Pistazienfresser
Wettbewerbe: | 70. Wartungsbausteinwettbewerb: Anmeldephase (bis 18. Juli) |
Veranstaltungen: | Digitaler Themenabend: "Wikipedia unter der Lupe – Wie zuverlässig ist unser digitales Wissen?" (19. August) |
Sonstiges: |
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen."Richter des Bundesverfassungsgerichts"
Bearbeiten[1] Wieder was gelernt. Danke! --rübenkopf ✉ 14:47, 3. Mär. 2025 (CET)
- Danke für die nette Nachricht. Werden jedenfalls im Bundesverfassungsgerichtsgesetz so genannt, eine explizite Regelung wie in § 19a DRiG gibt es dort nicht. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:55, 3. Mär. 2025 (CET)
Einsicht in IP-Adressen temporärer Benutzerkonten
BearbeitenHallo,
du erhältst diese Nachricht, weil du in den letzten Monaten eine IP-Adresse auf Wikipedia:Vandalismusmeldung gemeldet hast oder dich zur Meldung einer IP-Adresse geäußert hast.
Voraussichtlich kommenden Monat werden temporäre Benutzerkonten bei uns eingeführt. Das bringt mit sich, dass von da an IP-Adressen nicht registrierter Benutzer bei neuen Bearbeitungen nicht mehr ohne Weiteres öffentlich abrufbar sein werden. Stattdessen wird nur noch ein bestimmter Benutzerkreis (neben Inhabern erweiterter Rechte, wie etwa Administratoren) die Möglichkeit haben, IP-Adressen temporärer Konten anlassbezogen einzusehen, um Vandalismus oder anderweitige Schädigung der Wikipedia zu bekämpfen. Aufgrund deiner oben genannten Aktivität auf VM könnte die fortwährende Einsicht in IP-Adressen temporärer Konten für dich von Interesse sein. Wie du weiterhin Zugriff erhältst und welche Regeln dafür gelten, ist auf Wikipedia:IP-Betrachtung temporärer Konten beschrieben.
Dies ist eine automatische Nachricht im Namen von Benutzer:Hgzh, verteilt durch MediaWiki message delivery (Diskussion) 08:19, 20. Jun. 2025 (CEST)
Rechtsverkehr (Recht)
BearbeitenIch habe gerade gesehen, dass du das Lemma Rechtsverkehr (Recht) verlinkt hast. Siehst du in dem Lemma viel Potential? Ich bin da skeptisch, weil mir der Begriff viel zu allgemein erscheint, um ihn in einem Wikipedia-Eintrag zu erläutern. Der Sonderfall elektronischer Rechtsverkehr lässt sich ja noch gut eingrenzen, aber der Rechtsverkehr in seiner Gesamtheit eher nicht. VG Chewbacca2205 (D) 17:52, 30. Jun. 2025 (CEST)
- Bei der Diskussion zu Kennzeichenmissbrauch wird dazu sinngemäß geschrieben, dass dieses Wort (normalerweise) so verstanden werde, dass der Gegensatz von Linksverkehr darunter verstanden werde. Es soll sogar mit Klammerzusatz benutzt werden. Im Duden online steht unter dem gemeinten Begriff sinngemäß, dass er der Rechtssprache angehört. Zumindest im Rahmen der Urkundsdelikte kenne ich es auch als Fachwort. Daher halte ich einen Artikel dazu und erläuterte Links darauf für sinnvoll. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:09, 30. Jun. 2025 (CEST)
- Wenn Rechtsverkehr (Recht) gelöscht würde, müsste man "elektronischer Rechtsverkehr", ""internationaler Rechtsverkehr" und alle Anwendungsfälle von Täuschung im Rechtsverkehr bei der BKS Rechtsverkehr einzelnen aufzählen. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:51, 30. Jun. 2025 (CEST)