Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist ein Gericht der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Die erste Frau an der Spitze dieses Gerichts war Ute Winkler, die es von Ende 1996 bis August 2005 als Präsidentin leitete.
Gerichtssitz und -bezirk
BearbeitenDas Landessozialgericht hat seinen Sitz in Halle (Saale). Der Gerichtsbezirk entspricht dem Gebiet des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Gerichtsgebäude
BearbeitenUntergebracht ist das Gericht im Justizzentrum Halle in der Thüringer Straße 16 gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, dem Verwaltungsgericht Halle, dem Sozialgericht Halle, dem Arbeitsgericht Halle und dem Amtsgericht Halle-Saalkreis sowie der Staatsanwaltschaft Halle.
Leitung
Bearbeiten- Ab 4. Oktober 1993: Otto Behre, * 16. März 1939
- 1996–2005: Ute Winkler
- 2006–2014: Erhard Grell[1]
- 2015–2024: Michael Fock
- seit 1. März 2024: N. N.
Instanzenzug
BearbeitenÜbergeordnetes Gericht des Landessozialgerichtes ist das Bundessozialgericht. Nachgeordnet sind die drei Sozialgerichte des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg. Das frühere Sozialgericht Stendal wurde durch § 4 des Gesetzes zur Neugliederung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008 mit Ablauf des 31. Oktober 2010 aufgehoben. Der Bezirk des aufgelösten Gerichts wurde dem Bezirk des Sozialgerichts Magdeburg zugelegt.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ volksstimme.de: Präsident des Landessozialgerichts geht in den Ruhestand, abgerufen am 15. August 2024
Koordinaten: 51° 28′ 7″ N, 11° 59′ 4,6″ O