Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 21 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind. Die Archivübersicht befindet sich unter Archiv.

streaming server

Bearbeiten

gesetzt den fall ich will eine Veranstaltung filmen und ins Netz streamen, ich hätte die Hardware das umzuwandeln und die Bandbreite einen Stream ins Netz zu senden. Jetzt will ich aber aus diesem einen Stream sagen wir mal 100 machen - Wo bekomme ich günstige Streaming Server? So Provider wie 1und1 verbieten das Streaming leider. Sonst könnte man da ja einfach z.B. einen Windows Server mieten... hat jemand das schonmal gemacht und einen Tipp? Oder wieviel Bandbreite brauche ich um sowas direkt selbst zu machen?--Jcg 20:07, 4. Feb 2006 (CET)

Streaming-Server. --McZusatz (Diskussion) 22:14, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Videoformat und Bandbreite

Bearbeiten

Kann es sein, dass die meisten kostenlosen Videostreams die Auflösung 320x240 haben? Welche Bandbreite benötigen diese Videos mit erträglicher Audioqualität? 172.178.229.161 18:35, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

2000kbit/s sollten für "erträgliche" Qualität ausreichen. HQ oder HD geht nur mit einer entsprechen dickeren Leitung. --McZusatz (Diskussion) 22:16, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Illegalität?

Bearbeiten

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich mir etwas via Stream im Internet angucke, allerdings von einer Webseite, die mit dem Urheber in keinem Kontakt steht? Ist das dann ähnlich illegal wie runterladen desselben mit Hilfe von Filesharingprogrammen oder eine Grauzone, in der lediglich Derjenige belangt werden kann, der die Datei hochgeladen hat?

Es ist/war wohl umstritten, ob "eine Kopie angefertigt wird" (es wird ja keine "auf der Festplatte gespeichert", man "sieht ja nur das an, was auf dem Server liegt");
Außerdem "verbreitet" der Anschauende ja nicht weiter. Aber der Uploader ist natürlich am A****.
--arilou (Diskussion) 12:00, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Lifestream oder Livestream?

Bearbeiten

… ich finde googelnder Weise für beide Schreibweisen Verwendungen, die "offziell" klingen. (nicht signierter Beitrag von Ojinaa (Diskussion | Beiträge) 13:57, 22. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Kommt drauf an ob es um den Lebensweg bzw. um den Strom des Lebens geht oder ob Direktübertragung gemeint ist. Hier geht es um direktes übertragen (streamen) von Multimediadaten, deshalb mit "v" (statt "f"). --Qhx 14:05, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ergänzung: Ich empfehle auch http://dict.leo.org , ein Sprachlexikon mit Angabe der Aussprache: Interessant ist, dort   live   als Suchbegriff einzugeben: Als Antwort bekommt man erstens 'to live' (='leben' als Tätigkeit) mit Aussprache wie in der Schule (also wie 'tu liw'), zweitens aber das Eigenschaftswort "live" (lebhaft), mit unterschiedlicher Aussprache wie bei 'Life' (also wie beim deutschen Namen 'Leif') , und drittens das Gewünschte (z.B. 'Live-Übertragung'), mit Aussprache wie bei 'zweitens'.-- MfG, Meier99 (Diskussion) 13:46, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ein bequemer Standard-Benchmark für Übertragungsraten

Bearbeiten

Obwohl "Streaming" schon lange im Internet möglich ist und dadurch das folgende Beispiel als überflüssig erscheinen mag, wird das Beispiel hier trotzdem gebracht, weil es

  • erstens als bequemer "benchmark" dafür dienen kann, wann eventuell der eigene Rechner bzw. sein Internetzugang unbedingt erneuert werden sollte, bzw.
  • zweitens an einem konkreten Beispiel zeigt, was heutzutage - nicht nur technisch - möglich ist: Bei dem folgenden Beispiel handelt es sich um die komfortable Möglichkeit einer Quasi-„Life“-Wiedergabe eines anderthalbstündigen Vortrages auf einer internationalen Konferenz, die 2008 in Slowenien stattfand (Unterbrechung jederzeit erlaubt). Das Thema selbst ist weniger interessant und erfordert "hartnäckiges Durchhalten", weil es "bis zum bitteren Ende" internationale Finanzkrisen behandelt.

Hier geht es auf jeden Fall nur um das Technische und, wozu dies gut ist: [1]).

Beispielhaft wird an dieser Stelle auch auf die seit Herbst 2008 bestehende "Digital Concert Hall" der Berliner Philharmoniker hingewiesen, die auf der Streaming-Technik aufbaut (http://www.berlinerphilharmoniker.de/dch) und auch Nichtberlinern das Erlebnis von Quasi-"Life"-Konzerten in den "heiligen Hallen" der Berliner Philharmonie erlaubt. Diese Konzerte werden per "Streaming" sogar "online" in verschiedene Lichtspielhäuser in ganz Europa übertragen. Auch das ist für den Kenner seit 2008/2009 nichts Neues, aber in die breite Öffentlichkeit dringt es anscheinend erst jetzt langsam vor.-- Mfg, Meier99 (Diskussion) 20:21, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Meier99. Vorweg darf ich dich noch auf deinen typo hinweisen: live heißt es zumindest in diesem Kontext. (Siehe auch den Abschnitt direkt hier drüber). Dein Vorschlag bzgl. "Benchmark" klingt ganz sinnvoll (man kann es z.B. in Datenübertragungsrate einbauen). Allerdings konnte ich keine Statistiken auf der von dir verlinkten Streamingseite finden. (Youtube bietes sowas aber imo hier)
Die Digital Concert Hall klingt auch ganz interessant. Man könnte das evtl. als neuen Abschnitt in den Artikel einbauen (Vermarktungsmodelle?) oder so. Grüße ;) --McZusatz (Diskussion) 22:09, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Danke! -- MfG, Meier99 (Diskussion) 11:46, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, aber das ist, inhaltlich wie stilistisch, auf ganz vielen Ebenen kein lexikalischer Text.--LKD (Diskussion) 11:50, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Und auch dashier wird nicht bestehen bleiben können, vermutlich. So eine Beispeilsammulung mit externen links ist nicht gut, nicht hilfreich und kann durch interne links auf Projekte, die einen Artikel haben, ersetzt werden. Als praktisches Beispiel, wenn unbedingt nötig, kann das HTML5 streaming, welches wikipedia selbst bietet, eingesetzt werden. videolectures.net wird hoffentlich nicht mehr erwähnt?--LKD (Diskussion) 12:42, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Bin auch der Meinung: wenn die letzten Ergänzungen wirklich bleiben sollten, müssten sie stilistisch an einen enzyklopädischen Stil angepasst werden. --H7 (Diskussion) 14:50, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habs jetzt entfernt: Wenn man eine Anbieterliste mit Beispielen für nötig hält, kann man das wie angedeutet mit internen Verlinkungen realisieren: youtube, Das Erste: Mediathek, maxdome usw. usw.
Religiöse Anwendungen finde ich (wie einige Andere Formulierungen) schräg. Bemerkung dazu: Ich finde die Formulierung selbst nicht gut: Trotzdem: Mach Dir doch bitte die Mühe, eine bessere zu finden, d.h. zu optimieren, statt gleich zu löschen. Und die praktischen Anwendungsmöglichkeiten als Benchmark sind doch nützlicher als eine Zahlenkultur; deshalb die konkreten Internetadressen einschließlich videolectures.net. YouTube-Adressen werden ja auch, trotz aller Einwände, explizit - und nicht nur per Zahl - angegeben. -- MfG, Meier99 (Diskussion) 22:24, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Der Artikel wird durch noch mehr Schreiben ohne belastbare Quellen nicht besser - nur länger. --LKD (Diskussion) 14:58, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Bearbeiten

