--Nurse1995, seit  1. Mär. 2014

Herzlich willkommen in der Wikipedia, Nurse1995!

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Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

 
Diskussionsbeiträge sollten immer mit Klick auf diese Schaltfläche unterschrieben werden – Beiträge zu Artikeln hingegen nicht.
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  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
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Einen guten Start wünscht dir Quaestio Iuris   22:24, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten


Datei:Djamila Boupacha.jpg
Djamila Boupacha

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Djamila Boupacha, Deckname Khelida, (geboren am 9. Februar 1938 in Bologhine (Algerien, früher Saint-Eugène in der nördlichen Provinz Wilāyat al-Ǧazāʾir) wurde in Frankreich durch ihren Prozess wegen angeblicher terroristischer Handlungen und durch ihre späteren Aktitvitäten für die algerische Volksbefreiungsfront (FLN) in Algerien bekannt. Sie wurde mit mehreren Familienmitgliedern am 10. Februar 1960 in Algier in ihrer Wohnung verhaftet. Ihre Rechtsanwältin war die Tunesierin Gisèle Halimi. Ihr und einem prominent besetzten Comité pour Djamila Boupacha gelang es, für sie eine Unterstützung in der frz. Öffentlichkeit aufzubauen, den Vollzug des Todesurteils zunächst abzuwenden und im Gegenzug in einem Verfahren in Caen erstmals dem frz. Militär Folter an einer Frau vorzuwerfen. Die Anwältin Halimi schrieb 1961 ein Buch über das ganze "Untersuchungsverfahren", erschienen 1962 mit dem Vorwort von Simone de Beauvoir. Zu den Unterstützern zählten auch Pablo Picasso (mit einem Portrait) und Luigi Nono (mit einem seiner Canti di Vita et D'amore). Einige der beteiligten Militärs, denen Folter vorgeworfen wurde, wurden identifiziert.

Am 28. Juni 1961 wurde sie trotzdem zum Tode verurteilt. D. Boupacha kam 1962 durch die Verträge von Evian (accords d'Évian) frei, die zu einer Beendigung des Algerienkriegs führten. Nach dieser Amnestie wurde sie am 21. April 1962 aus der Haft entlassen und schließlich am 7. Mai 1962 außer Strafverfolgung gesetzt (entspricht etwa einer Verfahrenseinstellung). Sie lebte dann bald weiter in Algerien.


2011 wurde das Buch von Gisèle Halimi durch Caroline Huppert verfilmt. In den Hauptrollen spielen Hafsia Herzi (als Djamila Boupacha), Marina Hands (als Gisèle Halimi), Dominique Reymond (als Simone de Beauvoir).


Leben == Eltern …


Film ==

  • Caroline Huppert, Regie und Drehbuch: Pour Djamila. Auf deutsch unter dem Titel: Sie hat alles gestanden. Fernsehfilm, Frankreich, 2011, 103 Minuten. IMDB
  • Ce soir (ou jamais ! - Übersetzung: Heute Nacht oder nie!), France 3-Bericht, 20/03/2012, mit Gisèle Halimi, Marina Hands, Hafsia Herzi et Sylvie Thenault, Video (frz. - offline)


Literatur==

  • Simone de Beauvoir, Pour Djamila Boupacha, in Le Monde vom 02/06/1960 Faksimile des Mondeartikels ist offline
  • Gisèle Halimi, Simone de Beauvoir u.a. als Hrsg: Djamila Boupacha Verlag Gallimard, Paris, 1962 und 1991
  • Interview mit Gisèle Halimi, online im Blog Cri du cœur, 01/11/2008

{{SORTIERUNG:Boupacha, Djamila}} Kategorien: [[Kategorie:Algerier]] [[Kategorie:Geboren 1938]] [[Kategorie:Frau]] [[fr:Djamila_Boupacha]] (dort)

Artikel importieren und verschieben

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Hallo Nurse1995,

ich werde mit dieser Bearbeitung Deine Diskussionsseite aus den Kategorien Algerier und Geboren 1927 wieder austragen, da vermutlich keines dieser Attribute auf Deine Person zutreffen dürfte.

Falls Du eine Übersetzung des Artikels „Djamila Boupacha“ ins Deutsche planst, solltest Du zuerst prüfen ob der Artikel in der Sprachversion aus der Du ihn zu übersetzen gedenkst die Schöpfungshöhe erreicht. Kann die Frage bejaht werden, so muss der Originalartikel mitsamt seiner Versionsgeschichte in eine Unterseite in Deinem Benutzernamensraum (BNR) zunächst importiert, und nach Deiner Fertigstellung der deutschen Übersetzung von dort in den Artikelnamensraum (ANR) verschoben werden.

Bedenke, dass, wenn Du einen Text aus der deutsch- oder einer anderssprachigen Wikipedia der die Schöpfungshöhe erfüllt per Copy&Paste übernimmst, obwohl es sich nicht um Dein eigenes Werk handelt, Du damit gegen die Lizenzbestimmungen verstößt und außerdem eine Urheberrechtsverletzung begehst.

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte, und wünsche Dir noch eine angenehme und produktive Zeit.

Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris   04:53, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Lizenzverletzung

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Hallo Nurse1995,

Du bearbeitest gerade regelwidrig ein Copy&Paste-Plagiat. Ich möchte Dich daher eindringlich wiederholt darum bitten, unsere Richtlinien bei Übersetzungen aus anderen Wikipedia-Sprachversionen zu beachten.

Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris   13:58, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Hi QuJ, du (nach deiner Benutzerseite) "Kämpfer gegen die Plagiate". Ich glaube, du täuscht dich. Du siehst etwas, was nicht da ist und nie da war. Ich habe den Film gesehen und dann einen Artikel begonnen, den ich anhand des frz. WP-Artikels geprüft und erforderlichenfalls korrigiert habe. Entspanne dich.
Worüber ich mir noch nicht im klaren bin, ist Folgendes: wäre es besser den Artikel, wie zunächst beabsichtigt, als Personenartikel anzulegen oder "nur" als ein Artikel über den Film? Denn der Film ist sozusagen die Gegenwart. Er ist als Faktum relativ einfach darstellbar. Allerdings ist es eine verfilmte Bio. Das spricht für den Personenartikel. Und es ist überhaupt kein Hindernis, dass es in den arabischen und frz. WP-Versionen solche Artikel bereits gibt.
Die von dir bemühte "Schöpfunghöhe" hat übrigens ja auch eine andere Seite: es gibt Inhalte, auf die hat niemand, auch nicht eine Autorenschaft der frz. Sprachversion, ein Urheberrecht, weil es schlichte Fakten sind, an denen keine dichterische oder ähnliche Freiheit ausgeübt werden und somit auch kein Urheberrecht entstehen kann. Ich hoffe, dass ich das Urheberrecht soweit richtig verstanden habe. Es wäre schön, wenn du dich an der Entstehung eines sinnvollen Artikels über die Frau beteiligst und nicht nur den Eindruck erweckst, dass du scheinbares oder korrekter vermutetes Unrecht verhindern willst. Ich kann dir versichern, dass ich nicht beabsichtige, eine Übersetzung in irgendeiner Form zu erstellen. Fr. Grüße --Nurse1995, 18:38, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Nurse1995,
warum hast Du dann am 13. März 2014, um 18:49 Uhr, im Artikel „Gisèle Halimi“, zunächst den Namen von Djamila Boupacha verlinkt und, nur 8 Minuten später, am 13. März 2014, um 18:57 Uhr ein Copy&Paste-Plagiat aus der französischsprachigen Wikipedia in Deine Diskussionsseite gespeichert, welches Du im Zeitraum vom 14. Mär. 2014, 20:25:29 Uhr bis 15. Mär. 2014, 09:25:37 Uhr ins Deutsche übersetztest, wenn meine Interpretation Deiner Arbeitsweise nur ein unglückliches Missverständnis ist, wie Du, wie Du selbst zugibst, nur zu wissen glaubst?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris   02:34, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten
PS: Ach, und übrigens. Auch ein Artikel der nur Zahlen, Daten und Fakten darstellt, kann bereits die Schöpfungshöhe erlangen. Denn es kommt bei der Beurteilung, ob Schöpfungshöhe vorliegt oder nicht, nicht nur auf die Wiedergabe von Informationen, sondern eben auch auf die Art und Weise ihrer Präsentation an.
Aber lass Dich nun, trotz dieser Diskussion, nicht entmutigen entweder einen Importartikel oder einen völlig neuen Artikel zu Frau Djamila Boupacha anzulegen.
Und unterlasse es bitte die Verlinkung Deiner Diskussionsseite nach dem Speichern nachträglich aus Deiner Signatur unter Deinen Diskussionsbeiträgen zu entfernen. Das ist albern. Jeder halbwegs intelligente Mensch wird ohnehin mühelos Deine Diskussionsseite finden.
Mit besten Grüßen, --Quaestio Iuris   14:43, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten