Ita Maria Eisenring (* 1927; † 2009) war eine Schweizer Juristin. Sie wurde 1959 als schweizweit erste Staatsanwältin gewählt.

Ita Maria Eisenring studierte zuerst an der Universität Zürich Germanistik, Geschichte und Bibliothekswissenschaften, später wechselte sie zu den Rechtswissenschaften. Ihr Vater und einige Grossväter waren auch schon Juristen.[1]

Ab 1955 arbeitete Eisenring als Jugendfürsorgerin und Juristin bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen. 1959 wurde sie als schweizweit erste Staatsanwältin gewählt. Vorläufig war sie ausserordentliche Staatsanwältin; nachdem 1972 das kantonale Frauenstimmrecht eingeführt worden war, war sie ordentliche Staatsanwältin. Ab 1974 war sie die schweizweit erste Kantonalrichterin. 1979 wurde sie zur ersten Kantonsgerichtspräsidentin der Schweiz gewählt.[1][2] 1988 gab sie ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen auf.[3]

Nach ihrem Amt als Richterin wurde sie vom Kanton 1998 beauftragt, Fälle von sexuellem Missbrauch im Kinderheim «Bild» in Mogelsberg aufzuarbeiten.[4] Sie starb 2009 an einer unfallverursachten Hirnblutung.[4]

Literatur

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  • Margrith Widmer: Ita Maria Eisenring. Die erste Staatsanwältin der Schweiz. In: Marina Widmer, Heidi Witzig, Renate Bräuniger (Hrsg.): St. Galler Frauen – 200 Porträts. blütenweiss bis rabenschwarz. Limmat Verlag, Zürich 2003, S. 113.

Einzelnachweise

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  1. a b Margrith Widmer: Ita Maria Eisenring. Die erste Staatsanwältin der Schweiz. In: Marina Widmer, Heidi Witzig, Renate Bräuniger (Hrsg.): St. Galler Frauen – 200 Porträts. blütenweiss bis rabenschwarz. Limmat Verlag, Zürich 2003, S. 113.
  2. Axel Tschentscher: Ita Maria Eisenring. In: Juristinnen.de. Abgerufen am 18. Juli 2024.
  3. 31 Millionen für St. Galler Staatsstrassen. In: Neue Zürcher Zeitung. 24. Oktober 1985, S. 35 (e-newspaperarchives.ch).
  4. a b Josef Osterwald: Richterin der ersten Stunde. In: St. Galler Tagblatt. 24. August 2009, S. 28.