Diskussion:Staatsbürgerschaft

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Benatrevqre in Abschnitt Einleitung
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Hat sich erledigt, weil mittlererweile zusammen geführt--Ciao • Bestoernesto 15:13, 18. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Lizenzhinweis Bearbeiten

Diesen Hinweis bitte nicht entfernen oder archivieren und immer an erster Stelle auf dieser Diskussionsseite belassen.

Die Artikel Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Staatsangehörigkeit einige Textpassagen übernommen und in Staatsbürgerschaft eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Lx 20:10, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

wiki interlinks Bearbeiten

Es wird sowohl auf zwei englische als auch zwei französische artikel verwiesen, sollte man sich nicht auf einen eignigen? --84.176.243.98

  • Das hat inhaltliche Gründe. --CJB 08:23, 7. Aug 2006 (CEST)

Erledigtes Bearbeiten

Ich finde den Artikel nicht schlecht, aber die Doppelungs-Situation zweier Artikel "Staatsbürgerschaft" und "Staatsangehörigkeit" ist schlecht. Deswegen schlage ich vor, beide Artikel zusammenzufassen (was jemand mit Sachkenntnis tun sollte, also nicht ich), und zwar unter dem Titel StaatsANGEHÖRIGKEIT, weil dies der Begriff des offiziellen Sprachgebrauchs ist - jedenfalls in Deutschland. StaatsBÜRGERSCHAFT könnte dann zum bloßen REDIRECT werden. -- StephanK 09:05, 20. Mär 2004 (CET)

Der Begriff Staatsangehörigkeit ist nur in Deutschland die offizielle Bezeichnung, nicht jedoch überall. Aber diese Diskussion hatten wir schon einmal, soweit ich mich erinnere. warum dann wieder alles zerfledert wurde, weiß ich nicht. Ich habe trotzdem noch den Absatz Verlust einer Staatsbürgerschaft eingefügt. --K@rl 07:50, 28. Mär 2005 (CEST)
Hi Guys, ichhatte einen Inuse-Marker gesetzt und bearbeite gerade die Zusammenführung unter Staatsbürgerschaft. Ich denke dass in puncto offiziell sich die Begriffe die Waage halten und sysnonym verwendet werden. Staatsbürgerschaft ist aber nicht so technokratisch und laien-/leserfreundlicher. Und internationaler... Ich achte auf vollständige Übernahme des bisherigen Contents... --Calvin Ballantine 01:03, 29. Mär 2005 (CEST)

Schweizer Staatsbürgerschaft Bearbeiten

Im Abschnitt Einbürgerung (Naturalisation) ist die Schweiz nun zwar erwähnt, es wäre aber schön, wenn hierzu ein separater Artikel angelegt wird. Dieser ließe sich gewiss ausbauen...--Calvin Ballantine 11:52, 15. Jun 2005 (CEST)

Bei der Bundeswehr hatte ich einen Kameraden mit einem deutschen und einem Schweizer Pass, der dort bei der deutschen Bundeswehr Grundwehrdienst leistete, und anschließend noch einmal in die Schweiz mußte, um dort ebenfalls noch mal Grundwehrdienst zu leisten. Ist das heute immer noch so? (nicht signierter Beitrag von 91.52.186.212 (Diskussion) 21:42, 26. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Wir sollten die "Deutschenanteile" aus diesem Artikel herausnehmen und den Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend durchsehen bzw. ergänzen. Aljoscha 15:17, 29. Jul 2005 (CEST)

  • Ich halte das für keine gute Idee. Da Staatsbürgerschaft der Oberbegriff ist, ergeben sich ohne Weiteres Überschneidungen. Das ist nur logisch. Der präzise Leser merkt schnell, dass es zu ihaltlichen Wiederholungne kommt. --Calvin Ballantine 23:09, 29. Jul 2005 (CEST)


Staatenlosigkeit Bearbeiten

Folgenden Passus habe ich wegen sprachlicher & stilistischer Mängel verschoben:

Länder, in denen bestimmte Bevölkerungsgruppen als "staatenlos" gelten und entsprechend keine Bürgerrechte ( wie Wahlrecht) haben: Lettland. Nach 1991 alle, die den Nachweis lettischer Vorfahren seit 1918 nicht erbringen konnten, wurden automatisch zu Bürgern 2. Klasse: den Staatenlosen. Diese Sorte von Ungleichbehandlung besteht u.a. in Estland und Rumänien. Im Falle Lettlands und Estlands sind diese Personen jedoch Einwanderer , die während der Sowjetherrschaft aus einer anderen Unionsrepublik einwanderten. Diesen Personen steht es demnach frei, sich bei der Botschaft der Russischen Föderation in die Liste der Bürger Russlands einzutragen, da Russland offiziell die Rechtsnachfolge der Sowjetunion übernommen hat. Ferner besteht bei diesen Personen die Möglichkeit, sich in Lettland bzw. Estland einbürgern zu lassen, indem sie ein Sprach- und Geografietest bestehen und einen Eid auf die Freiheitlich- demokratische Grundordnung und auf die Verfassung leisten.

Er wurde von einer IP eingetragen und sollte ggf. ausgebessert werden. Da es sich um eine sehr spezifische Faktenabfolge handelt, sollten Quellen genannt werden - auch um sich bei Interesse vertiefter zu informieren. --CJB 13:19, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Der erste Satz des Abschnitts "Staatenlosigkeit" lautet folgendermassen: "Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen." Diese Formulierung scheint mir eher verwirrend, denn wer staatenlos ist, hat eben gerade keine Staatsbürgerschaft. Dem Sachverhalt sprachlogisch besser angepasst wäre die Formulierung: "Staatenlos sind Personen, die keine Staatsbürgerschaft eines Staates besitzen." Auch das ist noch eher verwirrend formuliert, leichter verständlich wäre eine Formulierung wie z. B.: "Wer von keinem Staat als Staatsbürger anerkannt wird, ist staatenlos." Aber vielleicht fällt jemandem noch eine bessere Lösung ein? PSW --178.197.227.5 16:25, 4. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Deinen ersten Vorschlag finde ich gut und hinreichend, habe ihn umgesetzt. Der zweite Vorschlag bringt das Element der Anerkennung hinein, auf das ich gerne verzichten würde, da dadurch womöglich ein weiteres Problem entstünde (denn wie verhält es sich etwa bei nicht-anerkannten Staaten?). Benatrevqre …?! 12:23, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wer entscheidet über eine Staatsbürgerschaft ? Bearbeiten

Frage : richtet sich eine Staatsbürgerschaft nur nach den Regelungen des betreffenden Staates ? Das hiesse dann, dass ein Staat für die ganze Welt über die Zugehörigkeit von Menschen zu seinem Staatsvolk entscheidet. -- ManRabe 19:25, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Behauptung: Jeder Staat regelt die Staatsbürgerschaft selbst, so kann man zB Staatsbürger von mehreren Staaten sein. Es gibt aber auch Vereinigungen die die Rechte des Staatsbürgers erklären (EU usw.). --ManagementBoy 09:45, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ist das eine akademische Frage oder bist du auf eine problematische Stelle im Artikel gestoßen...? --CJB 20:58, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Nein, ich will Dir aber schildern, was mich dazu veranlasst hat. Ich ärgere mich seit einiger Zeit, dass einige Fußballspieler polnischer Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit von anderen Benutzern zusätzlich die polnische Staatsangehörigkeit erhalten, teilweise mit Hinweis auf den Artikel "polnische Staatsangehörigkeit". Es wird dabei impliziert, das es praktisch keine Deutschen polnischer Herkunft gibt, die wirksam auf ihre polnische Staatsangehörigkeit verzichten, und dass man daher offenbar unbesehen von ihrer polnischen Staatsengehörigkeit ausgehen kann.
In dem genannten Artikel fiel mir dabei der folgende Satz auf : "Gemäss polnischem Recht kann ein polnischer Staatsbürger keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.". Dadurch kam ich zu der obigen akademischen Frage. (nicht signierter Beitrag von ManRabe (Diskussion | Beiträge) )
Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn man in Land A zwei oder mehr Staatsbürgerschaften haben darf, dann ist das geltendes Recht in Staat A. Dies mag in Land B nicht so erlaubt sein. Es mag aber sein, dass geltendes Recht in Staat B das Abtreten der Staatsbürgerschaft von Land (A, C etc) zwecks Vergabe der Staatsbürgerschaft von Land B vorsieht. Wenn aber die Staatsbürgerschaft von Land B zur automatischen Staatsbürgerschaft aber vorsieht, dass man nur von einem Staatsbürger des B Landes Abstammen muss, dieses Kind aber z.B. in Land A geboren wir (was die Geburt und nicht die Abstammung zur Vergabe vorsieht) kann es leicht zu 2 Staatsbürgerschaften kommen wenn Kind von B Land Eltern in Land A geboren wird. Es kann sein, das man dies als ungerecht empfindet, wenn man in Land B von Eltern aus Land B gezeugt wurde, genau so ungerecht, wie es Kinder von Eltern aus Land A die in Land B geboren wurden empfinden, das sie nicht die Staatsbürgerschaft von Land B automatisch erhalten. Ein solches Kind würde nämlich ganz ohne Staatsbürgerschaft da stehen. Dies wird aber in internationalen Abkommen geregelt (wie weis ich nicht genau), denn kein Mensch kann ohne Staatsbürgerschaft da stehen.
Zur weiteren Verzwickung folgende These: Ein Man mit zwei Staatsbürgerschaften, muss er zwei mal (jeweils einmal in jedem Land) den Wehrdienst machen?
Spannend... --ManagementBoy 18:11, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Am Ende hängt das von den beiden Staaten und ihrem geltenden Recht ab. Staaten, die keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, sind dann meist recht einfach aus dem Schneider und sparen sich genauere Vorschriften. Staaten, die Staatsbürgerschaften liberaler betrachten, werden entsprechendes geltendes Recht haben, dass sich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Ob nun alles Recht auch gerecht ist, wie oben bei dem Kind angesprochen, ist ja eine ganz andere Frage. sebmol ? ! 18:15, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten
amen! --ManagementBoy 18:58, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Gentlemen, dies gehört nicht wirklich zur Artikel-Diskussion hier. Sollte der o.a. Artikel zur polnischen Staatsbürgerschaft zu Qualitätsproblemen führen, der ohnehin von zweifelhafter Güte ist, so sollte an passender Stelle und nicht hier interveniert werden. Dabei gilt freilich:

  1. der Eintrag, eine Person habe die polnische Staatsbürgerschaft ist personenbezogen nachzuweisen, wie jeder andere Fakt, insb. wenn Zweifel auftreten
  2. der Eintrag, eine Person habe die deutsche Staatsbürgerschaft ist personenbezogen nachzuweisen, wie jeder andere Fakt, insb. wenn Zweifel auftreten
  3. in beiden Fällen sind Wikipedia-Artikel bzw. Wikipedia-Artikeldiskussionen natürlich kein tauglicher Nachweis
  4. wenn es für den Artikel nicht wirklich erheblich ist, wäre zu überlegen, jedwede Angaben auszulassen und sich ordnungshalber auf diesen Modus Vivendi zu einigen.

Sofern ihr ein inhaltliches Problem mit dem hiesigen Artikel seht, ist klarzustellen, dass die Souveränität äußerste Grenze für die Gestaltungsmöglichkeiten eines Landes ist, Staatsbürgerschaft zu regeln, es kann also weder verhindern, dass jd. eine fremde Bürgerschaft erwirbt noch dass er sie verliert. Soweit ich das überblicke, gibt der hiesige Artikel für solche Annahmen jedoch keinen Anlass. Korrigiert mich, wenn ich mich irren sollte. --CJB 22:03, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bezugsbehörde? Bearbeiten

Ein paar Fragen?

  • An welche Behörde wendet man sich eigentlich wenn man seine Staatsbürgerschaft niederlegen möchte?
  • Was ist wenn man ausdrücklich wünscht in die Staatenlosigkeit entlassen zu werden? Das GG verbetet die Entlassung entgegen den Willen des Betroffenen, wie ist es aber wenn es der prononcierte Wunsch einer Person ist staatenlos zu sein?
  • Was ist wenn Verwaltungsbehörden einen als Staatsbürger registrieren, man aber gar nicht anerkennt Staatsbürger zu sein? (nicht signierter Beitrag von 134.34.67.42 (Diskussion) )

Constitutio Antoniniana und römisches Bürgerrecht Bearbeiten

Die Constitutio Antoniniana hat nicht, wie im Artikel behauptet, ausnahmslos allen Einwohnern des römischen Reichs die Staatsbürgerschaft Roms zuerkannt. Ausdrücklich ausgenommen waren im Text als "dediticii" bezeichnete Personen, wahrscheinlich im Stammesverband angesiedelte (meist germanische) Fremdsiedler, die weder willens waren, römische Bürger zu werden, noch auch die nötige Integration in die römische Kultur und Gesellschaft erworben hatten, die dazu Voraussetzung gewesen wäre. Diese Bestimmung ist allerdings in der Forschung umstritten, genau wissen wir nach wie vor nicht, wer diese dediticii waren und wie zahlreich, welchen Anteil sie somit an der Reichsbevölkerung ausmachten. Dennoch, auch wenn der Fehler nur klein zu sein scheint: er bleibt ein Fehler und sollte besser vermieden werden (nicht signierter Beitrag von 212.103.72.25 (Diskussion) )

Schmunzel, wir wissen nicht was das ist oder wer das ist oder wozu es da ist – aber wir wissen ganz gewiss, dass ihm die nötige Integration in die römische Kultur und Gesellschaft fehlte. Man könnte meinen, CDU-Ansichten würden in die Antike getragen werden, aber ein Schelm, der solches denkt. --CJB 10:11, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
OK, Scherz bei Seite. Benutzer Orangerider hat das zwar eingetragen, aber in diesem Abschnitt zeigt schon der Kontext, dass es um eine gebietsmäßige Erweiterung ging. Da es sich um einen einleitenden Abschnitt handelt, der gorb skizziert, brauchen wir punktuell solche Details nicht zu listen. Auch nicht die Sklaven, die Gladiatoren etc pp ... Ich habe das sprachlich ein bisschen nachgezogen, damit es extraklar ist ( von "ausnahmslos" war ja nie die Rede, gell ;-) ––CJB 13:04, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Na ja, frei oder unfrei war wohl nicht so sehr der Unterschied. Insofern handelt es sich doch wohl eher um eine Verschlimmbesserung. Im übrigen gibt es schon einige Gründe, weshalb die Forschung dies und das, aber nicht jenes annimmt, selbst wenn es sich nicht mit Sicherheit beweisen lässt. Immerhin gibt es historisch bezeugte Beispiele dafür, dass geschlossene Gruppen ins römische Reich aufgenommen wurden und einen halb-autonomen Status genossen, der vor allem in der Spätzeit eher der Tolerierung eines Staates im Staate gleichkam als eine wirklich aktive römische Massnahme darstellte. Für das 2. und 3. Jahrhundert geben die Quellen einfach nicht mehr her, aber sollte es sich wirklich um vergleichbare Fälle handeln, dann ist offensichtlich, dass sich solche Staaten im Staate nicht integrieren lassen - dazu muss man nun wirklich nicht CDU-Ansichten vertreten, denn es ist evidentermassen und zudem per definitionem (Staat im Staat) so.
Machen wir es doch pragmatisch: Hierbei ging es um eine eher geografische Ausdehnung, so dass es auf besondere Gruppen zuvor/danach, bevorzugt oder benachteiligt nicht en detail ankommt. Und in diesem Abschnitt wird erkennbar nicht die Feinstruktur des Römischen Bürgerrechts dargestellt. Es kommt auf die Erstreckung dieser Rechtsstellung wie zuvor auf Latium und Italien. Wenn du uns wesentliche Unterschiede und Quellen sagen kannst, dass dies vergleichbar sei, her damit. --CJB 16:38, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Deutsches Staatsbürgerrecht zu Begin des 19. Jahrhunderts Bearbeiten

Im Artikel steht Deutschland verwendete das ius soli bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es Deutschland im staatsrechtlichen Sinne aber gar nicht. Wie war es also genau geregelt? Galt das ius soli in allen deutschen Territorien bzw. welche Gebiete sind hier mit Deutschland gemeint? --Brian 06:48, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Das Problem an diesem Satz ist zusätzlich, daß es eine Staatsangehörigkeit im modernen Sinne noch gar nicht gab. Erste entsprechende Regelungen gab es meines Wissens erst mit der bayerischen Verfassung von 1818. -- Der Stachel 17:21, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft Bearbeiten

Die Aufspaltung in Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft ist wenig sinnvoll. Die Begriffe werden überwiegend synonym verwendet. Staatsbürgerschaft klingt republikanischer und betont die Bürgerschaftsrechte und den bürgerschaftlichen Status eines Staatsbürgers/Staatsangehörigen. Aber im republikanischen Staat hat auch "Staatsangehörigkeit" keine andere Bedeutung als "Staatsbürgerschaft". Eine gesetzliche Unterscheidung zwischen beidem gibt es nicht. So spricht man im Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland traditionell von "Staatsangehörigkeit". In Österreich heißt die Staatsangehörigkeit aber "Staatsbürgerschaft". Einen Unterschied gibt es nicht. Es ist auch nicht sinnvoll, den Erwerb der Staatsbürgerschaft in Staatsangehörigkeit, den Verlust aber in Staatsbürgerschaft zu behandeln. Der einleitende Satz "Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört." ist außerdem nicht belegt. -- Der Stachel 14:02, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dass die Begriffe umgangsprachlich synonym verwendet werden, weil man in der BRD mit der Staatsangehoerigkeit natuerlich auch die Staatsbuergerschaft erhaelt, ist klar. Das macht die Fachbegriffe aber nicht synonym. Man kann zum Beispiel Staatsangehoeriger eines absolutistischen Fuerstentums sein, ohne dass sich daraus eine Staatsbuergerschaft ableitet. Fossa?! ± 14:11, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Siehe auch Reichsbürgergesetz. --SCPS 15:03, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Nein Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind gleichbedeutend. Das RuStAG spricht von Staatsangehörigkeit und Reichsangehörigkeit; die Paulskirchenverfassung von 1848 von Reichsbürgerschaft. Beides meint die rechtliche Mitgliedschaft natürlicher Personen in einem Staate, aus der sich bestimmte Schutzpflichten des Staates und je nach Verfassung desselben auch bestimmte staatsbürgerliche Rechte ergeben. Der Sprachgebrauch im Reichsbürgergesetz ist eine NS-Sonderterminologie, die nicht verallgemeinerungsfähig ist. --84.57.50.23 15:13, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Es wurden Dir jetzt zwei Beispiele genannt, bei denen Staatsangehoerigkeit und Staatsbuergerschaft auseinanderfallen. In anderen Sprachen ist die Unterscheidung noch deutlicher (citizenship vs. nationality), aber Du fuchtelst immer noch mit ein paar deutschen Gesetzen herum. Stell Dir vor: Die Welt besteht nicht nur aus Deutschland uns seinen Gesetzen. Fossa?! ± 15:19, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Es wurde kein Beispiel genannt. Absolutistische Fürstentümer können nicht herangezogen werden, weil bei diesen der Ausdruck "Bürger" gänzlich unbekannt war und statt dessen von Untertanen gesprochen wurde. Und auch bei diesen war Staatsangehörigkeit und Untertanenschaft synonym. --84.57.50.23 15:24, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ahja, weil es offensichtlich Staaten gibt, bei denen man kein "Buerger" sein kann (wohl aber Untertan und Staatsangehoeriger), duerfen diese natuerlich nicht als Beispiele herangezogen werden. Fossa?! ± 15:29, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
"Nationality" steht damit in keinem Zusammenhang, da dieser Begriff keine rechtliche Mitgliedschaft meint, sondern Volkszugehörigkeit. --84.57.50.23 15:25, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Lies Dich doch bitte erstmal in die einschlaegige Literatur ein, bevor Du hier weitere Kommentare abgibst. Fossa?! ± 15:29, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Entschuldige mal, bevor Du hier Diskussionsteilnehmer als unwissend hinstellst, lies Dir bitte den en-wikipedia Artikel über nationality durch:"Nationality is a relationship between a person and their state of origin, culture, association, affiliation and/or loyalty". Klassische Volkszugehörigkeitsgesichtspunkte, die mit Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft nichts zu tun haben (müssen). Dein Vergleich nationality mit Staatsbürgerschaft ist verfehlt.--84.57.50.23 16:04, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
ich beziehe mein Wissen nicht aus Wikipedia, was dort steht ist ein nationality-Begriff, den ich, wie aus dem Kontext hervorgeht, nicht meine. Fossa?! ± 16:09, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Die Begrifflichkeit im Englischen kenne ich nicht. Aber im Französischen bedeutet nationalité die Staatangehörigkeit. Für die grundsaätzliche Frage ist das hier aber gar nicht relevant, denn Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind Begriffe der deutschen Rechts- und politischen Sprache. Was die passenden Übersetzungen in anderen Sprachen sind, ist jedenfalls sekundär (und rechtfertigt auch keine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft, wenn in anderen Sprachen vielleicht Unterscheidung zwischen Begriffen vorgenommen wird. -- Der Stachel 16:12, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Fraglich ist natürlich, auf welche Fachsprache man zurückgreift. Die juristische kann es jedenfalls nicht sein, weil rechtlich zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft nicht unterschieden wird. Es gibt auch keine Unterscheidung zwischen bloßer Angehörigkeit und den damit verbundenen Rechten. Das wäre auch unsinnig, denn die Angehörigkeit vermittelt eben bestimmte staatsbürgerliche Rechte. Welche das sind, wird gesetzlich festgelegt und bestimmt und macht den Begriff der Staatsangehörigkeit aus. In absolutistischen Fürstentümern sind die staatsbürgerlichen Rechte eben andere als in einer demokratisch verfaßten Republik. -- Der Stachel 16:06, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Der Begriff wird in verschiedenen Rechtssystemen unterschiedlich gepraegt, aber die hier vorgenommene politikwissenschaftliche/soziologische Unterscheidung ist voellig ueblich, sozusagen international herrschende Meinung. Fossa?! ± 16:09, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn das so ist, muß man dann aber auch explizit erklären, daß es sich nicht um eine Unterscheidung in der Rechtssprache (was man hier eher erwartet). sondern um eine in der soziologischen und politikwissenschaftlichen Literatur handelt. Diese muß dann aber auch genannt werden (und es muß sich um die deutschsprachige soziologische und politikwissenschaftliche Literatur handeln, die eben genau diese Begriffe verwendet). -- Der Stachel 16:15, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Der gesamte Artikel zur Staatsbürgerschaft könnte auch unter Staatsangehörigkeit stehen und umgekehrt stehen (jetzt ist sogar Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit getrennt). Beide behandeln auch nur die gesetzlichen Normen des Staatangehörigkeitsrechts (und ihrer Geschichte) und nicht die politikwissenschaftliche oder soziologische Literatur. -- Der Stachel 16:27, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Problematisch sind auch die Interwikilinks. So wird von Staatangehörigkeit auf citoyen verwiesen. Von dort gibt es dann einen Interwikilink auf Bürger (und - was völlig richtig ist - nicht auf Staatsbürgerschaft!). Der englische Interwikilink führt auf citizenship; von Staatsangehörigkeit zu nationalité und nationality. Die passende Übersetzung von citoyen und citizen/citizenship ist jedoch Bürger oder Bürgerschaft (im Staat), nicht jedoch Staatsbürgerschaft, denn dieser Begriff ist weitgehend synonym mit Staatsangehörigkeit. Die Unterscheidung von Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft und Bürger/Bürgerschaft muß allerdings vorgenommen werden. -- Der Stachel 16:57, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Naturalisation Bearbeiten

Der Redirekt Naturalisation zeigt zwar hier her, wird aber nirgendwo erwähnt. Kann das ein Fachkundiger bitte einbauen. --Franz (Fg68at) 22:21, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Sollte jetzt wieder passen. -- Lx 20:12, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zusammenführung mit Staatsangehörigkeit Bearbeiten

Hallo,

Der Artikel Staatsangehörigkeit bestand praktisch nur noch aus dem Abschnitt "Erwerb der Staatsangehörigkeit", dazu ist aber meines Erachtens kein eigenständiges Lemma gerechtfertigt. Gleichzeitig fehlte dieser Aspekt nach meinem Eindruck in dem Artikel Staatsbürgerschaft. Ich habe die beiden Artikel nach den Regeln von Hilfe:Artikel zusammenführen vereinigt. Das neue Lemma ist nun Staatsbürgerschaft, da dies innerhalb der Wikipedia der häufigere Wikilink ist und nach Inhalt des Artikels auch der allgemeinere Begriff.

Übrig geblieben sind folgende interwikilinks aus dem Artikel Staatsangehörigkeit:

  • [[en:Nationality]]
  • [[et:Kodakondsus]]
  • [[es:Nacionalidad]]
  • [[fr:Nationalité]]
  • [[ko:국적]]
  • [[nl:Nationaliteit]]
  • [[ja:国籍]]
  • [[pt:Nacionalidade]]
  • [[simple:Nationality]]
  • [[tr:Milliyet (tüzük)]]
  • [[zh:國籍]]

-- Lx 20:19, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Verlust der Staatsangehörigkeit Bearbeiten

durch politische, rassistische, ethnische Ausbürgerung vor 1933, nach 1933, in der DDR , heutige Situation : fehlt hier ein Verweis, oder suche ich nur falsch ?--Goesseln 15:27, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ja, du suchst falsch. Hier ist der allgemeine Artikel. --Orangerider …?! 23:43, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Deutscher Reisepass/Staatsbürgerschaft Bearbeiten

Der Titel unter Bild 1: „Der Reisepass – alltäglicher Ausweis der Staatsbürgerschaft“ ist nicht richtig. Mit der Ausstellung eines deutschen Passes oder Personalausweises erwirbt man nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Pass und/oder Personalausweis können auch aufgrund eines Registrierscheines oder eines Vertriebenenausweises ausgestellt werden. Dabei muss der Erwerber nicht einmal Deutscher sein.--Špajdelj 14:10, 31. Jan. 2010 (CET)Beantworten

argentinien Bearbeiten

Wie lange muss man in Argentinien leben um die Staatsbürgerschaft zu bekommen ? würde mich um baldige Antwort freuen Lg

Da ist besser du sprichst jemanden beim Portal:Argentinien an. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 13:49, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Steuerpflicht Bearbeiten

Da steht: Staatsbürgerliche Pflichten sind im modernen Staatsverständnis beispielsweise die Wehrpflicht, die Wahlpflicht oder die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen. Was hat die Staatsbürgerschaft mit der Steuerpflicht zu tun? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 13:51, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

US-Amerikaner haben grundsätzlich - unabhängig von ihrem Wohnort - eine Steuererklärung in den USA abzugeben. Im Steuerabkommen zwischen der Türkei und Deutschland z.B. entscheidet erst im vierten Kriterium die Staatsbürgerschaft, in welchem Land der Staatsbürger steuerpflichtig ist.--Špajdelj 14:48, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nur eine Frage, hat ein US-Amerikaner auch in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben. In Ö nur wenn er hier etwas verdient. Also kann er nicht grundsätzlich eine abgeben. was ich damit sagen will: Das ganze so zu schreiben, als wäre das weltweit ist falsch. wenn ich schreibe: In manchen Staaten ist auch die Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verbunden. So wäre das in meinen Augen richtiger. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 21:09, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nicht anders verhält es sich mit der Wehrpflicht und der Wahlpflicht. Ist weltweit auch nicht einheitlich geregelt.--Špajdelj 21:20, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Nachweis der Staatsbürgerschaft Bearbeiten

 
Man beachte den Eintrag "Staatsangehörigkeit"

In Deutschland belegt eine Urkunde den Nachweis der Staatsbürgerschaft. Diese erwirbt man durch Geburt oder durch Einbürgerung. Der Deutsche Pass ist kein Nachweis. Und wenn das so wäre, wie würde jemand die Staatsbürgerschaft nachweisen wollen, der gar keinen Pass besitzt?--Špajdelj 14:55, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

In Österreich ist der Staatsbürgerschaftsnachweis eine Bestätigung der Staatbürgerschaft. Aber auch der Reisepass ist ein Nachweis, denn du bekommst ihn ja nicht ohne der Staatsbürgerschaft. Also bei jedem Grenzübertritt beweist du damit deine Staatsbürgerschaft, das ja sonst nicht erlaubt wäre. Du hast Recht dass die Urkunde ein Nachweis ist, aber eben der Reisepass in der Folge ebenfalls. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 21:14, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nicht jedoch in Deutschland.--Špajdelj 21:24, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nimmst du zum Grenzübertritt die Urkunde oder den Reisepass mit? den Reisepass bekommst du in D doch auch nur wenn du die Staatsbürgerschaft hast. damit ist es auch ein Nachweis. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 21:56, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Der Reisepass ist ein Reisedokument, auch für Staatenlose. Um z.B. Beamter in Deutschland zu werden, bedarf es eines Nachweises mittels einer Urkunde. Ein Pass reicht hierfür nicht aus. Noch einmal: Einen deutschen Reisepass kann auch ein Bürger erhalten, der nicht deutscher Staatsbürger ist und nicht einmal Deutscher ist. Vergleiche: Artikel 116 A.--Špajdelj 22:06, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn ich mich hier mal mit vier Jahren Distanz einklinken darf: Ich weiß, dass rechtstheoretisch der Pass nicht die deutsche Staatsangehörigkeit beweist und dass dies nur der Staatsangehörigkeitsausweis tut. Trotzdem reicht in der Praxis der Pass als Nachweis der Staatsangehörigkeit absolut aus. Ich habe in meinem Leben noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis gesehen und besitze auch selbst keinen (nicht einmal einen Personalausweis, sondern eben nur einen Pass), bin aber trotzdem auf dieser Grundlage als (Bundes-)Beamter verbeamtet worden. SchnitteUK (Diskussion) 19:43, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Zunächst: Ein Reisepass ist eine Urkunde. Genauso wie ein Personalausweis. Und beide dokumentieren die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob man zur Ernennung als Beamter noch eine Geburtsurkunde bzw. Einbürgerungsurkunde vorlegen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. In Kreditinstituten reicht die Vorlage von Perso bzw. Pass auf jeden Fall aus, um die Person incl. Staatsangehörigkeit zu identifizieren.--Karsten11 22:18, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Schau dir bitte den Artikel 116 A an oder stelle hier eine konkrete Frage. In Kreditinstituten muss man sich natürlich identifizieren aber nicht eine Staatsbürgerschaft nachweisen. Ich kann meine Behauptungen nachweisen, du nicht (entzieht sich deiner Kenntnis). Übrigens leben in Deutschland viele Deutsche, die gar nicht wissen, dass sie nicht deutsche Staatsbürger sind.--Špajdelj 22:31, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Zu: Deutscher Personalausweis, Spalte: Staatsbürgerschaft.

Hast du dich denn auch gefragt, warum es diese Spalte gibt, wenn doch klar ist, dass nur Deutsche einen deutschen Personalausweis erhalten können?--Špajdelj 22:48, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

(BK)wenn du dir Nebenstendes Foto anschaust, so steht auf der Karte als ein Punkt Staatsangehörigkeit und als Muster deutsch. Somit ist doch eine Staatsbürgerschaft nachgewiesen sonst stünde das nicht dort. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:50, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nur ein Frage:Welche Dokumente musst du in D vorlegen, dass ein Reisepass erstmals ausgestellt wird? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:51, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Vertrienenenausweis oder Registrierschein.--Špajdelj 23:34, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Komisch - meine Frau hat die Geburtsurkunde und unser Familienstammbuch sowie die Registrierung in D vor gelegt - dennoch bekommt sie nicht die D Staatsbürgerschaft.
  • Geburtsurkunde: Nachweis des Geburtortes und Datum - hat mit der deutschen Staatsbürgerschaft nur in sofern zu tun, dass du damit deine deutsche Abstammung nachweist. Meine Geburturkunde ist eine amerikanische und dennoch bin ich aufgrund des Abstammungsprinzips Deutscher Staatbürger - auch in der Zeit, als meine Wenigkeit in den USA gelebt und geheiratet hat. Daher habe ich auch kein D-Familienstammbuch und wir waren auch lange hier nicht gemeldet. Dennoch hatte ich die gesamte Zeit einen deutschen Pass.
Der Personalausweis ist der Nachweis der Identität deiner Staatbürgerschaft als Deutscher. Du bekommst ihn auch wenn du nicht in D wohnst, aber die D Staatsbürgerschaft hast. Der Reisepass ist eine Variante des Personalausweises, der zum einen international ausgeführt ist und zum anderen Raum für Visavermerke enthält. 2003:CB:A729:9601:4D02:39FC:470C:E7CA 10:56, 13. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

PS: Übrigens liegst du mit der Diskussion über die deutsche Staatsangehörigkeit in diesem Artikel sowieso falsch, da es sich hier um einen allgemein geführten Artikel handelt und nur eine Übersicht gibt. Dementsprechend ist hier der Reisepass als Beispiel angeführt und sagt nicht, dass es in D so sein muss. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:58, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Wen du sorgfältig nachließt, wirst du feststellen, dass ich im Artikel nur den deutschen Pass entfernt habe und meine Einwände auch nur auf Deutschland beschränke.--Špajdelj 17:26, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Im Übrigen ist Deutschland nicht das einzige Land, wo Reisepass auch ohne Staatsbürgerschaft ausgestellt wird. Vergleiche Kroatien, Serbien oder Rumänien.--Špajdelj 17:29, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ungefähr 93 % aller Bürger weltweit besitzen keinen Reisepass. Also sollte man nicht schreiben: „Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokumentes, wie beispielsweise einem Reisepass dokumentiert.“ --Špajdelj 22:50, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Bitte mal lesen und dann überprüfen, ob die Aussage mit dem Pass so, wie im Artikel dargestellt, noch haltbar ist.
Aus dem Passgesetz:
  • § 1 Passpflicht, Absatz.4: „Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Das sind Deutsche ohne deutsche Staatsbürgerschaft (!).
  • § 6 Passausstellung, Absatz 4: „(4) Die Paßbehörde kann einen Paß von Amts wegen ausstellen, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse oder zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Betroffenen geboten ist.“ Von Staatsbürgerschaft ist hier keine Rede--Špajdelj 15:19, 15. Sep. 2010 (CEST).Beantworten
Welche/n Satz/Sätze meinst du konkret im Artikel, bitte zitieren. --Benatrevqre …?! 21:32, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
„Der Reisepass – alltäglicher Ausweis der Staatsbürgerschaft“ oder „Die Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokument, beispielsweise dem Reisepass, dokumentiert.“--Špajdelj 11:45, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Die beiden Sätze im WP-Artikel sind nicht falsch. Es heißt ja nicht, dass der Reisepass ein "alltäglicher Ausweis der Staatsbürgerschaft" sein müsse, sondern schlicht, dass er es ist; darin kann man auch verstehen, dass "[d]er Reisepass [ein] alltäglicher Ausweis der Staatsbürgerschaft" sein kann, was zutreffend ist.
Ebenso beim zweiten Satz:
Dass "[d]ie Staatsbürgerschaft […] in einem auf die Person ausgestellten Dokument, beispielsweise dem Reisepass, dokumentiert [wird]", ist ebenfalls richtig. Dem steht nicht entgegen, dass ein Pass auch an solche Betroffene ausgestellt werden kann, wie es § 6 Abs. 4 Ziff. 4 PaßG für erforderlich hält. Auch sehe ich in dem letzten Satz keinen imperativen Charakter. --Benatrevqre …?! 14:04, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Die Kategorie der "Deutschen ohne deutsche Staatsürgerschaft" gibt es, aber sie ist zahlenmäßig winzig im Vergleich zu den deutschen Staatsbürgern. In naher Zukunft wird sie jegliche praktische Relevanz verlieren, nämlich dann, wenn der letzte Flüchtling oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit oder dessen Ehegatte oder Abkömmling, der in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat, verstorben ist. Diese Differenzierung kann man sich allmählich wirklich schenken. SchnitteUK (Diskussion) 15:46, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Einbürgerung für Menschen mit Behinderung, Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention Bearbeiten

Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote für Einbürgerungswilligen mit Behinderung einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Einbürgerungswilligen mit Behinderung zu gestalten. http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419) --87.79.145.82 18:40, 21. Dez. 2010 (CET) MXmas2070Beantworten

Mutige These. Kannst Du die Quelle ein wenig konkretisieren. In Artikel 18 steht zumindest nichts davon.Karsten11 00:20, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Dual Citizenship Bearbeiten

Diese Karte sorgt eher für Verwirrung. Deutschland ist rot gezeichnet, d.h. doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkannt, mehr noch, sie ist verboten. Ebenso in Venezuela. Beides falsch. In Deutschland ist eine Doppelstaatsbürgerschaft nicht erwünscht, sie wird aber geduldet.--Špajdelj 16:46, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

In Deutschland ist für EU-Bürger eine doppele Staatsangehörigkeit möglich. Siehe dazu die Erklärung auf der Seite des Innenministerium --BJBH 19:32, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Doppelte Staatsbürgerschaft Bearbeiten

Auf dem Bild zur doppelten Staatsbürgerschaft ist Deutschland rot gefärbt, also wird diese Art der Staatszugehörigkeit hier nicht anerkannt. Allerdings besitzt David McAllister eine doppelte Staatsbürgerschaft. Verstehe ich da etwas vollkommen falsch? Wenn ja, bitte ich um Aufklärung. --Josue007 21:49, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Natürlich sind nach deutschem Recht mehrfache Staatsbürgerschaften möglich, aber nicht erwünscht. Es gibt bei verschidenen Ländern die verschiedensten Abstufungen. DIe Karte kennt nur 2 Kategorien. Die Bildunterschrift (anerkannt - verboten) passt nicht zur Legende der Grafik selbst, die heißt: "Countries by their ideals of Multiple (Dual) citizenship. - Granted - Ungranted". Ich habe den Text mal geändert. --Mixia 11:39, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Achso, danke für die Aufklärung und die aus meiner Frage resultierende Änderung des Artikels. --Josue007 15:18, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Vor Jahren hat ein Landkreis-Mitarbeiter auf die Frage, ob Mehrfachstaatler auch das allgemeine Wahlrecht zum Bundestag bzw. Landtag haben, mit Nein geantwortet, d. h. demnach verlöre ich, falls ich neben der deutschen auch die brasilianische Staatsbürgerschaft meiner Mutter übernehmen würde, das allgemeine Wahlrecht zum Bundestag. Weder Wikipedia noch das Netz allgemein geben darauf befriedigend Antwort. Ich schlage vor, diesen Aspekt klarer zu beleuchten. Freue mich auf Diskussionsbeiträge. (nicht signierter Beitrag von 62.227.52.1 (Diskussion) 16:15, 27. Jul 2011 (CEST))

Das klingt für mich unsinnig. Du behältst ja ausdrücklich deine deutsche Staatsangehörigkeit und bleibst folglich Träger staatsbürgerrechtlicher Rechte und Pflichten. Demnach behältst du die Rechte eines deutschen Staatsbürgers wie das genannte Wahlrecht. --Benatrevqre …?! 16:55, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wahlrecht in Deutschland bei doppelter Staatsbürgerschaft besteht nur, wenn beide Staatsbürgerschaften EU-Staaten betreffen. ... und mittlerweile kann man damit sogar Ministerpräsident werden. http://de.wikipedia.org/wiki/David_McAllister -- Udo62 (Diskussion) 06:15, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Es sei denn, du verlegst deinen Wohnsitz nach Brasilien. Dann behältst du als deutscher Staatsbürger zwar dein Wahlrecht, musst dich aber selbst um einen Eintrag in das Wählerverzeichnis kümmern. Für mich stellt sich hier eher die Frage, ob du bei Annahme der brasilianischen Staatsbürgerschaft (ohne Not) nicht die deutsche verlierst. Wie gesagt, der deutsche Gesetzgeber wünscht keine Doppelstaatsbürgerschaft, er toleriert sie jedoch unter bestimmten Umständen, wenn z.B. „Leib und Wohl“ der Familie in Gefahr sind. Dazu zählt u.U. auch der Arbeitsplatz..--Špajdelj 17:18, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Das mit der nicht erwünschten doppelten Staatsbürgerschaft stimmt so einfach nicht. Es gibt z.B. immer mehr Spitzensportler in Deutschland mit doppelter Staatsbürgerschaft. Für "Normalbürger" ist das schier unmöglich. Genauso undemokratisch ist es auch, das viele Ausländer welche schon Jahrzehnte in Deutschland wohnen kein Wahlrecht bekommen. -- Udo62 (Diskussion) 06:15, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


Damit hier einmal auch Leser wissen, auf welches Bild die Diskussion Bezug nimmt:

 
Doppelte Staatsbürgerschaft

188.96.228.146 13:31, 28. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


Wie sieht das eigentlich für Türken aus? In welchen Fällen erlaubt die Türkei die doppelte Staatsbürgerschaft? 2003:E0:A72D:C300:21B:21FF:FE50:34D 21:03, 14. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Allgemeiner Wissenszufluss bezüglich der Definition "Integration" zur Gestaltung dieses Artikels und zur Vorbeugung etwaiger Missverständnisse in Bezug auf Integration. Bearbeiten

grobe Beleidigungen, Aufstachelung zum Hass, Gewaltaufforderungen, potenzielle Volksverhetzung“. Das wirf Itti der Autorin Monika Maron mit ihrer Version vom 2. Februar 2014, 11:34 Uhr vor.

Die Integrationsaufgabe der deutschen Gesellschaft und Politik ist es, den Menschen, die aus anderen Kulturen und Staaten zu uns kommen, die Wege zu ebnen, die Türen zu Schulen und Universitäten zu öffnen, Religions- und Meinungsfreiheit zu garantieren.

Die Integrationsaufgabe der Einwanderer ist es, diese Angebote anzunehmen und das Grundgesetz, das heißt auch die Säkularität des Landes, zu achten; eben sich zu integrieren, als Muslime, Atheisten, Orthodoxe jeder Couleur, Hindus, Juden, Katholiken, Protestanten, jeder nach seiner Fasson.

Nachzulesen bei [[1]] Wo wird hier zur Gewalt aufgefordert? Welches Volk wird hier verhetzt? Damit man dieser Frage erst gar nicht nachgehen kann, wurde der Text von Itti nicht nur rückgängig gemacht, sondern gelöscht. Auch so etwas gibt es bei der deutschen wikipedia.

Ich bin serbische Staatsbürger, der hier in Deutschland weiterhin seine heimatliche Kultur pflegt und das Grundgesetz achtet. --79.255.115.46 19:50, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Wie werden Menschen mit Mehrfach-Staatsangehörigkeit bei Volkszählungen behandelt? Bearbeiten

Hat jemand Informationen darüber, wie Menschen mit mehrfacher Staatsbürgerschaft bei Volkszählungen o.ä. behandelt werden. Angenommen, jemand hat zwei oder mehr Staatsbürgerschaften und es kommt in den jeweiligen Ländern zu Volkszählungen / Fortschreibungen. Weiter angenommen, diese Person hat in jedem Land für die es eine Staatsangehörigkeit besitzt auch einen Wohnsitz. Wird diese Person dann jeweils in jedem dieser Länder gezählt oder wie wird das gehandhabt? --Bodhi-Baum (Diskussion) 13:39, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Grundsätzlich ist in den meisten Ländern die Rechtslage so, dass man zwar mehrere Wohnungen und in diesem Sinne auch "Wohnsitze" haben kann, dass aber immer nur ein rechtlich bevorzugter Wohnsitz anerkannt wird, der für die Ausübung des Wahlrechts, für die Besteuerung und anderes mehr maßgebend ist. Dann wird die betreffende Person natürlich nur an diesem Ort gezählt, also ein Mal. Volkszählungen und Bevölkerungsstatistiken erheben übrigens schon seit langem auch Angaben etwa zu Zweitwohnsitzen, Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort u. dgl., wissen also mit der Problematik differenziert umzugehen. Zwei gleichberechtigte Wohnsitze in zwei verschiedenen Staaten kann man also nur dann haben, wenn der eine Staat nach seinem Recht einen Wohnsitz auf seinem Staatsgebiet anerkennt, der andere Staat nach seinem Recht ebenfalls einen Wohnsitz auf seinem eigenen Gebiet. Das bedeutet dann aber auch, dass man in beiden Staaten uneingeschränkt Steuern und Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge u. dgl. entrichten muss und ggf. auch Wehrdienst leisten muss. Das ist in der Praxis ein hoher Hinderungsgrund, tatsächlich zwei gleichberechtigte Wohnsitze zu unterhalten. Man muss es sich leisten können. Daneben gilt heute wohl in den meisten Staaten, dass jeweils der Wohnort, an dem der "Lebensmittelpunkt" liegt, als (einziger bzw. Haupt-) Wohnsitz gilt. Somit ist es auch rechtlich meist nicht möglich, zwei gleichberechtigte Hauptwohnsitze zu haben. (Anders ist die Rechtslage in der Schweiz: Man kann also in der Schweiz eine Wohnung und einen anerkannten Hauptwohnsitz unterhalten und gleichzeitig in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt und somit nach deutschem Recht einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Nur muss man sich dann auch die doppelten Steuern, die hohen Immobilienkosten und Krankenversicherungsprämien in der Schweiz leisten können.) Für die Staatsangehörigkeit gelten statistisch wieder andere Regeln: Ein Staatsangehöriger, der im Ausland lebt und den Behörden seines Heimatstaates bekannt ist, wird einfach als im Ausland lebender Staatsangehöriger gezählt. Durch Wechsel des Wohnorts kann sich somit die Summe aller Staatsangehörigen nicht ändern, nur durch Geburt und Tod bzw. durch Einbürgerung und Verzicht auf die Staatsangehörigkeit. Für viele Staaten der Welt ist es auch relativ bedeutungslos, wie viele Staatsangehörige im Ausland leben, da diese Zahl im Vergleich zur Bevölkerung im Inland gering ist. Entscheidend ist, wie viele Personen im Inland leben, und dazu gehören natürlich auch Ausländer, die in einer eigenen Kategorie gezählt werden. Für die Planung von Infrastrukturen wie Straßen, Schulen u. dgl. ist es belanglos, wer welche Staatsangehörigkeit hat, sondern nur wichtig, wie viele Personen diese Einrichtungen benutzen. Ein Doppel- oder Mehrfachstaatler wird daher wohl in allen beteiligten Staaten als Staatsangehöriger gezählt, aber nicht als Einwohner. Das ist auch richtig so. Daneben kann es natürlich vorkommen, dass ein ausgewanderter Staatsangehöriger sich seit Jahren nicht mehr bei Behörden seines Staates gemeldet hat und daher irgendwann nicht mehr gezählt wird, ohne aber seine Staatsangehörigkeit zu verlieren. Das ist insbesondere dann leicht möglich, wenn jemand in einem anderen Staat eingebürgert wurde und nun nicht mehr seinen Pass im alten Heimatstaat verlängern lassen muss. Dass dabei schon mal Leute aus der Statistik fallen können, liegt in der Natur der Sache. Summa summarum gefragt - wo liegt das Problem? PSW --80.187.108.247 21:26, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 16:08, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Weiterleitung von "Staatsangehörigkeit" Bearbeiten

Bin von "Staatsangehörigkeit" hierher weitergeleitet worden, doch sind Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft zwei Paar Stiefel: Ein Staatsbürger ist per definitionem jeder Staatsangehörige, der keinerlei Erziehungsgewalt mehr unterliegt. Der Begriff des Staatsbürgers setzt also den Begriff des Staatsangehörigen voraus; Staatsbürger sind nur eine Teilmenge der Staatsangehörigen. Wer allerings Staatsangehöriger ist, das richtet sich nach dem jeweiligen materiellen Verfassungsrecht. Ich meine, hier wären doch zwei Seiten angebracht.--93.223.59.3 09:29, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Es geht doch aus dem Artikel hervor, dass mit den Begriffen unterschiedliche Sachverhalte verknüpft sind. Früher waren die Lemma auf zwei Artikel aufgeteilt, doch sie sind schon lange vereinigt – und ich finde, das ist berechtigt. Benatrevqre …?! 10:37, 20. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Also es tut mir leid, aber ich kann aus dem Artikel aufs Schnelle nicht herauslesen, was der Unterschied sein soll.
-> Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten
das klingt für mich nicht gerade klar verständlich und leicht geschwurbelt. Im weiteren Text wird abwechselnd und damit gleichbedeutend von Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft geschrieben, ohne Gegenüberstellung. Dass ein Staatsbürger volljährig sein muss, wie die IP behauptet, kann ich nicht erkennen. Die Staatsbürgerschaft beginnt bei der Geburt, oder nicht? --androl ☖☗ 16:10, 5. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Klar mit der Geburt. Benatrevqre …?! 19:27, 6. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Was bedeutet das Wort „doppelt“? Bearbeiten

Einer meiner Freunde sammelt Briefmarken. Neulich sagte einer zu ihm, er solle doch seine doppelten Briefmarken verwenden zum Tauschen gegen andere, die er noch nicht hat. Das tat er: Er tauschte seine 40-Cent-Marke einer Serie gegen eine 70-Cent-Marke, die ihm als einzige dieser Serie noch fehlte. Aber er war enttäuscht: Nun war die Serie doch wieder nicht vollständig, denn nun fehlte ja die 40-Cent-Marke. "Du Dussel, ich hatte dir doch gesagt, du sollst nur die weggeben, die du doppelt hast!" Da entgegnete er entwaffnend: "Hab' ich doch! Die 40ger war doch doppelt, denn ich hatte ja auch noch die 50ger!" Tja, man sollte wissen, was mit "doppelt" gemeint ist. --Brudersohn (Diskussion) 22:13, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Wenn das ein Einwand gegen einen feststehenden Begriff sein soll, so ist er sachlich unbegründet, denn dies ist ein völlig an den Haaren herbeigezogener, untauglicher Vergleich zu Termini in Bezug auf eine Staatsbürgerschaft. Benatrevqre …?! 14:59, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, es soll ein Einwand gegen den Gebrauch des Ausdrucks „doppelt“ anstelle von „zwei“ sein. Was „zwei“ bedeutet, weiß ja wohl jeder. Aber auch, was „doppelt“ bedeutet, sollte eigentlich jeder wissen, nämlich zwei derselben Art. Die Staatsangehörigkeiten von zwei verschiedenen Staaten fallen aber nicht darunter, es sind eben zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten und nicht eine doppelte. Ich denke, das ist ein einfacher Sachverhalt, entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch (außer bei Staatsangehörigkeiten, leider) und ist leicht zu verstehen. Der Unfug, zwei Staatsangehörigkeiten, die ein Mensch besitzt, als eine doppelte zu bezeichnen, ist zwar weit verbreitet, wird deshalb aber nicht sinnvoller, das bleibt auch bei vielfachem Gebrauch Unfug. --Brudersohn (Diskussion) 23:40, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist frei erfundener Unfug, ohne jeden rechtswissenschaftlichen Belang. Benatrevqre …?! 00:43, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Vielleicht hilft ein Verweis auf die jüngere Geschichte den wesentlichen Unterschied zwischen einer doppelten und zwei verschiedenen Staatsbürgerschaften deutlich zu machen: Hätte Adolf Hitler zu seiner österreichischen Staatsbürgerschaft diese noch ein zweites Mal bekommen, also die österreichische doppelt (eine derartige Möglichkeit hätte allerdings erst geschaffen werden müssen), so hätte er mit seinen politischen Ideen wohl nicht in Deutschland Fuß fassen können. Aber er bekam mit Hilfe einiger Leute in Braunschweig eine zweite Staatsbürgerschaft, nämlich zusätzlich zu seiner österreichischen auch noch die deutsche. Das verhalf ihm, seine politischen Ideen in Deutschland durchzusetzen und damit die Erdbevölkerung dem entsetzlichen Geschehen der dreißiger und vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts auszusetzen. Hätte er nur eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten, nämlich die österreichische, so wäre den Völkern möglicherweise das verhängnisvolle Geschehen mit all dem Leid erspart geblieben. --Brudersohn (Diskussion) 00:44, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wie bereits gesagt, mit deiner mathematischen Herleitung und solchen fachfremden Begründungsversuchen kommst du hier nicht lang. Es ist ein Terminus, der folgt anderen Gesetzmäßigkeiten, jedenfalls nicht der persönlichen Mengenlehre, sondern den Begriffen, wie sie in der einschlägigen Literatur definiert sind. Hitler war übrigens staatenlos, ehe er die braunschweigische verliehen bekam. Benatrevqre …?! 00:43, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
@Benatrevqre: Wie kommst du darauf, dass im allgemeinen Sprachgebrauch nicht zwischen „zwei“ und „doppelt“ unterschieden wird? Du meinst die Unterscheidung gäbe es nur in „der persönlichen Mengenlehre“ und sei mathematisch hergeleitet? Die Begründung sei fachfremd? Gib bitte die die Fundstelle „in der einschlägigen Literatur“ an, wo die Begriffe „zwei“ und „doppelt“ so definiert sind, wie du sie definierst, dann kann ich dazu Stellung nehmen. --Brudersohn (Diskussion) 22:43, 3. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Da sich Benatrevqre nicht mehr dazu äußert, möchte ich nun meine Meinung zum Gebrauch des Worts "doppelt" hier doch noch einmal vortragen und illustrieren: Die neuere Entwicklung des Deutschen habe ich offenbar verschlafen. Die Wörter "zwei" und "doppelt" haben jetzt wohl eine andere Bedeutung als früher. Man sagt nicht mehr, man habe zwei Staatsbürgerschaften, sondern man sagt, man habe eine doppelte. Deshalb nun an Beispielen zur Kontrolle, ob ich es wenigstens jetzt richtig verstanden habe: Das Ehepaar Afterhuber hat zwei Söhne. Dann spricht man also jetzt nicht mehr von den beiden Söhnen, sondern man sagt "Afterhubers doppelter Sohn, der Alois und der Franz"? Und wenn Afterhubers beim Regen spazieren gehen wollen, dann nehmen sie nicht mehr zwei Regenschirme mit, sondern einen doppelten Regenschirm, für jeden einen? Und wenn sie dabei auch ihre beiden Söhne vor Regen schützen wollen, dann sagt man nicht mehr, sie nähmen zwei Doppelregenschirme mit, die jeweils für zwei Personen geeignet sind, sondern einen doppelten Doppelregenschirm, einen für den Vater mit Alois und einen für die Mutter mit Franz. Richtig? Und wenn Afterhubers eine doppelte Pizza zum Abendessen bestellen, dann kommen zwei normalgroße Pizze, wenn sie degegen eine Doppelpizza bestellen kommt nur eine doppelt große Pizza, wenn sie nun aber eine doppelte Doppelpizza bestellen (etwa weil sie großen Hunger haben), bekommen sie bei korrekter Lieferung zwei Doppelpizze. Also wenn das so richtig ist, werde ich mich bemühen, es in Zukunft zu beachten. Nicht bei der Pizzabestellung (ich mag keine Pizze), aber für die Afterhubers wünsche ich, dass Ermanno, der Pizzabäcker, die neue Ausdrucksweise auch schon richtig versteht! Ich finde die alte Ausdrucksweise zwar besser, aber man soll ja "mit der Zeit gehen" (wohin sie auch führt!). --Brudersohn (Diskussion) 23:26, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Die entsprechende Literatur findest du zahlreich im Netz, darauf hättest auch selbst kommen können. Dein Beispiel hat keinen Bezug zum Artikelgegenstand, ist mithin insofern als eigener Erklärungsansatz ungeeignet, um deine Sichtweise für dieses Thema wissenschaftlich haltbar zu untermauern. Deine obige These Die Staatsangehörigkeiten von zwei verschiedenen Staaten fallen aber nicht darunter, es sind eben zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten und nicht eine doppelte ist unbelegt und lässt sich mit der Fachliteratur eben nicht in Einklang bringen. Gib daher bitte einschlägige Rechtsliteratur zum Staatsangehörigkeitsrecht an, die zwischen Beiden Wörtern in deinem Sinne unterscheidet. Mir ist nichts in dieser Hinsicht bekannt. Benatrevqre …?! 18:08, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Um zu wissen, was „zwei“ bedeutet und was „doppelt“, braucht man keine wissenschaftliche Begründung. Es ist umgekehrt: Die Sprachwissenschaft bezieht ihre Kenntnisse aus der Sprachpraxis, so wie die Physik ihre Aussagen aus der Natur bezieht. --Brudersohn (Diskussion) 21:08, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Nachdem ich es nun nach meinem Nachfragen verstanden habe, bitte ich um Nachsicht, dass ich die neue Sprachregelung bei den Zahlwörtern erst jetzt mitbekommen habe. Das alte Zahlwort "zwei" wurde also ausgetauscht gegen "doppelt". Ich vermute, die alte Bedeutung für "doppelt" bleibt aber bestehen, so dass es nun ein Homonym ist, aber das verkraften wir wohl noch. Die Zahlenreihe lautet nun also nicht mehr "eins, zwei, drei, vier ..." sondern "eins, doppelt, drei, vier ...". Da sich die alte Version bei mir eingegraben hat, wird es mir nicht ganz leicht fallen umzuschalten, aber ich werde mit Mühe geben (frei nach Professor Higgins: "Ich glaub' jetzt hat er's": "eins, doppelt, drei, vier ..."). --Brudersohn (Diskussion) 15:46, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Oh weh! Gerade sehe ich, dass im Internet-Duden die "zwei" noch nicht gegen "doppelt" ausgetauscht wurde. Die sind wohl genauso hinter dem Mond wie ich. Kann da mal jemand den Duden-Leuten auf die Sprünge helfen? Ich bin dafür technisch zu unbeholfen. Dank im Voraus! --Brudersohn (Diskussion) 15:54, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Nicht alles steht im Duden, auch nicht verschiedene Nährboden oder beide Nährboden. (siehe [2] bzw. [3]) --1247ß098653 (Diskussion) 00:41, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Aber „doppelt“ und „zwei“ steht drin. Was „verschiedene Nährboden“ mit unserer Frage zu tun hat, ist mir nicht klar. Meinst Du die seltsame Kombination von Singular des Hauptworts mit Plural des Adjektivs? Oder weil hier die Wörter „verschiedene“ und „beide“ verbunden werden können? Wie kann uns das bei unserem Problem helfen? --Brudersohn (Diskussion) 12:29, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Auch mir gefiele es besser, man hielte sich an die, wie ich annehme, ursprünglich übliche und an eine logische Grammatik und Ausdrucksweise. Es scheint aber, viele schreiben freier. Die Häufigkeit mehrerer Nährboden scheint mir nicht mehr mit simpler Rechtschreib-/Grammatikschwäche erklärbar. Ähnlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Auch dass eine Reduzierung um das Dreifache keinen negativen Wert ergibt, scheint mir unbegreiflich. Natürliche Sprache scheint aber so beliebig zu sein. Dein Kampf gegen Windmühlen in Ehren ... --1247ß098653 (Diskussion) 20:39, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Dank, 1247ß098653, für deine verständnisvolle und unaufgeregte Reaktion! Wie Du es ausdrückst, nämlich dass manche „freier“ schreiben, ist es ein freundlicher Euphemismus für den Sprachunfug, den du auch mit weiteren Beispielen belegst. Meine Beanstandungen sollen aber nicht in einen Kampf gegen Windmühlen ausarten. Ich weiß, dass ich gegen derartige Sprachvergewaltigungen nichts ausrichten kann. Aber ich würde mich freuen, wenn ich mit meinen Anmerkungen (mehr wird es nicht sein) wenigsten bei einigen, die zu kritischem Denken fähig sind, Nachdenken erregte. Und das - so hoffe ich - wird am ehesten bei Wikipedia-Mitwirkenden gelingen. Gruß, --Brudersohn (Diskussion) 21:51, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Die Frage scheint mir ausdiskutiert. Deshalb mache ich nun einen Vorschlag: Der Ausdruck "doppelte Staatsbürgerschaft" für zwei verschiedene Staatsbürgerschaften einer Person erscheint zwar neutralen Beobachtern recht seltsam, aber ist wohl bei Fachleuten ein üblicher Ausdruck. Es gibt Analoga in anderen Bereichen. Beispiel: Wenn ein Säugetier verletzt wird, tritt oft eine rote Flüssigkeit aus, die allgemein als "Blut" bezeichnet wird. Jäger nennen das bei Jagdtieren jedoch "Schweiß". In der normalen Sprache wird mit "Schweiß" aber etwas ganz anderes bezeichnet. Dennoch wird allgemein hingenommen, dass Jäger die Bezeichnung "Schweiß" für Blut verwenden. Analog könnte man in unserer Angelegenheit verfahren. Wenn jemand zwei Staatsbürgerschaften besitzt, dann bezeichnen wir das auch so. Wir merken aber an, dass Fachleute (Juristen?) so etwas "doppelte Staatsbürgerschaft" nennen, auch wenn das im normalen Sprachgebrauch falsch ist. Wie ist die Meinung? Sollten wir so verfahren? Oder gibt es bessere Vorschläge? --Brudersohn (Diskussion) 00:19, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Es ist beileibe sinnlos, hier eine Sockenpuppe zu bemühen.
Deine Behauptung, Brudersohn, dass die "Sprachwissenschaft ihre Kenntnisse aus der Sprachpraxis bezieht, so wie die Physik ihre Aussagen aus der Natur bezieht", mag für sich richtig erscheinen, tut jedoch absolut nichts zur Sache. Dieser Artikel handelt von Fachtermini im Staatsangehörigkeitsrecht. Das bedeutet aber nicht, dass es außerhalb des Fachbereichs anders wäre. Deshalb sehe ich deinen Vorschlag äußerst kritisch und würde ihm nicht folgen. Denn deine These, dass Fachleute (Juristen?) so etwas "doppelte Staatsbürgerschaft" nennen, auch wenn das im normalen Sprachgebrauch falsch ist, halte ich für unzutreffend und bezweifle ich. Ich meine, es ist auch im normalen Sprachgebrauch richtig, von "doppelter Staatsbürgerschaft" zu sprechen, denn du hast als sog. Doppelstaater (!) doppelte staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, wobei diese unterschiedlich – je nachdem, ob man ein Staatsangehöriger mit vollen politischen Rechten ist – ausgestaltet sein können. Denn die doppelte Staatsbürgerschaft variiert hinsichtlich der jeweils garantierten Rechte und Pflichten – speziell im Hinblick darauf, ob auch in den jeweiligen Staaten grundsätzlich sämtliche Rechte und Pflichten wahrgenommen werden können. Zwei Enden eines Kontinuums werden sichtbar: Am einen Ende stehen Personen, welche Pässe und volle Rechte und Pflichten in zwei oder mehreren Staaten innehaben. Hin zum anderen Ende des Kontinuums finden wir Graduierungen von doppelter Staatsbürgerschaft mit eingeschränkten Rechten (Thomas Faist, Jenseits von Nation und Post-Nation. Transstaatliche Räume und Doppelte Staatsbürgerschaft, in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 7. Jg., 2000, H. 1, S. 109–144, hier S. 129). Zu den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten des Einzelnen gehören solche, die die Teilnahme an der Bildung des Staatswillens oder an der Ausübung der Staatsfunktionen betreffen (Wahlrecht, Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter als Ehrenbeamter, Zugang zum öffentlichen Dienst, Wehrpflicht u. a.). Man hat in dem Fall auch keine zwei Loyalitäten gegenüber seinen Heimatstaaten, sondern eine doppelte Loyalität gegenüber den (beiden) Staaten, denen man angehört, zu leisten; diese zweifache Loyalität kann u.U. konfliktbeladen sein. Denn das Staatsangehörigkeitsrecht soll vielmehr der Tatsache dienen und Rechnung tragen, sich einem verfassungsmäßig und rechtlich geordneten politischen System zuzuordnen. Hier stellt sich die Frage, wie loyal kann man gegenüber seinem Staat sein und gibt es nicht Situationen, in denen man die von der Gesellschaft geforderten Erwartungen an Loyalität, der gegenüber man verantwortlich zeichnet, nicht erfüllen kann? Loyalität bedeutet schließlich, für die Werte der Gesellschaft einzustehen und sie zu teilen und zu vertreten bzw. diese auch dann zu vertreten, wenn man sie nicht vollumfänglich teilt, solange dies der Bewahrung des gemeinsam vertretenen höheren Zieles dient.
Daher handelt der Artikel auch von dem überkommenen Begriff der doppelten Staatsbürgerschaft. Deine Erklärungsansätze berücksichtigen dies alles nicht und laufen mithin ins Leere, weil du das Wort doppelt aus dem staatsangehörigkeitsrechtlichen Zusammenhang reißt, es aus der sprachwissenschaftlichen Perspektive neu verknüpfst und sodann den falschen Schluss ziehst, zwei und doppelt könnten gar in jeder Hinsicht als synonym betrachtet und gegeneinander ausgetauscht werden. Nein, das können sie nicht, das ist allgemein nicht der Fall. Daher kannst dir bitte auch solchen überspitzten Unfug sparen. --Benatrevqre …?! 17:40, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
@Benatrevqre. Dank für deine ausführliche Stellungnahme. Sie ist interessant, geht aber weit über das hinaus, was in unserer Meinungsdifferenz zur Debatte steht. Von meiner Seite geht es dabei nur um das Sprachliche, nämlich um den Unterschied zwischen "doppelt" und "zwei". Aber du hast auch dazu Stellung genommen und man sieht, wir sind darin trotz Meinungsaustausch verschiedener Meinung. Dann müssen wir es nun dabei belassen. Wie es allerdings dazu gekommen ist, dass du mich so verstanden hast, ich sei der Meinung, die Ausdrücke "...zwei und doppelt könnten gar in jeder Hinsicht als synonym betrachtet und gegeneinander ausgetauscht werden.", ist mir unverständlich. Dieser Ansicht trete ich ja gerade entschieden entgegen! Deine krude Rüge, ich brächte "überspitzten Unfug" vor, ist also überflüssig, ich vertrete diese Meinung gar nicht. Es ist schade, dass sich außer Nutzer 1247ß098653 mit seinem kurzen Beitrag niemand an dieser Diskussion beteiligt hat. Dann bleibt sie also ergebnislos stehen. Bedauerlich! Zu Deinem Vorwurf "Es ist beileibe sinnlos, hier eine Sockenpuppe zu bemühen." nehme ich an anderem Ort Stellung. --Brudersohn (Diskussion) 19:47, 15. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Dann verstehe ich allerdings nicht, was du mit diesem Edit aussagen und bezwecken wolltest. Von einem Homonym, wie von dir dort angenommen, kann man ja ohne Grund nicht ausgehen. Benatrevqre …?! 15:21, 19. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Das war meiner Meinung nach offensichtlich: Nämlich scherzhaft gemeint, so als wäre ich zu deiner Meinung bekehrt worden. Offenbar hast Du für solche Scherze keinen Sinn, hälst sie für unangebracht. In dem Fall bitte ich um Nachsicht. --Brudersohn (Diskussion) 22:43, 21. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Gut dass der Briefmarkensammler verstehen würde, dass es zwischen Doppelbürger und Doppelburger einen kleinen Unterschied gibt. mfG--Hopman44 (Diskussion) 17:47, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten

ethnisch-sozial ./. sozialanthropologisch Bearbeiten

Wäre im Satz der Einleitung: "Deren Nationalität steht nicht im unmittelbaren Bezug zu einem Staat, da diese als ethnisch-sozialer Begriff nach Herkunft und Abstammung (ethnischen Wurzeln) oder Volkszugehörigkeit fragt." statt "ethnisch-sozialer" nicht besser "sozialanthropologischer" zu schreiben?--Ciao • Bestoernesto 15:01, 18. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Begriffe im deutschen Sprachraum Bearbeiten

Das Wort "folglich" (folglich war die DDR in der deutschen Staatsangehötigheit der BRD enthalten) ist falsch. Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Sachen. Es gab eine deutsche Staatsbürgerschaft der BRD mit durch den Alleinvertretungsanspruch abgeleiteten Staatsbürgerschaftsanspruch auf einen weiteren Staat. Das tangierte rechtlich aber nicht die Staatsbürgerschaft der DDR. Saxo (Diskussion) 15:39, 2. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Stimmt im Prinzip. Wenn Du das so meinst, dass die BRD den Anspruch hatte, alle Deutschen, also auch die der DDR, zu vertreten, deckt sich das mit meinen Erinnerungen. Anspruch auf einen "Staat" haben die nicht gestellt, weil die DDR für die lange ga rnicht existent war (sogenannte "DDR") bzw. dann nach dem Grundlagenvertrag mit Einschränkungen (Ständige Vertretung statt Botschaft). Insofern wäre das Wort "folglich" schon richtig - es liest sich ja so: wegen der Alleinvertretungsanspruches waren DDR-Bürger auch Deutsche. -- Brainswiffer (Disk) 16:32, 2. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Der Alleinvertretungsanspruch wurde Ende der 1960er fallen gelassen, er bezog sich aber nicht auf innerdeutsche Aspekte, sondern betraf das Außenverhältnis Deutschlands ggü. Dritten. Mithin wurde nichts davon abgeleitet, und es gab auch keine spezielle Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik. DDR-Bürger waren vielmehr (weiterhin) Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, denn Maßgabe hierfür war nicht ein politischer Anspruch, sondern die gesetzliche Grundlage, die von der Bundesrepublik bis zur Einheit Deutschlands garnicht berührt wurde – das RuStAG von 1913. Und so steht’s ja auch im Artikel. Benatrevqre …?! 16:10, 8. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Nationalität und Volkszugehörigkeit Bearbeiten

Servus, ich hatte eine Ändeeung vorgenommen in der Einleitung um klarer den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft herauszuarbeiten. Im Zuge dessen hatte ich auch den Absatz zum verwandten Begriff der Nationalität ausdifferenziert und dabei Volkszugehörigkeit eingebracht. Aufgrund letzterer Inhaltsänderung wurde die gesamte Anderung (also beide Inhalte) rückgängig gemacht. Ich habe jetzt ersteren Teil getrennt von dem Teil über Nationalität und Volkszugehörigkeit wieder eingebracht. Ich hoffe das wird nicht als Edit War missverstanden. Deshalb hier meine Ausführung.

Wie der Rückgängig machende User richtig angemerkt hat, hat die Volkszugehörigkeit nichts direkt mit StA und StB zu tun. Aber dass ich dies hinzugefügt hatte ist dem zu Schulden, dass ich auf die bereits zuvor (und weiterhin) bestehende Notiz über Nationalität Bezug nahm und eigentlich dieses Thema der Nationalität in der Einleitung nicht ganz passt.

Deshalb bin ich dafür, dass entweder die ganze Notiz zu Nationalität in der Einleitung raus genommen wird, oder klargestellt wird mit dass StA mit Nationalität fälschlich verwendet wird und Nationalität anderes (Ethnie, Volkszugehörigkeit thematisiert, etc.). Nsae Comp (Diskussion) 16:29, 18. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

@Nsae Comp: Gibt es einen Grund für diese Annahme bzw. kannst du aus einschlägiger Fachliteratur referieren, die deutlich aussagt, dass es „fälschlich verwendet“ (!) würde? --Benatrevqre …?! 08:33, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
"Irreführend" passt auch. Aber wie gesagt spreche ich mit meinem Diskussionsbeitrag was anderes an, aber ich muss mich jetzt um wichtigeres im Leben kümmern. Nsae Comp (Diskussion) 09:34, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Auch dies müsste belegt werden. Wir können hier nicht apodiktisch schreiben, dass es irreführend sei, das wäre eine persönliche Betrachtung, solange sie unbelegt ist. --Benatrevqre …?! 10:42, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Redundanzen innerhalb Hauptabschnitt und Schriftauszeichnung bei den Bezeichnungen Bearbeiten

Zu den Redundanzen:

Hauptabschnitt #Mehrfache Staatsbürgerschaft:

»… Doppelstaater, auch „Doppelstaatler“ (v. a. Deutschland), „Doppelbürger“ (v. a. Schweiz) bzw. „Doppelstaatsbürger“ (v. a. Österreich) sind dafür gebräuchliche Bezeichnungen, wenn es sich um zwei gleichzeitige Staatsbürgerschaften handelt.«

Darin Unterabschnitt #Deutschland (Refs nicht mitzitiert):

»In der politischen Diskussion ist meist von doppelter Staatsangehörigkeit, doppelter Staatsbürgerschaft oder einem Doppelpass die Rede. Personen, die zwei Staatsbürgerschaften erworben haben, werden als Doppelstaater, Doppelstaatler (umgangssprachlich), Doppelstaatsbürger oder, besonders in der Schweiz, Doppelbürger bezeichnet.« (Warum an dieser Stelle bei Deutschland die Schweiz auftaucht, ist nicht nachvollziehbar.)

Darin Unterabschnitt #Österreich:

Kein derartiger Hinweis auf die national gebräuchliche(n) Bezeichnung(en).

Darin Unterabschnitt #Schweiz:

»… Die Bezeichnung Doppelbürger ist dafür vor allem in der Schweiz gebräuchlich. …«

MMn müssten sich die gebräuchlichen Bezeichnungen entweder auf die Einleitung im Hauptabschnitt beschränken. Oder umgekehrt da weg und die regionalen Bezeichnungen nur bei den D-A-CH-Unterabschnitten angeführt sein.

Zu den Schriftauszeichnungen:

Nicht zuletzt in Hinblick auf den Revert von Benutzer:Benatrevqre am 12. Sept. 2020 mit ZQ rv, war richtig so, da nicht offiziell ist mMn auch die Sache mit der unterschiedlichen Schriftauszeichnung zu klären:
Im Einleitungssatz des Hauptabschnittes sind, mit Ausnahme des kursiv gesetzten Doppelstaater, alle Bezeichnungen mit Anführungszeichen versehen (eben auch in Hinblick auf den o.a. Revert), während in den D-CH-Unterabschnitten alle Bezeichnungen gleichermaßen kursiv gesetzt sind. Fraglich ist ja auch, was mit "nicht offiziell" zu allen anderen Bezeichnungen als Doppelstaater gemeint ist, in zweierlei Hinsicht:
Zum einen kann Doppelstaater ja nur in Deutschland gelten, damit ist die Begründung "nicht offiziell" für Anführungszeichen für alle anderen Bezeichnungen in der Einleitung des Hauptabschnittes am falschen Fleck.
Zum anderen dürfte, soweit das für mich überblickbar, "Doppelstaater" zwar im Behörden- und Amtsdeutsch von, sowie im Juristendeutsch in Deutschland Verwendung finden, scheint jedoch kein gesetzlich verankerter Begriff zu sein. Event. könnte daher (und dies dann nur im Unterabschnitt Deutschland) Doppelstaater mit einem Klammerzusatz "(Behördendeutsch)" od. "(Amtsdeutsch)" od. "(Behörden- und Amtsdeutsch)" od. ähnl. gesetzt werden, analog zu "(umgangssprachlich)" bei Doppelstaatler.

Um keinen EW zu riskieren, hier zur Diskussion gestellt. --194.166.145.48 08:07, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Ich kann deinen Einwand nicht so recht nachvollziehen. Hast du Belege aus der Fachliteratur zur Schreibweise? --Benatrevqre …?! 08:38, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Siehe dazu auch die Diskussion weiter oben unter "Was bedeutet das Wort „doppelt“. --Brudersohn (Diskussion) 13:47, 9. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Gendern Bearbeiten

Karsteen11 merkt an: „Gemäß Meinungsbild der Community Gendern wir nicht“. Wenn das man gut geht! Heutzutage darf man sich dem Gendern nicht verweigern und die Verweigerung schon gar nicht offen bekennen. Oh, oh, das gibt was auf's Haupt! --Brudersohn (Diskussion) 06:46, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die WP gibt sich per MB ihre eigenen Regeln – zurecht! --Benatrevqre …?! 10:28, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Abschnitt "Verlust" unklar Bearbeiten

Im Abschnitt "Verlust" steht der Satz: "Bis vor einiger Zeit war es vielfach üblich, dass auch eine Frau, die einen ausländischen Mann heiratete, ihre Staatsbürgerschaft automatisch verlor." Das "bis vor einiger Zeit" ist sehr unklar. Sind damit vor 10 Jahre gemeint? Vor 50? Vor 100? Das spielt schon eine große Rolle, meiner Meinung nach. Vielleicht könnte jemand, der sich gut mit dem Thema hier auskennt, das ein wenig spezifizieren. Danke und noch einen schönen Tag! --RAK2007 (Diskussion) 14:37, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Einleitung Bearbeiten

Der deutsche Personalausweis und Reisepass begründen keine "Vermutung" für die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern machen sie hinreichend glaubhaft. Sie sind insoweit "amtliche Nachweise". Es bedarf in Deutschland nicht erst eines Staatsangehörigkeitsausweises, um diesen Nachweis zu führen, siehe den Artikel Staatsangehörigkeitsausweis. Insoweit ist die Einleitung missverständlich und die Bilddatei unglücklich platziert. Länderspezifische Details gehören auch nicht in einen länderübergreifenden Überblicksartikel. R2Dine (Diskussion) 13:47, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Vor deiner Änderung stand nichts Falsches im Artikel, insofern sehe ich ebenfalls keine Verbesserung. --Benatrevqre …?! 19:34, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten