Fehlende Neutralität

Gut daß der Prozess heute schon zu Ende geht, denn diesem Artikel mangelt es an der Unschuldsvermutung, er ist in diesem Zustand eigentlich ein Löschkandidat. --Nuuk 09:50, 31. Mai 2023 (CEST)

@Nuuk: Deine Kritik ist zu pauschal, um etwas am Artikel konkret verbessern zu können. Benenne, welche Stellen dich stören und mach idealerweise Verbesserungsvorschläge. Dass ein Löschantrag Erfolg hätte, bezweifle ich arg. --Frupa (Diskussion) 14:36, 31. Mai 2023 (CEST)
Hi Nuuk, Frupa, die Unschuldsvermutung ist eine juristisch/rechtsstaatliche Kategorie und keine lexikalische. Nichtsdestotrotz darf umseitiger Artikel natürlich gerne lediglich mutmaßliche Straftaten aufzählen, solange sie nicht nachgewiesen sind. Das tun auch gute Journalisten so und es gereicht zur Neutralität. Zum Dogma würde ich es nicht erheben.--Ulf 22:11, 31. Mai 2023 (CEST)
Zustimmung. Das Urteil ist definitiv noch nicht rechtskräftig, Lina E. kommt sogar vorerst wieder frei: [1]. Solange können wir auch nicht Tatsachen schaffen, die es juristisch noch gar nicht gibt. Der Artikel tut das aber bereits in der Einleitung. So geht das nicht. Ich setze daher einen Neutralitäts-Baustein. -- Chaddy · D 01:33, 1. Jun. 2023 (CEST)
Also, ich habe den Artikel jetzt einmal durchgelesen und sehe nicht wirklich, wo sie Unschuldsvermutung hier verletzt wird. Überall werden Konjunktive, etc. verwendet, also da müsste die angezweifelt Neutralität mehr begründet werden, ansonsten geht der Baustein wieder raus. --Ichigonokonoha (Diskussion) 07:59, 1. Jun. 2023 (CEST)
In der Einleitung steht wortwörtlich: „Als Prozess gegen die Gruppe um Lina E. wird ein Strafprozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden bezeichnet, in dem von September 2021 bis Mai 2023 eine Reihe von Überfällen mit linksextremistischem Hintergrund verhandelt wurde. Angeklagt war eine Gruppe von Personen, die an unterschiedlichen Orten in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020 gezielt Personen aus dem rechtsextremen Milieu angegriffen hatte.“ - Das ist so definitiv eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Außerdem machen wir uns da den sehr umstrittenen Begriff "Linksextremismus" zu eigen. Der Baustein hat weiterhin seine Berechtigung und ich finde es nicht gut, dass du ihn einfach entfernt hast. Ich werde ihn wieder einsetzen. -- Chaddy · D 13:14, 1. Jun. 2023 (CEST)
Ich habe nun einen ersten Versuch unternommen, die Probleme der Einleitung zu beheben: [2]. -- Chaddy · D 13:25, 1. Jun. 2023 (CEST)
1. Ich habe den Baustein nicht entfernt.
2. ich habe es ein wenig anders formuliert. Das sollte den Baustein überflüssig machen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:27, 1. Jun. 2023 (CEST)
Der Begriff linksextrem sollte aber durchaus nicht ersetzt werden, das wäre die Übernahme eines POV aus dem linken Lager. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:29, 1. Jun. 2023 (CEST)
Ah, stimmt, das war Ralf, sorry.
Begriff "linksextrem" ist POV aus dem rechten Lager. Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, ohne diesen Begriff auszukommen. -- Chaddy · D 13:32, 1. Jun. 2023 (CEST)
Da dies auch von zahlreichen Nachrichtenportalen, u.ä. genutzt wird, ist das kein POV aus dem rechten Lager. Ähnlich übrigens wie wir das bei rechtsextremen Gruppierungen oder Parteien nutzen, bräuchte es hier einen guten Grund es hier nicht zu nutzen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:40, 1. Jun. 2023 (CEST)
Die guten Gründe wurden bereits zahlreich genannt in dieser Diskussion hier und in den unzähligen anderen Diskussionen bei ähnlichen Fällen. -- Chaddy · D 13:43, 1. Jun. 2023 (CEST)
Nein, gute Gründe hast du nicht wirklich vorgebracht. Ein Raushalten des Begriffes, obwohl es solche Verwendung findet, wäre nicht neutral. Da dein Vorwurf des Verstoßes der Unschuldsvermutung bereinigt ist, gibt es keinen Grund den Baustein aufrechtzuerhalten, denn nur du möchtest den Baustein aufgrund dieses Begriffes aufrechterhalten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:51, 1. Jun. 2023 (CEST)
Wenn es jetzt wirklich nur noch darum geht, ob der Begriff "linksextrem" angemessen ist, schlage ich vor den Baustein herauszunehmen. Leser/innen des Artikels wissen nicht worauf sich der Baustein bezieht. Bigbossfarin (Diskussion) 16:02, 1. Jun. 2023 (CEST)
Solange wir uns den Begriff "linksextrem" zu eigen machen muss der Baustein leider drin bleiben. Den restlichen Artikel konnte ich bisher aus Zeitgründen nicht komplett lesen, deshalb weiß ich nicht, ob es da noch mehr POV-Probleme gibt. -- Chaddy · D 16:20, 1. Jun. 2023 (CEST)
Vorbeugend einen solchen Baustein zu verwenden, ist nicht in Ordnung. Der Bezug auf "linksextrem" sollte daher im Baustein erläutert werden und zwar von dem, der für die Verwendung des Bausteines ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:26, 1. Jun. 2023 (CEST)

Die Begründung - mangelnde Unschuldsvermutung - trifft nach dem Urteil nicht (mehr) zu.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Fiona (Diskussion) 10:08, 8. Jun. 2023 (CEST)

Intro / das schärfste Urteil gegen Linksextreme in Deutschland seit den Urteilen gegen die militante gruppe (mg) 2009

Quelle dafür ist nur ein Taz-Artikel Dresdner_Linksextremismusprozess#cite_note-Litschko-13. Das ist zu dünn, um einen solchen Satz ins Intro schreiben. Belege sind, wenn möglich, mit anderen Belegen zu vergleichen. Erst wenn verschiedene, voneinander unabhängige Quellen übereinstimmen, kann von einer zuverlässigen Darstellung ausgegangen werden. Es ist aaußerdem nur ein Punkt in der "Rezeption". Ich nehme den Satz heraus. Bitte erst wieder einfügen, wenn weitere zuverlässig recherchierte Belege vorgelegt werden können. --Fiona (Diskussion) 11:49, 7. Jun. 2023 (CEST)

Zudem belegt es die Quelle so nicht. Konrad Litschko schreibt: Es sind Vorwürfe, die Lina E. und den Mitangeklagten die härtesten Strafen seit Jahren gegen Linksradikale einbringen könnten. 2009 war die „militante gruppe“ (mg) für Brandanschläge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun sollen es nach Willen der Bundesanwaltschaft weit mehr werden. --Fiona (Diskussion) 12:19, 7. Jun. 2023 (CEST)

Ja, ich hatte auch schon gestern geschrieben, dass die Formulierung suggeriere, dass es gegen die mg zu ähnlich hohen Freiheitsstrafen gekommen wäre. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:31, 7. Jun. 2023 (CEST)
Die WP:Formulierung behauptet eine Tatsache, die mit dem Artikel von Litschko nicht belegt ist. Als guter Journalist hütet er sich zu schreiben, was er nicht genau weiß, der Wikipedia-Artikel aber meint zu wissen, nämlich: seit den Urteilen gegen die militante gruppe (mg) 2009 sei dies gegen Lina E. das schärfeste gegen Linksextereme. --Fiona (Diskussion) 12:55, 7. Jun. 2023 (CEST)

Das ist raus und damit erledigt, oder?--Amtiss, SNAFU ? 01:22, 8. Jun. 2023 (CEST)

Ja. --Fiona (Diskussion) 10:04, 8. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Amtiss, SNAFU ? 13:44, 8. Jun. 2023 (CEST)

Rezeption/ "linke Szene"

Ich habe nur eine Bitte an die Bearbeiter: könnt ihr "linke Szene" präzisieren? Es ist ja nur ein sehr kleiner Teil von sich links verstehenden Personen und Gruppen, die die Taten gutheißen und für die Lina E. eine „Märtyrerin" ist. --Fiona (Diskussion) 15:06, 8. Jun. 2023 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dank Amtiss. --Fiona (Diskussion) 20:21, 9. Jun. 2023 (CEST)

Neonazis um Leon R., „Knockout 51“ angeklagt

Anklage erhoben: Mutmaßliche Rechtsterroristen aus Thüringen wollten offenbar Menschen töten (Volltext auf Anfrage, Artikel vom 15.5.2023). Solange diese rechtsterroristische Vereinigung keinen eigenen Artikel hat, könnte dieser Kontext zumindest im Artikel hinterlegt werden. -- Amtiss, SNAFU ? 15:05, 3. Jun. 2023 (CEST)

Falls du genug enzyklopädische Fakten hast Steht es dir frei einen Artikel Knockout 51anzulegen. Namen hättest du ja schön.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 15:09, 3. Jun. 2023 (CEST)
Beim Spiegel steht nur, dass Anklage erhoben wurde "wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung" (wobei meiner Ansicht nach k. V. im Rahmen der Konkurrenzen subsidiär sein müsste). Verbindung zu diesem Prozess? Ggf. könnte man es bei Bildung terroristischer Vereinigungen erwähnen. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:30, 3. Jun. 2023 (CEST)
Die Gruppe war das Ziel von Angriffen, die durch dieses Prozess thematisiert wurden (und den angeklagten Personen zugeschrieben). --Amtiss, SNAFU ? 15:40, 3. Jun. 2023 (CEST)
Wohl beim Angriff auf "Bull´s Eye" (vgl. PM des OLG: "Betreiber des Lokals war der überregional bekannte Rechtsextremist Leon R.")? Dann würde ich die Anklage gegen die Gruppe um Leon R. in einem Satz erwähnen wollen. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:53, 3. Jun. 2023 (CEST)
Im Moment steht im umseitigen Artikel die veraltete Information "Gegen R. selbst wird derzeit ebenfalls wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt." Dies sollte ersetzt werden (Anklage und [auch] terroristische Vereinigung). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:57, 3. Jun. 2023 (CEST)
Beim Generalbundesanwalt zur Anklageerhebung und zur Festnahme (jeweils ohne Hinweis auf Bulls's Eye oder Gruppe um Lina E.). --Pistazienfresser (Diskussion) 16:25, 3. Jun. 2023 (CEST)
Im BNR gibts Material, dass noch nicht korrigiert ist. Aber die Quellen sind evtl. hilfreich. --Amtiss, SNAFU ? 16:32, 3. Jun. 2023 (CEST)
Verbindung auch frei zugänglich bei der taz: Prozess gegen Lina E.: Antifa, weil Staatsversagen. taz.de, 2. Juni 2023. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:27, 4. Jun. 2023 (CEST)

Die Seite ist jetzt überprüft und im ANR. @Kriddl, kannst du den Satz

Gegen R. selbst wird derzeit ebenfalls wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

umformulieren zu

Gegen R. selbst wird derzeit ebenfalls wegen des Verdachts der Bildung der terroristischen Vereinigung Knockout 51 ermittelt.

? Danke. --Amtiss, SNAFU ? 09:43, 6. Jun. 2023 (CEST)

Ich habe die Verbindung zusammen mit dem jetzigen Verfahrensstand (Anklageerhebung) ergänzt. Ich hoffe, es gefällt dir so. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:49, 6. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Frupa (Diskussion) 13:52, 29. Mär. 2024 (CET)

"Die Verteidigung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an."

Nach der dort zitierten Quelle und auch z. B. nach dem Stern hat bloß die Verteidigung von Lina E. die Einlegung eines Revisionsantrages angekündigt. Zu den Absichten der anderen Verfahrensbeteiligten weiß man offenbar noch nichts (obwohl ich auch von einer Revision des Generalbundesanwaltes ausgehen würde, schon wegen der fehlenden Verurteilung wegen räuberischem Diebstahls). --Pistazienfresser (Diskussion) 20:34, 3. Jun. 2023 (CEST)

Die Ankündigung kam auch von RA Werner, der nicht Lina E. vertritt. --Amtiss, SNAFU ? 11:30, 4. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Längst genauer beschrieben und belegt. --Frupa (Diskussion) 13:46, 29. Mär. 2024 (CET)

Abschnitt Rezeption

Im Abschnitt Rezeption derzeit: "Lina E. und ihre Mitangeklagten sind die ersten Linksextremen seit Jahrzehnten, gegen die der Generalbundesanwalt ermittelt." unter Verweis auf NZZ-Artikel NZZ-Artikel: "Lina E. ist die erste Linksextreme seit Jahrzehnten, gegen die der Generalbundesanwalt ermittelt." Tatsächlich führte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen auch bei Fall militante gruppe (mg) (vgl. Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug gesetzt. Mitteilung der Pressestelle Nr. 181/2007. Bundesgerichtshof, 28. November 2007, abgerufen am 5. Juni 2023.). Man müsste, die (offenbar unzutreffende - tatsächlich etwas über ein Jahrzehnt) Aussage zumindest in den Konjunktiv zu setzen, zudem wurde keine Aussage zu den Mitangeklagten getroffen. Vielleicht kann man im Sinne einer Belegkritik die offenbar unzutreffende Aussage einfach weglassen oder "seit langem" schreiben? --Pistazienfresser (Diskussion) 21:45, 5. Jun. 2023 (CEST)

Der Satz widerspricht damit dem Intro oder das Intro, das doch eigentlich nur die wichtigsten Aspekte zusmmenfassen soll, dem Abschnitt. Wie ich schon einmal geschrieben habe: für Vergleiche und Einordnungen ist es zu früh.--Fiona (Diskussion) 09:27, 6. Jun. 2023 (CEST)
Richtig, der NNZ-Artikel wurde auch noch falsch wiedergegeben. --Fiona (Diskussion) 09:30, 6. Jun. 2023 (CEST)
Der Satz Lina E. war vor ihrer Verhaftung keine bekannte Persönlichkeit in der linken Szene. ist nicht mit dem Beleg, Der Tagesspiegel, gedeckt. --Fiona (Diskussion) 09:37, 6. Jun. 2023 (CEST)
Der EN vom Tagesspiegel dient nur dem Wort „Märtyrerin“. Im Abschnitt #Komma/Punkt vor Quellenangabe haben wir bereits diskutiert, dass einige ENs wieder enger an zu belegende Wörter rücken sollten.
Ich baue sehr gerne viele ENs ein, auch um mir selbst sicher zu sein, wenn ich über längere Zeit an Artikeln schreibe. In anderen Artikeln von mir wurden schon ENs gelöscht mit Vermerken wie „unnötig“. Bei diesem Artikel bin ich teilweise überrascht, für welche trivialen Aussagen hier ENs gefordert werden oder einzelne Aussagen wie 2 Kritikpunkte am Prozess, die ohne vorherige Rückfragen einfach entfernt wurden (die werde ich mit EN wieder einfügen). @Fiona B. Hältst du diese Aussage tatsächlich für zweifelhaft oder geht es dir ums Grundprinzip?
Die Einschätzung taucht in mehreren Medien auf. Beispielhaft: "Lina wer? Die Verwunderung in der linken Szene in Leipzig war groß, als der Generalbundesanwalt Anfang November die 25-jährige Studentin Lina E. festnehmen ließ. Die ursprünglich aus Kassel stammende Frau war in den linksradikalen Kreisen der Stadt ziemlich unbekannt, sie galt eher als Randfigur." https://www.tagesschau.de/inland/linksextremismus-111.html
Wenn es notwendig oder angemessen erscheint, gerne als EN einfügen: <ref>{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/inland/linksextremismus-111.html |titel=Wie gewaltbereit ist die linke Szene? |autor=Florian Flade |datum=2020-11-23 |werk=[[Tagesschau.de]] |abruf=2023-06-06}}</ref> --Frupa (Diskussion) 10:49, 6. Jun. 2023 (CEST)
Es geht um Quellengenauigkeit. Du kannst nicht etwas in einen solchen Artikel schreiben, was deine Quelle nicht deckt. Die Einschätzung taucht in mehreren Medien - dann beleg sie doch mit den Medien. Bei einem Artikel wie diesem gilt im Zweifel: Belege immer prüfen: Belege sind, wenn möglich, mit anderen Belegen zu vergleichen. Erst wenn verschiedene, voneinander unabhängige Quellen übereinstimmen, kann von einer zuverlässigen Darstellung ausgegangen werden. --Fiona (Diskussion) 11:11, 6. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Die zweifelhafte Aussage mit den Jahrzehnten wurde entfernt und die Randfigur ist inzwischen mit dem EN ausgestattet. --Frupa (Diskussion) 13:44, 29. Mär. 2024 (CET)

Allgemeinverständlichkeit und Abgeschlossenheit

Nur kurz hier, da umseitig gerade wegen Editwar gesperrt ist: In dem Satz "Im selben Monat soll Lina E. begonnen haben, Cedric S. auszuspähen" sollte vor "Cedric S." so etwas wie "das spätere Opfer" ergänzt werden. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 22:30, 5. Jun. 2023 (CEST)

@Yen Zotto Danke für die sinnvolle Anregung! @Kriddl Setzt du das bitte um? --Frupa (Diskussion) 10:28, 6. Jun. 2023 (CEST)
Einspruch, bitte #"Überfälle", die nicht im Urteil (PM) vorkommen (Freisprüche) beachten. --Amtiss, SNAFU ? 10:34, 6. Jun. 2023 (CEST)
Nun, der Absatz beginnt mit "In der Anklage hieß es, die Gruppe habe ab August 2018 als kriminelle Vereinigung das gemeinsame Ziel gehabt, Rechtsextreme „planvoll anzugreifen“. Im selben Monat […]". Das gibt dem Kontext. Ich schlage aber vor:
  • "Im selben Monat hätte Lina E. begonnen, […]"
  • "Cedric S."→"Cedric S., das spätere Opfer eines Überfalls, der der Gruppe aber nicht nachgewiesen werden konnte"
Wenn das immer noch auf Widerspruch stößt, könnte man die Aussage auch in den Abschnitt zu Cedric S. verschieben. Ja, die Differenzierung zwischen Anklage und Urteil muss noch eingepflegt werden, aber das geht erst vernünftig, wenn der Artikel nicht mehr gesperrt ist. --Frupa (Diskussion) 11:00, 6. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Frupa (Diskussion) 16:35, 29. Mär. 2024 (CET)

Entsperrung

Erstmal entsperrt. Aber bitte die Diskussionsseite weiter nutzen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 14:46, 6. Jun. 2023 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Frupa (Diskussion) 13:39, 29. Mär. 2024 (CET)

... suggeriert, dass allein wegen dieser Tatalternative gefährliche Körperverletzungen vorliegen würden und angeklagt worden wären. Dabei dürfte wegen der Benutzung der Hämmer mindestens auch auch Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs vorliegen. Insofern ist eine allgemeine Verlinkung auf Gefährliche Körperverletzung (Deutschland) angemessen. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:20, 6. Jun. 2023 (CEST)

Ich hatte die Verlinkung bei meiner präzisierenden Änderung übernommen. Wenn möglich, sowohl hinsichtlich Ressourcen als auch Beleglage, sollte dieser Punkt im Abschnitt Anklage noch deutlicher ausgearbeitet werden. Bis dahin in der Einleitung erstmal nur von und nur auf gefährliche Körperverletzung zu verlinken, dagegen spricht aus meiner Sicht nichts. VG --Fit (Diskussion) 18:34, 6. Jun. 2023 (CEST)
Wegen welcher Alternativen von gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde (außer den beiden genannten in Frage kommen: Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich und Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung), wird ausführlich im Volltext des Urteils stehen, der noch offenbar noch nicht veröffentlicht ist. Zu der Anklage wird es vermutlich keine Veröffentlichung mehr geben. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:41, 6. Jun. 2023 (CEST)
Du schriebst: "Zu der Anklage wird es vermutlich keine Veröffentlichung mehr geben." Und was bisher dazu geschrieben wurde, hast du nicht nur einfach ausschnittsweise gelesen, sondern alles, wirklich alles, mindestens dreimal gründlich gelesen? ;-) Oder anders gesagt: vielleicht findet sich zur Anklage ja auch etwas in den bisher schon veröffentlichten Publikationen. VG --Fit (Diskussion) 18:50, 6. Jun. 2023 (CEST)
Hinsichtlich der Tat in Leipzig Gohlis (für die nicht verurteilt wurde), habe ich die Alternativen der gefährlichen Körperverletzung laut (spezieller) Anklage gefunden (und eingefügt). "Mittels eines hinterlistigen Überfalls" war nicht mit dabei. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:20, 7. Jun. 2023 (CEST)
Man kann z. B. beim Wikipedia-Artikel zu gefährlicher Körperverletzung nachlesen, dass ein bloßes Überraschungsmoment für einen hinterlistigen Überfall nicht ausreicht. In der Pressemeldung zur ersten Anklage kann ich auch keine Hinweise auf Merkmale für "mittels eines hinterlistigen Überfalls" finden, mehrere beschriebene Merkmale sprechen allerdings für "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs", für "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" oder teilweise für "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (2x Erwähnung von "lebensgefährlich"). --Pistazienfresser (Diskussion) 18:33, 7. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Der Link auf Gefährliche Körperverletzung (Deutschland)#Mittels eines hinterlistigen Überfalls ist nicht mehr enthalten. --Frupa (Diskussion) 13:38, 29. Mär. 2024 (CET)

Revison der Bundesanwaltschaft

Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Das fehlt im Artikel, und die Revision ist daher nicht verständlich. Es fehlt auch die Begründung des Richters, der ihr zugute gehalten hat, dass sie gegen Rechtsextremismus kämpft. --Fiona (Diskussion) 08:58, 10. Jun. 2023 (CEST)

Ich würde für solche "Begründungen" die schriftliche Urteilsbegründung (da es in der entsprechenden Pressemitteilung nicht enthalten war) bzw. die schriftliche Revisionsbegründung heranziehen wollen. Aber wenn du nach Presseberichten noch Ergänzungen vornehmen möchtest, würde ich deswegen sicherlich keinen Aufstand anzetteln. Zumal die genauen Revisionsbegründungen im Zweifel erst mit der Entscheidung des BGH öffentlich werden werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:24, 10. Jun. 2023 (CEST)
Die Revisionseinlegung von allen Seiten gehört im Grunde eigentlich in einen anderen Abschnitt als das erstinstanzliche Urteil (Revision vor dem BGH oder ähnliches). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:26, 10. Jun. 2023 (CEST)
Den Bericht des Spiegel Bundesanwaltschaft legt Revision im Fall Lina E. ein mit "Die Bundesanwaltschaft geht nach SPIEGEL-Informationen gegen das Urteil im Fall der Linksextremistin Lina E. und drei weiteren Angeklagten vor." würde ich zudem so interpretieren, dass der Generalbundesanwalt hinsichtlich aller erstinstanzlichen Verurteilungen Revision eingelegt hat, bin mir aber da nicht ganz sicher. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:53, 10. Jun. 2023 (CEST)
Es wurde schon früher berichtet, dass der Richter unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Straßmaß von 8 Jahren entschied. Tagesschau: Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Ebenso ZDF heute. Auch wie es der Richter begründete, wurde vielfach zitiert. Der Spiegel: Dem Richter ist es wichtig, gleich zu Beginn antifaschistisches Engagement zu würdigen – solange es nicht um Gewalt geht. »Selbst ein achtenswertes Motiv macht gewalttätige Angriffe nicht zu bloßen Bagatellen«, Deutschlandfunk: der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sagte in der Urteilsbegründung ausdrücklich, er halte Rechtsextremismus für die „derzeit größte Gefahr“ in Deutschland und erkenne in dessen Bekämpfung ein „achtenswertes Motiv“. Nicht mehr und nicht weniger sollte im Artikel stehen, ganz unabhängig von der Revision. Bitte wertet doch selbst die Quellen aus. --Fiona (Diskussion) 21:10, 10. Jun. 2023 (CEST)
Wenn du meinst, die Leser können nicht die Abschnitte zu Urteil und den Abschnitt zum OLG-Prozess vor dem Urteil beide lesen, dann füg doch beim Urteil einen klarstellenden Satz ein. Formulierungsvorschlag: "Der Staatsschutzsenat [oder: Das Gericht] blieb hinsichtlich Lina E. deutlich unter der von der Bundesanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von acht Jahren." Dafür, dass dies die Begründung der Revision des GBA gewesen sei, gibt es meines Wissen nach weder Nachweise noch Hinweise. Insbesondere da der GBA für seine Revisionsbegründung noch auf die schriftlichen Urteilsgründe warten kann.
Warum du unbedingt in einer Enzyklopädie und einem Artikel um einen "Prozess" hinsichtlich der genauen Begründung (jenseits dessen, was schon aus der Pressemitteilung hervorgeht) nicht für eine genaue Formulierung auf die schriftlichen Urteilsgründe (und deren Veröffentlichung) warten willst, verstehe ich zwar nicht, aber das werden im Zweifel andere anders sehen. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:50, 10. Jun. 2023 (CEST)
Ich halte die gut bequellten Informationen für relevant. Du musst dich auch nicht auf das schriftliche Urteil und die Revision festbeißen. Der Richter hat das Urteil 9 Stunden lang begründet, was ungewöhlich ist. Warum ihr solche Informationen nicht in den Artikel aufgenommen habt, kann ich nicht nachvollziehen. Ich verstehe auch deinen scharfen Ton nicht.--Fiona (Diskussion) 21:56, 10. Jun. 2023 (CEST) Es wurde ja sogar mit dem Artikel im Spiegel referenziert (EZ32): Birte Bredow: Bundesanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin. In: Spiegel.de. 5. April 2023
Urteile liegen regelmäßig unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft (und über denen der Verteidigung). Das muss man nicht besonders betonen. Außerdem gibt es nur wenige Journalisten, die sich mit Recht, Gerechtigkeit und Justiz wirklich auskennen. Auch darauf darf man also nicht allzuviel geben. --Legatorix (Diskussion) 23:54, 10. Jun. 2023 (CEST)
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Weitere Meinungen von dir kommentiere ich nicht. --Fiona (Diskussion) 08:47, 11. Jun. 2023 (CEST)

Ich habe gerade gesehen, dass die von der Staatsanwaltschaft geforderten 8 Jahre schon im Artikel standen. --Fiona (Diskussion) 09:06, 11. Jun. 2023 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Frupa (Diskussion) 13:28, 29. Mär. 2024 (CET)

Demo „Die Versammlungsfreiheit gilt auch für Leipzig“

Die von der Stadt Leipzig genehmigte Demonstration ist eine Antwort auf das Demonstrationsverbot zur Solidarisierung mit Lina E. (..)
„Wir haben in Deutschland ein Problem und dieses Problem ist nicht der Linksextremismus (..)“, sagt Stadtrat Jürgen Kasek (Grüne), der die Demonstration angemeldet hat."
„Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig“, lautete der Titel. Kasek, grüner Stadtverordneter, übernahm die Versammlungsleitung. In der autonomen Szene wurde der Aufzug schnell als Ersatz für die verbotene „Tag X“-Demonstration ausgemacht (..) Immer wieder fordert die Polizei auf, politische Parolen mit Bezug auf Lina E. zu unterlassen.
Anmelder war der ehemalige Landesvorstandssprecher des sächsischen Landesverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Kasek (..) Bundesweit war in linken Kreisen zu Solidaritätsdemonstrationen in Leipzig mobilisiert worden. Anlass ist das Urteil gegen Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Eine weitere Demonstration war im Vorfeld verboten worden.

Die von Kasek angemeldete Demo wurde überregional ausführlich rezipiert und steht mehrfach belegt in direktem Zusammenhang zu diesem Lemma. Ich bin sehr gespannt auf Argumente, warum diese Fakten trotz allem nicht in den Artikel sollen [3][4]? --Anti   ad utrumque paratus 12:27, 23. Aug. 2023 (CEST)

Was soll da jetzt genau wie in den Artikel? Die unmäßige Polizeireaktion auf die Demo? Oder was? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:04, 23. Aug. 2023 (CEST)
Zum Beispiel:
Daraufhin meldete der Leipziger Stadtrat Jürgen Kasek (Bündnis 90/Die Grünen) die Demonstration „Die Versammlungsfreiheit gilt auch für Leipzig“ an.
mit Quellen siehe oben. Welche die Kasek-Demo wahlweise als „Antwort auf das Demonstrationsverbot zur Solidarisierung mit Lina E.“ (FAZ) oder als „Ersatz für die verbotene „Tag X“-Demonstration“ (taz) bezeichnen, die im Artikel ja bereits erwähnt wird. Wer außerdem noch berichten will, dass die Spaßbremsen von der Polizei mal wieder Sachbeschädigung, Brandstiftung und Schlimmeres verhindert haben, mag das tun - aber ohne Wertung, die über die reputabler Quellen hinausgeht. --Anti   ad utrumque paratus 13:39, 23. Aug. 2023 (CEST)
Ich kann bisher nicht deine Motivation für den folgenden obigen Satz nachvollziehen: "Ich bin sehr gespannt auf Argumente, warum diese Fakten trotz allem nicht in den Artikel sollen." Denn für eine Wahrnehmung, daß Fakten (die mit dem Lemma in ausreichendem Zusammenhang stehen) aus Sicht anderer Editoren nicht in den Artikel sollen, kann ich keine Anhaltspunkte finden.
Der von dir vorgeschlagene Satz paßt, so wie er von dir ergänzt wurde, nicht in den Artikel. Dies wurde auch bei der Rücksetzung in der Zusammenfassungszeile festgehalten ("aus dem Satz geht immer noch nicht hervor, daß diese Demo etwas mit dem Lemma zu tun hat bzw. es rezipiert").[5] Bisher bist du noch nicht auf diese Kritik eingegangen.
Aufgrund beider Punkte wirkt deine Anfrage hier auf mich etwas seltsam. VG --Fit (Diskussion) 00:35, 24. Aug. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Die Demo steht seit einiger Zeit im Artikel --Frupa (Diskussion) 13:26, 29. Mär. 2024 (CET)