Das Kabinett Markus Büchel war vom 26. Mai bis zum 15. Dezember 1993 die 17. amtierende Regierung des Fürstentums Liechtenstein unter Vorsitz von Markus Büchel (FBP) in seiner einzigen Amtszeit als Regierungschef.

Standarte der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Standarte der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Kabinett Markus Büchel
Regierungschef Markus Büchel
Ernennung am 26. Mai 1993
durch Landesfürst Hans-Adam II.
Entlassung am 15. Dezember 1993
durch Landesfürst Hans-Adam II.
Amtsdauer 204 Tage
Regierungsparteien
Logo der Fortschrittlichen Bürgerpartei
Logo der Fortschrittlichen Bürgerpartei
Logo der Vaterländischen Union
Logo der Vaterländischen Union
Fortschrittliche
Bürgerpartei (FBP)
Vaterländische
Union (VU)

Nach der Landtagswahl am 7. Februar 1993 bildeten die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU) eine Koalitionsregierung, die im Landtag des Fürstentums Liechtenstein zusammen 23 der insgesamt 25 Sitze einnahm.[1]

Die kurze Amtszeit der Regierung liegt daran, dass Regierungschef Markus Büchel nur etwa 100 Tage nach seinem Amtsantritt von seiner Partei, der Fortschrittlichen Bürgerpartei, zum sofortigen Rücktritt aufgefordert wurde. Bei der Berufung für einen Verwaltungsposten überging er einen Parteifreund und unterstützte stattdessen den Kandidaten der Vaterländischen Union. Büchel verteidigte sich zwar, dass er nicht nur seine Partei zu repräsentieren habe, konnte aber nicht verhindern, dass er auf Antrag seiner eigenen Partei am 14. September 1993 vom Landtag seines Amtes enthoben wurde. Nach der Auflösung des Parlamentes am 15. September 1993 durch den Fürsten wurde im Oktober 1993 die zweite Wahl angesetzt.

Für nach dem 18. März 1965 gebildete Regierungen gilt gemäss Artikel 79 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, dass sie stets fünfköpfige Kollegialregierungen sind, bestehend aus einem Regierungschef als primus inter pares und vier Regierungsräten, von denen einer zum Regierungschef-Stellvertreter bestimmt wird. Aus jedem der beiden Landschaften Oberland und Unterland müssen wenigstens zwei Regierungsmitglieder kommen. Ernannt und entlassen werden sie vom Landesfürsten, die reguläre Amtsperiode beträgt vier Jahre.[2][3]

Kabinettsmitglieder

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17. Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Bild Name Amtszeit Landschaft Ressort
Regierungschef
  Markus Büchel 26. Mai 1993 –
15. Dezember 1993
 
Unterland
  • Präsidium
  • Äusseres
  • Finanzen
  • Verkehr
  • Kultur, Jugend und Sport
Regierungschef-Stellvertreter
  Mario Frick 26. Mai 1993 –
15. Dezember 1993
 
Oberland
  • Inneres
  • Justiz
  • Umwelt, Land- und Waldwirtschaft
Regierungsräte
  Kurt Korner 26. Mai 1993 –
15. Dezember 1993
 
Oberland
  • Bildungswesen
  Michael Ritter 26. Mai 1993 –
15. Dezember 1993
 
Unterland
  • Wirtschaft
  • Familie
  • Gesundheit und Soziales
  Cornelia Gassner 26. Mai 1993 –
15. Dezember 1993
 
Unterland
  • Bauwesen und Verkehr

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Wahlen Rückblick: 1974-2001. landtagswahlen.li, archiviert vom Original am 3. Januar 2006; abgerufen am 21. Mai 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtagswahlen.li
  2. Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1921 Nr. 15, ausgegeben am 24. Oktober 1921. gesetze.li, abgerufen am 17. August 2018.
  3. Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1965 Nr. 22, ausgegeben am 18. März 1965. gesetze.li, abgerufen am 17. August 2018.