David Bardens

deutscher Mediziner

David Bardens (* 27. April 1984 in Homburg) ist ein deutscher Mediziner. Bekanntheit erlangte er im Frühjahr 2015, nachdem ihm in erster Instanz das Landgericht Ravensburg im Rechtsstreit gegen den Biologen Stefan Lanka die Preissumme von 100.000 Euro zusprach, die Lanka für den Nachweis des Masernvirus ausgesetzt hatte. In zweiter Instanz verlor David Bardens vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart aufgrund einer Formalie.

David Bardens

Leben Bearbeiten

Nach dem Zivildienst absolvierte Bardens eine Ausbildung zum Rettungsassistenten beim Arbeiter-Samariter-Bund in Mainz. Das Studium der Humanmedizin in Homburg schloss er 2014 mit einer Dissertation über die laparoskopische Hysterektomie: neue Erkenntnisse zu Operationstechniken, Einflussfaktoren und zum postoperativen Schmerzverlauf ab. Während des Studiums arbeitete er unter anderem als Lehrer an einer Hebammenschule und als Perfusionist bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Bardens gründete 2011 ein Lebensmittelunternehmen in Bremen, das die Anti-Kater-Limonade freigeist vertreibt. Er arbeitete nach der Promotion kurzzeitig als Assistenzarzt an der Universitätsfrauenklinik in Homburg, übersiedelte dann jedoch nach Schweden, wo er gegenwärtig als Allgemeinmediziner praktiziert. Er ist ein Enkel des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Hans Bardens (SPD).[1] Seit 2020 ist er Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Hans-Albert-Instituts.[2]

Prozess gegen Stefan Lanka Bearbeiten

Im November 2011 lobte der aus Publikationen bekannte Impfgegner Stefan Lanka online ein Preisgeld von 100.000 Euro für den Existenznachweis des Masernvirus und die Bestimmung seines Durchmessers aus.[3] Lanka vertritt die wissenschaftlich nicht anerkannte Ansicht, dass Masern ihren Ursprung in einer Kombination aus psychosomatischen Gründen und einer Vergiftung hätten.[4] Bardens, seinerzeit noch Medizinstudent, ließ sich die Ernsthaftigkeit der Ausschreibung von Lanka mit Datum vom 30. Januar 2012 schriftlich bestätigen[5] und stellte auf die Bestätigung hin sechs Artikel aus Fachzeitschriften zusammen,[6] die den geforderten Nachweis erbringen und die er Lanka per Einschreiben unter Angabe seiner Kontonummer mit der Bitte zusandte, ihm das Preisgeld zu überweisen. Lanka weigerte sich, woraufhin Bardens beim Landgericht Ravensburg Klage erhob.

Über den Masern-Prozess berichteten zahlreiche, auch internationale Medien. Lanka vertrat die Position, dass die Bilder in den Artikeln nicht das Masernvirus, sondern andere Viren zeigten. Zudem habe er in der Ausschreibung ausdrücklich Publikationen vom Robert Koch-Institut gefordert und verweigert daher weiterhin die Auszahlung des Preisgeldes.[7][8]

Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12. März 2015 Bearbeiten

Das Landgericht Ravensburg forderte ein Gutachten beim Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene in Rostock, Andreas Podbielski an.[9] Geklärt werden sollte die Frage, ob die verwendeten Veröffentlichungen wissenschaftlichen Standards genügen und nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft den streitgegenständlichen Nachweis erbringen. Lanka hatte selbst als Virologe in seiner Dissertation dieselben Techniken angewandt wie die Autoren der eingereichten Arbeiten. Das Landgericht sprach Bardens am 12. März 2015 das Preisgeld in voller Höhe zu.[10][11][12] Lanka kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.[13][14] Seit dem Prozess konnte Bardens in Deutschland nach eigenen Angaben nur mit Personenschützern öffentlich auftreten, da er von Impfgegnern persönlich bedroht wurde.[15]

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Februar 2016 Bearbeiten

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab am 16. Februar 2016 der Berufung statt.[16] Begründet wurde das mit dem besonderen Wesen der Auslobung: Der Auslober (Stefan Lanka) habe sich eine einzige Arbeit mit dem Beweis gewünscht, der Kläger habe hingegen mehrere Publikationen geliefert, die nur in der Summe den Nachweis erbringen können.[17][18]

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart legte Bardens Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Diese wurde am 20. Januar 2017 vom BGH verworfen.[19] Damit ist das Urteil des OLG rechtskräftig.

Publikationen Bearbeiten

  • Inhibition of hemoxygenase-1 improves survival after liver resection in jaundiced rats. Epub 2009.
  • Im Autorenteam, "Five minutes of extended assisted ventilation with an open umbilical trocar valve significantly reduces postoperative abdominal and shoulder pain in patients undergoing laparoscopic hysterectom". Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol. 2013 Nov;171(1):122-7. doi:10.1016/j.ejogrb.2013.08.014. PMID 23998556.
  • Im Autorenteam, "The impact of the body mass index (BMI) on laparoscopic hysterectomy for benign disease" Arch Gynecol Obstet. 2014 Apr;289(4):803-7. doi:10.1007/s00404-013-3050-2. PMID 24113992.
  • Im Autorenteam, "Comparison of Total and Supracervical Laparoscopic Hysterectomy for Benign Disease in a Collective of 200 Patients", Journal of Gynecologic Surgery. Oktober 2012, 28(5): 333–337. doi:10.1089/gyn.2012.0016.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Biographische Information aus "Man könnte Lanka das Masernvirus auf einem Silbertablett präsentieren… Interview mit David Bardens", 23. März 2015. deutsch/ englisch
  2. Beirat - Hans-Albert-Institut. Abgerufen am 23. Februar 2020 (deutsch).
  3. Die originale Seite ist mittlerweile nicht mehr online, verfügbar sind jedoch eine Kopie der WaybackMachine (Memento vom 29. März 2012 im Internet Archive) vom 29. März 2012 und ein pdf dieser Kopie.
  4. Siehe Lankas Interview vom 9. April 2014, dem Vortag des Prozessauftakts, ausgestrahlt am 10. April von regio TV Schwaben.
  5. Die eingehendere Chronologie bietet die Materialsammlung auf positivists.org
  6. Die Titel und Links zu ihnen finden sich unter dem Datum des 31. Januars 2012 in der zitierten Quellensammlung.
  7. Impfgegner-Wette vor Gericht (Memento vom 16. März 2015 im Internet Archive). Online-Artikel vom 14. April 2014 auf laborwelt.de. Abgerufen am 19. März 2015.
  8. Lisa-Maria Müller: Skurriler Gerichtsstreit: Mediziner fordert von Impfgegner Geld für Erreger-Nachweis (Memento des Originals vom 7. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swp.de. Online-Artikel der Südwest Presse vom 11. April 2014. Abgerufen am 19. März 2015.
  9. Gutachten in Sachen David Bardens gegen Dr. Stefan Lanka Gutachter Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Podbielski
  10. Siehe die durch das Landgericht Ravensburg anonymisierte Fassung des Urteils.
  11. Die "Masernlüge" 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus (Memento vom 20. März 2015 im Internet Archive). Online-Artikel des Sterns vom 18. März 2015.
  12. Urteil im Masernprozess (Memento vom 16. April 2015 im Internet Archive) Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg vom 12. März 2015.
  13. Posse um Masernvirus: Impfgegner muss Arzt 100.000 Euro zahlen, Spiegel Online, 12. März 2015, abgerufen am 12. März 2015
  14. Stefan Lanka und wie er die Welt sieht – Nach seiner Niederlage im Masernprozess lädt Stefan Lanka zum Vortrag nach Langenargen. Seine Fangemeinde ist von seinen „Wahrheiten“ überzeugt. Südkurier vom 16. März 2015
  15. „Die Geschichte ging um die Welt“ Der Homburger Arzt David Bardens muss nach dem kuriosen Masern-Prozess Leibwächter engagieren. (Memento vom 6. März 2016 im Internet Archive) In: Pfälzischer Merkur vom 9. April 2015
  16. Gerichtsprozess wegen Masernvirus. Impfgegner muss nicht zahlen. Stuttgarter Zeitung. 16. Februar 2016, abgerufen am 3. März 2016.
  17. Jan Friedmann: Streit um Existenz von Masernviren: Impfgegner siegt vor Gericht. Spiegel Online. 26. Februar 2016, abgerufen am 3. März 2016.
  18. Eine anonyme Textfassung des Urteils findet sich in "The Bardens vs Lanka Case | Chronology and documentation" http://positivists.org/
  19. Deutsche Apotheker Zeitung: Wette um 100.000 Euro - Bundesgerichtshof hält sich aus Masernstreit heraus. 20. Januar 2017