Personenverkehr
Der Personenverkehr (Personenbeförderung) ist die allgemeine Bezeichnung für die Ortsveränderung (Beförderung) von Personen und umfasst die technischen, technologischen, organisatorischen und ökonomischen Bedingungen der Personenbeförderung (u. a. Verkehrsmittel) und die zu befördernden Personen selbst.
Unterscheidungsmerkmale sind beispielsweise
- der Fahrtzweck: Personenverkehr zum Zwecke des Verbrauchs bzw. als Bestandteil der Produktion von Waren und Dienstleistungen (z. B. Dienstreisen), vgl. Wirtschaftsverkehr, den Berufspendlern (Berufsverkehr) und dem Einkaufsverkehr steht der Freizeitverkehr (Freunde besuchen, Kino, Theater usw.) gegenüber (vgl. hierzu Verkehrsbedürfnis);
- der Zugang: öffentlicher Verkehr (ÖV) und Individualverkehr (IV);
- das Transportmittel: Flugverkehr und Schiffsverkehr (hier auch Passagierverkehr genannt), Schienenverkehr, Straßenverkehr;
- die Entfernung: Nahverkehr, Fernverkehr.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) (Schweiz: Regionaler Personenverkehr RPV) ist hierbei noch am weitesten differenziert: zu ihm werden in Deutschland der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) (insbesondere der Regional-Express, die Regionalbahn und die S-Bahn) und der Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) (insbesondere die U-Bahn, die Stadtbahn, die Straßenbahn, der Oberleitungsbus und der Linienbus) gerechnet.
Die von öffentlichen Verkehrsmitteln beförderten Personen werden im Eisenbahn- und Busverkehr als Fahrgäste bezeichnet, in der Luft- und Seefahrt wird von Passagieren gesprochen.
Vom Personenverkehr zu unterscheiden ist der Güterverkehr.
Die Verkehrsleistung im Personenverkehr nahm europaweit von den frühen 1990er Jahren bis Anfang des neuen Jahrtausends um nahezu 20 % zu.[1]
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Europäische Umweltagentur (Hrsg.): EEA Briefing 3/2004 - Verkehr und Umwelt in Europa. Kopenhagen 2004.