Diskussion:Genossenschaft/Archiv
Arbeiterbewegung fehlt
Zusätzlich zum untenstehenden kann ich anmerken, dass die ganze genossenschaftliche Tradition der Arbeiterbewegung hier fehlt - Robert Owen wird kurz erwähnt, aber Schulze-Delitzsch großer Gegenspieler Lasalle, der in Deutschland die Genossenschaftsidee aus sozialistischer Sicht vertrag, wird hier einfach ignoriert. Ebenso die sozialdemokratische Genossenschaftstradition aus Kaiserreich und Weimarer Republik samt aller politischen Vorstellungen, die sich damit verbanden.
Der Artikel ist also nicht nur juristisch verengt, sondern auch einseitig auf die liberale Genossenschaftstradition zugeschrieben, die aber bestenfalls die Hälfte dieser historischen Bewegung darstellt.
85.178.215.224 13:39, 11. Apr. 2011 (CEST)
Hallo an alle!
Es freut mich sehr, dass eine Menge Leute sich Mühe geben diesen Artikel fachlich korrekt zu gestalten. ABER: Ich als unwissender, einfältiger Laie wollte in Erfahrung bringen, was eine Genossenschaft überhaupt ist und ich muss zugeben, dass ich aus dem Artikel alles andere als schlau werde. Meiner Meinung nach wäre eine kurze und intuitivere Einleitung für Leute wie mich hierfür sehr angebracht.
Grüße, Davide --85.18.14.42 13:43, 19. Mai 2007 (CEST)
- Hallo Davide,
Du hast leider Recht, hier herrschen jetzt Juristen, die das Genossenschaftswesen leider durch ihre juristische Brille betrachten. Es gibt nur in Deutschland und Österreich dieses Unwesen von Zwangsmitgleidschaften. Und diese Zwangsvereine dominieren diesen Unsinn. Die Forschung wird einseitig von diesen Zwangsvereinen finanziert. Deshalb musst Du Dich aufs englische oder französische Wikipedia gehen. Unter 'Cooperative' wirst Du etwas ganz anderes und etwas viel freieres finden als dieses krachlederne deutsch-österreichsiche Beamtenwissen. Grüße -kri.
Als Amerikaner, der sich schon lange mit Beamtendeutsch und Akademikerdeutsch rumschlägt, kann ich nur zustimmen. Mein Hauptproblem ist mit dem mangelnden Fokus des Autors, nicht mit dem Stil an sich. Ich habe als Vorschlag den ersten Absatz besser fokussiert. ---
Hallo,
dieser Satz: "Konkurrenz und Wettbewerb gibt es unter den Prüfungsverbänden nicht." ist falsch. Es gibt durchaus eine Auswahl zwischen verschiedenen Prüfungsverbänden. (Ich bin selber Genossenschaftsvorstand und wir konnten wählen.) 9. Feb. 2007 Wenn das wirklich so ist: Warum wird dann aus dem Artikel heraus auf den DGRV verlinkt? Dies ist der Monopolverband, der es immer noch als sein Recht ansieht, Genossenschaftsgründungen systematisch zu unterbinden, wenn es einzelnen Herrschaftsanspprüchen nicht gefällt. 26.9.007
---
Hallo Freunde,
vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle der Konsens erzielt, dass wir den Blick von einer rein deutschen Betrachtung auf eine internationale Betrachtung lenken. Nun hat im Intro wieder jemand den Blick auf deutsche juristische Aspekte beschränkt. Die deutschen Aspekte gehören in Punkt 2.2. Der Text vor dem Inhaltsverzeichnis ist eine allgemeine Einleitung, die sich nicht auf ideologische oder eingeschränkt deutsche Blickwinkel konzentrieren soll. Auch sind die spezifisch juristischen Aspekte völlig nachrangig. Juristen behindern das Genossenschaftswesen erheblich. Menschen können sich viel besser ohne Juristen organisieren.
Vielen Dank!
-kri. 16:20, 29. Aug 2006 (CEST)
--- Ist es wirklich noch zeitgemäß zwischen "Deutschland" und "DDR" zu unterscheiden? Grüße Christian
Soweit es sich um einen historischen Begriff handelt, ist es sehr zeitgemäß. Genossenschaften in der DDR hatten wohl auch einen etwas anderen Charakter als heutige Genossenschaften, wenn es auch Parallelen gibt. --Rita2008 22:06, 26. Apr 2006 (CEST)
Hallo, also aus meiner Sicht fehlt der "Charakter" von Genossenschaften. Die Grundprinzipien wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Darstellung des "demokratischen" an dieser Kapitalform (u.a. das kein Großkapital kumuliert wird). Ein Vergleich zwieschen der Genossenschaftsbewegung und der Open-Source-Bewegung sowie der Wiki-Entwicklung dürft sehr interessant sein. Ferner halte ich es für sinnvoll "Genossenschaften in anderen Länder" (Schweiz, Östereich und DDR) in einen seperaten Artikel auszulagern. Erhöht die Übersichtlichkeit. Auch Italien hat eine, sehr lebendige, Cooperativen-Scene. (P.S. Schonmal in der Wirtschaftsabteilung eines Buchgeschäftes nach Genossenschaftsliteratur gesucht ? AG hunderte, eG keins) MfG C. (Kann sein das ich mal miteditieren werde.)
Irgend ein Hohlkopf hat den Diskussionsbeitrag auf dieser Seite gelöscht... Einige Kritikpunkte von B 24 treffen auf den heutigen Artikel immer noch zu. Keimzelle 19:40, 7. Apr 2005 (CEST)
- Ein ignoranter, Deutschland-zentrischer Artikel ohne viel Informationsinhalt. Die Genossenschaften sind in industrialisiertem England entstanden, nicht in Schleswig-Holstein oder anderswo. Genossenschaftsähnliche Formen sind schon in den hellenischen Stadtstaaten zu entdecken, das macht aus ihnen aber keine eG. Bitte, lesen Sie auch ausländische Autoren, sie haben auch gute Bücher geschrieben.
- Grüße: B 24 Liberator
- Liebe Genossen ;-), euer deftiger Stil ("Hohlkopf", "ignorant") hat offensichtlich einige (euch selbst? - ich habe die Versionsgeschichte nicht angesehen) zu Verbesserungen motiviert. Inzwischen ist die Deutschland-Zentriertheit nicht mehr so stark; auch die Geschichte ist wohl deutlich ergänzt worden. B 24 Liberator, vielleicht kannst du noch dein Wissen über die hellenischen Stadtstaaten einbringen? Freundliche Grüße, --RainerSti 11:10, 16. Jul 2005 (CEST)
- Ja, es ist schon etwas weniger deutsch geworden. Trotzdem juristelt es doch sehr in diesem Artikel. Es schleicht sich das Dilemma des deutschen Genossenschaftswesens in die Einzelaspekte ein. Zum Beispiel wird immer wieder rausgelöscht, dass international Genos 'Kooperativen' 'Co-operative' heißen. Das ist das Gepräge der bäuerlichen Verbands-Banker, die die wissenschaftlichen Institute bezahlen und damit meinen, die Wahrheit gepachtet zu haben.Beste Grüße Christian 26.4.06
- Liebe Genossen ;-), euer deftiger Stil ("Hohlkopf", "ignorant") hat offensichtlich einige (euch selbst? - ich habe die Versionsgeschichte nicht angesehen) zu Verbesserungen motiviert. Inzwischen ist die Deutschland-Zentriertheit nicht mehr so stark; auch die Geschichte ist wohl deutlich ergänzt worden. B 24 Liberator, vielleicht kannst du noch dein Wissen über die hellenischen Stadtstaaten einbringen? Freundliche Grüße, --RainerSti 11:10, 16. Jul 2005 (CEST)
Linklisten
Es wird sehr stark nach ideologischen Prinzipien hier gelöscht und gepostet. Aus der Wissenschaft sind jetzt nur die NRW-Institute erwähnt. Von den Verbänden wird einseitig der Geldgeber dieser Institute, der DGRV erwähnt. Das ist ziemlich peinlich. Ein Linklistenautor hatte gefragt, was einzelne Genossenschaften auf der Linkliste soll. Im englischen wiki gibt es eine Liste von Genossenschaften auf die im Artikel verlinkt wird. Das finde ich angemessen und nicht so provinziell wie die austrojuristelndenen Institutslisten. Bestgruß Christian 26.4.06
- Du hast Recht. --91.58.75.30 11:43, 13. Nov. 2009 (CET)
AG
Die Genossenschaft zur Mischform aus Verein und Aktiengesellschaft zu erklären ist nicht begründbar. Die Genossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, womit gemeint ist, daß die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zwar die Einzahlung eines Anteils nach sich zieht jedoch nicht wie eine Aktie (bzw. der Zugang zum Aktionärskreis) gekauft werden kann. -- B. Scholer
- Der Versuch des Vergleichs zur AG stimmt auch nach dieser Änderung nur bedingt; denn es gibt vinkulierte Namensaktien wo ein Erwerb/Verkauf auch an bestimmte bedingungen z.b. einer erforderlichen Zustimmung abhängt muss dieser vergleich überhaupt sein um den artikel zu verstehen? ...Sicherlich Post 13:35, 29. Apr 2005 (CEST)
- Den Vergleich halte ich auch für missglückt, da der genossenschaftliche Geschäftsanteil eben nicht
- wie bei der Aktie der Aktiengesellschaft Ausdruck der mitgliedschaftlichen Rechte ist
- (genaugenommen ist es nur der Höchstbetrag bis zu dem sich ein Genosse an der eG beteiligen kann).
- Darüberhinaus sollte vielleicht ganz oben auch deutlich gemacht werden, ob von der Wirtschaftsform
- der Genossenschaft oder von der Rechtsform der eG gesprochen wird. --Zook 20:17, 8. Jun 2005 (CEST)
- Das ist so nicht richtig. Man kann bei einer Genossenschaft beliebig viele Anteile erwerben. Nur ist man da schön blöd, weil die amateurmässig wirtschaften. -- Simplicius ☺ 16:36, 8. Okt 2005 (CEST)
- Und dieser Beitrag ist ein infantiles Pauschalurteil, das außerdem noch sachlich falsch ist. Eine Genossenschaft wird bereits ab 7 Euro Geschäftsguthaben von Wirtschaftsprüfern geprüft, was in Deutschland alle zwei Jahre rund tausend Euro kostet. Weltweit sind 800 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert, und diese Leute pauschal für blöd zu erklären, ist eine Art zu urteilen wie Edmund Stoiber: Wer nicht mich wählt, sondern andere, der ist mit dem Klammerbeutel gepudert. Und tschüß!
- Das ist so wie ich es geschrieben habe schon nicht so verkehrt, wie Dein Beitrag vermuten lässt. Natürlich kann man (sofern das statutarisch vorgesehen ist) mehr als einen Anteil zeichnen. Jedoch kann man damit nicht zwingend mehr Stimmrechte erhalten (die Mehrstimmrechte sind auf maximal drei für besonders fördernde Mitglieder beschränkt., § 43 Abs. 3). Entscheidend ist aber, dass die mitgliedschaftlichen Rechte davon abhängen, dass man Mitglied der eG ist und nicht, dass man Anteile erworben hat (wie dies für den GmbH-Anteil bzw. die Aktie nach dem AktG gilt). Vgl. zu den Mitgliedschaftsrechten Beuthien, GenG, 14. Aufl. § 18 Rn. 15ff. Und zum Begriff des Geschäftsanteils heisst es im derzeitig geltenden § 7 GenG "Das Status muss ferner bestimmren: 1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil), ....". Im Grunde hat aber der Kommentar von "B. Scholer" den Punkt schon getroffen. --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)
- Und dieser Beitrag ist ein infantiles Pauschalurteil, das außerdem noch sachlich falsch ist. Eine Genossenschaft wird bereits ab 7 Euro Geschäftsguthaben von Wirtschaftsprüfern geprüft, was in Deutschland alle zwei Jahre rund tausend Euro kostet. Weltweit sind 800 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert, und diese Leute pauschal für blöd zu erklären, ist eine Art zu urteilen wie Edmund Stoiber: Wer nicht mich wählt, sondern andere, der ist mit dem Klammerbeutel gepudert. Und tschüß!
- Das ist so nicht richtig. Man kann bei einer Genossenschaft beliebig viele Anteile erwerben. Nur ist man da schön blöd, weil die amateurmässig wirtschaften. -- Simplicius ☺ 16:36, 8. Okt 2005 (CEST)
Vorschlag zur Umstrukturierung
Ich versuche mal, die Kritik aufzunehmen. Wie wäre folgende Gliederung: als Einleitung eine kurze, allgemeine Definition, etwa so:
- Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung von Personen, die sich freiwillig zusammenschließen zu einem Unternehmen, das ihnen allen gemeinsam gehört und das demokratisch geleitet wird. Allgemeines Ziel von Genossenschaften ist, gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen. Weltweit sind mindestens einige hundert Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligt.
- Den ersten Satz empfinde ich als wenig trennscharf zu anderen Vereinigungsformen. Oder wie passen zB GmbH, AG oder OHG nicht in diese Definition? "gemeinsam gehört" ist mE ein wenig problematisch. Im Kern gehört den Genossen das Unternehmen eben nicht als "Eigentum", sondern sie sind Mitglied einer Genossenschaft und können Mitgliedsrechte ausüben (zB in der Willensbildung der Generalversammlung o.ä.). Jedoch ein "Eigentum" a la "Mir gehört 1/n des Unternehmens" besteht meines Wissens nicht. Zeigt sich ja nicht zuletzt auch daran, dass ein ausscheidendes Mitglied eben nicht am inneren Wert der eG partizipiert, sondern nur seinen Geschäftsanteil zzgl. etwaige Zuschreibungen zurückerstattet bekommt. Bzgl. der Verfolgung "sozialer" und "kultureller" Ziele müsste man evtl. ergänzen, dass dies in den unterschiedlichen Ländern verschieden geregelt ist. So erfordert das deutsche GenG die Förderung der "Wirtschaft" der Mitglieder, was zumindest eine Ideal-Genossenschaft schwierig bis rechtlich nicht zulässig macht.
In Schweden wird beispielsweise zw. einer wirtschaftlichen und einer ideellen Genossenschaft (ek för/id för) unterschieden. Auch hier ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder im Gesetztestext festgeschrieben (bei der ek för). Vorteil der ek för ist, da diese explizt mittels einer wirtschaftlichen Betätigung Gewinne erzielen soll, bei Verlusten eine Haftungsbeschränkung geniesst. Einer sich wirtschaftlich betätigenden id för steht diese bei einem evtl. Konkurs etc. nicht zu.
--Zook 11:55, 20. Jul 2005 (CEST)
- Hallo Zook, du stellst wenigstens die richtigen Fragen ;-). Ich hatte versucht, eine allgemeine Definition zu finden, die nicht auf die deutsche eG beschränkt ist. Dabei habe ich mich an [1] orientiert. Das kann aber gerne verbessert werden; ich würde mich sehr über Mithilfe freuen. Auch andere Abschnitte können noch einige Verbesserungen vertragen. Ich stimme Dir auch darin zu, dass das deutsche GenG etwas sehr spezielles ist. Sei mutig und freundlich gegrüßt von RainerSti 12:56, 20. Jul 2005 (CEST)
- Man gebe mir Zeit..... --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)
- Hallo, ich finde die Definition in Anlehnung an die ICA sehr gut. Die anderen deutschen Gesellschaftsformen haben grundsätzlich NICHT das Demokratieprinzip, sondern ein ständisches: Je mehr Besitz desto mehr Stimmrecht. Die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Gesellschafter ist ebenfalls ausdrücklich NICHT das Prinzip der kapitalistischen Wirtschaftsform. Da sind die Formulierungen der ICA passgenau. Bestgruß Christian
- Ich glaube, das sollte man etwas genauer differenzieren. Denn der genoss. Gleichbehandlungsgrundsatz (Beuthien, GenG, 14. Aufl., § 18 Rn. 49) muss ja dann schon ein wenig vom aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG abgegrenzt werden (siehe allgemein zur Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im dt. GesellschaftsR Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. S. 462ff.). Entscheidend ist mE wie von mir oben schon irgendwo ausgeführt, dass bei der eG die Mitgliedschaft und nicht die Zahl der "Anteile" im Vordergrund steht und der genoss. Gleichbehandlungsgrundsatz sich einerseits auf die Mitgliedschaft, andererseits auch auf den Fördergeschäftsverkehr mit der eG bezieht (siehe Beuthien a.a.O. § 18 Rn. 50). --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)
- Für die Besonderheit der eG halte ich es für wesentlich, dass die Genossen über die Fördergeschäftsbeziehung natural zu fördern sind, also die Förderwirtschaftlichkeit; das steht aber im Artikel so auch in etwa schon drin. --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Zook, du stellst wenigstens die richtigen Fragen ;-). Ich hatte versucht, eine allgemeine Definition zu finden, die nicht auf die deutsche eG beschränkt ist. Dabei habe ich mich an [1] orientiert. Das kann aber gerne verbessert werden; ich würde mich sehr über Mithilfe freuen. Auch andere Abschnitte können noch einige Verbesserungen vertragen. Ich stimme Dir auch darin zu, dass das deutsche GenG etwas sehr spezielles ist. Sei mutig und freundlich gegrüßt von RainerSti 12:56, 20. Jul 2005 (CEST)
- Ein Absatz über die Geschichte, in Anlehnung an den jetzigen Abschnitt "Geschichte des Genossenschaftswesens"
- Die Situation in den deutschsprachigen Ländern, mit (etwas verständlicher als in der aktuellen Version) Beschreibung der rechtlichen Grundlagen.
- Den Artikel Genossenschaftsbewegung könnte man, wie auf der dortigen Diskussionsseite vorgeschlagen, gut hier integrieren. Ich weiß leider nicht, wie das geht, ohne die AutorInnen-Liste unter den Tisch fallen zu lassen.
Freundliche Grüße, --RainerSti 13:56, 17. Jul 2005 (CEST)
Abschnitt Geschichte
Willkürliche Auswahl einzelner Aspekte, ohne Sinn, unlesbar--Decius 20:57, 14. Apr 2006 (CEST)
Produktionsgenossenschaft
Wieso wird man beim Link auf Produktionsgenossenschaft wieder auf diese Seite geleitet? Das gibt doch keinen Sinn. Über die Genossenschaften in der DDR sollte überhaupt mehr geschrieben werden. --Rita2008 21:51, 15. Apr 2006 (CEST)
Zwangsgenossenschaften
Ich finde eigentlich, dass zB Jagdgenossenschaften nicht in diesem Artikel unter "Genossenschaften in Deutschland" abgehandelt werden sollten. Wenn, dann wäre es mE angemessener, diese grundsätzlich von der "Genossenschaft" abzutrennen, denn die im Artikel sonst beschriebene gesellschaftsrechtliche Form ist ja davon gekenntzeichnet, dass man entscheiden kann, ob man eintritt oder nicht. --Zook 17:08, 17. Feb. 2007 (CET)
Linklisten und Literatur
Zu den Linklisten und der Literatur möchte ich folgendes zur Diskussion stellen:
- Wenn schon oben unterteilt wird zwischen G. in Deutschland, Österreich und der Schweiz, dann finde ich es nicht angebracht, wenn die Literatur nur heisst: "Deutschland" und "weitere Länder".
- Wenn es denn um das G.-Recht in D geht, so ist der Band von Geschwandtner/Helios sicherlich im Hinblick auf die Neuregelungen der Reform wichtig, jedoch meine ich, man sollte dort den einen oder anderen Genossenschaftsrechtkommentar mit aufnehmen, sei es Müller, Beuthien oder wen auch immer.
- Mit den Weblinks bin ich ähnlich wie einige der obigen Diskutanten gänzlich uneinverstanden. Warum taucht zwar die alte AGI-Seite auf, dann aber noch zusätzlich einige "ausgewählte" G.-Institute (wie das in Münster und das in Nürnberg-Erlangen)? Ich meine, dann kann man auch die anderen Institute mit aufnehmen, wobei ich davon absehen würde und lieber einen Hinweis "mit Links zu den Mitgliedsinstituten" an den AGI-Link dranpappen würde. Ebenso schwierig finde ich die selektive Auswahl von Genossenschaftsverbänden; wenn es hier um die Darstellung von Varianz geht, so würde ich den DGRV sowie die weiteren Fachprüfungsverbände (Wohnungsgenossenschaften, PSD-Banken o.ä.) mit aufnehmen. So jedenfalls finde ich das reichlich schief.
eGmbH
Mitte der 1960er Jahre gab es auch "eGmbHs", also die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Ist die vergleichbar mit der heute nur angewandten Rechtsform "eG" ? Gruß --Wikifreund 20:16, 5. Mai 2007 (CEST)
- Das würde mich auch interessieren. Gab es mindestens von den 1920ern bis in die 1970er hinein. Schreibweise war mit Punkten: e.G.m.b.H. EK/servicegroup#Geschichte --Ifm 23:06, 30. Jan. 2008 (CET)
- Wenn das stimmt: "Besonders interessant ist die eG aufgrund der Tatsache, dass eine Begrenzung der Haftung für getätigte Geschäfte der eG auf das Vermögen der eG möglich ist." (Quelle?), dann ist dem so. (nicht signierter Beitrag von 84.144.28.91 (Diskussion) 11:09, 29. Mai 2008)
Genossenschaften in der DDR und ihre Transformation nach der „Wende“
"Am erfolgreichsten war die Genossenschaftspolitik auf dem Landwirtschaftssektor" Was echt??? Die Bauern warn doch grad die die am meisten Widerstand gegen den Zusammenschluss zu LPGs geleistet haben! Oder wie ist das gemeint? --Wikitobi 22:54, 5. Jun. 2007 (CEST)
- Zu Anfang schon, in den letzten Jahren gab es aber im Prinzip nur noch LPGen und volkseigene Güter und die Produktivität war wohl höher, als sie ein Einzelbauer erreichen konnte--Rita2008 18:30, 6. Jun. 2007 (CEST)
In der DDR existierte weiterhin die Konsumgenossenschaft. Für den Einkauf in deren Läden bekam man Konsummarken, die man in ein Büchlein klebte, und darauf Geld zurück bekam. Die heutigen Discounter wenden ein anderes Rabattsystem an - man bekommt den Rabatt sofort erstattet, wodurch die Waren billiger sind. (nicht signierter Beitrag von 202.82.143.78 (Diskussion) 05:33, 6. Jun. 2008)
Halbsperre
Da in dem Artikel munter hin- und herrevertiert wird, habe ich nach Meldung auf WP:VM eine 2-wöchige Halbsperre verhänt. Bitte einigt euch genau hier auf die Formulierung eventuell kritischer Passagen. Zeit genug habt ihr jetzt. Danke. Martin Bahmann 09:37, 1. Aug. 2007 (CEST)
Erster Satz Irreführend
Der erste Satz ist irreführend. Es können nämlich nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen Mitglieder einer Genossenschaft sein (Beispiel Denic). Ich habe das erstmal im Einleitungssatz angepasst. Ist aber noch ein bisschen holprig... --Blauerflummi 18:23, 2. Aug. 2007 (CEST)
von oben hierher gesetzt:
Einleitung
Eine Anmerkung zum Einleitungstext: Dieser behandelt anscheinend nur die Bundesrepublik Deutschland, es gibt aber auch noch andere Länder - sogar im deutschsprachigen Raum. Und dort (Österreich, Schweiz) haben Genossenschaften einen hohen Stellenwert. Darum bitte ich bei Gelegenheit, den Einleitungstext neutraler zu formulieren.
M85.3.175.210 (Der vorstehende Beitrag stammt von 85.3.175.210 (Diskussion • Beiträge), 00:33, 4. Feb. 2008. -- Jesi 02:14, 4. Feb. 2008 (CET)
Schweizerishe Eidgenossenschaft
Es ist blühender Blödsinn, die Schweizerische Eidgenossenschaft hier in diesem Artikel aufzuführen, bei dem es um die Genossenschaft als juristische Person und als Teilnehmer am Wirtschaftsleben geht. Im Mittelalter gab es eine große Zahl von Städtebündnissen, die jeweils beeidet wurden, daher der Name. Das bekannteste wurde dann die Eidgenossenschaft von 1291 zwischen den Urkantonen. Einzelheiten siehe Artikel Alte Eidgenossenschaft. Der heutige formelle Name der Schweiz stammt von 1803; die gegenwärtige staatsrechtliche Organisation beruht auf der Bundesverfassung von 1848. Details sind nachzulesen im Artikel Geschichte der Schweiz. Ich habe die Bemerkungen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft im Artikel deshalb gelöscht. --Caeruleus 11:18, 25. Mai 2008 (CEST)
Lieber Caeruleus, Deine Meinung von wegen "blühender Blödsinn" scheint nicht von jedermann geteilt zu werden, wie folgende Beispiele zeigen. Eine etwas substantiellere Diskussion könnte Wikipedia gewiss nicht schaden:
Die Schweizerische Eidgenossenschaft wahrt in ihrem Namen die Erinnerung an die Tatsache, dass sie aus einer Genossenschaft hervorgegangen ist. Sie soll auch ihres Ursprungs eingedenk bleiben und ihr Staatsbürgertum immer wieder aus genossenschaftlichem Geist erneuern. Georg Thürer. Die Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 193
Aus der Idee der Genossenschaft gehen bis zum heutigen Tag alle Eigenheiten der Schweiz hervor. Der Föderalismus ist eine Selbstverständlichkeit, da die einzelnen Glieder ja gerade zu dem Zweck zusammentraten, ihre eigene Daseinsweise zu erhalten. Von ihrem Ursprung her lebt die Eidgenossenschaft – wie schon der Name sagt – in einer ungebrochenen Tradition der Genossenschaft. Der Geist der Genossenschaftlichkeit geht auf eine Zeit vor der Entstehung des modernen Staates zurück. Die Alte Eidgenossenschaft war etwas wie eine Genossenschaft von Genossenschaften. Dass sie als Staat demokratische Formen annehmen muss, ist selbstverständlich. Natürlich war die Demokratie nie vollkommen und ist es auch heute nicht. Ursprünglich war sie durch mannigfaltige soziale Differenzierungen eingeschränkt. Aber die moderne Demokratie ist nichts anderes als die Verallgemeinerung dessen, was von Anfang an lebendig gewesen war. Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.79f. Paebi 11:33, 25. Mai 2008 (CEST)
- Offensichtlich tummelt sich auf Wikipedia mancher Möchtegern-Besserwisser, der allerdings nicht wirklich eine allzu grosse Ahnung von der Sache hat. Wohl noch nie von Eidgenossenschaft als Verbindung von gleichberechtigten Genossen gehört oder gelsen... Der Ausdruck Genossenschaft hat längst nicht nur die Bedeutung einer Rechtsform im Sinne einer juristischen Person, sondern hatte in der Tat längst vorher in Form von Gemeinden, Zünfte, Bruderschaften oder eben Eidgenossenschaften eine lange Tradition, diese bilden die historisch belegte Grundlage für die Gründung der schweizerischen Eidgenossenschaft. Literatur dazu gibt es zur Genüge, diese kann dem Historischen Lexikon der Schweiz entnommen werden. Im Gegensatz zu gewissen amateurhaften Wiki-Schreiberlingen handelt es sich hierbei um anerkannte Historiker, die sich auf Fachwissen und historische Quellen stützen. Demnach ist der Genossenschaftsbegriff auch für die verfassungsgeschichtliche Betrachtung der schweizerischen Eidgenossenschaft von Bedeutung. Daher Satz bezüglich Eidgenossenschaft in etwas umformulierter Form wieder eingefügt, da historisch belegt, Fachausdrücke verlinkt und Link zum Historischen Lexikon der Schweiz bezüglich Genossenschaft eingefügt. 89.217.9.61 12:45, 25. Mai 2008 (CEST)
Genossenschaftsgesetz
Hallo, es gibt eine Diskrepanz in der Zeitangabe zum Genossenschaftsgesetz. Auf der entsprechenden Seite mit dem Titel steht 1. Mai 1889 als Zeitpunkt des Inkrafttretens. Hier jedoch 20. Mai 1898. Was ist richtig?
Grüße Akilu
--89.247.52.61 11:43, 6. Jul. 2008 (CEST)
- Es ist ursprünglich vom 1. Mai 1889 (1. Fassung), danach kam eine Fassung vom 20. Mai 1898, siehe z.B. hier (nach "1898" suchen). Der vorliegende Artikel bezieht sich offenbar auf diese zweite Fassung. -- Jesi 09:08, 30. Jul. 2008 (CEST)
Kosten der genossenschaftlichen Prüfung
An dieser Stelle soll eine Tabelle entstehen, die einen Vergleich von Prüfungskosten und Gebühren der einzelnen Prüfungsverbände ermöglicht. Bisher gibt es meines Wissens einen solchen Vergleich noch nicht. Genossenschaften sind zwangsläufig Mitglied eines Prüfungsverbands, und die Prüfungskosten fallen regelmäßig jährlich oder zweijährlich an. Deshalb sollte die Erstellung einer Vergleichstabelle keine allzu großen Schwierigkeiten bereiten. Weil die Kosten der Prüfung von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich sind, müsste über den sinnvollsten Aufbau der Vergleichstabelle noch diskutiert werden. --Nett 11:41, 5. Feb. 2009 (CET)
Erster Vorschlag zur Gestaltung der Tabelle:
Name des Verbands | Link | Gebühren pro Jahr | Prüfungs-Tagessatz | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Prüfungsverband Hamburg | http://www.pv-hamburg.de | 400 | 800 | min. 4 Prüfungstage |
Prüfungsverband 2 | 000 | 000 | ||
Prüfungsverband 3 | 000 | 000 | ||
Prüfungsverband 4 | 000 | 000 | ||
Prüfungsverband 5 | 000 | 000 |
-- Nett 08:43, 6. Feb. 2009 (CET)
Diesen Beitrag erachte ich als nicht sinnvoll, ich habe schon Prüfungsberichte gesehen die sich in der Qualitätät erheblich unterscheiden, insebesondere im Umfang und Aussagegehalt. Aus diesem Grund bin ich strikt dagegen eine solche Aussage in der Wikipedia zu veröffentlichen. A (nicht signierter Beitrag von MarcoEgon (Diskussion | Beiträge) 19:53, 25. Jun. 2010 (CEST))
nicht eingetragene Genossenschaft
Kann jemand (evtl.) hier das mit den nicht eingetragenen Genossenschaften (unter "Rechtsform der eG") belegen? Ich dachte, die müssen sich eintragen (§10/11 GenG) bzw. Mitglied im Prüfungsverband sein (§54) bzw. haben vor Eintragung nicht die Rechte einer eG (§13). Danke! genießer (nicht signierter Beitrag von 92.206.23.7 (Diskussion | Beiträge) 21:40, 14. Jan. 2010 (CET))
Gründungsvoraussetzungen
hier sollte noch erwähnt werden, dass ein Gründungsgutachten eines Prüfungsverbandes erforderlich ist (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG) -- VD 25.06.2010 (nicht signierter Beitrag von 194.49.61.65 (Diskussion) 09:39, 25. Jun. 2010 (CEST))
Situation Schweiz
Der Abschnitt wurde zwar von Benutzer:Leuchtschnabelbeutelschabe gelöscht, gehört für mich aber eindeutig rein. Leider kenne ich die Materie nicht, d.h. ich kann die Richtigkeit der vorherigen Einträge nicht beurteilen. Die Löschung ist für mich aber (trotz erkennbarer qualitativer Mängel) voreilig. --Vertigo Man-iac 16:00, 28. Jan. 2011 (CET)
Fehlende Zitate
Die Seite beinhaltet kaum Zitate! Ich würde meinen, das gehört zur QS. Was meint ihr? --Advisor5 23:25, 2. Mai 2011 (CEST)
GenmbH
es zeigt zwar ein redirect von GenmbH hierher - aber die Genossenschaft mit beschränkter Haftung wird mit keinem Wort erwähnt. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 11:22, 8. Nov. 2011 (CET)
Struktur
Ich finde hier im Unterabschnitt 4 Genossenschaftswesen in Europa -> 4.2 Deutschland -> 4.2.1 Rechtsform -> 4.2.1.3 Gesellschaftliche Rolle folgenden ersten Satz:
- "Die Rolle der Genossenschaften in Deutschland ist ähnlich wie in Österreich."
Dazu zwei Anmerkungen: 1) Warum sollte die gesellschaftliche Rolle als Unterpunkt von Rechtsform gehandhabt werden? 2) Warum der Verweis auf Österreich? Im Abschnitt 4.3 Österreich finde ich gar keinen Abschnitt zur gesellschaftlichen Rolle...?!?
Vorschlag: 1) Verschiebung von Abschnitt 4.2.1.3 Gesellschaftliche Rolle eine Gliederungsebene nach oben, und 2) Streichung des Verweises auf Österreich. Da ich in diesem Themenbereich aber nur Zufallsgast bin (über "was geschah am 11. März" und den Herrn Raiffeisen), würde ich das lieber den artikelkundigen Wikipedianern überlassen. -- DevSolar (Diskussion) 11:06, 11. Mär. 2013 (CET)
e.G. xor e. G.
Din 5008 sagt ja, dass zwischen .-trennung ein 'trennung ' muss. So wie in e. V. 91.61.92.146 18:36, 8. Aug. 2013 (CEST)
Handwerkergenossenschaften
Seit es die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (eine DDR-Rechtsform) nicht mehr gibt, fällt es schwer, noch Handwerkergenossenschaften auszumachen. Hier ist eine: die Hamburger Friedhofsgärtner-Genossenschaft e. G. Weblink: http://www.friedhofsgaertner-genossenschaft.de/mitglieder.php --79.202.219.181 16:56, 4. Aug. 2014 (CEST)
Genossenschaft als Mitgliederdemokratie
Genossenschaften sind ihrer Konzept-Idee nach als Mitgliederdemokratien zum Thema des jeweiligen Genossenschaftszwecks verfasst, so, wie Aktiengesellschaften der Konzept-Idee nach als Aktionärsdemokratien verfasst sind (allerdings dort nicht allgemein zum Thema des Unternehmenszwecks, sondern ausschließlich zum Thema der Eigenkapitalverzinsung). Dass es bei Genossenschaften mit der Mitgliederdemokratie nicht zum Besten steht, liest man im Detail etwa hier: http://www.taz.de/Berater-ueber-Grossgenossenschaften/!149809/. --79.202.197.138 12:32, 23. Nov. 2014 (CET)
Berufsgenossenschaft
Stichwort "Berufsgenossenschaften" fehlt völlig! 79.249.3.67 21:53, 8. Jun. 2015 (CEST)
- Berufsgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert und damit trotz der Namensähnlichkeit etwas völlig anderes. Man könnte höchstens genau das ergänzen, dass beides nichts miteinander zu tun hat. --Loiosch (Diskussion) 21:03, 15. Aug. 2015 (CEST)
LPG in der DDR
Sämtliche belege zu den Aussagen befinden sich im verlinkten Artikel Landwirtschaft in der DDR. Bitte die Trollereien einstellen, hier Lehrbuchwissen aus der Oberschule der DDR von 1980 einzubringen. Zu dem Thema gibt es hinreichend neuere forschung. --V ¿ 13:46, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Belege gehören in den betreffenden Artikel, insbesondere wenn sie Wertungen enthalten. Persönliche Bewertungen der DDR sind unerwünscht. Deine regelkonformen Ergänzungen habe ich berücksichtigt, alles andere bitte belegen. --JosFritz (Diskussion) 13:54, 22. Aug. 2015 (CEST)
Hallo! Ich versuche gar nicht erst den Wissenschaftler zu spielen. Eine Informationsseite über die Geschichte der Genossenschaften, der Inhalt der vorhanden Artikel in der Wikipedia, der Wortlaut der beiden Verfassungen und eine der letzten Lexikondefinitionen der DDR, fertig. Ich denke, wenn man so einfach 20 Zeilen zusammenbekommt, könnt Ihr Wissenschaftler das sicher noch besser. Nur muss man dann weder Lehrbuchwissen von 1980 als Schwerpunkt verwenden noch verbreiten. Das BI Universallexikon ist übrigens nicht meine einzige Quelle, nur halte ich es vom Umfang für den prägnantesten Beleg, wie Ökonomie im Sozialismus beschrieben wurde. Wenn man paar Begriffe austauscht, hat man die aktuelle BWL-Lehre. Denn seit Marx hat sich zwar unsere Sprache, aber nicht so sehr die Wirtschaftsprinzipien gewandelt. Punkte wie GWGs, Ländliche Dorfgenossenschaften oder die Treuhänderschaft von Wohnungseigentum in Berlin sollten zumindest erwähnt werden, um das enz. Bild abzurunden. Bin übrigens in einer solchen Wohnung groß geworden, drum mein Bezug^^.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:53, 23. Aug. 2015 (CEST)
Dritte Meinung
Hallo! Ich bin Ossi, und hab diverse Genossenschaften persönlich erlebt, darum kann ich vieleicht wirklich was dazu sagen:
- Der Artikel leidet eindeutig unter einer Fixierung auf Deutschland der letzten 150 Jahre, und den dort üblichen "eingetragenen Genossenschaften", welche jedoch nur eine Teilmenge sind. Ich verweise nur auf [2] über "vormoderne Genossenschaften".
- Einleitung - offensichtlich zu lang, und erfasst dann doch nicht das gesamte Artikelthema, sondern auch da wird auf die Situation in Deutschland abgestellt. Die vermeintliche Unterscheidung, wie sich sich in Absatz 1 befindet, kann ich im Artikel nicht entdecken. §1 (2) Genossenschaftsgesetzt gibt eine pränantere, und für mich zutreffendere Unterscheidung in 2 Gruppen vor [3]. Der Detailgrad geht deutlich über die Aufgabe einer Einleitung hinaus. Die Überbetonung der "International Co-operative Alliance" ist an dieser Stelle auch deplatziert. Denn "In Tradition ihrer Gründer vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und Interesse an anderen Menschen." hat nicht wirklich etwas mit den genannten Beispielen wie einer Bank, Molkereiverbund oder Immobilienbesitz zu tun.
- Wenn man von Genossenschaften im DACH spricht, sollte man nicht die DDR in 5 Zeilen abhandeln, und damit weniger Raum geben als den bundesdeutschen Prüfungsverbänden. Da bleibt nur der Hinweis auf WP:NPOV hinsichtlich der Ausgewogenheit. Auch durch die Überbetonung bzw. die Geringachtung von Aspekten kann man dagegen verstoßen.
- Gliederung - der Artikel ist in mehr als 30 Abschnitte zerfetzt, viele davon nur mit geringen Umfang von 1 bis 3 zeilen. Genauso werden sinnlose Absätze gemacht, um noch einen Satz ranzuhängen. Also selbst wenn das alles inhaltlich richtig und belegt ist, sollte man sich über solche Fragen Gedanken machen.
- Beispiel Abschnitt Rechtsform in Deutschland - willkürlich herausgesucht, weil ich ein bissl davon weiß. Der gesamte Artikel ist bestenfalls ein juristisches Kurz-Essay, was aber am Thema vorbeigeht, und den Leser eigentlich ratlos zurücklässt. Der gesamte zweite Absatz, wo man die Basisinformationen erwartet, befasst sich mit Ähnlichkeiten zum Verein oder einer AG, was aber Vorkenntnisse beim Leser voraussetzt. Das Wikiprinzip besteht im Verlinken von erklärenden Artikel, darum muss da nicht noch der Formkaufmann erklärt werden, wenn es dafür einen Artikel gibt. Somit kommen auch noch etliche Redundanzen hinzu, welche den Artikel ebenfalls unnötig aufblähen. Wie gesagt, ich sehe schon wegen der Ausgewogenheit ein Problem mit WP:NPOV, Formulierungen wie "Eine Genossenschaft ist in mancher Hinsicht" oder "Besonders interessant ist die eG" sind subjektiv formuliert. Dagegen ist "Für die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft entstehen den Genossenschaften Kosten und bewirken für neue und kleine Genossenschaften erhebliche finanzielle Belastung." eindeutig eine Kritik des Autors an den gesetzlichen Regeln, und nicht ein neutraler/objektiver Fakt. Und auch rechtlich hält dieser Abschnitt nicht das, was er verspricht, denn ist der DGRV der Dachverband der Genossenschaften, oder der Prüfverbände? So oder so hat das nicht wirklich etwas mit der Rechtsform zu tun, wie der Abschnitt überschrieben ist. Der Leser findet also Diverses, nur nicht das, was er zu erwarten hat.
Könnte die Liste noch weiter führen, aber hab mir ja vorgenommen, im 10 Zeilen Limit zu bleiben^^. Kein Murks, aber auch nicht wirklich ein guter Defintionsartikel eine solch gut dokumentierten Themas.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:16, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo! Als Wessi stimme ich Dir vollinhaltlich zu. ;) Allein diese Mängeliste wird Dich eine gewisse Mühe gekostet haben, wer soll sie erst umsetzen? --JosFritz (Diskussion) 17:31, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Ich erwähnte es nur, weil ich sowohl Konsum, LPG, PGH als auch aktuelle Wohnungs- und Molkereigenossenschaften kenne. Wenn jemand meint, er wüßte es besser, weil er es studiert hat, ist das halt eine andere Sichtweise. In einer VM-Phase ändert man sowas nicht. Aber ich glaube, eine Verschlankung der Struktur kann man genauso gut umsetzen wie die Kürzung der Einleitung. Denn theoretisch geht damit ja nichts verloren, da es nur eine Zusammenfassung ist. Oliver S.Y. (Diskussion) 17:36, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Du hast doch auch studiert und kennst Dich trotzdem aus. Es kann nicht schaden etwas selbst erlebt zu haben, vor der Einarbeitung sollte aber, das ist für Dich nichts Neues, die Verarbeitung des Erlebten stehen. --JosFritz (Diskussion) 21:00, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Wie kommst da drauf? Ich hab nichtmal Abi, bin halt nur ziemlich schlau^^. Im Ernst, ich schreibe Artikel nicht anhand meines Erlebten, aber vergleiche natürlich Artikelinhalte und Belege entsprechend. Gerade bei der DDR-Erinnerungskultur verfallen auch viele Buchautoren darauf, ihr eigenes Erleben zu verallgemeinern. Meine Opa gehörte zum Beispiel zu einer PGH, eine Form, die aus meiner Erinnerung heraus viel Bedeutsamer für das Thema in der DDR war als die Exoten der Fischerei und Gärtnerei. Genauso ärgere ich mich über Konsum (Handelskette) und dessen Halbwissen. Der Dorf-Konsum hieß so, weil er eben durch eine Konsumgenossenschaft betrieben wurde. Die HO als staatlicher Betriebe war als Gegenpol dazu in vielen Regionen nicht in der Lage. Natürlich ist das Ganze komplex, aber hier gehts leider um Kritik am Vorhandenen, was mal wieder mancher ziemlich persönlich nimmt, weil er es eben auch subjektiv, und nicht auf Grundlage von wissenschaftlichen Quellen. Teilweise gibt es die auch gar nicht, darum sollte man sich auf das Vorhandene stützen. Wenn man aber den Quellenbestand vor 1990 abqualifiziert, entsteht immer eine verzerrte Darstellung, die kaum jemanden zufriedenstellt.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:35, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Volle Zustimmung. Mit der letzten Feststellung meinst Du nicht mich, oder? --JosFritz (Diskussion) 23:02, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Wie kommst da drauf? Ich hab nichtmal Abi, bin halt nur ziemlich schlau^^. Im Ernst, ich schreibe Artikel nicht anhand meines Erlebten, aber vergleiche natürlich Artikelinhalte und Belege entsprechend. Gerade bei der DDR-Erinnerungskultur verfallen auch viele Buchautoren darauf, ihr eigenes Erleben zu verallgemeinern. Meine Opa gehörte zum Beispiel zu einer PGH, eine Form, die aus meiner Erinnerung heraus viel Bedeutsamer für das Thema in der DDR war als die Exoten der Fischerei und Gärtnerei. Genauso ärgere ich mich über Konsum (Handelskette) und dessen Halbwissen. Der Dorf-Konsum hieß so, weil er eben durch eine Konsumgenossenschaft betrieben wurde. Die HO als staatlicher Betriebe war als Gegenpol dazu in vielen Regionen nicht in der Lage. Natürlich ist das Ganze komplex, aber hier gehts leider um Kritik am Vorhandenen, was mal wieder mancher ziemlich persönlich nimmt, weil er es eben auch subjektiv, und nicht auf Grundlage von wissenschaftlichen Quellen. Teilweise gibt es die auch gar nicht, darum sollte man sich auf das Vorhandene stützen. Wenn man aber den Quellenbestand vor 1990 abqualifiziert, entsteht immer eine verzerrte Darstellung, die kaum jemanden zufriedenstellt.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:35, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Du hast doch auch studiert und kennst Dich trotzdem aus. Es kann nicht schaden etwas selbst erlebt zu haben, vor der Einarbeitung sollte aber, das ist für Dich nichts Neues, die Verarbeitung des Erlebten stehen. --JosFritz (Diskussion) 21:00, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Ich erwähnte es nur, weil ich sowohl Konsum, LPG, PGH als auch aktuelle Wohnungs- und Molkereigenossenschaften kenne. Wenn jemand meint, er wüßte es besser, weil er es studiert hat, ist das halt eine andere Sichtweise. In einer VM-Phase ändert man sowas nicht. Aber ich glaube, eine Verschlankung der Struktur kann man genauso gut umsetzen wie die Kürzung der Einleitung. Denn theoretisch geht damit ja nichts verloren, da es nur eine Zusammenfassung ist. Oliver S.Y. (Diskussion) 17:36, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Nein, diese Kritik ist allgemeiner gerichtet. Ich ärgere mich zB. maßlos drüber, daß hier zwar irgendwelche alten Lexika von 1870 bis 1932 verwendet werden, aber die DDR-Lexika pauschal in Zweifel gezogen werden, selbst wenn es um harmlose Themen ohne Politikbezug geht. Beispiel ist da aber eher die Geschichte der Arbeiterbewegung oder die Lebenssituation im Deutschen Reich vor 1932. Hier gehts mir schlicht darum, das 5 Zeilen Text in solchem Großartikel einfach zu wenig für 40 Jahre sind, vor allem wenn man die Detailverliebtheit bei anderen Punkte sieht. Hab im September aber erst das Material dafür, hier nur heute erstmal die 3M wegen dem Konflikt bei WP:VM. Häufig gerät es ja aus dem Blick, daß es hier nicht nur 2 Meinungen gibt, sondern meist mehr, welche nur nicht so energisch durchgesetzt werden. Kann mich auch an keinen Konflikt konkret mit Dir erinnern, welcher hier jetzt weitergeführt wird. Geht mir wirklich um das Thema Genossenschaft ansich, denn darüber hab ich schon viel interessantes gelesen, was aber so nicht zitierfähig ist. Das Südzucker zum Beispiel in der Hand der "Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG" ist, genausowenig bekannt wie taz-Genossenschaft. Glaube, das Artikelkonzept will derzeit zuviel, und wird so kaum einem Bereich wirklich gerecht.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:24, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Ok. Die taz versucht übrigens regelmäßig, mich dazu zu überreden, für tausend Euro Genosse zu werden. :) --JosFritz (Diskussion) 23:37, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Nein, diese Kritik ist allgemeiner gerichtet. Ich ärgere mich zB. maßlos drüber, daß hier zwar irgendwelche alten Lexika von 1870 bis 1932 verwendet werden, aber die DDR-Lexika pauschal in Zweifel gezogen werden, selbst wenn es um harmlose Themen ohne Politikbezug geht. Beispiel ist da aber eher die Geschichte der Arbeiterbewegung oder die Lebenssituation im Deutschen Reich vor 1932. Hier gehts mir schlicht darum, das 5 Zeilen Text in solchem Großartikel einfach zu wenig für 40 Jahre sind, vor allem wenn man die Detailverliebtheit bei anderen Punkte sieht. Hab im September aber erst das Material dafür, hier nur heute erstmal die 3M wegen dem Konflikt bei WP:VM. Häufig gerät es ja aus dem Blick, daß es hier nicht nur 2 Meinungen gibt, sondern meist mehr, welche nur nicht so energisch durchgesetzt werden. Kann mich auch an keinen Konflikt konkret mit Dir erinnern, welcher hier jetzt weitergeführt wird. Geht mir wirklich um das Thema Genossenschaft ansich, denn darüber hab ich schon viel interessantes gelesen, was aber so nicht zitierfähig ist. Das Südzucker zum Beispiel in der Hand der "Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG" ist, genausowenig bekannt wie taz-Genossenschaft. Glaube, das Artikelkonzept will derzeit zuviel, und wird so kaum einem Bereich wirklich gerecht.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:24, 22. Aug. 2015 (CEST)
Die DDR-Verfassung als Primärquelle ? So schreibt man ausserhalb der Wikipedia keine wissenschaftliche Texte, nicht einmal Schülerhausarbeiten. Und in der Wikipedia sollte gerade bei langjährigen Autoren die Grundlagen des Enzyklopädieschreibens bekannt sein. --SchülerAusDemWalde (Diskussion) 18:41, 22. Aug. 2015 (CEST)
- @Oliver S.Y.: Versteh das jetzt nicht falsch, aber das Quellenmaterial eines vor relativ kurzer Zeit abgewickelten Staates, der historisch und in den Augen derer, die ihn noch selbst erlebt haben, als Unrechtsregime gilt, ist im Kontext begrenzt zitierfähig, aber auf keinen Fall primärtauglich. Dieser Standpunkt schürt selbstverständlich altbekannte Wiki-Fronten, aber wenn User auf der einen Seite sich auf die freie Zitierfähigkeit berufen und (zu einem gewissen Teil) aus einer Kombination von Unwissenheit und gezielter Webprovokation eine DDR-Verherrlichung propagieren, ist zwangsläufig die Retourkutsche derer zu erwarten, die solche Sprüche vor dem Hintergrund der jüngsten deutschen Geschichte als revisionistisch und beleidigend empfinden. --Koyaanis (Diskussion) 11:42, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Du erklärst damit aber die komplette Fachliteratur eines Staates für unbrauchbar. Dagegen halten wir hier sowohl fremdsprachige Literatur aus südamerikanischen Militärdiktaturen, dem südafrikanischen Apartheidregime oder die Einlassungen von Antisemiten vor 1933 für durchaus brauchbar. Wenn man über die DDR schreibt, gehört natürlich auch das Selbstbild dazu. Und ich erfahre lieber aus einem Gesetz etwas als aus den Interpretationen einer Diplomarbeit. Es geht immer um die Themen. Denn was weiß man heute wirklich noch über die Grundlagen der Gründungen von Arbeiterwohnungsgenossenschaften? Diese beruhten häufig auf den Erfahrungen des genossenschaftlichen Bauens vor 1933, weil es eben auch die selben Menschen waren. Und was das Unrechtsregime angeht, so ist meine Erfahrung sehr eigenwillig, denn selbst die Führungsebene auf Bezirks und teilweise nationaler Ebene empfinden sich keinesfalls selbst als Regimen. Das waren immer die anderen, die da oben. Außer bei denen, die über sich kaum noch wen hatten... Wir reden hier über Rechtsfragen, nicht über Politik und Unterdrückung. Denn dem Zwang zum Eintritt in solche Genossenschaften stand eine viel größere Bevölkerungsgruppe gegenüber, welche sowohl die Rechtsform als auch die Teilnahme daran befürworteten. "Unrechtsregime" und "Zwangskollektivierung" sind da heute genauso einseitig und unzulässig, wie die Verharmlosung und Gleichmacherei vieler im Osten. Ich hab mir mal mein Universallexikon von 1989 vorgeholt. Dort wird Genossenschaft wie folgt definiert: Organisationsform des freiwilligen, gleichberechtigten Zusammenschlusses einer bestimmten Gruppe von Menschen zur Wahrnehmung spezifisch ökonomischer Interessen die vorwiegend in der Produktions- (Produktionsgenossenschaft) und Zirkulationssphäre (Verbrauchergenossenschaft). Grundlage der Genossenschaft ist das genossenschaftliche Eigentum. Bis zu dem Punkt halte ich das für wertfrei. Was danach kommt ist das Rotlicht, welches nicht in die Wikipedia als allgemeingültig gehört, aber zeigt Genossenschaften sind kollektive Einrichtungen. Sie tragen begrenzten, auf Kollektive ausgerichteten Charakter und können nicht einzige ökonomische Grundlage einer Gesellschaftsordnung sein; die können aber die ökonomische Basis für eine Klasse innerhalb der Gesellschaft bilden. Der Charakter einer Genossenschaft wird stehts von den herschenden Produktionsverhältnissen bestimmt. nicht dem Leser die Denkweise des Systems DDR, und die Stellung der Genossenschaft darin auf enz. Weise? WP:NPOV fordert Ausgewogenheit. Ist es wirklich so unverständlich, daß Leute wie ich solche Beiträge in der Wikipedia vermissen, wenn stattdessen "„Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind die freiwilligen Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft. Sie gestalten auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen.“ So lautete Art. 44 Abs. 1 der DDR-Verfassung. Die Genossenschaften sollten aktiv an der staatlichen Planung der gesellschaftlichen Entwicklung Teil haben; im Gegenzug unterstützte der Staat die Entwicklung „fortgeschrittener Wissenschaft und Technik“. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Genossenschaften in der SBZ und späteren DDR besonders gefördert. Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschafet in der DDR waren zu Anfang freiwillige Zusammenschlüsse. Um 1960 wurden fast alle Landwirte im Rahmen der Kollektivierung Mitglied einer Genossenschaft." das Wissen, ist, was der Leser hier vorfindet? Denn das ist schlicht eine irreführende Gleichsetzung von Genossenschaft in der DDR mit den LPGs, egal ob danach noch eine Aufzählung anderer Formen erfolgt. Es ist verkürzt, verzerrt und nicht wirklich auf enz. Niveau. Es wird nichtmal erwähnt, aus welcher Version der Verfassung zitiert wird. Ein häufiger Fehler von Leuten, die zwar über die DDR fabulieren, aber nichtmal die Existenz mehrerer Versionen kennen... Vom Zeitpunkt her wäre vieleicht Art 27 Abs. 4 der Verfassung von 1949 hilfreich. Ich zitiere: "Die Konsum-, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Vereinigungen sind unter Berücksichtigung ihrer Verfassung und Eigenart in die Gemeinwirtschaft einzugliedern." - es wurde also von anbeginn auch zwischen den unterschiedlichen Formen unterschieden, und die Landwirtschaft nur als eine von 4 Formen betrachtet. [4] Ich überlege aber auch, was mit 44 gemeint ist, denn in der Verfassung von 1968 war es der Art. 46 im Kapitel 4, nur das die für "Die sozialistischen Produktionsgenossenschaften und ihre Rechte" [5] galt, nicht für die Konsum- und Erwerbsgenossenschaften. Also auch das deutlich komplexer als in dem Artikel hier bislang geschrieben steht. Bin ich deshalb nun eine Rote Socke oder Bonzenkind? Nicht wirklich, eigentlich will ich nämlich nur ein sauberes Abbild der Fiktion der Realität, wie eine Genossenschaft in der DDR hätte sein sollen. Das niemand der Schreibfehler mit Art 44 auffiel zeigt mir aber irgendwie, daß die Leute zu genervt und abwesend sind, um in solchen Artikel noch enz. Basisarbeit zu leisten, weil Typen wie Du sie versuchen wegzubeißen mit solchen Kampfbegriffen und dem Versuch ein schlechtes Gewissen zu schaffen. Du bist beleidigt, vieleicht bist auch beleidigend.Oliver S.Y. (Diskussion) 17:18, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Hey-hey-hey, "Typ" bin ich schon einmal nicht.
- Ich habe diesen Beitrag mit großem Interesse gelesen und bin nunmehr überzeugt, dass du tatsächlich ein erfahrener "Ossi" bist (ich stufe konsequent ab, da es genug Pseudo-Diskutierer gibt, die nach 1989 geboren wurden und meinen, die historische Wahrheit über das getrennte Deutschland mit Löffeln gefressen zu haben...) Aber anstatt meinerseits mit Artikeln zu kontern, vielleicht etwas aus dem Nähkästchen, um die Problematik anschaulicher zu gestalten.
- Du erklärst damit aber die komplette Fachliteratur eines Staates für unbrauchbar. Dagegen halten wir hier sowohl fremdsprachige Literatur aus südamerikanischen Militärdiktaturen, dem südafrikanischen Apartheidregime oder die Einlassungen von Antisemiten vor 1933 für durchaus brauchbar. Wenn man über die DDR schreibt, gehört natürlich auch das Selbstbild dazu. Und ich erfahre lieber aus einem Gesetz etwas als aus den Interpretationen einer Diplomarbeit. Es geht immer um die Themen. Denn was weiß man heute wirklich noch über die Grundlagen der Gründungen von Arbeiterwohnungsgenossenschaften? Diese beruhten häufig auf den Erfahrungen des genossenschaftlichen Bauens vor 1933, weil es eben auch die selben Menschen waren. Und was das Unrechtsregime angeht, so ist meine Erfahrung sehr eigenwillig, denn selbst die Führungsebene auf Bezirks und teilweise nationaler Ebene empfinden sich keinesfalls selbst als Regimen. Das waren immer die anderen, die da oben. Außer bei denen, die über sich kaum noch wen hatten... Wir reden hier über Rechtsfragen, nicht über Politik und Unterdrückung. Denn dem Zwang zum Eintritt in solche Genossenschaften stand eine viel größere Bevölkerungsgruppe gegenüber, welche sowohl die Rechtsform als auch die Teilnahme daran befürworteten. "Unrechtsregime" und "Zwangskollektivierung" sind da heute genauso einseitig und unzulässig, wie die Verharmlosung und Gleichmacherei vieler im Osten. Ich hab mir mal mein Universallexikon von 1989 vorgeholt. Dort wird Genossenschaft wie folgt definiert: Organisationsform des freiwilligen, gleichberechtigten Zusammenschlusses einer bestimmten Gruppe von Menschen zur Wahrnehmung spezifisch ökonomischer Interessen die vorwiegend in der Produktions- (Produktionsgenossenschaft) und Zirkulationssphäre (Verbrauchergenossenschaft). Grundlage der Genossenschaft ist das genossenschaftliche Eigentum. Bis zu dem Punkt halte ich das für wertfrei. Was danach kommt ist das Rotlicht, welches nicht in die Wikipedia als allgemeingültig gehört, aber zeigt Genossenschaften sind kollektive Einrichtungen. Sie tragen begrenzten, auf Kollektive ausgerichteten Charakter und können nicht einzige ökonomische Grundlage einer Gesellschaftsordnung sein; die können aber die ökonomische Basis für eine Klasse innerhalb der Gesellschaft bilden. Der Charakter einer Genossenschaft wird stehts von den herschenden Produktionsverhältnissen bestimmt. nicht dem Leser die Denkweise des Systems DDR, und die Stellung der Genossenschaft darin auf enz. Weise? WP:NPOV fordert Ausgewogenheit. Ist es wirklich so unverständlich, daß Leute wie ich solche Beiträge in der Wikipedia vermissen, wenn stattdessen "„Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind die freiwilligen Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft. Sie gestalten auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen.“ So lautete Art. 44 Abs. 1 der DDR-Verfassung. Die Genossenschaften sollten aktiv an der staatlichen Planung der gesellschaftlichen Entwicklung Teil haben; im Gegenzug unterstützte der Staat die Entwicklung „fortgeschrittener Wissenschaft und Technik“. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Genossenschaften in der SBZ und späteren DDR besonders gefördert. Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschafet in der DDR waren zu Anfang freiwillige Zusammenschlüsse. Um 1960 wurden fast alle Landwirte im Rahmen der Kollektivierung Mitglied einer Genossenschaft." das Wissen, ist, was der Leser hier vorfindet? Denn das ist schlicht eine irreführende Gleichsetzung von Genossenschaft in der DDR mit den LPGs, egal ob danach noch eine Aufzählung anderer Formen erfolgt. Es ist verkürzt, verzerrt und nicht wirklich auf enz. Niveau. Es wird nichtmal erwähnt, aus welcher Version der Verfassung zitiert wird. Ein häufiger Fehler von Leuten, die zwar über die DDR fabulieren, aber nichtmal die Existenz mehrerer Versionen kennen... Vom Zeitpunkt her wäre vieleicht Art 27 Abs. 4 der Verfassung von 1949 hilfreich. Ich zitiere: "Die Konsum-, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Vereinigungen sind unter Berücksichtigung ihrer Verfassung und Eigenart in die Gemeinwirtschaft einzugliedern." - es wurde also von anbeginn auch zwischen den unterschiedlichen Formen unterschieden, und die Landwirtschaft nur als eine von 4 Formen betrachtet. [4] Ich überlege aber auch, was mit 44 gemeint ist, denn in der Verfassung von 1968 war es der Art. 46 im Kapitel 4, nur das die für "Die sozialistischen Produktionsgenossenschaften und ihre Rechte" [5] galt, nicht für die Konsum- und Erwerbsgenossenschaften. Also auch das deutlich komplexer als in dem Artikel hier bislang geschrieben steht. Bin ich deshalb nun eine Rote Socke oder Bonzenkind? Nicht wirklich, eigentlich will ich nämlich nur ein sauberes Abbild der Fiktion der Realität, wie eine Genossenschaft in der DDR hätte sein sollen. Das niemand der Schreibfehler mit Art 44 auffiel zeigt mir aber irgendwie, daß die Leute zu genervt und abwesend sind, um in solchen Artikel noch enz. Basisarbeit zu leisten, weil Typen wie Du sie versuchen wegzubeißen mit solchen Kampfbegriffen und dem Versuch ein schlechtes Gewissen zu schaffen. Du bist beleidigt, vieleicht bist auch beleidigend.Oliver S.Y. (Diskussion) 17:18, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Ich kann dich insofern überraschen, dass ich, geht man von beiden Großelternseiten aus, streng genommen selbst ostdeutsche Wurzeln besitze - eine Hälfte mecklenburgische Seenplatte, die andere Leipzig. Mein Opa mütterlicherseits ist in den letzten Kriegstagen in die britische Zone geflohen und hat sich in der Nähe von Lübeck eine komplett neue wirtschaftliche und familiäre Existenz aufgebaut, nachdem seine erste Frau sich mit den Gegebenheiten in der russischen Zone abgefunden hatte und den Umzug in den Westen strikt verweigerte.
- Ein Sprung in die 1980er: Ich habe als Kind viele Ferien in der Lübecker Bucht verbracht und bin auf Strandwanderungen oft bis an die Grenzbezäunungen gekommen, wo es, wie meine Eltern es bildlich erklärten, "für uns nicht mehr weitergeht". Für einen sechsjährigen Steppke war das natürlich genauso schwer zu verstehen wie die Tatsache, dass der ostdeutsche Familienzweig seinerseits ein- bis zweimal pro Jahr auf ausgedehnten Westbesuch herüberkam und eine merkwürdige Vertrautheit mit dem westdeutschen Konsumklima an den Tag legte. Was im Grunde auf der Hand lag, bestätigte sich kurz nach dem Mauerfall: Sie waren durch die Bank IM's und auf die Bundeswehrangehörigen des Westzweiges (darunter auch meinen Vater) angesetzt gewesen, um Militärgeheimnisse zu entlocken. Das war der Tag, an dem wir jeglichen Kontakt zu der Verwandtschaft von drüben abbrachen.
- Ich habe kein Interesse daran, dir ein schlechtes Gewissen zu bereiten, aber die Tendenz, die DDR so zu sehen, wie sie niemals war, scheint an einigen Stellen durch und kontrastiert stark mit den Tatsachen, die sich nach 1989 von selbst aufdeckten. Sei es wirtschaftlich, ökologisch oder militärisch (mein Vater gehörte 1990 zu den Auserwählten, die in die neuen Länder entsandt wurden, um den NVA-Bestand in die Bundeswehr zu übernehmen - eine erlesene Sch...-Arbeit, die die Familie fast fünf Jahre stark belastete und nicht dazu führte, die DDR-Vergangenheit mit anderen Augen zu sehen.) --Koyaanis (Diskussion) 20:02, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Siehe meine Überarbeitung. Denke meine Schublade für Dich ist auch schon festgelegt, aber das können wir beide nicht mehr ändern. Die AWGs wurden in eGs umgewandelt, der Konsum in Berlin ging zwar wegen Managmentfehlern fast insolvent, lebt aber immer noch dank dem Immobilienbestand. Es ist in Ostdeutschland wirklich ein Phänomen, daß viele wirklich dachten, das die "Genossen" der Genossenschaften direkt mit den Genossen der SED verbunden waren. Teilweise sicher identisch und mathematisch erklärbar, ist dieses Recht eben ziemlich alt und bewährt. Man muß halt einfach trennen, was daran sozialistische Ideologie ist, und was bundesdeutsches Genossenschaftsgesetz. Und ich muß Dir sagen, bei der Lektüre dieses Artikels hier fühlte ich mich ins FDJ-Studienjahr zurückversetzt, nur um dann festzustellen, daß die Gegenwart genauso weltfremde Phrasen über höhere Ziele beinhaltet wie damals. Letztendlich gehts hier aber auch nur um Gewinn, um das Erwünschte zu bezahlen. Ganz materiell also, seit 125 Jahren.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:17, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Mit der "Schublade" kann ich vermutlich leben: Kalter Krieger der 1980er-Schule (liegt allerdings auch daran, dass ich generell ein großer 1980er-Nostalgiker bin), Reagan-Rocky-Rambo-Fan und dank Putin endgültig in der Meinung bestärkt, dass man dem Russen nicht trauen darf.
- Im Ernst: Von Genossenschaften verstehst du sicher weitaus mehr als die meisten anderen, die an diesem Artikel beteiligt waren. Die Kunst besteht darin, deine Quellen so einzuarbeiten, dass sie den neutralen Charakter nicht verletzen. --Koyaanis (Diskussion) 20:35, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Siehe meine Überarbeitung. Denke meine Schublade für Dich ist auch schon festgelegt, aber das können wir beide nicht mehr ändern. Die AWGs wurden in eGs umgewandelt, der Konsum in Berlin ging zwar wegen Managmentfehlern fast insolvent, lebt aber immer noch dank dem Immobilienbestand. Es ist in Ostdeutschland wirklich ein Phänomen, daß viele wirklich dachten, das die "Genossen" der Genossenschaften direkt mit den Genossen der SED verbunden waren. Teilweise sicher identisch und mathematisch erklärbar, ist dieses Recht eben ziemlich alt und bewährt. Man muß halt einfach trennen, was daran sozialistische Ideologie ist, und was bundesdeutsches Genossenschaftsgesetz. Und ich muß Dir sagen, bei der Lektüre dieses Artikels hier fühlte ich mich ins FDJ-Studienjahr zurückversetzt, nur um dann festzustellen, daß die Gegenwart genauso weltfremde Phrasen über höhere Ziele beinhaltet wie damals. Letztendlich gehts hier aber auch nur um Gewinn, um das Erwünschte zu bezahlen. Ganz materiell also, seit 125 Jahren.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:17, 23. Aug. 2015 (CEST)
Deutschland
Hallo! Und wenn ich schonmal dabei bin, auch dieser Abschnitt bedarf einer Überarbeitung.
- 1. Struktur
Es ist mir unverständlich, nach welchem Prinzip diese Abschnitte erstellt werden. Weder stimmt der Rechtsteil, noch gibt es nachvollziehbare Gründe für den Rest. Mein Vorschlag wäre
- A) Allgemeine Rechtsvorschriften
- B) Nationale Strukturen
- C) Aufbau und Funktionsweise
- D) Arten bzw. Typen von Genossenschaften in Deutschland
- 2. Quellen
Für die rechtlichen Frage ist das Genossenschaftsrecht eindeutig die erste Wahl. Ob wir uns hier in der Wikipedia mit Details in den verschiedenen Kommentaren befassen sollten wage ich angesichts des doch eher allgemeinen Charakters des Artikels zu bezweifeln. Da die vorhandenen Quellen kaum einer Überprüfung standhalten, sollte man bei einem Neubeginn sich wirklich auf das Wesentliche zurückziehen. Für Angaben wie der Anzahl genügt ein Blick auf [6], da braucht es keinen diffusen Aufsatz in einer Rechtszeitschrift, in dem es eine Randnotiz ist.
- 3. Neutralität
WP:NPOV betrachten viele oft als Verhindeurung von wertenden oder herabwürdigenden Meinungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei jedoch die Ausgewogenheit. In der aktuellen Form sehe ich eine deutliche Überbetonung der Ausnahmen, während die "Standardgenossenschaften" in Randnotizen abgehandelt werden. Denke wenn wir das Konzept umsetzen, sollte alles unter D zusammengefasst werden, und dann ergeben sich die Relationen von selbst.
Was meint Ihr?Oliver S.Y. (Diskussion) 21:20, 23. Aug. 2015 (CEST)
/* Gesellschaftliche Rolle */ Telemedizingenossenschaft ergänzt
-Gesundheitswesen – von Ärztegenossenschaften bis zum Krankenhaus Salzhausen als einzigem genossenschaftlich geführten Krankenhaus in Deutschland und seit 2013 der ersten Genossenschaft für Telemedizin.
Beitrag Telemedizingenossenschaft wurde gelöscht mit dem Vermerk : "Keine Relevanz ersichtlich (gegeben o. dargestellt)". Was für eine Relevanz muß gegeben sein? --LeonardoP123 (15:56, 23. Nov. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Der Begründer dieser Idee, Ebenezer Howard, war Genossenschaftssozialist. Nicht nur von daher gehört seine Bewegung in dieses Lemma mit hinein. --2A02:AA15:B100:5180:291C:5E5F:E7B9:C081 17:06, 26. Jan. 2016 (CET)
- Du verbindest da aber zwei verschiedene Reformansätze, welche bei einer Person wie Howard zusammenflossen, aber sonst nicht wirklich etwas miteinander zu tun haben. Die Genossenschaft steht dabei erstmal nur für das gleichberechtigte Eigentumverhältnis der Mitglieder. Die Wohnanlagen wurde sowohl in den Innenstädten wie am Stadtrand als auch in solchen Vororten geschaffen. Die "Gartenstadt" als Konzept ist dagegen eher architektonisch, landschaftsbau und sozial-reformatorisch einzuordnen. Und da gibt es auch eine Schnittmenge zu den Arbeitersiedlungen. So wird in Berlin die Wohnstadt Carl Legien oft im Zusammenhang mit der Gartenstadt Falkenberg genannt, aber wegen des genosschenschaftlichen Bauherrenkonzepts, nicht wegen Gartenstadtideen, welche durch die Lage sowieso nicht möglich waren.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:34, 26. Jan. 2016 (CET)
USA
Auch in der Heimat des Kapitalismus gibt es genossenschaftliche Bewegungen, die hier (noch) nicht erwähnt werden; die heutige National Cooperative Business Association wurde schon vor 100 Jahren, 1916, als Cooperative League of the United States of America gegründet. --Hodsha (Diskussion) 15:57, 28. Jan. 2016 (CET)
was noch fehlt
In den Artikel sollte noch die Anzahl jener Bauern aufgeführt werden, die in einer Genossenschaft in Deutschland Mitglied sind. Dazu gehört Anzahl sowie Prozentsatz. --Onager (Diskussion) 13:16, 18. Aug. 2016 (CEST)
- Woher willst Du derartige Werte bekommen? Ist ja schon ne Frage, ob es überhaupt "den Bauern" gibt. Kenne welche, die sind Zeitgleich in einer Milchgenossenschaft, bei Südzucker und der LBG. Dadurch ist eine bloße Addition der Mitglieder zur Ermittlung eines solchen Wertes nicht möglich. Im SVLFG sind 1,24 Mil. Mitgliedsunternehmen, Einzelunternehmer wie juristische Personen aus Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten. Teilweise betreiben Bauern ja alles gleichzeitig.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:25, 18. Aug. 2016 (CEST)
Ich habe inzwischen mit dem Raiffeisen Verband telefonisch Kontakt aufgenommen und dabei erfahren, dass ca. 30% der Bauern genossenschaftlich organisiert sind. --Onager (Diskussion) 00:37, 23. Aug. 2016 (CEST)
NPOV
Ob wirtschaftliche Vereine so selten vorkommen, möchte ich bezweifeln, Was ist denn bitte der Verein Deutscher Ingenieure ? Und der Aufwand bei der Gründung einer Genossenschaft ist doch erheblich: Es muss ein Gutachten durch den Prüfungsverband erstellt werden, Vorstand und Aufsichtsrat werden auf ihre Eignung geprüft. Also kann nicht "jeder" eine Genossenschaft gründen - im Gegensatz zu einem Verein. --House1630 (Diskussion) 09:55, 14. Sep. 2016 (CEST)
- Hallo! Man muß da sehr differenzieren. Schon 4 Bauherren können eine Genossenschaft gründen für ihr Reihenhaus, genauso sich 5 Rapsbauern im Havelland so zusammenschließen. Gemäß Prof. Keßler ist das Modell zwar reizvoll, aber wird in Deutschland wesentlich seltener gewählt als Alternativen, obwohl es für kleinere Genossenschaften Sonderregelungen gibt. Es kann darum jeder eine Genossenschaft gründen, der eine wirtschaftliche Betätigung innerhalb der gesetzlichen Ziele anstrebt. Ich werde Dich nicht revertieren, möchte Dich aber darauf hinweisen, daß Deine Änderungen genausowenig objektiv mit dem entsprechenden Abstand oder einwandfreier juristischer Expertise sind. Dafür ist ein Wikiartikel aber auch gar nicht geeignet. Komisch das Du das mit dem wirtschaftlichen Verein anspricht, gestern dazu ne Diskussion bei Golden Toast, Vorgestern Bayern München in den Medien, da scheint man auf ein Element aufmerksam zu werden, das eigentlich prominent im BGB steht §22, und trotzdem kaum Beachtung findet.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:56, 14. Sep. 2016 (CEST)
Hallo Benutzer:Oliver S.Y.. Aus meiner Kenntnis kann ich sagen, dass der Aufwand für Gründung einer Genossenschaft schon erheblich ist - allein durch die Zwangsmitgliedschaft im Prüfungsverband, dem alles vorgelegt werden muss. Ich glaube, du hast den Kommentar von House1630 nicht ganz verstanden. Du kannst eine Genossenschaft eben mal nicht so einfach beim Gericht eintragen wie einen Verein.
"Besonders interessant ist die eG aufgrund der Tatsache, ..." finde ich NPOV. Was ist daran für wen interessant? Das verstehe ich nicht. Oder gibt es jemanden, der das versteht? Ich habe das Wort "interessant" entfernt, da es sicher nur die persönliche Meinung des Schreibers ist. Und der Vergleich mit AG ist daneben, weil da nämlich jede Aktie eine Stimme ist und die AG auch an die Börse gehen kann. --BunteWelt (Diskussion) 12:29, 6. Dez. 2016 (CET)