Diskussion:Osmanische Verfassung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hajo-Muc in Abschnitt Problem
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Problem

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Gibt es für diesen Textabschnitt eine Quelle: Nach der Schließung des Parlaments im Februar 1878 herrschte Sultan Abdülhamid II. – über dreißig Jahre lang – bis zur erzwungenen Einberufung des Parlaments im Juli 1908 als absoluter Monarch. Die Verfassung blieb aber formell in Kraft und wurde auch weitgehend weiter angewendet. Nur das Parlament wurde nicht mehr einberufen. Falls das stimmen sollte, wie nennt man solche Regierungsform: etwa „Konstitutionell-Absolutistische Monarchie“. Das ist ein einziger Widerspruch!--Étienne de Saint Germain (Diskussion) 14:18, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Wo siehst du das Problem genau? In der Benennung? Koenraad 15:41, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Weisst du mehr? Hat sich der absolut (despotisch) herrschende Sultan ab 1878 zu 100% verfassungskonform verhalten (was heisst weitgehend? An einem Tag gibt es keine Folter -gemäß der Verfassung- und am nächsten Tag ändert er seine Meinung und es gibt Folter unter Bruch der Verfassung)? Falls nicht, dann muss der Eintrag weg. Besonders ohne eine Quellenangabe. --Étienne de Saint Germain (Diskussion) 16:00, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Woher nimmst du deine Gewissheit, dass der Sultan despotisch regierte? Woher die Behauptung mit der Folter? Der despotische Sultan hat jedenfalls weit weniger blutrünstig regiert und weniger Todesurteile vollstrecken lassen als später Atatürk. Fast alle späteren Reformer haben ihre Ausbildung an Schulen bekommen, die unter diesem Sultan errichtet wurden. Eine Verfassung besteht aus mehr als nur einem Parlament. Die Provinzräte gab es nach wie vor, ebenso die millet-Verfassungen. Die Grundzüge des heute noch bestehenden Verwaltungsaufbaus der Türkei gehen auf die Regierungszeit dieses Sultans zurück. Dass er das Parlament nicht mehr einberief, hatte durchaus nachvollziehbare Gründe. Bereits die Verfassung und die Einberufung des ersten Parlaments führte zum russisch-türkischen Krieg, nach dessen Ende und dem Schacher im Berliner Kongress war von einer Souveränität des Osmanischen Reiches kaum mehr die Rede. Was sollte da ein Parlament? Als es dann wieder einberufen wurde, waren die Folge die Annexion von Bosnien-Herzegowina, die Unabhängigkeit Bulgariens mit der Annexion Ostrumeliens, die Annexion Kretas durch Griechenland, schließlich auch der überfall Italiens auf Tripolis und kurz darauf der Balkankrieg. Auch die Entwicklung des Parlamentarismus, der sich dann in der sogenannten zweiten Meșrutiyet stürmisch entwickelte, beruhte letztlich auf der Entwicklung, die die internen Körperschaften in der Zeit Abdülhamids genommen hatten. Bei der Verfassung, die im übrigen durch ein großherrliches Handschreiben erlassen wurde, ging es denn auch nicht primär um eine demokratische Teilhabe, sondern um eine Vereinheitlichung und Ordnung des Staates, eine einheitliche Untertanenschaft, um die Einbeziehung der griechischen, armenischen und jüdischen Elite in die staatstragende Schicht, sprich um einen modernen Staat, wobei Preußen als Vorbild diente. --Hajo-Muc (Diskussion) 02:10, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten