FFH-Gebiet Lundener Niederung

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Lundener Niederung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Krempel, Rehm-Flehde-Bargen, Fedderingen und Stelle-Wittenwurth.[1] Es liegt in der Landschaft Heide-Itzehoer Geest (Landschafts-ID 69300), die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet wird.[2] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Geest.

FFH-Gebiet Lundener Niederung
Schlichtinger Chaussee

Schlichtinger Chaussee

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 902 ha
Kennung 1620-302
WDPA-ID 555517847
Natura-2000-ID DE1620302
FFH-Gebiet 902 ha
Geographische Lage 54° 18′ N, 9° 4′ OKoordinaten: 54° 17′ 43″ N, 9° 4′ 4″ O
FFH-Gebiet Lundener Niederung (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Lundener Niederung (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von −1,5 m bis 0 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Lundener Niederung hat eine Fläche von 902 Hektar. Die größte Ausdehnung liegt in Nordsüdrichtung und beträgt 6 Kilometer. Der höchste Bereich des FFH-Gebietes liegt im südlichen Drittel auf Meereshöhe. Der niedrigste Bereich liegt an der Nordgrenze am Krempeler Moorweg mit 1,5 Meter unter Normalnull (NN).[3]

Karte
FFH-Gebiet Lundener Niederung

Die Lundener Niederung ist als Folge der letzten Eiszeit entstanden. Mit dem Rückzug der Eismassen von der Jütischen Halbinsel nach der vorletzten Eiszeit stieg der Meeresspiegel stark an und drang bis an den Ostrand der heutigen Lundener Niederung vor. Dort schuf es mit der Zeit eine klliffartige Küstenlinie, in Dithmarschen Klev genannt. Mit der letzten Eiszeit zog sich das Meer wieder zurück und bildete mit der Strömung und den Gezeiten Sandbänke, die sich zu Nehrungen mit dazwischen liegenden Strandseen entwickelten. Einer der letzten dieser Art ist der im FFH-Gebiet liegende Mötjensee. Die meisten Strandseen verlandeten mit der Zeit und es bildeten sich daraus Moore. Diese wurden in den letzten Jahrhunderten vom Menschen weitgehend trockengelegt und als Grün- und Ackerland genutzt.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen - Flächenanteil (SDB)
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Das FFH-Gebiet besteht zu mehr als der Hälfte aus der FFH-Lebensraumklasse „Moore, Sümpfe, Uferbewuchs“ und zu vier Zehnteln aus „Feuchtes und mesophiles Grünland“. Der Rest besteht aus „Binnengewässer (stehend und fließend)“, siehe Diagramm 1.

Bild 1: Lundener Niederung um 1893 (Heutiges FFH-Gebiet rot umrandet)

In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 ist im Süden des heutigen FFH-Gebietes Lundener Niederung der Binnensee Steller See noch als offenes Gewässer verzeichnet, siehe Bild 1. Heutzutage ist der See vollständig von Röhricht bedeckt. In den Mooren wurde damals noch Torf gestochen.

Der westliche Teil des FFH-Gebietes wird über den Sielzug 01 Sielverband Sankt Annen nördlich von Sankt Annen bei Neuensiel über das Schöpfwerk Sankt Annen in die Tideeider und der östliche Teil über den Ruthenstrom und die Broklandsau beim Klever Ortsteil Westermoor über das Schöpfwerk Broklandsau in die Eider entwässert.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Bearbeiten

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Juni 2014 aktualisiert.[4] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Juni 2010 veröffentlicht.[5]

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Teilgebiet Lundener Niederung des „europäischen Vogelschutzgebietes DE 1622-493 Eider-Treene-Sorge-Niederung“.[6] Es ist fast deckungsgleich mit dem am 16. Februar 2011 geschaffenem Naturschutzgebiet (NSG) „Lundener Niederung“. Es grenzt im Westen an das am 6. Dezember 1976 gegründete Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Lundener Niederung mit Mötjensee und Steller See“ und ebenfalls im Westen an das am 16. Februar 2011 gegründetem LSG „Lundener Niederung westlich des Umleitungsvorfluters“. Weiterhin ist das FFH-Gebiet Teil des Schwerpunktbereiches 186 des landesweiten Biotopverbundsystems.[7]

Mit der Gebietsbetreuung des NSG Lundener Niederung nach § 20 LNatSchG wurde der Heimatverein Mötjenpolder Rehm-Flehde-Bargen e.V. durch das LLUR beauftragt.[8]

Das FFH-Gebiet ist durch ein dichtes Rad- und Wanderwegenetz für den Besucher erlebbar. In der Gebietsmitte befindet sich ein Park- und Rastplatz mit einer BIS-Tafel des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS). Drei weitere BIS-Tafeln sind an den Wegen aufgestellt. Südwestlich des Mötjensees befindet sich ein hölzerner Aussichtsturm. Das LLUR hat für das NSG Lundener Niederung im Juni 2016 ein BIS-Faltblatt veröffentlicht, das an den Spendern der BIS-Tafeln ausgelegt ist und im Internet dem Besucher zur Verfügung steht.[9]

FFH-Erhaltungsgegenstand Bearbeiten

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen - Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus - Flächenanteil (Biotopkartierung)
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Laut Standard-Datenbogen vom Juni 2014 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[10][11]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[12]

Weniger als ein Zehntel der FFH-Gebietsfläche ist danach mit FFH-Lebensraumtypen belegt, siehe Diagramm 2.

Die Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet im Jahre 2018 weicht von den Angaben im SDB erheblich ab, siehe Diagramm 3.[15] Danach ist ein Viertel der Fläche des FFH-Gebietes mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt und mehr als die Hälfte mit gesetzlich geschützten Biotoptypen nach der Biotopverordnung.[16] Nur knapp ein Fünftel der Fläche hat keinen besonderen Schutzstatus zugesprochen bekommen.

FFH-Erhaltungsziele Bearbeiten

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[17]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[17]

  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore

FFH-Analyse und Bewertung Bearbeiten

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.[18]

Das FFH-Gebiet befindet sich zum größten Teil im Besitz der Öffentlichen Hand. Den größten Anteil stellt die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Sie verfügt auch über eine Vielzahl von Flächen in unmittelbarer Umgebung des Gebietes. Diese stellen willkommene Pufferflächen gegenüber intensiv genutzten Grün- und Ackerflächen zum Schutz des FFH-Gebietes gegen Überdüngung dar. Die Fläche des ehemaligen Steller Sees gehört einer Eigentümergemeinschaft. Im Osten und Norden befinden sich größere Ausgleichsflächen des Kreises Dithmarschen.[19]

FFH-Maßnahmenkatalog Bearbeiten

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[20] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte eingetragen[21] und mit allen Beteiligten abgestimmt.

Schwerpunkte der Maßnahmen sind die Sukzession aller bestehenden Moorflächen. Wo möglich sollen dort die Wasserstände durch Bau von Verwallungen und Einbau regulierbarer Staue erhöht werden. Die noch intensiv genutzten Grünflächen sollen über Vertragsnaturschutz, Ankauf oder Anpachtung langfristig extensiviert werden. Die Reetflächen sollen durch regelmäßige Mahd frei gehalten werden, um Vogelarten des Offenlandes günstige Lebensbedingungen zu bieten.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Bearbeiten

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[22] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[23] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[24] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[25] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[26]

Weblinks Bearbeiten

Commons: FFH-Gebiet Lundener Niederung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. FFH-Gebiet Lundener Niederung. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 6. August 2022.
  2. Heide-Itzehoer Geest. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 6. August 2022.
  3. Managementplan FFH-Gebiet Lundener Niederung. (PDF; 1313 kB) Karte 4 - Höhenschichten. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Mai 2010, abgerufen am 6. August 2022.
  4. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 44 kB) DE1620-302 Lundener Niederung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2014, abgerufen am 6. August 2022.
  5. Managementplan für das FFH-Gebiet DE 1620-302 Lundener Niederung. (PDF; 514 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2010, abgerufen am 6. August 2022.
  6. Managementplan Vogelschutzgebiet 1622-493 Eider-Treene-Sorge-Niederung - Teilgebiet Lundener Niederung und FFH-Gebiet DE 1620-302 Lundener Niederung. (PDF; 1104 kB) Karte 3 - Brutvogelkartierung 2008. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Mai 2010, abgerufen am 6. August 2022.
  7. Karte des FFH-Gebietes Lundener Niederung mit Naturschutzumgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. August 2022.
  8. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.33.1 NSG „Lundener Niederung“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 3. August 2022.
  9. Lundener Niederung. Faltblatt NSG 51-13. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2015, abgerufen am 7. August 2022.
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, archiviert vom Original am 20. Oktober 2021; abgerufen am 23. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bfn.de
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 44 kB) DE1620302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2014, S. 3, abgerufen am 7. August 2022.
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  15. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  16. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  17. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1620-302 „Lundener Niederung“. (PDF; 140 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 7. August 2022.
  18. Managementplan für das FFH-Gebiet DE 1620-302 Lundener Niederung. (PDF; 514 kB) 5 Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2010, S. 13, abgerufen am 8. August 2020.
  19. Managementplan FFH-Gebiet Lundener Niederung. (PDF; 1050 kB) Karte 1 - Eigentumsverhältnisse und Schutzstatus. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Mai 2010, abgerufen am 8. August 2022.
  20. Managementplan für das FFH-Gebiet DE 1620-302 Lundener Niederung. (PDF; 514 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2010, S. 13–16, abgerufen am 8. August 2022.
  21. Managementplan FFH-Gebiet Lundener Niederung. (PDF; 988 kB) Karte 6 - Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juni 2010, abgerufen am 8. August 2022.
  22. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  23. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  24. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  25. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  26. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.