Diskussion:Sterbehilfe/Archiv/2

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 212.87.155.20 in Abschnitt Sterbehilfe und eingespert sein bis zum Tod

Schwächen des Artikels

Hallo, mir sind noch einige Schwächen aufgefallen. 1. Christliche Standpunkte erhalten einen eigenen Platz, obwohl mehrere von ihnen schon vorher bei 5.1. vorkommen. Dass die katholischen Ansichten 3 eigene Punkte erhalten, ist überzogen. 2. Humanistische (neben nicht-christlich-religiösen) Positionen kommen nicht vor. --> Vorschlag daher: Religiöse und nicht-religiöse Ansichten sollten unter 5.1. (Widerstreit der Meinungen) gegenübergestellt werden. Bisher ist der Artikel eher eine Art Werbung für christliche, insbesondere katholische Ansichten. 3. Der deutsche Ethikrat ist selbst bei 5 Posten explizit mit religiösen Amtsträgern besetzt. Das gilt es zu erwähnen. 4. Die deutsche Bundesärztekammer steht unter Beschuss, wegen ihrer Weigerung, aktive Sterbehilfe anzuerkennen. Das sollte unter "Medizinischer Standpunkt zur Sterbehilfe" eingefügt werden. Ansonsten entsteht der unzutreffende Eindruck, dass diese Sichtweise die einzig maßgebliche unter Medizinern ist. http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/sterbehilfe-aerzte-protestieren-gegen-montgomery-a-1032933.html (nicht signierter Beitrag von 217.189.96.136 (Diskussion) 19:24, 20. Sep. 2015 (CEST))

Belege und parteiische Informationsquellen

Unter Kapitel 2.1.1 Gesetzliche Neuregelung 2015 hat ein politischer Aktivist eine Meinung platziert, zu deren angestrebter Löschung ich mich nun tiefer in die Wiki-Regeln eingearbeitet habe:
Der Satz "Dagegen ist allerdings von Ludwig A. Minelli geltend gemacht worden, dies sei eine falsche Bezeichnung, da der Entwurf Augsberg/Brysch der Auffassung des vatikantreuen Malteserordens entspreche, hinter welchen bedeutende finanzielle Interessen aus der Pharma-, Medizin- und Krankenhausindustrie stünden.[26]" widerspricht in mehreren Punkten dem Wiki-Regelwerk:

  1. Die bemühte Quelle ist ein Blog-Beitrag des Aktivisten Ludwig A. Minelli selbst in seinem eigenen Blog bei "Huffington Post Deutschland". (Verstoß gegen die Regel "Umgang mit parteiischen Informationsquellen ... Quellen, deren Neutralität berechtigt angezweifelt werden kann (z. B. Aktivisten, Unternehmen, Interessengruppen, Konfliktparteien), sind in Wikipedia nur in den seltensten Fällen als Quelle geeignet.")
  2. Dieser Blogbeitrag ist mittlerweile aus dem Netz genommen worden, also nicht mehr überprüfbar. (Verstoß gegen die Regel "Belege prüfen ... Die in einen Wikipedia-Artikel eingeflossenen Informationen müssen allgemein zugänglich sein (Internet, Bibliotheken usw.), damit sie überprüft werden können.")
  3. Der Inhalt des Blog-Beitrags wird in dem von mir kritisierten Satz nicht richtig wiedergegeben: Minelli hat dort die angeblich "falsche Bezeichnung" (hier "Weg der Mitte") eines Gesetzesvorschlags gar nicht geltend gemacht, nicht einmal erwähnt. Auch steht in dem Blog-Beitrag nichts von der "Auffassung des vatikantreuen Malteserordens" im Zusammenhang mit dem diskutierten Gesetzesvorschlag. (Verstoß gegen die Regel "Umgang mit parteiischen Informationsquellen ... Dies gilt auch für Artikel, in denen zwar unterschiedliche Standpunkte wiedergegeben werden, diese aber jeweils nur durch parteiische Quellen belegt werden können. Sollen in begründeten Fällen dennoch einzelne Textstellen mit parteiischen Informationsquellen belegt werden (beispielsweise zur Wiedergabe von Meinungen), muss besonders streng auf korrekte Standpunktzuweisung geachtet werden.")

Also weder inhaltlich noch formell ist dieser Satz an dieser Stelle so publizierbar. Auch fällt im Kontext sowie dem redaktionellen und sprachlichen Aufbau des Kapitels auf, dass dieser Satz herausfällt, da er von der neutralen sachlichen Darstellung unterschiedlicher Gesetzesvorschläge Abstand nimmt und Wertungen einfließen lässt, die vergleichbar bei anderen Gesetzesvorschlägen fehlen. Danke Dir, Losdedos, für Deine Kritik, die mich motiviert hat, meine Löschung sauberer zu begründen. Ich lerne gern dazu!--Pflege-Opfer (Diskussion) 20:17, 3. Nov. 2015 (CET)

Literatur, Weblinks

Moin! Frage an die hiesigen Hauptautoren: Welche Sortierung wünscht ihr euch im Literaturabschnitt? Bislang ist keine Sortierung erkennbar, sowohl VÖ-Jahre als auch Autorennamen gehen wild durcheinander. Mein zweites Anliegen betrifft die Weblinks, die unlängst nicht WP:WEB entsprechen: Bitte die einzelnen Zeitungsartikel, Stellungnahmen, Aufrufe etc. etwaig als Referenz verwenden, andernfalls gilt es sie zu entfernen und den Blick frei zu machen auf eine feine Auswahl von Weblinks mit enzyklopädischem Mehrwert zum Artikel (wie die Übersicht der Regelungen zur Sterbehilfe in Europa), danke. Packe selbstverständlich gerne selbst zu, möchte jedoch zuvor den Hauptautoren die Gelegenheit geben... Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 16:36, 24. Jun. 2015 (CEST)

Erster Hausputz bei den Weblinks, es darf getrost weiter reduziert werden. Auch gilt es die Literatur entsprechend WP:LIT#Auswahl zu sichten... --GUMPi (Diskussion) 22:51, 4. Nov. 2015 (CET)

Bitte um Klarheit

Ich hab’ mich nicht fortlaufend um die politischen Vorgänge gekümmert, las dann aber von der Deutschen Welle hier von 4 Gesetzentwürfen. Ihr schreibt über 5. Und jetzt, dass sich einer durchgesetzt hat. Welcher genau war’s denn? Wir bräuchten klare Namen der Entwürfe und dann klare Aussagen, auch für flüchtige Leser. Vielen Dank! — Fritz Jörn (Diskussion) 20:20, 7. Nov. 2015 (CET)

Richtiger Hinweis, Fritz Jörn. Habe den Namen des siegreichen erstbenannten Antrags sowie das Abstimmunsergebnis hinzugefügt. Der fünte Entwurf wurde erst drei Tage vorher vorgestellt. Quelle stand aber schon dabei.--Pflege-Opfer (Diskussion) 12:47, 8. Nov. 2015 (CET)

bitte etwas genauer

Diese wurde ihm von offizieller französischer Seite nicht gewährt. Seine Mutter spritzte ihm daraufhin im September 2003 Natriumpentobarbital. Er fiel in ein Koma und von den Ärzten wurden die lebenserhaltenden Maschinen daraufhin abgeschaltet. Sein Fall führte in Frankreich zu einer Änderung der Gesetzeslage.

Hier wäre es gut etwas mehr zu erfahren. Wurde die Sterbehilfe danach erleichtert oder wurden Strafen angedroht ( also Verschärfung der Rechtslage ) ??? Rainer E. (Diskussion) 12:33, 8. Nov. 2015 (CET)

NJW 2016, 120

Ich bin sehr dafür, den Inhalt des Aufsatzes sehr ausführlich wiederzugeben. Problem wird sein die Einhaltung des neutralen Standpunkts. Die Ausarbeitung überlasse ich denen, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigt haben. Gruß und Dank--ErwinLindemann (Diskussion) 08:16, 15. Jan. 2016 (CET)

Hallo ErwinLindemann, gibt es auch eine frei verfügbare Quelle für den Aufsatz? Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 08:28, 15. Jan. 2016 (CET)

Mir ist jedenfalls keine bekannt. Ich bekomme immer Donnerstags meine Papier-NJW und werte sie aus, ob sich was schönes für WP findet. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 08:44, 15. Jan. 2016 (CET)

Schweigepflicht?

Hi, wie verhält sich Sterbehilfe eigentlich zur ärztlichen Schweigepflicht, dazu vermisse ich Angaben im Artikel? Was ich meine: Was passiert, wenn jemand in eine Arztpraxis geht und den Arzt um Sterbehilfe bittet und dieser dies ablehnt? Muss man dann damit rechnen, dass er einen in die Psychiatrie einweist (oder sonst etwas unternimmt) oder sagt er nur "Das lehne ich ab" und dann geht man halt einfach wieder und kann dann so lange weitere Ärzte abklappern, bis man einen gefunden hat, der bereit ist einem Sterbehilfe zu leisten? Oder vielleicht noch ein pointierteres Szenario: Wenn jemand zu einem Arzt geht und etwas sagt wie "Herr Doktor, ich bin jung und kerngesund, möchte aber gerne Suizid begehen. Können Sie mir ein paar Medikamente verschreiben und mir eine Handlungsanweisung auf einem Blatt Papier formulieren, wie ich diese Medikamente einnehmen muss (also Reihenfolge, Dosierung etc.), damit ich auf eine schmerzfreie und angenehme Weise sterbe (einfach friedlich einschlafen und nicht mehr aufwachen)?" und der Arzt dies ablehnt. Bleibt dies dann folgenlos (er sagt nur "Sorry, aber das muss ich ablehnen" und man kann gehen ohne dass irgendwas passiert) oder darf er irgendwelche Sanktionen einleiten. Dieses Detail sollte m.E. im Artikel erklärt werden, denn ich denke dass ich nicht der einzige bin der bei der Presseberichterstattung der letzten Monate über die Frage, ob Sterbehilfe erlaubt werden sollte oder nicht, sich aus einer (vielleicht etwas morbiden) Neugier gefragt hat, was eigentlich passiert wenn man einen Arzt aufsucht und ihn darum bittet einem Sterbehilfe zu leisten oder Mittel für einen Suizid in die Hand zu geben. Also gilt die Schweigepflicht des Arztes auch in diesem Fall, so dass dem Arzt (obwohl er es falsch findet, dass diese Person eventuell bald ihrem Leben ein Ende macht) die Hände gebunden sind und er aufgrund der Schweigepflicht nichts unternehmen darf, wenn er erfährt, dass ein Patient sterben will und er zu diesem Zweck Sterbehilfe/Suizidbeihilfe sucht oder darf der Arzt sich hier über die Schweigepflicht hinwegsetzen und aus seiner Ablehnung der Vorstellung, dass diese Person bald ihrem Leben durch Suizid/Suizidbeihilfe/Sterbehilfe ein Ende machen könnte, die Konsequenz ziehen und trotz der Schweigepflicht irgendwelche Maßnahmen einleiten bzw. irgendwelche dritten Personen/Stellen informieren, um zu verhindern, dass diese Person Sterbehilfe in Anspruch nimmt/ Suizid begeht/Suizidbeihilfe in Anspruch nimmt (also Angehörige alarmieren, Behörden alarmieren, Einweisung durchführen etc.)?87.155.124.190 00:28, 4. Mai 2016 (CEST)

"Legale Tötung auf Verlangen"

Eine entsprechende Formulierung aus der Überschrift dieses Diskussionsbeitrags wurde im Fallbeispiel des Australiers Bob Dent unter Ersetzung der Formulierung "Legale Sterbehilfe" eingebracht. Ich halte das insbesondere unter dem Blickwinkel für falsch, dass der Abschnitt überschrieben ist mit dem Satz: "Wird die Tötung auf Wunsch des Sterbewilligen durchgeführt, so handelt es sich um eine Tötung auf Verlangen. Diese ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im US-Bundesstaat Oregon erlaubt." Australien wird nicht erwähnt. Gegebenenfalls ist Bob Dent auch aus den Fallbeispielen zu entfernen. Ich habe mich nicht näher mit dem Fall sowie mit der Rechtslage außerhalb Deutschlands beschäftigt.--Losdedos (Diskussion) 20:29, 8. Jun. 2016 (CEST)

Geschäftsmässigkeit und Verfassungsbeschwede

Hallo.

Ich will hier nur anmerken, daß auch hier im wiki-Artikel im Abschnitt zur neuen Regelung das Wort "geschäftsmässig" weiterverwendet wird. Die von Juristen in diesem Zusammenhang gemeinte Bedeutung des Wortes ist nicht "kommerziell", wie das viele wiki-Leser und vielleicht auch Autoren meinen könnten. Gemeint ist vielmehr die Bedeutung "regelmässig", also z.B. auch, wenn ein gemeinnütziger Verein ganz uneigennützig und mit grosser Sorgfalt Hilfe zu humanem Sterben anbietet.

Ich habe zu dem Thema eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Thema scheint dem Verfassungsgericht wohl zu unbeachtlich zu sein. Ist jedenfalls ohne Begründung abgewiesen worden: http://abnuto.de/jan/verf4.pdf (nicht signierter Beitrag von 77.8.176.85 (Diskussion) 15:23, 15. Sep. 2016 (CEST))

Rechtschreibfehler

Bitte den Rechtschreibfehler ändern (Artikel ist IP-gesperrt): ALT "schwer Behinderten" NEU "Schwerbehinderter" (Ende erster Absatz). Danke --79.225.250.27 12:21, 26. Jan. 2017 (CET)

Danke für den Hinweis, :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: mag678 (Diskussion) 16:17, 26. Jan. 2017 (CET)

Theoriefindungsabschnitt ?

Das deutsche Wort „Sterbehilfe“ (als Synonym von Euthanasie) taucht erstmals 1913 auf und hatte 1915 Eingang in die Juristensprache. So steht es im Artikel und es wird auf eine Quelle aus dem Jahr 1913 und eine aus dem Jahr 1915 verwiesen. @Georg Hügler:. Wie kommst du zu dieser Erkenntnis? Ich glaube kaum, dass das dort so festgestellt wird und halte das für Theoriefindung, weil der Benutzer diesen Begriff dort zeitlich erstmals verortet vorgefunden hat.--Losdedos (Diskussion) 21:15, 21. Nov. 2016 (CET)

Etwas umformuliert habe ich den Satz inzwischen, aber einen älteren Beleg für das deutsche Wort "Sterbehilfe" gibts nicht. (Mauthners Gespräche im Himmel und andere Ketzereien erschienen erst 1914 - vgl. Grimms Wörterbuch). Falls es einen früheren Erstbeleg gibt, bitte mitteilen und hier ergänzen. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 21:24, 21. Nov. 2016 (CET)
Nachdem es nach Anpassung in akzeptabler Form im Artikel enthalten war, schwenkst du nun wieder auf eine Formulierung um, die in keiner Weise wissenschaftlicher Arbeit entspricht. So geht das nicht. Ließ dir im Zweifel bitte Wikipedia:Theoriefindung durch.--Losdedos (Diskussion) 20:05, 22. Nov. 2016 (CET)
Belege für den Erstbeleg: Michael Stolberg (2011), S. 162 mit Anm. 551, und Grimms Deutsches Wörterbuch ("Sterbehilfe"). Demnach handelt es sich nicht um eine Theoriefindung und das Wort "Sterbehilfe" ist somit erstmals 1913 (schriftlich) belegt. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 21:25, 22. Nov. 2016 (CET)
Steht das genau so dort drin? Also, dass erstmals 1913 das Wort "Sterbehilfe" (in der Literatur) auftauchte? Ich mag das nicht glauben, dass das in dieser Form dort steht, denn woran will der Autor das festmachen?--Losdedos (Diskussion) 21:34, 22. Nov. 2016 (CET)
Selbst das Deutsche Wörterbuch weist "Sterbehilfe" als Wortneubildung aus (mit einer Quelle von 1914!). Eine dementsprechende Ergänzung (Markus Zimmermann-Acklin) habe ich nun hinzugefügt. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 07:14, 23. Nov. 2016 (CET)
Wissenschaftliches Arbeiten. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen. Beim nächsten mal VM, wenn diese Prinzipien, die für Qualität in den Artikeln sorgen, missachtet und statt dessen der Theoriefindung gefrönt wird. Ich finde es jetzt nicht mehr lustig.--Losdedos (Diskussion) 19:13, 23. Nov. 2016 (CET)

Das Geburts- und Sterbedatum sollte in der Wikipedia immer hinzugefügt werden -- Hans Rosenthal (A.H.R.D.)

Im Abschnitt Bekannte Fälle von passiver Sterbehilfe wird Terri Schiavo genannt, jedoch ohne ihre Geburts- und Sterbedaten. Das sollte in der Wikipedia nicht vorkommen. Wenn jemandes Tod in der Wikipedia genannt wird, sollten diese Daten standardmäßig genannt werden, also etwa: Terri Schiavo (* 3. Dezember 1963; † 31. März 2005): Eine US-Amerikanerin aus Saint Petersburg (Florida), die bei einem Zusammenbruch... Hans Rosenthal (A.H.R.D.) (nicht signierter Beitrag von 185.17.204.122 (Diskussion) 23:03, 30. Dez. 2016 (CET))

Erstens kannst Du das selber eintragen und zweitens steht das ja im Personenartikel, der verlinkt ist. Wikipedia soll eigentlich so wenig redundant sein wie möglich. Da das aber insgesamt hier nicht einheitlich ist, können wir uns entweder auf einen Standard einigen - oder Du ergänzt es mindestens bis dahin "stillschweigend". --Brainswiffer (Disk) 07:54, 31. Dez. 2016 (CET)
"Erstens kannst Du das selber eintragen" -- hätte ich gerne getan oder würde ich gerne tun. Mein Problem: Ich werde vom Benutzer "Seewolf" seit Jahren mit der Begründung " ROHA Sperrumgehung" davon abgehalten, selbst nur ein Tippo zu berichtigen. "oder Du ergänzt es mindestens bis dahin "stillschweigend"" -- Wie kann ich etwas "stillschweigend" ergänzen in einem Wikipedia-Artikel, wenn der Benutzer "Seewolf" mich seit Jahren daran hindert? (Begründung: ROHA Sperrumgehung) Ganz ehrlich: ich weiß gar nicht, was eine "Sperrumgehung" überhaut ist! Hans Rosenthal (A.H.R.D.) (nicht signierter Beitrag von 185.17.204.184 (Diskussion) 08:15, 8. Jan. 2017 (CET))
Tja, Schurken habens schwer und die Heuchler sterben zuerst ;-) wenn du wieder mitarbeiten möchtest, würde ich mich neu anmelden und dann ein paar wirklich reputable Artikel schreiben. Solche Nebensächlichkeiten wie hier so dramatisierend aufzuplustern, lässt keine gute Prognose zu. Brainswiffer (Disk) 09:05, 8. Jan. 2017 (CET)

Hintergründiger Bericht

Benutzer:Georg Hügler, ich glaube doch. Ein sehr hintergründiger sogar. [1] --Hans Haase (有问题吗) 20:41, 28. Sep. 2018 (CEST)

Rückgängigmachung zurückgesetzt, da Diskussion ignoriert. Erledigt. --Hans Haase (有问题吗) 08:07, 29. Sep. 2018 (CEST)

Ob die geduldete/gewährte Zeitspanne wohl als ausreichend anzusehen ist? Die Begründung von Georg Hügler ist zwar auch für mich unverständlich, der Weblink - um nichts anderes handelt es sich - ist jedoch m.E. nicht unmittelbar lemmabezogen. Es handelt sich um einen Bericht zu einem Unterthema aus nationaler Sicht, die weiterführenden enzyklopädischen Informationen beschränken sich somit auf einen vergleichsweise kleinen Lemmaausschnitt. Da dürfte sich wohl vielmehr eine Verwendung als Quelle für den Abschnitt Sterbehilfe#Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid) anbieten, denn einen unnötigen und inkorrekt/fragwürdig platzierten Abschnitt mit dem Weblink anzulegen. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 08:25, 29. Sep. 2018 (CEST)
Der Wird nachher auch. --Hans Haase (有问题吗) 10:14, 29. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Hans Haase (有问题吗) 21:04, 29. Sep. 2018 (CEST)

neuer Aufsatz

wenn die seite wieder offen ist, könnte man folgenden neuen Aufsatz einbauen: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/17-02/index.php?sz=6 --84.147.52.228 07:44, 29. Mär. 2017 (CEST)

interessant - aber typisch deutsch ;-) So klar gekennzeichnet, kann man ihn aufnehmen. Brainswiffer (Disk) 19:57, 29. Mär. 2017 (CEST)

Der Aufsatz ist sehr juristisch, hat aber enorme Erklär-Bär Qualitäten. --84.147.61.186 10:18, 31. Mär. 2017 (CEST)

aktive Sterbehilfe

der Abschnitt kommt mir ziemlich kurz vor.

Dieses Buch (Diss. 2014) ins Literaturverzeichnis aufnehmen ? Ich bitte um pro & contra --Neun-x (Diskussion) 22:25, 8. Mai 2017 (CEST)

"Euthanasie"

Im Artikel steht "In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen des euphemistischen Gebrauchs dieses Wortes durch die Nationalsozialisten heute für Menschen weitgehend vermieden". Ab wann wurde das Wort "Euthanasie" euphemistisch gebraucht und wo ist der euphemistische Gebrauch durch die Nationalsozialisten (vor 1945) dokumentiert? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 06:48, 9. Jan. 2017 (CET)

Wir haben dazu eigentlich eine guten Artikel: Geschichte der Euthanasie --Brainswiffer (Disk) 07:42, 10. Mär. 2017 (CET)
Das beantwortet allerdings nicht meine eigentliche Frage. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 17:03, 10. Mär. 2017 (CET)
dann verstehe ich deine Frage nicht. Dort steht drin was die Nazis alles mit diesem Label versehen haben und dass man das Wort seitdem in Deutschland vermeidet. Dazu wirst du aber keinen Beschluss oder gar ein Gesetz finden. Das hat sich so entwickelt wie andere sprachvermeidungen der Lingua Tertii Imperii Brainswiffer (Disk) 17:45, 10. Mär. 2017 (CET)
Ich frage auch nicht nach einem Beschluss oder Gesetz, sondern meinte vor allem (schriftliche) Belege für den euphemistischen Gebrauch des Wortes "Euthanasie" durch Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945. Im "guten Artikel" dazu findet sich keine Quellenangabe dazu. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 17:57, 10. Mär. 2017 (CET)
morde aus rassenhygienuschen Gründen Euthanasie = angenehmer Tod zu nennen ist so euphemistisch, dass das sicher kaum jemand nochmal explizit schreiben muss? Brainswiffer (Disk) 13:57, 11. Mär. 2017 (CET)
Ps hier wirst du fündig mit Sicherheit Brainswiffer (Disk) 17:37, 11. Mär. 2017 (CET)
Gefunden habe ich in Deinem Link nur Belege aus der Zeit nach 1945. Welche zwischen 1933 und 1945 genannte Quelle aus dieser Google-Liste soll denn den euphemistischen Gebrauch des Wortes "Euthanasie" belegen? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 18:10, 11. Mär. 2017 (CET)
aber hallo ;-) natürlich nennt man das erst nach 1945 so und kann das auch erst ungestraft so nennen - nichts anderes lese ich in den Artikeln. Es ist eine Bewertung aus heutiger Sicht. Die Nazis selber haben das sicher nicht so genannt und ob man Kritik publizieren konnte? Brainswiffer (Disk) 18:39, 11. Mär. 2017 (CET)
Im Artikel steht aber "In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen des euphemistischen Gebrauchs dieses Wortes durch die Nationalsozialisten heute für Menschen weitgehend vermieden". Wurde der Begriff Euthanasie dann erst nach 1945 durch Nationalsozialisten euphemistisch für "Mord", "Tötung unwerten Lebens" und dergleichen verwendet? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 18:44, 11. Mär. 2017 (CET)
das steht nun wieder prima im geschichtsartikel. Dass die das selber beschönigend Euthanasie genannt haben,was eigentlich Mord war. Die Betroffenen wurden weder gefragt noch konnten sie zustimmen oder ablehnen. Das hat das Wort verbrannt Brainswiffer (Disk) 18:52, 11. Mär. 2017 (CET)
Dass es da steht ist richtig, aber dass es da prima steht nicht, denn es ist keine Quelle angegeben. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 19:13, 11. Mär. 2017 (CET)
dann bau doch eine ein. In den Quellen nach 1945 findest du sowohl dass die nazis das Euthanasie genannt haben, als auch dass das euphemistisch war. Da brauchst du also nicht mal naziliteratur Brainswiffer (Disk) 21:41, 11. Mär. 2017 (CET)
Welche Quelle eignet sich denn da? Und gab es zwischen 1935 nd 1945 keine Belege für diesen Gebrauch des Wortes Euthanasie? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 15:47, 29. Mär. 2017 (CEST)
nun ja, Literatur aus der Nazizeit selbst hier zu zitieren, ist nicht so optimal. Quasi als sekundärquellen gibt es aus der Zeit danach aber genug Literatur, die das Ausmass der Taten und die beschönigende Verwendung von euthanasie dafür belegen. Das suchen (zB Google Books) nehm ich dir aber nicht ab. Brainswiffer (Disk) 18:04, 29. Mär. 2017 (CEST)
Auch nach einer (kleinen) Google-Recherche halte ich es weiterhin für möglich, dass die Benutzung des Wortes "Euthanasie" für die besagten Morde erst nach 1945 in größerem Umfang (durch wen auch immer) erfolgt ist und dass die Nazis (und womöglich auch die Umgangssprache anderer Deutscher) zwischen 1935 und 1945 dafür andere Worte, Redewendungen und dergleichen (darunter auch Euphemismen) gebraucht hatten. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 09:51, 25. Dez. 2017 (CET)
"Kleine Recherche" und "Möglichkeit" reicht nicht :-) Natürlich hat man das nach 1945 erst intensiv aufgearbeitet, vorher mehr oder weniger auch unter dem Tisch gehalten. Google ist da ein schlechter Ratgeber. Schau mal unter Aktion T4, da steht u.a. das Verwenden des Begriffes in der Zeit selber - und selbstverständlich war es ein "beschönigender Euphemismus". Brainswiffer (Disk) 10:11, 25. Dez. 2017 (CET)
Danke, das hilft schon weiter; insbesondere der Begriff "Eu-Aktion", aber ansonsten wird das Wort "Euthanasie" (wie auch "Kindereuthanasie") dort nur von den Verfassern des Artikels (mal in Anführungzeichen, mal nicht) benutzt und kein Zitat aus der Zeit vor 1945 belegt einen Gebrauch des Wortes "Euthanasie" für die „Euthanasie-Morde“. Zudem ist ja ein Wikipedia-Artikel keine Quelle. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 10:30, 25. Dez. 2017 (CET)
Natürlich musst du dazu die "stramme Nazi-Literatur" suchen. Und die ist eben zumindest schwer verfügbar. In Wikipedia-Artikeln sollten aber seinerseits nur bequellte Sachen stehen - eben die, dass das auch zu dieser Zeit benutzt wurde. Brainswiffer (Disk) 10:42, 25. Dez. 2017 (CET)
Man fragt sich nach Durchlesen der Disk, warum die Stichworte T4 und Krankenmorde im Nationalsozialismus im Artikel nicht deutlicher eingebunden sind! Es gibt gute Gründe, warum in Dtl. die Sterbehilfe nicht erlaubt ist und das hat genau mit der Vorgehensweise in der NS-Zeit etwas zu tun. Und dort lässt sich das schöne Stichwort "Slippery slope" ganz gut nachvollziehen: Vom Führererlass über großzügige Auslegung hin zum Massenmord. Der Hirnwischer mag das vielleicht nicht nachvollziehen können, aber so war es. MfG URTh (Diskussion) 20:29, 9. Jul. 2018 (CEST)

Literaturverzeichnis

Könnte folgendes Buch www.amazon.de/Selbstbestimmt-Sterben-Handreichung-rationalen-Suizid/dp/1520488203 in die Literaturliste aufgenommen werden? --Minaribbelchen (Diskussion) 13:59, 25. Aug. 2018 (CEST)

Eher nicht. Schau mal in diese Hinweise. Ich fürchte, dieses selbstverlegte Büchlein gehört nicht zu den wissenschaftlich anerkannten Publikationen. Herzliche Grüße --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 14:07, 25. Aug. 2018 (CEST)

Link wohl nicht mehr aktuell

ist wohl nicht aktiv. --Karl-Hagemann (Diskussion) 20:59, 9. Dez. 2018 (CET)

Suizidmittel

[2] --Edeler von Janzweitdraußen (Diskussion) 14:10, 19. Feb. 2019 (CET)

Sterbehilfe und die Machtfrage

Sterbehilfe findet auch an der Grenze von Machtausübung über das (eigene) Leben statt. Es stellt sich z.B. die Frage, inwieweit z.B. religiösen Gruppen hier Mitsprache eingeräumt werden muss. Es ist die Frage, die im Artikel nicht angesprochen wird, inwieweit das Thema insofern missbrauchsgeneigt ist, als dass sich Vertreter von Glaubensgemeinschaften oder die Institutionen von Glaubensgemeinschaften politische Macht aneignen, für die sie keine rational nachvollziehbare Legitimation besitzen. Ein Mitspracherecht sämtlicher Religionsgemeinschaften hat da zu enden, wo der Personenkreis der Mitglieder verlassen wird. Die Kompetenzüberschreitung vieler Religionsgemeinschaften und die damit verbundene Machtdemonstration sollte in einem Wikipedia-Artikel zu einem moralischen Thema kritisch erwähnt werden.

In der gleichen Weise ist zu hinterfragen, ob auch ein Staat überhaupt das Recht hat, sich in die existenziellste Angelegenheit jedes Menschen einzumischen - z.B. bei der Wahl derjenigen, die ihm oder ihr beim Suizid behilflich ist. Letztlich ist auch dies ein politisches Profilierungsthema und damit zum erheblichen Teil nur Mittel zum Zweck der Machtdemonstration von politischen Gruppen - gegenüber dem betroffenen Menschen: Im Wikipedia-Artikel ist an vielen Stellen eine übergriffige Bevormundung politischer Gruppen gegenüber den Betroffenen zu erkennen. Diese Bevormundung und die damit verbundene Machtdemonstration steht eklatant im Widerspruch zur grundgesetzlichen Souveränität, Selbstbestimmtheit und Menschenwürde und sollte im Artikel diskutiert werden.(nicht signierter Beitrag von 2a02:908:692:fba0:6044:235e:8727:71bc (Diskussion) 15:01, 24. Nov. 2018‎)

Terminologie

  • Schockenhoff zieht statt der missverständlichen Unterscheidung aktiver und passiver Sterbehilfe die Termini "Tötung" und "Sterbenlassen" vor (Eberhard Schockenhoff: Ethik des Lebens. Grundlagen und neue Herausforderungen. Herder, Freiburg (Breisgau) u.a., 2. Auflage, 2013. ISBN 978-3-451-30758-4, S. 545). Ich weiß aber nicht, inwieweit das in der neueren Diskussion generell so ist.
Außerdem ist auch das "Sterbenlassen" ebenfalls missverständlich, da im Falle einer Garantenpflicht, ein Sterbenlassen als Tötung anzusehen ist.
  • Im Artikel wird "aktive Sterbehilfe" mit einer Tötung auf Verlangen gleichgesetzt. Das erscheint mir nicht zwingend. Die Nazi-Euthanasie Behinderter war aktive Sterbehilfe, aber nicht unbedingt getragen von der Intention, einem mutmaßlichem Willen der Behinderten nachzukommen.
  • Die Terminologie ist in diesem Bereich deshalb so wichtig, weil unklare Sprache dazu dient, unsauber zu argumentieren.
--Karl-Hagemann (Diskussion) 21:12, 9. Dez. 2018 (CET)
Da hört sich doch alles auf - die Nazi-Euthanasie war keine aktive Sterbehilfe sondern ein Tötungsverbrechen!--Lutheraner (Diskussion) 11:23, 30. Jul. 2019 (CEST)

wanted: Belege

Im Abschnitt Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid)

steht als siebter Satz (1. Satz im 2. Absatz)

Die Rechtsprechung hat von dieser grundsätzlichen Straflosigkeit allerdings umstrittene Ausnahmen gemacht. So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil die Ansicht vertreten, ein „Tatherrschaftswechsel“ führe zu einer Unterlassensstrafbarkeit des Suizidhelfers, sofern diesem eine Garantenpflicht für die Rechtsgüter des Suizidenten zukommt.
  • Wenn 'Ausnahmen' (im Plural) dastehen soll, dann müssten wir mindestens zwei Ausnahmen nennen.
  • in einem Urteil .. welchem denn ?

Ist BGHSt 32, 367 (374) – Fall Wittig gemeint ?

Der BGH hat am 3. Juli 2019 ganz anders als im Fall Wittig (von 1984) geurteilt: (Az. 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18). Der 5. Strafsenat des BGH bestätigte damit vorherige Urteile des Landgericht Berlin und Landgericht Hamburg.

Wenn Fall Wittig gemeint war, dann ist die zitierte Stelle nicht mehr aktuell und braucht ein Update. --Neun-x (Diskussion) 09:30, 30. Jul. 2019 (CEST)

Neues aus Italien:

Sterbehilfe ist in Italien kein Tabu mehr --62.143.250.155 07:29, 27. Sep. 2019 (CEST)

Musterberufsordnung der Bundesärztekammer

§ 16: Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.

Im Abschnitt Aktive Sterbehilfe sollte man das erwähnen. (Dieser Gastbeitrag zitiert übrigens den Paragraphen) --178.201.81.60 20:19, 1. Okt. 2019 (CEST)

Beitrag über aktive Sterbehilfe in Form von Tötung auf Verlangen.

In Ihrem Eintrag ist geschrieben im US-Bundesstaat Oregon wäre Tötung auf Verlangen erlaubt. Dies ist falsch, erlaubt ist die Beihilfe zum Suizid. K.v.J. Palliativmediziner (nicht signierter Beitrag von 2003:EE:9720:DB35:65D1:FE81:E48C:DE3E (Diskussion) 20:48, 16. Feb. 2020 (CET))

das Parlament Portugals

stimmt heute über Sterbehilfe ab --178.201.80.197 17:16, 20. Feb. 2020 (CET)--178.201.80.197 17:16, 20. Feb. 2020 (CET)

Deutschland nach dem Urteil vom 26.2.2020

Darf ich jetzt auf eigenen Wunsch eine tödliche Dosis von meinem Arzt erhalten? Kann das bitte jemand im Artikel nachtragen? Danke --Markus (Diskussion) 13:02, 27. Feb. 2020 (CET)

In der Tat müsste der Artikel dahingehend nochmals überarbeitet werden, wofür mir leider aktuell die Zeit fehlt. Nach dem Urteil des BVerfG ist § 217 StGB schlicht "weg", sodass wieder die vorige Rechtslage gilt. Dabei muss allerdings auch die neuste Rechtsprechung des BGH beachtet werden. Mir stellt sich die Lage so dar, dass derzeit in der Tat der Arzt eine solche Dosis auf Wunsch des Patienten ausgeben könnte. Er sollte allein darauf achten, die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens sicherzustellen. Neuregelungen seitens des Gesetzgebers sind - so das BVerfG - allerdings in verschiedene Richtungen möglich, orientiert etwa an dem derzeitigen Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch (Rn. 339 ff. des Urteils). Ich werde mir die Aktualisierung mal auf die ToDo setzen. --Rubinsky (Diskussion) 10:57, 1. Mär. 2020 (CET)
Herzlichen Dank. Habe das Urteil mal nach oben geholt und den Rest unter "Geschichte" eingefügt. Letzeres (s. "Garanten") ist aber noch nicht so recht verständlich formuliert. Eigentlich müsste der ganze Artikel übersichtlicher (neu) strukturiert werden. Bin gespannt, was Du daraus machst... Gruss, --Markus (Diskussion) 14:42, 5. Mär. 2020 (CET)
Ebenfalls danke! Bevor zu viele Hoffnungen entstehen, muss ich aber leider darauf hinweisen, dass ToDo erfahrungsgemäß bei mir nicht bedeutet, dass ich wirklich zeitnah dazu komme. Werd es aber versuchen. --Rubinsky (Diskussion) 15:23, 5. Mär. 2020 (CET)

Wurde der Begriff "geschäftsmäßig" umdefiniert?

Zitat: <<2015 trat ein Gesetz in Kraft, das die geschäftsmäßige – die unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht wiederholte Förderung der Selbsttötung – unter Strafe stellte>>

Für mich ist der Wortlaut des Gesetzes (so er denn so ist, und so scheint er immer wieder zitiert worden zu sein) schlicht eine Umdeutung des Begriffs der Geschäftsmäßigkeit!

Habe ich ausführlich auf wiktionary.org in die Diskussionsseite zu "geschäftsmäßig" geschrieben, um heraus zu bekommen, ob es andere genauso oder halt anders sehen, als ich! Bitte hier (konkret) kommentieren falls sinnvoll, oder doch lieber allgemein unter https://de.wiktionary.org/wiki/Diskussion:geschäftlich, danke! --84.44.252.146 18:21, 28. Feb. 2020 (CET)

Es wurde doch nirgends behauptet, daß "geschäftsmäßig" bedeutungsgleich mit "geschäftlich" ist. --Georg Hügler (Diskussion) 18:27, 28. Feb. 2020 (CET)
Das ist per se erstmal nicht von der Hand zu weisen. Aber: "irgendwasmäßig" sollte doch wesensverwandt mit "irgendwas" sein, sonst macht diese Begriffs-Anlehnung doch gar keinen Sinn! Oder, wie schon im Wikionary geschrieben: Der Sinn könnte darin bestehen, eine falsche Suggestion zu bewirken, nämlich dass es hier nur gegen Sterbehilfe gegen Bezahlung, gar mit Gewinnabsicht ginge!
Der Rechtsbegriff der „Geschäftsmäßigkeit“ in Bezug auf den im Jahr 2015 eingeführten und zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB wird hier erklärt. Vieleicht trägt diese Erklärung zum besseren Verständnis bei.--2003:FA:AF0D:D46F:4C8E:7FC7:5F90:2AF3 00:28, 29. Feb. 2020 (CET)
Herzlichen Dank für diesen Link! Aber er entkräftet nicht meinen Standpunkt, dass der Gesetzgeber den Begriff "geschäftsmäßig" verwendet, wo er doch einfach hätte "wiederholt" oder "auf Wiederholung angesetzt" oder so hätte schreiben können! Es heißt im verlinkten Text sogar unumwunden "in Abweichung von der gängigen Auslegung"...! Sowohl der Duden als auch erwähntes Wiktionary definieren den Begriff
1. mit Geld / Gewinn in Verbindung stehend
2. ohne Bezug auf irgendeine Häufigkeit / Regelmäßigkeit
Und immer wieder, wenn ich einzelne Begriffe im Internet suche (div. SE probiert), bekomme ich als erste Einträge etwas bezüglich Suizid! Das ist doch SEHR auffällig, so auch wieder mit "Wiederholungskonzeption". Ich könnte mich jetzt noch länger darüber aufregen, dass ich (s. Dein Link) Kommentare über Kommentare über Gesetztestexte zitiere; warum schreibt man nicht in das Gesetz, was man meint, ohne dass es etliche Leute kommentieren müssen, damit die Absicht verständlich wird? Naja, danke für die Aufmerksamnkeit :)
--84.44.252.146 21:26, 29. Feb. 2020 (CET)
In der Tat sprechen Sie da ein gravierendes Problem an. Der Begriff "geschäftsmäßig" entfernt sich deutlich von der alten juristischen Bedeutung, nach der Geschäftsmäßigkeit definiert wurde als "Absicht, die tatbestandliche Handlung in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wenigstens zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner wirtschaftlichen oder beruflichen Betätigung zu machen" (Reichtsgericht, seit RGSt 61, 52; 72, 315). Man hätte gut auch "dauernd oder wiederholt" schreiben können. Vermutlich wollte der Gesetzgeber sich (salopp gesagt) zu weit aus dem Fenster lehnen und hat daher an die bekannte Begrifflichkeit "geschäftsmäßig" angeknüpft. Man darf in diesem weiten Feld der Strafrechtsgesetzgebung dreierlei nicht vergessen: Erstens: Gesetze macht (manchmal: leider) die Politik. Kompromisse und Verhandlungen führen hier zu Ungenauigkeiten und technisch schlechten Regelungen. Das passiert häufiger. Zweitens: Gerade im Strafrecht ist verfassungsrechtlich (Art. 103 II GG) zwingend, dass sich aus dem Wortlaut des Gesetzes auch für alle Bürger*Innen möglichst genau ergeben muss, welche Handlungen strafbar sind, sodass sie sie vermeiden kann. Drittens: Trotzdem nutzt das Rechtssystem kein normales Deutsch, sondern (wie auch die Medizin etc.) eine Fachsprache, in der technische Begriffe normalsprachlich unerwartete Bedeutungen haben. Das ist schwer vermeidlich. Dann muss der Laie sich ggf. informieren oder beraten lassen, bevor er eine potenziell strafbare Handlung unternimmt. Die Spannung zwischen diesen beiden Polen wird in der Fachwelt immer wieder diskutiert. Dazu können Sie einiges nachlesen, z.B. hier. In juristischen Foren oder andernorts ist diese Diskussion sicher spannend fortzusetzen. Fürs erste ist der mit der gesetzgeberischen Definition vielfach kritisierte Begriff der Geschäftsmäßigkeit nun ohnehin verschwunden. --Rubinsky (Diskussion) 11:09, 1. Mär. 2020 (CET)
Danke für Deinen ausführlichen und auch für den Laien verständlichen Kommentar.--Gruß - Eandré \Diskussion 17:40, 1. Mär. 2020 (CET)

Bitte Löschung begründen

Man kann auf einer Seite, die sich mit dem Thema "Sterbehilfe in Deutschland" und mit der Sterbehilfediskussion in Deutschland befasst nicht folgende Angaben löschen:

  • 1. Website auf die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (die einen maßgeblichen Beitrag für das neue Urteil des BVerfG vom Feb. 2020 geleistet hat)
  • 2. Die Aktion "Ein Recht auf Letzte Hilfe"
  • 3. Die Forsa-Umfragen, in denen die deutsche Bevölkerung zu dem Thema befragt wird
  • 4. Die Expertenmeinungen namhafter Juristen, Mediziner etc., die sich mit dem neuen Gerichtsurteil vom Februar 2020 befassen bzw. dieses erst ermöglichten.

Das sind elementar wichtige Quellen zu dem Thema und es stellt ein großes Defizit dar, wenn diese Angaben auf der WP-Seite fehlen. @Georg Hügler: Bitte begründen, warum dies erfolgte. Vielen Dank --Wickie und Viktoria (Diskussion) 23:04, 8. Mai 2020 (CEST)

Die betreffenden Literaturangaben behandeln Einzelaspekte der Sterbehilfe, hier die Aktive Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen bzw. den Assistierten Suizid. Sie sind zum Teil bereits als Einzelnachweise angegeben und an den jeweiligen Stellen auch sinnvoll, ja gerade unverzichtbar. Da Sterbehilfe jedoch ein viel umfassenderer Begriff ist (siehe Einleitung) brauchen sie nicht nochmals im Literaturverzeichnis aufgeführt werden, zumindest nicht solche, die eine einseitige Position vertreten wie die "Gesellschaft für Humanes Sterben" und andere "Aktionen". Auch die Forsa-Umfragen beziehen sich nicht auf "Sterbehilfe" im Allgemeinen. Vgl. hierzu auch Wikipedia:Literatur#Allgemeines. Wie wäre es mit einer Gliederung des Literaturverzeichnisses, entsprechend den unterschiedlichen Bedeutungen des Wortes "Sterbehilfe", nach Themen? --Georg Hügler (Diskussion) 05:56, 9. Mai 2020 (CEST)
@Georg Hügler: Besten Dank für die schnelle und ausführliche Stellungnahme!
  • 1. Das klingt zunächst einmal alles sehr gut und klug und vernünftig und nachvollziehbar! Leider muss ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass Ihnen die Inhalte, der vier Weblinks, die Sie gelöscht haben, offenbar nicht hinreichend bekannt sind. Ich habe die Quellen noch einmal explizit überprüft: In allen vier Fällen werden nicht nur die Beihilfe zum Suizid, sondern verschiedene Aspekte der Sterbebegleitung, der passiven und aktiven wie auch direkten und indirekten Sterbehilfe diskutiert bzw. darüber aufgeklärt. Sie entsprechen insofern nicht nur dem von Ihnen gewünschten „umfassenden Begriff“ (siehe Einleitung bzw. Kapitel 1), sondern sind darüber hinaus wichtige zivilgesellschaftliche Beiträge zur ethischen Dimension der Sterbehilfe (siehe Kapitel 3). Ich möchte Sie daher höflichst bitten, die Löschung wieder rückgängig zu machen.
  • 2. Was Ihren Vorschlag zur Gliederung zur Literatur betrifft: Ich finde den Umfang in der jetzigen Form noch bewältigbar und kenne auch nicht alle hier gelistete Literatur. Die Publikationen, die mir bekannt sind, nehmen trotz Schwerpunktsetzung doch auf das gesamte Themenspektrum Bezug, wie es diesem komplexen Thema inhärent ist. Insofern stelle ich mir eine Untergliederung schwierig vor, aber Sie können diese ja gern vornehmen, wenn Sie dies möchten.
  • 3. Wenn Sie das Lemma zugunsten seiner Stringenz noch weiterhin überarbeiten/optimieren möchten, kann ich ansonsten nur anregen, die zur Löschung vorgeschlagenen Unterkapitel (= 2.1.2-2.1.8 sowie 3.3.1-3.3.4 sowie 3.4, 3.5) zu löschen, da diese unzureichend mit Einzelverweisen versehen sind. --Wickie und Viktoria (Diskussion) 20:32, 9. Mai 2020 (CEST)
Zur Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. Website der DGHS: Das ist eine mitgliederwerbende tendenzielle Seite mit Ratgebercharakter und wirkt nicht wie eine seriöse Informationsquelle. In die Weblinkliste gehört sie nicht. Zur von der DGHS mitgetragenen Kampagne "Letzte Hilfe": Da gilt eigentlich das Gleiche. Zudem führt die zum Spenden aufrufende Website letztlich werbend zu einem bereits im Literaturverzeichnis aufgeführten Buch. Zur Forsa-Umfrage im Auftrag der DGHS: Diese findet sich ebenfalls auf eine zum Spenden aufrufenden Unterseite der DGHS-Website, ist also werbend und so nicht enzylopädiegeeignet. Die mit akademischen Titeln gewürzten "Expertenmeinungen" (als "Sterbehilfediskussion" ebenfalls auf einer DGHS-Site mit der Möglichkeit 25 Euro zu spenden) sind nicht ausgewogen, sondern ebenfalls tendenziell die Belange der DGHS vertretend. Als Weblinks für den WP-Artikel Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben mögen diese DGHS-Standpunkte geeignet sein, aber hier nicht. --Georg Hügler (Diskussion) 00:20, 10. Mai 2020 (CEST)
Sehr geehrter Georg Hügler, vielen Dank für Ihre zeitige neuerliche Stellungnahme! Ich muss sagen, dass es schon mehr als sehr verwunderlich ist, wenn die bedeutendsten zivilgesellschaftlichen Initiativen wie die DGHS und die Initiative „Letzte Hilfe“, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland mitgetragen wird, u.a. von Medizinern, Philosophen, ehem. Staatsministern, Schauspielern, Schriftstellern und anderen Prominenten, auf einer deutschen Wikipedia-Seite zum Thema „Sterbehilfe“ noch nicht einmal erwähnt werden (an keiner Stelle, auch nicht in den Texten). Wie Ihnen bekannt sein wird, sind das wichtige Initiativen, deren Engagement die Debatten um Sterbehilfe und um die Patientenverfügung im deutschsprachigen Raum seit Langem maßgeblich gestalten. Dass diese Initiativen mit ihren Positionen richtig liegen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Feb. 2020 bestätigt. Dass diese Initiativen der Zivilbevölkerung auf der Basis gemeinnütziger Vereine arbeiten und daher auf ihrer Website um Spenden bitten müssen, ist nur folgerichtig und daher nicht weiter verwunderlich. Deswegen stehen Inhalte, wie die Forsa-Umfragen und Expertentexte trotzdem für sich, sie haben ja mit der Vereinsarbeit als solcher nichts zu tun. Die Tatsache, dass ein WP-Artikel mit der Bezeichnung „Sterbehilfe“ solche wichtigen Teilnehmer der Debatte gar nicht erwähnt, kann ich insofern nur als Zensur werten. Dies bestätigt auch meinen gesamten Eindruck der Seite, die in etlichen Teilen einseitig - und damit parteiisch - ausführlich alte Debatten und religionsethische Inhalte verhandelt, aber die „Gegenseite“ der Debatte nicht weiter und wenn dann so verklausuliert und verknappt zur Darstellung bringt, dass sie nicht weiter verständlich ist. So ist zum Beispiel die bahnbrechende Bedeutung des Urteils des BVerG von 26.02.2020 in dem Artikel überhaupt nicht erkennbar, erst recht nicht für Laien. Vor diesem Hintergrund muss ich wohl auch Ihre offenbar polemisch gemeinten Bearbeitungs- und Diskussionskommentare „Wer fordert hier heraus?, „WP ist kein Ratgeber“ oder die Verunglimpfung renommierter Rechtsgelehrter als „mit akademischen Titeln gewürzte "Expertenmeinungen"“ oder der DGHS-Seite als nicht "seriöse Informationsquelle" verstehen. Sie brauchen keine Angst haben, ich lasse Ihnen und Ihren Mitstreitern „Ihre“ Seite, für mich ist das eine WP-Seite unter Tausenden, ich bin jetzt erstmalig auf sie gestoßen, weil ich im Zuge der Corona-Pandemie meine Patientenverfügung aktualisieren musste und sehr irritiert war, wie offensichtlich einseitig der Artikel in weiten Teilen ist. Sie brauchen mir auch nicht mehr auf diese Ausführungen zu antworten, ich verfolge die Seite nicht und werde sie zukünftig nun auch hoffentlich nicht mehr konsultieren. Ich danke Ihnen, dass Sie immerhin bemüht waren, mit mir zu „diskutieren“. WP-kollegiale Grüße --Wickie und Viktoria (Diskussion) 15:17, 11. Mai 2020 (CEST)

19:51, 9. Aug. 2020‎ Schotterebene Diskussion Beiträge‎ K 128.426 Bytes -9.591‎ Änderungen von N.M.199345 (Diskussion) auf die letzte Version von Crazy1880 zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

Guten Morgen,

Ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle. Könnte ich die Gründe für die Löschung erfahren? (Dieser neuer Tabellenabschnitt: https://imgur.com/a/95geDta) Wenns nur an den Belegen liegt: Nach vier Stunden musste ich aus Zeitgründen aufhören, zwischenspeichern und wollte heute weitermachen, hauptsächlich bei den Belegen aufräumen. Wenns nur daran liegt, kann ich dann irgendwie weiter machen?` Was die Größe der Zelle 3 angeht, die ist natürlich sehr groß. Da jedoch die Vereinigten Staaten im Alphabet als letztes dran kommen macht es die Tabelle ja nicht weniger lesbar, ob nun eine zusätzliche letzte Tabelle dran ist oder nicht hat ja auf die gesamte vorherige Tabelle keine Auswirkungen. Denkbar wäre auch die Spalte 3 um 50% in der Länge zu kürzen indem nur Bundesstaat+Jahr+Beleg(e) angegeben wird. Oder sogar um 80% indem nicht für jeden Bundesstaat eine Spalte gemacht wird, d.h. Bundesstaat1+Jahr+Beleg(e);Bundesstaat2+Jahr+Beleg(e);Bundesstaat3+Jahr+Beleg(e)...Bundesstaat10+Jahr+Beleg(e) Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen =) (nicht signierter Beitrag von N.M.199345 (Diskussion | Beiträge) 07:38, 10. Aug. 2020 (CEST))

Rücksetzung wegen angeblich fehlender unabhängigen Quellen und TF

@Verzettelung: Im Anschnitt „Rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen ab 2020" sind Reaktionen verschiedener Interessengruppen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts aufgeführt. Diese Quellen sind natürlich nicht neutral, weshalb im Text auch immer angegeben ist, von wem die jeweilige Meinung steht. Das ist im alten Teil des Abschnitts so, genau wie im von mir eingefügten Teil. Und wo siehst Du TF? Wo ist überhaupt das Problem? --Erbsenprinz (Diskussion) 08:08, 1. Okt. 2020 (CEST)

Moin Verzettelung, welche Quellen fehlen Dir denn? Die Arbeit von Erbsenprinz halte ich zumindest für eine gute Grundlage.--Stubenviech (Diskussion) 15:59, 1. Okt. 2020 (CEST)
Wenn etwas, wie dargestellt, kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, auch keine politischen Reaktionen bzw. Einflüsse etc. anhand von Sekundärquellen dargestellt werden, ausschließlich mit Primärquellen gearbeitet wird und sogar eigene Erklärungversuche von WP-Autoren zu den Gründen der Nichtwahrnehmung in den Artikel geschrieben werden, dann wäre bitte was davon enzyklopädisch weshalb relevant? --Verzettelung (Diskussion) 10:58, 3. Okt. 2020 (CEST)

2.1.1 Rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen vor 2020

Absatz 5 : Am 22. April 2020 entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein aber, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durch die ärztliche Gewissensentscheidung übertrumpft wird – OLG SH, Urteil vom 22. April 2020 – 4 U 114/17. Das angeführte Urteil hat nichts mit dem Thema "Sterbehilfe" zu tun, sondern behandelt die Rechtmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen im Rahmen stationärer Psychotherapie.--SilentCityBoy (Diskussion) 23:05, 1. Dez. 2020 (CET)

Insofern entfernt. --Georg Hügler (Diskussion) 06:23, 2. Dez. 2020 (CET)

Österreich - Gericht kippt Verbot

Ab 1.1.2022 ist Sterbehilfe auch in Österreich erlaubt, der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot als verfssungswidrig eingestuft, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 22:43, 11. Dez. 2020 (CET)

Sterbehilfe und eingespert sein bis zum Tod

Ich bin ein Mann und seit meinem neunten (9.) Lebensjahr durch eine schwere Erkrankung und einem schlechten Elternhaus nur in Einrichtungen groß geworden. Ich habe nie etwas gelernt und bin schon 57. Jahre alt und davon am 15.09.2020 48 Jahre eingesperrt. Ich werde auch nicht heraus gelassen oder gelockert und würde gerne sterben, aber ich darf nicht und das finde ich ungerecht. (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.26 (Diskussion) 16:23, 11. Sep. 2020 (CEST))

r --212.87.155.20 10:47, 24. Apr. 2023 (CEST)

Österreich gelb in png-Datei!

In der Datei "Euthanasia in Europe.png" muss Österreich gelb eingefärbt sein, da seit 1.1.2021 assistierter Suizid lt. VfGH erlaubt ist. LG --Rante (Diskussion) 13:27, 18. Feb. 2021 (CET)