Acoustic Vehicle Alerting System

Gerät zur Erzeugung von Warngeräuschen für Elektrofahrzeuge

Ein Acoustic Vehicle Alerting System (kurz AVAS, „Fahrzeug-Warngeräusch-Generator“) ist ein akustisches Warnsystem für geräuscharme Fahrzeuge, insbesondere für Elektroautos. Hierbei handelt es sich um ein künstlich erzeugtes Geräusch, das einem Verbrennungsmotor ähnelt. Es wird bei geringen Geschwindigkeiten abgestrahlt, um Verkehrsteilnehmer über das Fahrzeug zu informieren. Ab einer Geschwindigkeit zwischen 20 km/h und 30 km/h sind die Roll- und Windgeräusche des Fahrzeuges laut genug, um diese Rolle zu übernehmen.

Gesetzlicher Hintergrund Bearbeiten

Europäische Union Bearbeiten

Im April 2014 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen verabschiedet. Diese gilt unmittelbar für alle Fahrzeuge in Europa. Sie sieht vor, dass neue Elektro- und Hybrid-Kraftfahrzeuge mit einem AVAS ausgestattet werden müssen. Im Oktober 2016 hat die Arbeitsgruppe für Lärm der Vereinten Nationen in Genf den Standard R138 für AVAS veröffentlicht (siehe Gesetzestexte) und diesen im November 2017 als R138.01 aktualisiert. Im Juni 2017 hat die Europäische Kommission ihre Regeln über die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1576 ein erstes Mal gemäß den UN-Vorgaben angepasst.[1] Eine zweite Anpassung erfolgte im Mai 2019 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/839 eine Anpassung um einen Pausenschalter für AVAS auch in Europa explizit zu verbieten.[2]

Das AVAS muss laut EU und UN bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h eingeschaltet sein, auch wenn das Auto rückwärts fährt. Das AVAS darf nicht abgeschaltet werden, da es ein Sicherheitsmerkmal ist. Die Untergrenze für das AVAS-Geräusch liegt bei einem Schalldruckpegel von 56 dB(A), gemessen in einem Abstand von 2 m senkrecht zur Fahrtrichtung. Das entspricht in etwa dem Geräuschpegel eines Kühlschranks. Das AVAS darf nicht lauter sein als 75 dB(A). Diese Schalldruckpegel werden im Labor nach dem in der EU-Verordnung aufgeführten Verfahren bei ungestörten Bedingungen und auf niedriger Höhe gemessen.[3]

USA Bearbeiten

Im Pedestrian Safety Enhancement Act von 2010, der am 4. Januar 2011 in Kraft trat, wurde das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten beauftragt, eine Regelung für Alarmgeräusche bei Motorfahrzeugen zum Schutz von blinden und anderen Fußgängern zu finden. Die Regelung sollte innerhalb von 18 Monaten vorliegen. Der im Januar 2013 von der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) vorgelegte Entwurf legte die Schwelle auf eine Geschwindigkeit von 18,6 mph (= 30 km/h) fest. Die NHTSA schätzte, dass durch diese Maßnahme pro Modelljahr 2800 Verletzungen verhindert werden können.[4]

Seitens der Automobilhersteller gab es Einwendungen wie jene, nach der das Geräusch nur bis zu einem Tempo von 20 km/h notwendig sei.[5] Nach mehreren Verzögerungen, auch verursacht durch den Wechsel zur Trump-Regierung, wurde die endgültige Regelung durch die NHTSA im Februar 2018 erlassen. Die Umsetzung durch die Fahrzeughersteller und -importeure muss bis spätestens September 2020 erfolgt sein, wobei sie bereits bis September 2019 bei 50 % der betroffenen Fahrzeuge umgesetzt sein soll.[5]

Technische Umsetzung Bearbeiten

Laut EU-Verordnung soll die Akustik eines Elektrofahrzeugs mit dem Klang eines Verbrennungsmotors vergleichbar sein. Tonhöhe und -frequenz, Klangfarbe und Rauigkeit sollen anzeigen, wie schnell das Auto fährt, welcher Größenklasse es zuzuordnen ist, ob es aktuell beschleunigt oder verzögert.[6][7]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Delegierte Verordnung (EU) 2017/1576 der Kommission vom 26. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an das Akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 239, 19. September 2017, S. 3–7.
  2. Delegierte Verordnung (EU) 2019/839 der Kommission vom 7. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 138, 24. Mai 2019, S. 70–73.
  3. AVAS & Geräuscharme Fahrzeuge. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Februar 2019, abgerufen am 27. Januar 2020.
  4. Associated Press: Proposal for Noisier Electric Cars at Low Speed. In: The New York Times. 7. Januar 2013 (englisch, nytimes.com [abgerufen am 10. Februar 2020]).
  5. a b David Shepardson: U.S. finalizes long-delayed 'quiet cars' rule, extending deadline. In: Reuters. 26. Februar 2018, abgerufen am 10. Februar 2020 (englisch).
  6. Elektroautos: Das Geräusch der Zukunft. In: Smarter Fahren. 21. Juni 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Januar 2020; abgerufen am 27. Januar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.smarter-fahren.de
  7. Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG, abgerufen am 22. April 2020