Diskussion:Hebamme

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2001:9E8:1610:AA00:D9B4:693C:47B8:7522 in Abschnitt Aussprache: Heb-amme oder He-bamme

Überarbeitungswunsch

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Sorry, der Artikel sollte mal überarbeitet werden. Ernährungsberatung? Homöopathie (es hilft???)? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 138.246.7.116 (DiskussionBeiträge) 22:21, 12. Jul. 2006)

Gemeinde Hebammen Vertrag von 1926

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Mir ist ein Gemeinde-Hebammen-Vertrag aus 1926 in die Hände gefallen. Dieser zeigt gemeindliches Engagement in der Suche nach Gemeinde Hebammen. Der Vertrag gibt u.a. ausführliche Informationen über bspw.Vergütung, Kostenersatz der zur Ausübung des Hebammenberufs erforderlichen Gerätschaften, Arzei- und Desinfektionsmittel, Fortbildung etc. Ist die Veröffentlichung dieses Vertrages von allgemeinem Interesse ? (nicht signierter Beitrag von Wolf-Dieter Egli (Diskussion | Beiträge) 16:51, 24. Sep 2006)

m.E. ja, da steht vielleicht das eine oder andere drin, worauf man hier als Quelle Bezug nehmen kann. Wo willst du das denn veröffentlichen? Auf deiner Webseite? In die WP selber gehört es eher nicht rein, aber wohl in eines der Schwesterprojekte, z.B. Commons oder Wikisource. Zu evtl. urheberrechtlichen Problemen bei einer Veröffentlichung muss aber jemand anderes Stellung nehmen, oder du dich selber schlau machen. Gruß --dealerofsalvation 20:18, 24. Sep 2006 (CEST)

Schwangerschaftsabbrüche

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Dass Hebammen auch bei der Betreuung früher Schwangerschaftsabbrüche beteiligt sein können, wie dieser Edit durch Streichung des Adjektives „spät“ nahelegt, kann ich nicht glauben. Quelle? Was meinen die Fachfrauen? --dealerofsalvation 05:12, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Als Fachfrau: ja, in (nicht allen) Kliniken gibt es den Einsatz von Hebammen bei Schwangerschaftsabbrüchen in jeder Schwangerschaftswoche und die aktuelle Gebührenordnung finanziert auch Hebammenbeistand nach einem Schwangerschafts- abbruch. Stoerchin2000 13:31, 19. Mär. 2009 (CET), HebammeBeantworten

Vergleich zu anderen Ländern

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fehlt völlig. Als enzyklopädisch empfinde ich den Artikel jedenfalls keinesfalls, er wirkt eher als eine einzige Lobhudelei auf die deutsche Hebamme. Die immer wieder zu hörende Kritik an der Selbstbeweihräucherung, der Gefühlsduselei und dem fast schon befremdlichen Mutterschaftskult, der bei diesem Berufsstand gerne praktiziert wird, bleibt leider völlig außen vor. --62.214.231.251 21:35, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Dann machen Sie doch einen Vorschlag für eine Beschreibung der Situation in anderen Ländern. Relevante Beispiele der "immer wieder zu hörenden" Kritik wären ebenfalls hilfreicher als der bloße Verweis darauf. 131.220.251.81 13:10, 26. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Mütterpflege

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Hallo! Habt ihr schon mal was über die Arbeit von Mütterpflegerinnen gehört. http://www.muetterpflege.de Möchte gerne einen Beitrag über diese Arbeit schreiben. Da eine Mütterpflegerin auch Frauen im Wochenbett betreut, ist meine Frage ob es eine eigener Beitrag ist, oder bei Hebammen eingegliedert werden kann.--Tinew 11:24, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde mal sagen: Eigener Artikelgegenstand – eigener Artikel: Mütterpflegerin – oder Mütterpfleger – eigentlich gilt in der Wikipedia die Regel, Berufe unter männlichen Form einzuordnen – entscheide erstmal du, was sinnvoller ist, du musst halt damit rechnen, dass vielleicht jemand auf dieser Regel besteht, von der „Hebamme“ m. W. bisher die einzige Ausnahme ist. Wäre auch halb so schlimm – die andere Form würde dann als Weiterleitung angelegt. --dealer of salvation 16:56, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

„Entbindungspfleger“

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Zum Edit [1]: Das Hebammengesetz spricht in der Fassung vom 2. Dezember 2007 [2] weiterhin vom Entbindungspfleger. Auch die Hebamme in meiner Familie weiß nichts von einer Änderung des Begriffs. Gibt es eine Quelle, die diesen Edit stützt? Man beachte auch, dass der weiter unten stehende Absatz Hebamme#Zur_Namensbildung den Begriff etwas ausführlicher behandelt. Gruß, --dealerofsalvation 22:43, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hebammen und Impfgegnertum

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Aus aktuellem Anlass:

Viele Hebammen tun sich schwer mit Impfungen (Ärzte Zeitung, 03.06.2008)

RKI - Epi Bull 21, 2008, 163

Vielleicht will das jemand thematisieren. --Pathomed 19:31, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die genannte Studie basiert auf der Befragung von 300 Hebammen! Allein im Deutschen Hebammenverband e.V. (BDH), einem von zwei Berufsverbänden, sind ca. 16200 Hebammen organisiert - auch statistisch nicht ausgebildeten Lesern fällt wohl auf, daß die Auswertung dieser Umfrage nicht zulässig ist. Grundsätzlich war sie wohl dafür gedacht, im RKI herauszufinden, auf welcher Ebene Hebammen empfänglich sind für Impfaufklärung (die Fragen bezogen sich nicht ausschließlich auf die Beratungstätigkeit, sondern vielmehr auf den persönlichen Impfstatus); eine Weiterleitung ausgerechnet an die Ärzte Zeitung war nicht geplant und hat das Verhältnis sehr negativ belastet.

Ich wüßte nicht, warum in einem grundsätzlich über Hebammen informierenden Artikel medizinische Beratungsteilaspekte behandelt werden sollten (à la: "Hebammen beraten zwar überwiegend uneingeschränkt zur Impfung gegen Masern, vernachlässigen aber selbst den Impfschutz nach mehr als 25 Arbeitsjahren") - interessiert das?

Julia Stolp, Hebamme, Quelle: Hebammenforum Juni/Juli 2008

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Der Link 1 unter Einzelnachweise funktioniert nicht. CTHOE 20:57, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Danke, ich habe ihn durch diesen Link hier [3] ersetzt. --dealerofsalvation 18:59, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hebamme. sorry aber diese seite sollte mal überarbeitet werden da sie nichd der wirklichkeit entspricht [anonym ohne Datum]

Gruselig

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Also, das hier abgebildete Foto aus den 70ern entspricht ja wohl so was von überhaupt nicht dem heutigen Erscheinungsbild und Selbstverständnis von Hebammen, dass es schon fast körperlich weh tut, es hier unter dem Lema Hebamme zu sehen. Auserdem ist der Atickel recht unübersichtlich struckturiert. Ich habe vor kurzem das Lema Hausgeburt überarbeitet und werde wenn's recht ist mich auch hier mal versuchen. Das erwähnte Foto würde ich dabei Löschen. Besser gar keins als so eins. Gruß, Meistermetz 10:45, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeitung/Entwurf

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So, ich hoffe meine Arbeit findet Gnade in den Augen der gestrengen Administratoris und Nutzer ;-) Gruß --Meistermetz 11:39, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich bin zwar kein Admin ;) aber nach dem ersten Schnelllesedurchgang: Gut Ding! Der Satz in der Einleitung „Die Bezeichnung für Männer in diesem Beruf [ist] Geburtshelfer“ ist aber zumindest irreführend. Schau mal auf die Begriffsklärungsseite Geburtshelfer. Die erste dort genannte Bedeutung (Arzt, der in der Geburtshilfe arbeitet) ist auch m. W. die verbreitetste. Den Satz mit dem Heilberuf/Heilhilfsberuf hast du mit Absicht weggelassen? Ich fand den Sinn dieses Satzes auch zuerst ziemlich merkwürdig, ich bin dann aber mal davon ausgegangen, dass die Aussage des Satzes ist, dass diese Stellung ein Überbleibsel der NS-Zeit sein soll. Wenn ich Glück habe bekomme ich das als Ref genannte Buch vom Kay Goerke in die Hand und kann nachschauen. Und noch eine Äußerlichkeit: Bitte keine Jahreszahlen verlinken, siehe WP:VL#Daten verlinken. Gruß --dealerofsalvation 13:55, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Danke, das mit dem Geburtshelfer war natürlich unsinn. Bei uns ist ein Geburtshelfer übrigens auch eine Bezeichnung für einen Korkenzieher :-)Das mit dem Heilhilfsberuf ist mir gar nicht aufgefallen aber Hebammen gehören oficiel zu den Pflegeberufen was die meisten Hebammen, glaub ich, ziemlich ärgert. Die verlinkte jahreszahl hab ich so übernommen. Gruß, --Meistermetz 14:16, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

„In der Praxis ist der Anteil praktizierender Entbindungspfleger verschwindend gering …“ – keine Frage, so ist es – „… da diese Tätigkeit in unserer Gesellschaft noch immer Frauen zugeschrieben wird.“ – letzteres ist eine subjektive, vielleicht sogar spekulative, Schlussfolgerung, derer wir als Wikipedia uns entweder ganz enthalten sollten (WP:TF), oder lediglich distanziert wiedergeben sollten, z. B. in der Art „Eine Umfrage hat gezeigt, dass …“ oder „Die Soziologin/Der Psychologe X erklärt das dadurch, dass …“. Falls das nicht möglich ist, sollte der Satzteil m. E. raus. Gruß --dealerofsalvation 16:03, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wo du recht hast, bist du des recht habens :-) Gruß --Meistermetz 19:13, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Man könnte doch die Diskussion über weiblich/männlich beenden. Die früher auch gebräuchliche Bezeichnung für Hebamme = "Wehmutter" würde analog männlich dann einfach "Wehvater" sein. Gruß hopman --95.222.94.28 16:29, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

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Moin, der BDH (Bund Deutscher Hebammen e.V.) hat sich 2008 umbenannt. Neu: Deutscher Hebammenverband e.V., Website: www.hebammenverband.de --Stoerchin2000 13:26, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Merci, erledigt. --dealerofsalvation 15:53, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

„Ständige Erreichbarkeit“

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Hebamme#Die freischaffende Hebamme: „Freischaffende Hebammen müssen ständig erreichbar sein und können jederzeit zu einer Geburt gerufen − oder von Wöchnerinnen um Rat gebeten werden.“

Diese Aussage suggeriert, (freischaffende) Hebammen hätten eine rechtliche Verpflichtung, Patientinnen (in jeder Situation) anzunehmen. Dies ist m. W. in Deutschland seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall, sofern nicht die Bedingungen der allgemeinen Hilfspflicht zutreffen. „Bezirkshebammen“ gab es m. W. vor langer Zeit.

Bevor ich den Abschnitt entferne oder überarbeite: Hat jemand Quellen, inwiefern außerhalb Deutschlands oder historisch Hebammen eine besondere Handlungspflicht haben/hatten? Danke, Gruß --dealerofsalvation 05:34, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Salvete Dealerofsalvation, du hast recht das es keine Verpflichtung für Hebammen gibt ständig erreichbar zu sein, aber es gehört eben doch zum Berufsbild einer freischaffenden Hebamme. Bei einer Hausgeburtsbetreuung geht es gar nicht anderst und auch bei Wochenbettbetreuungen wird dies in Anspruch genommen und von Hebammen auch geleistet. Ein Steinmetz ist auch nicht verpflichtet schwere Steine zu heben, aber wenn er seinen Beruf ausüben will wird ihm nichts anderes übrig bleiben, oder? Von daher verstehe ich deinen Einwand nicht ganz. Gruß --Meistermetz 23:22, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, es besteht aber keine rechtliche Verpflichtung (mehr), beliebige und beliebig viele Klientinnen anzunehmen. Nicht dass es heißt, „in der Wikipedia steht, die muss jetzt kommen“. Klar kann man den Absatz umformulieren (gerne jetzt schon), ich wollte aber mal fragen, ob jemand zu einer früher oder in anderen Ländern bestehenden Dienstpflicht Infos hat. Gruß --dealerofsalvation 05:33, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe mal „müssen“ durch „wird erwartet, dass …“ ersetzt. Außerdem „jederzeit“ durch „rund um die Uhr“, denn m. W. lassen sich freie Hebammen üblicherweise nur zu Geburten rufen, bei dies vorher vereinbart war, und je nach Klientinnenzahl gibt es durchaus mehr oder weniger Abschnitte im Jahr, wo sie nicht mit Geburten zu rechnen braucht. --dealerofsalvation 05:26, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Dacor, du hast mal wieder recht :) Gruß --Meistermetz 21:26, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor, den Satz soweit zu differenzieren, daß erkennbar wird, daß tatsächlich allgemeinhin erwartet wird, daß bei vorhandener vorheriger Vereinbarung(!) eine Hebamme "jederzeit" zu einer Geburt gerufen werden kann.

Die erwartete Erreichbarkeit "rund um die Uhr" zur Beratung oder Hilfe bei Beschwerden ist zumindest als kontrovers zu bezeichnen. Ich schlage vor, diesen Satzteil zu entfernen. Sicherlich wird der Großteil der freiberuflich arbeitenden Hebammen sich nicht wegen "Kleinigkeiten" nachts um drei aus dem Bett klingeln lassen. Für ernsthafte Anliegen gibts dagegen den Notruf und Krankenhäuser. Wie meine Frau (Hebamme) sagte, gibt es dazu auch innerhalb der Hebammenschaft unterschiedliche Ansichten, manch eine verbittet sich solche Anrufe in der Nacht, andere wiederum nicht. Von daher halte ich die Umformulierung/Entfernung dieses Aspektes für angebracht. --Nichtrauscher 20:24, 9. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Entbindungspfleger

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„… alleinige Entbindungshilfe durch einen Entbindungspfleger aus gesetzlichen Gründen in Deutschland nicht zulässig …“ – ich vermute, da liegt ein im Wort „Entbindungspfleger“ begründetes Missverständnis vor. Manche mögen einen in der Geburtshilfe tätigen Arzt als „Entbindungspfleger“ bezeichnen. Dass Ärzte i. d. R. keine Geburt alleine durchführen dürfen, steht aber schon im Abschnitt Hebamme#Geburtshilfe. Sollte sich die Aussage wirklich auf Männer im Hebammenberuf beziehen, bitte ich um Quellenangabe, zumal Männer und Frauen beruflich gleichberechtigt sein sollten. --dealerofsalvation 05:26, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Die Aussage bezieht sich tatsächlich auf den Beruf der männlichen Hebamme. Da es in diesem Artikel heißt, das die männliche Hebamme auch Entbindungspfleger genannt wird, habe ich es auch so gehalten. Das Gesetz welches ich erwähnte wurde geschaffen bzw. besteht, man mag es fast nicht glauben, um eventuelle Klagen wegen sexueller Belästigung auszuschließen. Sozusagen amerikanische Verhältnisse. Wie das Gesetz nun genau heißt weiß ich nicht, aber vielleicht hat ja jemand Zeit das herauszufinden und nachzutragen.--Dusty Roy 12:17, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Interessant, danke. Aber, wie gesagt, es sollte erst jemand die genaue Gesetzesstelle herausfinden (ich hab’s online nicht geschafft), dann kann es gerne in den Artikel. --dealerofsalvation 05:17, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Etymologie

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Ist beim Wandel des ahd. zum heutigen Wort so etwas wie eine Verballhornung eingetreten, ein irrtümliche Angleichung an Amme o.ä.? -- 147.142.186.54 19:51, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich weiß da zwar nichts genaues nicht, aber vermuten tu ich, dass das Wort "Amme" eben auch aus dem Ahd. kommt und eben Großmutter bzw. Ahnin bedeutet? Gruß, Meistermetz 21:09, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Fast etwas arg werblich

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Dieser Satz: Da die Geburt und das Mutter-Kind-Verhältnis eine sehr tiefgreifende Veränderung im Leben einer Frau bzw. eines Paares ist, die zu vielseitigen Änderungen und auch Problemen führen kann, ist es empfehlenswert und oft notwendig, dass Frauen eine umfassende frühzeitige Betreuung durch die Hebamme in Anspruch nehmen. strotzt einerseits von Klischees anderseits ist er sehr werblich und tut so als gäbe es keine Alternative zu Hebamme. --Στε φ 17:20, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Jow, der og. Satz ist schon ziemlich "schwülstig" formuliert und hat auch wenig informativen Inhalt über die Hebammerei. Ich wäre für ändern oder löschen. Aber davon abgesehen ist nach geltendem Recht, bei der Geburt, die einzige Alternative zur Hebamme die Alleingeburt (siehe Hausgeburt) und ich halte diese nicht für sehr empfehlenswert. Gruß, -- Meistermetz 21:25, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

CTG-Untersuchungen

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was sind das für Untersuchungen?? (nicht signierter Beitrag von 213.168.124.162 (Diskussion) 09:46, 17. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Guter Punkt, habe die Verlinkung zugefügt --KHeitmann 10:27, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Heißt es in Österreich tatsächlich Hebamme?

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Ich kann nicht glauben, dass man im politisch überkorrekten Österreich noch den Begriff Hebamme verwenden darf!? Ist das so? (nicht signierter Beitrag von 89.196.36.192 (Diskussion) 19:57, 12. Jul 2011 (CEST))

§ 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Hebammenberuf (Hebammengesetz - HebG) [4] lautet:

Die Berufsbezeichnung Hebamme darf nur von Personen geführt werden, die auf Grund dieses Bundesgesetzes zur Ausübung des Hebammenberufes berechtigt sind. Sie gilt für weibliche und männliche Berufsangehörige.

