Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Phi in Abschnitt Großschreibung
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Generalgegner Bearbeiten

ist ein unübliches Wort. Ich sehe keine Notwendigkeit, es aus der Quelle wörtlich zu übernehmen, und per Edit War schon gar nicht. Die unkonsentierte Einfügung macht den Artikel nicht besser. --Φ (Diskussion) 08:45, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Ich finde das ja ein ganz großartiges Wort, habe es sofort in meine Wortschatz übernommen und das altmodische "Erzfeind" ersetzt. Aber in einem enzyklopädischen Text passt es noch nicht so gut, lass mich das erst mal etablieren. --Seewolf (Diskussion) 09:58, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Es ist kein unübliches Wort; in der damaligen Zeit des Kalten Krieges drückt es m.E. die Situation sogar bildlich recht gut aus. Es ist nicht nötig, sich über unpassende Alternativen den Kopf zu zerbrechen, weil dann immer die Gefahr besteht, den Autor nicht korrekt wiederzugeben. Vor allem ist es genau das, was der Autor meint und schreibt. --Benatrevqre …?! 12:24, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Das Wort liefert null Googletreffer. Da kann man nicht einfach beleglos behaupten, es wäre nicht unüblich. Zum Verständnis dessen, was Jung ausdrücken will, ist es auch nicht zentral. Dem geht es um die antikommunistische Stoßrichtung des Ausschlusses direkter Demokratie aus dem Grundgesetz, und das wurde schon vor deinem Eingreifen hinreichend deutlich. Hier gibt es jedenfalls keinen Konsens, und ich bezweifle, dass dritte Meinungen daran etwas ändern werden. Aber warum nicht, versuch's doch einfach. Schönen Gruß --Φ (Diskussion) 12:32, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Davor stand ein Wort („Kräfte“) drin, das nicht auf KPD und SED passte, weil es unbelegte Theoriefindung war. Das konnte also ohnehin nicht so bleiben, wie es ohne Konsens eingebaut worden war.--Benatrevqre …?! 13:36, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
An dem Wort war nichts falsch. --Φ (Diskussion) 13:43, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Sagt wer? Unbelegte TF reicht, ein schwammiges, nicht klar umrissenes Wort durch den belegten Begriff zu ersetzen, das ist in jedem Fall besser als sich subjektiv was auszudenken, was nicht in der Quelle steht und wo kein unmittelbarer Bezug auf die beiden Parteien ersichtlich ist. Dass der Ausdruck „Generalgegner“ unbekannt und im geschichtwissenschaftlichenn Kontext nicht üblich wäre, um ein Feindbild zu beschreiben, stimmt außerdem nicht, wie sich etwa hier (S. 8) aufzeigen lässt. --Benatrevqre …?! 14:03, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Da bist du der einzige, der das so sieht. Ein einziger Beleg beweist nicht, dass das Wort üblich wäre. Die Vokabel Kräfte dagegen ändert den Sinn nicht, daher liegt keine Theoriefindung vor. Der Tenor des referierten Abschnitts ist vielmehr zutreffend wiedergegeben. Für dein Eingreifen gab es keinen zwingenden Grund. --Φ (Diskussion) 14:27, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Natürlich ändert das Wort „Kräfte“ den Sinn, das schrieb ich doch unlängst: es geht um politische Parteien, nicht um einzelne Gruppen bzw. nicht näher bestimmte Kräfte, was uneindeutig ist. Letzteres könnte auch eine zulässige parlamentarische Opposition sein. Deiner Argumentation folgt daher niemand. Die KPD als kommunistischer Generalgegner der fdGO wurde hingegen später sogar in Westdeutschland verboten. Das Wort ist mithin weiterhin TF, weil es entsprechend nicht in der Quelle zu finden ist, sie wurde zuvor also nichtmal ordentlich paraphrasiert. In jedem Fall ist aus diesen Gründen die belegte Wortwiedergabe besser als eine selbst ausgedachte. --Benatrevqre …?! 22:03, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Kann ich nicht nachvollziehen. Eine Paraphrase muss nicht ausschließlich dieselben Vokabeln verwenden wie der Originaltext. Und schon gar nicht, wenn der ungewöhnliches Vokabular enthält. --Φ (Diskussion) 22:32, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

„Generalgegner“ bei Kroll (s. oben) S. 334 und spiegel.de 19/1965 und herder.de 2021 und bei Otmar Jung: Grundgesetz und Volksentscheid (1994) auch auf S. 258. Eine Kennzeichnung mit „“ als Zitat wäre mE aber nicht verkehrt. --Vsop (Diskussion) 22:56, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Warum soll man ein ungewöhnliches Wort zitieren, wenn es um Verständnis des Gemeinten gar nicht notwendig ist? Wer die Kräfte waren, die der Parlamentarische Rat fürchtete, wird in der Klammer gesagt. --Φ (Diskussion) 09:35, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Was meinen Einwand der inhaltlichen Ungenauigkeit aber nicht entkräftet. Gerne sollte das Wort als Zitat gekennzeichnet werden (dein Hinweis auf WP:ZIT war hierbei freilich abseitig, weil zwei Worte in Anführungszeichen hierzuwiki absolut üblich sind und kein langzeiliges Zitat vorliegt, worauf WP:ZIT üblicherweise abstellt), denn dann ist es eine einwandfreie Standpunktzuschreibung zum Autor. Benatrevqre …?! 12:18, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Einen Konsens für den wenig gebräuchlichen (und obendrein undefinierten) Begriff, den du in den Artikel eingebaut hast, sehe ich hier nicht. Weder im Zitat noch ohne. Hol gerne dritte Meinungen ein. --Φ (Diskussion) 12:45, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Du solltest Vsops Meinung genau so betrachten und akzeptieren. Es braucht deine Sanktion also nicht dafür. Zwei User sind für die exakt zitierte Wortwiedergabe, so wie es in dem Beleg vorzufinden ist, deiner Ansicht einer strikten Ablehnung hingegen folgt niemand. Es gab vor allem keinen Konsens, ein missverständliches, mehrdeutiges und schwammiges Wort überhaupt erst einzubauen, wie hier durch diesen Account geschehen, weshalb ich die Belegstelle genau referiert und den fraglichen Text damit auch verbessert habe. --Benatrevqre …?! 13:32, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
2 dafür, 2 dagegen = 0 Konsens. --Φ (Diskussion) 13:41, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Das sehe ich hier nicht, das hier ist auch keine Frage einer Abstimmung. Deine Argumente, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten, wurden zudem widerlegt. -Benatrevqre …?! 13:47, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Ach so, hier herrscht also Konsens, ja? (nicht signierter Beitrag von Phi (Diskussion | Beiträge) 13:55, 15. Okt. 2023 (CEST))Beantworten
Bitte den Vorschlag von Vsop so umsetzen.-- Leif Czerny 10:50, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Warum das denn? Das Wort ist kein Fachbegriff und spielt bei Jung auch keine weitere Rolle. Es ist verzichtbar. --Φ (Diskussion) 18:43, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Dass es keine Rolle bei dem Autor in seinem einschlägigen Buch spielen würde, darf sehr bezweifelt werden, da er es sogleich auf mehreren Seiten verwendet (S. 258, 281, 329) und ein Fachbegriff muss es nicht sein; das ist keine Voraussetzung, damit ein Wort verwendet werden darf. Deine unkonsentierte und nicht zielführende Kürzung, weil dadurch Jungs charakterische Einordnung der beiden Parteien verloren ging – a) insbesondere der schlagende Grund, weshalb der Parlamentarische Rat sich so entschieden hatte, es ging ja freilich nicht um irgendwelche Parteien; b) Jung schreibt auch nicht von „KPD oder SED“ –, habe ich deswegen zurückgesetzt und nach Konsens−1 die Anführungszeichen eingesetzt. --Benatrevqre …?! 21:34, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Und es geht dir dabei nicht um dich und dass du Recht behalten möchtest, sondern allein um die Leser. So wichtiges Informationen darf man ihnen nicht vorenthalten, schon klar. Vorher war der Text ja absolut irreführend und hatte mit Jungs Kerngedanken nichts zu tun. Manche Texte sind eben so brillant formuliert, da kommt man um wörtliche Zitate nicht drumherum, WP:ZIT hin oder her. Goldene Worte. Und drei zu fünf ist ein eindeutiger Konsens. --Φ (Diskussion) 22:00, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Drei zu fünf? --Vsop (Diskussion) 22:04, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Aber ganz selbstverständlich geht es hier um den Artikel, was soll hier schon wieder der nächste deiner ad-personam-Angriffe, Phi? Das von dir ins Felde geführte WP:ZIT zieht nicht, das habe ich dir weiter oben schon geschrieben. Es gibt keine Regel, wonach direkte Zitate verboten wären. Und „3 zu 5“ sehe ich auch nirgends. --Benatrevqre …?! 22:06, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Drei zu zwei, sorry. Mehr Konsens geht ja schon beinahe nicht mehr. Und du hast Recht behalten, im Interesse der Leser. Freust du dich? --Φ (Diskussion) 22:14, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Warum stellst du eine solche irrelevante Frage? Im Übrigen siehe bereits meine Erwiderung, dass es nicht um Zahlenspiele gehen sollte. --Benatrevqre …?! 22:24, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Zitat ist Zitat. Es ist kein Grund ersichtlich, warum dieses Wort nicht zitierfähig wäre. Das ist keine Frage von Konsens oder nicht. Vsops Vorgehen ist ein guter Kompromiss und berücksichtigt auch Seewolfs Einwand. Somit gibt es nur eine Gegenstimme, die außer ihrer persönlichen Rivalität kein Argument hat.-- Leif Czerny 08:25, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Wirtschaftsordnung Bearbeiten

Im Artikel fehlt ein Abschnitt zur im Grundgesetzt nicht festgelegten Wirtschaftsordnung. Dazu gibt es das vielzitierte Investitionshilfe-Urteil von 1954 (BVerfGE 4, 7 ff.). Daraus:

Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde "soziale Marktwirtschaft". Die "wirtschaftspolitische Neutralität" des Grundgesetzes besteht lediglich darin, daß sich der Verfassungsgeber nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden hat. Dies ermöglicht dem Gesetzgeber die ihm jeweils sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik zu verfolgen, sofern er dabei das Grundgesetz beachtet. Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche. Sie beruht auf einer vom Willen des Gesetzgebers getragenen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidung, die durch eine andere Entscheidung ersetzt oder durchbrochen werden kann. Daher ist es verfassungsrechtlich ohne Bedeutung, ob das Investitionshilfegesetz im Einklang mit der bisherigen Wirtschafts- und Sozialordnung steht und ob das zur Wirtschaftslenkung verwandte Mittel "marktkonform" ist.[1]

- --Neudabei (Diskussion) 14:22, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Großschreibung Bearbeiten

Hat jemand eine Erklärung dafür, warum "Deutsches Volk" 3x groß geschrieben wird, obwohl das der deutschen Rechtschreibung widerspricht? Es ist immerhin kein Eigenname, sondern ein Adjektiv. sneecs (Diskussion) 10:21, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Weil es der Eigenname des Souveräns ist und dies keinesfalls der Rechtschreibung widerspricht. --Benatrevqre …?! 11:03, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Naja. Das mag dann Ansichtssache sein. Ich würde es nicht als Eigenname betrachten. Aber dann frage ich mich, warum es in Art. 146 klein geschrieben wird. sneecs (Diskussion) 11:13, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Der Duden empfiehlt Kleinschreibung: [2]. --Φ (Diskussion) 11:15, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Was der Duden hier meint, ist egal, weil nicht relevant, der Verfassungsgeber hat sich bestimmt schon was dabei gedacht, insofern wäre es keine Ansichtssache. Das Deutsche Volk ist ja nicht bloß die deutsche Bevölkerung, sondern das Staats- und Wahlvolk zugleich. In Art. 146 GG wird es kleingeschrieben, weil zuvor noch das Attribut „gesamtes“ steht, die ganze Wortgruppe in dem Satz deskriptiv ist. In der feierlichen Präambel hingegen spricht der Souverän über sich selbst. Ein Rechtschreibfehler ist es in jedem Falle aber nicht, selbst nicht nach dem Duden. --Benatrevqre …?! 11:24, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Richtig. Als Zitat ist es ok, außerhalb wohl weniger. Und genau so handhabt es der Artikel ja auch. Bizarr, dass das Grundgesetz selber es nicht einheitlich handhabt: In der Präambel und in Artikel 1 groß, in Art. 146 klein. Man könnte meinen, da waren die Väter und Mütter dann schon müde. --Φ (Diskussion) 11:27, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nicht wirklich, die Großschreibung ist im Falle der Nennung des Eigennamens ansonsten auch ok, ich wies auf eine Annahme, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 zurecht Deutsches Volk großgeschrieben haben. --Benatrevqre …?! 12:29, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Dass eine davorgsetztes Adjektiv etwas an der Schreibweise eines Eigennamens ändern würde, ist nicht nur komplett selbstausgedacht, sondern auch in allen anderen Fällen unzutreffen: „Der Zweite Weltkrieg“, aber „Der gesamte zweite Weltkrieg“? Niemand handhabt das so. --Φ (Diskussion) 13:05, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Du kannst auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, der 2.WK ist kein Subjekt, das Deutsche Volk als Souverän dagegen unstreitig voll und ganz mit absolut keiner Einschränkung. Deswegen kann man es grundsätzlich großschreiben. --Benatrevqre …?! 13:33, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich sag ja nicht, dass man es nicht großschreiben kann. Das Grundgesetz tut es, wenn auch uneinheitlich, damit muss es so zitiert werden. Deine TF-Regel, dass die Großschreibung davon abhängt, ob ein Adjektiv davorsteht, taugt aber auch bei Subjekten nicht: Die Vereinigten Staaten, aber Die gesamten vereinigten Staaten? Sorry, das ist und bleibt kokolores. --Φ (Diskussion) 13:37, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das ist ja nicht weniger so’n abstruser theoriefindender Vergleich. Ich sagte auch nirgends, dass eine Bezeichnung zwingend kleingeschrieben werden müsste, wenn ein Adjektiv davorstünde. Ich rede stattdessen von einem Eigennamen und weswegen es berechtigt ist, solche Namen dann groß zu schreiben. Im Ergebnis vermag diese müßige Diskussion ohnehin nichts zu ändern, denn wie begründet ist, ist die Großschreibung eines Eigennamens grundsätzlich erlaubt und richtig, vgl. etwa dieser GG-Kommentar (dort S. 18). --Benatrevqre …?! 21:37, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich hab doch nicht bestritten, dass es in den Zitaten großgeschrieben wird. Ich schreibe über die uneinheitliche Schreibweise im Grundgesetz, die der Grund dafür ist, dass es auch im Artikel uneinheitlich mal groß, mal klein geschrieben wird. Dein Hinweis auf das Attribut im Art. 146 erklärt es erklärt die Uneinheitlichkeit jedenfalls nicht. --Φ (Diskussion) 21:51, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nö, es wird ja nicht bloß in Zitaten großgeschrieben, vgl. etwa hier, allerdings gibt dir mein Verweis auf den GG-Kommentar bereits einen zielführenden Hinweis. --Benatrevqre …?! 22:28, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich meinte den umseitigen Artikel. Da wird es in Zitaten großgeschrieben und in einer Passage, die sich auf die Präambel bezieht, sonst nicht. In Art. 146 GG wird es ja auch kleingeschrieben. Kann also nicht falsch sein. Grüße --Φ (Diskussion) 22:33, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Was für mich heißt, dass beides korrekt ist. --Benatrevqre …?! 22:35, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Sag ich doch. --Φ (Diskussion) 22:38, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten