Wikipedia:Meinungsbilder/RK für Personen der Wirtschaft

Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll die Meinung des Projektes über Relevanzkriterien für Personen der Wirtschaft eingeholt werden. Im positiven Falle sollen die RK um den Abschnitt Relevanzkriterien für Personen der Wirtschaft ergänzt werden.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen in UTC-Zeit, seit dem 14.06.2015, 21 Uhr gilt das Eintragungsdatum der Stimmen).

  1. --Ciao • Bestoernesto 01:26, 29. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
  2. --Jajoho (Diskussion) 14:35, 29. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Hintergrund

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Aktueller Zustand

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Das Wirtschaftssystem gehört zu den wichtigsten (Teil-)Funktionsbereichen einer Gesellschaft (neben Rechtssystem, Politik, Wissenschaft, Kunst, Sport, Gesundheitssystem, Erziehungssystem, Massenmedien und Religion). Allerdings existieren derzeit für Personen aus diesem wichtigen Bereich keine eigenen Relevanzkriterien.

Problembeschreibung

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Es kommt immer wieder zu zeit- und nervenaufreibenden Löschdiskussionen um Personen der Wirtschaft (Bsp. Löschdiskussion von amtierenden Vorständen des DAX-Unternehmens BMW AG (Wikipedia:Löschkandidaten/16._April_2015#BMW-Manager und Wikipedia:Löschkandidaten/17._April_2015#Klaus Fröhlich (Manager)). Es gab bereits verschiedene ergebnislos verlaufene Diskussionen um RK für Manager (Auflistung der gelaufenen Diskussionen). Die letzte Diskussion findet sich hier: Aktuelle Diskussion auf der Disk. Die Diskussionen sind regelmäßig eingeschlafen. Anscheinend scheint die Diskussionsseite kein geeigneter Ort für eine Konsensfindung zu sein. Daher wird nun der Weg über ein Meinungsbild beschritten.

Vorschlag

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Eine Person des Wirtschaftslebens ist relevant, wenn sie

  1. Vorsitzende(r) eines Geschäftsleitungsgremiums (Vorstandsvorsitzende(r), Verwaltungsratspräsident(in), Geschäftsführer(in) oder Äquivalent) einer größeren[Anm. 1][Erl. 1][Erl. 2][Erl. 3] Unternehmung war oder ist.
  2. Vorsitzende(r) eines Aufsichtsgremiums (Aufsichtsratsvorsitzende(r), Beiratsvorsitzende(r) oder Äquivalent) einer größeren[Anm. 1] Unternehmung war oder ist.
  3. Vorsitzende(r) des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrates einer größeren[Anm. 1] Unternehmung war oder ist.
  4. Vorsitzende(r), Präsident (in) oder Äquivalent eines größeren, zumindest auf nationaler Ebene tätigen Wirtschaftsverbandes bzw. Arbeitgeberverbandes,[Erl. 4] Gewerkschaftsbundes oder Gewerkschaft[Erl. 5] war oder ist.
  5. Eigentümer(in), Inhaber(in), Gesellschafter(in) oder eine sonstige Personen des Wirtschaftslebens war oder ist, die einer breiten Öffentlichkeit bekannt ist oder deren Wirken einen namentlichen Eingang in der wissenschaftlichen Literatur gefunden hat.

Für alle anderen Personen des Wirtschaftslebens (auch in anderen Wirtschaftsräumen) gelten die allgemeinen Relevanzkriterien.

Erläuterungen:

  1. a b c bei börsennotierten Unternehmen sind dies regelmäßig Unternehmen, die in einem wichtigen nationalen Leitindex wie beispielsweise dem DAX, Swiss Market Index, RTS-Index, Nikkei 225, SSE Composite Index, Hang Seng Index, S&P/ASX 50, Straits Times Index, BSE Sensex, IBEX 35, CAC 40, FTSE 100 Index, Bovespa-Index, S&P 500, Dow Jones Composite Average, S&P/TSX 60 und/oder in multinationalen Indizes wie dem EURO STOXX 50 gelistet sind.
  1. bei börsennotierten Unternehmen im deutschsprachigen Raum sind dies außerdem regelmäßig Unternehmen, die im MDAX, SMI oder ATX Aufnahme gefunden haben.
  2. bei nicht-börsennotierten Unternehmen im deutschsprachigen Raum sind dies die jeweils am Jahresumsatz gemessen 30 größten Unternehmen.
  3. bei Unternehmen in allen übrigen Ländern die jeweils am Jahresumsatz gemessen 10 größten Unternehmen.
  4. gemeint sind nur Spitzenverbände der Wirtschaft wie beispielsweise BDA, BDI, BdB, GDV, ZDH, OA, DBV oder DIHT.
  5. gemeint sind bedeutende, tariffähige Gewerkschaften wie die Einzelgewerkschaften des DGB oder ÖGB bzw. wichtige Einzelgewerkschaften wie beispielsweise der DBB, CGB, GdL, MB, VC, UFO, Unia, Syna oder Syndicom.
  • Unscharfe Definition bei sonstigen Personen des Wirtschaftslebens. Nr. 5 könnte auch entfallen.

Auswertung

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Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht oben genannter Vorschlag zur Änderung der Relevanzkriterien. Für diesen Vorschlag kann mit „Pro“ oder „Contra“ abgestimmt werden…

Abstimmung

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Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags

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Ergebnis

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Diskussion

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