Diskussion:Einkommensteuer (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Jobu0101 in Abschnitt Tarif 2023
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Einkommensteuer (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Graphiken zur Tarifgeschichte Bearbeiten

Ich wollte schlicht mitteilen, dass die Graphiken zur Tarifgeschichte zwar sehr gut und informativ sind, die Animation beim Studium des Inhalts jedoch sehr stört. Mit freundlichen Grüßen Th. Schneider (nicht signierter Beitrag von Studienfreund (Diskussion | Beiträge) 15:26, 10. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich muss diese Grafiken ohnehin mal bis 2021 aktualisieren. Würde eine langsamere Abfolge der Einzelbilder helfen? Beste Grüße--Udo (Diskussion) 10:22, 11. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ich habe ein Video zur Tarifgeschichte bis 2022 hinzugefügt. Es kann beim Studium des Inhalts beliebig angehalten und wieder gestartet werden.--Udo (Diskussion) 17:45, 10. Nov. 2022 (CET)Beantworten

tatsächlicher Steuersatz Bearbeiten

"Weiterhin ist ersichtlich, dass bei höheren Einkommen die tatsächlichen Steueranteile deutlich unter den nach § 32a EStG zu erwartenden Durchschnittsteuersätzen liegen. Ursächlich dafür ist die Anwendung des Rechenschemas zur Ermittlung des Einkommensteuerbetrages (weiter oben in diesem Artikel)" -- Ich finde das verdient eine Erklärung, ich verstehe es nämlich erstmal nicht. Naiv hätte ich angenommen, dass sich der tatsächliche Steuersatz mit höherem Einkommen dem Spitzensteuersatz immer weiter annähert. Völlig beiseite einmal Abschreibungen, Kapitalertragsteuer usw. -- Seelefant (disk.) 22:05, 19. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Das ist tatsächlich sehr verschwurbelt. Vielleicht ist diese (im Artikel bereits geänderte) Formulierung verständlicher:
"Weiterhin ist ersichtlich, dass bei höheren Einkommen die tatsächlich gezahlten Steueranteile deutlich unter den nach § 32a EStG zu erwartenden Durchschnittsteuersätzen liegen. Ursächlich dafür sind Abzugsbeträge (Steuerermäßigungen), die erst nach der Berechnung des Steuerbetrages von diesem abgezogen werden. Das ist im Rechenschema zur Ermittlung des Einkommensteuerbetrages (weiter oben in diesem Artikel) ersichtlich."
Beste Grüße --Udo (Diskussion) 09:44, 21. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Sorry, ich stehe immer noch auf der Leitung. Vielleicht ein einfaches Beispiel? Welche Art Steuerabzüge fällt, sagen wir mal, bei jemand mit 50.000 EUR Monatseinkommen stärker ins Gewicht als bei jemand mit 5000? -- Seelefant (disk.) 01:22, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ok, gehen wir von den zu versteuernden Einkommen in genannter Höhe aus:
Beispiel 1
zvE = 5.000 Euro · 12 = 60.000 Euro/Jahr 
Tarifliche ESt 2023   = 15.242 Euro/Jahr
Ø-Steuersatz          = 25,40 %
Steuerermäßigung      = –1.000 Euro/Jahr
Festgesetze ESt       = 14.242 Euro/Jahr
entspricht Anteil     = 23,74 %

Beispiel 2
zvE = 50.000 Euro · 12 = 600.000 Euro/Jahr 
Tarifliche ESt 2023    = 251.692 Euro/Jahr
Ø-Steuersatz           = 41,95 %
Steuerermäßigung       = –20.000 Euro/Jahr
Festgesetzte ESt       = 231.692 Euro/Jahr
entspricht Anteil      = 38,62 %

Zu den Abzugsmöglichkeiten siehe Steuerermäßigung#Deutschland: Die festgesetzte Einkommensteuer verringert sich um folgende Steuerabzugsbeträge:

Wünsche schönen Sonntag noch.--Udo (Diskussion) 10:08, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Tarif 2023 Bearbeiten

Wann wird der Tarif 2023 in den Artikel aufgenommen? Ich wäre dafür bis zum Ende des Jahres 2023 auch den Tarif für 2021 noch stehen zu lassen. Gibt es eigentlich einen Historienartikel, der die Tarife der ganzen Jahre der BRD zusammenfasst? --Jobu0101 (Diskussion) 23:40, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Der Historienartikel ist wohl die Tarifgeschichte der Einkommensteuer in Deutschland. --Jobu0101 (Diskussion) 08:31, 29. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
  1. § 34c EStG
  2. § 34g EStG
  3. § 35 EStG
  4. § 35a EStG