Diskussion:Korruption/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E7:7F13:9501:5550:7FB7:1524:1C90 in Abschnitt Rubrik Probleme

Defekter Link

Der Link zum Gesetzestext des Korruptionsgesetzes NRW ist defekt - keine Ahnung, wie der zu reparieren ist. Dies ist der richtige: http://www.im.nrw.de/inn/doks/gvblkorrbg.pdf

-- 213.160.15.76 16:39, 31. Jan. 2011 (CET)

Der Link zum BKA über den jährlichen Korruptionsreport ist ebenfalls dead!

Bundeskriminalamt Jährliche Lageberichte zur Korruption (nicht signierter Beitrag von 46.115.107.197 (Diskussion) 06:40, 22. Nov. 2013 (CET))


aus dem Artikel hierher verschoben Dbach 16:02, 31. Okt 2004 (CET)

USt-Hinterziehung und Geldwäsche

Ich habe folgenden Satz aus dem Artikel genommen: „Der Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung und in logischer Fortsetzung in der Wirtschaft, die Geldwäsche, ist immer mit der Korruption vernetzt.“ Der Satz erscheint mir erstens sehr schwammig formuliet (was heißt „vernetzt“ in diesem Kontext?) und zweitens zweifelhaft in seiner Absolutheit. Drittens ist mir nicht klar, warum ausgerechnet diese beiden Tatbestände in der Einleitung eines Artikels über Korruption erwähnt werden sollten. Ich bitte um Aufklärung. --Skriptor 09:51, 19. Feb 2005 (CET)

"natürliche Grenzen der Korruption"

Der Absatz ergeht sich in einer Darstellung der Korruption als einer vor allem anderen die öffentlich Verwaltung betreffende Erscheinung. Asugeblendet - wie es aussieht mit Absicht nicht erwähnt - wird einerseits, dass Korruption natürlich auch Wirtschaftsunternehmen (als Korrumpierte) betrifft und Unternehmen/Unternehmer ja auch die Korrumpierenden sind. Die im darauf folgenden Absatz formulierte Schlussfolgerung "Aufgrund der aufgezeigten natürlichen Grenzen der Korruption in der Privatwirtschaft, konzentriert Korruption sich im öffentlichen Sektor" ist so bloß die Privatmeinung des Autors. Deshalb erstens meine Frage: auf welche Quellen stützt sich diese Einschätzung? Und zweitens: der Text (dieser neuen Absätze) sollte entfernt oder gründlich überarbeitet werden - in dieser Form scheint er mir bloß sehr einseitige, vor allem die öffentliche Verwaltung diskreditierende, Theoriefindung zu sein. --Tsui 12:10, 26. Dez 2005 (CET)

Habe jetzt Teile des Artikels überarbeitet. Aus dem Abschnitt "Rahmenbedingungen zur Förderung der Korruption" (jetzt: "Probleme der Korruptionsbekämpfung") habe ich ein paar Sätze mal hierher verschoben:

  • "strafrechtliche Verfolgung der aktiven Seite, so dass die Aufdeckung vermieden wird." Was soll das bedeuten? Der Korrumpierende wird verfolgt, der Korrumpierte nicht? Wenn ersterer vor Gericht landet, ist doch aber letzterer auch dran? Der Satz ist (mir) nicht klar.
  • "unbegrenzte Geld- und Finanzschöpfung" Stimmt so nicht. Auch Staaten können bankrott gehen; eine unbegrenzte Einnahmequelle gibt es nicht.

Folgenden Absatz aus "Auswirkungen von Korruption" habe ich ganz hierher verschoben:

Nach Meinung einiger Politik-Wissenschaftler hat die Korruption aber auch den Vorteil, dass besonders in den Entwicklungsländern mit Hilfe von Bestechungsgeldern Maßnahmen schneller durchgeführt werden, zum Beispiel Hilfstransporte vor Ort gelassen werden, Gesetze erlassen und verwirklicht werden etc. Das bedeutet, dass mit Hilfe von "Schmiergeldern" vieles "wie geschmiert" läuft. Insgesamt wird Korruption aber eher negativ gesehen, weil sie das Vertrauen der Bürger in den Staat zerstört.

Wer sind diese "einigen Politik-Wissenschaftler"? Diese Darstellung ist ... merkwürdig. Gerade in Entwicklungsländern führt Korruption am wenigsten zu einem Nutzen für die Bevölkerung, wie das hier dargestellt wird. Umgekehrt dient sie doch der Bereicherung einiger weniger, die sich eben korrumpieren lassen, und jener die als Korrumpierende z.B. Zugang zu Ressourcen erhalten. Dass Korruption Hilfsleitungen fördern würde, lese ich hier zum ersten Mal - welche Quellen gibt es dafür?--Tsui 13:23, 26. Dez 2005 (CET)

Korruption tritt überall auf, wo die Principal_Agent_Theory trägt; in der privatwirtschaft genauso wie in Behörden. Ich habe hoffentlich plausibel darfestellt, warum das Ausmaß in der Privatwirtschaft begrenzt ist, notfalls durch Konkurs. Habe das mal in igrndwelchen Lehrbüchern der VWL gelesen, wenn Du magst suche ich auch gerne die Seitenzahl hier heraus. --Negerfreund 13:46, 26. Dez 2005 (CET)

strafrechtliche Verfolgung der aktiven Seite

Dürfte so ungefähr seit der Pharaonen-Zeit bekannt sein (oder seit wann werden öffentliche Bauaufträge vergeben?), aber ich erkläre es Euch gerne nochmal.
Gehen wir mal vom einfachen Fall aus, dass genau 2 Menschen beteiligt sind: ein aktiver und ein passiver. Genau diese beiden sind auch die einzigen, die wissen, dass Korruption überhaupt stattgefunden hat. Und jetzt unterscheiden wir bitte 2 Fälle:

  • Das Strafrecht kriminalisiert beide
  • Das Strafrecht verbietet nur die passive Seite

Quizfrage: welche Konstellation erleichtert die Aufdeckung der Korruption, nämlich dadurch, dass einer der beiden Wissenden auspackt? --Negerfreund 15:10, 26. Dez 2005 (CET)

Österreich

In welchen Fällen gehe ich den straffrei aus, wenn ich einen österreichischen Beamten besteche? --Negerfreund 15:12, 26. Dez 2005 (CET)

In denen, in denen man dich nicht erwischt? OK, im Ernst: die meisten nichtösterreichischen Beamten und die meisten österreichischen Nichtbeamten darfst du nicht nur bestechen, du darfst deine entsprechenden Aufwendungen sogar offen deklariert von der Steuer absetzen. Der hier einschlägigen §§ 307 bis 309 StGB sind sehr bewusst sehr eng formuliert worden, wir wollen uns ja unseren Exportmarkt nicht ruinieren. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater --Georg Messner 15:34, 26. Dez 2005 (CET)
Kritik ist immer ein Grund präzieser zu werden. Steuerabzugsfähig waren Bestechungsgelder in Deutschland auch immer, nur seit ca. 10 Jahren geht vom Finanzamt eine Kopie an die Staatsanwaltschaft. Richtig ist auch, dass ich Ausländer nahc wie vor Bestechen darf. Aber wenn ich zum Beispiel einen Bauauftrag in Deutschland (und von einem deutschen Auftraggeber) bekommen will, darf ich keinen "Angestellten" des Auftraggebers bestechen, ob dies nun ein Beamter, ein Angestellter im Öffentlichen Dienst oder ein Angestellter eines privaten Bauherrn ist. Ist das in Österreich analog genauso? --Negerfreund 16:08, 26. Dez 2005 (CET)
Ja Bitte - präziser werden. Den Satz "Anders in Österreich, wo Korruption teilweise legal ist" habe ich mal hierher verschoben. Es gibt mit Sicherheit kein Gesetz in Österreich, das besagt "Korruption ist (in diesem und jenem Fall) legal". Es gibt wohl Schlupflöcher, die Korruption in den von Georg Messner angedeuteten Fällen ermöglichen. Aber zu sagen "Korruption ist (teilweise) legal" ist wie zu sagen "Mord ist (teilweise) legal", weil man auch in Notwehr Menschen töten kann (der Vergleich hinkt, ich weiß, Notwehr mit Korruption gleichzusetzen passt nicht; aber ich hoffe der Sinn ist verständlich).
Wenn schon konkret Länder genannt werden, wäre es doch interessanter die Lage auch konkret zu beschreiben - was natürlich mehr Recherche erfordert - als bloß sehr pauschale Aussagen zu tätigen, die keinen Informationswert haben.
Beispielsweise lässt sich eine "teilweise legale Korruption" wohl auch in DE oder CH feststellen, wenn man Parteispenden oder betriebliche Aufwendungen (Essenseinladungen, Reisen auf Firmenkosten, das etwas größere Weihnachtsgeschenk u.ä.) eben als Korruption betrachtet. --Tsui 22:31, 26. Dez 2005 (CET)

Beamtenbestechung kann auch die Einladung zu bestimmten Veranstaltungen sein? --91.58.63.222 11:01, 14. Okt. 2009 (CEST)

Übertriebene Korruptionsbekämpfung

"Bekämpfung bzw. Vorbeugung der Korruption ins Absurde übertrieben" halte ich für NPOV. Habe es durch "wird von Betroffenen als absurd empfunden" ersetzt. --84.189.12.62 10:50, 10. Jan 2006 (CET)

Der ganze Abschnitt ist POV (=Point of view, also subjektive Ansicht; im Gegensatz zu NPOV = Neutral point of view, neutraler Standpunkt). Das beginnt mit der Überschrift, denn "übertrieben" ist der Erlass ja nur aus Sicht der Kritiker. Dass er "motivationshemmend" ist, ist vorerst nur eine Annahme von Gegnern (ein Faktum wäre es, wenn das untersucht worden wäre). Dass es eine "kleinliche Maßnahmen" wäre, ist schließlich auch nur die Meinung (!) der Gegner des Erlasses, keine sachliche Beurteilung. Aus diesen Gründen lösche ich den Absatz jetzt - er beschreibt in sehr subjektiver Weise ein kleines Randthema (regional, denn Korruption ist ein weltweites Problen; inhaltlich, weil es bei der Korruptionsbekämpfung größere Probleme gibt) im Bereich der Korruption ist und hier eigentlich überflüssig. --Tsui 15:04, 10. Jan 2006 (CET)
Doch, man kann durchaus das Adjektiv "übertrieben" verwenden, denn es geht gar nicht in erster Linie um die Bekämpfung der Korruption, sondern auch um Kleinigkeiten, wie beispielsweise: man darf keine Werbekugelschreiber oder -kalender mehr verwenden, weil sofort ein entsprechender Verdacht aufkommt oder man darf nicht mehr intern Geld für Kollegen sammeln, z.B. um denen ein Abschiedsgeschenk oder einen Blumenstrauß und ähnliches zu kaufen. Die Korruptionsbekämpfung hat in diesem Bereich schon seltsame Blüten getrieben, z.B. dass bei einer Betriebsprüfung, an der Zoll und Finanzamt teilnehmen, der Mann vom Finanzamt (weil er Landesfinanzbeamter ist und der Kaffeeerlass nicht für ihn gilt), ein angebotenes Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee annehmen dürfte, der Prüfer vom Zoll (als Bundesfinanzbeamter) müßte dankend ablehnen mit dem Hinweis auf das Verbot der Geschenkeannahme. Vielen geht es durch Mark und Bein, dass an verantwortlicher Stelle offenbar davon ausgegangen wird, dass sich Bundesfinanzbeamte mittels einer Tasse Kaffee "kaufen" lassen. Vielleicht war der Absatz nicht gut formuliert, aber POV auf keinen Fall. Es betrifft nur ca. 50.000 Beschäftigte, ist also ein kleines Randthema. ;) --Hypnosekröte 17:55, 10. Jan 2006 (CET)
"Übertrieben" bleibt eine Einschätzung, eine Meinung (POV). Ich habe den Artikel zum Erlass und die dort angegebenen Weblinks gelesen (las hier zum ersten Mal von diesem Thema, wie breit die öffentliche Diskussion in Deutschland war od. ist weiß ich nicht). Offenbar hat der für einige Diskussionen, Proteste, Empörung und auch Amüsement gesorgt. Das kann ja ruhig dargestellt - beschrieben - werden. Aber eben im Artikel zum Erlass und als Wiedergabe dieser Standpunkte. Ein Urteil können sich Leser selbst bilden, wenn der Artikel die Fakten enthält. Als Enzklopädie nimmt die Wikipedia aber selbst keinen Standpunkt ein, weder pro noch contra.
In diesem Artikel zur Korruption im Allgemeinen halte ich das Thema nach wie vor für nicht wesentlich. Es betrifft, wie Du schreibst, in Deutschland 50.000 Beamte/Angestellte(?). Korruption, das Thema dieses Artikels, ist ein weltweites Phänomen mit teils gravierenden Folgen für ganze Volkswirtschaften. Vielleicht kann man den Erlass sinnvoll im Abschnitt über die Probleme der Korruptionsbekämpfung unterbringen - im Sinn von: welche Maßnahmen sind erforderlich, welche werden wo getroffen und wie werden sie aufgenommen und umgesetzt? Auf Deutschland bezogen: welche Maßnahmen od. Erlässe gibt es sonst im Bereich der Zoll- und Finanz- und sonstigen Verwaltung? Der Kaffee-Erlass wäre meiner Meinung nach in einem solchen Gesamtüberblick dennoch nur ein Randthema.
Über die Sinnhaftigkeit des Kaffee-Erlasses maße ich mir kein Urteil an. Für eine fundiertere Meinungsbildung wäre z.B. der Erlass im Wortlaut interessant - das Link habe ich im Artikel dazu vermisst. --Tsui 18:17, 10. Jan 2006 (CET)
...was daran liegen mag, dass solche Erlasse nicht im Internet veröffentlicht werden, da sie keine Außenwirkung entfalten und nur intern gelten. Nun, gut, dann sollte wie Du sagst, die Formulierung neutraler gefasst werden (schon geschehen oder?) und über den Erlass und darüber wie er aufgenommen wird, wertfrei berichtet werden. --Hypnosekröte 18:25, 10. Jan 2006 (CET)
Nachtrag: noch etwas gefunden [1]: hier [2] und hier [3] (das letzte nicht für die WP - da Forum - sondern nur zur Info) --Hypnosekröte 18:31, 10. Jan 2006 (CET)

Korruption in der Justiz

Kein Thema. Korruption im Rechtswesen wird ausgespart. Juristen machen alles Recht. Schon als Kinder lernen Bürger, daß Juristen die Bösen ins Gefängnis stecken ... - Ich kann mir keinen besseren Nährboden für Korruption vorstellen als die Rechtswirtschaft. Was Juristen tun, kann nur von Juristen überprüft werden. Eine wirksame Kontrollinstanz für Machtmißbrauch in der Justiz gibt es nicht. Juristisch gesehen sind Normalbürger, die als einzige nahe genug an den Problemen dran wären, um das Tun der Juristen zu überprüfen, Volldeppen. Sie können vielleicht Recht von Unrecht unterscheiden, wissen aber nicht, was Juristen Recht ist.

Gibt es eine vertrauenswürdige Stelle, die z. B. kontrolliert, was mit beschlagnahmten Geldern aus Wirtschaftsstraftaten geschieht? Herr Argus mit seinem scharfen Auge mag ja vielleicht was sehen. Was aber könnte er dagegen tun, wenn er kriminiell handelnde Juristen entdeckt? Juristen bitten, sich selbst zu bestrafen? Betrachten ohnmächtige Bürger Juristen deshalb so gerne als Götter, weil sie sich erhoffen, daß sie nicht allzu menschlich sind?

Es gibt keinen anderen Bereich, der so gemieden wird und außerhalb jeglicher Kontrolle von außen steht, wie das Kompetenzmonopol der Juristen. Ihre selbstgefällige Überheblichkeit, die jegliche Kritik im Keim erstickt, schafft nicht viel Vertrauen. Solange die Korruptionsanfälligkeit der Juristen kein öffentliches Thema wird, weil Juristen in den führenden Medien auch das verhindern können, kann auch die Korruption in allen anderen Bereichen wachsen und gedeihen. Auf der Artikelseite ist nichts über die Gefahr einer korrupten Justiz zu finden. Ich nehme an, daß auch Wikipedia von Juristen unterwandert ist ...

Du Supertopchecker... 1. sind nicht alle Juristen Richter. Jurist ist nichteinmal eine geschützte Bezeichnung. 2. wenn du etwas zum Artikel beitragen kannst steht es dir frei, dies zu tun (obwohl dein Beitrag eher vor Unwissen strotzt). 3. hast du vielleicht vergessen deine Medikamente zu nehmen? --C.Löser Diskussion 19:15, 27. Apr 2006 (CEST)

Gruselig

Dies von Frau Professor ist entweder falsch zitiert, oder die Dame ist dumm. Kartelle haben originär nichts mit Korruption zu tun. Ich werfe das mal raus. --Negerfreund 06:43, 8. Dez. 2006 (CET)

Der ganze Abschnitt "legale Korruption" ist ebenso gruselig - ich habe das ganze rausgenommen. Ist zwar schade, dass der Aspekt nicht erwähnt wird aber so subjektiv ist das eher kontraproduktiv - anscheinend wurden polemische Zeitungsartikel anstatt wissenschaftliche Fachliteratur als Quelle herangezogen. Wenn Korruption als strafbar definiert wird, ist es unsachlich von legaler Korruption zu sprechen. -- Nichtich 10:59, 27. Jan. 2007 (CET)

Working Paper

Rohini Pande: Understanding Political Corruption in Low Income Countries (PDF, 46S), Kennedy School of Government (Harvard University), Faculty Research Working Paper, April 2007 -- Cherubino 10:32, 2. Jun. 2007 (CEST)

Bekannteste Korruptionsfälle

Wäre es nicht sinnvoll, auf einen eigenen -- noch zu schreibenden -- Artikel der "bekanntesten K.fälle und Korrupten" zu verlinken. Ich habe gerade im Radio einen Bericht über Indonesiens Suharto gehört. Siemens kommt im vorliegenden Artikel nicht vor. Usw. -- Wie wäre das? Bevor ich selbst da anfange: Vielleicht gibt es sowas in der WP und ich habe es nur nicht gefunden? --Delabarquera 09:04, 30. Mär. 2008 (CEST)

korrupte Daten

korrupte Daten oder Dateien, diese bedetutung sollte heri auch irgendwie eingebracht werden

Nein, weil das nur eine schlechte Übersetung aus dem Englischen ist. "corrupt" heist in diesem Fall "beschädigt". Ist halt ein Falscher Freund --P.C. 16:32, 15. Okt. 2008 (CEST)

Datenschutz und Korruptionsbekämpfung -- konkret

Die Meldung von heute nun: "Airbus Deutschland - 2005 bis 2007 Mitarbeiter-Daten abgeglichen". Nur eine Forstsetzung anderer Meldungen aus anderen Unternehmen. Was nirgendwo in den Nachrichten gesagt wird und vielleicht im vorliegenden Artikel oder bei Datenschutz geklärt werden müsste: Es ist ja kaum anzunehmen, dass sich einer, der sich bestechen lässt, die Summe auf sein Gehaltskonto einzahlt oder dorthin anweisen lässt. Wenn aber einer irgendwo in der Welt sein geheimes 'Korruptionskonto' unterhalten hat, wie soll ein Datenabgleich so etwas zutage fördern? (Dieser Diskussionspunkt auch in der Diskussion zu Datenschutz.) --Delabarquera 14:08, 2. Apr. 2009 (CEST)

Stimmt, das ist ein wichtiger Aspekt. Um dem zu begegnen gibt es das Geldwäschegesetz und ferner noch die Basel II-Kriterien. Eine Erweiterung um einige Hinweise zum Thema Schwarzgeld und Geldwäsche im Artikel finde ich auch sinnvoll. Dass die Chefetagen der betroffenen Konzerne die Gesetzeslage dahingehend kennen, nehme ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an - noch nicht einmal an einem Bankschalter oder bei einer Telefon-Banking-Hotline (!) kann jemand arbeiten, ohne dazu eine 1-stündige (oder längere) Schulung gemacht zu haben. Unter diesem Licht erscheint diese beinahe schon Rasterfahndung mit einem Hauch Generalverdacht, die da in unterschiedlichen Konzernen vorgenommen wurde, nur sehr hahnebüchen begründet - warum recherchieren die Medien nicht gescheit genug, um das bloßzustellen? --Klingon83 19:03, 2. Apr. 2009 (CEST)
OK, danke für die Hinweise. Ganz aber ist die Sache noch nicht klar. Wenn jemand mit hohem Einkommen, sagen wir mal: günstig in den USA ein Haus kauft und dort im Keller zwei Koffer mit 20 Mio. USD deponiert, die er sich bar hat geben lassen, wie soll der durch Datenabgleich gefunden werden? Oder wenn er ein Konto auf den Cayman Islands hat. (Kommt dahin eigentlich demnächst auch die Steinbrücksche Kavallerie?) Wie soll das rein technisch, konkret eben, zugehen? Wahrscheinlich ist es aber sogar sinnvoller umgekehrt an die Sache ranzugehen: Welche Fälle sind bekannt, in denen eine solche "Rasterfahndung" einen schwer korrupten, aber nicht allzu dummen Menschen überführt hat? --Delabarquera 23:15, 2. Apr. 2009 (CEST)

Besonders korrupte Branchen

Vielleicht sollte man zwei bis drei der korruptesten Branchen im Artikel mal beim Namen nennen?--Cyclo 23:55, 1. Nov. 2009 (CET)

Geschichte der Korruption

Ich finde, irgendwo in dem Artikel sollte auch vorkommen, das es Korruption schon seid Adam und Eva (und eigentlich auch im Tierreich) gibt (nicht signierter Beitrag von 183.17.220.109 (Diskussion) 14:33, 10. Jan. 2011 (CET))

Lücke im Wortfeld: Präsidenten und Gelder-Umleitung

Im Moment gehen Meldungen um wie "Schweiz blockiert Gelder von Mubarak und seiner Familie". Nun scheinen mir Begriffe wie Bestechung / Korruption nicht sinnvoll, wenn es darum geht, dass Leute an der Spitze eines Staates große Mengen eingehender Gelder (wahrscheinlich auch der Entwicklungshilfe) auf ihre privaten Konten umleiten. Genauer: umleiten lassen. Denn es ist kaum anzunehmen, dass z. B. Mubarak selbst am Wochenende die Buchhaltung frisiert hat.

