Diskussion:Bundeskanzler (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ailura in Abschnitt Altkanzler Kurz
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Mächtigster Politiker Bearbeiten

Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Bundespräsident der mächtigste Politiker, schließlich kann er den Bundeskanzler jederzeit entlassen. Realpolitisch ist das aber wohl nicht so (siehe Klestil im Jahr 2000), deshalb habe ich das ergänzt. --Friedrichheinz 14:52, 22. Apr 2006 (CEST)

Fußnote Bearbeiten

Würde vorschlagen die Bezeichnungen austrofaschistischer Diktator bzw. nationalssozialistischer Dikator entweder in eine Fußnote zu verfrachten oder in einen gesonderten Absatz innerhalb des Artikels. Tabelle wird zu sperrig und breit. Kommentare? Gugganij 11:14, 1. Mär 2004 (CET)

Ständestaat eine Republik? Bearbeiten

Österreich war ab 1. Mai 1934 laut Verfassung keine Republik mehr. So gesehen müssten entweder Schuschnigg und Seyß-Inquart aus der Liste gestrichen werden, oder die Bezeichnung "Bundeskanzler der Republik Österreich" wird geändert. Rafl 17:46, 26. Jan 2004

@ wuttke ab 1934 gab es keinen republikanischen grundsatz mehr in der verfassung gab, weil er von dollfuß gestrichen wurde. tu nicht in geschichtlichen sachen rumwüten wenn du dich in geschichte nicht auskennst ! oder vorher auf der diskussionsseite deine änderungen vorschlagen! Subversiv-action 18:44, 5. Apr 2005 (CEST)

Die offizielle bezeichnug für den Zeitraum ist Erste Republik, die sich in R. Deutschösterreich - R. Österreich und den Ständestaat geliedert. - da wird mir jeder vernüftige Historiker Recht geben - tu nicht in geschichtlichen sachen rumwüten wenn du dich in geschichte nicht auskennst ! -- Peterwuttke ♪♫♪ 18:58, 5. Apr 2005 (CEST)

Wie gesagt. Der austrofaschistische Ständestaat war seiner eigenen Verfassung zur Folge keine Republik. Siehe [1] und [2] --Rafl 19:09, 5. Apr 2005 (CEST)
wenn es schon unbeding sein muss, warum fehlt dann Deutschösterreich und warum steht dann da "autrofaschistisch", wenn wir uns doch so genau an den Inhalt der neuen Verfassung richten?. -- Peterwuttke ♪♫♪ 19:13, 5. Apr 2005 (CEST)
sowohl "austrofaschistisch" als auch "Ständestaat" sind gängige Bezeichnungen, sowohl im politischen als auch im wissenschaftlichen Diskurs. Kaum jemand bezeichnet Österreich von 1934-1938 als "Bundesstaat" - und "Republik" ist eben einfach sachlich falsch. --Rafl 19:20, 5. Apr 2005 (CEST)
Der Ständestaat war definitiv NICHT demokratisch, aber er war eine Republik! Ich zitiere aus Bernd-Christian Funk: Einführung in das österreichische Verfassungsrecht (ISBN 3701190852):
Als Republik kann jede Staatsform bezeichnet werden, die keine Monarchie ist. Mit der Gegenüberstellung von Republik und Monarchie ist die rechtliche Stellung des Staatsoberhauptes angesprochen. Bei beiden Staatsformen gibt es unterschiedliche Spielarten. und weiters: Begrifflich sind der Demokratie die verschiedenen Formen von autoritärer und diktatorischer Herrschaft gegenüberzustellen. Das staatsrechtliche Gegenstück zur Republik ist die Monarchie. Es gibt einerseits Monarchien mit demokratischen Regierungen (zB England), andererseits aber auch Republiken mit autoritäter oder gar diktatorischer Herrschaftsform (zB die UdSSR unter STALIN). (Hervorhebungen vom Autor).
Nur die Umbenennung von Republik Österreich in Bundesstaat Österreich besagt hinsichtlich unserer Fragestellung noch nicht viel. Die USA sind zweifelsfrei eine Republik ohne aber diesen Ausdruck explizit in ihrem offiziellen Namen verankert zu haben. lg gugganij 18:14, 13. Apr 2005 (CEST)
Da kann ich gugganij nur beipflichten. Die erste Republik dauerte bis 1938. Das es deswegen ab 1934 nicht demokratisch war ist auch klar, das tut aber der Bezeichnung Republik keinen Abbruch. Der Absatz ist in meinen Augen falsch tituliert. Auch auf Dokumenten aus dieser Zeit steht Republik Österreich drauf.
Ist das nationalsozialistische Deutschland demnach auch eine Republik gewesen? Zum zitierten Text kann ich nur anmerken, dass er auf das Bespiel UdSSR durchaus stimmig ist. Aber was für die UdSSR stimmt, muss nicht zwangsläufig auf den Austrofaschismus zutreffen. Engelbert Dollfuß jedenfalls hat sich eindeutig gegen den Begriff Republik verwehrt, was dazu führte, dass er aus der Verfassung gestrichen wurde. Auch im Netz finden sich zum Ende der ersten Republik unterschiedliche Angaben (1934 und 1938). Ich weis auch nicht wirklich, wie wir mit diesem Problem umgehen können. Den derzeitigen Titel einfach zu streichen und dabei nicht auf die komplexe Lage einzugehen, erscheint mir etwas zu einfach. --Rafl 13:48, 14. Apr 2005 (CEST)
Auch wenn Dollfuss gegen diesen Begriff gewehrt haben mag, ändert dass m.A. nach nichts am Faktum, dass der Ständestaat eine Republik nach obiger Definition war. Ein Beispiel: Auch wenn sich Nordkorea als Demokratische Volksrepublik Korea bezeichnet, bedeutet die Eigenbezeichnung noch lange nicht, dass sie demokratisch nach allgemein anerkannten politwissenschaftlichen Kriterien ist. Bzgl. deiner Frage ob das nationalsozialistische Deutschland eine Republik gewesen war, nun ja nach obiger Definition (welche dem politikwissenschaftlichen Ausdruck Republik weder positiv noch negativ konnotiert) ist diese Frage vermutlich zu bejahen. lg Gugganij 16:11, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Die meisten Kommunistischen Länder bezeichnen sich selbst als "Volksrepublik". Deshalb habe ich auch oben geschrieben, dass das Beispiel auf die Sowjetunion durchaus zutrifft. Das kommt unter anderm daher, dass die republikanischen Ideale der Französischen Revolution wie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit durchaus etwas sind, worauf der Kommunismus theoretisch aufbaut. Bei faschistischen Ideologien und insbesondere beim Austrofaschismus ist das aber anders gelagert. Da fehlt dieser Bezug völlig, oder wie es im Wikipediartikel zu Austrofaschismus heißt: "Auch wird vielfach angemerkt, dass Dollfuß mehr an einer katholischen Renaissance als an einem modernen totalitären Massenstaat interessiert gewesen sei - sein Ziel war demzufolge eher, hinter die Revolution von 1789 zurückzugehen." Damit werden republikanische Ideale definitiv negiert, was stark gegen die Bezeichnung "Republik" für die Austrofaschismus spricht. Des weiteren steht die obige Definition auch im starken Widerspruch zur Wikipedia-Definition einer Republik. --Rafl 17:57, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Nach obiger Definition von Bernd-Christian Funk (ein in übrigen anerkannter österreichischer Verfassungsrechler) bleibt für die Bezeichnung der Staatsform des Ständestaates (auf politikwissenschaftlicher Ebene) nur der Ausdruck Republik. Dein Hinweis, dass Funk'sche Definition im starken Widerspruch zur Wikipedia-Definition einer Republik steht, trifft zu (vielleicht ändere ich die einfach ;-) - aber wie man von der Diskussionsseite entnehmen kann, ist diese ja auch nicht unumstritten - im Gegenteil: dort wird ja auch dem Gegenteilpaar Demokratie-Dikatur das davon unabhängige Paar Republik-Monarchie gegenübergestellt. Ich glaube die Krux der ganze Sache liegt in der Assoziation der Staatsform Republik mit für uns positiv besetzten Idealen (siehe dein Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit), und daraus folgt m.E. das Unbehagen autoritär/dikatorisch beherrschten Ländern den "Ehrentitel" Republik zuzuerkennen. lg Gugganij 19:44, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich fange wieder links an :-) - wird auch im offiziellen Österreich die erste Republik bis 1938 bezeichnet. Meiner Meinung werden da auch die Begriffe Republik und Demokratie etwas durcheinander gewürfelt. Das Gegenteil ist die Monarchie, während von der Demokratie die Diktatur ist. Auch AEIOU wenn auch dzt. nicht aktualisiert wird :-(, schreibt keinen Blödsinn und bezeichnet die erste Republik 1918 - 1938 aufgrund der verschiedensten Literatur. So sollten wir nicht glauben, wir hätten eine Sichtweise erfunden. Hinweise kann man ja jede Menge machen. --gruß K@rl 20:39, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Die Republik (über franz. république von lat. res publica „öffentliche Sache“) ist eine Staatsform, in der sich das Gemeinwesen am Gemeinwohl orientiert und kein Monarch vorhanden ist. Sie wird daher als Gegenmodell zur Monarchie verstanden. --DasSchORscH 18:36, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Frage: War Walter Breisky 1922 tatsächlich für einen Tag Bundeskanzler? Dann muss Johann Schober diesen einen Tag "pausiert" haben. Warum?

Breisky leitete nach Schobers kurzfristigem Rücktritt vorübergehend das Bundeskanzleramt in seiner Funktion als Vizekanzler. Als Bundeskanzler wurde er meines Wissens nie angelobt. Er sollte daher aus der Liste entfernt werden.--Scifius 13:21, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Amtsperiode Bearbeiten

Wie lange dauert die Amtsperiode des Kanzlers/Parlaments? Steht nicht im Artikel. Ich vermute jetzt einfach mal 3 Jahre, aber weiß es nicht. Bitte nachtragen. --vigenzo 16:25, 7. Sep 2006 (CEST)

Die reguläre Legislaturperiode des Nationalrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit des Bundeskanzlers/der Bundesregierung ist (verfassungs)gesetzlich nicht näher bestimmt. Die Regierung kann nur zurücktreten, vom Bundespräsidenten aus eigenem Antrieb entlassen oder durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. De facto hat sich jedoch die politische Praxis durchgesetzt, dass die Amtszeit der Regierung üblicherweise an die Legislaturperiode des Nationalrats gekoppelt ist. lg Gugganij 16:54, 7. Sep 2006 (CEST)

Ende der Amtszeit von Josef Klaus Bearbeiten

In der nunmehr sehr übersichtlichen Tabelle besteht nur im Fall des Amtsübergangs von Klaus zu Kreisky eine Lücke von sieben Wochen. Wahrscheinlich ist die "Fortführung der Geschäfte" durch die Regierung Klaus bis zur Angelobung Kreiskys vergessen worden. --Wolfgang J. Kraus 16:03, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo! Ich hatte für die Amtszeiten der 1. Republik diese Quelle verwendet. Für die 2. Republik gibts dort beim Übergang von Klaus zu Kreisky keine Lücke. Ich hab das aber (noch) nicht geändert, weil mir da noch ein weiterer Unterschied aufgefallen ist. Wollte daher zuerst noch andere Quellen suchen. Ich weiß nicht welche Quelle Benutzer:Klios verwendet hat. Unterschied:
  • Figl 20.12.1945–26.11.1953 ... laut meiner Quelle aber bis 2.4.1953. Im Artikel Leopold Figl steht 26.11., im Artikel Julius Raab steht aber als Antrittsdatum der 2.4. Also da ist irgendwo der Wurm drin.
Hoffe wir können das durch andere Quellen noch klären. -- McFred 22:02, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Quelle: [3]

  • Figl bis 2. 4. 1953, Raab ab 12.4.1953 (Da Figl sicher nicht stante pede zurücktrat und 10 Tage die Kanzlerfunktion Adolf Schärf überließ, sollte eines der beiden Daten ein Tippfehler sein.)
  • Übergang Klaus --> Kreisky: 21. 4. 1970

--Wolfgang J. Kraus 14:28, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Quelle: [4]

  • Raab ab 2. 4. 1953

--Wolfgang J. Kraus 14:35, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Super. Dann sollten nun alle Daten passen. Gruß, -- McFred 06:48, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Newstickeritis? Bearbeiten

Diese Kritik halte ich hier nicht für zutreffend:

1.) Die von mir ergänzten Fakten stehen nicht schon im Artikel. Dort steht lediglich, dass der BP die zurückgetretene Regierung "im Allgemeinen" mit der Fortführung der Amtsgeschäfte betraut. Über den konkreten Fall stand im Artikel vorher nichts.

2.) Der gegenwärtige Zustand kann, wenn die Regierungsbildung so lang dauert wie die letzten Male, Monate lang so bleiben. Meine Ergänzungen sind also nichts, was man morgen oder übermorgen auf Grund neuer Nachrichten ändern müßte.

3.) Geh bitte nicht davon aus, dass jeder, der dieses Stichwort aufsucht, wissen muss, dass in Österreich gerade NR-Wahlen stattgefunden hat und die Regierung Gusenbauer daher demissioniert hat.

4.) Es gibt keine Rechtsregel, dass die abtretende Regierung mit der Fortführung beauftragt werden muss. Deine Formulierung, sie werde beauftragt, wäre also einigermaßen unpräzise.

5.) Und selbst wenn die neue Regierung blitzartig entsteht und schon in drei Wochen angelobt wird: Deshalb muss man in Österreich-Interna nicht Eingeweihte (siehe Punkt 3) auch nicht drei Wochen lang "dumm sterben lassen" - und das im schnellsten Medium der Welt.

--Wolfgang J. Kraus 21:45, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel behandelt nur den Begriff Bundeskanzler. WP:WWNI, Punkt 8: alles was von der NR-Wahl betroffen ist, erhält einen Eintrag oder Verweis (Partei, Spitzenkandidaten, Hauptartikel), der Bundeskanzler ist davon noch nicht betroffen (auch wenn der Rücktritt ein üblicher Formalakt war), das kommt erst bei der Bildung einer neuen Regierung.--Arntantin da schau her 15:08, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Navi-Leiste/Liste der österr. Bundeskabinette Bearbeiten

Ich vermisse eine Auflistung aller österreichischen Bundeskabinette nach 1945 (im Rahmen einer

). Die deutschen Bundeskabinette lassen sich schon auf diese Weise personell im Einzelnen aufschlüsseln - Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Kohl_I . --Shoshone 14:26, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Liste Vorangegangener fehlt Bearbeiten

62.47.240.90 12:06, 1. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Gibts unter Liste der Bundeskanzler Österreichs nachzulesen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:09, 1. Mai 2013 (CEST)Beantworten

primus inter pares Bearbeiten

Im Artikel steht, der Kanzler sei primus inter pares. Ich bezweifle sehr, dass man so sagen kann. Klar hat er - auch im Vergleich zu anderen Regierungschefs sehr viel weniger Kompetenzen - aber "ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt" ist er m.E. nicht. Er kann Minister entlassen, nach Beschluss des Nationalrats die Bundesversammlung über den Beschluss über eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten einberufen, kann in Einzelfällen den Bundespräsidenten vertreten, und muss einige wichtige Dinge verlautbaren bzw. gegenzeichnen. Wie man mit dem Einzelnachweis "primus inter pares" belegen kann ist mir nicht klar. --µ12 (d) 23:47, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

beleg zb hier der bundeskanzler im österreichischen verfassungsgefüge von welan/neisser oder schambeck: das österreichische regierungssystem ein verfassungsvergleich --Nju'tscho (Diskussion) 12:30, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Bundeskanzler hat, wenn es um die Entscheidungsbildung der Bundesregierung geht, eine Stimme wie jeder Bundesminister, ist also insofern primus inter pares. Allerdings hat er als einziges Mitglied der Bundesregierung das Recht, dem Bundespräsidenten die Entlassung eines Bundesministers vorzuschlagen; allein dieses Recht passt nicht zur primus-inter-pares-Behauptung. Die Vorrechte des Kanzlers gegenüber Bundesministern werden de facto durch eine allfällige Koalition reduziert. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 13:17, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
+1 ganz genau das war meine Meinung. Die anderen Dinge, die ich oben noch geschrieben habe, waren eher sekundär und sollte nur ein paar Gründe mehr sein, die ich auch gefunden habe; aber genau die Sache mit Minister entlassen hatte ich im Hinterkopf, als ich die Diskussion hier angefangen habe. Wenigstens gibt es jetzt eine Quelle statt der Interpretation irgendeseines Verfassungsartikel, die mir etwas nach wortklauben vorkommt und eigentlich auch nur belegen könnte, dass er Minister ist, nicht aber dass er ein gleichberechtigter Minister ist. Das ist zwar Stur, aber egal was irgendwo steht, wenn ein Mitglied einer Kammer im Gegensatz zu den anderen jemanden aus diesem Gremium zu Entlassung vorschlagen kann, hat er mehr Rechte und ist kein primus iter pares mehr. Da müsste mir diese Quelle schon begründen, warum er trotz dieses Rechtes immer noch als primus inter pares anzusehen ist. --µ12 (d) 13:52, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Quelle sieht ihn eher nicht als primus iter pares. --µ12 (d) 14:03, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
auch in dieser quelle steht auf seite 106, zweiter absatz: "aus rechtlicher sicht stellt der bundeskanzler im regierungssystem österreichs einen primus inter pares dar." um eben diese rechtliche bzw. formale stellung geht es me im absatz "formaler rahmen". das realpolitisch, je nach den gegebenheiten, die stellung des bundeskanzlers eine darüber hinausreichende ist bzw. sein kann, wird, wenn auch quellenmässig dzt. nicht per referenz belegt, im darunterstehenden absatz "realpolitische stellung" ausgeführt. da die formal bzw. rechtliche gesehene einstufung als primus inter pares breit und mit qualitativ hochwertigen quellen belegt ist, sehe ich keine veranlassung zu ihrer entfernung. --Nju'tscho (Diskussion) 23:13, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der nächste Satz, der das dann begründet, heißt: "Der Bundeskanzler hat im Blick auf die Zusammensetzung der Regierung kein Recht, die Personen am Kabnettstisch zu bestimmen." Das widerspricht in meinen Augen Artikel 70(1) der Bundesverfassung völlig. Aber offensichtlich wird das in der Literatur so gesehen; ich widerspreche dieser Ansicht zwar persönlich eindeutig; das in den Artikel hineinzuschreiben wäre dann bei dieser Literaturlage wohl WF:TF und/oder WP:POV und ist somit zu unterlassen. Danke für die Mühe bei der Disk hier. --µ12 (d) 01:20, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Infobox "Stellung" Bearbeiten

In der Infobox steht "Eines der obersten Organe der Bundes­verwaltung und Vorsitzender der Bundesregierung (Regierungschef der Republik Österreich)", was ich unglücklich finde, da von Organ (neutrales Genus) und Vorsitzender (maskulines Genus) gesprochen wird, was den Satz holprig klingen lässt. Hat jemand da eine passendere Formulierung mit gleichem Infogehalt zur Hand? --91.221.58.26 13:46, 18. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Vizekanzler in der Infobbox Bearbeiten

@BenjaminGaller, DONT TALK TO MY CAT:

(Änderung 189090746 von Elisabeth59 rückgängig gemacht; die genannte Diskussion bezieht sich auf die Stellung Lögers als Bundeskanzler, der Artikel bezieht sich auf das Amt des Bundeskanzlers im Allgemeinen, nicht auf Löger im Speziellen. Ist also schon richtig: der Vizekanzler ist verfassungsrechtlich in Art 69 B-VG vorgesehen)

Benjamin, die Diskussion bezog sich zuerst auf die Frage des Vizekanzlers. Da hat die Präsidentschaftskanzlei sich bemüssigt gesehen eine Klarstellung nachzureichen, siehe z.B. die APA-Meldung, wie hier in der Tiroler Tageszeitung übernommen:

„Wien (APA) - Nachdem der bisherige Vizekanzler Hartwig Löger (ÖVP), der diese Funktion nach dem Rücktritt von Heinz-Christian Strache (FPÖ) übernommen hat, am Dienstag von Bundespräsident Alexander van der Bellen zum provisorischen Bundeskanzler ernannt wurde, hat Österreich derzeit keinen Vizekanzler. Das stellte die Präsidentschaftskanzlei am Dienstag auf Anfrage der APA klar.

Laut Artikel 71 der Bundesverfassung braucht es auch keinen Vizekanzler.“

TT/APA

Glaubt mir, (auch) ich habe mich über den Nachschub der PräsK gewundert, denn ich kenne auch den Art 69 B-VG. Hier ist also durchaus eine Diskrepanz.

Und du, Benjamin, hast in einem schon recht: Darüber, welche Stellung denn nun Löger wirklich hat (darf er nun zurecht Bundeskanzler genannt werden, wie es das BKA macht, oder ist er eben nur Vorsitzender der einstweiligen BR), ob er nun die BR Kurz fortführt (in ein paar Tagen: fortgeführt hat), oder ob er eine neue "Einstweilige Bundesregierung Löger" anführt, gibt es tatsächlich noch einige Verwirrung, über die sich selbst die offiziellen Stellen im Zusammenspiel von PräsK/VdB - BKA - Parlament (veröffentlichte Rede von VdB sowie die beiden betreffenden Websites) noch nicht einig sind und unterschiedlich darstellen. --Elisabeth 17:08, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Wundern tut's mich weniger, die Beschreibung der einstweiligen Bundesregierung in Art 71 B-VG sieht tatsächlich keinen Vizekanzler vor. Sie sieht aber auch keinen Bundeskanzler vor. Tatsächlich muss der Bundespräsident nur ein Mitglied der einstweiligen Bundesregierung mit ihrem Vorsitz betrauen. Von daher würde ich mich auch hüten Herrn Löger als Bundeskanzler zu bezeichnen. Ich halte den Ausdruck des „provisorischen Bundeskanzlers“ da mehr für eine sprachliche Analogie damit der Bürger versteht, worum es geht. Aber das ist ein anderes Thema für eine andere Diskussion :)
Mein Problem - und darum habe ich deine Bearbeitung zurückgesetzt - ist die Behauptung im Artikel, dass das Amt des Vizekanzlers „Verfassungs­rechtlich nicht vorgesehen“ sei. Das ist schlichtweg falsch. Das Amt ist grundsätzlich vorgesehen. Ob das Amt tatsächlich besetzt werden muss ist eine andere Frage.--BG (D | B) 17:23, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Kleiner Nachtrag zum Vizekanzler in der einstweiligen Bundesregierung. Ich hab leider zum Primärtext dieser Aussage gerade keinen Zugriff, aber ich zitiere mal aus einer 2011 geschriebenen Diplomarbeit: „Dennoch ist eine Bestellung des Vizekanzlers in der Bundesregierung, wie sich aus Art. 69 Abs. 1 und Abs. 2 ergibt, zwingend (!) vorgesehen.“ (Simonitsch, Oliver: Der Vizekanzler in rechtlicher und politischer Beziehung. Graz: 2011. Diplomarbeit. Online aufrufbar unter http://unipub.uni-graz.at/download/pdf/215941 ; Aufruf: 30. Mai 2019, S 19) „WIESER hält den ‚echten‘ Vizekanzler in einer einstweiligen Bundesregierung für entbehrlich. Ein verhinderter, einstweiliger Bundeskanzler hat seiner Meinung nach, nach Art. 73 B-VG vorzugehen.“ (ebenda, S 48). Bei Möglichkeit bitte die Primärquellen konsultieren, ich hab auf die, wie gesagt, gerade keinen Zugang.--BG (D | B) 17:47, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
(nach BK ohne noch den Nachtrag gelesen zu haben) Ich sehe dein Problem schon eh. :-)
Du zeigst aber umgekehrt genau das Problem auf:
  • Entweder ist das Amt grundsätzlich vorgesehen – dann ist es auch besetzt zu halten (ganz im Sinne von VdB, der ja auch völlig korrekt argumentierte, dass kein Ministerium für keinen Tag ohne seine oberste Leitung, sprich: das zuständige Regierungsmitglied, sein darf/kann).
  • Oder aber die Rechtsansicht der PräsK "Laut Artikel 71 der Bundesverfassung braucht es auch keinen Vizekanzler." hält stand, dann braucht es auch keinen VK - Art. 69 hin oder her.
Wie wir ja auch in den letzten Tagen gelernt haben bzw. vorgezeigt bekommen haben, hat UHBP, wenn er es ausspielt, einen schön großen Ermessungs- und Auslegungsspielraum. Denn einerseits sehen wir die schon mehrfach von VdB bekundete Eleganz der BV mit ihrer gänzlichen Stärke, andererseits gibt es eben, VdB zum Trotze, doch einiges an Diskrepanzen, die erst im Ernstfall wie derzeit aufzulösen sind und die so wie derzeit selbst bei dem Triumvirat PräsK, BKA und Parlament völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen darstellen lässt.
Ganz ohne Hinweis auf diese Diskrepanz sollten wir es demnach mE nicht lassen. --Elisabeth 17:48, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
ich würde sagen, wenn die amtierende regierung nur mit der fortführung der verwaltung betraut ist, braucht es keinen vizekanzler, ansonsten muss es aber einen geben. --93.82.3.219 17:54, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ok, ja. Das klingt als stichhaltiges Argument. Dummerweise stellte das ja die PräsK via APA anders dar, siehe Zitat. --Elisabeth 18:00, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
(BTW, liebe IP: Möchtest dich nicht doch durchringen und dich anmelden, damit du uns als Benutzer (oder Benutzerin?) an deinem ganz offensichtlichen Fachwissen erfreuen kannst?)
Es herrschen momentan verwirrende Zeiten :) Ich musste selbst nach entsprechenden Quellen suchen. Das B-VG ist da nicht so klar, wie man's gerne hätte. Selbst die Lehre scheint da etwas gespalten zu sein. Wie wollen wir nun bezüglich der Infobox (vorerst) verfahren? Danke dir an der Stelle übrigens für das von dir gelieferte Zitat!--BG (D | B) 18:04, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Warum blieb Reinhold Mitterlehner 2016 Vizekanzler, als er amtierender Kanzler wurde, aber im Jahr 2019 verließ Hartwig Löger das Amt des Vizekanzlers, um amtierender Kanzler zu werden? --Panam2014 (Diskussion) 18:12, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

2016 wurde faymann auf eignen wunsch hin des amtes enthoben, und der bundespräsident hat mitterlehner, ohne ihn vom amt des vizekanzlers zu entheben, mit der fortführung der geschäfte des kanzlers betraut. 2019 hat der bundespräsident die gesamte regierung enthoben (wodruch löger aufhörte, vizekanzler zu sein), und danach alle minister außer kurz mit der fortführung betraut. dabei wurde löger mit den gecshäften des kanzlers betraut, aber niemand zum vizekanzler gemacht. --93.82.3.219 19:25, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Hint: Diskussion:Bundesregierung Kurz#Hartwig Löger. --Elisabeth 19:32, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@Elisabeth59: Sie haben nicht das Recht, meine Nachrichten zu löschen. Diese Seite gehört nicht dir Außerdem habe ich die Seite nicht in ein "Diskussionsforum" verwandelt, sondern berechtigte Fragen gestellt, um den Artikel zu verbessern.--Panam2014 (Diskussion) 19:58, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Löger Bearbeiten

Hallo

Ich schlage vor, in dem Artikel (oder in einer Fußnote) zu schreiben, dass Lögers Status diskutiert wird und dass einige Quellen sagen, dass er Kanzler ist, und andere sagen, dass Er ist amtierender Kanzler.--Panam2014 (Diskussion) 20:04, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Dieser Meinungsstreit hat bereits seinen Niederschlag im Artikel gefunden, siehe Bundeskanzler (Österreich)#Staatsrechtliches Neuland im Mai 2019.--BG (D | B) 20:50, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Fein, dass du das nennst, Benjamin. :-)
Leider ist seit Stunden angesichts des massiven unsinnigen Editaufkommens rund um Bierlein auf den einschlägigen Artikelseiten und auch durch Resourcenbindung wie vor, unmöglich an der Artikelarbeit weiterzumachen. Wird wohl wieder eine Nachtschicht, so ich nicht ohnedies auch von vorn beginnen muss, weil mir zwischenzeitlich die offene Browserseite mit der Arbeit an diesem Abschnitt abgeschmiert ist … :-(
--Elisabeth 21:00, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
@BenjaminGaller: Perfect! Ich schlage nur vor, diesen Satz hinzuzufügen Über die Stellung des den Regierungsvorsitz führenden „Interimskanzlers“ Hartwig Löger, sowie darüber, ob mit der Enthebung der bisherigen und Einsetzung der einstweiligen Bundesregierung durch Beauftragung der Fortführung der Verwaltung auch die Bundesregierung Kurz mit 28. Mai ihr Ende gefunden hat, bestehen derzeit (Stand 30. Mai 2019) unterschiedliche, auch offizielle Rechtsauffassungen und Darstellungen nach außen. auf der Liste der Bundeskanzler der Republik Österreich sowie und auf der Seite, die gewidmet Hartwig Löger.--Panam2014 (Diskussion) 21:39, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Kann man andenken, ich würde da aber erstmal abwarten, Elisabeth in Ruhe ihre Arbeit machen lassen und gegebenenfalls am Wochenende darauf zurückkommen. Es findet Erwähnung in diesem Artikel, im Artikel Hartwig Löger findet sich der Hinweis dass er „mit der vorläufigen Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der Bundesregierung betraut [ist] und [...] seither als provisorischer Bundeskanzler [gilt]“, im Artikel Liste der Bundeskanzler der Republik Österreich wird er, in Übereinstimmung mit anderen Interimskanzlern, als solcher angeführt. Ich selbst denke, das passt vorerst mal. Jetzt wo die Sache mit Frau Bierlein Fahrt aufnimmt ist das ja politisch ein Nebenschauplatz. Für die Juristen sicherlich spannend, enzyklopädisch relevant, aber der Leser sollte mit dem Status Quo der besagten Artikel für's erste wirklich gut informiert sein.--BG (D | B) 21:46, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
@BenjaminGaller:Der Vorteil einer Fußnote ist, dass sie nicht umständlich ist und auch diejenigen, die die Informationen sehen möchten, nur darauf klicken müssen. Anstelle des ursprünglichen Vorschlags schlage ich vor, dass der Vermerk so kurz wie möglich sein sollte, und vereinfacht ausgedrückt, wir könnten einen Verweis auf den anderen Artikel anbringen, der die Rechtslage von Löger betrifft. Eigentlich ist er technisch gesehen ein amtierender Kanzler, aber nach Ansicht der Kanzler war das Verfahren, das zu seiner Ernennung führte, das eines regulären Kanzlers, nur dass er nicht gebeten wurde, eine Regierung zu bilden. Aber da es keine Priorität ist, schlage ich vor, bis zum Wochenende zu warten.--Panam2014 (Diskussion) 23:30, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Ich darf anmerken: Grobfassung nun in diesem Artikel vorhanden. Heute aber nicht mehr weiter. --Elisabeth 17:06, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ich darf dir an der Stelle mal meinen Dank für dein Bemühen aussprechen, Elisabeth :) Jetzt, wo Bierlein angelobt ist, sollt das Thema sich etwas beruhigen. Ich werde bei Zeit mal versuchen an bereits genannte Fachliteratur zu kommen um ggf. die entsprechenden Artikel gut überarbeiten zu können. Vor allem zum Thema „einstweilige Bundesregierung“ könnte sich vielleicht ein eigener Artikel anbieten.--BG (D | B) 20:14, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
  1. alle (auch @Diskussion) Ich bin ziemlich sicher, Löger war vorübergehend, weil Kurz ja Bundeskanzler (außer Dienst) geblieben war, Vizekanzler und hat so als Vizekanzler den Bundeskanzler Kurz vertreten. Bis zur Regierung Bierlein. Löger war niemals provisorischer Bundeskanzler, den gibt es in unserer Verfassung ebenso wenig wie einen Interimskanzler. Regierung Löger: Ist missverständlich, weil nicht Löger die Regierungsmitglieder aussuchte, sondern der Bundespräsident alleine (! Und wohl das 1. Mal in 100 Jahren). Doris Bures, by the way, war die 1. Bundespräsidentin Österreichs, vorübergehend, als 3 Nationalratspräsidenten den amtierenden Bundespräsidenten (Heinz Fischer?) vertraten. Sie ist damals auch 1. Nationalratspräsidentin gewesen und geblieben. Ist es aktuell noch Nationalratspräsidentin (2. glaub ich). Zabia (Diskussion) 17:29, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Zunächst hat der Bundespräsident am 28. Mai die bisherige Bundesregierung Kurz entlassen, wie es Art. 74 Abs. 1 B-VG vorschreibt. Sodann hat er mit Ausnahme von Kurz die bisherigen Minister nach Art. 71 zu Ministern einer einstweiligen Bundesregierung gemacht. Löger wurden die Verwaltung des Kanzleramts und der Vorsitz in der Bundesregierung übertragen; er wurde damit (so die Staatspraxis und die staatsrechtliche Kommentarliteratur zu Art. 71 B-VG) zum Bundeskanzler. Ein Vizekanzler wurde nicht angelobt, weil ein solcher in Art. 71 B-VG nicht vorgesehen ist. Gert Lauken (Diskussion) 16:44, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Und warum wird er dann vom Parlament nicht als BK erwähnt? --K@rl 22:34, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung. Das müsstest Du das Parlament fragen. Gert Lauken (Diskussion) 22:52, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Liste bisheriger Bundeskanzler anführen!? Bearbeiten

Das Land hat eine Geschichte, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen, und es gibt Bundeskanzler seit rund 100 Jahren, und davor hätten sie auch einen Namen gehabt. (Staatskanzler? Ministerpräsident?) Vielleicht sollte und könnte man schon so einen Beitrag erstellen und hier verknüpfen.(nicht signierter Beitrag von 213.147.164.123 (Diskussion) 05:29, 17. Aug. 2020‎)

Weniger Polemik würde Dir gut tun. Außerdem wäre es auch sinnvoll, wenn Du Dir den Artikel angesehen hättest. Dann hättest du den Link Liste der Bundeskanzler der Republik Österreich auch gefunden.--Taste1at (Diskussion) 18:55, 17. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Anrede „Exzellenz“ Bearbeiten

Zur Zurücksetzung von [5] und von [6]: Im diplomatischen Verkehr werden Regierungschefs grundsätzlich als „Exzellenz“ angesprochen. Was das österreichische Adelsaufhebungsgestez dazu sagt, ist erstmal irrelevant! Wenn die Anrede tatsächlich verwendet wird, dann ist es so. Und es ist eben nunmal so.

Aber auch das Adelsaufhebungsgesetz steht dem Titel nicht entgegen. § 3 der Durchführungsverordnung verweist auf § 4 des Adelsaufhebungsgesetzes. Dort steht, dass durch Vrordnung jene Titel bestimmt werden, die unter § 1 des Adelsaufhebungsgesetzes fallen: § 1 sagt jeodch

§ 1. Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.

Demnach gelten diese Bestimmungen ausdrücklich nicht für Titel, die mit einer amtlichen Stellung im Zusammenhang stehen.--Taste1at (Diskussion) 11:56, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

@Taste1at:Es ist nach Österreichischem Recht verboten, den Titel Exzellenz zu führen und das gilt auch für Herrn Kurz. Nur weil Herr Medwedew gegen Österreichische Gesetzte verstößt, heißt das noch lange nicht, dass es deswegen korrekt ist. Das Schreiben von Medwedew war der einzige Treffer, den ich für eine Bezeichnung des österreichischen BK mit dem Titel googeln konnte. Titel und Anrede für die amtliche Stellung lautet "Bundeskanzler". --Ailura (Diskussion) 12:18, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nein, das ist nicht richtig - und das aus den Gründen, die ich genannt habe. Deine Behauptung wird durch bloße Wiederholung nicht richtiger!
Wenn du schon das RIS benutzt hast, hättest du auch viele andere Dokumente finden können, wo das verwendet wird. Zum Beispiel beziechnet hier der Israelische Botschafter die Österreichische Außenministerin als Exzellenz und hier der italienische Außenminister.--Taste1at (Diskussion) 12:32, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
In der Durchführungsverordnung [7] ist ausdrücklich definiert, welche Titel und Anreden unter das Verbot fallen ("Exzellenz" etc.) und welche Amtstitel nicht (Hofrat, Regierungsrat). Ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der Ansprache wäre sinnvoller, als Beispiele, wo es falsch gemacht wurde. --Ailura (Diskussion) 12:47, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Gerade eben noch meintest du, "Schreiben von Medwedew war der einzige Treffer". Ich konnte ohne weiteres zig Fälle finden, in denen Mitglieder der Bundesregierung im diplomatischen Verkehr so bezeichnet werden. Damit ist die tatsächliche Verwendung belegt und genau darum geht es. Wenn du nun meinst, dass das unrechtmäßig wäre, läge es an dir, dafür einen Beleg beizubringen. --Taste1at (Diskussion) 12:54, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es geht hier um den Bundeskanzler, nicht um andere Menschen, die fälschlich so genannt werden. --Ailura (Diskussion) 13:04, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wenn du nun meinst, dass das unrechtmäßig wäre, läge es an dir, endlich mal einen Beleg beizubringen. --Taste1at (Diskussion) 13:06, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich dachte, ich soll mich nicht wiederholen? [8], §3 [...] werden folgende Titel und Würden als aufgehoben erklärt:[...]die Anredeform “Exzellenz” [...]. --Ailura (Diskussion) 13:12, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nein, das ist deine eigene Rechtsauslegung. Ich habe dir auch ganz genau erklärt, warum deine Rechtsauslegung falsch ist. Darum sind eigene Rechtsauslegungen hier unzulässig.--Taste1at (Diskussion) 13:14, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das gilt auch für deine eigene Rechtsauslegung. --Ailura (Diskussion) 13:16, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nein, ganz und gar nicht. Ich habe geschrieben, dass die Anrede tatsächlich verwendet wird und es hier nur darum geht. Du behauptest, es wäre unrechtmäßig und müsste deswegen weg. Interessant ist dabei auch, dass du zuerst behauptest, dass die Führung der Bezeichnung "Exzellenz" generell verboten wäre und des auch für Kurz gelte. Wenn ich dann Gegenbeweise beibringe (und im RIS finden sich noch hundert weitere), dann wäre hier auf einmal nur der Bundeskanzler von Belang, nicht auch andere Personen. --Taste1at (Diskussion) 13:14, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das ist ein genereller Artikel über den Österreichischen Bundeskanzler, da geht es um die Anrede des BK und insbesondere in der Infobox nicht um alle jemals von irgendjemandem verwendeten Beispiele, sondern um generelle Regeln, sonst könnte man hier ja auch Schimpfworte aufführen. Wenn Du über den Titel im Allgemeinen reden möchtest, sollten wir unter Exzellenz (Titel) (bisher ohne Abschnitt für Österreich) weiterreden. --Ailura (Diskussion) 13:29, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
"alle jemals von irgendjemandem verwendeten Beispiele". Darum geht es hier nicht. Wie ich oben geschrieben habe, geht es darum dass im diplomatischen Verkehr Regierungschefs grundsätzlich als „Exzellenz“ angesprochen werden. Das ignorierst du hier genauso beharrlich, wie meine Erklärung zum Adelsaufhebungsgesetz.--Taste1at (Diskussion) 13:33, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Altkanzler Kurz Bearbeiten

Kann bitte wer den Altkanzler und sein Bild hier entfernen? Danke. (nicht signierter Beitrag von 62.240.134.154 (Diskussion) 12:54, 10. Okt. 2021 (CEST))Beantworten

Hab ich die Angelobung verpasst? Soweit ich weiß war die noch nicht. --Ailura (Diskussion) 13:05, 10. Okt. 2021 (CEST)Beantworten