Diskussion:Ermächtigungsgesetz/Archiv

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gloser in Abschnitt Einleitung

Syntax

ich würde gern das "eigentlich" aus dem artikel entfernen: "die eigentlich der Weimarer Verfassung widersprachen" es liest sich sonst als wäre vlt. doch legitim gewesen. das war es aber nie. (nicht signierter Beitrag von 91.32.230.155 (Diskussion) 10:18, 19. Mai 2010 (CEST))

Inhalt

Ich würde gerne den Inhalt des Ermächtigungsgesetzes im Artikel genauer darstellen. Ist der genaues Gesetzestext zielführend? Wie seht Ihr dass. Wenn Ihr dagegen seid, dann würde ich einfach das bestehende mit eigenen sätzen ergänezen (z.B. scheint mir der art. 4 erwähnenswert). folgendes dazu unter diesen Link: http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098131403597315,9,0,Beginn_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.html#art9

Hier ausgedruckt

Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. […]

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]

Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Wolfgang Michalka (Hg.), Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Band 1, München 1985, S. 35.

--Cienfuegos 17:57, 19. Okt 2004 (CEST)

ohne Einreden; habe Artikel wie vorgeschlagen verändert. Cu --Cienfuegos 17:24, 21. Okt 2004 (CEST)
Der aktuelle Text weicht orthographisch von dem hier wiedergegebenen und dem Original ab. --Benutzer:Glasreiniger

Abstimmung

Ich möchte folgende Ergänzung bitte zur Diskussion stellen: Bei der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz finde ich es von grösster Wichtigkeit zu erwähnen, wieso die Zentrumspartei (das Zünglein an der Wage, mit Zentrum wurden 68% also knappe 2/3 Mehrheit erreicht) sowohl zur Veränderung des Reichtagsgesetzes als auch zum Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat. Und zwar herrschte eine parralelle Kommunikation von A. Hitler mit dem Vatikan über ein sogenanntes Konkordatabkommen, welches eine Errichtung einer deutschen katolischen Kircha u.a. u.v.m. beeinhaltet. Daraufhin konnte sich Prälat Kaas durchsetzen und das Zentrum stimme (per Fraktionszwang - muß ich nochmal nachlesen ob Fr.Zwang herrschte, ist aber anzunehmen, da alle dafür abstimmten). D.f. also vielleicht einfügen, "Die Zentrumspartei stimmte nach fraktionsinternen Kampf und der Aussicht auf ein Reichskonkordat zwischen Adolf Hitler und dem Vatikan durch Fraktionszwang (noch zu klären) für das Ermächtigungsgesetz."' Ich fände das sehr wichtig, weil aus der Zentrumspartei nicht unter ANGST oder anderen Gründen für das Ermächtigunggesetz gestimmt hat. Was hält die Community davon?

Halte ich wenig davon, da die Aussagen nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung entsprechen.
Ad 1) Studien von in den nach 75 Jahren jetzt offenen Vatikan-Archiven Primärquellen / amtlichen Dokumenten widerlegen die These von der "Hoffnung auf das Konkordatsabkommen" - es hat bzgl. des Konkordats keinerlei Kontakte zwischen Zentrumspolitikern und irgendwelchen Vatikanvertretern jeden Ranges gegeben. Die Primärquellen belegen, daß Hitler bzw. die neue NS Reichsregierung einmal wegen des großen Erfolges bei der Festigung der faschistischen Macht in Italien zum anderen auch wegen der außenpolitischen Anerkennungswirkung das Konkordat gesucht hat. Die FAZ schreibt am 28.3.2008:
"Von einem Reichskonkordat ist in den vatikanischen Quellen nie die Rede, ehe Orsenigo am 8. April 1933 von „eventuellen Verhandlungen über ein Konkordat mit dem Reich“ berichtete."
Der Artikel in der FAZ schließt: "Viele Detailfragen zu den Ereignissen des Jahres 1933 bleiben weiter offen, aber in den Grundzügen ist die Junktimsthese nun durch eine Vielzahl von Indizien widerlegt. Die deutschen Bischöfe und die deutschen katholischen Parteien haben selbständig und nicht aufgrund einer römischen Weisung entschieden."
Ad 2) Primärquellen von der Abstimmung im Reichstag berichten, daß die Abgeordneten des ZENTRUM "verschüchtert, verängstigt und mutlos" waren. Zuvor hatte es schon massive Übergriffe gegenüber Zentrumspolitikern gegeben, vor allem auch, weil das ZENTRUM auch jüdische Politiker aufgenommen hatte und über die Zentrumslisten auch Juden in die Parlamente gebracht hatte (siehe z. B. Wikipedia WikiWord Judentum_in_Münster Zitat "Im Münsterland traten jüdische Kommunalpolitiker für die Zentrumspartei zu Wahlen an und auch in Münster öffnete sich das liberal-konservative jüdische Bildungsbürgertum dem Zentrum, während dieses langsam auch Bürger anderer Bekenntnisse in seinen Reihen akzeptierte.") - von SPD Reichstagsabgeordneten wird in Primärquellen berichtet, daß Zentrumspolitiker nach der Abstimmung in Tränen ausbrachen und versuchten Ihre Familien in Sichheit zu bringen. Übrigens wurden zahlreiche Reichstagsabgeordnete von ZENTRUM und BVP von den Nationalen Sozialisten in Lagern und KZ's ermordet, so daß einiges dafür spricht, daß eine große Angst unter den Zentrumspolitikern herrschte. Immerhin hatte der ZENTRUMs-Kanzler Brüning nur wenige Monate zuvor SA und SS verboten und versucht, ein Verbot der NSDAP durchzusetzen, das aber im Reichstag keine Mehrheit fand. Ebenfalls ein guter Grund, sich vor SA und SS sowie den Nationalen Sozialisten zu fürchten.
--62.158.52.175 11:45, 29. Jun. 2008 (CEST)

Folgender Text belegt meine Ergänzung: "In diesem Umfeld .... Weltkrieges eigenhändig vernichten.[2]" Text ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verwendet werden. Siehe http://www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2000/imp000205.html --Cienfuegos 16:04, 18. Okt 2004 (CEST)

Es herrschte kein Fraktionszwang, eher Fraktionsisziplin. Neben dem Konkordat war auch die Angst vor Verhaftungen (es gab genügend Beispiele) und schlimmerem ein Grund für die Zustimmung. Ansonsten Sei mutig!--G 15:53, 18. Okt 2004 (CEST)

Danke G, woher beziehst Du Diene Info über Fraktionsdiziplin. Ich hätte das gerne mal nachgelesen. Und wenn nur Fraktionsdipziplin, wieso haben dann alle Zentrumsabgeordneten dafür gestimmt, zumal es wohl heftig umstritten war. Und ich glaube nicht, dass die Zentrumsparteiangehörigen zu diesen Zeitpunkt schon über die Maßen Angst hatten und darum Ihr Wahlverhalten verändert haben. SPD-Abgeordnete hatte wohl auch Angst aber haben dagegen gestimmt. Ich vermute da eher Machtpolitisches Interesse von seiten der Zentrumspartei bei der geschlossenen Zustimmung. Danke für die Ermutigung, wenn wir das geklärt haben, dann traue ich mich an die Veränderung.. --Cienfuegos 16:19, 18. Okt 2004 (CEST)

Artikel 21 Weimarer Verfassung (siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html )

Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.--> freies Mandat, kein Fraktionszwang.

Zu diesem Zeitpunkt war der Terror der SA nichts neues mehr (siehe die Rede von Wels). Das Zentrum unterschätzte zu diesem Zeitpunkt die Gefahr wahrscheinlich noch und glaubte Hitler, außerdem gehörte sie sowieso zu den konservativen Parteien. Ich schau mal ob ich was genaues finde.--G 21:55, 18. Okt 2004 (CEST)

Danke G für den Link, leider funktioniert er bei mir nicht. Also der Art. 21 ist ja ganz interessant, aber an Aufträge nicht gebunden heisst nicht, dass es nicht Fraktionszwang gegeben hat. Ich könnte mir vorstellen, daß so etwas und deutlicher im Bundesdeutschen GG steht und es gibt wohl Abstimmungen des Bundestags, bei den Fraktionszwang auferlegt werden kann. Nur Gewissensfragen können nach meinen informationen nicht mit Fraktionszwang (hier übrigens auch gut erklärt in BRD eher Fraktionsdisziplin_) belegt werden. Ah da habens wir auch schon " Einsatz von Bundeswehrsoldaten sei eine Gewissensfrage und unterliege daher nicht dem Fraktionszwang," siehe http://www.teachsam.de/pool/pol_pool/pol_pool_mandat.htm ich kann mir auch vorstellen dass die abstimmung über das Ermächtigungsgesetz von der Zentrumspartei unter Fraktionszwang gelegt wurde. Anders kann ich es mir einfach nicht erklären wie alle "christlichen" Abgeordneten dazu gstimmt haben. Wir kennen es ja auch aus unser derzeitigen Politik, dass besonders christliche Abgeordnete sich mehr als andere der Disziplin beugen. :-( (Hoffe keine politische Coleur zu beleidigen) --Cienfuegos 10:30, 19. Okt 2004 (CEST)

Du musst unterscheiden zwischen Fraktionszwang und (mehr oder weniger) freiwilliger Fraktionsdisziplin. Es gab keinen Fraktionszwang, weil die Partei die Abgeordneten nicht zwingen konnte so zu stimmen, wie sie wollte. Möglicherweise wären Personen, die gegen die Fraktion stimmen, bei der nächsten Wahl nicht mehr von der Partei aufgestellt worden, aber das ist das einzige Druckmittel der Partei. Auch im Bundestag gibt es keinen Fraktionszwang, jeder Abgeordnete hat ein freies Mandat, anders ist es im Bundesrat, dessen Mitglieder an die Weisungen der Landesregierungen gebunden sind.
Zum Thema habe ich gute Infos gefunden, die könntest du gut einarbeiten:

http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098131403597315,9,0,Beginn_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.html#art9

Zum anderen Link: Der Browser interpretierte die Klammer am Ende als Teil der Adresse, ich hab ein Leerzeichen eingefügt, jetzt müsste er gehen.--G 12:37, 19. Okt 2004 (CEST)
Danke für den Link G. Ich werde ihn gleich einarbeiten. Er ist grandios. Bietet alles an Informationen und ist seriös.Also muss doch wenn ichs richtig verstanden habe, Fraktionszwang ind Fraktionsdiziplin verändert werden?! Soll ich dass machen?. Und so andere kleine Sachen werde ich noch reinarbeiten. Wirds aber schons sehen. P.S. Kann mal jemand dass im Aritikel verwendet "de jure" erklären. Heisst das von gesetzes wegen? Dann könnte man das doch auch für nicht Juristen verständlich dort hinschreiben?!! --Cienfuegos 17:25, 19. Okt 2004 (CEST)
de jure soll in diesem Fall anscheinend heißen, dass das Gesetz nicht als geltendes Recht gesehen wird. Ich weiß nicht, inwiefern die Fraktionsdisziplin eine Rolle spielte. Durch das Gesetz wurde der Reichstag fast bedeutungslos, so dass sich wahrscheinlich daher jeder eine Gegenstimme hätte erlauben können. Ich sehe den Grund eher in der Drohung Hitlers.--G 18:02, 19. Okt 2004 (CEST)
Die Bundeszentrale für politische Bildung ist wohl eher eine einseitige und weichgespülte Quelle für historische Darstellungen, da schaut man besser in Geschichtsbücher. Konkret zur Frage nach dem Abstimmungsverhalten des Zentrums: Es existieren Sitzungsprotokolle der Verhandlungen im Vorfeld der Abstimmung zwischen Zentrumsführer Prälat Dr. Haas und Hitler, sowie ein schriftlicher Forderungskatalog des Zentrums, der von Hitler aber nicht unterschrieben wurde. Die Zentrumsfraktion hat dann in ihrer Sitzung vom 23.März, in der es geteilte Meinungen gab, beschlossen, Fraktionsdisziplin zu wahren und dem Votum der Mehrheit der Fraktion zu folgen. So hat sie dann für das Ermächtigungsgesetz gestimmt. Zu Frage nach dem de jure Status des Ermächtigungsgesetzes, also der Legalität: meines Wissens gibt es in der Staatsrechtslehre unterschiedliche Auffassungen darüber und der Text im Artikel ist etwas einseitig, weil er dies nicht erwähnt. Das steht im Artikel Reichskonkordat wesentlich genauer (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes). Die Legalitätsfrage wurde besonders zum Problem, weil ohne Legalität auch die Rechtsgültigkeit des zwischen der Kurie und der deutschen Regierung geschlossenen Reichskonkordats, das auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes geschlossen wurde, nicht gegeben wäre. Sadduk 21:03, 19. Okt 2004 (CEST)
Wieso ist die Budneszentrale für pol Bildung eine "einseitige und wichgespülte Quelle". Seine Aussagen sollten i.d.R. begründet werden. Geschichtsbücher können auch "einseitige ...Quellen" sein, kommt darauf an, welcher Verlag sie mit welcher Intention verlegt hast. Du weisst doch, die Gewinner schreiben die Geschichte, oder??? --Cienfuegos 16:51, 21. Okt 2004 (CEST)
Die Reihe "Deutsche Geschichte" aus dem Siedler Verlag ist mE durchaus nicht einseitig, das sind Standardwerke. Wenn Du aber sehr detaillierte Fragen stellst, wie die oben nach dem Abstimmungsverhalten des Zentrums bzw. nach der Legalität des E.-Gesetzes, dann ist z.B. der Gebhardt, Handbuch der Deutschen Geschichte, zu empfehlen. Vergleich einfach die Darstellungen in solchen wissenschaftlichen Quellen mal mit denen der Bundeszentrale für politische Bildung, dann weisst Du, warum sie die Politik im Namen führt. Aber soweit egal, mir ging es eigentlich um die Richtigkeit deines Textes. Zu meiner Anmerkungen hast Du aber nichts gesagt. Sadduk 00:47, 22. Okt 2004 (CEST)


Die Verlängerung des Ermächtigungsgesetes zunter Hitler stimmen von Ziele zu Inhalt nicht überein. Kann das mal jemand kontrollieren? War es nur 39 dann 41 43 oder 39 43 dann nicht mehr verlängert. --Cienfuegos 00:15, 6. Jan 2005 (CET)
Ich habs schon Versucht, aber beide Daten in glaubwürdigen Quellen gefunden.--G 15:58, 6. Jan 2005 (CET)

Theodor Heuss

ÜBer einige Änderungen hinweg sind sich Benutzer:NL und ich uneinig, ob Th. Heuss unter den Abgeordneten, die dem Ermächtigungsgesetz zustimmten, (als einziger) namentlich genannt werden soll.

(Die Problematik ist vergleichbar derjenigen der weiteren NSDAP-Mitglieder im Artikel Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.

Ein Nennung aller Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens mag sinnvoll sein. Das Abstimmungsverhalten eines prominenten Abgeordneten mag in dessen Biographie erörterungsbedürftig sein. Diesen einen Abgeordneten aber hier heraus- und an den Pranger zu stellen, zeugt nicht von der Distanz, die ein Enzyklopädieartikel zu seinem Gegenstand haben sollte. -- Stechlin 17:08, 30. Apr 2004 (CEST)

Das sehe ich auch so. Heuß schrieb später: "Ich wußte schon damals, daß dieses "Ja" nie mehr aus meiner Lebensgeschichte ausgelöscht werden könne." Die "Stiftung Theodor-Heuss-Haus" erklärt dazu: "Theodor Heuss hat sich vorher in der Fraktion gegen die Zustimmung ausgesprochen und auch schon einen Redeentwurf vorbereitet, mit dem er seine Stimmenthaltung begründen will – doch er beugt sich der Fraktionsdisziplin. Wie seine Parteifreunde gibt er sich letztlich der trügerischen Hoffnung hin, durch die Wahrung von Legalität den Terror zu mäßigen, die eigene Anhängerschaft zu schützen und sich Möglichkeiten für ein politisches Comeback zu erhalten. Letztlich unterschätzt auch Heuss die unmittelbare Gefährlichkeit und beispiellose Radikalität des Nationalsozialismus und die Wirkung des Ermächtigungsgesetzes." (http://www.stiftung-heuss-haus.de/html/drittes.html) Mk53 17:36, 30. Apr 2004 (CEST)

Anders gefragt: Ist es für den sich Informierenden unerheblich, wenn ein Promi seinerzeit dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat? (Die anderen Herren kann ich nicht benennen. Das muss man erst recherchieren.) Ich meine dass das ganz wichtig ist, wie das kommen konnte. Es geht auch nicht darum Heuss in ein schlechtes Licht zu stellen. Es geht nur um die Tatsache, das es so wahr. Dass Heuss das später "relativieren" konnte überhaupt keine Rolle. Was anderes wäre eh nicht zu erwarten gewesen. Aber das ist an der Stelle völlig egal. Aber ihr könnte es ja dazuschreiben.--NL 17:51, 30. Apr 2004 (CEST)

Ich halte meine oben geäußerte Kritik aufrecht: Die Form der Darstellung ist tatsächlich nur dazu geeignet, Heuss in ein schlechtes Licht zu rücken. Außerdem ist die Information, das einer der vielen Zustimmenden der spätere Bundespräsident gewesen ist, gerade nicht dasjenige, was wichtigerweise mit diesem Artikel vermittelt werden soll. Das ist nicht für denjenigen bedeutsam, der die Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes recherchieren möchte,

Doch! Es ist wichtig, dass auch hochrangige Politiker, die allgemein für neutral bis heilig (Heuss) gehalten werden, sich dem Prozess der Machtbildung unterwarfen. Warum hat ausgerechnet auch Heuss, 1. Bundespr., dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt? Wenn das nicht wichtig ist, was dann?
Interessiert mich brennend! Einem Angehörigen der CDU natürlich nicht!--NL 11:29, 1. Mai 2004 (CEST)
Heuss war FDP Mitglied--Moguntiner 16:16, 24. Sep 2004 (CEST)

sondern für den Benutzer, der sich über Heuss informiert, sollte also auch dort abgehandelt werden. Etwas anderes wäre ein in diesen Artikel integrierter Abschnitt Abstimmungsverhalten, in dem eine umfassende Darlegung der verschiedenen Motive und Ängste bei Zustimmung und Ablehnung erörtert wird. Wie Benutzer:NL richtig ausführt, müßte man das erst recherchieren. Diese Recherche sollte aber unternommen werden, ehe ein in dieser Form ungeeigneter Einschub in den Artikel unternommen wird. -- Stechlin 10:31, 1. Mai 2004 (CEST)

Die Namen der Abgeordneten der bürgerlichen Parteien (Zentrum, DStP, DVP u.a.) könnte man sicher im entsprechenden Band des Kürschner (Deutscher Reichstag. Biographisch-statistisches Handbuch) herausfinden. Ich denke, das lohnt in diesem Zusammenhang nicht. Es war in der Tat so, dass sich die meisten der Illusion hingaben, durch ihr Wohlverhalten das Schlimmste verhindern zu können und/oder die Brutalität der Nazis unterschätzten. Die Zentrumsabgeordneten wurden durch eine Mischung aus Verlockungen (Konkordat, eventuelle Aufnahme in eine Koalition) und Drohungen gefügig gemacht. Mk53 11:01, 1. Mai 2004 (CEST)

>darunter auch herausragende Persönlichkeiten der Nachkriegszeit,

1. ist nicht neutral. 2. Und wo finde ich jetzt den Hinweis auf Heuss, wo mehr dazu zu erfahren wäre?

Mir erschleicht sich weiter der Eindruck einer reinen Geschmacksänderung. Sind Sie in der CDU oder wie?--NL 10:58, 1. Mai 2004 (CEST)

Bleiben Sie doch bitte sachlich. Dem ersten ersten Bundespräsidenten kann durch seine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz keine Nähe zur NSDAP unterstellt werden.
Und was ist dann falsch daran, wenn man ihn namentlich nennt? Sie sagen ja selber, dass er unantastbar ist oder meinen Sie dass ich eine Nähe herstellen will?--NL 12:21, 1. Mai 2004 (CEST)
Ich sagte nicht, dass er unantasbar ist. Durch seine Einzelnennung wird zumindest eine Unterstützung der NSDAP suggeriert. Ich denke, die Motive sind klar; dies wird auch oben so angesprochen. Aus dem Reichstagshandbuch von 1933 ließen sich sicher auch andere bürgerliche Politiker heraussuchen, die später eine Rolle in der jungen Bundesrepublik gespielt haben. Das ist aber kaum von Interesse. Entscheidend ist, dass die bürgerlichen Abgeordneten durch eine Mischung von Drohungen und Verlockungen zugestimmt haben bzw. die wahre Natur der Nationalsozialisten falsch einschätzten. Hinterher ist man immer klüger ...
Er war übrigens Mitglied der FDP. Mk53 12:14, 1. Mai 2004 (CEST)
Von mir aus auch FDP.Ist doch egal.--NL 12:21, 1. Mai 2004 (CEST)
Bei Theodor Heuss findet sich schon lange die entsprechende Aussage. Ich habe sie gerade zum hiesigen Artikel verlinkt. Kann also jeder finden, in beide Richtungen ! Rolf 12:38, 1. Mai 2004 (CEST)
Ich habe zu Heuss noch Adenauer eingefügt, damit kein kein Verdacht der Diffamierung einzelner Personen enstehen kann. Weiterhin finde ich es äusserst interessant und zielführend zu wissen, dass nachkriegspolitiker die so einen guten Namen haben dort zugestimmt hatten.. --Cienfuegos 17:56, 19. Okt 2004 (CEST)

Laut dem Stenografenprotokoll (z.Zt. unterster Link, dort auf Seite 45 blättern) lässt sich kein Abgeordneter Adenauer im Reichstag zu dieser Abstimmung finden. Adenauer war Lokalpolitiker in Köln. Michel.hh 16:26, 23. Mär 2005 (CET)

Genau, deshalb habe ich den mal rausgenommen. Sonst sollte zumindest in dessen Biographie stehen, daß er zu der Zeit Reichstagsabgeordneter war, was mir jetzt aber völlig neu wäre. --Kuli 17:35, 6. Apr 2005 (CEST)

Fairerweise muss man auch sagen, dass einige Abgeordnete bürgerlicher Parteien, die dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt und damit die Diktatur in Deutschland mit etabliert haben, in der Folge massiv von eben dieser Diktatur verfolgt worden sind. Die Abgeordneten Bockius, Bolz, Gerig, Roeingh (alle Zentrum) und Herbert (BVP) starben in KZs oder Polizeigefängnissen. Es ist eben nicht immer so einfach und schwarz-weiß. Richtig ist auch, dass manch einer, der am 23. März 33 nicht nur mit ja gestimmt, sondern auch in der Folge glühender Anhänger Hitlers war, das Jahr 1945 unbeschadet überstanden und danach weiter Karriere gemacht hat; diese Fälle scheinen mir gravierender zu sein als der Fall Heuss, der mit seiner Ja-Stimme zugegebenermaßen Schuld auf sich geladen hat, sich später aber doch zu einem Vorkämpfer der Demokratie entwickelt hat, vielleicht nicht zuletzt wegen der Schuldgefühle. Ich halte es daher auch für etwas fragwürdig, einzelne Namen herauszugreifen und im Artikel zu erwähnen, weil in diesem Artikel eine gerechte Würdigung kaum geleistet werden kann; wohl aber sollte man das Abstimmungsverhalten zum Ermächtigungsgesetz in den Einzelartikeln zu den Abgeordneten nicht verschweigen, weil es ja ein wichtiger Punkt in der Biographie war.--Proofreader 16:01, 3. Nov 2005 (CET)

Widerspruch

In der Hälfte der gesamten Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert wurde mit Ermächtigungsgesetzen regiert. --- Wie denn nun? In der gesamten Amtszeit oder nur in der Hälfte? Und in welcher Hälfte, der ersten oder der zweiten? -- Forevermore 15:36, 9. Okt 2004 (CEST)


Am Schluß des Kapitels "Inhalt" steht: "Es wurde am 30. Januar 1937 im nationalsozialistischen Unrechtsstaat um weitere vier Jahre bis zum 1. April 1941 und dann bis zum Kriegende "verlängert". Dagegen steht am Schluß des Kapitels "Ziele": Die Nationalsozialisten maßen dem Schein der Legalität solches Gewicht zu, dass sie das Ermächtigungsgesetz 1937, 1939 und 1943 jeweils "verlängern" ließen. Welche der beiden widersprüchlichen Informationen ist denn nun richtig? (von Uwca 8:50 Uhr, 16. Nov 2004, Nachtrag von:G 22:37, 16. Nov 2004 (CET))

Ich hab jetzt in google mehr Seiten mit 37,39,... gefunden, aber hier entscheidet ja nicht die Mehrheit und es gibt auch seiten mit 37 und 41, ich werd mal weiter schauen.--G 22:37, 16. Nov 2004 (CET)

Doppelte Zweidrittelmehrheit

In der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 Artikel 76 (1) heisst es:

Die Verfassung kann im Wege der Gesetzgebung geändert werden. Jedoch kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.

Also wären nur 358 Stimmen notwendig gewesen. (von 17. Mai 2005 213.6.49.55)

Stimmt. Ich glaube sogar, dass vorher noch die Geschäftsordnung geändert wurde um unentschuldigt abwesende (verhaftete) als anwesend zu zählen.--G 21:56, 17. Mai 2005 (CEST)
eine solche Änderung der Geschäftsordnung ist doch bestimmt illegal? Und ohne diese Änderung wären keine 2/3 aller Abgeordneten anwesend gewesen und das Gesetz wäre nicht zustande gekommen oder?
Doch, wäre es, es waren 538 Abgeordnete tatsächlich anwesend, weit mehr als zwei Drittel. --Roentgenium111 18:52, 26. Jun. 2009 (CEST)

Widerspruch bei den Zeitpunkten der Verlängerung

Die Daten der Verlängerung des Gesetzes stimmen nicht überein. An einer Stelle heißt es, es wäre 1937,1939 und 1943 verlängert worden, während an anderer Stelle von 1937 und 1941 die Rede ist. Für letzteres spricht, dass in den verlinkten Gesetzestexten ein Verlängerungsgesetz von 1937 zu finden ist, das bis 1941 verlängert. Für die andere Variante sprechen die Details auf dieser Seite http://www.oefre.unibe.ch/law/dns/ermaechtigungsgesetz.html , wo auch konkret auf die Gesetzestexte verwiesen wird. (von 10:07, 18. Mai 2005 129.13.186.4)

Das wurde schon mal festgestellt (direkt unter der Überschrift Theodor Heuss). Ich hab für beide Angaben glaubwürdige Quellen gefunden, kann also nicht weiterhelfen. 100% sicher wäre letztendlich nur eine Bild von einem der Gesetze mit Zeitpunkt des Inkrafttretens.--G 10:46, 18. Mai 2005 (CEST)

Verteilung Abgeordnete

Auf Reichstagswahl_1933 sind die Mandate anders Verteilt als in diesem Artikel, das Zentrum hat hier mehr Sitze, BVP fehlt.--Dirk33 05:06, 27. Jun 2006 (CEST)

Die BVP war so etwas wie die heutige CSU, der bayerische Ableger des Zentrums. Ist natürlich trotzdem nicht ganz korrekt, werd es mal ändern.--G 23:52, 27. Jun 2006 (CEST)
Hmm, also ein bißchen was anderes war's schon. Zum beispiel bestand m. W. keine Fraktionsgemeinschaft und die beiden Parteien mochten sich auch nciht besonders.--Q'Alex QS - Mach mit! 22:11, 28. Jul 2006 (CEST)
Mochten sich nicht besonders ist genau wie heute.--84.146.38.193 06:32, 11. Okt. 2009 (CEST)

Fehler bei "Abstimmung"?

Liebe Freunde, vielleicht übersehe ich auch etwas, aber ich meine, die Zahlen der Zentrumsabgeordneten und der zustimmenden Abgeordneten können nicht stimmen. Es sind mehr zustimmende Zentrumsabgeordnete als überhaupt im Reichstag vetreten sind?!? oder übersehe ich etwas??

Henry II 17:06, 14. Aug 2006 (CEST)

Bei den Ja-Stimmen wurden die Abgeordneten der BVP noch zum Zentrum gezählt.--G 19:32, 14. Aug 2006 (CEST)

HeavyPatty 16:48, 18. Nov 2007 (CEST)

Die Prozentzahlen bei dem Wahlergebnis sind falsch. 444 Ja-Stimmen sind keine 69%. Bei der Berechnung wurde irrtümlich von den 647 Abgeordnetensitzen ausgegangen. Für die Berechnung sind aber nur die 538 abgegebenen gültigen Stimmen zu beachten. 444 Stimmen wären dann 83% der Stimmen. Deshalb wäre das Gesetz auch nur bei einem Nein von Zentrum und BVP abgewiesen worden.

Benutzer: IP Wegen der im Reichstag (Kroll Oper) aufgezogenen bewaffneten SA und SS Männer hat es gar keine gültige Abstimmung gegeben. Laut Geschäftsordnung des Reichstages durfte nicht einmal abgestimmt werden, wenn eine einzige Waffe im Abstimmungsraum war, geschweige denn unter der "Aufsicht" bewaffneter Paramilitärs. Von daher ist die Diskussion wieviele und wieviele Prozente sowieso irrelvant, weil das Verfahren komplett illegal war.

Aktuelles Ermächtigungsgesetz für Chávez in Venezuela und E-Gesetze in anderen Ländern

Vielleicht sollte dieser Artikel nach "Ermächtigungsgesetz (Deutschland, 1933)" verschoben werden, um Platz für eine allgemeine Abhandlung zu Ermächtigungsgesetzen zu schaffen. Siehe z.B. die englische Wikipedia und das aktuelle Ermächtigungsgesetz für Chávez in Venezuela. --Langec 22:36, 4. Feb. 2007 (CET)

Halte ich für nicht so sinnvoll. Erstens denke ich, dass der allgemeine (deutsche) Sprachgebrauch immer "Ermächtigungsgesetz" mit dem hier beschriebenen von 1933 assoziiert. Meines Wissens nach werden auch Gesetze, die eine vergleichbare Entmachtung des Parlaments zugunsten der Exekutive bewirken, nicht in der deutschen Rechtsterminologie so betitelt. "Enabling act" im Englischen hingegen ist auch als allgemeiner Begriff in entsprechenden Rechtswörterbüchern (etwa PONS, Fachwörterbuch Recht) zu finden. In Bezug auf gegenwärtige Rechstakte wird der Begriff politisch auch für ganz unterschiedliche Materien verwendet (Beispiele: "EU-Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz", Ratsentschließung zur Überwachung der Telekommunikation... ist ein Ermächtigungsgesetz (heise.de) usw.). --Erzer 12:40, 5. Feb. 2007 (CET)


Das mit dem allgemeinen Sprachgebrauch ist schon richtig. Bleibt aber die Frage, wo sich vergleichbare Gesetze aus anderen Staaten unterbringen lassen. Ich mal einen Vorschlag:

- neues Lemma "Ermächtigungsgesetze". Dort kurze Erklärung zu EGen der Weimarer Republik, insbesondere auch, welches EG üblicherweise gemeint ist, mit weiterem Verweis nach hier, ansonsten USA, Venezuela und andere Länder. Ggf. kann einer ja auch noch eigenständige Artikel zu den anderen Ländern schreiben, auf die von dort verwiesen werden kann.

- hier kommt eine Begriffsklärung drüber, etwa: Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem EGen der Weimerer Republik, zu vergleichbaren Gesetzen in anderen Staaten siehe (und dann zur neuen Seite).

- Aufteilung der herführenden Links. Die meisten werden wohl bleiben, aber alles was sich z.B. auf die Enabling Acts in den USA bezieht kommt auf die neue Seite. -- kallewirsch 13:58, 2. Nov. 2008 (CET)

Merke: Ein Gesetz ist nicht dann ein Ermächtigungsgesetz, wenn du (oder ich) etwa finden, dass es eines sei, sondern wenn eine reputable Quelle dieses als solches klassifiziert. Hier muss man stark aufpassen, dass man nicht auf die POV-Schiene rutscht! --Mannerheim 17:26, 9. Nov. 2008 (CET)

Ist mir schon klar, daß da nicht meine/unsere persönliche Meinung gefragt ist. Eine reputable Quelle, um ein Ermächtigungsgesetz, das ja normalerweise offiziell, wenn ich das richtig überblicke, auch nicht so heißt, zu identifizieren, steht unter dem Lemma Verordnungsermächtigung. Heißt im hiesigen Fall, auf gleicher Ebene, also des Reiches (oder auch der Länder, da gab es sowas ja zur gleichen Zeit auch), bei den 'Enabling Acts' in den USA von einer höheren, sprich dem Kongreß in Washington, auf eine niedrigere, also die eines zu gründenden Teilstaates. Die Intention war natürlich eine völlig andere: hier die Ausschaltung des Parlamentes, dort die Vorgabe, im Rahmen der Neuorganisation (unter anderem) ein Parlament erstmal einzurichten. Im Übrigen wäre im Rahmen des neuen Artikels bestimmt auch Platz für Fälle, in denen im Rahmen der politischen Diskussion der Begriff aufgetaucht ist, ordentliche Quellenlage natürlich vorausgesetzt.-- kallewirsch 00:26, 12. Nov. 2008 (CET)

Inhalt, EInleitung

Hallo alle zusammen, also, dieser Artikel ist wissenschaftlich gesehen nicht korrekt, da er nicht die korrekte Fachterminilogie verwendet! In der Weimaerer Republik wurde nicht mit Ermächtigungsgesetzen regiert, sondern mit NOTVERORDNUNGEN. Es gibt keine Ermächtigungsgesetze, es gibt nur DAS Ermächtigungsgesetz. Der Autor des Artikel meint das regieren mit Notverordnungen, verwendet dafür aber einen Begriff aus der Zeit des 3. Reichs. Dies ist nicht zulässig!

mfg..... (nicht signierter Beitrag von 87.169.90.142 (Diskussion) 23:32, 15. Feb. 2007)

Antwort steht hier. --Atomiccocktail 00:09, 16. Feb. 2007 (CET)

Das ist genau der Punkt. Der Artikel ist nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht nicht korrekt sondern schlicht fehlerhaft. Es handelt sich bei dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 23. März 1933 um eine Notverordnung des Reichspräsidenten. In disem Zusammenhang ist auch die Formulierung "Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten." falsch. In der Weimarer Zeit wurde teilweise mit Hilfe von Notverordnungen des Reichspräsidenten gemäß Artikel 48 WRV regiert die eben nicht vom Parlament beschlossen wurden sondern vom Reichspräsidenten. Das ist was in diesem Zusammenhang wohl mit "Ermächtigungsgesetzen" gemeint sein soll. "In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung" In diesem Zusammenhang ist das aber ein fataler Fehler !!! den es handelte sich teilweise um NOTVERORDNUNGEN gemäß Artikel 48 WRV und diese widersprachen somit auch nicht der Weimarer Verfassung! Sondern waren eben gemäß Artikel 48 WRV und damit verfassungsgemäß!

-- 78.54.156.245 23:54, 20. Sep. 2010 (CEST)

Vgl. dazu meine entgegenstehenden Ausführungen oben -- 141.20.121.117 12:43, 4. Aug. 2011 (CEST)

Die liberalen Reichtstagsabgeordneten

Die fünf liberalen Reichtstagsabgeordneten Hermann Dietrich, Theodor Heuss, Heinrich Landahl, Ernst Lemmer und Reinhold Maier -alle Vertreter der deutschen Staatspartei- stimmten für das Ermächtigungsgesetz. Ihre aufschlussreiche Begründung wurde von Reinhold Maier vorgetragen. Ob die Rede mittlerweile im Netz zu finden ist, muss ich erst noch recherchieren.

Austerlitz -- 88.72.18.27 12:43, 15. Mär. 2007 (CET)

Ja, ich habe sie im Netz gefunden, auf der Hauptseite, auf Seite 38 des Redeprotokolls der Reichstagssitzung vom 23.3.1933, aufgeführt unter Weblinks. Diesen Link Verhandlungen des Reichstags, stenographischer Bericht, 23.März 1933, S. 25 C meinte ich, der von der Bayerischen Staatsbibliothek, Abteilung Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ), ins Netz gestellt worden ist.

Austerlitz -- 88.72.18.27 13:50, 15. Mär. 2007 (CET)

Mal sehen, ob auch eine direkte Verlinkung zur Seite 38 möglich ist, Verhandlungen des Reichstags, stenographischer Bericht, 23.März 1933, S. 38; nein, funktioniert leider nicht.

Austerlitz -- 88.72.18.27 14:02, 15. Mär. 2007 (CET)

Änderung der Geschäftsordnung

Auf der Hauptseite steht: Da der Gesetzesentwurf Abweichungen der Gesetze von der Verfassung erlaubte, mussten der Verabschiedung zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten zustimmen. Des Weiteren war erforderlich, dass zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Reichstages bei der Abstimmung anwesend waren. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete (vgl. Tabelle). Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647 − 216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen unentschuldigt Fehlenden zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu.

Davon habe ich noch nie gehört, obgleich das äußerst interessant ist. Ich würde gerne den Text dieser Debatte nachlesen. Falls jemand zufällig die relevante Seite findet, wäre es sehr nett, sie mitzuteilen.

Austerlitz -- 88.72.7.151 16:24, 19. Mär. 2007 (CET)

Faktische Ausschaltung des Reichstags durch seine Auflösung am 1.2. 1933

  • [1]
  • Zitat:Am 1. Februar erfolgte bereits die Auflösung des Reichstags und die Ausschaltung der Reichstagsausschüsse. Dem Parlament war damit jede Möglichkeit genommen, auf die Regierungspolitik der folgenden Wochen Einfluß auszuüben. Diese Entwicklung fand ihren äußeren sichtbaren Abschluß mit dem erwähnten Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, wodurch das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis auf die Reichsregierung übertrug und sich als Gesetzgeber selbst ausschaltete.
Austerlitz -- 88.72.24.199 13:21, 5. Apr. 2007 (CEST)
  • [2]
  • Zitat: Ausschaltung der Reichstagsausschüsse im Februar 1933 (kann ich leider nicht kopieren).
Austerlitz -- 88.72.24.199 13:27, 5. Apr. 2007 (CEST)

Die Zentrumspartei

In einem Geschichtsbuch habe ich gelesen, dass das Zentrum nach längeren Verhandlungen versprochen hat, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen, falls die Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat" aufgehoben würde. Hitler hätte eingewilligt, aber anders als das Zentrum sein Wort nicht gehalten. Ist das bekannt?

Austerlitz -- 88.72.31.15 22:34, 14. Apr. 2007 (CEST)

Es gibt aber auch eine einfachere Erklärung: die Abgeordneten der KPD waren bereits verhaftet und verschleppt worden, zahlreiche SPD Abgeordnete ebenfalls und es war zu Übergriffen auf Abgeordnete und Mitglieder der Zentrumspartei gekommen, die ja zahlreiche Juden als Mitglieder und Abgeordnete in kommunalen Parlamenten hatte (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Judentum_in_M%C3%BCnster#Kaiserreich_und_Weimarer_Republik ) - vor und während der Abstimmung waren in der Kroll Oper (provisorischer Reichstag) bewaffnete SA und SS Leute postiert, die vor, während und nach der Abstimmung mit Gewalt gegen die Abgeordneten vorgingen (SPD Abgeordnete wurden nach der Abstimmung verhaftet und mißhandelt). Siehe dazu auch: http://www.ksta.de/html/artikel/1195816828840.shtml Artikel im Kölner Stadtanzeiger, wo der Zeitzeuge Bruno Hoenig berichtet:

Er erinnerte auch an Joseph Roth, einem Volksschullehrer, der unter anderem in Euskirchen unterrichtet hatte, bevor er nach Bonn kam. Als führendes Mitglied der Zentrumspartei wurde er bereits 1933 vom Schuldienst suspendiert. ... „Die Verfolgung ging durch alle Schichten der Bevölkerung“, so Hoenig,

Den SPD Abgeordneten ist für ihren außerordentlichen Mut höchster Respekt zu zollen, den haben die Abgeordneten vom ZENTRUM nicht aufgebracht, dennoch lag es wohl kaum an irgendwelchem taktieren oder Verhandlungen, daß zugestimmt wurde, sondern nur an blanker Angst um das eigene Leben.

Zusammenfassung diverser Standpunkte

  • [3] von Wolfgang Geiger, Von Hitler »getäuscht«, »verführt« oder »überrumpelt«?, Das Ermächtigungsgesetz im deutschen Geschichtsbewusstsein – eine Bilanz im Jahr 60 der Freiheit
Austerlitz -- 88.72.3.140 19:54, 16. Apr. 2007 (CEST)

Einzelheiten über Theodor Heuss und das Ermächtigungsgesetz

3. Theodor Heuss in der NS-Zeit: Das Ermächtigungsgesetz Ich bin mir unschlüssig, ob es Sinn macht, Infos daraus in dem Artikel über das Ermächtigungsgesetz aufzunehmen, oder ob das besser in den Artikel über Theodor Heuss soll; oder teils teils?

Austerlitz -- 88.72.14.2 16:30, 17. Apr. 2007 (CEST)

Statistik

Zwischen den beiden Statistiken im Feld Abstimmung gibt es einen verfassungsrechtlich ganz erheblichen Rechenfehler Babbel 09:55, 25. Dez. 2007 (CET)

Bitte erläutern. --Mannerheim 17:04, 28. Dez. 2007 (CET)

2 Gesetze

Da es neben dem "innenpolitischem" verfassungsändernden EG noch am selben Tag eine Abstimmung über ein außenpolitisches EG gab, dem die SPD zustimmte, ist die differenzierte Formulierung notwendig Babbel 16:19, 1. Jan. 2008 (CET)

Das stimmt nicht, lieber Babbel. Am 23. März 1933 wurde nur ein einziges Gesetz verabschiedet, das keinen Unterschied zwischen Innen- und Außenpolitik machte. Du verwechselst das augenscheinlich mit Hitlers so genannter Friedensrede vom 17. Mai 1933, der die Sozialdemokraten mit neuer Macht unter den Gewaltdrohungen zustimmten, die Frick vorher im Ältestentrat ausgesprochen hatte. Ich mache deine Änderung daher jetzt wieder rückgängig, OK? LG, --Φ 16:54, 1. Jan. 2008 (CET)

Ziele: Inkonsistenz zu Artikel "Radbruchsche Formel"

Im Abschnitt Ziele heißt es:

Drittens sollte der Schein von Legalität gewahrt bleiben. Damit hatte man im Rahmen des damals unter Juristen vorherrschenden Rechtspositivismus, der zwischen Gesetz und Recht keinen Unterschied sah, überwiegend Erfolg.

Im Gegensatz dazu steht im Artikel Radbruchsche Formel:

Weder zur Zeit der Weimarer Republik noch später zur Zeit des Nationalsozialismus waren die deutsche Rechtswissenschaft bzw. Rechtsprechung mehrheitlich rechtspositivistisch orientiert.

Nun bin ich kein Jurist, aber die Inkonsistenz dieser beiden Aussagen ist klar erkennbar. Was stimmt denn nun? --Waldgeist 00:05, 15. Mär. 2008 (CET)

Mangelnde Zustimmung des Reichsrates

Der Artikel ist leider sehr "reichstagslastig".

Allerdings waren für die Bestätigung eines Gesetzes zwei Institutionen nötig. Neben dem Reichstag musste auch der Reichsrat nach Artikel 76 mit einer Zweidrittelmehrheit dem Gesetzentwurf zustimmen. Da zum Zeitpunkt 66 Vertreter der Länder im Reichsrat anwesend waren, mussten also 44 zustimmen, um den Gesetzentwurf anzunehmen.

Da der Reichsrat aber bereits stärker als der Reichstag gleichgeschaltet war, wurde das Ermächtigungsgesetz noch am selben Abend einstimmig bestätigt.

Genau wie beim Reichstag stellt sich aber auch nun die Frage, ob der Reichsrat noch als Institution nach Definition der Verfassung vorhanden war: Nach Artikel 63 der Weimarer Verfassung gilt: „Die Länder werden im Reichsrat durch Mitglieder ihrer Regierungen vertreten.“

In Kombination dazu besagt Artikel 17: „Die Volksvertretung muß in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von allen reichsdeutschen Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Die Landesregierung bedarf des Vertrauens der Volksvertretung.“

Kombiniert bedeutet dies also, dass der Reichsrat nur dann als solcher definiert ist, wie er aus Vertretern der Länderregierungen besteht. Diese wiederum müssen nach demokratischem Wahlrecht und durch die Bevölkerung des Landes legitimiert sein. Da aber in einigen Ländern die Macht durch Reichskommissare übernommen war, die im Sinne der Reichsregierung regierten und somit nach Artikel 63 nicht durch das Volk legitimiert waren, bestehen Zweifel an der Zusammensetzung des Reichsrates.

Grundsätzlich unterscheidet sich diese Situation von NSDAP-regierten Ländern, die als normale Länderregierung anzusehen sind. Beispiele sind Thüringen, Oldenburg oder auch Lippe. Die Vertreter waren nach Artikel 63 legal entsandt. Dagegen wurden in Preußen nach einer Notverordnung aus dem Oktober 1932 die Vertreter durch einen Reichskommissar ausgewählt und entsandt. Diese Regelung war aber bereits vor der Machtergreifung Hitlers durch den Staatsgerichtshof als verfassungswidrig erklärt worden, da diese nicht die Forderungen der Verfassung in den genannten Artikeln erfüllten

Auch in einigen anderen Ländern, nämlich Bayern, Sachsen, Baden und Bremen wurden die Regierungsge-schäfte durch Reichskommissare übernommen, was ebenfalls zu einer Verfassungswidrigkeit führt.

Insgesamt summieren sich die Reichsratsstimmen der Länder, in denen keine Landesregierung mehr vorhanden war, zu 34 Stimmen auf. Da diese Stimmen durch die fehlenden Landesregierungen verfassungsgemäß nichtig waren, hatte der Reichstag zu dem Zeitpunkt keine Entscheidungsgewalt, da mit 34 "illegalen" Stimmen nicht einmal eine einfache Mehrheit hätte zustande kommen können, geschweige denn eine erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Da die Verfassungsänderung durch den Reichstag also nicht durch den Reichsrat bestätigt wurde, wäre nach Artikel 76 der Verfassung nun innerhalb von zwei Wochen ein Volksentscheid möglich gewesen, der über das Ermäch-tigungsgesetz hätte entscheiden müssen.

Dieser Volksentscheid wurde jedoch nie durchgeführt.

87.181.215.195 12:32, 23. Mär. 2008 (CET)

Die Frage, ob die Entscheidung theoretisch mit der Verfassung und den bestehenden Gesetzen konsistent war, ist historisch, politisch und moralisch irrelevant und höchstens eine rechtstheoretische Fußnote. Die Abgeordneten wussten, dass das Abstimmungsergebnis direkt umgesetzt werden würde, ohne dass das Verfassungsgericht oder ein anderes Staatsorgan hätte eingreifen können. Und die Abgeordneten selbst hatten die Bedingungen und Gesetze geschaffen, unter denen Hitler in dieser Weise Macht ergreifen konnte und alle Kontrollmechanismen ausgeschaltet hatten. Die Verantwortung liegt damit in jeder Hinsicht immer noch bei den Parteien, die für diese Gesetze gestimmt haben.

-- Egchamp (Diskussion) 16:47, 9. Mär. 2012 (CET)

Hitlers Reden: Den Naivlingen hier, schaut euch mal Denic, die Anbieterkennz. und die Angebote, auch der Karten und Bücher hier an und träumt nicht weiter von guten Quellen, so viel darf man wohl vorraussetzen, wenn man an zu diesen Themen editiert. --84.56.234.225 16:30, 29. Jul. 2008 (CEST)

Anfrage

Kurze Anfrage: Warum steht bei der Abbildung zum "Ermächtigungsgesetz" "Gesetz zur Behebung.... und Staat"? Auf dem Auszug des Reichsgesetzblatts ist deutlich zu lesen "... und Reich"! kann man das ändern? --88.134.30.13 18:00, 11. Okt. 2009 (CEST)

Habe deine Anfrage hier nach unten verschoben, das ist der Standard für neue Diskussionsthemen. Meinst du den Dateinamen?--Roentgenium111 19:30, 14. Okt. 2009 (CEST)

Morddrohungen

Es kommt hier zuwenig zum Ausdruck, dass die SA nicht bloss "eine Drohkulisse aufgebaut hat", sondern ein Teil der Zentrums-Fraktion offenbar auch Morddrohungen erhalten hatte (was ja mithin bei der NS-Mentalität naheliegend war!!). Ich habe dies vor längerem in einem WP-Artikel gesehen (Friedrich Dessauer habe es bezeugt), habe die Aussage jetzt mit der Suchmaschine seltsamerweise nicht mehr gefunden. Eine Bestätigung durch Josef Felder findet sich hier [www.joseffelder.de/zeitungsartikel.php], in einem der Zeitungsartikel mit dem Stichwort "...unter Morddrohungen". Das gibts zwar auch heute gelegentlich, bei der damaligen NS-Mördebande musste es aber wirklich ernst genommen werden --62.202.225.247 15:30, 18. Mär. 2010 (CET)

Es steht in diesem Artikel... Schlechte Suchmaschine? --62.202.236.68 15:55, 18. Mär. 2010 (CET)

Die "NS Mörderbande" hat viele Politiker bedroht, insbesondere auch SPD Politiker. Wels hat in seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz die Inhaftierung und Morddrohungen gegen SPD Politiker explizit angesprochen. Ich sehe daher nicht, in welcher Weise dies speziell für die Zentrumspartei und ihre Entscheidung relevant ist.

Zudem muss man sich mal überlegen, worauf diese Aussagen tatsächlich hinauslaufen: wenn Abgeordnete der Zentrumspartei wirklich so bedroht worden sind, dann haben sie wissentlich die totalitäre Herrschaft an eine "Mörderbande" übergeben und können wirklich nicht mehr sagen, dass sie diese Entscheidung in der Hoffnung getroffen haben, dass alles vielleicht gar nicht so schlimm sein würde.

-- Egchamp 17:07, 31. Dez. 2010 (CET)

Ich denke auch, dass die "Morddrohungen" eine ziemlich faule Ausreden ist, um die historische Verantwortung des Konservativismus zu bemänteln.
Literatur zur Verantwortung der Konservativen : Der renommierte Historiker Sebastian Haffner :Hitlers Machtergreifung IN: Historische Variationen. München 2003. Seite 151 ff. 188.193.138.38 18:09, 6. Feb. 2011 (CET)

General-Überarbeitung

Der Artikel sollte meiner Meinung nach komplett überarbeitet werden. Hier wird derzeit vor allem die Rolle des Reichstages dargestellt. Das Ermächtigungsgesetz war aber ein verfassungsänderndes Gesetz, dem neben dem Reichstag auch der Reichsrat zustimmen mußte, und dann, soweit dieses Gesetz nach den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung zustande gekommen war, vom Reichspräsidenten zu verkünden war. Der eigentliche Knackpunkt der ganzen Geschichte spielte aber nicht im Reichstag, sonderm im Reichsrat. Man hat dort in verfassungswidriger Weise abgestimmt, kurz gesagt, dass Ermächtigungsgesetz ist nach den Bestimmungen der WRV nicht verfassungskonform zustandegekommen. Im übrigen fehlt in der Darstellung komplett die Rolle von Hindenburg, der durch sein Handeln maßgeblich die Etablierung der NS-Diktatur erst ermöglicht hat. Hätte er sich verfassungskonform verhalten, hätte es kein Drittes Reich gegeben, denn ihm stand notfalls noch die Reichswehr als Ordnungsmacht zur Verfügung.

Erste Überlegungen zur Gliederung:

-Einleitung -Inhaltsverzeichnis -Rechtliche Grundlagen (für Ermächtigungsgesetze und Notverordnungen einschließlich Urteil Staatsgerichtshof hinsichtlich der Vertretung der Länder im Reichsrat -Ermächtigungsgesetze vor 1933 -Ermächtigungsgesetz von 1933 mit Unterpunkte: Inhalt, Reichstag (mit weiteren Unterpunkten wie bereits vorhanden), Reichsrat, Reichspräsident -Links für weitere Studien der Nutzer(bspw. Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten mit Link auf deren Seiten), Fundstellen für Gesetzestexte etc, -Literatur -Belege -Weblinks (hier nur allgemeine Darstellungen von Historikern etc.)

Problem: Obwohl bereits erste rechtliche Untersuchungen in den 1960'er Jahren stattfanden und dabei festgestellt wurde, dass das Ermächtigungsgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist, kommt diese Tatsache bis heute nicht in das öffentliche Bewußtsein. Man kann lange darüber spekulieren, welche Interessen damit verfolgt wurden, dass die Sache praktisch fast immer so dagestellt wird, als sei das Ermächtigungsgesetz verfassungskonform zustande gekommen. Möglich ist, dass sich einige Nachkriegsakteure befürchtet haben, dass dann ihr Tun im Dritten Reich deutlicher hinterfragt würde beziehungsweise viele rehablilitiert werden müßten, deren Rehabilitation man nicht unbedingt wünschte. Außerdem wäre zum Beispiel bei den vielen Strafbestimmungen, bei denen die Todesstrafe eingeführt worden war, die Frage zu beantworten gewesen, ob die der Verurteilung zugrunde liegenden Gesetze überhaupt wirksam waren - und damit die Frage nach Entschädigungen aufgekommen.

Ich bin daher der Meinung, dass insoweit Wikipedia auch einen wesentlichen Beitrag leisten kann, dass diese Fragen 65 Jahre nach Kriegsende auch einmal diskutiert werden. Da ich aber Wikipedia als etwas objektives und nicht als Plattform für meine Privatmeinung sehe, wäre ich erfreut, wenn sich andere bei mir melden, die zusammen mit mir die entsprechenden Texte verfassen und auch mit mir zusammen gegebenenfalls andere Artikel entsprechend ändern (beispielsweise die Seite zu Hindenburg ergänzen), also in der Praxis im eMail-Verkehr zunächst Texte diskutieren und redigieren, um sie dann irgendwann auf Wikipedia einzustellen. Wegen des rechtlichen Teils ergeht meine Bitte insbesondere auch an historisch interessierte Juristen, womit ich natürlich nicht sagen will, dass mir nicht die Mitarbeit von jedem, der etwas von der Sache versteht, willkommen ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich noch erwähnen, dass der rechtliche Teil eine Spezialmaterie darstellt, für die man aus Nahe liegenden Gründen dann doch Jura studiert haben muss.

Meldung zur Mitarbeit: Einfach Namen hier anhängen, damit ich überhaupt weis, wer mitmachen will. Mit der Arbeit würde ich gerne nach dem Sommer, also Ende August, Anfang September 2010 beginnen = vorläufige Meldefrist.

--Joachim Mos 18:44, 22. Jul. 2010 (CEST)

Ich denke, dass der Aspekt rechtlicher Grundlagen schon angesprochen werden sollte, aber ich sehe ihn nicht als "Knackpunkt" (ich denke auch, dass du die Möglichkeiten des Reichstags überschätzt).

Politisch und historisch waren die Akteure im Reichsttag die wichtigen; ihre Zustimmung war notwendig. Hier sind die Weichen für die deutsche Geschichte gestellt worden. Hätte die Zentrumspartei anders gestimmt und dann die katholischen Wähler mobilisert, wäre die deutsche Geschichte möglicherwise anders gelaufen.

Ich denke aber, dass es gut wäre, das Ermächtigungsgesetz von 1933 in einen separaten Artikel abzuspalten, weil es von so überragender historischer Bedeutung ist. Als Teil davon könnte dann auch ein Abschnitt über die rechtlichen Fragen und den Reichsrat hinzugefügt werden.

-- Egchamp 17:48, 31. Dez. 2010 (CET)

Dieser Artikel enthält grobe Fehler !!!

Es handelt sich bei dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 23. März 1933 um eine NOTVERORDNUNG des Reichspräsidenten gemäß Artikel 48 WRV. In diesem Zusammenhang ist auch die Formulierung "Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten." falsch. In der Weimarer Zeit wurde teilweise mit Hilfe von Notverordnungen des Reichspräsidenten gemäß Artikel 48 WRV regiert die eben nicht vom Parlament beschlossen wurden sondern vom Reichspräsidenten. Das ist wohl was in diesem Zusammenhang mit "Ermächtigungsgesetzen" gemeint sein soll. "In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung..." In diesem Zusammenhang ist das aber ein fataler Fehler !!! denn handelte es sich um NOTVERORDNUNGEN gemäß Artikel 48 WRV widersprachen diese somit auch nicht der Weimarer Verfassung! Sondern waren eben gemäß Artikel 48 WRV und damit verfassungsgemäß!

Es wäre hier dringend notwendig Notverordnungen und den Begriff Ermächtigungsgesetz wissenschaftlich voneinander abzugrenzen und dieses juristisch und historisch zu begründen sowie die groben Fehler zu beheben. (Verwechslung von präsidialen Notverordnungen mit parlamentarischer Gesetzgebung und angeblicher Verfassungsbruch)!!!

-- 78.54.156.245 00:04, 21. Sep. 2010 (CEST)

Sich nur auf Art. 48 WRV stützen zu wollen, greift zu kurz. Die geforderte Abgrenzung wird ja im WP-Artikel behandelt. Man sollte sie eventuell besser herausarbeiten und somit in der Tat das Ermächtigungsgesetz von den Notverordnungen besser abheben. Wichtig ist aber auch die Wirklichkeit zu behandeln, nämlich dass Kompetenzen überschritten wurden.
Jedenfalls aber würde ich dazu erst die Meinungen der anderen Autoren erfahren. --Benatrevqre …?! 14:15, 24. Sep. 2010 (CEST)

Auseinandersetzung im Zentrum: fehlende Quellen und nicht neutral

Die Motivationen, die im Abschnitt "Auseinandesetzung im Zentrum" aufgeführt werden, sind nicht ausreichend durch die zitierten Quellen belegt.

Die gegebenen Quellen beziehen sich nur auf die tatsächliche Ansprache, in der Kaas die Wichtigkeit einer autoritären Führung darstellt. Von Abwägungen über Einhalt von Garantieen und die Unmöglichkeit, Hitler von der Machtergreifung abzuhalten, steht in den gegebenen Quellen nichts.

Der gesamte Absatz "Diese Haltung ist auch im Lichte jenes Traumas zu betrachten, das die Partei im Kulturkampf gegen Bismarck erlitt..." ist ebenfalls durch die Quellen nicht belegt.

Die Aussage von Fritz Baade ist möglicherweise relevant, es ist aber unklar, wer wen bedroht haben soll oder ob diese Bedrohung irgendwie ungewöhnlich war. Die SPD war sicherlich auch Bedrohungen ausgesetzt, hat aber anders gestimmt.

Entweder werden diese Aussagen durch Quellen belegt, oder die unbelegten Teile dieses Abschnitts sollten gelöscht werden.

Ausdrücke, wie "Zerreißprobe" und "Trauma" sind tendenziös und unbelegt, und scheinen darauf abzuzielen, das Verhalten der Zentrumspartei zu begründen und entschuldigen. Falls sie überhaupt belegt werden können, sollten neutrale Ausdrücke, wie "mögliche Spaltung" und "geschichtliche Erfahrung" gebraucht werden.

-- Egchamp 06:22, 31. Dez. 2010 (CET)

Ich habe eine unbelegte Aussage entfernt und die Aussage zum Kulturkampf neutral gemacht und abgeschwächt.

Baades Aussage enstand in in 1948 (15 Jahre nach der Abstimmung), als Baade einen Ruf nach Deutschland annahm und im Wiederaufbau aktiv war, wodurch seine Aussagen als nicht unbedingt neutral angesehen werden dürften. So oder so, es ist ziemlich klar, dass alle Abgeordneten sich bedroht fühlten.

-- Egchamp 04:31, 5. Jun. 2011 (CEST)

Vandalismus: Falsche Prozentzahl-Ausrechnung bei Tabelle "Abstimmung"

--Stefan B. Link 13:11, 4. Mär. 2011 (CET) schreibt: Jemand hat wohl aus Jux die Prozentzahlen in der Tabelle zum Abschnitt "Abstimmung" verändert, obgleich offensichtlich:

DStP 5 0,9 % CSVD 4 1 % DVP 2 1,1 % B.part 2 0,3%

2 Abgeordnete der DVP können nicht weniger % sein als die 5 der DStP, und 2 Abgeordnete werden einmal mit 1,1%, andermal mit 0,3% angegeben. Wie kann man das verhindern? --Stefan B. Link 13:11, 4. Mär. 2011 (CET)

Revertiere es einfach, wenn offensichtlicher Artikelvandalismus eingebracht wird oder eine Änderung inhaltlich falsch ist.
Ich hatte vor geraumer Zeit eine Änderung durch eine IP zurückgesetzt, da diese damals mit einer falschen Begründung eingebaut wurde: Denn es handelte sich nicht um einen „typo“ (darunter fallen lediglich Rechtschreib- und offensichtliche Zeichenkorrekturen, nicht aber inhaltliche Änderungen!). Waren denn die Prozentangaben in jener Version, in welche sie die IP änderte, korrekt? Kannst du das bitte mal überprüfen?
Wenn ja, setze meinen damaligen Revert wieder zurück. --Benatrevqre …?! 12:17, 5. Mär. 2011 (CET)
Ja, in jener Version waren die Prozentangaben richtig. Revertiert habe ich noch nie, ich will keine Reversions-Iteration auslösen, und ich will nicht wissen, wie das geht. Ich will auch keine möglichen guten Verbesserungen mit einer Reversion auf eine frühere Artikel-VErsion löschen. Ich vermute auch, dass so ein Witzbold die Seite so lange beobachtet, bis revertiert wurde, dann wird er wieder seinen üblen Joke reinsetzen. Kann man die Tabelle nicht abspeichern, GNU-schützen, so dass sie nicht mehr veränderbar ist?--Stefan B. Link 12:32, 5. Mär. 2011 (CET)
Du schreibst, die IP-Änderungen waren korrekt (trotz einer damals falschen Begründung). Kein Problem, im Nachhinein ist es plausibel und ich glaube dir. Habe meinen Revert von damals daher zurückgenommen.
Danke, dass du auf dieses Problem aufmerksam gemacht hast.
Zu deiner Frage: Man kann zwar einzelne Elemente aus einem Artikel herausnehmen, um sie in einen eigenen Artikel zu separieren – das wird im Falle sogenannter Vorlagen in der Wikipedia so gehandhabt (diese kann man dann auch unabhängig des eigentlichen Artikels schreibschützen) –, aber in dem konkreten Fall hier ist das nicht zweckmäßig. Gruß --Benatrevqre …?! 12:35, 5. Mär. 2011 (CET)

--Stefan B. Link 13:10, 5. Mär. 2011 (CET) @ Benatrevqe
Ich hab mal die genaue Rechnung hier präsentiert. Entweder, man rundet alle auf bzw. ab, was ungenau erscheint und nicht informativ ist (Spalte "Anteil-neu-2"), oder man gibt eine Dezimalstelle hinter dem Komma an(Spalte "Anteil-neu-1"):

Anteil Anteil-neu-1 Anteil-neu-2 Gonschior Gon-1stell
NSDAP 288 45 % 44,5 45 44,51 44,5
DNVP 52 8 % 8,0 8 8,04 8,0
Zentrum 73 11 % 11,3 11 11,28 11,3
BVP 19 3 % 2,9 3 2,94 2,9
DStP 5 1 % 0,8 1 0,77 0,8
CSVd 4 1 % 0,6 1 0,62 0,6
DVP 2 0,3 % 0,3 0 0,31 0,3
Bauernpartei 2 0,3 % 0,3 0 0,31 0,3
Landbund 1 0,2 % 0,2 0 0,15 0,2
SPD 120 19 % 18,5 19 18,55 18,6
KPD 81 13 % 12,5 13 12,52 12,5
bg

*) Ein Abgeordneter war entschuldigt. **) Ein Abgeordneter war krank.

Sollen man es so stehen lassen wie in Spalte Anteil, oder wie in Anteil-neu-1 schreiben oder wie in der Anteil-neu-2? Ich würde die Spalte Anteil durch die Spalte Anteil-neu-1 ersetzen, falls du es für besser hältst.--Stefan B. Link 13:10, 5. Mär. 2011 (CET)

Nun, richten wir uns doch einfach nach dem amtlichen Endergebnis. Wenn die Spalte „Anteil-neu-1“ die amtlichen Werte führt, dann nehmen wir selbstverständlich auch diese Spalte. Kommaangaben sind, wie du völlig zurecht angemerkt hast, in jedem Fall gegenüber Rundungsangaben vorzuziehen. --Benatrevqre …?! 13:43, 5. Mär. 2011 (CET)
Die Daten des "amtlichen Endergebnisses" sind wohl richtig bei Andreas Gonschior [4] erfasst, und alle WP-Artikel über die Weimarer Reichstagswahlen beziehen sich auf seine Webseite.
Deshalb habe ich in der Tabelle die Spalte "Gonschior" eingefügt.
Der Nachteil dieser Spalten-Lesart ist, dass 2-stellige Dezimalzahlstellen angegeben werden, und es für eine eingängigere Lesart besser wäre, diese auf eine 1-stellige Dezimalstelle auf- bzw. abzurunden.
Deshalb habe ich die Spalte "Gon-1stell" entsprechend eingefügt, die ich gerne im Artikel sähe, falls du, Benatrevqre, einverstanden bist. Falls nicht, dann sollten wir die Daten der Spalte "Gonschior" nehmen.--Stefan B. Link 15:20, 7. Mär. 2011 (CET)
Ich habe die Zahlen selbst nicht überprüft. Da Gonschiors Angaben aber glaubwürdig sind, sollten wir seine übernehmen. Die 1-stelligen Werte würde ich ebenso bevorzugen, weil diese Formatierung – wie du korrekt angemerkt hast – die gängigere ist.
Willst du, Stefan, die richtigen Werte in die Tabelle einpflegen? Ich habe dazu leider keine Zeit. --Benatrevqre …?! 01:28, 11. Mär. 2011 (CET)

Referenz zu anderen Ländern

Im US Congress wurde ein Gesetz verabschiedet das verstörend viel Ähnlichkeit mit dem EG hat. Das sollte in den Artikel aufgenommen werden. <hier der Wordpress-Artikel mit Link zum Gesetzestext> --HiopX 01:35, 15. Aug. 2011 (CEST)

444 oder 441

Der Völkische Beobachter titelte am 24. März, dass 441 MdR dem EG zugestimmt haben. Auch in anderen Quellen bin ich auf diese Zahl gestoßen. Diese Zahl gab Göring am Abend des 23. März als vorläufiges Ergebnis bekannt. Bei der Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses wurde die Zahl nach oben korrigiert. Das sollte man m.E. in den Artikel mit aufnehmen. sneecs 09:34, 29. Okt. 2011 (CEST)

Junktimthese und Annäherung

Der Artikel belegt richtig, dass wahrscheinlich keine direkte Absprache zwischen dem Vatikan und den Nationalsozialisten zum Ermächtigungsgesetz und Reichskonkordat bestand. Das hat aber den falschen Eindruch vermittelt, dass diese Vorgänge vollständig unabhängig waren. Es war letztendlich die katholische Kirche Deutschlands, die mit beiden Vorgängen verbunden war. Ich habe einen Beleg (FAZ Artikel) hinzugefügt, der auf die Hintergründe eingeht und die Beziehung zur Junktimthese beschreibt.

-- Egchamp (Diskussion) 17:27, 9. Mär. 2012 (CET)

Ermächtigungsgesetze der Krisenjahre: Abgrenzung zur Notverordnung

Es gab bereits in den Krisenjahren der Weimarer Republik Ermächtigungsgesetze. Ich habe einen Hinweis eingefügt, allerdings gehören auf diese Seite auch Informationen über diese. --G 22:15, 27. Jun 2004 (CEST)

Hier liegt ein fataler Irrtum vor. In den Weimarer Krisenjahren wurde nicht durch Ermächtigungsgesetze, sondern durch so genannte "Notverordnungen" regiert. Der Begriff, sowie das Ermächtigungsgesetz selber wurden erst von den Nationalsozialisten erdacht.

Belege bitte, ich habe nämlich was anderes gelesen.--G 18:37, 13. Jun 2006 (CEST)
Krisenjahre sind in dem Fall die vor 1924. --84.154.108.162 18:09, 22. Jun. 2009 (CEST)
An G: Hast du denn Belege für deine Behauptung? Ohne Quellenangabe sollte eine solch starke Aussage nicht im Artikel stehen.--Roentgenium111 23:15, 7. Aug. 2009 (CEST)
Nachtrag: Für zwei Ermächtigungsgesetze im Jahr 1923 bin ich jetzt auf eine Quelle gestoßen: eins im Oktober unter Stresemann, eins im Dezember unter Marx. Gab es noch ein drittes in einem anderen Jahr?
(Quelle: http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0006_erm&object=context&st=&l=de)--Roentgenium111 23:44, 7. Aug. 2009 (CEST)

Kein Irrtum. Das Ermächtugungsgesetz vom 8. Dezember 1923 welches die Regierung ermächtigt "die Maßnahmen zu treffen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für erforderlich und dringend erachtet" steht im RGBl I S. 1179. Vill kann das ja jemand einpflegen ich kenn mich hier nicht aus. (nicht signierter Beitrag von 79.235.93.238 (Diskussion | Beiträge) 23:26, 19. Jan. 2010 (CET))

Doch Ein Irrtum !!! Und zwar ein doppelter. Notverordnungen des Reichspräsidenten gemäß Artikel 48 WRV wurden auch im Reichsgesetzblatt veröffentlicht, das ist richtig, besagt aber nicht das sie deswegen keine NOTVERORDNUNGEN gewesen wären.

Es handelt sich bei dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 23. März 1933 um eine NOTVERORDNUNG des Reichspräsidenten. In disem Zusammenhang ist auch die Formulierung "Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten." falsch. In der Weimarer Zeit wurde teilweise mit Hilfe von Notverordnungen des Reichspräsidenten gemäß Artikel 48 WRV regiert die eben nicht vom Parlament beschlossen wurden sondern vom Reichspräsidenten. Das ist was in diesem Zusammenhang mit "Ermächtigungsgesetzen" gemeint sein soll. "In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung" In diesem Zusammenhang ist das aber ein fataler Fehler !!! den es handelte sich teilweise um NOTVERORDNUNGEN gemäß Artikel 48 WRV und diese widersprachen somit auch nicht der Weimarer Verfassung! Sondern waren eben gemäß Artikel 48 WRV und damit verfassungsgemäß! In diesem Artikel ist der Wurm drin..

-- 78.54.156.245 23:43, 20. Sep. 2010 (CEST)

Die Frage, ob es sich beim Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 um ein (formelles, dh vom Parlament beschlossenes) Gesetz oder um eine (vom Reichspräsidenten verordnete) Notverordnung nach Art. 48 II WRV handelt, kommt hier immer wieder an verschiedenen Stellen hoch. So heißt es immer wieder, das in diesem Artikel behandelt Gesetz vom 24.3.1933 sei als Notverordnung zu qualifizieren, ohne dass dafür Belege angeführt werden. Die Antwort ergibt sich schon recht einfach über die Verkündungsformeln. So heißt es beim Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (wie auch den Wikiquellen zu entnehmen ist): "Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind" (Hervorhebungen von mir)

Richtig ist zwar, dass heutig mit Notverordnungen in der späten Weimarer Zeit operiert wurde, eine Unterscheidung ist auch hier aber schon mit Blick auf die Verkündungsformel möglich, etwa für die Reichstragsbrandverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933, Reichsgesetzblatt I 1933 S. 83): "Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet (Hervorhebungen von mir).

Richtig ist allerdings, dass allein aus der Verkündung im RGBl. nicht auf die Rechtsnatur geschlossen werden kann, da dort sowohl formelle Gesetze als auch Notverordnungen verkündet wurden.

Obiter zum Begriff des Ermächtigungsgesetzes: Das hier besprochene ist sicherlich das wichtigste, zugleich berüchtigste. Allerdings, wie auch von anderen schon dargestellt, nicht das Einzige. Maunz schreibt etwa kurz und knapp in seinem Kommentar (dass Maunz NS-Verfangener ist, ändert an dieser Stelle nichts): "Unter Ermächtigungsgesetz wird regelmäßig ein Gesetz verstanden, durch das die Exekutive ermächtigt wird, gesetzesvertretende Verordnungen zu erlassen. So wurde unter der Reichsverfassung von 1871 zu Beginn des Ersten Weltkrieges das Ermächtigungsgesetz vom 4. 8. 1914 erlassen, wodurch der Bundesrat die Vollmacht erhielt, Rechtsverordnungen zu verkünden, die mit Gesetzeskraft ausgestattet waren. Ähnlich wurden die erwähnten Ermächtigungsgesetze vom 13. 10. 1923 und vom 8. 12. 1923 gehandhabt, während das Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933 vorsah, daß die Reichsregierung nicht gesetzesvertretende Verordnungen, sondern Gesetze im formellen Sinn erlassen durfte. (Unter gesetzesvertretenden Verordnungen werden Rechtssätze verstanden, die nicht vom Gesetzgeber erlassen werden, jedoch Geltung und Wirkung wie Gesetze im formellen Sinn haben sollen. Aufgrund des Art. 80 können keine gesetzesvertretenden Verordnungen erlassen werden.)" Art. 80 GG, Rn. 7

Kurz: Das Ermächtigungsgesetz vom 24.3.1933 ist tatsächlich ein Gesetz. Wer anderes argumentieren möchte, muss dies belegen. Der Verweis, dass in dieser Zeit auch oftmals Notverordnungen eingesetzt wurden, genügt dafür nicht. -- 141.20.121.117 12:43, 4. Aug. 2011 (CEST)

Das Ermächtigungsgesetz ist tatsächlich ein "Gesetz" gewesen. Es sollte ja durch eine "Mehrheit" im Parlament der Anschein der Legimität erweckt werden. Die Notverordnungen gemäß §48 funktionierten genau anders herum: Der Reichspräsident ordnete diese von sich aus an, das Parlament hatte anschließend die Möglichkeit, dieses mit einer Mehrheit aufheben zu lassen...--82.82.90.161 23:58, 17. Nov. 2012 (CET)

Im Reichstag vorgetragene Argumente

Ich halte es für bedenklich, wenn im Abschnitt "vorgetragene Argumente" nur Statements von ZENTRUM und SPD aufgeführt werden. Das Gesetz ist immerhin von den Nazis vorgeschlagen und befürwortet worden, in der aktuellen Fassung sieht es aus, als wenn das ZENTRUM dafür und die SPD dagegen gewesen sei.

Faktum ist, wie man aus den Protokollen, die als Quelle verlinkt sind, sehen kann, daß auch das ZENTRUM Bedenken äußerte und "schweren Herzens" dem Gesetz zustimmte. Als objektive Information sollten die Argumente vorgebracht werden, die die Reichsregierung vortrug, dann die des ZENTRUM - die zustimmten, aber Vorbehalte äußerten, dann die der SPD, die gegen das Gesetz waren. (Übrigens: ich halte es für nicht objektiv, daß hier die Bedenken, die von Kaas vorgetrugen wurden, nicht berücksichtigt werden. Das Statement von Kaas ist in der Reichstagsmitschrift/stenografischer Bericht 19 Zeilen lang (ohne Zwischenrufvermerke). In 8 Zeilen spricht Hr. Kaas von Bedenken, Vorbehalten und davon, daß "man sich manchem Wort versagen müsse".)

Alternativ könnte man den Abschnitt umbenennen in "ausgewählte Stimmen der demokratischen Parteien während der Parlamentarischen Debatte".

Ich würde vorschlagen hier zunächst die Begründung des Reichskanzlers zusammenzufassung und einige "Highlights" aus der vorgetragenen Gesetzesbegründung anzuführen, bevor die Stellungnahmen von ZENTRUM und SPD dargelegt werden.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:23, 10. Mär. 2013 (CET)

Ermächtigungsgesetz, die kleine Neuauflage

Hallo zusammen, neben der umfassenden Ermächtigung im dritten Reich wurde in der Bundesrepublik 2001 ein Gesetzentwurf eingebracht, der Länder "ermächtigt" das Lastschriftverfahren bei der Anmeldung von KFZ zu verlangen. Dieses mit "Ermächtigungsgesetz" wird von einigen Länden als Testballon ausprobiert und wird weitgehend von Presse gemieden. Dieses Gesetzt wird zur Zeit in einigen Ländern angewendet, andere warten die Wirkung ab. Ich schlage vor den Begriff entsprechend zu erweitern .

Quellen : http://dip.bundestag.de/btd/14/074/1407466.pdf http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2978.pdf

viele Grüße

eulenchris.

Man muß hier schon unterscheiden. Jede Handlung der Verwaltung ist nach dem Grundgesetz an das Gesetz gebunden. Das bedeutet, dass für Verwaltungshandeln eine gesetzliche sogenannte Ermächtigungsgrundlage bestehen muss. Folgerichtig werden die Länder-Exekutiven mit diesem Gesetz ermächtigt, etwas zu tun (vorliegend das Erlassen von Verordnungen, die das LV verlangen. Gruß lecourageux

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:23, 10. Mär. 2013 (CET)

BVP hat mehr Stimmen als Sitze?

Die BVP hat angeblich 19 Stimmen, aber nur 18 Sitze - wie kann das sein?

weil ein Abgeordneter vom Zentrum zur BVP gewechselt hatte.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:23, 10. Mär. 2013 (CET)

Bewertung: War das EG legal?

Folgt man Jörg Biesemann (Das Ermächtigungsgesetz als Grundlage der Gesetzgebung im nationalsozialistischen Staat, Münster 1988, S. 291) war das EG nicht legal, weil der Reichsrat auf Grund der Gleichschaltung der Länder durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28.2.1933 keine verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit zustandebringen konnte. Dies sollte im Artikel problematisiert werden, weil das Ermächtigungsgesetz die zentrale juristische Grundlage der Terrorherrschaft der Nazis war und hier die entscheidende Frage zu stellen und zu beantworten ist: war die Nazi-Herrschaft legal? Daran schließt sich natürlich die Frage nach der Legitimität an. (UE 25.9.2007)

Die Wichtigkeit dieser Abstimmung liegt darin, dass die Abgeordneten aller Parteien außer der SPD und KPD für das Gesetz gestimmt haben, es in ihren Ansprachen unterstützt haben, und gewusst haben, dass es sofort von Hitler umgesetzt werden würde. Keiner hat die Rechtmäßigkeit des Gesetzes angefochten, und sie wussten, dass das Gesetz, das sie verabschiedeten, dies unmöglich machen würde. Und dieselben Parteien, die für das Ermächtigungsgesetz stimmten hatten auch für die Reichstagsbrandverordnung gestimmt. Zudem sehe ich nicht, warum die Reichstagsbrandverordnung überhaupt ins Spiel kam. Es gab 647 Abgeordnete und davon waren 444 anwesend unter den alten Regeln (also mehr als 2/3). Und von den anwesenden Abgeordneten stimmeten mehr als 2/3 für das Gesetz. Theoretische Fragen zur Legalität sind höchstens eine Fußnote wert.

-- Egchamp (Diskussion) 16:35, 9. Mär. 2012 (CET)

Es war alleine schon deswegen nicht legal, weil im Vorfeld die Rechte des Abeordneten und des Parlaments massiv verletzt worden sind. Die nach außen als ausreichenend geltetende Stimmenzahl war nicht legal erreich worden...--82.82.90.161 00:14, 18. Nov. 2012 (CET)

KPD

Die KPD-Abgeordneten wurden zuvor festgenommen, nachdem am 28. Februar 1933 die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" erlassen wurde. Dieser Grund, warum die KPD nicht anwesend war, steht nicht im Artikel und sollte m. M nach ergänzt werde. -- 12.2.08 um 15:09 von Änönüm

Unter dem Stichwort "Kommunistische Partei Deutschlands" ist bei wikipedia zu lesen: "Am 5. März 1933 fanden Reichstagswahlen statt, wobei die KPD trotz Verbot ihrer öffentlichen Arbeit 12,3 % der Stimmen erlangte. Sie hatte somit 81 Sitze im Reichstag inne. Am 8. März wurden diese allerdings, mit Berufung auf die Reichstagsbrandverordnung, annulliert.

Bedingt durch die Wegnahme der rechtmäßigen Stimmrechte war die KPD nicht mehr beteiligt an der Abstimmung über Hitlers Ermächtigungsgesetz zum 23. März 1933, durch das die erste pluralistische deutsche Demokratie auch formell beseitigt wurde."

Das heißt, die Abgeordneten der KPD waren nicht mehr anwesend bei der Abstimmung, weil sie zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr Teil des Reichstages waren! Hier widersprechen sich also zwei Artikel bei wikipedia. Welcher trifft zu?

31.3.2008 von Sigschul

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:23, 10. Mär. 2013 (CET)

Liste der 94 SPD-Abgeordneten, die das Ermächtigungsgesetz ablehnten

Hier die Namen aller 94 Reichstagsabgeordneten der SPD, die am 23. März 1933 gegen das „Ermächtigungsgesetz“ gestimmt haben: (die anderen 26 von insgesamt 120 Abgeordneten der SPD-Fraktion waren inhaftiert oder geflohen):

Lore Agnes Siegfried Aufhäuser Fritz Baade Heinrich Becker Nikolaus Bernhard Adolf Biedermann Louis Biester Hans Böckler Clara Bohm-Schuch Alwin Brandes Otto Buchwitz Gustav Dahrendorf Georg Dietrich Hans Dill Alfred Dobbert Friedrich Ebert Otto Eggerstedt Alfred Faust Josef Felder August Frölich Paul Gerlach Georg Engelbert Graf Peter Graßmann Georg Graupe Otto Grotewohl Erwin Hartsch Ernst Heilmann Kurt Heinig Fritz Henßler Paul Hertz Wilhelm Hoegner Karl Höltermann Oskar Hünlich Friedrich Ernst Husemann Alfred Janschek Marie Juchacz August Karsten Emil Kirschmann Hermann Krätzig Franz Künstler Friedrich Larssen Richard Lipinski Carl Litke Paul Löbe Erich Lübbe Arthur Mertins Franz Metz Carl Moltmann Anna Nemitz Friedrich Nowack Richard Partzsch Otto Friedrich Passehl Friedrich Peine Franz Peters Franz Petrich Toni Pfülf Kurt Pohle Karl Raloff Anton Reißner Ernst Reuter Heinrich Richter Max Richter (SPD) Heinrich Ritzel Erich Roßmann Hugo Saupe Franz Scheffel Johannes Schirmer Hubert Schlebusch Georg Schmidt Michael Schnabrich Ernst Schneppenhorst Carl Schreck Louise Schroeder Berta Schulz Kurt Schumacher Gustav Schumann Carl Severing Friedrich Stampfer Hans Staudinger Johannes Stelling Fritz Tarnow Hermann Tempel Adolf Kurt Uhlig Fritz Ulrich Hans Unterleitner Johann Vogel Wilhelm Weber Jakob Weimer Otto Wels Carl Wendemuth Rudolf Wissel Otto Witte Mathilde Wurm Anna Zammert (Quelle: [5])

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:23, 10. Mär. 2013 (CET)

mehrere nichtbeleget kausale Aussagen, Fraktionszwang

Die Aussage: "Das Gesetz ist durch den Ausschluss der kommunistischen Abgeordneten, die illegal im Reichstag anwesenden bewaffneten und uniformierten SA- und SS-Angehörigen sowie die illegal durchgeführte Geschäftsordnungsänderung verabschiedet worden." ist nicht haltbar. Sie postuliert indirekte kausale Zusammenhänge, die nicht belegt sind, und enthält eine Wertung. Tatsache ist, dass das Gesetz durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Abgeordneten verabschiedet wurde, dass 2/3 der stimmberechtigten Abgeordneten anwesend waren, und dass die ausschlaggebenden Stimmen die der Zentrumspartei waren (nachdem die SPD das Gesetz abgelehnt hatte). Natürlich hätte die KPD dagegen gestimmt, das ändert aber nichts an der Verantwortung der Parteien, die dafür gestimmt haben, und den kausalen Zusammenhängen.

Ich habe eine Liste von prominenten deutschen Politikern, die unter Fraktionszwang gestanden haben sollen, entfernt. Die Aussagen zum Fraktionszwang waren für sie nicht im Artikel belegt, und die Frage, ob sie unter tatsächlichem "Zwang" standen oder einfach einen politisch einfachen Weg gewählt haben, ist komplex und bedarf Analyse und Belegen. Zudem ist ein Fraktionszwang kein Gesetz. Jeder Abgeordnete hatte die Wahl, anders als seine Fraktion zu stimmen; schlimmstenfalls hätte er danach aus der Fraktion austreten müssen. In einer solchen fundamentalen Frage, wie der Ernennung eines Diktators, sollte Fraktionszwang wohl kaum ein bedeutender Faktor sein.

Der Ausdruck "Fraktionszwang" ist selbst nicht neutral, und ich habe daher den neutraleren Ausdruck "Fraktionsdisziplin" ersetzt, denn es handelt sich letztendlich um eine freiwillige Entscheidung der Abgeordneten.

-- Egchamp (Diskussion) 17:09, 9. Mär. 2012 (CET)

Nein, dem widerspreche ich an dieser Stelle gut begründet und deutlich, weshalb ich deine Löschung diesbezüglich wieder rückgängig gemacht habe. So ist etwa bei Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, de Gruyter, 1989, S. 677 ff. Rn 15, 16, 19 zum Abstimmungsverhalten explizit von „bei den bürgerlich-demokratischen Parteien die Folge eines rigiden Fraktionszwanges“ die Rede. Ebenso wird davon geschrieben, dass sich die Entwicklung, „wer sich diesem Fraktionszwang nicht fügte, hatte mit Maßregelungen, in äußersten Fällen mit dem Ausschluß aus der Fraktion und der Partei zu rechnen“ (m. Verweis auf Huber), in der Weimarer Republik fortsetzte. --Benatrevqre …?! 12:42, 12. Mär. 2012 (CET)
Dass ein Verstoß gegen den "Fraktionszwang" u.U. zum Ausschluss aus der Fraktion führen kann, hat Egchamp selbst schon erwähnt, aber rein juristisch waren die Weimarer Abgeordneten (wie die Bundestagsabgeordneten) keinem Zwang unterworfen. Allerdings ist "Fraktionszwang" in der Tat ein gebräuchliches Wort, wenn auch "Fraktionsdisziplin" wohl eine korrektere Beschreibung des Sachverhaltes ist. (Der WP-Artikel befindet sich unter Fraktionsdisziplin und nennt das Wort "Fraktionszwang" "negativ konnotiert".)
Unabhängig davon fehlen aber weiterhin Quellen dafür, dass die genannten Abgeordneten aus diesem Grund zustimmten; der Fraktionszwang betraf ja naturgemäß (bei demokratischer Meinungsbildung innerhalb einer Fraktion) nur eine Minderheit der bürgerlichen Abgeordneten. Konkret können die drei genannten DStP-Abgeordneten nicht alle nur aus "Fraktionszwang" zugestimmt haben, da sie zusammen schon die Mehrheit ihrer (5-köpfigen) Fraktion ausmachten. --Roentgenium111 (Diskussion) 23:43, 13. Mär. 2012 (CET)
Selbst, wenn sie die Mehrheit ausmachten, muss darin kein Hinderungsgrund bestehen. --Benatrevqre …?! 13:25, 21. Mär. 2012 (CET)
Hinderung woran? Wie gesagt, würde ich bei demokratischen Parteien stark davon ausgehen, dass die "Fraktionsmeinung" von der Mehrheit der Fraktionsabgeordneten getragen wird. Und Fraktionszwang dient dazu, die Mehrheitsmeinung der Fraktion durchzusetzen, nicht eine Minderheitsmeinung. --Roentgenium111 (Diskussion) 23:54, 13. Nov. 2012 (CET)

Stresemannsches Ermächtigunggesetz

Als Leser interessiert mich, warum und wozu Stresemann ein Ermächtigunggesetz/ bzw. eine Notverordnung benötigte. Könnte das in den Artikel eingearbeitet werden. Selbiges gilt auch für Marx. Danke -- Fibe101 (Diskussion) 22:53, 12. Apr. 2012 (CEST)

Ich ergänze meinen Beitrag um Auszüge aus "Die Weimarer Republik - Eine Tageschronik", Verfasser Overesch/Saal, hier aber nur Jahr 1923, ohne Länder:
13. Okt. 1923 - Der Reichstag verabschiedet das Ermächtigungsgesetz, das der Regierung erlaubt, ohne Befragung des Parlaments Gesetze im wirtschaftlichen Bereich zu erlassen. DNVP und KPD-Abgeordnete verlassen während der Abstimmung den Saal.
Aufgrund des Ermächtigungsgesetzes werden die Rentenbank errichtet und die Rentenmark als wertbeständige Währung geschaffen. Regierung STRESEMANN
04. Dez. 1923 - In seiner Regierungserklärung fordert Reichskanzler MARX ein Ermächtigungsgesetz zur Behebung der wirtschaftlichen und finanziellen Staatskrise. Der Reichsrat genehmigt das Ermächtigungsgesetz der Regierung Stresemann gegen die Stimmen von Sachsen und Braunschweig.
Anmerkung: Anscheinend waren Reichstag als auch Reichsrat zuständig für Ermächtigungsgesetze. Stresemann war zu diesem Zeitpunkt allerdings Außenminister.
08. Dez. 1923 - Der Reichstag nimmt das Ermächtigungsgesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich gegen die Stimmen von DNVP und KPD an.--Fibe101 (Diskussion) 18:42, 8. Jan. 2013 (CET)

Hinweis im Support

Im Support erreichte uns folgender Hinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus "aktuellem Anlass" (80 Jahre Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933) habe ich den Artikel
zum Ermächtigungsgesetz erneut gelesen. Dabei sind mir zwei Einzelheiten aufgefallen, die
ich für nicht korrekt halte:

- Im Abschnitt über das Zentrum heißt es: "Aufgrund der Änderung der Geschäftsordnung bei
Abstimmungen des Reichstags über das Ermächtigungsgesetz hing die nötige
Zweidrittelmehrheit nur noch vom Verhalten desZentrums und der Bayerischen Volkspartei
(BVP) ab." Aus der Tabelle ist aber ersichtlich, dass die notwendigen 296 Stimmen (2/3 der
444 Anwesenden) allein durch die beiden Fraktionen der Koalition aus NSDAP und DNVP
zustande kommen konnten. Auch die Autoren Matthias/Morsey kommen in ihrem Buch "Das Ende
der Parteien" auf S. 491 zu dem Ergebnis: „... da es auch ohne die Parteien der Mitte und
der Sozialdemokraten eine Mehrheit gefunden hätte.“
- Eine zweite Sache, eine Kleinigkeit: Im Text heißt es "2 weitere Abgeordnete fehlten aus
unbekannten Gründen." Unter der Tabelle werden die Gründe ihrer Abwesenheit genannt.

Mit freundlichen Grüßen

Gruß --Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:14, 9. Mär. 2013 (CET)

Der erste Einwand ist sachlich falsch: Es waren 538 Abgeordnete anwesend, die Koalition hatte also nur eine einfache Mehrheit, aber nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit. Sonst hätten die Nazis es auch sicher nicht für nötig gehalten, das Zentrum zur Zustimmung zu bewegen. --Roentgenium111 (Diskussion) 18:38, 8. Aug. 2014 (CEST)

Reichstagsabgeordnete Alleinverantwortlich?

Das Ermächtigungsgesetz wurde zwar im Reichstag beschlossen. Dennoch sollte hier und anderswo nicht der Eindruck erweckt werden, als seien ausschließlich und allein die Reichstagsabgeordneten für das Gesetz verantwortlich. Einen nenneswerten Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben scheint es nämlich wohl fast ausschließlich allein von Publikationen und Mitgliedern von SPD und KPD gegeben zu haben. Die Presse hat offenbar überwiegend nicht vehement opponiert, auch die Bank-, Wirtschafts- und Unternehmerverbände haben wohl nicht vehement opponiert, auch die Gewerkschaften haben offenbar nicht vehement opponiert, ein Generalstreik (der die Verabschiedung des Gesetzes vielleicht hätte verhindern können) blieb aus, auch die hochgebildeten Spitzen der Ministerialbürokratie, und auch die Professoren und Studenten der Universitäten, und auch die Kirchen, leisteten anscheiend keinen oder kaum nennenswerten Widerstand, und auch das Militär (dessen Genralität ja auch nicht ungebildet war), und das damals vielleicht hätte eingreifen können, hat auch nicht eingegriffen, um das Ermächtigungsgesetz zu verhindern. Dabei mußte jedem, der den Gesetzentwurf gelesen hatte, klar sein, welche Macht und welche Mißbrauchsmöglichkeiten man Hitler damit gab. Daß das Führerprinzip dem Land unmöglich langfristig nutzen konnte, mußte auch jedem halbwegs gebildeten Menschen klar sein. Auch Juristen (insbesondere Verfassungsjuristen) hätten öffentlich lautstark und ausdrücklich und vehement vor dem Gesetzesvorhaben warnen müssen. Eine große gesamtgesellschaftliche entschlossene und vehemente Anti-Hitler-Koaltion (oder Volksfront) hätte Hitler damals wahrscheinlich stoppen bzw. in gewisse Schranken weisen können, aber sie kam nicht zustande, und zwar wohl auch, weil fast alle gesellschaftlichen Gruppen und deren Spitzen jeweils egoistisch und opportunistisch ihre eigenen Süppchen kochten, und vor Allem ihre kurzfristigen eigenen Interessen im Auge hatten, und sich weniger dem langfristigen Gemeinwohl verpflichtet fühlten. Natürlich darf man die Reichstagsabgeordneten nicht von ihrer großen Verantwortung und ihrer schweren Schuld frei sprechen, aber auch der rest der Gesellschaft war zu einem großen Teil mitverantwortlich. Darüber und über deren Motive findet man hier und in anderen Geschichtsdarstellungen jedoch leider überraschenderweise wenig bis nichts. Dazu sollte man jedoch auch etwas schreiben. Es gab offenbar nicht nur unter Reichstagsabgeordneten einen sehr weit verbreiteten Mangel an Zivilcourage. Insbesondere in Anbetracht des Machtmißbrauchs des damals bereits längere Zeit Italien regierenden Benito Mussolini, und in Anbetracht des Umstandes, daß Hitler und seine Anhänger ganz offen zugaben, daß Mussolini für sie ein Vorbild sei, dürfte wohl Niemand (zumindest kein gebildeter Mensch) wirklich tatsächlich so naiv gewesen sein, zu glauben, daß Hitler den durch das Gesetzesvorhaben angestrebten Machtzuwachs nicht mißbrauchen würde. --87.155.62.16 01:42, 28. Feb. 2015 (CET)

Reichstagsdebatte könne nicht als „Debatte“ bezeichnet werden

Die Behauptung des Benutzers Subamaggus ("das was im Reichstag geschah kann nicht als Debatte bezeichnet werden") kann ich nicht nachvollziehen. Bitte begründen, warum das nicht so bezeichnet werden könne und nicht einfach durch eine wenig aussagekräftige Überschrift ersetzen. Danke!

Ich verweise stattdessen auf die einschlägige Literatur, wie z. B. Adolf Laufs, Rechtsentwicklungen in Deutschland, de Gruyter, 2006, S. 387: "Für die SPD sprach deren Fraktionsvorsitzender Otto Wels in einer mutigen, vom Hohngelächter der Nationalsozialisten begleiteten Rede die letzten Worte einer parlamentarischen Debatte des Weimarer Reichstags." Vgl. Armin Burkhardt, Das Parlament und seine Sprache. Studien zu Theorie und Geschichte, 2003, S. 53: "[…] daß in dieser Sitzung zum letzten Mal im Deutschen Reichstag Ansätze zu einer Debatte zu erkennen sind"; vgl. ferner Christoph Sauer, Der aufdringliche Text. Sprachpolitik und NS-Ideologie in der „Deutschen Zeitung in den Niederlanden“, Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden 1998, S. 134 ff., dort wörtlich: Die Debatte um das „Ermächtigungsgesetz“. Siehe im Übrigen auch hier, dass man den Sachverhalt durchaus als Debatte bezeichnen kann, selbst dann, wenn vielleicht „Debatte“ das falsche Wort sei. Benatrevqre …?! 19:11, 15. Apr. 2016 (CEST)

Erstmal: Ich war es der die Überschrift zuvor in Debatte geändert hatte. Nachdem ich mir aber die Situation dann doch noch einmal genauer ins Gedächtnis gerufen habe - stelle es dir vor - vor und hinter dir, bewaffnete SA-Männer, die darauf warten, dich abzuführen, wenn du etwas falsches sagst, Abgeordnete die mit der Inhaftierung ihrer Familie bedroht wurden. Hitler hat ja auch keine Argumente für das Ermächtigungsgesetz vorgetragen, sondern einfach alle die dagegen waren zu "Volksverrätern" erklärt. Wenn man sich dann mal den Artikel zu Debatte durchließt, kann ich das nicht auf dieses Ereignis übertragen. Die andere Überschrift passt aber auch nicht, da wie schon geschrieben, von den Nazis keine Argumente vorgetragen wurden. Du kannst gerne eine treffendere Überschrift suchen. --Subamaggus (Diskussion) 12:44, 16. Apr. 2016 (CEST)
Du weißt aber schon, dass eigene Gedanken TF sind, oder? Auf welche Fachliteratur beziehst du dich? Der Ausdruck "Debatte" ist sachgerecht und lässt sich belegen. Ich sehe also keinen triftigen Grund, die passende Überschrift erneut zu ändern. Benatrevqre …?! 16:52, 17. Apr. 2016 (CEST)

Vergleich Reich - Länder

Hallo, ich bin über folgenden Satz gestolpert:

"Die Mehrheiten für diese Gesetze konnte die NSDAP leichter als auf Reichsebene beschaffen, da durch das Gleichschaltungsgesetz die Landtage nach dem Ergebnis der Reichstagswahl neu gebildet worden waren und die Mandate der KPD wegfielen."

Das erschließt sich mir nicht: Man kann allenfalls sagen, dass die Mehrheiten in den Ländern genauso leicht "beschafft" werden konnten wie im Reich. Wodurch soll dies aber leichter gewesen sein? Ziko (Diskussion) 19:08, 23. Sep. 2019 (CEST)

Es geht in der Aussage darum, einen Unterschied zwischen Reichs- und Landesebene herauszustellen. Wenn auf letzterer die KPD-Mandate wegfielen, war die Mehrheitsbeschaffung demzufolge dort leichter. --Benatrevqre …?! 10:46, 24. Sep. 2019 (CEST)
Aber die KPD-Mandate galten ja auch auf Reichsebene nicht, wo die kommunistischen Abgeordneten als "unentschuldigt" fehlend registriert wurden. Ziko (Diskussion) 01:17, 25. Sep. 2019 (CEST)
Das ist aber nicht vergleichbar, zumal die KPD-Abgeordneten, die MdR waren, noch demokratisch gewählt worden waren. --Benatrevqre …?! 22:44, 25. Sep. 2019 (CEST)

Also wenn im Parlament die KPD-Abgeordneten nicht da sind (mit welcher Begründung auch immer), dann ist die Mehrheitsbeschaffung genauso leicht oder schwer. Ziko (Diskussion) 06:43, 26. Sep. 2019 (CEST)

Diese gleichsetzende Schlussfolgerung ist allerdings theoriefindend, den demokratischen Aspekt der Wählbarkeit sehe ich kritischer. Warum beschränkst du dich dabei nur auf das Ermächtigungsgesetz, was ist denn mit den anderen Reichsgesetzen? Und gibt es dazu Literatur, die die von dir behauptete Gleichsetzung sieht? --Benatrevqre …?! 15:04, 26. Sep. 2019 (CEST)
Umgekehrt: Theoriefindung ist die Behauptung, dass es "leichter" gewesen sei. Dafür müsstest du Literatur finden. Ziko (Diskussion) 23:38, 26. Sep. 2019 (CEST)
Wenn gewählte Abgeordnete der politischen Opposition in einem Parlament sitzen, ist es doch logischerweise schwerer, eine Mehrheit für den eigenen Antrag zu beschaffen, als wenn in einem Parlament nur Abgeordnete aus den eigenen Reihen sitzen. Das ist eine triviale Aussage. --Benatrevqre …?! 10:27, 27. Sep. 2019 (CEST)

Ich weiß nicht, wo wir einander vorbeireden. Sowohl auf den Bänken des Reichstages als auch der Landtage saßen keine Kommunisten, die hätten abstimmen können. Ziko (Diskussion) 22:46, 27. Sep. 2019 (CEST)

Worauf bezieht sich die Aussage im Artikeltext – doch nur auf Landesgesetze bzw. das jeweilige Ermächtigungsgesetz in den Ländern? Und was war in der Zeit bis zum Parteienverbot, welches erst am 16.7.1933 in Kraft trat? --Benatrevqre …?! 23:12, 29. Sep. 2019 (CEST)

Einleitung

Meint ihr mit den Ermächtigungsgesetzen der Weimarer Rep. die Notstandserlasse von RP Hindenburg oder wirklich Ermächtigungsgesetze? Solche kenne ich mit Ausnahme von Hitlers Staatsstreich keine, kann mich aber täuschen. Die Notstandserlasse Hindenburgs in der Zeit Brünings hatten aber m.W. durchaus ihre Verfassungsmässigkeit, nämlich im Art. 48 der Weimarer Verfassung. Gruss--62.202.189.189 09:59, 2. Apr. 2020 (CEST)

Nachtrag: Ich sollte besser schreiben: ...hatten aber m.W. durchaus ihre Verfassungsmässigkeit ohne spezielles Ermächtigungsgesetz, nämlich....--2A02:1206:4585:CAA0:FD57:4531:C69A:1428 10:16, 2. Apr. 2020 (CEST)

Lies' den ganzen Artikel, nicht nur die Einleitung, um den Unterschied zu den Notverordnungen zu erkennen.
Die Annahme des Ermächtigungsgesetzes für die Hitlerregierung am 23. März 1933 war übrigens kein Staatsstreich. Sie kam durch Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Reichstags zustande, wobei die erforderlichen zwei Drittel der Mitglieder des Reichstages bei der Abstimmung anwesend waren. Um das Gesetz zu verhindern hätten die sozialdemokratischen und bürgerlichen Abgeordneten der Sitzung fernbleiben müssen. Letztere waren aber bereits am Tag von Potsdam zur Huldigung der neuen Regierung in Festtagskleidung und Ordensschmuck dabeigewesen.--Gloser (Diskussion) 11:46, 2. Apr. 2020 (CEST)