Die Verweise im Artikel treffen diesen Sachverhalt, wie ich finde, allesamt nicht: Abrechnungsbetrug, Kick-back, Schwacher Staat, Lobbyismus, Kamarilla, usw. Wie sollte man diesen Sachverhalt nennen? Wie muss man sich, rein technisch, diese Vorgehensweise vorstellen? Gibt es da Literatur, die diese Art der "Privatvermögen-Schaffung durch politische Macht" erklärt? -- Könnte man diesen Punkt noch in dem Artikel, ev. als Verweis, unterbringen? Oder hab ich einfach was übersehen? --Delabarquera 15:35, 13. Feb. 2011 (CET)

Weil ich gerade mal wieder vorbeischaue: Da scheint es tatsächlich eine Bezeichnungslücke zu geben. Ich werde mich also anderweitig umhören. --Delabarquera 11:28, 13. Apr. 2011 (CEST)

Win-Win? Nicht immer!

Nicht jede Form der Korruption beruht auf einer direkten Gegenleistung. Ein Gericht etwa, das nach politischen Sympathien urteilt, muss unbedingt auch als korrupt bezeichnet werden. Ein Beispiel: Als in einem nordafrikanischen Staat die amtierende Regierung den unerwarteten Wahlsieg der islamistischen Opposition nicht akzeptieren wollte, ließ sie die Wahlen annullieren. Das später damit befasste Verfassungsgericht erklärte die Annullierung für rechtens, indem sie die Islamisten nachträglich als Verfassungsfeinde einstufte. Das war ein klares Gefälligkeitsurteil, da die Regierung sich eindeutig im Unrecht befand.-- 80.141.172.195 22:49, 29. Sep. 2011 (CEST)

Selbstbedienung in Machtposition = Korruption?

Im Artikel wird Korruption überwiegend als ein wechselseitiger Vorgang dargestellt, der mehrere Teilnehmer vorraussetzt. Wie steht es um eigenmächtig verschaffte Vorteile, die man nur aus der eigenen Machtposition heraus erlangt? Beispiel aus der Wirtschaft: Ein Manager, der Firmen-Mitarbeiter mit Dingen beauftragt, die den eigenen Karrierezwecken dienen und nicht dem Firmen-Nutzen.

Nach TI wäre das wohl Korruption. Wie könnte man es sonst einordnen? Der Punkt wäre noch eine Bereicherung für den Artikel. --131.188.166.124 09:47, 17. Nov. 2011 (CET)

Literatur

Auf "Der Besuch der alten Dame" von Friedrich Dürrenmatt sollte hingewiesen werden. --91.52.179.145 08:00, 5. Feb. 2012 (CET)

"Systemkorruption" versus Korruption zum Vorteil einzelner am Beispiel von "Elterngeldforderungen gegenüber Kindern von Beamten"

Der Korruptionsbegriff muss nicht unbedingt auf unmittelbare private Vorteilsnahme abzielen, sondern es können sich auch Züge von korruptem Verhalten zeigen, wenn man nicht unmittelbar eigene Interessen, sondern die einer Organisation vertritt, für die man arbeitet. Als ein Beispiel aus Deutschland kann ich hier anführen, wenn staatliche Behörden zur Deckung des Unterhaltes von pflegebedürftigen Personen vorrangig auf deren Nachkommen zurück greifen wie z.B. im Zuge des Elternunterhaltes. So gibt es ein Urteil des VG Gelsenkirchen 3 K 535/05 v. 18.04.08, demnach bei pflegebedürftigen Beamten die sogenannte staatliche Beihilfe für die Unterhaltsleistungen vollständig aufkommen muss und somit die Kinder von z.B. Polizisten, Lehrern, und sonstigen Beamten nicht zum Elternunterhalt heran gezogen werden brauchen. Trotzdem werden diese regulär von den Sozialämtern angeschrieben und versucht, sie in Regress zu nehmen. Grund ist, dass die staatliche Beihilfe die Ansprüche nicht allgemein anerkennt, sondern im Einzelfall vor Gericht dazu gezwungen werden muss. Die Erfolgsaussichten für einen solchen Prozess sind allerdings aufgrund der Präzedenzfälle (siehe Urteil oben von 2008, das 2010 in Berufung bestätigt wurde) sehr hoch. Trotzdem ist das Sozialamt nicht bereit, diese Klage gegen die andere staatliche Behörde einzuleiten, sondern zieht es lieber vor, die Kinder weiterhin zum Elternunterhalt zu verpflichten, so dass diese gezwungen werden, entsprechend selber zu klagen. Da viele Privatpersonen kein ausreichendes Verständnis um ihre rechtliche Situation haben, geben sie in vielen Fällen den unberechtigten Forderungen nach und übernehmen die Kosten ohne weiteren Widerstand. Dieses Verhaltensmuster einer staatlichen Stelle, hier dem Sozialamt, wider besseren Wissens nicht von einer anderen staatlichen Stelle Leistungen anzufordern, sondern zu versuchen, diese von Privatpersonen einzunehmen, sollte meines Erachtens durchaus als korruptes Verhalten verstanden werden. Denn offenbar nutzt der Staat hier seinen Informationsvorteil und seine Machtposition zum eigenen Vorteil aus, auch wenn es sich hierbei nicht um den Einzelvorteil der jeweiligen Sachbearbeiter wie in Fällen direkter Bestechung handelt. Vielleicht könnte man diesen Begriff unter "Systemkorruption" verstehen gegenüber der Korruption von einzelnen Personen zum persönlichen eigenen Vorteil? (nicht signierter Beitrag von 196.3.50.254 (Diskussion) 21:19, 8. Jun. 2012 (CEST))

Korruption in kirchlichen Institutionen? =

Was mir hier völlig fehlt, sind die jahrhundertelang praktizierten Methoden den Korruption und Bestechung in den Kirchen, vor allem in der katholischen. Es war Usus, sich den Papstthron zu kaufen und als Papst den eigenen Familienmitglieder dann wichtige Ämter und Reichtümer zu beschaffen. Sollte vielleicht auch mal erwähnt werden. Auch heute will man nicht wissen, wie der Vatikan so mit seinen Reichtümern umgeht und was da gemauschelt wird (z.B. mit der Mafia, auch ein heikles Thema). Überhaupt wäre die Vetternwirtschaft ein nicht unerhebliches erwähnenswertes Thema für diesen Artikel. Ich selber habe nur leider zu wenig Zeit für das Einpflegen entsprechender Inhalte. Der ganze Abschnitt "Geschichte" ist ehrlich gesagt, absolut ausbaufähig. --Pisanelli (Diskussion) 10:21, 5. Sep. 2012 (CEST)

Neue Daten

Beobachten GEEZERSpenden !? Spenden !! 09:36, 5. Dez. 2012 (CET)

Großer Umbau des Artikels

Soweit ich es bisher beobachte, geht der Umbau in die richtige Richtung. Sichten werden ich aber erst, wenn die Angelegenheit einigermaßen abgeschlossen ist. Ich würde aber unbedingt darum bitten, WP:EN zu beachten, weil die Nacharbeiten ansonsten gewaltig werden. Ach ja: Auch die Benutzung der Zusammenfassungszeile (WP:ZQ) wäre hilfreich, damit die einzelnen Schritte besser nachvollzogen werden können. Danke. Gruß. --Tavok (Diskussion) 15:26, 5. Jan. 2013 (CET)

/* Arten der Korruption */ Netzwerk

Es ist für mich nachvollziehbar, warum "Strafverfahren" in "Straftaten" geändert wurde. Aber: Britta Bannenberg hat für Ihre Habilitationsschrift Strafverfahren untersucht und schreibt wörtlich:

"Bei Verfahren der Struktur 3 (Netzwerke) handelt es sich um umfangreiche Strafverfahren, die meist der organisierten Wirtschaftskriminalität zugeordnet werden können". vgl. Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle. Eine kriminologisch-strafrechtliche Analyse, Neuwied 2002, s. 111 ff. Daher habe ich die Korrektur wieder rückgängig gemacht.––geona (Diskussion) 16:28, 22. Feb. 2013 (CET)

Irgendjemand hat deine Änderung wieder rückgängig gemacht. Nun ist es ja so, dass man das Zitat tatsächlich nicht einfach umschreiben kann. Tatsächlich aber kann der Satz nicht so gemeint gewesen sein, wie ihn Frau Bannenberg geschrieben hat. Denn er sagt in dieser Form ja aus, dass die Strafverfahren selbst kriminell waren. Man muss wohl davon ausgehen, dass sich die Autorin selbst dort verhaspelt hat. Was nun? --Meyer-Konstanz (Diskussion) 23:49, 10. Apr. 2013 (CEST)

Auswirkungen von Korruption

Folgende Behauptung des Artikels ist unbestätigt bzw. ohne exakte Quellenangabe: "Nach Angaben der Weltbank muss durchschnittlich jeder Mensch rund 7 % seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen."

Ich habe diesbezüglich die Weltbank schriftlich kontaktiert. Der Mitarbeiter konnte mir diese Angabe nicht bestätigen! Ich bekam lediglich einen Verweis auf den CPIA Indikator (Einstufung der Länder in Kategorien von 1-6 bezüglich Korruption u. a. Indikatoren). Welcher Weltbank-Publikation wurde diese Angabe entnommen? Vielleicht sollte dies überarbeitet bzw. gelöscht werden. (nicht signierter Beitrag von Basssmaker (Diskussion | Beiträge) 19:53, 9. Apr. 2013 (CEST))

Hm vielleicht eine eigenwillige Interpretation von dieser Aussage: "According to the World Bank ́s studies,corruption represents 7% of the world economy, i.e , 2.3 billion dollars." - von hier. Die Übersetzung ist natürlich gewagt. Alexpl (Diskussion) 00:15, 10. Apr. 2013 (CEST)

Falter keine Quelle?

Warum ist:

  • Museumsdirektoren verschleudern öffentliche Gelder, Kritiker lassen sich beschenken und Galeristen schneiden mit, wo sie können. Nachweis: Die geschmierte Muse, Matthias Dusini in Falter (7.8.2013) S. 24ff

nicht hilfreich?

Dusini befaßt sich in diesem Artikel ausführlich und nicht auf einzelne Fälle bezogen über Korruption im Kunstbetrieb hinsichtlich Ursache und Wirkung. Einer der ersten Artikel/Untersuchungen zu diesem Thema die ich kenne. Offenbar ist Korruption im Kunstbetrieb ein echtes Thema. "Museumsdirektoren verschleudern öffentliche Gelder, Kritiker lassen sich beschenken und Galeristen schneiden mit, wo sie können." ist wortwörtlich der 2 Überschrift entnommen und faßt m.E. das Ergebnis der Abhandlung gut zusammen - und das ist sicher vielen weltweit nicht angenehm. (nicht signierter Beitrag von 80.121.84.142 (Diskussion) 07:39, 9. Aug. 2013 (CEST))

Wahrnehmung der Korruption

Die Transparency Indizes messen lediglich die Wahrnehmung der Korruption, nicht die Korruption selbst. Der Unterscheid ist wichtig, um sich vor Augen zu führen, dass ein guter Wert im Index nicht unbedingt wenig Korruption bedeutet, sondern ebenso gut für gut verborgene Korruption stehen kann. Quelle: Methodolgie Transparency Korruptionswahrnehmungsindex -- Marcel vom Parteibuch (nicht signierter Beitrag von 84.189.0.167 (Diskussion) 15:59, 8. Dez. 2005 (CET))

Formen der Korruption

Ich würde diesen Abschnitt gerne überarbeiten, da ich ihn für unstrukturiert und Lebensfremd halte. Die Unterscheidung in aktiv und passiv ist ziemlich abwegig, wie der Autor selbst feststellt ist auch das Annehmen von Vorteilen wieder eine aktive Handlung, hier wird womöglich der strafrechtliche Begriff des Handelns durch Unterlassen impliziert, der aber nur in speziellen Fällen vorliegt und mit Korruption eigentlich nichts zu tun hat.

Dafür würde ich gerne mehr auf die Bestechung im Geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) eingehen, die neben der Korruption im öffentlichen Dienst immer mehr zum Thema wird (z.B. Siemens).

Korruptionsdilemma: Woher stammt dieser Begriff (Quelle)? Unter Korruptionsdilemma wird auch das -in der Regel- Fehlen eines primären Geschädigten verstanden. Anders als bei z.B. einem Diebstahl bemerkt zunächst niemand den Schaden. Die Öffentlichkeit, die die Kosten der Korruption üblicherweise trägt, weis nichts von den Vorgängen. Die Beteiligten (Geber und Nehmer) gewinnen beide.

Anne (nicht signierter Beitrag von 195.145.160.198 (Diskussion) 14:27, 7. Dez. 2007 (CET))

komplette Seite

Hallo! Leider habe ich keine Ahnung wie das mit Wikipedia richtig funktioniert. Kann man seine Änderungswünsche oder seine Texte selber einarbeiten oder hat das jemand die Aufsicht über die Seite??? Jedenfalls ist der Artikel zu "Korruption" der erste in Wikipedia, der wirklich schlecht ist. Es fängt mit solchen Sätzen an: "In einer weiter gefassten Definition bedeutet Korruption auch „moralische Verdorbenheit“." Das ist keine Definition! Das ist eine schlechte Übersetzung des Wortes corrumpere. Wobei auch hier corruptus-bestochen schlichtweg falsch ist. Es gibt keinen Wissenschaftler, der das so hier einbinden würde. Es heisst: corrumpere - .... geht weiter mit geschichtlich völlig unzureichenden Belanglosigkeiten über "was wird im jur. Sinne verstanden" - und schreibt dann dort etwas von ökonomischer literatur... bis hin zu völlig zurecht von der Vorschreiberin kritisierten "Formen"... Ich persönlich, obwohl ich seine Meinung weitestgehend Teile, finde auch Zitate von Hans Herbert von Arnim kritisch, da er nicht gerade eine neutrale Sichtweise vieler Dinge innehat, sondern oft wertend mit dem "Knüppel draufhaut". Spätestens bei folgendem Satz hört man auf zu lesen: "In Krankenhäusern in China ist Bestechung (manchmal) vorausgesetzt." Toll!!! Welch Erkenntnis. Wenn ich bei meinem Japaner dem Koch immer 5 Euro zustecke, bekomme ich auch immer mehr und Sachen, die stehen gar nicht auf der Karte. Das sogar nicht nur "manchmal". Also, schreibt mal bitte hier rein, wie man das ändert und ob da Interesse besteht, bin gerne bereit mitzuhelfen. Witzigerweise ist der Artikel über TI genausolang, obwohl sie ja nur das Phänomen an sich aufgreifen... (nicht signierter Beitrag von 93.131.245.33 (Diskussion) 20:06, 27. Dez. 2008 (CET))

Korruptionsdilemma

Der Abschnitt "Das Korruptionsdilemma" wirkt auf mich so, als ob hier verschiedene Aspekte vermischt werden. Insgesamt finde ich den Absatz unverständlich.

