Diskussion:Rasseliste

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:E7:7F1B:6301:B907:6DD6:E3BC:5412 in Abschnitt Studie der FU Berlin
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Studie der FU Berlin

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Die Tabellen zur Studie können so nicht stehenbleiben. Wie das hier dargestellt wird ist ein wunderschönes Beispiel für eine selektive Auswahl von Daten dahingehend, dass sie das zeigen, was der Autor zeigen will - im konkreten Fall wohl, dass die Rasselisten Unsinn sind, weil der Bullterrier (der quasi immer draufsteht und dessen Import verboten ist), verhältnismäßig ungefährlich erscheint. Bei den Hunden die nicht auf der Rasseliste stehen wurde daher auch immer schön derjenige mit den meisten Vorfällen mit hereingenommen (auch wenn er wie der Sibirian Husky recht selten war), bei denen die auf der Rasseliste stehen hingegen nicht.

Übrigens stört mich an der Studie etwas: Die Daten sind nur für ein Jahr vorhanden. Da geht es mir noch nicht einmal um die Signifikanz der Ergebnisse (dazu komme ich gleich), sondern mehr darum, ob dieses eine Jahr repräsentativ ist. Wenn das ganze über 5 Jahre ausgewertet worden wäre, dann hätte man einen besseren Eindruck, wie stark die Werte von Jahr zu Jahr schwanken. Insbesondere bei Hunderassen, die extrem selten vorkommen - wie beispielsweise dem Mastino Neapolitano. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann sind das in absoluten Zahlen gerade mal zwei Vorfälle. Jetzt nur mal angenommen das war zwei Mal derselbe Hund... und der war noch alt oder krank und aus diesem Grund etwas bissiger... was sagt das dann aus? Bei dem ist übrigens auch noch die Hochrechnung der Hunde auf die Gesamtpopulation problematisch.

Und dann wäre noch die Signifikanz der Ergebnisse... die ist ja für Berlin noch in Ordnung, für Brandenburg ist sie dagegen eine Katastrophe. Vor allem sind in Brandenburg auch noch alle aufgeführten Hunderassen bis auf den Bullterrier auffälliger als der Durchschnitt. Und die geringere Auffälligkeit des Bullterriers ist nicht signifikant. Welche Schlüsse soll man daraus noch ziehen können?

Die Studie ist ja wirklich interessant, aber in der momentanen Form noch mit gewaltigen Unsicherheiten behaftet. Vor allem erwecken die aufgeführten Tabellen einen Eindruck über die Auffälligkeit verschiedener Hunderassen, der statistisch aber nicht sauber abgesichert ist - siehe die Tabellen 18 und 19 in der Studie.

Ich würde daher vorschlagen, die Tabellen auf die Hunderassen zu beschränken, bei denen die Ergebnisse signifikant vom Durchschnitt aller Rassen abgewichen sind und dann das Verhältnis zum Durchschnitt anzugeben. Letztendlich gibt das immer noch dasselbe Bild. --Jogy sprich mit mir 02:36, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Diesen Vorschlag finde ich grundsätzlich sehr diskussionswürdig. Stell doch mal die Tabellen hier rein, wie sie Dir vorschweben. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 03:04, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Mache ich, muss nur noch meine Diss Korrekturlesen, das geht grade vor... vielleicht kann ich es am Wochenende noch dazwischenschieben.
Mir ist übrigens noch etwas aufgefallen: zum Zeitpunkt der Studie waren in beiden Bundesländern die Rasselisten bereits in Kraft, so dass den Besitzern von Hunden dieser Rassen gewissen Auflagen gemacht wurden. Hier könnte man nun durchaus argumentieren, dass es nicht weiter verwunderlich ist, dass diese Rassen eher unauffällig sind, denn die auffälligen Hunde wurden entweder durch Wesenstests ausgesiebt bzw. die durch sie ausgehenden Gefahren durch die Auflagen für den Halter verringert. Darauf gehen die Autoren aber nicht ein, zumindest ist mir beim schnellen Durchlesen nichts aufgefallen (und sowas gehört in jedem Fall in die Diskussion).
Übrigens ist auch die Argumentation der Autoren auf Seite 19 unten bzw. Seite 20 oben recht zweifelhaft. Dort wird plötzlich mit den absoluten Zahlen argumentiert, wonach es viel mehr auffällige Schäferhunde gibt als bspw. Pitbulls. Das ist zwar sachlich vollkommen korrekt, andererseits aber komplett am Thema vorbei. Die ganzen Regelungen begreifen sich schließlich nicht als Instrument der Reduzierung der Hundepopulation (dann müsste man nicht einzelne Rassen verbieten, sondern den Haltern von Hunden dieser Rassen die weitere Hundehaltung), sondern als Steuerungsinstrument bei der Rassewahl. Um bei gleichbleibender Hundpopulation (was in erster Näherung stimmen dürfte) die Anzahl der Vorfälle zu verringern, ist es völlig nebensächlich, welche Hunderasse absolut die meisten Vorfälle verursacht, sondern es müssen die Rassen verboten bzw. in der Haltung eingeschränkt werden, die relativ zu Ihrer Anzahl mehr Vorfälle verursachen als der Durchschnitt aller Hunde. Das ist ganz einfache Mathematik und ich traue den Autoren durchaus zu, dass sie eine solche Rechnung begreifen. Dass sie dieses Argument dennoch bringen deutet eine gewisse Voreingenommenheit bei der Interpretation der Daten zumindest an.
Echt schade... die Daten sind wirklich interessant, aber solche handwerklichen Schwächen machen die Arbeit angreifbar. --Jogy sprich mit mir 03:20, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Deine Kritik an der Studie ist interessant und kann dazu dienen zu überlegen, was von der Studie wir hier wie verwerten. Eigene Konsequenzen und Auswertungen der Daten dagegen sollten wir dagegen nicht in den Artikel bringen. Wenn Du zu dem Schluss kommst, die Studie ist falsch wiedergegeben, streich die Stellen oder arbeite sie um. Wenn Du meinst, die Studie ist generell nicht gut verwendbar, (zu dem Schluss komme ich, wenn ich Deine Kritik lese) wirf sie raus. Viele Grüße und viel Erfolg für Deine Diss. Anka Wau! 22:13, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

