der Betreuung des NSG Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund hat das LLUR die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten beauftragt.[9] Die SHFL-Flächen werden von der Försterei Langenberg verwaltet. Für das Naturschutzgebiet besteht gemäß Landesverordnung § 4 ein Betretungsverbot[7], das aber nicht durch eine ausreichende Anzahl von Hinweisschildern an den Zugängen kenntlich gemacht und deshalb oft missachtet wird.

 
Aufgelassene Kiesgrube im FFH-Teilgebiet „Boxlunder Eichenkratt“

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

Im TFFH-Teilgebiet Böxlunder Eichenkratt sind 10,1 ha des FFH-Lebensraumtyps „9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche“ in 2012 kartiert worden. Davon entfielen 4,02 ha auf die Stiftungsfläche.[8] In der SHLF-Fläche findet sich zudem auf 0,1 ha der FFH-Lebensraumtyp „4030 Trockene Heiden“.[10] Als FFH-Arten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie sind im Teilgebiet die Kreuzkröte und die Zauneidechse gesichtet worden. Unter „Weitere Arten und Biotope“(ohne SHLF-Flächen!) ist im Norden des Teilgebietes der Uhu vorhanden, sowie 14 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holstein und 5 Biotoptypen.

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Für das FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“ wurde der FFH-Lebensraumtyp „9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche“ zum Lebensraumtyp von besonderer Bedeutung erklärt und die FFH-Erhaltungsziele festgelegt. Der FFH-Lebensraumtyp „4030 Trockene Heiden“ wurde zum Lebensraumtyp von Bedeutung erklärt und die FFH-Erhaltungsziele festgelegt.[11] Die Erhaltungsziele legen den Erhaltungszustand fest, der nach § 33 BNatSchG dem Verschlechterungsverbot unterliegt.[12] Daneben bestehen in der Verordnung über das NSG „Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“ in § 3 „Schutzzweck“ weitere einzuhaltende Erhaltungs- und Entwicklungsziele.[13]

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Das Kapitel Analyse und Bewertung in den Managementplänen für private Eigentümer und den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Einhaltung der Erhaltungsziele im FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“.[14][15]

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

Aus den in der FFH-Analyse und Bewertung gewonnenen Erkenntnissen wurde in den Managementplänen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein[16] und den der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten[17] jeweils ein Maßnahmenkatalog für das FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“ entwickelt. Für die Privatflächen im Nordosten wurde eine Maßnahmenkarte erstellt.[18] Weiterhin sind die Maßnahmen auf den Privatflächen zur besseren Übersicht und Nachverfolgbarkeit in Maßnahmenblättern festgeschrieben.[19] Die Maßnahmenblätter 1 bis 4, 10 bis 13 und 19 bis 23 beschreiben die Maßnahmen auf den Privatflächen im FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“. Für die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten wurde ebenfalls eine Maßnahmenkarte[20] und Maßnahmenblätter erstellt.[21] Die Maßnahmenblätter 1 bis 5 und 7 behandeln die Maßnahmen auf den Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten im FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre.[22][23]

Bildergalerie FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“ Bearbeiten

 
Westseite des FFH-Teilgebietes und NSG „Lundtop“

FFH-Teilgebiet „Lundtop“ Bearbeiten

 
Grafik 5

Das Teilgebiet „Lundtop“ liegt zwischen den Teilgebieten „Böxlunder Eichenkratt“ und „Wallsbüller Eichenkratt“ im Norden der Gemeinde Osterby. Es hat laut Biokartierung von 2012 eine Fläche von 13,55 ha.[2] Die längste Ausdehnung von ca. 570 m hat das Teilgebiet in nordwestlicher Richtung. Es besteht aus zwei kegelförmigen Erhebungen aus Endmoränenkuppen von ca. 54 und 41 m auf denen sich Hügelgräber befinden. Der niedrigste Punkt mit ca. 30 m befindet sich im Nordosten. Es wird im Osten durch die Gemeindestraße „Am Lundtop“ begrenzt. Das Teilgebiet ist flächenmäßig identisch mit dem 1967 geschaffenem Naturschutzgebiet Lundtop.[24] Mit der Betreuung des NSG Lundtop hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein die Arbeitsgemeinschaft Geobotanik in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. beauftragt.[25] Die im Jahre 2012 durchgeführte Biotopkartierung hat die in Grafik 5 dargestellte Biotoptypzusammensetzung ergeben.[26] Auf den Flächen des Teilgebietes befinden sich 9 Hügelgräber[27], die unter Denkmalschutz stehen und vom Archäologischen Landesamt betreut werden.[28] Das Teilgebiet ist touristisch nicht erschlossen. Ein Wegenetz besteht nicht. Es ist fast vollständig von intensiv genutzten Ackerflächen umgeben und damit deren Eintrag von Nährstoffen durch Winderosion ausgesetzt. Das Gebiet ist Eigentum von drei Privatbesitzern und der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.

 
Grafik 6

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

Im Teilgebiet sind als FFH-Erhaltungsgegenstände 2 Lebensraumtypen nach Anhang I[29] der FFH-Richtlinie kartiert worden, siehe auch Grafik 6:[30]

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Für das Teilgebiet „Lundtop“ ist das alleinige Erhaltungsziel die Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtypes 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche von besonderer Bedeutung.

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Im Teilgebiet „Lundtop“ hat sich der Eichenwald durch den seit 1967 bestehenden Schutzstatus als Naturschutzgebiet zu einem Mittelwald entwickelt. Damit hat sich die bei der Nutzung als Krattwald vorhandene hohe Stockausschlagfähigkeit verringert. Eine Rückkehr zu der Krattnutzung wird deshalb nicht empfohlen, zumal sie für die Privateigentümer mit hohen Kosten verbunden wäre. Ziel sollte die Entwicklung zu einem Eichenhochwald sein. Die Flächen der Stiftung Naturschutz sind mittlerweile als Naturwald ausgewiesen und werden nicht mehr bewirtschaftet. Der Windbruch der Nadelbäume wurde in den letzten Jahrzehnten durch Buchenanpflanzungen ersetzt. Diese Buchenbestände innerhalb des Eichenwaldes sollten mit der Zeit reduziert und durch Eichen ersetzt werden. Die beiden kleinen in südlicher Randlage befindlichen älteren Buchenbestände sollten erhalten bleiben. Das Teilgebiet ist von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen umgeben. Damit ist ein ständiger Eintrag von Nährstoffen durch Winderosion verbunden. Um diesen zu reduzieren, ist die Anlage von Pufferflächen am Waldrand wünschenswert.[31]

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

Aus den in der FFH-Analyse und Bewertung gewonnenen Erkenntnissen wurde im Managementplan des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein für das Teilgebiet „Lundtop“ ein Maßnahmenkatalog[16] mit Maßnahmenkarte[32] und Maßnahmenblättern[21] erstellt. Die Maßnahmenblätter 5 bis 7, 14 bis 15 und 19 befassen sich mit den Maßnahmen des Teilgebietes „Lundtop“.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre.[22][23]

Bildergalerie FFH-Teilgebiet „Lundtop“ Bearbeiten

 
Westseite des FFH-Teilgebietes „Wallsbüller Eichenkratt“
 
Grafik 7

FFH-Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“ Bearbeiten

Das FFH-Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“ ist das südlichste Teilgebiet des FFH-Gebietes „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ und liegt in den Gemeinden Osterby im Norden und Wallsbüll im Süden. Es ist mit 49 ha das größte der drei Teilgebiete. Die längste Ausdehnung von ca. 900 m hat das Teilgebiet in Ostwestrichtung. Die höchste Erhebung mit 41,5 m liegt im Zentrum auf der Gemeindegrenze. Der tiefste Punkt mit ca. 27 m liegt an der Nordwestgrenze des Teilgebietes. Es grenzt im Westen an die Landesstraße L1 und im Norden an die Straße Osterbylund in Osterby. Im Nordwesten und Südosten grenzt es übergangslos an weitere Waldgebiete an und im Osten an intensiv genutzte Ackerflächen.[2] Es ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Altmoräne am Lundtop-Jardelunder Moor“, das 2010 eingerichtet wurde.[4] Im Osten befinden sich 19 vorgeschichtliche Grabhügel[33], die unter Denkmalschutz stehen und vom Archäologischem Landesamt Schleswig-Holstein betreut werden[28]. Das Teilgebiet ist für den Besucher nur schwer zugänglich. Offizielle Wanderwege gibt es ebenso wenig wie Hinweise auf das FFH- oder Landschaftsschutzgebiet. Das Gebiet ist im Besitz von neun privaten Eigentümern und den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, siehe Grafik 7. Die SHLF-Flächen werden von der Försterei Drelsdorf verwaltet. Es wird von den privaten Eigentümern forstwirtschaftlich wenig genutzt.

 
Grafik 8

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

In dem FFH-Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“ befinden sich folgende FFH-Erhaltungsgegenstände nach Anhang I der FFH-Richtlinie[10], siehe auch Grafik 8:

  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche
  • 4030 Trockene Heiden (Grafik der Anteile)

Als Weitere Arten und Biotope werden der Wildapfel, die Besenheide, die Sand-Segge und die Pilzarten Hutweiden-Streifsporröhrling, Dunkelvioletter Laubwald-Dickfuß, Espen-Rotkappe und Espen-Feuerschwamm erwähnt.

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Aus den im Teilgebiet vorhandenen FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende Erhaltungsziele übernommen:

  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche
  • 4030 Trockene Heiden

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Die FFH-Analyse und Bewertung stellt die Grundlage für die Erstellung eines FFH-Maßnahmenkataloges dar. Für das FFH-Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“ hat man sich mit den privaten Eigentümern und den Schleswig-holsteinischen Landesforsten darauf verständigt, die kostenintensive Krattbewirtschaftung nicht wieder aufzunehmen und die finanziellen Hilfen hierfür auf das FFH-Teilgebiet „Böxlunder Eichenkratt“ zu konzentrieren. Dafür wird der vorhandene Eichenwald in einen Naturwald überführt und damit jeglicher forstwirtschaftlicher Nutzung entzogen. Eine durch Windbruch entstandene offen Flächen sollte mit Stieleichen neu bepflanzt werden. Der noch vorhandene Nadelwald sollte im Laufe der Zeit durch Eichen ersetzt werden.[14][15]

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

Aus den in der FFH-Analyse und Bewertung gewonnenen Erkenntnissen wurde im Managementplan des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein für die in Privathand befindlichen Flächen des FFH-Teilgebietes „Wallsbüller Eichenkratt“ ein Maßnahmenkatalog[16] mit Maßnahmenkarte[34] und Maßnahmenblättern[35] erstellt. Die Maßnahmenblätter 8, 9, 16 und 17 bis 19 befassen sich mit den Maßnahmen des FFH-Teilgebietes „Wallsbüller Eichenkratt“. Für die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten im FFH-Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“ wurde ein gesonderter Maßnahmenkatalog[36] mit Maßnahmenkarte[37] und Maßnahmenblättern[38] erstellt.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre.[22][23]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[39] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[40] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[41] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[42] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[43] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[44] Ein Urteil ist noch nicht erfolgt (Stand August 2023).

Bildergalerie FFH-Teilgebiet „Wallsbüller Eichenkratt“ Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: FFH-Gebiet Eichenwälder der Böxlunder Geest – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Landschaftssteckbrief. 69700 Schleswiger Vorgeest. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 1. März 2012, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  2. a b c Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder Geest. (PDF; 1749 kB) Karte 1 – Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. September 2016, abgerufen am 12. September 2020.
  3. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 44 kB) DE1121304 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2014, S. 1–12, abgerufen am 12. September 2020.
  4. a b Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Altmoräne am Lundtop–Jardelunder Moor“. In: Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 23 erschienen am 8. Dezember 2011. Kreis Schleswig-Flensburg, 12. April 2010, S. 4–17, abgerufen am 12. September 2020.
  5. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). (PDF; 586 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. September 2016, S. 1–42, abgerufen am 13. September 2020.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). (PDF; 653 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Juli 2013, S. 1–21, abgerufen am 13. September 2020.
  7. a b Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“. (PDF; 65 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 13. Dezember 1990, abgerufen am 14. September 2020.
  8. a b Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder Geest. (PDF; 1559 kB) Privatflächen Teilgebiet 1 (Böxlunder Eichenkratt) Karte 2a – Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Juni 2015, abgerufen am 12. September 2020.
  9. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 3.7 NSG „Eichenkratt und Kieskuhle südlich Böxlund“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 11, abgerufen am 14. September 2020.
  10. a b Managementplan DE-1121 – 304 – Eichenwälder der Böxlunder Geest. (PDF; 1216 kB) Karte 2 – Bestand LRT und Biotoptypen -SHLF. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juli 2013, abgerufen am 12. September 2020.
  11. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“. (PDF: 144 kB) In: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 13. September 2020.
  12. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: Netzportal des Bundesamtes für Justiz. Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 13. September 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  13. Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund“ Vom 13. Dezember 1990 § 3 Schutzzweck. In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Dezember 1990, abgerufen am 13. September 2020.
  14. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). 5. Analyse und Bewertung Teilgebiet 1 „ Böxlunder Eichenkratt“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. September 2016, S. 20–25, abgerufen am 13. September 2020.
  15. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). 5. Analyse und Bewertung für das Böxlunder Eichenkratt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. Juli 2013, S. 14–15, abgerufen am 13. September 2020.
  16. a b c Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). (PDF; 586 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. September 2016, S. 29–39, abgerufen am 17. September 2020.
  17. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). (PDF; 653 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Juli 2013, S. 16–19, abgerufen am 17. September 2020.
  18. Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder Geest Privatflächen Teilgebiet 1 (Böxlunder Eichenkratt). (PDF; 1425 kB) Karte 3a – Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. September 2016, abgerufen am 16. September 2020.
  19. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). (PDF; 219 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 1–36, abgerufen am 17. September 2020.
  20. Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder Geest Flächen der SHLF. (PDF; 461 kB) Karte 3a – Maßnahmen – Böxlunder Kratt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juli 2013, abgerufen am 17. September 2020.
  21. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). (PDF; 163 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 1–13, abgerufen am 17. September 2020.
  22. a b c Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). (PDF; 586 kB) 7. Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. September 2016, S. 39, abgerufen am 13. September 2020.
  23. a b c Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. „Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume“
  24. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lundtop“. (PDF: 54 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 9. Juni 1967, abgerufen am 14. September 2020.
  25. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.6.1 NSG „Lundtop“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 3, abgerufen am 14. September 2020.
  26. Managementplan FFH 1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“. (PDF; 1361 kB) Karte 2b – Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. September 2016, abgerufen am 14. September 2020.
  27. Hügelgräber im FFH-Teilgebiet Lundtop. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  28. a b Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale. (PDF; 32 MB) im Zuständigkeitsbereich des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, S. 2953–2974, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. April 2021; abgerufen am 22. September 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/schleswig-holstein.de
  29. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 16–23, Anhang I „NATÜRLICHE LEBENSRAUMTYPEN VON GEMEINSCHAFTLICHEM INTERESSE, FÜR DEREN ERHALTUNG BESONDERE SCHUTZGEBIETE AUSGEWIESEN WERDEN MÜSSEN“.
  30. Managementplan FFH 1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“. (PDF; 896 kB) Privatflächen Teilgebiet 2 (Lundtop) Karte 2e – Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. September 2016, abgerufen am 14. September 2020.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). (PDF; 586 kB) 5. Analyse und Bewertung Teilgebiet Lundtop. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. September 2016, S. 25–28, abgerufen am 18. September 2020.
  32. Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder Geest Privatflächen Teilgebiet 2 (Lundtop). (PDF; 874 kB) Karte 3b – Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. September 2016, abgerufen am 18. September 2020.
  33. Hügelgräber im FFH-Teilgebiet Wallsbüller Eichenkratt. In: GDI-SH. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2020.
  34. Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder GeestPrivatflächen Teilgebiet 3 (Wallsbüller Eichenkratt). (PDF; 1013 kB) Karte 3c – Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 16. September 2016, abgerufen am 20. September 2020.
  35. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilgebiet (private Flächen). (PDF; 163 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 20. September 2020.
  36. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). (PDF; 653 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Juli 2013, S. 16, abgerufen am 20. September 2020.
  37. Managementplan FFH 1121-304 Eichenwälder der Böxlunder Geest Flächen der SHLF. (PDF; 970 kB) Karte 3b – Maßnahmen – Wallsbüller Kratt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 7. März 2013, abgerufen am 20. September 2020.
  38. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1121-304 „Eichenwälder der Böxlunder Geest“ Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF). (PDF; 153 kB) Maßnahmenblätter Teilgebiet Wallsbüller Kratt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 7–10, abgerufen am 20. September 2020.
  39. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  40. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  41. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  42. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  43. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  44. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.