--pep. 20:24, 12. Jul. 2011 (CEST) Beantworten
So ist es. Die Begründung dafür war allerdings etwas seltsam formuliert und zitiert überdies aus einer Quelle, die (selbst nach Anmeldung) nicht mehr existiert und offenbar ihrerseits nicht wortreu war; ich habe die Regierungsvorlage nun direkt verlinkt, die Seitenangabe korrigiert und den Teil des Zitats, der ich in der RV trotz längerem Suchens nicht finden konnte, entfernt.
--Benutzer:Stefan Fröhlich 11:17, 5. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Aussprache: Heb-amme oder He-bamme

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Mir song He-bamme. --188.195.180.8 03:02, 6. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Wir nich. Kommt ja von Heben und Amme. --2001:9E8:1610:AA00:D9B4:693C:47B8:7522 02:26, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
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Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Partynia RM 00:25, 19. Mai 2013 (CEST)

Haftpflichtproblematik

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Angesichts der derzeitigen prekären Situation in der Geburtshilfe stellt sich die Frage, ob die Haftpflichtproblematik als Extra-Abschnitt oder Extra-Artikel eingefügt werden sollte? Schließlich ist die freiberufliche Geburtshilfe akut bedroht. Z.Z. ist die Situation lediglich unter "20. Jahrhundert bis Gegenwart" sowie in Ansätzen bei "Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland" dargestellt. --Dr. Kirsten Lück (Diskussion) 22:24, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ich halte die derzeitige Darstellung für ausreichend, zumal der Artikel ja nicht (nur) die Situation in Deutschland behandelt. Dass diese sehr unbefriedigend ist, was die Kostendeckung angeht, steht außer Frage. Wie sich das ab 2016 dann darstellt, wird man sehen.
Angesichts der Entwicklungen im gesamten Gesundheitswesen schwant mir allerdings nichts Gutes.
Aus meiner Sicht ist das Thema in diesem Artikel auch eher noch zu kurz gegriffen, da es eigentlich die Geburtshilfe in Deutschland an sich betrifft. Mir fallen da sofort Stichpunkte, wie belegärztliche Geburtshilfe, Reduzierung der Geburtsabteilungen in Deutschland, Geburtshilfe auf Sylt und noch mehr in der Richtung, ein.
Allerdings ist die Wikipedia eine Enzyklopädie und daher keine Plattform für irgendwelche politischen Statements, auch wenn mir manche durchaus gefallen würden. Es ist hier einfach der falsche Platz dafür. Und für einen Artikel Haftpflichtversicherung in der Geburtshilfe sehe ich (in den nächsten ein bis zwei Jahren) auf jeden Fall gleich gar keine Chance, wenn man das nicht global darstellt. Aber selbst da wird es schwierig. --Hic et nunc disk WP:RM 13:25, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Hexenverfolgungen

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Bisher hieß es im Artikel: "Die Hexenverfolgungen wurden im Besonderen in den protestantischen Regionen von Deutschland und der Schweiz von der weltlichen Gerichtsbarkeit vorangetrieben."

Diese These ist nicht korrekt.

Ein Vergleich zwischen katholischen und evangelischen Regionen im Deutschen Reich und Europa zeigt, dass die Hexenverfolgung im 17. Jahrhundert beide Konfessionen betraf.[1]

Aussagen des katholischen Kirchenhistorikers Arnold Angenendt wurden nicht korrekt widergegeben. Angenendt führt aus: "die territoriale Aufschlüsselung zeigt eine verstärkt katholische Verfolgung, weisen doch die Fürstbistümer die weitaus höheren Zahlen auf."[2]

"Zumindest in Deutschland haben die kathoIischen Fürstbischöfe die staatliche Hexen-Vernichtung mitbetrieben, sogar besonders intensiv."[3]

Verbum (Diskussion) 11:55, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

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  1. [Paulinus Wochenzeitung im Bistum Trier, in: http://www.paulinus.de/archiv/archiv/0225/blickpkt.htm]
  2. [Arnold Angenendt: Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert, Münster 2007, S. 312]
  3. [Arnold Angenendt: Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert, Münster 2007, S. 318]

GiftBot (Diskussion) 18:11, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Mängel im Geschichtsabschnitt

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Der Artikel ist widersprüchlich in Bezug auf die angeblich systematische Verfolgung von Hebammen als Hexen. Abschnitt 1.2.1 thematisiert das als falsch, 1.3 als zutreffend. Was ist nun richtig? Ausserdem fehlen anscheinend alle für die Hausgeburtsideologie kritischen Ereignisse, etwa aus jüngster Zeit der Fall Rockel-Loenhoff, oder der Hebammenskandal von Furness (UK). -- MBq Disk 09:24, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Das solle mittlerweile bereinigt sein.--Mautpreller (Diskussion) 18:37, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Doula

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Das überlappt sich in Teilen mit der Hebammentätigkeit. Bitte aufnehmen und Bezug herstellen, siehe Diskussion:Doula. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:28, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Hinzuziehungspflicht

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Welchen Hintergrund hat die Hinzuziehungspflicht in Deutschland? Rein medizinisch ist ein Arzt (gerade vielleicht ein Gynäkologe) in der Lage, das Kind auch alleine zu entbinden. Aber warum darf er es nicht? --212.8.208.204 15:18, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Belege liegen im Pfarramt

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Hallo Chiananda,

  • In den Pfrontener Pfarrgemeinderechnungen werden alle Ein- und Ausgaben der Gemeinde (nicht Pfarrgemeinde!) abgerechnet.
  • In den Briefprotokollen dokumentiert der Amtmann alle wichtigen Vorkommnisse in der Gemeinde, wie Eheverträge, Käufe oder Verkäufe.

Beide Quellen sind amtliche Dokumente und damit, soweit überhaupt möglich, absolut zuverlässig. Viele Grüße, --Herzemann (Diskussion) 08:28, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Den vorstehenden Abschnitt habe ich von meiner Benutzerseite hierhin verschoben.
Es fehlen zu deinen zwei Belegen bibliografische Details, anhand derer die Originalquellen aufzufinden wären. Schließlich müssen Quellen auch öffentlich zugänglich sein, um Wikipedia-Informationen gegenprüfen zu können.
Irgendwelche Dokumentensammlungen in irgendwelchen Kellern von Pfarrämtern werden nicht als zuverlässige Informationsquellen anerkannt.
Hier betreibst du offenbar eigene Forschungen?
Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen. Gruß --Chiananda (Diskussion) 01:31, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Chiananda, zu deiner Info: Das Gemeindearchiv Pfronten (nicht Pfarrarchiv!!) und das Staatsarchiv Augsburg sind beide öffentlich zugänglich. Grüße, --Herzemann (Diskussion) 06:51, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Chiananda sagt es: 1. WP-Artikel sollen auf Sekundärliteratur beruhen – also: Aus welcher Sekundärliteratur stammen die Angaben?
2. „Gemeindearchiv Pfronten: Pfarrgemeinderechnungen Pfronten 1744/1745“, „Staatsarchiv Augsburg: Briefprotokolle des Amtmannamtes Pfronten, 1790, S. 632“ sind keine korrekten Zitationen archivalischer Quellen bzw. Dokumente – da fehlen die Archivsignaturen (sollte Dir bekannt sein, wenn Du dich mit diesem Material auskennst).
Bei der Angabe den hier referenzierten Briefprotokolle handelt es auch nicht um die Protokolle selbst (also den Original-Aktenbestand), sondern um von Bertold Pölcher angefertigte moderne Regesten; ich habe jetzt keine Zeit mich da tiefer reinzulesen, aber seine Regesten gibt es als PDFs beim Heimatverein Pfronten. Sofern sich die Sekundärliteratur darauf bezieht, kann man das entsprechende PDF (Pölchers Band 3, 1781 - 1792) natürlich als zusätzlichen Hinweis angeben; als alleinige Quelle wäre die aber (da selbst wieder Primärliteratur) nicht zulässig. --Henriette (Diskussion) 14:56, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Henriette, die Originalquelle des Briefprotokolls im Staatsarchiv liegt mir in Kopie vor. Die Überschrift lautet: actum Pfronten den 5ten april 1790/ besonderes Protll/ wegen der in die Lehre nacher/ Dillingen abgehende Francisca/ hössin als hebamm
Die Originalquelle im Gemeindearchiv könnte ich auch liefern, weil ich Betreuer des Archivs bin. Aber da müsste ich zuerst nach Pfronten fahren. Eine eigene Signatur hat die Rechnung nicht. Aber sie kann leicht aufgefunden werden, weil ich sie in einen säurefreien Karton gelegt habe. Die Signatur des Briefprotokolls habe ich eingefügt. Viele Grüße, --Herzemann (Diskussion) 18:19, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Herzemann, prima, dann bist ja nicht nur ein Kenner der Materie sondern sitzt auch noch an der Quelle :) Aber so richtig perfekt scheint mir das Briefprotokoll noch nicht zitiert zu sein ;)
