Begrüßung Bearbeiten

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Viele Grüße -- der Sperberpedo mellon a minno 09:22, 16. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Rübenau (Marienberg) Bearbeiten

Eintrag von Waltraud Krannich: Ich habe die Seite "Rübenau" gründlich verändert, weil ich behaupten kann, sachkundig zu sein. Ich habe monatelang so gut wie alle historischen handschriftlichen Dokumente über diesen Ort im Staatsarchiv Dresden im Original gelesen. In der Gründungsurkunde von Rübenau im Amts-Erbbuch von 1595 muss es heißen: „Gstr. Befehlich hievon" oder "hieran ..."!

Für die Änderung des Textes unter "Rübenau/Geschichte" mit Quellenangabe gab es meinerseits zwei Gründe.

1. Zunächst habe ich schon lange Zeit verärgert festgestellt, dass der Text fehlerhaft war. Beispielsweise wurde als Gründungsjahr des Ortes 1580 angegeben. Diese falsche Zahl schleppte sich fort in anderen Texten, weil andere die Angabe im Vertrauen auf Wikipedia übernahmen. Weil ich aus diesem Ort stamme, habe ich mich darangemacht, die Geschichte von Rübenau von den Anfängen bis 1900 bis hin zu Ereignissen in späterer Zeit gründlich aufzuarbeiten. Erst dann habe ich Änderungen an Wikipedia vorgenommen.

2. Weil ich für meine beiden Bücher mit zahllosen Quellenangaben (insg. 646 Seiten) wegen der speziellen Thematik keinen anderen Verlag fand, habe ich sie über BoD verlegen müssen.

3. Bei den Einwohnerzahlen ergänze ich die Quelle zum Jahr 1595, sobald mir der Zugang wieder möglich ist. Waltraud K., 26.03.2018

Rein Interesse halber bzw. als Hinweis für weiterführende Forschungsaktivitäten: Kennen Sie die Aktenbestände zu Rübenau im Staatsarchiv Chemnitz? Zum Beispiel 30792 Grundherrschaft Rübenau? --Miebner (Diskussion) 15:31, 28. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe vor, den Bestand im Staatsarchiv Chemnitz noch genau unter die Lupe zu nehmen. Dies fehlt mir noch speziell für Rübenau. Die wichtigsten Angaben in den PC zu schreiben bzw. im Archiv als PDF-Datei zu speichern dauert gewiss einige Tage. Bisher scheiterte das an einer erschwinglichen Übernachtungsmöglichkeit.

Recht preiswerte Pensionen scheint es in der Stadt ja durchaus zu geben. --Miebner (Diskussion) 19:00, 28. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für Ihre Hinweise! Und Frohe Ostern!

Bei der Recherche hilft die Suchfunktion des Sächsischen Staatsarchivs. Da finden sich einige Akten an durchaus unerwarteten Stellen, z.B. eine Akte zum Brauwesen in Rübenau im Bestand Grundherrschaft Großhartmannsdorf. Da gibt es sicher noch einiges spannendes zu entdecken! Viel Spaß dabei und ebenfalls frohe Ostern! --Miebner (Diskussion) 20:56, 28. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Sie wissen gut Bescheid, Herr Miebner! Diese Akte - SHStA Dresden, 10260 Grundherrschaft Großhartmannsdorf, Nr. 101 a, Brauerei des Rittergutes Rübenau, 1783 S. 1 ff. - habe ich gelesen. Im Wesentlichen geht es darin um das Bierbrauen in der Zeit des 16. Gutsbesitzers von Rübenau, Carl August von Rex und seiner Frau (1783 - 1789). Dazu einige Informationen, meist aus der o.g. Akte, mit Ergänzungen aus Sachbüchern:

Im Brauhaus befand sich ein Malzkasten. Es war ein Kasten, der zugleich das Maß des zu einem Gebräude (s.u.) nötigen Malzes war. Der Malzkasten war auf 7 Scheffel Gerstenschutt gesetzt, geeicht und bestempelt worden. Die Gerste wurde in einen Keimkasten geschüttet (Schutt) und mehrmals mit Wasser übergossen (Guss). Die Gerste begannn zu keimen. Dieser Vorgang konnte bis zu einer Woche dauern. Es entstand Grünmalz, das täglich mehrmals gewendet werden musste. Danach wurde es im Malzkasten getrocknet, und durch Erhitzen (unterzünden) entstand aus dem Grünmalz das Malz (Mälzen). Vorm Unterzünden musste jedoch die Tranksteuer hinterlegt werden. - Damals war die Kastenmälzerei eine gängige Form der pneumatischen Mälzerei.

(Das Verfahren wurde vom Franzosen Charles Saladin verbessert. Die Keimkästen der Kastenmälzerei wurden auch Saladinkästen genannt. Es ist aber anzunehmen, dass Obrist v. Rex diese Art zu mälzen abgelehnt hatte.)

Das trockene Malz wurde in großen Mühlen geschrotet und im Maischbottich mit Wasser vermischt. Man nannte das Einmaischen. Diese Maische wurde in zwei bis vier Stunden stufenweise auf verschiedene Temperaturen erhitzt. Bei bestimmten Temperaturen aktivieren sich die Enzyme, die im Malz enthalten sind. Die Enzyme bauen die Stärke zu Malzzucker und das Eiweiß zu Aminosäuren ab. Im Läuterbottich wurde die Maische dann von allen festen Bestandteilen des Malzes befreit. Der Rückstand, der sogenannte Treber, war wertvolles Viehfutter. Die geläuterte Würze floß nun in die Würzpfanne, wo sie ein bis zwei Stunden gekocht und etwas eingedampft wurde. Dabei wurde der Hopfen zugegeben. (Er gibt dem zukünftigen Bier den angenehm herb-bitteren Geschmack und das charakteristisch feine Aroma.) Die blanke Würze wurde schnell auf rund 5 Grad in Kühlfässern heruntergekühlt und gelangte in den Gärkeller. Hier kam nun die Hefe hinzu, die sofort die Gärung auslöst. Sie wandelt den Zucker in Alkohol und Kohlensäure um. Nach einer Woche ist die Hauptgärung beendet, die Hefe wird abgezogen. Für das Jungbier kam nun die Zeit des Reifens im Lagerkeller, je nach Biertyp bis zu drei Monaten. Danach wurde das fertige Bier noch einmal filtriert und dann abgefüllt. - Der Obrist v. Rex führte weitere Aspekte an, die s. Erachtens einer Änderung bedurften: Den Untertanen schmeckte das Bier aus Rübenau nicht. Sie gaben dem böhmischen Bier den Vorzug und gingen scharenweise in die benachbarten Dörfer Kallich und Natschung zum Biertrinken und -kaufen, was man „Bierlaufen“ nannte. Dadurch wurde das Geld außer Landes getragen. Mit dem Setzen eines Malzkastens im Rittergut und Beachtung eines gewissen Schüttes und Gusses sollte ein dem böhmischen Bier ganz ähnliches Bier gebraut werden, um die Untertanen vom Kaufen von böhmischem Bier abzuhalten. In den böhmischen Dörfern Kallich und Natschung befinden sich 1783 3 Schenken, und jede durfte Bier ausschenken. Hier kostete die Kanne Bier 5 Groschen. Das sollte zum Anlass genommen werden, das Rübenauer Bier ebenfalls auf 5 Groschen herabzusetzen oder zu veranlassen, dass es für 4 oder 4 ½ Groschen ausgeschenkt würde.Zu wünschen wäre, so v. Rex, dass das jährliche Trank-Steuer-Fixum gnädigst nachgelassen werden möchte. - Rex legte einen Auszug aus den Trank-Steuer-Büchern von 1777 bis 1782 vor: Für 6 Jahre habe die entrichtete Tranksteuer 340 Taler, 8 Groschen betragen; folglich seien im Jahr 56 Taler, 17 Groschen und 4 Pfennige an Tranksteuer bezahlt worden. Für den Tischtrunk wurden im Jahr 4 Taler, 17 Groschen, 4 Pfennige ausgegeben. Gegen ein alljährliches Fixum von 57 Talern wolle er beim hier befindlichen Rittergute brauen, wenn er die Konzession für sechs Jahre erhalten würde. Die jetzige Gerichtsherrschaft würde ihrer starken Familie halber jeden Monat wenigstens 1 Viertel (196,5 Liter) Bier als Tischtrunk brauchen, und daher sollte das allhiesige Rittergut mit der Setzung eines Malzkastens und Beobachtung gewissen Schuttes und Gußes gnädigst verschont bleiben. Die jetzige Art des Bierbrauen wollte er beibehalten. Er beendete sein Schreiben mit:

„Das haben wir Eurer Churfürstlichen Durchlaucht in dieser Weise in tiefster Unterwürfigkeit anzuzeigen und es höchster dieser gnädigsten Entschließung anheim stellen sollen und verharren in tiefster Verehrung Eurer Churfürstlichen Durchlaucht. Rübenau, den 12. November 1783 Rex'ische Gericht allda. Gottfried Leberecht Dietze, VGD"

(Die obigen Informationen sind nicht im Buch "Herrenhaus und Hütten" zu finden; ich wollte 448 S. nicht überschreiten.)

Anmerkung: Die Dresdener Kanne fasste 0,9356 Liter, 1 Faß = 392,985 Liter = 420 Dresdener Kannen = 2 Viertel. In Sachsen galt bis 1871: 1 Gebräude = 24 Fass = 12 Kufen = 948,1 Liter. (1 Gebräude in Rübenau war 3 1/2 Faß, das sind 1375,448 Liter Bier.) (Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichts-Verhältnisse, Brockhaus Leipzig 1851)

Literaturangaben in Rübenau (Marienberg) Bearbeiten

Hallo, unterlasse es bitte, Deine Bücher hier einzutragen. 1. sind es Veröffentlichungen in einem Bezahlverlag, bzw Selbstverlag und damit ganz sicher nicht zulässig nach WP:Belege und damit gemäß WP:Literatur und 2. unterstelle ich Dir in diesem Fall einen massiven WP:Interessenskonflikt. 3. Sehe ich das Einsetzen deiner eigenen Werke als WP:Werbung an. Bei einem weiteren Editwar (auch in Bezug auf das Zitat) behalte ich muir eine Vandalismusmeldung vor. Das Ergebnis kann zu einem exklusivem Leserecht führen. Danke! --91.36.58.120 14:48, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

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Hallo Krannich, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
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Hallo noch einmal: Es nutzt nichts, wenn Du hier schreibst oder auf meiner Diskussionsseite. Ich wollte Dich nur auf den richtigen Ort der Diskussion hinweisen. Bitte klicke den folgenden blauen Text/ Link an: Hier ist die Diskussionsseite zu Rübenau. Dort findest Du schon Beiträge dazu und dort kannst Du antworten. --AnnaS. (Diskussion) 19:17, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten