Hanno Kube

deutscher Rechtswissenschaftler

Hanno Kube (* 3. August 1970) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben Bearbeiten

Nach seinem Schulabschluss am Atlantic College in Wales studierte Hanno Kube an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universität Genf Rechtswissenschaft. Von 1994 bis 1995 absolvierte er das Master of Law-Programm der Cornell University in Ithaca, US-Bundesstaat New York (Jacob-Gould-Schurman-Stipendium).

Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Paul Kirchhof). Im Jahre 1998 wurde er mit einer Arbeit zum verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz von Naturgütern an der Universität Heidelberg promoviert, die mit dem Ruprecht-Karls-Preis ausgezeichnet wurde. Forschungsaufenthalte führten ihn an die University of California at Berkeley und an das Europäische Hochschulinstitut in Florenz. 2003 folgte die Habilitation in Heidelberg; Thema der Habilitationsschrift ist die kompetenzrechtliche Ordnung der staatlichen Finanzgewalt (Berichterstatter: Paul Kirchhof und Eberhard Schmidt-Aßmann; Titel der Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung).

Von 2004 bis 2005 war er als Professor für Öffentliches Recht und Europäisches Steuerrecht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt tätig. Ab 2005 hatte er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne.[1] Zum 1. April 2014 trat er die Nachfolge seines akademischen Lehrers Paul Kirchhof als Professor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg an.[2] Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 2016 bis 2018 war er Studiendekan der Juristischen Fakultät.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Staatsrechts, des Europarechts, des Finanzverfassungsrechts und des deutschen, europäischen und internationalen Steuerrechts.

Er ist Prozessvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union. Besonders hervorzuheben ist der Prozess „2 BvF 1/22“[3] vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem das Bundesverfassungsgericht den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes und die damit verbundene Umschichtung von 60 Milliarden Euro aus nicht abgerufenen Corona-Nothilfen in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärte[4]. Hanno Kube war in besagtem Prozess Prozessbevollmächtigter der 197 Antragsteller und Mitglieder des Deutschen Bundestages[5]. Er ist unter anderem Mitglied in der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats), der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht, der Gesellschaft für Rechtsvergleichung und der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung. Er ist ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften seit 2020. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs des Staatsrechts, eines Einkommensteuer-Großkommentars und der Zeitschrift Steuer und Wirtschaft.

Hanno Kube ist verheiratet und hat drei Kinder.

Seit Mai 2023 gehört er dem Heidelberger Universitätsrat an.[6]

Literatur Bearbeiten

  • Antrittsrede Herrn Hanno Kube an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften vom 23. Oktober 2021. In: Jahrbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften für das Jahr 2021. Heidelberg 2022, S. 156–159 (online).

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Hanno Kube (Memento des Originals vom 24. Mai 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jura.uni-mainz.de (Lebenslauf)
  2. Prof. Dr. Kube hat zum 01.04.2014 einen Lehrstuhl an der Universität Heidelberg übernommen, Webseite der Universität Mainz, abgerufen am 15. April 2014
  3. 2 Senat Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig. 15. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.
  4. LTO: BVerfG: Wieviel Ausnahme verträgt die Schuldenbremse? Abgerufen am 24. November 2023.
  5. BVerfG zur Schuldenbremse - Was wird aus dem "Doppel-Wumms"? Abgerufen am 24. November 2023.
  6. Universität Heidelberg: Universitätsrat – Internes Mitglied: Prof. Dr. Hanno Kube. In: Website der Universität Heidelberg. Universität Heidelberg KdöR, abgerufen am 9. August 2023.