Mit vermischt meine ich, dass nicht unterschieden wird zwischen Korruptionsbekämpfung nach _innen_, also verhindern, dass eigene Mitarbeiter bestochen werden, und Korruptionsbekämpfung nach _außen_, also verhindern, dass eigene Mitarbeiter bestechen. Ein Unternehmen hat niemals einen Vorteil davon, wenn eigene Mitarbeiter bestechlich sind. In dieser Hinsicht kann kein Dilemma bestehen. Ich vermute, dass der ursprüngliche Autor des Artikels darstellen wollte, das es sich bei der Korruption nach außen, also das Bestechen von Mitarbeitern anderer Unternehmen bzw. Behörden, um eine Form des Gefangenendilemmas handelt: Es wäre die insgesamt beste Situation, wenn keine Korruption vorkommt; jedes Unternehmen kann sich aber durch Korruption Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen; deshalb kommt es nicht zu dieser optimalen Situation (vgl. Nash-Gleichgewicht#Gefangenendilemma).

Völlig unklar ist meiner Meinung nach, warum integere „integre Unternehmen“ "ausbeutbar" sein sollen. Ist mit integer gemeint, dass sie selbst nicht bestechen? Dann werden sie nicht ausgebeutet, sie verpassen dadurch vielleicht Vorteile, die sie sich durch Korruption verschaffen können.

Außerdem ist der Abschnitt mit keinem einzigen Einzelnnachweis versehen. Wikipedia:Keine_Theoriefindung

--Pjp (Diskussion) 23:45, 12. Dez. 2013 (CET)

Deine Ausführungen klingen für mich sehr plausibel, habe mir ähnliches Gedacht, und ich würde ein Umgestalten in diesem Sinne gut finden. --Alaffa (Diskussion) 17:15, 30. Dez. 2013 (CET)

Mir erscheint der Abschnitt "Korruptionsdilemma" unnötig ausführlich und macht dabei nur eine einzige, simple Aussage. Dass erfolgreiche Unternehmen als ein wesentliches Werkzeug die aktive Korruption gegen Wettbewerber anwenden und naturgemäß deshalb auch eine "Antikorruption" betreiben, lässt sich kürzer darstellen. Der Versuch die Sicht "integrer" Unternehmen und deren Benachteiligung in den Fokus zu rücken, ist dagegen eher irreführend und vernebelnd. Der Autor lässt unbeachtet, dass aktive Korruption vor allem eine Kostenfrage ist und deshalb meist große Unternehmen, die sich Korruption leisten können, diese auch regelmäßig praktizieren, dann nämlich, wenn es um große Aufträge geht. Dieses gilt v.a. auch bei Staatsaufträgen. Insofern sind Staatsunternehmen, wie er richtig ausführt, sehr wohl als Opfer von Korruption bedroht. Es ist allerdings absolut abwegig, Staatsbetriebe in Zusammenhang mit aktiver Korruption zu bringen, ohne dafür ein einziges Beispiel anzuführen. Angestellte eines Betriebs (staatlich oder privat) verfügen nicht über die notwendigen Mittel für nennenswerte Korruption. Mir scheint der Abschnitt tendenziös und vermischt Opfer mit Tätern, um dann daraus zu schließen, dass Privatbetriebe Staatsbetrieben vorzuziehen seien. In diesem Zusammenhang erschließt sich mir nicht der Sinn der Aussage: "Gerade weil keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, hat die Kontrolle über die effiziente Mittelverwendung, z. B. bei der Vergabe von Bauaufträgen, nicht dasselbe Ausmaß wie in privaten Unternehmen." Hier ist kein Unterschied zu Privatbetrieben zu erkennen. Der Vorsatz zur Korruption liegt immer beim aktiven Part. Der geschmierte Angestellte ist nur ein billiges Mittel zum Zweck und der Geschädigte ist fast immer eine größere Gemeinschaft, ob öffentlich oder privat.

Insofern impliziert schon der erste Satz: "Der Vorteil des Korrumpierten ist stets der Nachteil der Organisation, die ihn beschäftigt...", dass das Schmiergeld in der Größenordnung des Schadens wäre und deshalb der passive Korrupte die Verantwortung zu tragen habe. Der aktive "Bestecher" bleibt in der Betrachtung außen vor. Richtiger müsste es heißen: "Der Vorteil des Korrumpierenden ist stets (fast) gleich dem Nachteil der Organisation, die den korrumpierten beschäftigt..." U rob me (Diskussion) 00:15, 8. Dez. 2014 (CET)

Endemische Korruption

Hallo zusammen, im Artikel "Siebenjärigen Krieg in Nordamerika" im Abschnitt Der_Weg_zum_Krieg bin ich dem Begriff "Endemische Korruption" begegnet und habe festgestellt das einige Artikel den Begriff verwenden, aber es keine wirkliche Beschreibugn dazu gibt. Kennt sich da jemand aus? bzw. könnte das hier beschreiben, was eine endemische Korruption von einer anderen unterscheidet? Die Begriffserklärung Endemisch gibt zwar Hinweise aber nicht wirklich Antworten. --Alaffa (Diskussion) 17:12, 30. Dez. 2013 (CET)

UNCAC aktualisieren!

Mittlerweile hat Deutschland das UNCAC-Übereinkommen ratifiziert. UNCAC ist das erste und bislang einzige internationale anti-korruptions-Regime mit aktuell 173 Unterzeichnern, also sehr relevant. Deshalb bitte schnell aktualisieren (nach meiner Erfahrung bringt das leider wenig, wenn ich es selbst mache, da die Sichtung ewig dauert). Im UNCAC-Wiki-Artikel sind die Daten bereits aktualisiert.

--81.200.20.54 17:47, 5. Dez. 2014 (CET)

Gerechtigkeit 💥 ... (Korruptionsursächliches?)

„Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.“ Das steht auf der Artikelseite. „Verletzung des allgemeinen Interesses“ ist kaum fassbar, weil oft unfa§bar. Dass Korruption was mit Gerechtigkeit zu tun haben könnte, ist nirgendwo angemerkt. Vermutlich sind wir deshalb auch so gerne korrupt. Und korrumpieren uns immerwieder selbst mit Rechtfertigungen. So gerne, dass wir „gerecht“ nur noch mit „angemessen, fair“ gleichsetzen. (Mehr ist auch das nicht, was die Denkelite der Welt in rechtsphilosophische Abhandlungen gestopft hat!) „Weiß“ mit „nicht schwarz“ erklären, wäre intelligenter! Dann wäre wenigstens klar, wie etwas auf gar keinen Fall geraten darf ... Dummerweise ist das gesamte Wissen, das die Freunde der Bewegung Wikipedia verbreiten, durchdrungen von wesentlichen Wissensdefiziten, die verunmöglichen, das Ziel aller Erscheinungsformen der Schöpfung als das zu erkennen, was es ist: GEMEINSAME ZUFRIEDENHEIT, DIE WEITERE ZUFRIEDENHEIT ERMÖGLICHT. Ein bisschen zuwenig Zufriedenheit beim einen bedeutet ein bisschen zu viel Macht beim anderen. Und schon hat das Ganze die beste Voraussetzung, um korrupt zu werden ... Da viele meiner Bemühungen, für diesen interessanten Veränderungsansatz etwas Bewusstsein zu schaffen, in den Versionsgeschichten verschwanden und einige sogar auch dort nicht mehr zu finden sind, freue ich mich auch darüber, wenn das hier nur sehr kurz veröffentlicht ist. (Ich bin sehr schnell zufrieden zu stellen ...) Ich danke mir für meine Mühe und grüße mich! --2003:6B:C72:F91C:69FC:91E4:D3C:2A64 11:32, 12. Nov. 2015 (CET)

Instrumente der Korruptionsbekämpfung

Ich habe die teilweise sehr spezifischen Ausführungen zu Maßnahmen einzelner Bundesländer bzw. sogar Städte und Bezirke entfernt. Der Baustein "Staatslastig" weist bereits auf ein Problem in diesem Zusammenhang hin, ein anderer ist die Beschränkung auf Primärliteratur (Verlinkung von Portalen und Pressemitteilungen) die in einem grundlegenden Artikel wie diesem nicht benötigt werden sollte. Maßgeblich ist hier die Sekundär- bzw. Lehrliteratur. --Millbart talk 15:05, 8. Mär. 2019 (CET)

Das sehe ich auch so. Das Lemma dreht sich ja erst einmal darum, was man unter Korruption versteht (und wie sich diese „Volksansicht“ von der juristischen Sicht abgrenzt), welche Konstellationen es da gibt ggf. die Verbreitung und zum Schluss kann man auch noch die Bekämpfung betrachten. Ich finde es aber nicht sinnvoll jetzt die Meldestellen der ganzen Polizeidienststellen zu nennen, auch wenn sich da einige vielleicht Mühe gegeben haben. Aktuell ist das ja ganz gut dargestellt: Einleitung, Geschichte, Definition, aktuelle Situation (→ Staatslastig), Auswirkungen, Bekämpfung, sowie der kleine Abschnitt der Behandlung in den Medien. Geschichte und Definition könnte man vielleicht tauschen aber ansonsten... --Keks um 15:32, 8. Mär. 2019 (CET)
@Millbart: Für's Protokoll: Staatslastig-Baustein wurde entfernt 186558896 ↔ 186824566. Problem von mangelnden Information über Korruption in anderen Ländern bleibt. --Keks um 17:16, 28. Mär. 2019 (CET)

Rubrik Siehe auch

Soll das ein Scherz sein, die Auflistung enthält schon die Korruption in mehreren Ländern als Verweis (Rumänien, Venezuela) oder Organisationen (beim Fußballbund usw.). Wenn das so weitergeht, also open end (die UNO hat z. B. Stücker 150 plus Mitglieder, Organisationen gibts aber-zig-Tausende). Also wie man das wohl versteht, sollten unter "siehe auch" eher "allgemeine Begriffe", aber keine speziellen aufscheinen. Oder wie ? --188.174.63.194 08:43, 24. Mär. 2019 (CET)

Unrecht hast du nicht. So PI x Daumen hätte ich gesagt 5 Links sind ok. Siehe auch ein Abschnitt darüber, mir fehlen Informationen über andere Länder. Man könnte diese Links im Fließtext doch bestimmt per "Hauptartikel" ganz gut verlinken, ohne den Artikel zu sehr aufzublähen. --Keks um 17:20, 28. Mär. 2019 (CET)

Einleitung

(von meiner Benutzerdisk)

Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht. - Deine Retoure der Sinnentleerung gefällt mir nicht. Deine Bemerkung "für sich oder Dritte" ... fügen als bloß genannte Möglichkeitskategorien wenig Sinn hinzu. Sie erschweren aber das Grundverständnis, worum es geht (Einleitung). Ausgerechnet "materiell oder immateriell" wird btw im nächsten Absatz erläutert. entbehrt jeglicher Grundlage. - Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht. ergo z.B. ein Bürgermeister versucht für seine Gemeinde Vorteile (z.B. Gelder) zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht, wäre korrupt. ein Schuldirektor ohne Anspruch bekommt aber für seine Schule Vergünstigungen, auch korrupt? Ebenso ist ein materieller oder immaterieller Vorteil nicht das Gleiche wie materielle oder immaterielle Schäden, die im nächsten Abschnitt erwähnt werden. Deine Umgestaltung der Definition ist eine komplette Verschlechterung. --Adelfrank (Diskussion) 16:37, 15. Mai 2020 (CEST)

Hallo Adelfrank.
1. Zum Bürgermeister/Schuldirektor-Beispiel: Wenn du für sich oder Dritte sowie materielle oder immaterielle hinzufügst, kommst du in dem Kritikpunkt auch nicht weiter. Er gilt, mE zurecht, für beide Einleitungen: vorher - nachher. Es fehlt die Austauschbeziehung zwischen aktivem und passivem Part, sowie der Auftraggeber des Bestochenen/Vorteilsannehmers. Bis zum Ansatz von Harold Dwight Lasswel tun die Einleitungen so, als wäre K. allein passive K. (siehe dazu auch die Debatte um den früheren Ansatz bei Transparency International).
2. Stimmt, Vorteil ist nicht das gleiche wie Schaden. Doch in beiden Fällen wird die Differenzierung materiell/immateriell zur Geltung gebracht. Korruption wird überwiegend als (gesellschaftlich) negativ dargestellt. Ergo sollte auch die Einleitung dazu die Schäden betonen statt (verlockende) Vorteile umfangreicher auszuführen.
Soweit wir hinsichtlich 2. übereinstimmen, können wir auf Basis der Zusammenfassung unter #Definitionen etwas ausarbeiten. --Hæggis 22:58, 15. Mai 2020 (CEST)
Hallo Hæggis. Ich sehe momentan nicht die Möglichkeit, dass wir zu einem Konsens kommen. - Du beharrst auf Deinem Standpunkt, dass es reicht einen Vorteil zu erlangen. Dass ich das nicht so sehe, habe ich ausreichend begründet. Sich PERSÖNLICH einen Vorteil zu verschaffen wäre das Mindeste, was ich erwartet hätte. - Ich denke es wäre das Beste, auf der Dsk.seite das Problem zu diskutieren. Möglicherweise hat ein Dritter etwas mehr Verständnis für meine Kritik. Ein edit-war mag ich nicht vom Zaun brechen, aber Deine Verschlechterungen hinsichtlich der Definition will ich auch nicht sang- u. klanglos hinnehmen, dazu sind sie zu eklatant. --Adelfrank (Diskussion) 13:17, 16. Mai 2020 (CEST)
Hallo Adelfrank, ich sehe etwas überstarke Bewertungen, ja. Aber welche Begründung meinst du genau?
Persönliche Vorteile (i.S.v. von für sich selbst) ist Teil keiner Definition. Jene des deutschen BKA, die im Artikel genannt wird, spricht von für sich oder einen Dritten (Posten für Sohnemann, Auftrag für Kumpelunternehmer, Weltmeisterschaft für’s Land). Alle anderen Definitionen lassen den Aspekt ganz aus, bzw. setzen es als selbstverständlich voraus.
Daher wäre Folgendes begründenswert: „Du beharrst auf Deinem Standpunkt, dass es reicht einen Vorteil zu erlangen.“ – Wer sonst sollte Vorteile unrechtmäßig erlangen, als man selbst oder Andere?
Möchtest du auf dich am Angehen des beschriebenen Mangels beteiligen, der in beiden Einleitungen vorhanden ist? --Hæggis 18:09, 17. Mai 2020 (CEST)

Auch wenn ich mich wiederhole: Einen Vorteil zu erlangen reicht nicht als Definition für Korruption. Sich persönlich bereichern, also der perönliche Vorteil, kann nicht als belanglos abgetan werden. Transparency International [4]: "Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil." Laut Deiner Definition: Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht. wären z.B. Parteispenden Vorteilsannahmen, was Du als Synonym mit Korruption gleichsetzt. Ein Bürgermeister der Gelder für seine Gemeinde erhält und komplett dafür verwendet, ohne Anspruch zu haben, ist in meinem Sinne nichts anderes als ein Spendenempfänger. Ich stelle in Frage, dass jegliche Zuwendung, jeder Vorteil der erlangt wird, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht, aber der in vollem Umfang der Gesellschaft/Gemeinde/Schule zugute kommt, Korruption sein soll. --Adelfrank (Diskussion) 19:18, 17. Mai 2020 (CEST)

Dieser Beitrag ist übersichtlicher und wertungsfreier, danke.
Wenn du den Abschnitt Korruption#Definitionen durchliest, findest du keine, in der festgelegt ist, dass der Vorteil von einem selbst erlangt werden muss. Nun fangen wir bereits an, weiter zu recherchieren, wodurch der Artikel gewinnen kann. Du hast die Definition zitiert, mit der TI Deutschland arbeitet: „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“ Sie sagen es auch mit Vorsicht, aber immerhin. TI International spricht bei Korruption von einem umbrella term.
Jedenfalls: Privater Nutzer oder Vorteil ist nicht gleichbedeutend mit persönlich. Der Gegenbegriff lautet öffentlicher Nutzen oder Vorteil.
für sich oder einen Dritten sagt ebenso: Es kann auch rein für einen Dritten sein, incl. Organisationen: Zum Beispiel gewinnt ein Bürgermeister/eine Schuldirektorin einen Wettbewerb für seine Stadt/ihre Schule nur deshalb, weil alte Bekanntschaften in Entscheidungspositionen genutzt werden (der private Kreis, der sich Gefälligkeiten zuschiebt). So wird das faire Verfahren (öffentliches Interesse) untergraben, in dem es rein um Faktoren geht, die z.B. für die Vergabe des Standortes der Landesgartenschau, die Auszeichnung besonders engagierte Schule etc. eine sachliche Rolle spielen. Das ist insbesondere auch ohne persönliche Geld- oder Eigentumsveränderungen möglich. Die Beteiligten wissen oft auch, dass es dadurch viel schlimmer würde, falls es auffliegt, während sie ohne noch die Lokalpatrioten sein können, die es nur für ihre Stadt/Schule getan haben.
für sich oder einen Dritten – Das ist klar, oder? --Hæggis 11:53, 18. Mai 2020 (CEST)
@Adelfrank:) --Hæggis 21:11, 21. Mai 2020 (CEST)

Ob ein Unternehmen mehr Steuergelder verbraucht als ein effizienteres Unternehmen, hat weder mit Korruption noch mit dem Vergaberecht etwas zu tun. Die Frage wäre, ob die Effizienz gemäß dem Vergaberecht überhaupt gemessen werden kann. Das ist hier aber nicht das Thema. Solange die Regeln des Vergaberechts eingehalten werden, kann nicht von Korruption ausgegangen werden, außer wenn jemand Informationen auf anderen Wegen bekommt. Das würde jedoch den Rahmen der Einleitung sprengen. Ich denke, die jetzige Formulierung genügt. --Kulturkritik (Diskussion) 07:20, 29. Aug. 2020 (CEST)

Korruption im juristischen Sinn

Was in diesem Abschnitt steht passt nicht zur Überschrift, im Text geht es fast garnicht um Juristerei. Auch mit dem Text an sich bin ich nicht einverstanden. So fehlt im ersten Absatz, dass es (häufig) zu Lasten einer größeren Allgemeinheit geht. Dann geht es weiter mit dem, was Korruption nicht ist. Erst ab dem 2. Punkt kann ich eine erweiterte oder andere Beschreibung von Korruption erkennen. Die liest sich, als sei es irgendeine Theorie von einem Autor, die aber nicht bequellt ist.

Was tun?

  • Den ganzen Abschnitt löschen
  • Den Abschnitt löschen und den Inhalt ab dem 2. Punkt an passender Stelle einarbeiten (wo?)
  • Die Überschrift in "Korruption im ökonomischen Sinn" ändern und den Text bis zum 2. Punkt löschen.

Wenn der Text ab dem 2. Punkt erhalten bleibt, fehlt eine weiter Quelle dazu. --M.J. (Diskussion) 15:26, 6. Feb. 2021 (CET)

Gemäß dem 3. Punkt geändert.--M.J. (Diskussion) 21:26, 14. Feb. 2021 (CET)

Rubrik Probleme

Diese Rubrik erscheint wie eine recht lose Stichpunktsammlung. Ohne weitere Erläuterungen sind eingige dieser Stichpunkte nicht immer nachzuvollziehen. Viele dieser "Probleme" sind auch ohne entsprechende Belege und haben daher einen eher thesenhaften Charakter. Insgesamt wäre eine Neustrukturierung und Überarbeitung dieses Artikels sicherlich sinnvoll. Hier sind einige examplarische Stichpunkte der Liste:

  • Die „legale Korruption“ erodiert das Rechtsempfinden.
  • Wenn die Pharma­industrie niedergelassene Ärzte korrumpiert, ist es nicht strafbar – bei Klinikärzten dagegen schon.
  • Journalisten dürfen Presserabatte entgegennehmen, wobei sich Journalistenverbände entsprechend dem Pressekodex zu bestimmten Regeln verpflichten.
  • Bestechlichkeit ist gerade oft in Niedriglohnländern, z. B. in Osteuropa, üblich. Diese Gepflogenheiten können sich bei internationaler Zusammenarbeit ausbreiten.

Viele Grüße --Socioscience (Diskussion) 17:29, 14. Nov. 2019 (CET)

  • Strafbar ist nur die Bestechung von Amtsträgern. In Regensburg wurde bei der Oberbürgermeisterwahl 2014 aber einem Kandidaten Vorteilsnahme vorgeworfen. Er sollte sich dann wohl nach der Wahl "gewogen" zeigen (er wurde aber nicht gewählt)

--78.54.155.88 13:24, 11. Mär. 2021 (CET)

Eine ganz exakte Beschreibung der Rechtslage würde wohl den Rahmen eines Lexikons sprengen (wir sind ja kein juristisches Fachkommentarbuch), eine bloße allgemeine Umschreibung sollte für ein Lexikon ausreichen. Korruption, Korrumption, Vetternwirtschaft und Klüngel, Amtsmißbrauch und machtmißbrauch, sind in Deutschland übrigens derart verbreitet, daß heute sogar die EU Deutschland deswegen kritisiert hat, siehe dazu: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/europarat-korruption-105.html --2003:E7:7F13:9501:5550:7FB7:1524:1C90 16:01, 10. Mai 2021 (CEST)

Literaturverzeichnis veraltet

und nicht WP:LIT .

Was macht z.B. ein spezielles Werk wie

Hans-Eugen Bühler, Olaf Simons: Die blendenden Geschäfte des Matthias Lackas. Korruptionsermittlungen in der Verlagswelt des Dritten Reichs. Verlag Pierre Marteau, Köln 2004, ISBN 3-00-013343-7.

in einem Übersichtsartikel wie Korruption ? --Präziser (Diskussion) 17:26, 17. Mär. 2021 (CET)