FFH-Gebiet NSG Rantumbecken

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet NSG Rantumbecken ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Sylt auf der Insel Sylt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es besteht aus einer eingedeichten ehemaligen Bucht mit vorgelagertem Marschland östlich der Landesstraße L24 und südlich der Tinnumer Wiesen. Die Bucht wird seeseitig durch einen Abschlussdeich vor Sturmfluten geschützt. Der innere Deichfuß des Abschluss- und Binnendeiches bildet gleichzeitig die FFH-Gebietsgrenze.[1] Es hat eine Fläche von 567 ha, die fünf verschiedene FFH-Lebensraumklassen beherbergt, siehe Diagramm 1.

FFH-Gebiet NSG Rantumbecken
Rantumbecken am Waadenssiel

Rantumbecken am Waadenssiel

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 567 ha
Kennung 1115-301
WDPA-ID 555517770
Natura-2000-ID DE1115301
FFH-Gebiet 567 ha
Geographische Lage 54° 52′ N, 8° 19′ OKoordinaten: 54° 52′ 25″ N, 8° 19′ 2″ O
FFH-Gebiet NSG Rantumbecken (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet NSG Rantumbecken (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 0 m bis 2 m
Einrichtungsdatum Februar 1996
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
[2] Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen

Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 3,7 km. Im südlichen Teil des Abschlussdeiches befindet sich ein Sielbauwerk, das die Wasserstände im Rantumbecken reguliert.[3] Der Deich wurde in den Jahren 1936 bis 1937 durch den Reichsarbeitsdienst gebaut. In der aufgestauten Bucht sollten Wasserflugzeuge der neu gegründeten Reichsluftwaffe unabhängig vom Gezeitenstand sicher starten und landen können.[4] Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Abwässer von Westerland in das Areal geleitet. Ab 1962 wurde das Rantumbecken renaturiert.

Karte
FFH-Gebiet NSG Rantumbecken

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Bearbeiten

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 1996 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5] Für acht FFH-Gebiete im Bereich des Nordfriesischen Wattenmeeres wurden die nationalen Managementpläne durch den transnationalen Wattenmeerplan 2010 ersetzt.[6][7] Das gemeinsame Wattenmeersekretariat hat seinen Sitz in Wilhelmshaven und koordiniert die Aktivitäten der drei Wattenmeerländer Dänemark, Deutschland und die Niederlande. Dennoch hat sich das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wegen der bislang eher unspezifischen Maßnahmenvorschläge des Wattenmeerplanes 2010 dazu entschlossen, einen eigenen Managementplan für dieses FFH-Gebiet zu erstellen. Dieser wurde am 14. September 2020 veröffentlicht.[8] Es handelt sich um die erste Fortschreibung für den Teilgebietsbereich „NSG Rantumbecken“. Er enthält ebenfalls den Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“. In diesem Artikel werden nur die Teile, die sich auf das FFH-Gebiet beziehen, behandelt.

 
Diagramm 2: Eigentümer

Das „FFH-Gebiet NSG Rantumbecken“ grenzt mit dem Abschlussdeich an den 1985 ausgewiesenen Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, dessen Grenze zum „FFH-Gebiet NSG Rantumbecken“ mit der des 2004 gegründeten „FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ übereinstimmt. Es grenzt mit dem Abschlussdeich seeseitig ebenfalls an das 1990 gegründete „Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen“. Das „FFH-Gebiet NSG Rantumbecken“ ist ebenfalls Teil des „EU-Vogelschutzgebietes Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ und ist flächenmäßig identisch mit dem 1983 gegründetem „Naturschutzgebiet Rantumbecken“. Westlich befindet sich, durch einen schmalen Streifen an der L24 getrennt, das FFH-Gebiet Dünenlandschaft Süd-Sylt. Das FFH-Gebiet NSG Rantumbecken befindet sich zu 99 % im Besitz des Landes Schleswig-Holstein. Ein 1 ha großer Streifen am westlichen Deich ist Eigentum des Deich- und Sielverbandes Nösse[9] und ein 6,3 ha großes ehemaliges Klärbecken gehört der Gemeinde Sylt, siehe Diagramm 2. Die Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG wurde vom LLUR für dieses NSG-Gebiet dem Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e.V. übertragen.[10] Um das FFH-Gebiet herum auf den Deichen führt ein 9 km langer Rundweg für Wanderer und Radfahrer. Am Wanderweg befinden sich drei Informationstafeln des landesweiten Besucherinformationssystems (BIS).

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

 
Diagramm 3: FFH-Lebensraumtypen
 
Diagramm 4: Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen
 
Rantumbecken
 
Abschlussdeich, Rantumbecken rechts
 
Brutinsel im Rantumbecken

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[11] und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union (EEA) gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[12][13] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[14]

  • 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen) (Gesamtbeurteilung B)[15]
  • 2190 Feuchte Dünentäler (Gesamtbeurteilung B)[16]
  • 1310 Quellerwatt (Gesamtbeurteilung C)[17]
  • 1330 Atlantische Salzwiesen (Gesamtbeurteilung B)[18]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:

Im Kapitel 3.3. Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten des SDB werden noch folgende Amphibienarten erwähnt:

Eine Bewertung dieser beiden Arten entfällt wegen der geringen Populationsgröße.

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[28]

  • 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen)
  • 2190 Feuchte Dünentäler

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[28]

  • 1310 Quellerwatt
  • 1330 Atlantische Salzwiesen

Von den im Kapitel FFH-Erhaltungsgegenstände genannten Arten des SDB wurde keine in die Liste der FFH-Erhaltungsziele aufgenommen.

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[29] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Die Salzwiesen als flächenmäßig größter FFH-Lebensraumtyp im FFH-Gebiet sind bezüglich ihres Arteninventars wenig erforscht. Die künstliche Regulierung des Wasserstandes sollte sich möglichst an die Bedingungen des natürlichen Wechsels von Ebbe und Flut orientieren. Wegen des geringen Wasseraustausches durch das Siel ist dies aber nur begrenzt möglich. So weisen die Salzwiesen keine mäandrierenden Priele auf, wie sie an den offenen Küsten des Wattenmeeres üblich sind. Die großen Flächen mit Schilfbewuchs sind für Salzwiesen untypisch. Sie haben den typischen Salzwiesenbewohnern wie Kiebitz, Bekassine und Uferschnepfe den Lebensraum genommen. Der Lebensraumtyp Quellerwatt besiedelt nur sehr kleine Flächen vor dem Röhricht im Nordosten. Auch er benötigt mehr Tidenhub, als ihm das Rantumbecken bieten kann. Der Lebensraumtyp Feuchte Dünentäler belegt mehrere schmale Streifen im Südwesten am inneren Deichfuß. Ihnen droht ebenfalls ein Zuwachsen durch Schilf und damit kein guter Lebensraum für Amphibien. Es fehlen geeignete flache Tümpel als Laichgewässer.

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

Der FFH-Maßnahmenkatalog[30] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind hier in 12 Maßnahmenblättern[31] und einer Maßnahmenkarte beschrieben.[32] Der Schwerpunkt der Maßnahmen ergibt sich aus der Verringerung der Brutvogelbestände in dem FFH-Gebiet in der letzten Dekade, die wiederum eine Folge der Sukzession vieler Flächen ist. Die Erhaltung der FFH-Lebensraumtypen steht deshalb nicht im Vordergrund. Dies zeigt sich an den vorgeschlagenen Maßnahmen, die mehrheitlich dem Vogelschutz dienen:

  • Maßnahmenblatt 1: Künstliche Tide für Rastvögel
  • Maßnahmenblatt 2: Anlage von Brutinseln und Brutflößen mit Schutzvorrichtungen gegen Nesträuber
  • Maßnahmenblatt 3: Rinderbeweidung gegen die zunehmende Verschilfung der Salzwiesen zur Wiederbesiedlung mit Küsten- und Wiesenvögeln
  • Maßnahmenblatt 4: Rinderbeweidung der Dünentalreste zur Schaffung von Habitaten mit niedrigem Bewuchs für die Kreuzkröte
  • Maßnahmenblatt 5: Bejagung der Nesträuber, wie Fuchs, Marderhund und Waschbären zum Schutz der Bodenbrüter
  • Maßnahmenblatt 6: Offenhaltung der Flugwege von Seevögeln und Entfernen von Gehölzen zur Verringerung von Ansitzmöglichkeiten für Raubvögel
  • Maßnahmenblatt 7: Einstellung der Reusenfischerei im Rantumbecken zum Schutz von eingewanderten Fischen
  • Maßnahmenblatt 8: Fischdurchlässigkeit der Siele verbessern
  • Maßnahmenblatt 9: Erneuerung und Erweiterung der Sieltore zur Erhöhung des täglichen Tidenhubs im Rantumbecken
  • Maßnahmenblatt 10: Anlage neuer Flachgewässer für Amphibien und Wasservögel
  • Maßnahmenblatt 11: Anlage eines Vogelbeobachtungsweges mit Beobachtungshütte an der Südspitze des Rantumbeckens
  • Maßnahmenblatt 12: Anlage zusätzlicher Sieltore, um bei Sturmfluten größere Teile gezielt überfluten zu können. Damit sollten zum Schutz der Brut von Säbelschnäbler und Seeregenpfeifer außerhalb der Brutzeit Bedingungen nachgeahmt werden, wie sie auch im offenen Wattenmeer auftreten.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Der Managementplan wurde 2020 veröffentlicht. Somit wäre 2026 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[33] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[34] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[35] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[36] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[37]

Weblinks Bearbeiten

Commons: FFH-Gebiet Rantumbecken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Managementplan FFH 1115-301 "NSG Rantum Becken". (PDF; 244 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. August 2019, abgerufen am 27. März 2021.
  2. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). Lebensraumklasse im FFH-Gebiet NSG Rantumbecken. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 6, abgerufen am 2. April 2021.
  3. Schöpfwerk im Außendeich des Rantumbeckens. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  4. Frank Deppe: Sylts 560 Hektar große Fehlplanung. In: Sylter Rundschau. SHZ, 17. Januar 2014, abgerufen am 28. März 2021.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 66 kB) DE1115301. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 28. März 2021.
  6. Wegfall der nationalen Managementpläne zugunsten des Wattenmeerplans 2010s. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. Januar 2021.
  7. Wattenmeerplan 2010. In: www.waddensea-worldheritage.org. Common Wadden Sea Secretariat (CWSS), Wilhelmshaven, Germany, 28. März 2010, abgerufen am 28. März 2021.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1115-301 „NSG Rantumbecken“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ 1. Fortschreibung für den Teilgebietsbereich „NSG Rantumbecken“. (PDF; 2469 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 14. September 2020, abgerufen am 28. März 2021.
  9. Deich- und Sielverband Nösse. Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel, abgerufen am 1. April 2021.
  10. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.2.4 NSG „Rantum-Becken“. In: LLUR 507. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 2, abgerufen am 28. März 2021.
  11. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet FFH 1115-301 „NSG Rantumbecken“. (PDF; 778 kB) Karte 2b - Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. August 2019, abgerufen am 21. März 2021.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  14. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1115301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 66 KB) 3.1 Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 29. März 2021.
  15. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 19–22, abgerufen am 29. März 2021.
  16. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2190 Feuchte Dünentäler. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 58–60, abgerufen am 7. Januar 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1310 Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 35–36, abgerufen am 12. Januar 2021.
  18. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 38–40, abgerufen am 12. Januar 2021.
  19. Löffelente. Natura 2000 species code A056. European Environmont Agency, abgerufen am 30. März 2021 (englisch).
  20. Alpenstrandläufer. Natura 2000 species code A149. European Environmont Agency, abgerufen am 30. März 2021 (englisch).
  21. Knutt. Natura 2000 species code A056. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  22. Pfuhlschnepfe. Natura 2000 species code A157. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  23. Säbelschnäbler. Natura 2000 species code A132. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  24. Küstenseeschwalbe. Natura 2000 species code A194. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  25. Brandgans. Natura 2000 species code A048. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1202 Kreuzkröte. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 261–263, abgerufen am 1. April 2021.
  27. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1214 Moorfrosch – Rana arvalis. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 290–291, abgerufen am 5. März 2021.
  28. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1115-301 „NSG Rantumbecken“. (PDF; 85 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 29. März 2021.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1115-301 „NSG Rantumbecken“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ 1. Fortschreibung für den Teilgebietsbereich „NSG Rantumbecken“. (PDF; 2469 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 14. September 2020, S. 14, abgerufen am 31. Januar 2021.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1115-301 „NSG Rantumbecken“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ 1. Fortschreibung für den Teilgebietsbereich „NSG Rantumbecken“. (PDF; 2469 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 14. September 2020, S. 22–28, abgerufen am 1. April 2021.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1115-301 „NSG Rantumbecken“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ 1. Fortschreibung für den Teilgebietsbereich „NSG Rantumbecken“. Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. April 2021.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1115-301 „NSG Rantumbecken“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ 1. Fortschreibung für den Teilgebietsbereich „NSG Rantumbecken“. (PDF; 8214 kB) Karte 3 - Maßnahmenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 10. September 2020, abgerufen am 1. April 2021.
  33. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  34. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  35. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  36. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  37. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.