Nochmal bei Pölcher in die PDFs geschaut: Der gibt an „StAA Augsburger Pflegämter 258 S. 601 – 739“ (S. 308 im PDF); das passt auch zum Findbucheintrag des Staatsarchivs Augsburg: dort heißt der Bestand „Augsburger Pflegämter I“. Und jetzt (nach weiterem Blick in Pölchers PDFs) ist mir klar, daß wohl auch die Original-Dokumente durchnummeriert sind; ich fand das S. 790 so ungewöhnlich (denn gewöhnlich wird ja nur auf ein ganzes Faszikel verwiesen und nicht auf einzelne Seiten darin) – daher: Bitte um Entschuldigung für meinen Irrtum oben! Ich würde übrigens auch noch das Datum des Dokuments ergänzen.
Ändert aber alles nichts daran, daß WP nach für jedermann/frau nutzbaren, öffentlich zugänglichen Quellen und nach Sekundärliteratur zitiert – wie wenig öffentlich zugänglich das Dokument aus dem Gemeindearchiv ist, sagst Du ja selbst: Du müsstest erstmal ins Archiv fahren, um dort das Original herauszusuchen ;) Unser (= WP) Anspruch ist: Die Quelle muß problemlos über öffentliche Bibliotheken (von Stadt~ über Spezial~ bis Landesbibliothek) zu bekommen sein. Und das ist bei Originalen aus dem Archiv die nie ediert wurden, nun mal nicht der Fall. Oder wurden sie das; wenn ja: Wo? Das wäre dann nämlich eine taugliche und zulässige Quelle für die Wikipedia. --Henriette (Diskussion) 19:29, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Henriette, ich könnte das halbseitige Briefprotokoll ganz abschreiben, aber für den Hebammen-Artikel ist das auch nicht relevanter. Das Gemeindearchiv Pfronten ist öffentlich, jeder kann rein, er muss sich nur bei der Gemeinde anmelden. Kannst es ja mal versuchen, dann landest du wieder bei mir! Übrigens: Herzemann ist Pölcher. Gruß, --Herzemann (Diskussion) 19:45, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hi Herzemann – wir sind ja hier in der Wikipedia und da muß niemand seine Identität enthüllen ;) (wobei ich auch im realen Leben Henriette Fiebig bin).
Nein, abschreiben für die Wikipedia reicht nicht. Es muß richtig offiziell veröffentlicht sein … in einem Fachartikel, einem Buch etc. Das ist der Knackpunkt!
Und Danke für deinen Fleiß und die Dokumente, die Du erstellt hast! Da habe ich eben auch die Rechnung aus dem Gemeindearchiv gefunden. Korrigiere meine Übertragung bitte gern – im im PDF auf Seite 80 lese ich:
„So dan ist den 28 Juny, Eine andre (Hebamme) mit Namen Anastasia Ehaimbin, Mit Rath deß herrn Pfararß, Von Ehrsamen gericht auß Ehrkissen worden und auf augspurg, zuer beserer unterweißung geschickht, so ist ihr dan Von Pfarß wegen, ahn bahrnen gelt mit gegeben worden“
Übertragen: Dann ist am 28. Juni, eine andere (Hebamme) namens Anastasia Ehaimbin, auf Anraten/Empfehlung des Herrn Pfarrers vom ehrsamen Gericht ausgewählt ("auß Ehrkissen" = von kiesen, also eigentlich auserkoren) worden und nach Augsburg zur besseren Unterweisung (Aus-, Fort-, Weiterbildung?) geschickt worden. Ihr wurde auf Veranlassung des Pfarrers ("Von Pfarß wegen") Bargeld mitgegeben.
Da lese ich nichts vom umseitigen „bestand eine Institution zur Ausbildung von Hebammen“ – sie wurde nach Augsburg zur "besseren Unterweisung" geschickt und blieb dort ca. 9 oder 10 Wochen (das geht aus dem nächsten Rechnungsposten hervor). Aber wohin genau sie geschickt wurde und ob es sich um eine "Institution" handelte, steht da nicht (könnte ja auch ein Krankenhaus oder ein Arzt gewesen sein in/bei dem sie hospitierte …). --Henriette (Diskussion) 20:52, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Henriette, ich arbeite eben an einem Artikel über die bekannten Hebammen in Pfronten bis 1910 und der wird irgendwann einmal in "Rund um den Falkenstein", dem Mitteilungsblatt des Heimatvereins Pfronten, veröffentlicht werden. (Dessen Publikationen habe ich 40 Jahre lang herausgegeben.) Aber das dauert, weil ich schon viele unveröffentlichte Artikel auf Halde habe. Das kann ich dann bei Wikipedia altershalber nicht mehr einpflegen. Wir machen das jetzt so: Entweder ihr löscht meinen Beitrag oder nicht, das ist mir egal. Wenn er gelöscht wird, dann werde ich´s mir dreimal überlegen, in Wikipedia noch einmal "dreinzupfuschen"... Schönen Abend noch,--Herzemann (Diskussion) 21:55, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Herzemann, ich finde solche Sachen ja ganz interessant. Frag mich bloß: Über die Hebammenausbildung in Augsburg kann man ja auch direkter was erfahren als über Gemeinderechnungen aus Pfronten. Zum Beispiel hier: Christine Werkstetter: Frauen im Augsburger Zunfthandwerk. Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Geschlechterverhältnisse im 18. Jahrhundert. Akademie Verlag, Berlin 2001, S. 79ff. Da wird eine "Hebammen-Ordnung von 1750" beschrieben (im Staatsarchiv Augsburg) und man erfährt, dass Hebammen in Augsburg eine dreijährige Lehre bei einer Hebamme machen mussten, ferner mehrmals im Monat an theoretischem Unterricht bei zwei Ärzten teilnehmen, die vom Collegium Medicum (also dem ärztlichen Selbstverwaltungskörper) benannt waren, und schließlich bei diesen beiden Ärzten eine Prüfung ablegen mussten. Wie die Frau Ehaimb aus Pfronten da reinpasste, weiß ich natürlich nicht, die Gemeinderechnung schweigt ja auch darüber, was für eine Art von Unterweisung sie erhielt.
In einem Artikel "Hebamme" würde ich eher solche Informationen erwarten: Seit wann gab es solche "Hebammen-Ordnungen", was sahen sie vor, was bedeuteten sie? Der Artikel hat da ein bisschen Mängel. Es ist zum Beispiel unschwer durch Googlen herauszukriegen, dass als erste deutsche Hebammenschule 1751 die an der Charité in Berlin gilt (zB in dem Lehrbuch von Silke Heinzl: Hebammenkunde, 2020). Das kommt hier gar nicht vor.
Solche Archivmaterialien wie Deine sind natürlich wertvoll und geben zusätzliche Informationen. Aber es sind doch eher "Splitter" als große Linien. Sie sind interessant und können und sollen ausgewertet werden, aber sie tragen in dieser Form kaum zu einem Gesamtbild zum Thema bei. Ich habe an sich nichts dagegen, dass auch dies im Artikel steht, ich lese so etwas gern. Fragt sich bloß, ob man den Artkel nicht eher als Übersichtsartikel verstehen sollte.--Mautpreller (Diskussion) 22:25, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Mautpreller, ich denke, du hast des Pudels Kern getroffen! Meine Arbeit beschränkt sich auf die Mikrosoziologie meines Heimatortes und da tauchen „Splitter“ auf, die ich in Wikpedia nicht finde. Dort war im Artikel Hebamme nur Allgemeines über die frühe Ausbildung von Hebammen ausgesagt. Nur deshalb habe ich meine Splitter eingefügt. Wenn jemand bessere und detailliertere Quellen findet, so wie du, und einfügt, dann darf er meine beiden Quellen gerne löschen. Alles gut? Danke für deinen Beitrag und viele Grüße, --Herzemann (Diskussion) 08:21, 26. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Herzemann, ja, alles gut. Ich weiß ja auch nicht, wann ich zu so etwas komme, hab nur mal ein bisschen gesucht, was es noch so geben könnte. Ich seh keinen Grund, jetzt schnell etwas zu unternehmen.--Mautpreller (Diskussion) 10:00, 26. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hexenhammer

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Das hier angeführte Zitat aus dem Hexenhammer: "Keiner schadet der katholischen Kirche mehr als die Hebammen" ist nicht nachgewiesen. Bei Werner Tschacher (EN 19, [5]) findet es sich nicht, dort geht es überhaupt nicht um Hebammen. Ebenso wenig in Tschachers Aufsatz über den Hexenhammer: [6]. J. Hansen: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter ist von 1900 und vielleicht nicht die beste Quelle für solche Zitate, ich seh mir das gerade auf archive.org an, bin aber bislang nicht fündig geworden. Ohne Nachweis muss das raus.--Mautpreller (Diskussion) 00:42, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Das Zitat findet sich auch nicht bei Hansen. Dort findet man in einigen anderen Schriften, die der Verfolgung der Waldenser gewidmet sind, Erwähnungen von "obstetrices", die Neugeborene dem Teufel weihten. Ein Zitat des Inhalts wie oben ist dort aber nirgends.--Mautpreller (Diskussion) 11:45, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Nun korrigiert mit brauchbarem Beleg.--Mautpreller (Diskussion) 12:17, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Kölner Hexenverfolgung

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Auch dies gemäß Irsigler korrigiert und belegt.--Mautpreller (Diskussion) 13:52, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten