Rudolf Mellinghoff

deutscher Jurist, Richter am Bundesverfassungsgericht

Rudolf Mellinghoff (* 25. November 1954 in Langenfeld, Rheinland) ist ein deutscher Jurist. Er war 2001 bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts und vom 31. Oktober 2011 bis 31. Juli 2020 Präsident des Bundesfinanzhofes[1].

Leben und Wirken Bearbeiten

Mellinghoff studierte von 1975 bis 1980 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und legte nach seiner Referendarzeit 1984 das 2. juristische Staatsexamen ab. Danach war er zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg, ehe er 1987 als Richter auf Probe an das Finanzgericht Düsseldorf berufen wurde. Noch im Jahr 1987 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während der Zeit der Abordnung wurde er 1989 zum Richter am Finanzgericht ernannt.

Nach Beendigung seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wechselte Mellinghoff im Juli 1991 als Referatsleiter in das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wo er für den Aufbau der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit zuständig war.

Im Juli 1992 wurde er zum Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ernannt, im Jahr 1996 zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht. In der Zeit von 1992 bis 1996 war er zudem im zweiten Hauptamt Richter am Oberverwaltungsgericht, in den Jahren 1995–1996 überdies Richter am Landesverfassungsgericht.

Vom Wintersemester 1992/1993 an bis zum Sommersemester 1997 nahm Mellinghoff einen Lehrauftrag an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald wahr.

Zum 1. Januar 1997 wurde Mellinghoff zum Richter am Bundesfinanzhof berufen. Im Januar 2001 wurde er als Nachfolger von Klaus Winter Richter am zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem er bis Oktober 2011 angehörte.

Im direkten Anschluss wurde Mellinghoff Präsident des Bundesfinanzhofes und übernahm dort den Vorsitz des IX. Senates. Ende Juli 2020 erreichte Mellinghoff die Altersgrenze.[2]

Von 2001 bis 2020 war er Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Am 17. November 2006 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald verliehen.

Im November 2007 wurde Mellinghoff zum Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen bestellt.

Seit 2021 leitet er das Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der LMU (LMUDigiTax)[3]. Am 25. Mai wurde er zum Honorarprofessor für das Fachgebiet "Steuerrecht" an der LMU bestellt.

Seit Mai 2021 ist Mellinghoff außerdem wissenschaftlicher Direktor des Instituts Finanzen und Steuern.

Mellinghoff ist seit 2012 Mitglied des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission; von 2009 bis 2012 war er Vorsitzender. Von 2002 bis 2023 war er Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Berliner Steuergespräche e.V. Von 2011 bis 2017 war er außerdem Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.[4] Außerdem ist er seit 2011 Vorstandsmitglied im Institut Finanzen und Steuern e.V. Mellinghoff ist Gründungsmitglied und seit 2018 Vorsitzender des Beirats der Steuerrechtswissenschaftlichen Vereinigung Heidelberg.[5] Schließlich ist er seit 2010 auch Mitglied der Judicial Integrity Group.

Mellinghoff ist Autor zahlreicher Beiträge zum Verfassungs- und Steuerrecht, Herausgeber mehrerer Festschriften und Tagungsbände; zusammen mit Paul Kirchhof und Hanno Kube gibt er den von Paul Kirchof und Hartmut Söhn begründeten Großkommentar zum Einkommensteuergesetz im C.F. Müller Verlag heraus.

Am 31. Oktober 2011 verlieh ihm der Bundespräsident das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und überreichte ihm gleichzeitig die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs.

Mellinghoff ist verheiratet und hat zwei Kinder.[2]

Zeit beim Bundesverfassungsgericht Bearbeiten

Am 31. Oktober 2011 schied Mellinghoff vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Bundesverfassungsgericht aus, um Präsident des Bundesfinanzhofs zu werden. Während seiner Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht war er unter anderem bei folgenden Verfahren Berichterstatter[6]:

Aktenzeichen Verfahren Entscheidung vom
2 BvR 329/97 Kommunale Verwaltungsgemeinschaften
in Sachsen-Anhalt
19. November 2002
2 BvR 2029/01 Langfristige Sicherungsverwahrung 5. Februar 2004
2 BvR 834/02
u. a.
Nachträgliche Sicherungsverwahrung/
keine Länderzuständigkeit
10. Februar 2004
2 BvR 2374/99 Klärschlamm-Entschädigungsfonds 18. Mai 2004
2 BvR 1027/02 Beschlagnahme von Datenträgern 12. April 2005
2 BvF 2/03 Beitragssatzsicherungsgesetz 13. September 2005
BvR 2099/04 Durchsuchung zwecks Ermittlung
von Kommunikationsdaten
2. März 2006
2 BvR 578/02 Strafrestaussetzung bei
lebenslanger Freiheitsstrafe
8. November 2006
2 BvR 2433/04
u. a.
Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften 20. Dezember 2007
2 BvK 1/07 Fünf-Prozent-Sperrklausel/Kommunal-
wahlen
in Schleswig-Holstein
13. Februar 2008
2 BvF 4/03 Beteiligung politischer Parteien an
privaten Rundfunkunternehmen
12. März 2008
BvL 4/05 Steuerbefreiung von Zuwendungen
an politische Parteien
17. April 2008
2 BvC 1/07
u. a.
Bundeswahlgesetz/
negatives Stimmgewicht
3. Juli 2008
2 BvC 3/07
u. a.
Wahlcomputer 3. März 2009
2 BvR 902/06 E-Mail-Beschlagnahme beim Provider 16. Juni 2009
2 BvR 2185/04 Gewerbesteuerlicher Mindesthebesatz 27. Januar 2010
2 BvR 2101/09 Liechtenstein-Steuer-CD/
Wohnungsdurchsuchung
9. November 2010
2 BvC 4/10 Fünf-Prozent-Sperrklausel EuWG 9. November 2011

Ehrungen Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff tritt in den Ruhestand | Bundesfinanzhof. Abgerufen am 19. August 2020.
  2. a b Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff tritt in den Ruhestand. In: Bundesfinanzhof. 30. Juli 2020, abgerufen am 31. Juli 2020.
  3. Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der LMU (LMUDigiTax).
  4. Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft: „Über uns“ mit aktuellem Vorstand.
  5. Beirat der Steuerrechtswissenschaftlichen Vereinigung Heidelberg
  6. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 67/2011 vom 28. Oktober 2011