In dem Wikipedia-Artikel fehlen bisher relevante Daten zu den als gefährlich geltenden Hunden. Wie wäre es mit einer tabellarischen Übersicht, darüber, a), welche Hunde (auch normale Hunde) einem Menschen bis zum Hals springen können, bzw. wie hoch die Hunde springen können, b) wieviel Kraft bzw. Energie die Hunde, wenn sie einen Menschen anspringen und umwerfen wollen, in den Sprung setzen können bzw. gegen den Körper des Menschen abgeben können, und c) mit wieviel Kraft bzw. Energie die jeweiligen Hunde zubeißen können, also ob sie Knochen brechen oder Menschen bzw. Arme oder Beine oder Hälse oder Gesichter zerfleischen können. Zwar haben die als gefährlich geltenden Hunde vermutlich insoweit jeweils ein größeres Gefahrenpotential als normale Hunde, aber statt bloßer Vermutungen sollten man besser konkrete Daten messen und angeben. Im Hinblick auf die Gefährlichkeit von Hunden ist es ja nicht nur interessant welche Hunde wie oft Menschen angreifen, sondern auch welches Gefahrenpotential sie dabei haben. Zum Beispiel gelten Dackel zwar als überdurchschnittlich agressiv, aber sie können einen gesunden erwachsenen Menschen normalerweise weder töten noch schwer verletzen, weshalb Dackelangriffe wohl nur selten der Polizei gemeldet werden. Schäferhunde sind zwar durchschnittlich wohl weniger agressiv als Dackel, verfügen aufgrund ihrer Konstitution jedoch über ein größeres Schädigungspotential als Dackel. Ein noch größeres Schädigungspotential weisen wohl Rottweiler auf. Aber um das alles genau einzuordnen bracht man konkrete Messungen und Zahlen.--2003:E7:7F1B:6301:B907:6DD6:E3BC:5412 03:53, 15. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Bayern Nr. 3

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Wo ist Kategorie 3 der Bayern? --Chricho ¹ 23:46, 3. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich kenne die entsprechenden Verordnungen nicht. Privat-TF: Kategorie 3 sind vermutlich alle anderen Hunde, die weder unter Kat 1 noch unter Kat 2 fallen. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 00:00, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Beziehst Du Dich auf § 1 (3)? Diese Einordnung ist nicht rassespezifisch, also gerade KEINE Einordnung im Sinne einer Rasseliste. Sie findet sich auch in anderen Bundesländern. Anka Wau! 22:02, 5. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich beziehe mich auf Rasseliste#Bayern, wo von drei Kategorien die Rede ist aber nur zwei stehen… --Chricho ¹ 11:24, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Danke, habe ich korrigiert. Anka Wau! 12:28, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Alano in Nordrhein-Westfalen

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Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist es schon richtig verlinkt! Zum Alano Español !--Nobodystranger (Diskussion) 03:18, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, war auch dort falsch. Siehe Alano. Anka Wau! 18:56, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Rottweiler in Nordrhein-Westfalen

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Rasseliste: Betrifft Rasseliste mit den Ziffern 1, 2 und X:

Bei Nordrhein-Westfalen ist der Rottweiler aufgeführt. Dieser steht aber nicht (!) im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002. Demnach müsste er dort gestrichen werden.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht nur ein Landeshundegesetz, sondern zudem auch auch eine Landeshundeverordnung besitzt (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde). Dort heißt es in § 4 in Verbindung mit Anlage 2, dass man auch für einen Rottweiler eine Erlaubnis zur Haltung benötigt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Besitzer Sachkundig ist und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt.

Insofern wäre es also in Ordnung, dass der Rottweiler auch in der "Rasseliste" aufgeführt wird. In diesem Fall müsste dann aber auch der DOBERMANN (!) genannt werden, denn dieser ist dort auch erwähnt.

Folgt man also dem LandeshundeGESETZ NRW, dann muss der Rottweiler aus der Liste gestrichen werden. Folgt man auch der LandeshundeVERORDNUNG, dann muss auch der Dobermann der Liste zugefügt werden.

Wer kann sich der Sache annehmen und die Liste entsprechend richtig stellen? --95.89.84.93 14:46, 14. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Da das Landeshundegesetz die Landeshundeverordnung ersetzt, gibt es keinen Grund, sich bei der Darstellung aktueller Sachverhalte auf letztere, die außer Kraft ist, zu beziehen. In § 10 des Hundegesetzes ist sehr wohl der Rottweiler, nicht aber der Dobermann aufgeführt. Danke trotzdem für die Wortmeldung und das aufmerksame Lesen. Ich hoffe, die Unklarheiten sind beseitigt. Anka Wau! 20:10, 14. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Rasseliste Thüringen

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Thüringen hat seit gestern ein neues Gesetz, siehe Bericht. Der Entwurf steht dort, er wurde aber noch geändert. Wird sicher noch ein paar Tage dauern bis alles online ist. Anka Wau! 21:39, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Im Entwurf steht nichts drin! lediglich der Hinweis das dier Einfuhr nach Deutschland! verboten ist: ....Hunderassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrierund Bullterrier) ins Inland verboten Grüße aus der Eifel Caronna 21:47, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Im Entwurf § 2 Absatz 2, Satz 1 wird der gefährliche Hund über eine Rasseliste definiert. Anka Wau! 21:53, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
hatte ich übersehen, sorry... Grüße aus der Eifel Caronna 09:33, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Update: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Vom 22. Juni 2011 Anka Wau! 20:38, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Datensammlung Schweiz

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Es wird Zeit, in diesem Artikel auch mal die Situation in der Schweiz einigermassen aktuell darzustellen. Dazu bietet sich neben dem Bundesgesetz (Kurs für Hundehalter, Kennzeichnungspflicht) eine Auflistung nach Kantonen an. --Cú Faoil RM-RH 19:21, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

...und wenn ich diese Seite vorher gekannt hätte...

Relevante Entscheide des Bundesgerichts

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  • BGE 132 I 7: Rasseliste Basel-Landschaft mit Haltebewilligung ist zulässig. (17. November 2005)
  • BGE 133 I 145: Genfer Maulkorbpflicht für alle Rassen ist unverhältnismässig und daher aus dem Gesetz zu streichen. (17. April 2007)
  • BGE 133 I 172: Die Übergangsbestimmungen zum Genfer Halteverbot für bestimmte Rassen sind zulässig und verstossen weder gegen Art. 36 Bundesverfassung (Verhältnismässigkeitsgebot bei Einschränkung von Grundrechten) noch gegen das geltende Tierschutzgesetz. (27. Februar 2007)
  • BGE 133 I 249: Walliser Halteverbot für bestimmte Rassen ist zulässig, es gibt kein durch die Verfassung garantiertes Recht auf die Haltung einer bestimmten Rasse. (27. April 2007)
  • BGE 136 I 1: Zürcher Halteverbot für bestimmte Rassen ist zulässig, Kantonale Unterschiede verletzen den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht. (13. Januar 2010)

Einführung einer Rasseliste für 2012 geplant (Pitbull, Amstaff, Bullterrier)[1], Ausnahmebewilligung durch Wesenstest vermutlich möglich.

Beide Appenzell

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Keine Rasseliste. [2]

Basel-Landschaft

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Rasseliste existiert (1. Juli 2003); Haltungsbewilligung kann durch einen Wesenstest erworben werden: [3]

Rassen: Bullterrier; Staffordshire Bull Terrier; American Staffordshire Terrier; American Pit Bull Terrier; Rottweiler; Dobermann; Dogo Argentino; Fila Brasileiro; Kreuzungen dieser Rassen sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind.

Basel-Stadt

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Inkrafttreten: 1. Juli 2007 [4]

Rasseliste existiert; Haltungsbewilligung muss vor der Anschaffung erworben werden. [5] Voraussetzungen für die Bewilligung sind Mindestalter 18 Jahre, ein ungetrübter Leumund, grundlegende kynologische Kenntnisse, die Hunde müssen aus tierschutzkonformen Zuchten stammen. Der Besuch von Welpenspielstunden und/oder eines Erziehungskurses ist obligatorisch. Bewilligungspflichtige Hunde als Ersthunde werden nicht bewilligt.

Rassen: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbullterrier, Bullterrier (inkl. Miniatur Bullterrier), Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen Rassen

Keine Rasseliste. [6]

Fribourg

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Inkrafttreten: 2. November 2006 [7]

  • Zucht- und Halteverbot: Typ Pitbull, Kreuzungen davon sowie Kreuzungen bewilligungspflichtiger Hunde. Ausnahmen vom Halteverbot auf Antrag bei Wohnsitzwechsel nach FR.[8]
  • Bewilligungspflichtige Rassen (mit FCI-Stammbaum) [9]: American Staffordshire Terrier; Boerbull (Boerboel); Bullterrier; Cane Corso Italiano; Dobermann; Dogo Argentino (Argentinische Dogge); Dogo Canario (Kanarische Dogge); Fila Brasileiro; Mastiff; Mastin espanol (Spanischer Mastiff); Mastino Napoletano; Rottweiler; Staffordshire Bullterrier; Tosa.

Inkrafttreten: 24. Februar 2008, erweitert am 22. September 2008 (Bordeauxdogge, Bullmastiff, Thai Ridgeback) [10]

Rasseliste existiert. [11]. Es besteht ein Unterschied zwischen potentiell gefährlichen Hunden und gefährlichen Hunden. [12]

  • Potentiell gefährlich: Amstaff, Boerboel, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Pitbull, Presa Canario, Rottweiler, Thai Ridgeback, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.
  • Gefährlich: Alle Hunde, die eine Bissverletzung verursacht haben sowie ausgebildete Schutzhunde. Ausnahmen sind Polizei, Zoll, Armee und private Sicherheitskräfte, die eine polizeiliche Prüfung bestanden haben. [13]

Für potentiell gefährliche und gefährliche Hunde besteht im öffentlichen Raum Maulkorbpflicht. Die Haltung potentiell gefährlicher Hunde ist bewilligungspflichtig; illegal gehaltene solche Hunde werden beschlagnahmt. Zucht und Import sind verboten, es besteht Kastrationspflicht für bestehende Hunde (ergo wohl kein Neuerwerb möglich, also gehört ein X in die Tabelle; siehe auch Genfer Hundegesetz, Art. 23). [14]

Keine Rasseliste [15]

Es bestehen offenbar Pläne für eine Rasseliste: Gesetzesentwurf, Art. 27

Graubünden

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Keine Rasseliste [16]

Keine Rasseliste [17]

Keine Rasseliste [18]

Neuchâtel

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Keine Rasseliste [19]

Schaffhausen

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Inkrafttreten: zuerst am 1. April 2009 (Amstaff, Bull, Staff, Pit), restliche Rassen auf den 1. Oktober 2009 [20]

Bewilligungspfilcht vor der Anschaffung für bestimmte Rassen. Voraussetzungen sind Mindestalter 18, Nachweis kynologischer Fachkenntnisse, keine Vorstrafen wegen Gewalt- oder Betäubungsmitteldelikten, Nachweis der Haftpflichtversicherung. [21]

  • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Tosa

Solothurn

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Inkrafttreten: 1. August 2007 [22]

Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen via Erziehungskurs und Wesenstest. Anschaffung solcher Hunde darf nur von einer "einwandfreien anerkannten Zucht" geschehen.[23]

  • Rassen: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro sowie deren Kreuzungen

St. Gallen

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Keine Rasseliste. [24]

Inkrafttreten: 1. Januar 2008

Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen muss vor der Anschaffung eingeholt werden (auch für Personen, die sich mit ihrem Hund lediglich im Thurgau in der Öffentlichkeit aufhalten wollen, ohne dort ihren Wohnsitz zu haben). Für die Bewilligung benötigt werden: Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug, Nachweispapiere über die Herkunft des Hundes (Stammbaum oder anderer Nachweis des Züchters oder Verkäufers), Nachweispapiere über Kenntnisse im Hundewesen (Kursbestätigungen etc.) und eine Haftpflichtversicherungspolice.[25][26]

  • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napolitano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa, Hunde des Typs Pitbull.

Der Thurgau führt Kreuzungen mit Listenhundbeteiligung ebenfalls als Listenhunde, siehe Thurgauer Hundeverordnung, § 7b.

Inkrafttreten: 1. April 2009

Rasseliste mit bewilligungspflichtigen Hunden. Die Bewilligung muss vor der Anschaffung eingeholt werden. Benötigt werden ein Strafregisterauszug sowie der Nachweis kynologischer Fachkenntnisse. Ausnahmen bestehen für Polizei, Zoll, Armee, Blindenhunde, anerkannte Tierheime sowie die vorübergehende Haltung eines solche Hundes durch Dritte.[27]

  • Bullartige Terrier: American Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier
  • Molosser: Deutsche Dogge, American Bulldog, Bullmastiff, Cane Corso, Anatolischer Hirtenhund, Zentralasiatischer Owtscharka, Sarplaninac, Kaukasischer Owtscharka, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Braslieiro, Mastiff, Tibetischer Mastiff, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu
  • Schäferhunde: Deutscher Schäferhund, Belgische Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfhund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Tatra-Schäferhund, Südrussischer Owtscharka
  • Andere: Dobermann

Auch das Tessin listet Kreuzungen ("incroci") aus Listenhunden, siehe Tessiner Hundeverordnung, Art. 11.

Urkantone (UR, SZ, OW, NW)

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Keine Rasselisten. [29]

Inkrafttreten: 1. Januar 2008

Es existiert eine List mit potentiell gefährlichen Hunden. Die Haltebewilligung muss vor dem Erwerb eingeholt werden. Bedingungen sind Volljährigkeit, keine Vorstrafen, Haftpflichtversicherung, keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, keine Verdachtsmomente auf eine unzulässige Verwendung des Hundes, Nachweis von kynologischer Erfahrung. Der Hund darf nur von einer anerkannten Zucht bezogen werden und muss nach der Anschaffung einen Wesenstest absolvieren. [30]

Rassen: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler sowie deren Kreuzungen.

Inkrafttreten: 1. Januar 2006

Der Kanton Wallis verbietet Haltung, Zucht und Import von 12 Hunderassen. Eine Bewilligung ist für bereits bei der Einführung des Gesetzes im Kanton gehaltene Hunde mittels Wesenstest möglich, neue Bewilligungen werden nicht erteilt.[31][32]

Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull-Terrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa, Rottweiler, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastín Español.[33]

Keine Rasseliste. [34]

Inkrafttreten: 1. Januar 2010

Drei Kategorien: Rassetypliste I (Hunde über 45 cm Stockmass und/oder über 16 kg), Rassetypliste II (gefährliche Hunde), kleinwüchsige Hunde. [35] Für Hunde vom Rassetyp I galten vor der Einführung des Bundesgesetzes bereits kantonale Vorschriften zu Sachkundenachweis und Wesenstest, die durch das Bundesgesetz redundant geworden sind. Die Haltung von Hunden vom Rassetyp II ist bewilligungspflichtig; Zucht, Import und Neuerwerb sind verboten.[36][37] Für die Bewilligung erforderlich ist ein Strafregisterauszug, eine Wohnsitzbestätigung, Nachweis der Sachkunde sowie eine Haftpflichtversicherung. [38]

  • Hunde vom Typ II: American Staffordshire Terrier, Bullterrier (ohne Miniaturbullterrier), Pit Bull Terrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier; inkl. Mischlinge mit min. 10% Blutanteil dieser Rassen (§5 Zürcher Hundeverordnung)

Zuchtverbote

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Unsere Tabellen sollten die Zuchtverbote deutlich machen. Mein Vorschlag: Z für Zuchtverbot, Kr für Zuchtverbot einschließlich der Zucht mit Kreuzungen dieser Rassen. Hab nur keine Zeit, das im Moment zu leisten. Anka Wau! 09:34, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Miniatur Bullterrier

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Der mini steht nur auf einer Kantonsliste, und dabei soll es bis zu gegenteiligen Meldungen auch bleiben. Das er seit fast einem halben Jahr eine eigene Rasse repräsentiert wäre das bestimmt schon in die Listen eingeflossen. Grüße aus der Eifel Caronna 11:19, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Wie schon auf meiner Disk: Fest steht, dass von den Kantonen, die den Bullterrier auf der Liste haben, nur BS und ZH explizit zwischen Bullterrier und Miniature Bullterrier unterscheiden. Was die FCI bestimmt, ist der Gesetzgebung grundsätzlich erst einmal wurst: Sie ist ein privater Verein ohne die geringste gesetzgebende Kompetenz, was sich ja auch in den diversen nicht-FCI-Rassen auf der Liste äussert (Pitbull, Am Bulldog, Boerboel etc.). Solange also mindestens ein Kanton das Bedürfnis verspürt, seine Verordnung in der Hinsicht zu präzisieren, bleiben wir vorsichtshalber beim "Fraglich". Ich habe keine Lust darauf, Miniature Bullterrierhalter per Wikipedia ins Wallis zu schicken, damit sie sich dort möglicherweise einer Straftat schuldig machen. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 15:19, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten
ich bin da anderer Ansicht! Ich denke auch aus rechtlicher hinsicht ist der Mini "sicher" seit er eine andere Rasse ist. Die Länder halten sich sehr wohl (auch) an die FCI Rassebeschreibungen, wenns geht. Wir amchen So den Unsinn der Listenhundegesetzgebung noch schlimmer. Ich kehr mal deie These um: Ich habe keine Lust das Besitzer von Minis z.B. im Wallies bestraft werden nur weils in Wikipedia steht Grüße aus der Eifel Caronna 19:02, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Der Bullterrier hat keine Größenbeschränkung. Ein Mini passt also auch in den Rassestandard des Bullterriers, denn die Größe ist die einzige Unterscheidung. Ich wäre da auch sehr, sehr vorsichtig. Wenn alle Bullterrier auf der Liste stehen, dann so lange auch die kleinen, bis es ausdrücklich andere Entscheidungen gibt. Wir könnten das ? ja ändern in ein (* und dafür als Erklärung schreiben, dass der Minibulli nicht ausdrücklich erwähnt wird. Anka Wau! 01:01, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten
der Mini ist aber ene Eigene Rasse, der Bulli auch! Es könnte also eindeutig nachgewiesen werden das der Mini einer eigenen Rasse angehört, halt wenn die Papiere da sind. Probleme könnte es mit "alten" Papieren geben. der Mini hat eine klare Größenangabe. Grüße aus der Eifel Caronna 09:39, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Du gehst offenbar nach wie vor davon aus, dass Entscheidungen der FCI für die Gesetzgebung verbindlich sein sollen. Wenn das so wäre, wären keine nicht-FCI-Rassen auf irgend einer Liste, und kein Kanton fände es notwendig, explizit den Miniatur Bullterrier vom Bullterrier abzugrenzen. In Zürich und Basel-Stadt ist die Situation sonnenklar, in allen anderen Kantonen mit Bullterrier = Listenhund eben nicht. Die FCI ist ein privater Verein in Belgien. Nimm ihn nicht wichtiger, als er ist. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 12:06, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten
die Länder haben aber keine eigene Rassebeschreibung - sie haben sich an der FCI orientiert - nun wir der Spieß umgedreht, ein anderer, neuer Rassestandard ist entstanden. Da die ganze Sache noch sehr neu ist wird wohl einiges auf die Gerichte zukommen. Grüße aus der Eifel Caronna 15:43, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten

linksrückCaronna, hast Du bitte irgendeinen Beleg dafür, dass für die Erstellung der Rasselisten in der Schweiz die FCI-Standards herangezogen wurden. Wenn nicht, spielt das hier nicht die geringste Rolle. Es gibt eine Rasse Bullterrier auf den Rasselisten. Diese wurden erstellt, als es selbst bei der FCI noch keinen Minibulli gab. Der Bullterrier-Rassestandard der FCI umfasst alle Bullterrier vom allerkleinsten bis zum allergrößten, es gibt keine Begrenzung nach unten. Woher nimmst Du nun die Sicherheit, dass ein Miniturbullterrier nicht zu den Listenhunden gehört? Alles, was wir sagen können, ist, ob zum Minibulli eine Aussage getroffen ist oder nicht, alles andere ist wilde Spekulation. Anka Wau! 15:51, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hast du den Beleg dafür das die nicht hinzugezugen wurden? Immerhin haben sie sich an (fast) den FCI Beschreibungen orientiert. Wie legen denn die Behörden fest ob es di oder die RAsse ist? Du hast natürlich Recht was dem Bullterrier Betrifft - keine größenangaben. Aber nun gibt es ein Rasse, den Mini, der eine eigene RAsse ist: was ist nun wenn du Papiere hast wo "mini" draufsteht? klar, wenn da 2 Hunde sind, gleich groß, gleichhes Aussehen: der eine könnte laut Papiere in Bullterrier sein, ein kleiner, der andere laut Papieren ein Mini, vielleicht etwas größer? Grüße aus der Eifel Caronna 17:06, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten
auf jeden Fall: so ist besser Grüße aus der Eifel Caronna 17:07, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Befürworter

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habt ihr euch mal die Quellen etc angesehen? Die Welt halte ich nicht so besonders seriös in dieser Beziehung, weil sie die gesetzgebung isn Sachen "Kampfhunde" mit vorangetrieben hat. ob die Aussage über den Kinderschutzbund stimmt oder ob das nur die Meinung eines einzelnen ist ist auch nicht klar 8auf deren Hompage steht nicts). Zumindest die Kinderhilfe sollte raus, die Firma ist mir was zu dubios: werft mal einen Blick auf deren Webpage unter Geschichte, es Scheinen (auch)kommerzielle Interessen vorhanden zu sein. Grüße aus der Eifel Caronna 16:43, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Nein, ich stelle Quellen grundsätzlich blind rein, Die Welt bzw. die Seite der Kinderhilfe sind zur Darstellung der Standpunkte natürlich unseriös. Schau Du doch mal, ob Du Belege dieses Niveaus für die Gegner finden kannst, die ich mangels solcher im Quelltext versteckt habe. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:45, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten
eigentlich fehlt bei den Gegnern Feddersen und co Grüße aus der Eifel Caronna 10:02, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
OK. Für die und andere akademische Kynologen Quellen aufzutreiben, dürfte ja nicht besonders schwer sein. Wo steht das denn so? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:34, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Praktische Folgen

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Ich habe einen entsprechenden Abschnitt gelöscht, da er unbelegt war und so sicher nicht stimmt. Dennoch haben die Vorschriften ja mit Sicherheit auch für Hundehalter, die nicht im jeweiligen Bundesland leben, insofern Konsequenzen, als sie sicher im Zweifel nachweisen müssen, dass sie hier nicht betroffen sind. Kann man das einfach in den Artikel aufnehmen? Ist es so wie so Ratgeber? Wo gibt es Belege dafür? Wer hat dazu eine Meinung oder/und gute Idee? Anka Wau! 14:58, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Einzelne Bundesländer

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Finde ich jetzt eher zu ausführlich dargestellt; wenn wir A und CH ähnlich detailliert darstellen, wir der Artikel IMO zu lang. Meinungen? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 22:34, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Hm. Wie NRW alle auslagern? Vermeidet auch Redundanzen zu Hundegesetze. Anka Wau! 00:26, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Fände ich keine schlechte Idee, ja. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 01:26, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hätt ich das bloß nicht vorgeschlagen. Das ist ne heiden Arbeit. Ich zumindest stelle an einen Artikel über ein Gesetz höhere Anforderungen als an eine kurze Erläuterung, die sich noch dazu auf einen Teilaspekt (nämlich Rasseliste) bezieht. Ich nehm demnächst noch Thüringen raus, das hatte ich ja auch eingefügt. Der Rest muss wohl auf weitere Überarbeitungen warten. Anka Wau! 12:31, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Abgrenzung

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Rasselisten gibt es – prinzipiell unabhängig von den Rasselisten der Länder – auch in Hundesteuersatzungen. (Vgl. auch Hundesteuer.) Sollten die hier erwähnt werden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, wie grenzen wir das genau ab? Rasselisten, die es jenseits der öffentlichen Gesetzgebung und Verwaltung gibt, würde ich hier nicht aufnehmen wollen (Fluggesellschaften und Versicherungen z. B.) Anka Wau! 13:14, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Abstufungen in BW

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Anka hat gerade eine Änderung von OmaSu revertiert. Das habe ich erst bemerkt, als ich die Änderung bereits gesichtet hatte, ich habe nämlich vorher noch schnell die BW-Verordnung rausgesucht und nachgelesen. Danach hielt ich die Änderung für sachlich richtig. BW hat nämlich zwei Kategorien von gefährlichen Hunden; bei uns in der Tabelle sind aber alle Rassen als "Kategorie 2" gelistet. Aus den Erläuterungen unterhalb der Tabelle ergibt sich, dass eine "Kategorie 1" im Sinne der Wikipedia-Tabelle nur für eine unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit vergeben wird. Die in BW vorgenommenen Differenzierung fällt damit unter den Tisch. Es sollte m.E. aber zum Ausdruck kommen, dass es dort Hunde gibt, die allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten, und andere, die einer bestimmten Rasse zugehören und zusätzlich aufgefallen sein müssen. --Snevern 21:13, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Wir können meiner Meinung nach nicht mehr tun als einen groben Überblick schaffen. So sind auch die Bezeichnungen der Rassen nicht einheitlich. Wenn Du freilich eine Idee hast, wie man diese Besonderheit in die Tabelle bekommt, nur zu. Andernfalls kann das natürlich auch im Text ergänzt werden. Anka Wau! 21:20, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Eine weitere Option (siehe #Einzelne Bundesländer ist natürlich ein eigener Artikel dazu. Da ist dann Platz, alles ordentlich darzustellen. Anka Wau! 21:58, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Liste

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In dem Artikel steht: Die folgende Tabelle zeigt, welche Hunderassen in welchen Bundesländern Deutschlands als gefährlich gelten. Das stimmt nicht! Ich habe keine Ahnung davon und die Liste genau falsch herum interpretiert. (Glaube ich) Was Bedeutet nun die Farbe grün in der Liste (gefährlich oder nicht gefährlich). Kann das bitte mal jemand ergänzen, der das versteht? THX 77.13.148.77 20:50, 26. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Grün heißt, dass die Rasse in der Liste nicht aufgeführt wird. Das bedeutet natürlich nicht, dass alle Hunde dieser Rasse von vornherein ungefährlich sind. Jeder Hund ist ein Lebewesen, das auf Bedrohungen reagiert und daher auch gefährlich sein kann. Anka Wau! 20:55, 26. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Rasseliste Berlin

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Hallo!

Eine Frage: In dem Artikel in Wikipedia heisst es, dass der Stafford Terrier in Berlin nicht mehr auf der List stehe. Ich finde aber im Internet nur Seiten, auf denen er auch in Berlin auf der Liste steht. Was ist denn nun richtig?

LG Christine(nicht signierter Beitrag von 2.207.217.173 (Diskussion) 19:02, 8. Sep. 2013‎)

Da steht, dass der Staffordshire Bullterrier in Berlin nicht auf der Liste steht, der American Staffordshire Terrier gilt in Berlin immer noch als gefährlicher Hund [39]. --JLKiel 19:10, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Rasseliste Großbritannien

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https://www.gov.uk/control-dog-public/banned-dogs (nicht signierter Beitrag von 2003:45:4942:47EB:3CD4:ADA:363:B397 (Diskussion | Beiträge) 15:11, 9. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

/* Rasseliste Berlin */ Änderungen ab 22.8.2016 ?

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In diesem Zusammenhang: Berlin scheint die Vorschriften geändert zu haben:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/15gc/page/bsbeprod.psml;jsessionid=F90E8479CE68F5FC0FD537956F85C000.jp25?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GefHuVBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

Auf Grund des § 32 Nummer 2 des Hundegesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 436) verordnet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz:


§ 1 Liste gefährlicher Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes gelten

1. Pitbull-Terrier,

2. American Staffordshire-Terrier,

3. Bullterrier sowie

4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden.


§ 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den 22. August 2016

Wenn das so richtig ist wären die hiesigen Angaben veraltet. Ich kann das leider gerade nicht adäquat bearbeiten...

Vorarlberg Rasseliste: Ridgeback

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In der Liste ist es mit "?: kann nicht eindeutig zugeordnet werden" wiedergeben.

Die Genfer Liste kennt einen "Thai Ridgeback" und es gibt einen Ridgeback. Man kann davon ausgehen dass es ohne weitere Qualifikation alle Ridgebacks betrifft.

Szabi (Diskussion) 14:34, 28. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

kann keiner wissen, bist dem wohl und wehe vom Amt ausgeliefert. beispiel? Mkix aus Labi und Boxer, wird als staff, staffmix bewertet (hab mal angefragt). Wenn also ein Hund aussieht wie ein... isses einer mit allen Konsequenzen. Wenn du in Dänemak sein solltest wird der Hund eingezogen und getötet. Gruß aus der Eifel Caronna (Diskussion) 16:29, 28. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Erstes Foto

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Mischling
 
American Pittbull

Der Hund auf dem oberen Foto ist kein echter Pitbull, sondern ein Mischling. Der Bildname wurde vom Hochlader gewählt, wahrscheinlich wusste er nicht, dass man ihm einen Mischling angedreht hat. Das macht ja nichts, man kann auch einen Mischling lieb haben. Nur als typischen Vertreter der Rasse kann man das Bild nicht nehmen. Dem fehlen einige wichtige Rassemerkmale.

Das auf dem unteren Foto ist ein sehr schöner rassetypischer Pittbull, den kann man nehmen. Es ist ja wichtig, dass die Leute solche Hunde erkennen und sich von dem ruhigen Temperament nicht täuschen lassen und sie anständig behandeln, weil sie eben doch sehr kräftige Kiefermuskeln haben.