Diskussion:Assistenzhund

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 84.132.159.215 in Abschnitt Englisch?
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Behindertenbegleithund Bearbeiten

Im Artikel steht 'So ist das Mitführen von Assistenzhunden in allen Geschäften, einschließlich der Lebensmittelabteilungen, und in allen Behörden gesetzlich erlaubt. Gleiches gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, ebenso sind Taxifahrer verpflichtet, einen Assistenzhund zusammen mit seinem Besitzer zu befördern'. Das ist glatter Blödsinn !!! In ganz Deutschland (mit Ausnahme eines schüchternen Versuches in Schleswig-Holstein) gibt es keinerlei(!) gesetzliche Regelungen zum Behindertenbegleithund. Weder die Ausbildungen noch die 'Prüfungsordnungen' der vielen selbsternannten Hundetrainer halten einer Nachprüfung stand. Ähnlich wie beim Begriff 'Psychotherapeut' kann hier bislang jeder machen was er will. Alle existierenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschläge einschl. der des ADEU sind unverbindlich und haben keinerlei(!) gesetzliche oder juristische Bindungswirkung !! Nach wie vor hat auch jeder Ladenbesitzer das Hausrecht und kann (wenn er möchte) willkürlich bestimmen, wen er rein läßt und wen nicht. Ebenso ist es bei den Discountern. Es gibt keinerlei rechtlichen(!) Anspruch auf Einlaß und keinerlei Verpflichtung. Dass in der Realität sich viele Läden und Discounter einsichtig zeigen, beruht auf deren Kundenorientierung aber nicht auf gesetzlichen Regelungen. Wer also die nicht ganz billige Ausbildung oder gar den 'fertigen' Erwerb eines Behindertenbgleithundes überlegt, sollte wissen, dass er vielleicht einen treuen Freund und Helfer aber keinerlei gesetzliche Ansprüche erwirbt. Wer das Gegenteil behauptet, plappert im günstigsten Fall das Gerede der anderen Unwissenden nach oder - im schlimmsten Fall - lügt aus geschäftlichem Interesse. Deshalb sind diese u.ä. Passagen zu streichen.(nicht signierter Beitrag von 84.58.58.39 (Diskussion) 12:36, 20. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Dein Beitrag wird für Deutschland gestützt durch Aussagen auf der Website von Assistance Dogs Europe : Deutschland, aber für Österreich sieht die Situation offenbar anders aus: [1]. Aber so pauschal wie das im Artikel steht, ist es falsch, da hast Du Recht. Ich lösche den fraglichen Teil daher mal und parke ihn hier zwecks Einzelprüfung. Im Artikel stand: „So ist das Mitführen von Assistenzhunden in allen Geschäften, einschließlich der Lebensmittelabteilungen, und in allen Behörden gesetzlich erlaubt. Gleiches gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, ebenso sind Taxifahrer verpflichtet, einen Assistenzhund zusammen mit seinem Besitzer zu befördern.“(s. Artikelversion) und später: „Ebenso sind Assistenzhunde, sofern sie Führtätigkeiten von blinden Personen ausüben, von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit. Auch muss und kann aus nachvollziehbaren Gründen der von diesen Tieren abgesonderte Hundekot nicht von ihren Besitzern entfernt werden.“(s. Artikelversion) Anka Wau! 13:10, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Vielleicht ist in diesem Zusammenhang nachfolgender Link von Interesse: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Barrierefreiheit/Mobilitaet/Hunde.html (nicht signierter Beitrag von 84.58.45.130 (Diskussion) 12:39, 26. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Links Bearbeiten

Für weitere Informationen über Assistenzhunde und den Organisationen wäre je ein Link auf die Internetpräsenz vom Dachverband für Assistenzhunde in Europa "Assistance Dogs Europe" (www.assistancedogseurope.org) und vom internationalen Dachverband "Assistance Dogs International, Inc." (www.assistancedogsinternational.org) sehr hilfreich. Auf diesen Seiten findet man Links zu Ausbildungszentren in den einzelnen Ländern. (nicht signierter Beitrag von Facoso (Diskussion | Beiträge) 23:23, 17. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Derartige Links sind nicht weiterführende Links, wie sie unseren Richtlinien entsprechend in den Artikel gehören. Anka Wau! 14:10, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Literatur Bearbeiten

Alison Hornsby: Hunde helfen Menschen. Kynos Verlag, 2000, ISBN 3-933228-21-2 (nicht signierter Beitrag von Facoso (Diskussion | Beiträge) 23:23, 17. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Was willst Du uns damit sagen? Findest Du dort Informationen, auf deren Basis Du den Artikel erweitern möchtest? Dann tu es und gib die jeweiligen Stellen im Buch als Einzelnachweise an. Anka Wau! 14:13, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Verlinkung Bearbeiten

Es wäre gut wenn man die einzelnen hunden die aufgelistet werden zu den dazugehörigen seiten verlinken können, damit der unser eben genau informieren kann was die genau können. eine eigene seite für SERVICEHUNDE wird gewünscht!!!! danke --Geitebok (Diskussion) 22:42, 28. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich vermute, Du meinst die Aufzählung unter Einstufungen. Die Begriffe sind jeweils schon weiter oben verlinkt. Es ist üblich, einen Begriff dort, wo er das erste mal genannt wird, zu verlinken. Eine spätere Wiederholung des Links ist nicht nötig. Siehe dazu Wikipedia:Verlinken#Häufigkeit der Verweise. Die Diskussion zu Servicehunden siehe dort. Anka Wau! 01:31, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Partner-Hunde als geschützte Bezeichung Bearbeiten

Wo steht das? Ich finde es weder auf der Seite des Vereins noch bei einer Markenrecherche. Anka Wau! 21:25, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ist dieser Verein überhaupt relevant? Sieht für mich nach ziemlich offensichtlicher Werbung aus, die zumindest in der Einleitung nichts verloren hat. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 22:07, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe die verlinkte Seite gelesen. Von Markenschutz steht da nichts. Sollte das irgendwo auf einer Unterseite stehen, kann man das per Deeplink im Abschnitt über die Situation in Österreich erwähnen, falls der Verein für das Thema relevant sein sollte. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 22:20, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
liebe Cú Faoil! danke für deine aufmerksamkeit und sehr hilfreiche information. ich geb dir natürlich recht, das ich da was falsch gemacht habe. entschuldigung hier ;o) man lernt nie aus :o) vielleicht kannst du mir da bitte etwas unter die arme greifen (sprich: es ist ein hilfeschrei, bitte hilf mir!). es war mir NICHT im sinne, werbung für partnerhund zu machen. mir ging eher darum die blaue kenndecke auf wikipedia zu zeigen, das es offiziell verwendet wird unter assistenzhunde. im moment ist das wirklich die einzige die es wirklich sehr bekannt unter österreich ist und auch vom bundessozialamt anerkannt wird. schriftlich gibt's nur im behindertenpass was ausgestellt wird und den bescheid ... belege im internet gibt es keine da es keine gesetze dazu gibt, die kommen wie bereits auf wikipedia erwähnt wird erst! mir ging darum, das man sensibilisirungsarbeit machen kann mit den fotos, ohne fotos ist ja natürlich schwer vorstellbar was eine "blaue kenndecke ist" ich kann natürlcih ein andere foto verwenden wo man nur von der ferne auf dem hund die blaue kenndecke sieht und das logo "partnerhunde" schwerer sieht ... wäre das besser? was meinst du? zwecks marke, leider steht noch nicht auf der homepage, die webseite ist veraltet es ist gerade eine neue am programieren, die sollte in die nächsten wochen rauskommen eine ganz neue nagelneue professionelle webauftritt ;o) da stehen auch alle gesetze und rechtliche dinge drinnen die bereits in österreich gelten mit quellenangaben. aber ich habe im internet gesucht und bin auf das österreichische patenamt gekommen, dort ist es eingetragen, hier ist der link dazu http://schnellsuche.patentamt.at/Marke/Anmeldung/7830/1998/Marke/Schnellinfo vielleicht bist du ja so lieb und hilfst mir bzw. sagst mir was ich machen darf das die kenndecke auch reinkommt, es ist wirklich wichtig für die sensibilisierungsarbeit in österreich, die funktioniert im moment wirklich so super und alle nutzen immer wikipedia. auch die polizei in österreich nutz es ... auch die betriebe und das amt nutz es auch. achja ...noch einmal zur verständniss, mir war nicht im sinne werbung zu machen sondern nur die "blaue kenndecke" rüberzubringen das assistenzhunde in österreich solche im dienst nutzen ;o) danke! --Geitebok (Diskussion) 07:14, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
achja mir ist noch etwas eingefallen, es gibt eine weitere seite /signalhunde auf wikipedia, dort sind die gesetze und recht in österreich auch ein teil eingetippt worden, aber die sind ja 1:1 gleich mit assistenzhunde ... kann man(n) irgendwie dort die info auf /assistenzhunde verweisen? idee? tipps? danke im voraus, lg manny --Geitebok (Diskussion) 07:14, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
mir ist noch etwas eingefallen um missverständnisse zu vermeiden: es gibt natürlich noch andere vereine ja, die haben auch eine kenndecke, diese wollte ich auch reinstellen, jedoch bist du mir zuvorgekommen :o)--Geitebok (Diskussion) 07:20, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Sind die Kenndecken eigentlich Pflichtkennzeichnungen in Österreich? --Aendy ᚱc ᚱн 10:32, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Englisch? Bearbeiten

Warum steht im Artikel nur die Englische Übersetzung, und nicht auch die Übersetzung in jeder anderen Sprache? --84.132.159.215 01:58, 24. Mär. 2023 (CET)Beantworten