Automat

Maschine, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig ausführt

Ein Automat ist ein Gerät, dessen mechanische oder elektronische Steuerung bewirkt, dass die von ihm selbsttätig vorgenommenen Arbeitsabläufe zu einer abrufbaren Leistung führen, die von einer vorherigen Arbeitsaufgabe abhängt.

Calling-Card-Automat (Verkaufsautomat)

Etymologie Bearbeiten

Das Lehnwort Automat bezeichnet einen selbsttätigen Apparat, dessen Wortherkunft aus „sich selbst bewegend, von selbst geschehend“ (altgriechisch αὐτόματος automatos) stammt.[1] Es setzt sich aus der Wurzel altgriechisch αὐτος autos („selbst“) und altgriechisch μεν men- („denken, wollen“) zusammen.[2] Der Automat ist eine „Vorrichtung, die … vorbestimmte Handlungen nach einem Auslöseimpuls selbständig und zwangsläufig, unter Umständen auch überwacht und geregelt, auf mechanischem, elektrischem, hydraulischem oder pneumatischem Wege ablaufen lässt“.[3]

Viele Wortverbindungen und Ableitungen sind aus „Automat“ gebildet. Automatisierung ist der „selbsttätige(r) Ablauf technischer Vorgänge nach einem festgelegten Plan oder in Bezug auf festgelegte Zustände“,[4] Automatisierungsgrad entsprechend das Maß der Automatisierung.

Heutige Verwendung Bearbeiten

In der Alltagssprache werden meist solche Maschinen als Automat bezeichnet, die auf Anforderung eine Ware ausgeben oder einfache Dienstleistungen erbringen wie Spiel-, Foto-, Geld-, Geldwechsel- und Verkaufsautomaten. Ein persönlicher Ansprechpartner (Verkäufer) ist nicht vorhanden. Abhängig vom Kontext bezeichnet Automatik bzw. Automat meist:

In der Kybernetik handelt es sich bei Automaten um Einrichtungen, die einen Prozess ausführen ohne unmittelbare Beteiligung des Menschen. Die Brockhaus Enzyklopädie versteht darunter Maschinen, Geräte, Vorrichtungen u. ä., bei denen nach einer Schaltbetätigung ein programmierter Prozess mehr oder weniger selbsttätig abläuft.[5]

 
Textseite aus dem Kitab al-asrar fi nata'ij al-afkar (Buch der Geheimnisse) des andalusischen Mathematikers Ali Ibn Khalaf al-Muradi, 11. Jahrhundert, mit dem Modell einer hölzernen Automatikuhr, die mit Quecksilber betrieben wird

Die Bandbreite an automatisierten Abläufen und damit auch der Automaten ist im Prinzip so groß wie die Bandbreite technischer Anwendungen an sich. Beispiel für einen solchen automatisierten Vorgang sind auch das Automatikgetriebe („Automatik“), das die für die jeweilige Fahrgeschwindigkeit und Belastung vorgesehene Übersetzung selbsttätig wählt und einstellt oder die Belichtungs- bzw. Blendenautomatik einer Kamera. Entsprechend wird von Vollautomatik gesprochen, wenn ein menschliches Eingreifen nicht erforderlich ist (Kaffeevollautomat), bei Halbautomatik jedoch sehr wohl.

Handel Bearbeiten

 
Fahrkartenautomaten im Berliner Hauptbahnhof

Im Handel und in der Wirtschaft sind Automaten Maschinen, die ihre Leistung von der vorherigen Entrichtung eines Entgelts in Form von Bargeld oder Kartenzahlung abhängig machen. Unterschieden wird zwischen Warenautomaten und Leistungsautomaten:[6]

Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass von Leistungsautomaten Dienstleistungen erbracht werden, bei Warenautomaten werden Waren oder Geld ausgegeben. Die Barauszahlung hängt beim Geldautomaten nicht von der Zahlung des Entgelts ab, sondern wird durch die Eingabe der echten Zahlungskarte und des dazugehörigen PIN-Codes ausgelöst. Keine Leistung wird von der Parkuhr gewährt, sie hebt nur temporär ein Parkverbot auf.

Technik Bearbeiten

 
Digital-Oszilloskope zur Messung und Darstellung elektrischer Spannungen weisen eine automatische Einstellung von Empfindlichkeit und Frequenzbereich auf, die nach Anschluss einer Signalquelle aktiv wird.

Eine Automatik im Bereich der Technik wird demgegenüber als Prozess der Kybernetik verstanden. In technischen Disziplinen wie Maschinenbau, teilweise Physik, Elektrotechnik, Geodäsie usw. entwickelt man automatisch ablaufende Vorgänge, um Verfahren oder Geräte

Im engeren Sinn bedeutet dann Automatik jene Bauteile, Module, Schrittfolgen oder Programme, welche die obigen Vorgänge ermöglichen. Alle technischen Regler sind in diesem Sinne Automaten. Als einfache Automaten gelten durch Nockenwalzen oder Nockenwellen gesteuerte Spielfiguren und Musikdosen.

Mit der Entwicklung von Automaten befasst sich die Automatisierungstechnik.

Rechtsfragen Bearbeiten

Beim Erschleichen von Leistungen des § 265a StGB werden Warenautomaten ausgeschlossen, da hierfür die §§ 242 StGB oder § 246 StGB (Diebstahl bzw. Unterschlagung) gelten.[12]

Abgrenzung Bearbeiten

Die Abgrenzung zum Roboter ist nicht eindeutig, da von Land zu Land unterschiedliche Definitionen existieren. Roboter sind jedenfalls dann Automaten, wenn Prozesse durch ein Computerprogramm vorbestimmt ablaufen.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Automat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Automat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 61; ISBN 3426260743
  2. Friedrich Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 1999, S. 69
  3. Fischer Taschenbuch Verlag (Hrsg.), Lexikon Technik und exakte Naturwissenschaften, Band 1, Frankfurt/Main, 1972, S. 274; ISBN 9783436015589
  4. Fischer Taschenbuch Verlag (Hrsg.), Lexikon Technik und exakte Naturwissenschaften, Band 1, Frankfurt/Main, 1972, S. 274 und S. 277
  5. Peter Koch/Wieland Weiß (Hrsg.), Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 110
  6. Johannes Wessels/Thomas Hillenkamp, Strafrecht, besonderer Teil 2: Straftaten gegen Vermögenswerte, 22. Auflage, 2010, S. 357
  7. bei Geldautomaten wird eine etwaiges Geldautomaten-Entgelt dem Girokonto belastet
  8. BGH, Urteil vom 22. April 1952, Az.: 2 StR 101/52 = BGH MDR 52, 563
  9. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 1998, Az.: 5 Ss 369/98 - 90/98 I = BGH NJW 1999, 3208
  10. Peter Koch/Wieland Weiß (Hrsg.), Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 110
  11. da Briefmarken keine Waren, sondern Wertzeichen sind; vgl. Rolf Helmut Wagner, Der Warenverkauf durch Automaten, 1968, S. 25
  12. Klaus Tiedemann, Wirtschaftsbetrug, 1999, § 265a, Rz. 21; S. 257