@Meier99: Unter WP:WEB ist beschrieben, wo und wie Weblinks eingesetzt werden dürfen und wie nicht. Bitte wenigstens bei diesen Ergänzungen die Weblinks als Quellen maskieren ("Ref"-Tags einsetzen!) und möglichst auch entsprechend beschriften, sonst ist die Bearbeitung im Ganzen mangelhaft und kann zurückgesetzt werden. Gruß --H7 (Diskussion) 14:46, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

@H7: Merci vielmals, es hat doch alles keinen Sinn; "WKL" und andere wissen alles besser und machen nichts selber, außer gleich zu revertieren, wo man einfach bestehende Mängel selbst beheben oder zumindest das Revertierte einfach in den Diskussionsteil verschieben könnte. In Summa: Es ist mir einfach zu dumm, dagegen noch länger anzukämpfen, obwohl ich durchaus gutwillig und lernbereit bin. Ich finde auch durchaus, dass das, was jetzt nach den Reviertierungen dasteht, gut ist und dass Du recht hast. Jedoch: Es ist immer alles verbesserungsfähig und -würdig, auch das Gute, will sagen, sowohl WKLs Beiträge als auch anderes. Das ist doch das Grundprinzip der Wikipedia, dass jeder Leser jederzeit Verbesserungen anbringen kann. Deshalb sollte man mit Revertierungen vorsichtig ein und sich schon die Mühe machen, aus dem was man einfach revertieren kann (oder besser gesagt: könnte), durch Abänderung mit etwas mehr Aufwand eine Verbesserung zu erzeugen. - Ich weiß jedenfalls, was ich wert bin, und habe es nicht nötig, mich wie einen dummen Leser behandeln zu lassen; sorry, bei aller Bescheidenheit muss das einfach mal gesagt werden! - MfG, Meier99 (Diskussion) 21:22, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Hier die in diese "Diskussion" verschobene Fassung:
Bearbeiten

Derzeit gibt es im Internet - wie erwähnt - zahlreiche Anwendungen, von denen einige auch zu neuen Vermarktungsmodellen geführt haben. Deshalb die folgende exemplarische Aufzählung mit konkreten Beispielen:

  • erstens: religiös-weltanschauliche Anwendungen, wie das folgende Beispiel zeigt, das MozartsRequiem“ wiedergibt, eingebettet in eine 70-minütige „Seelenmesse“ für den Komponisten [1]
  • zweitens: wissenschaftliche Anwendungen wie der folgende einstündige Vortrag auf einer intenationalen Konferenz über Finanzkrisen [2]
  • drittens: politische Anwendungen, beispielweise online-Videokonferenzen, wie sie derzeit (2012) zwischen Ministern aus verschiedenen Ländern der EU stattgefunden haben[3]
  • viertens: kulturelle Anwendungen, z. B. die Online-Wiedergabe ganzer Konzerte, wie sie z.B. die Berliner Philharmoniker mit ihrer sogenannten „Digital Concert Hall“ ermöglichen. Dabei ist seit Herbst 2008 sogar eine Übertragung in verschiedene Lichtspielhäuser in ganz Europa erfolgt. [4]

Die genannten Organisationen haben eigene Video-Plattformen. Dies erfordert Infrastruktur, die bereitgestellt und bezahlt werden muss, zumal es um stundenlange Übertragungszeiten geht. Die oben genannte Vermarktungsgesellschaft GEMA muss dagegen auf fremde Plattformen zurückgreifen bzw. ist auf die CDs und DVDs der von ihr vertretenen "Labels" angewiesen (in Konkurrenz und oft in rechtlichem Konflikt, s.o., zu YouTube, die sich in der Regel auf kürzere Videoclips konzentriert).

Kurze Videoclips (typischerweise 10 bis 13 Min.), was oft für Popkultur-Beiträge und ähnliches ausreicht, oder zu Werbezwecken in der Form von „Trailern“, werden meist auf der letztgenannten Video-Plattform eingestellt, darunter auch hochkarätige Live-Mitschnitte, wie bei dem folgenden Beispiel, wo die Berliner Philharmoniker den berühmten vierten Satz der letzten Sinfonie von Johannes Brahms spielen. Diese Aufnahme ist als „Anreiz“ für das längere zugehörige dch-Video gedacht. [5]


Einzelnachweise

  1. http://www.gloria.tv/?video=sswrshpbj7ruppwiacvt
  2. http://videolectures.net/eccs08_stanley_aosptucs/
  3. http://www.lifesize.com/landingpages/lk_de/?md=cpc&sr=google&dt=Google_German&kw=%2Bvideokonferenz%20%2Bonline&_kk=%2Bvideokonferenz%20%2Bonline&_kt=16de3e38-b40d-4c37-9d59-0c3d1a8a2deb&gclid=CMGljY2P068CFYUw3wodxCp3dg
  4. Die zugehörige Website ist http://www.berliner-philharmoniker.de/dch
  5. Hier der Trailer: http://www.youtube.com/watch?v=1vLojWb3Su8&feature=related
Eine nachträgliche Idee: Ist nicht die Lösung des Problems ganz einfach? - Man bringt die Internet-Adressen kommentarlos bei den "Weblinks" unter. Nicht umsonst heißt es im Englischen "External links", und da kommen sie ja auch her. - MfG, Meier99 (Diskussion) 09:04, 27. Apr. 2012 (CEST), mit kleinen Änderungen am 28. April.Beantworten

  Nachdem die Weblinks jetzt wieder drin stehen, befasse ich mich jetzt doch mal inhaltlich damit. Gehen wir mal die Links der Reihe nach durch:

  • Wie unter WP:WEB zu lesen ist, sollten pro Artikel in der Regel nicht mehr als fünf Weblinks angegeben werden, und die, welche angegeben sind, sollten "vom Feinsten" sein, also das Beste vom Guten und in dieser Hinsicht auch repräsentativ für die ganze Bandbreite des im Artikel behandelten Themas. Weshalb dazu einzelne Youtube-Videos gehören sollen (der "Trailer" der Bln. Philharmoniker oder auch die "wissenschaftliche Anwendung" auf videolectures.net, ist mir schleierhaft. Das sind Videos, wie millionen andere; ich erkenne keine Besonderheit oder ein Alleinstellungsmerkmal, geschweigeden einen Grund, warum sie ausgerechnet hier im Artikel stehen sollten.
  • Zu den genannten Beispielen: Ob jemand seine Katze filmt, ein Urlaubsvideo einstellt, ob ein Fernsehsender eine "Seelenmesse" per Streaming anbietet oder ob eine Universität einen Vortrag als Stream hostet, das ist doch technisch im Grunde alles dasselbe! Wo es Unterschiede in der technischen Realisierung gibt, kann man das nennen, die dafür verwendeten Protokolle z.B. und der Unterschied zwischen On-Demand und Live stehen ja schon drin.
  • Gema und Urheberrechte detailierter als bisher zu beleuchten, ist überflüssig, da es nichts mit dem Streaming direkt zu tun hat und es dann zu Redundanzen mit anderen Artikeln käme. Siehe z.B. Internetfernsehen#Lizenzbeschränkungen und Internetradio#Lizenzierung und Kosten.
  • Wenn man auf einzelne Vermarktungsmodelle oder Anwendungen hinweisen möchte, braucht es dafür keine Links, die im Fall von lifesize.com eigentlich nur Werbung für dieses Unternehmen sind. Sollte es wirklich herausragende Anbieter oder solche mit Alleinstellungsmerkmal geben, kann man einen entsprechenden Link bei Videokonferenz unterbringen und hier auf diesen Artikel verlinken. Diesen Link bringe ich mal unter.
  • Wenn man überhaupt unterschiedliche Verwendungsarten von Streaming nennen möchte, dann sollte man nicht einzelne Beispiele bevorzugen, sondern einen allgmeinen Überblick geben, z.B. wäre für den Anfang eine einfache Auflistung ausreichend, aus der man evtl. später Fließtext gestaltet. Dann wäre aber z.B. Konzert unpassend, da es sich hierbei um eine Begriffsklärungsseite (BKL) handelt, sondern richtig wäre der dort angegebene Link Konzert (Veranstaltung). (Ob so eine Auflistung überhaupt sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.)
  • Noch was zum sog. "Benchmark": Ich denke, der einfache Abruf eines Videos hat wohl kaum etwas mit Benchmark zu tun. Wenn ich Benchmark (EDV) lese, wird dort bei jeder Form von Benchmarking immer eine Messung mit einem konkreten Messwertergebnis angestrebt, beispielsweise ein Ergebnis in Terraflops bei der Rechenleistung. Ein einfacher Videoabruf ist dagegen nicht mehr als ein einfacher Funktionstest und gibt noch nicht mal Auskunft über die konkret vorhandene Bandbreite.

  Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich unter den neuen Weblinks keinen wirklich sinnvollen Beitrag erkennen kann. -- H7 (Diskussion) 14:28, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Zukunftsentwicklung

Bearbeiten

Auch das Folgende bringt vermutlich keine Verbesserung des Artikels, aber das ist m. E. zumindest diskutabel:

Auf der gerade zu Ende gegangenen Hannover-Messe 2012 wurde unter dem Namen „Industrie 4.0: Maschinen steuern sich selbst“ eine selbstkonsistente Fortentwickung des Streaming-Konzepts diskutiert[1]. Das geht etwa wie folgt: Der erste Produktionsschritt wird durch einen Datenstrom angestoßen. Dieser wird dann von Rechnern, die mit den Produktionsmaschinen verbunden sind, modifiziert. Der modifiziere Datenstrom erzeugt den zweiten Produktionsschritt, usw., bis zuletzt nach einer hinreichend häufigen Zahl von Modifikationen im letzten Produktionsschritt der angestrebte Endzustand erreicht ist. -MfG, Meier99 (Diskussion) 21:51, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

  1. Man höre (und sehe in gedruckter Form) dazu den folgenden Radio-Beitrag des Deutschlandfunks zum Thema „Wissenschaft im Brennpunkt“, gesendet und abgerufen am 28. April 2012, 16:30 Uhr: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/1742579/
Ich habe den Text zwar nicht gelesen, aber es wird kein einziges Mal "Stream" im Text erwähnt. Die Relevanz ist also gleich Null?! --McZusatz (Diskussion) 22:18, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Dein "?!" trifft m.E. genau das Wesentliche: Das "selbstkonsistent" wird nämlich auch nur indirekt erwähnt. Es handelt sich vielmehr um eine Art Nachwirkungseffekt. Nach dem Hören der Sendung ist nämlich auf einer Wanderung beim Nachdenken über das Gehörte die obige "etwa wie folgt"- Formulierung entstanden, also eine Art "Anti-Oma-Interpretation". Damit ergäbe m.E. dieser Vorschlag keine Verbesserung des Artikels, sondern würde im Gegenteil nur verwirren. - Sorry! Und Danke für das aufmerksame Hinhören. - MfG, Meier99 (Diskussion) 11:18, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Rechtliche Fragen

Bearbeiten

Der Abschnitt "Rechtliche Fragen" ist viel zu schwamming und zu sehr auf die GEMA bezogen. Die Fragen von Nutzern, die sich im Internet finden lassen, und die sich auf das "streamen" von Filmen und/oder Ausschnitten (damit hat die GEMA nichts zu tun) beziehen, werden nie eindeutig beantwortet. Ich dachte daher, hier bei Wikipedia etwas konkretes zu finden, doch leider ist dies nicht der Fall. Gibt es denn nicht eine eindeutige Tatsachenlage, die den rechtlichen Status von "streaming" beschreibt? Es wird viel von Grauzonen gesprochen, diese aber nie wirklich erläutert. Was nützt es einem Leser zu wissen, dass "streaming" legal ist, dann manchmal aber auch nicht. Ich habe mal das Netz zum Thema "Legalität von Streaming" durchsurft, aber nichts aussagekräftiges gefunden, da jeder etwas anderes schreibt. Kann man denn nicht hier bei Wikipedia den rechtlichen Status eindeutig benennen? Es wird doch jemanden geben, der sich zu dem Thema "Urheberrecht beim Streaming" auskennt. Dann könnte der Abschnitt ausgebaut werden.--80.133.166.183 17:43, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das Problem ist, dass es eben nichts eindeutiges dazu gibt. Gerade seit letzter Woche sind die ersten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen aufgrund lediglich des Anschauens von Streaming-Dateien unterwegs, was zu außerordentlichem Aufsehen und Diskussionen unter den (IT-)Juristen geführt hat. Das Ganze ist noch sehr im Fluss.--Losdedos (Diskussion) 16:41, 8. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Bzgl. dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ist wohl auch noch umstritten, ob das (downloadende) Streamen überhaupt dem "Anfertigen einer Kopie" entspricht - schließlich ist nachher ja keine da (sofern der Ansehende nicht speichert).
Sehrwohl verboten ist natürlich, urheberrechtl. geschütztes Material ohne Einwillig. des Urheb. auf einen Server hochzuladen (-> Anfertigen einer Kopie), damit andere es runterladen oder (runter-)streamen können.
Aber natürlich alles unverbindliche und nur meine persönl. Meinung, ich bin kein Jurist. --arilou (Diskussion) 14:30, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Wobei die technische Seite deutlicher/klarer erläutert werden kann: In der Regel wird keine Kopie erzeugt (auch wenn das zT Möglich wäre, mit speziellen Plugins und wenn kein DRM da ist etc), im "normalen" Betrieb liegt aber oft nichtmal die ganze Datei im RAM, geschweige denn auf der Festplatte (Tabletts, Smartphones etc. haben nicht mal eine und können auch nix runterladen). Auch die Frage, ob es für den Nutzer überhaupt immer erkennbar ist, ob ein Video jetzt legal ist oder nicht könnte man deutlicher mit Beispielen debattieren (manche Rechteinhaber nutzen selbst die Plattformen etc). Kurzum, die Frage ob es juristisch eine Kopie ist ist getrennt von der Frage, ob es technisch eine ist - in der Regel nämlich nicht, da lokal keine Kopie übrig bleibt nach der Betrachtung! (nicht signierter Beitrag von Jrobert (Diskussion | Beiträge) 14:28, 13. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Streaming vs. Web

Bearbeiten

Kann sein das ich da etwas altmodisch bin, und sich der Begriff Streaming im laufe der Jahre geändert hat aber für mich wiederspricht sich Web und Streaming. Da das Web nur kontinuierliche Downloads erlaubt.

Streming (z.B. Internetfernsehen) ist für mich, dass man eben mit der geschwindigkeit läd, mit der man abspielt, einen puffer im RAM hält und das abgespielte wieder vergisst ohne zu speichern.

Im gegensatz dazu ist das was Youtube bzw. Web-TV macht eben ein ganz gewöhnicher download auf die HD mit Maximalgeschwindigkeit der eben soch abgespeilt wird während er heruntergeladen wird.

Auf jeden Fall ist selbst wenn man den Streming begriff weiter fasst Web-TV maximal eine Unterkategorie aber kein Synonym für Streaming Media. --Fabiwanne (Diskussion) 02:36, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Die tatsächliche Datenübermittlungsrate ist im Grunde egal - möglichst gleich oder schneller, als zum Anschauen notwendig.
Ob das empfangende Programm ("Player") den Datenstrom nebenher abspeichert oder nicht ~ weis der Sender ja nicht.
Was du mit "kontinuierlicher Download" meinst, keine Ahnung.
Technisch sind spezielle Streaming-Protokolle natürlich von Vorteil, um z.B. automatisch die Datenrate anzupassen (also z.B. die Kompressionsrate hoch oder runter zu drehen, wenn's in der Leitung klemmt); aber ein Download, der währenddessen bereits angezeigt wird, ist auch eine Art von Streaming Media.
Und ja, klar, es gibt durchaus "Streaming Media" abseits des html-Protokolls...
--arilou (Diskussion) 14:38, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hab' die Einleitung etwas umformuliert - jetzt wird angedeutet, dass Webradio/WebTV Anwendungen von Streaming Media sind, es aber durchaus auch andere geben kann. --arilou (Diskussion) 14:45, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten
"Im gegensatz dazu ist das was Youtube bzw. Web-TV macht eben ein ganz gewöhnicher download auf die HD mit Maximalgeschwindigkeit der eben soch abgespeilt wird während er heruntergeladen wird." Das ist nicht korrekt: Es ist kein Download, weil das Video ja nirgends auf die Festplatte gespeichert wird, selbst im RAM ist am Ende nicht das ganze Video vorhanden, bei längeren Videos einfach mal wieder nach vorne springen, dann sieht man, dass neu nachgeladen werden muss! Wer das Video pausiert wird auch feststellen, dass zwar etwas vorgeladen wird, aber nicht das ganze Video (das war, glaube ich, früher mal der Fall, heute nicht mehr, was bei sehr langsamen Leitungen sehr ärgerlich ist...). Insofern man also nicht aktiv (zB mit speziellen Plugins) den Streamingserver "austrickst", findet hier *kein* Download statt (und auch das austricksen muss - Stichwort DRM - nicht immer möglich sein. Anders ist dies etwa beim Filmeleihen bei iTunes, hier wird der Film komplett runtergeladen, wobei man schon nach wenigen MB den Film starten und betrachten kann (hohe Bandbreite vorausgesetzt). Jrobert (Diskussion) 17:53, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten

neue Streamingprotokolle sind die ältesten

Bearbeiten

RTSP mag in vielen Augen die bessere Technologie sein stammt aber aus dem Jahr 1998 und ist damit wesentlich älter als das oben beschriebene Video über HTML. (Das gibt's erst ab HTML5 das offizell wohl erst 2014 herauskommt. Selbst der arbeitsbeginn war mit 2008 10 jahre später.) Flash setzt intern selbst oft auf RTSP und kann Video erst seit 2002.

Mir ist eigentlich kein Streming Protokoll mit mhreren fps bekannt, das älter als RTSP ist. --Fabiwanne (Diskussion) 02:49, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

GEMA

Bearbeiten

Im Abschnitt "Rechtliches" steht etwas, dass die "Anbieter dazu sogar verpflichtet" seien. nur leider steht da nicht, wozu sie denn verpflichtet sind. Ich habe selbst zwar keine Ahnung vom Thema, aber vielleicht kann ja jemand das bitte ergänzen.--C1900 (Diskussion) 16:30, 11. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Streaming-Box

Bearbeiten

Gibt es einen Unterschied zwischen Streaming-Box und Streaming-Media-Adapter? Oder sind das Synonyme - dann sollte das evtl. zusammengefasst werden. (nicht signierter Beitrag von 87.174.223.245 (Diskussion) 00:41, 6. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Falsche Frage. "Streaming-Box" und "Streaming-Media-Adapter" sind synonym, ja. (Weiterleitung S.-M.-A. auf -Box hab' ich gerade angelegt.) Aber "Streaming Media" ist das dahinterliegende Prinzip, die Hardware heißt -Box oder -Adapter.
--arilou (Diskussion) 12:07, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Revert vom 7.Sept.2015

Bearbeiten

Dieser Revert vom 7.9.2015 durch mich bzgl. Änderungen durch Benutzer:BITKOM kann nachfolgend inhaltlich diskutiert werden. --arilou (Diskussion) 11:22, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Probleme

Bearbeiten

Ich sehe ein weiteres Problem der zunehmenden Verbreitung von streaming media als Alternative zu Fernsehen darin, dass eine energieaufwändige Infrastruktur 24/7 bereitgehalten werden muss. Wie seht Ihr das? --Uwdh (Diskussion) 19:50, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hält sich in Grenzen. Die Weitverkehrs-Netzkomponenten sind auch nachts nicht untätig - und bei "leichter Last" können sie runtertakten. Außerdem sind's nur wenige (verglichen mit der "letzten Meile").
Hoher Stromverbrauch (weil: viele Geräte) sind (potentiell) "letzte Meile" und die Installationen beim Endverbraucher/Empfänger. Aber Switches und Router schalten nicht-aktive Ports ab; was eine DSL/DSLAM-Verbindung macht bei "Nichtgebrauch" (bzgl. Stromsparen) weis ich nicht genau.
Die alternativen DVB-T/-S -Receiver unterliegen jedoch abgeschaltet der 1-Watt-EU-Vorschrift - ziemlich sparsam bei "Nichtgebrauch".
Alles in allem denke ich, hält sich das in Grenzen; insbesondere da
  • das iNet ja sowieso 24/7 bereitstehen soll;
  • gewisse Anstrengungen zum Stromsparen schon unternommen wurden, und Kunden (via Produkttests durch z.B. Zeitschriften) auch auf den Energieverbauch achten.
--arilou (Diskussion) 11:33, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten


Ich hatte mehr an die Server-Infrastruktur gedacht. Alles was gestreamt werden soll, muss ja permanent auf Festplatte vorgehalten werden, dieses auch noch redundant. Weiterhin müssen Rechner bereitstehen, um die Inhalte auszuliefern, dabei wird vermutlich 'on-the-fly' konvertiert, je nachdem welches Endgerät die Anfrage stellt. Hast Du dazu auch eine Einschätzung? 'Das iNet soll sowieso 24/7 bereitstehen.' Richtig, aber ob es bereitsteht mit einer Kapazität, die für E-Mail und Wikipedia ausreicht, oder ob es soweit aufgebohrt ist, dass streaming media einen Fernsehersatz in allen Haushalten bereitstellt, macht glaube ich schon einen Unterschied. --Uwdh (Diskussion) 13:12, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten

[On-the-fly-Konvertierung] - eher unüblich. Große Anbieter haben meist mehrere Versionen eines Films, von niedriger Auflösung bis Full-HD (eigentlich: von niedriger Bitrate bis z.B. 4 MBit für FullHD).
[Kapazität [...] aufgebohrt] - tatsächlich könnten die Backbone-Netze das kaum hergeben. Es ist kaum möglich, alle Haushalte von wenigen "zentralen Punkten" aus zu versorgen. Beispiel: Windows Updates. Microsoft kann nicht am Patchday 1 Milliarde Windows-PCs mit den neuesten Updates versorgen, das gibt ihr Anschluss in Redmond nicht mal im Ansatz her. Es gibt Dienstleister, die weltweit verteilt Rechenzentren haben, so dass große Datenmengen nicht über weite Entfernungen fließen müssen, sondern nur "relativ lokal" verteilt werden. Siehe z.B. Akamai.
[Kapazität (2)] - Frau Merkel will, dass jeder Haushalt 50 Mbit haben kann. D.h. die "letzte Meile" dürfte für 4 Mbit FullHD praktisch immer ausreichen.
[Stromverbrauch] - ob DVB-T2-Receiver, DVB-C-Receiver, DVB-S2-Receiver oder Router - die brauchen alle in etwa gleich viel Strom. Im Gegenteil: Wer per iNet fernseh schaut, spart den zusätzlichen DVB-Receiver (und dessen Stromverbrauch) ein!
--arilou (Diskussion) 14:56, 19. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 16:56, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Link korrigiert, aktuell ist nun Heger Agtt-gs (Diskussion) 22:55, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Neues EuGH-Urteil von 2017

Bearbeiten

Zur Zeit geistert ein einige Verwirrung stiftendes neues EuGH-Urteil durch die Medien, von dem eine Menge Idioten (die Ende 2013 auch behauptet haben, Redtube sei nun illegal, oder 2011, daß kommerzielle TV-Mitschnittdienste a la OTR nun illegal wären) behaupten, es würde das reine Ansehen von urheberrechtlich illegal angebotenen Streams ab sofort illegalisieren und aus sich selbst heraus eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung unmittelbar in der gesamten EU fürs bloße Ansehen von Streams in Gang setzen: Az: EuGH C‑527/15 Siehe als Beispiele für die völlig falsche mediale Aufarbeitung des Urteils u. a. [2], [3]. Von daher sollte es hier im Artikel thematisiert werden.

Der obige Irrtum, wie das Urteil gedeutet wird, beruht auf zwei irrigen Teilen, nämlich 1.) über die Aussage des Urteils und 2.) über die mangelnde Gesetzeskraft des Urteils, deren Irrtümer im Artikel erläutert werden müßten. Kommen wir zunächst zur bloßen Aussage des Urteils:

Bis zum Absatz 69 ist ausschließlich von der rechtlichen Bewertung:

  • 1.) der niederländischen TV-Box Filmspeler die Rede, einem Hardware-Gerät, mit der man den Kopierschutz von Streams wie Amazon und Netflix knackt und sie rippt, indem das Gerät die Einzelpakete zu einer fertigen Datei ohne DRM zusammensetzt. Im Urteil wird das Gerät auch verallgemeinernd: "Medienabspieler" genannt, womit eingangs ausschließlich ein solches Gerät definiert wird, der wie der Filmspeler aktiv einen Kopierschutz knackt, um dann eine vollständige Datei ohne DRM draus zusammenzusetzen und auf der heimischen Festplatte abzulegen. Auch noch die im Absatz 64 und 70 genannten: "Vervielfältigungshandlungen" beziehen sich ausschließlich auf den Filmspeler.
  • 2.) und von der Frage, ob es schon illegal ist, überhaupt eine Streamingseite zu verlinken.

(Nebenbei wird auch noch ein Urteil von 2012 bzgl. P2P-Streams von Pay-TV erwähnt (Stichwort Bundesliga/Champions League oder so), wo das Urteil nur bestätigt hat, daß selbst dort das Ankucken legal ist. Darüber, ob das noch stimmt, sagt das neue Urteil von 2017 garnichts aus, sondern es wird nur kurz erwähnt, wie die bisherigen Entscheidungen dazu aussahen.)

Und allein darauf bezieht sich auch das endgültige Urteil im Absatz 72: Auf Geräte, die aktiv den Kopierschutz eines Streams von einer Webseite wie Amazon und Netflix knacken und dann die gestreamten Einzelteile zusammensetzen. Die fettgedruckte Zusammenfassung am Ende betont das auch nochmal, daß es um den eingangs definierten: "Medienabspieler wie dem im Ausgangsverfahren" als Gerät geht, das aktiv den Kopierschutz eines in Einzelteilen erfolgenden Streams knackt und die Einzelpakete zu einer fertigen Datei zusammensetzt. Daß das Urteil wiederholt im Nebensatz erwähnt, daß die Streams als eine Reihe von Einzelpaketen erfolgen, die das Gerät dann noch aktiv zusammensetzt, ist keine rechtliche Aussage übers reine Ankucken von Streams, sondern erklärt nur, wie das Gerät technisch funktioniert, wenn es den Kopierschutz geknackt hat und dann die Einzelteile zusammensetzt.

Der zweite Irrtum beruht auf Unkenntnis der Tatsache, daß EuGH-Urteile keinerlei Gesetzeskraft besitzen. Urteile des EuGH sind keine Gesetze, die Handlungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten automatisch: "illegal" machen. Sie sind Richtlinien, die die Mitgliedsländer irgendwann mal in nationales Recht einarbeiten sollen. Solange der einzelne Mitgliedsstaat darüber kein nationales Gesetz erläßt, ist auch nichts: "illegal", sondern es existiert nur eine EU-Richtlinie, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten den juristischen Wert von Klopapier besitzt. Worauf es ankommt, sind die geltenden Gesetze in den Mitgliedsstaaten.

Und da gilt in Deutschland allein schon § 44a UrhG, der ausdrücklich das Ansehen jeglicher Streams an urheberrechtlich relevantem Material erlaubt. Vrgl. dazu auch die gleichlautende Aussage der Bundesregierung über die völlige Legalität des reinen Anschauens von urheberrechtlich illegal angebotenen Streams in ihrer Antwort auf die diesbezügliche Anfrage der Linkenfraktion im Bundestag vom 17. Dezember 2013 (BT-Drucksache 18/246, [4]). Das ist Gesetz, bis der Bundestag irgendwann ein anderslautendes Gesetz erläßt.

Was dagegen der EuGH erläßt, sind keine Gesetze, sondern Richtlinien als Empfehlungen ohne jede Gesetzeskraft. Praktisch gesehen wurde der EuGH beim vorliegenden Urteil vom niederländischen Rechtechteinhaber mit einem Gutachten, sprich einer Einschätzung über das Gerät beauftragt. Und auch in Deutschland machen aus gutem Grund Gutachter weder Gesetze, noch sprechen sie Recht, sondern sie geben lediglich nichtbindende Empfehlungen ab.

Beste Beispiele dafür sind geltende Entscheidungen des EuGH (bzw. seiner EG-Vorläufer) zum Asylrecht, dem Sozialrecht oder zum Schutz vor Diskriminierung; auf allen drei Gebieten hat Deutschland teils seit fast 40 Jahren diese Richtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt. Der EuGH bzw. sein Vorgänger hat z. B. auf dem Bereich des Schutzes vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt um 1980 Richtlinien erlassen, was verboten werden soll, und bis heute sind diese Praxen in Deutschland legal, weil der deutsche Gesetzgeber bis heute keine Gesetze darüber im Sinne der EuGH-Richtlinien erlassen hat. Selbst das unter Merkel erlassene Antidiskriminierungsgesetz setzt nur einen kleinen Teil der entsprechenden EuGH-Richtlinien um.

Wie gesagt, weil das neue Urteil momentan öffentlich einige Verwirrung stiftet, müßte es erwähnt werden, ebenso wie die Tatsache, daß es sich 1.) in der Sachentscheidung nicht aufs reine Ansehen von Streams bezieht, und daß 2.) der EuGH keine Gesetze erläßt, sondern nur Richtlinien zur Empfehlung auf Übernahme in nationales Recht, und daß das einzige, was juristisch relevant ist, die nationalen Gesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten sind (§ 44a UrhG, offizielle einschlägige Antwort der Bundesregierung im Bundestag von Anfang 2014). --79.242.203.134 22:50, 17. Mai 2017 (CEST)Beantworten

On Demand vs Live

Bearbeiten

Da es unter On-Demand-Streaming heißt: "Vor- Zurückspulen und Pausieren ist möglich", wäre es dann korrekt bei Live-Streaming das Gegenteil aufzuführen, also "Vor- Zurückspulen und Pausieren ist nicht möglich"? --ph0nq (Diskussion) 09:40, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Das Gegenteil von
"Vor-, Zurückspulen und Pausieren ist möglich"
ist jedoch nicht
"Vor-, Zurückspulen und Pausieren ist nicht möglich",
sondern
"zumindest eine der Navigationstätigkeiten Vor-, Zurückspulen und Pausieren ist nicht möglich".
(Siehe Boolesche Algebra: not(A and B and C) == not(A) or not(B) or not(C) .)
In einem Live-Stream kann man zwar nicht vorspulen, aber zurück ginge schon, sowie pausieren - und anschließend geht sogar Vorspulen, bishin wieder zur aktuellen Live-Position.
--arilou (Diskussion) 16:08, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Nach den Gesetzen der Logik und Boolschen Algebra hast du natürlich vollkommen recht. Leider ist die Abgrenzung von "und" und "oder" in nichtwissenschaftlicher Prosa bzw. in Fließtexten (statt Formeln) unscharf, oft sogar nicht vorhanden, und führt oft zu Verwirrungen (wie bspw. "auf und ab", "hin und her"). Von daher gefallen mir deine Umformulierungen sehr gut. Danke! :-) --ph0nq (Diskussion) 15:46, 28. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Probleme: Energieverbrauch

Bearbeiten

Ich bin dafür, die gegenwärtigen Informationen im Abschnitt "Probleme" zu erweitern/konkretisieren und das alles dann in einen eigenen (Unter-)Abschnitt "Energieverbrauch" zu verschieben (falls Unterabschnitt, sollte der unter "Probleme" stehen). Leider ist es etwas schwierig, gute Daten zu diesem Thema zu finden, weil manche Quellen Streaming losgelöst von allem anderen betrachten und dann teils den Energiebedarf der Konsumenten-Geräte mit einrechnen, andere Streaming als Alternative zu herkömmlichem Fernsehen betrachten und teils beim Fernsehen den Verbrauch der Fernsehgeräte mit berücksichtigen, teils aber nur die nackten Verbrauchszahlen für die Übertragung angeben. Einen Tenor habe ich ausgemacht, daß der höhere Verbrauch bei der Übertragung zu weiten Teilen dadurch wettgemacht würde, daß Konsumenten traditionelles Fernsehen auf sehr großen Bildschirmen mit hohem Stromverbrauch nutzen, Streaming-Videos aber auf Smartphones und Tablets mit extrem niedrigerem Stromverbrauch - ob diese Rechnerei langfristig Sinn macht, weiß ich nicht? Je mehr Streaming verbreitet ist und mit traditionellem Fernsehen vergleichbare Qualität liefert, desto mehr werden Streams wohl auch auf TV-Geräten konsumiert... Das sind so ein paar Quellen: strom-magazin.de: So viel Strom verbraucht Streaming weltweit, eon.de: Warum der Stromverbrauch im Internet die Umwelt genauso belastet wie der weltweite Flugverkehr, deutschlandfunk.de: Streaming, YouTube, Apps - Wie die Digitalisierung dem Klima schadet, heise.de: So viel Strom verbraucht Streaming | Technology Review --Zopp (Diskussion) 16:28, 27. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Im Unterabschnitt "Energieverbrauch" heißt es jetzt mit Verweise auf die Quelle "Thomas Fuster: Streaming ist das neue Fliegen – wie der digitale Konsum das Klima belastet", für den Streaming-Konsum wären zwischen 80 und 220 Watt elektrische Leistung anzusetzen. Allerdings finde ich in der hier genannten/dort verwiesenen Quelle als einzige Angabe zum Energieverbrauch, daß 10 Minuten Video-Stream dem Betrieb eines 2000W-Gerätes über 5 Minuten entspräche, was also hieße, ein Videostream würde alles in allem 1000W Leistung ziehen (was ich nun wirklich nicht glauben kann). Wie aus dieser Quelle diese "80-220W" gefolgert werden, verstehe ich nicht... --Zopp (Diskussion) 16:05, 25. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

CO2-Äquivalent

Bearbeiten

V. a. bzgl. diesem Beitrag durch Benutzer:BPX-web.


Es gibt bereits einen Abschnitt 'Streaming Media#Energieverbrauch', in dem der Leser erfährt, dass die schöne Streamingwelt nicht kostenlos zu haben ist. Die dortigen Stromverbrauche in CO2-Äquivalent umzurechnen, dafür gibt's den Artikel Treibhauspotential und einen Taschenrechner, wen's interessiert. Ich verweigere aber, dass in jeden Artikel über irgend ein Elektrogerät mehrere Abschnitte reingedonnert werden, die lang und breit über CO2 referieren, und im Grund keine weitere Erkenntnis bringen als {Lesen von Artikel 'Treibhauspotential' + Taschenrechner}.

--arilou (Diskussion) 15:25, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ich verstehe diese Löschung kein bisschen. Erstens sehe ich die Ergänzung schlicht als Umsetzung der obigen Forderung von Benutzer:Zopp. Zweitens ist der CO2-Ausstoß nun mal eine leider sehr bedeutsame Thematik, deren Relevanz kaum stichhaltig bestritten werden kann. Mit UBA war die Beleglage auch gut. Und warum sollten Leser erst mühsam Daten aus anderen Artikel recherchieren müssen, anhand derer sie dann (vielleicht) zu Ergebnissen kommen können, viele Leser aber auch nicht? Das Argument kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen, zumal man mit ihm genauso gut die Löschung der gesamten Wikipedia rechtfertigen könnte. Natürlich bringt die Angabe zum CO2-Austoß einen Mehrwert für den Artikel, nämlich den CO2-Ausstoß des Streamings. Warum sollte diese Angabe verschwiegen werden? Umweltauswirkungen von Technologien sind für eine umfassende enzyklopädische Darstellung natürlich relevant. Ich halte daher die Wiedereinfügung für sinnvoll. Andol (Diskussion) 00:10, 19. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Wo sind den im Abschnitt Energieverbrauch die Energie mengen der Unterschiedlichen Übertragungsmedien zu finden um das zu berechnen? Die Zahlen die du bevorzugst stammen von einem Lobbyverband der in der Vergangenheit schon mehrfach für mangelnde Objektivität kritisiert wurde, das Zitat wurde beispielsweise auch geschönt aus der Verlinken Literatur wiedergegeben. Da wurde aus Kleinwagen mal schnell PKW. Des weiteren werden in der Studie ebenfalls beide werte genannt, da der Energieverbrauch eben nicht das Problem ist sondern der Schadstoffausstoß. Die genaue Aufschlüsselung der Emissionen bieten einen erheblichen Mehrwert zu den Pauschalaussagen im Abschnitt Energieverbrauch die sich nur auf Festnetz beziehen wobei unerwähnt bleibt was mit Festnetz gemeint ist (LWL? Kupfer?)--BPX-web (Diskussion) 15:42, 21. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
  1. Über geschönte Verbrauchsangaben kann man im Abschnitt 'Energieverbrauch' ausgiebig referieren, da gehört das hin.
  2. Eine Umrechnung von Stromverbrauchswerten in CO2-Äquivalent ist keine spezifische Eigenschaft von 'Streaming Media' und trägt nichts zu dessen Verständnis bei. Dass Stromverbrauch in CO2-Äquivalent umgerechnet werden kann, ist eine generelle 'Eigenschaft' jeglichen Elektrogeräts.
    Mit Euren Argumenten müsste in sämtliche, vmtl. tausende WP-Artikel über Elektrogeräte, stets ein Abschnitt 'CO2-Äquivalent' - in dem praktisch immer dasselbe steht, nur mit angepassten Zahlenwerten. Das ist nicht sinnvoll und redundant.
  3. Das CO2-Äquivalent ist verschieden, je nach Staat. Norwegen erzeugt seinen Strom komplett aus Wasserkraft, dort hat Streaming Media das CO2-Äquivalen NULL. Auch in Frankreich ist es sehr niedrig - dort kommt der Strom aus Atomkraft. Selbst Nord- und Süddeutschland könnte man unterscheiden (Windkraft) - aber überall weitgehend gleich ist der Stromverbrauch.
    Und all diese Fakten kann man wunderbar ausführlich behandeln in einem Artikel Treibhauspotential, wo sie hingehören...
--arilou (Diskussion) 09:54, 22. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
zu 1. Ein verweis auf die Fragwürdigkeit der Quelle und das entfernen des geschönten Zitates wären ein erster schritt.
zu 2. Du machst bei der Argumentation einen Fehler in der Studie die das UBA beauftragt hat wurden nicht nur der Energieverbrauch berücksichtige sonder auch die Herstellung, Distribution, Nutzung und Entsorgung Zitat:"Das Sachbilanzmodell der vorliegenden Studie orientiert sich an dem Indikatoren-Modell KPI4DCE (UBA 2018). Mit diesem Modell lassen sich die Lebensphasen der Herstellung und die Nutzung eines Rechenzentrums bilanzieren."
zu 3. Das lässt sich ebenfalls für den Energieverbrauch sagen wenn der CDN in x Steht wird mehr Energie benötige als wenn der CDN in y Steht. Gleiches gilt für Länder die mit den Glasfaser Ausbau schon weiter sind als wir. Die Daten des UBA basieren teilweise auf Messungen vor Ort Zitat: "Für die Datenerhebung wurde unter anderem bei einem großen Streaming-Rechenzentrum gemessen." Eine kurze Recherche wo die Großen Anbieter von Servern ihre CDNs und co. stehen haben ist auch gut zu sehen das Amazon AWS, Microsoft Azure, Akamai, Cloudflare, Google jeweils mehrere CDNs in Deutschland haben, deshalb ist es recht unwahrscheinlich/selten das der Video Stream aus dem Ausland kommt. Ich kann gerne dazu schreiben das es sich auf das Transportnetz und ein Rechenzentrum in Deutschland bezieht, die Relevanz ist definitiv vorhanden.--BPX-web (Diskussion) 19:06, 22. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Da seit dem 22.09.2020 keine weiteren Einwände oder Begründungen gekommen sind, habe ich den Abschnitt wieder eingefügt. Die von mir Vorgeschlagenen Anpassungen mit dem Verweis das sich die Werte auf Rechenzentrum, Endkunden und Telekommunikationsnetze in Deutschland beziehen habe ich eingesetzt. Wenn im Dezember die vollständige Version der Studie erscheint, werde ich den Abschnitt falls nötig nochmal überarbeiten.
Das Zitat des Lobbyverbandes Bitkom habe ich vorerst so belassen, ich würde gerne weitere Meinungen dazu hören.--BPX-web (Diskussion) 23:52, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Frage

Bearbeiten

Warum finde ich nicht etwa folgenden Text? Weltweit gibt es etwa x Streamingdienste. Man muss sich jeweils kostenlos oder gebührenpflichtig anmelden. Wenn man eine bestimmte Sendung sehen oder hören will, muss man sich zuerst informieren, welcher Dienst diese Sendung in welcher Sprachversion anbietet. Dann anmelden. Dann bezahlen. Dann konsumieren. Dann abmelden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:49, 23. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Weil es in hiesigem Artikel um eine Technologie geht, nicht um Konzerne, die diese verwenden.
On-Demand-Streaming ist verlinkt,
Video-on-Demand ist verlinkt,
dort gibt's einen Abschnitt Video-on-Demand#Angebote für deutschsprachige Länder,
aber z.B. auch 'Liste deutschsprachiger Video-on-Demand-Angebote' oder 'Kategorie:Video-on-Demand-Anbieter'.
Ich sehe nicht, wie eine Beschreibung eines möglichen Geschäftsmodells von Anbietern das Verständnis für die Technologie erhöhen würde.
Man kann sich auch eine wöchentliche Gemüsekiste abonnieren. Das erklärt nicht, was man unter 'Gemüse' versteht.
--arilou (Diskussion) 12:20, 23. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

2 Ergänzungsvorschläge: "Gamestreaming" und "Umweltbalance"

Bearbeiten

in der Kategorie:


Nutzerzahlen in Deutschland

Videostreaming

Musikstreaming

Gamestreaming

( könnte man das "Gamestreaming" ebenso mit erwähnen, denn "Games" sind ebenso auch Digitale "Medien", (https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Medien ) die auch ebenso Gestreamt werden, und ebenso etliche von Terabyte am gesamt Streaming Anteil verursachen )


In der Katogorie:

Probleme

Datenaufkommen und Netzwerkkapazität

Energieverbrauch und Umweltbelache

( könnte man ebenso mit Erwähnen denn "Umweltbelache" an sich ist nicht Perse gleich der "Energieverbrauch". und es passt dann besser zur darüber gelegene "Datenaufkommen und Netzwerkkapazität" (Doppelwörter :-) (nicht signierter Beitrag von 77.64.147.81 (Diskussion) 07:10, 6. Okt. 2021 (CEST))Beantworten