Diskussion:Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung/Archiv/1

Aus der alten Diskussionsseite, die gelöscht wurde

Man muss hier alle Artikel und Diskussionen privat sichern, damit die Texte nicht endgültig zum Verschwinden gebracht werden können und am Ende sich wie Papageien immer alle wiederholen müssen, weil es immer wie neu von vorne losgeht. -- Kirke 6. Jul 2005 13:32 (CEST)

Zu den Links: 1-€-Job-Grafik (http://free.pages.at/pl-maschine/hemd.html) Immer erst (denken!) informieren, bevor gelöscht wird!

Und, was soll dieses tolle Bild? Bitte kurze Erklärung, sonst entferne ich den Link gleich wieder. Danke, Fragwürdig 23:04, 20. Mai 2005 (CEST)

Wollen wir Kunst als Illustration gesellschaftlich relevanter Ereignisse? Oder wollen wir sie aus Wikipedia verbannen, wenn sie sich nicht auf dekorativem und eskapistischem neuromantischen Mist beschränkt (z.B. Neue Leipziger Schule)?

Warum auch Kunst in Wikipedia? Wenn alle Kunst raus muss, ist vieles nicht mehr zu vermitteln. (Der Link ist übrigens ein schönes Beispiel für Internetkunst in der Tradition des "neuen Realismus" und in der Nachfolge von Klaus Staecks aggressiver Plakatkunst. Sehr gut!) Kunst hat immer den ihr eigenen Anteil an der Erfahrung der gesellschaftlichen Wirklichkeit gehabt, sie hatte immer eine eigene Sicht und einen besonderen Zugang zu den Ereignissen. Zweifellos hat aufgrund seiner Erziehung und Bildung nicht jeder Mensch den gleichen Zugang zu der besonderen Sicht der Kunst, trotzdem ist sie Teil unserer Kultur, steht also traditionell in der Mitte der Gesellschaft. Es gibt keinen Grund, warum eine Minderheit, mit dem Defekt, keinen Zugang zu der besonderen Umgangsweise der Kunst mit gesellschaftlichen Ereignissen zu haben, dem übrigen Teil der Gesellschaft diese Beschränkung vorzuschreiben soll, dass Kunst auf Weblinks in Wikipedia nichts zu suchen habe? Gehören Callots Illustrationen des 30 jährigen Kriegs zum Zugang des historischen Ereignisses dazu? Selbstverständlich! Und in der Gegenwart gilt nichts anderes! Die Kunst hat ein wichtiges Wort und gibt ein wichtiges Bild! Warum also der Streit? Ich denke, dahinter steht noch etwas anderes, nämlich die Meinungszensur. Offenbar stört es jemanden, dass in der Gesellschaft ganz bestimmte kritische Meinungen an die Öffentlichkeit drängen, die lieber totgeschwiegen werden sollen. Eine Internet-Enzyklopädie aber erhebt den Anspruch auf Vollständigkeit und umfassende Darstellung der relevanten gesellschaftlichen und kulturellen Ereignisse. So sollten die Weblinks auch die verschiedenen Auffassungen berücksichtigen, statt nur eine einseitige Sicht der Dinge zu pflegen. Man muss nur trennen – zwischen dem Enzyklopädietext, der neutral ist und den Weblinks, die besondere, vielfältige Standpunkte illustrieren.(Der 1-€-Link soll ja nicht der einzige bleiben.) -- Kirke 08:37, 21. Mai 2005 (CEST)

Nun gut. Dann würde ich aber empfehlen, diesen "besonderen Standpunkt" auch zu erläutern, und den Link nicht einfach so im Raum stehen zu lassen. Siehe auch Neutraler Standpunkt. -- Fragwürdig 20:11, 22. Mai 2005 (CEST) (P.S.: Ich habe mir erlaubt deinen Text etwas einzurücken zwecks Nachvollziehbarkeit der Diskussion.)

So eine kleine Vorwarnung kann nicht schaden, wir wollen ja niemanden erschrecken. (Vorsicht Kunst!) -- Kirke 01:22, 23. Mai 2005 (CEST)

Der Link auf http://www.fh-fulda.de/fb/sw/profs/stahlmann/1euro/1eurojobs.pdf reicht völlig aus. Klasse Darstellung.

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:1-Euro-Job" (gelöscht) -- Kirke 6. Jul 2005 13:32 (CEST)


Anmerkung: „…Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln." Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", fügt Garweg provozierend hinzu. "Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen." Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen. "Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie, "da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Quelle: http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/textdruck

Was soll das hier in der Diskussion zu diesem Artikel? Einen Ein-Euro-Sexjob könnte man doch schon mal nicht schaffen, da keine Sex-Dienstleistung wirklich gemeinnützig oder zusätzlich ist. Hat also thematisch überhaupt keinen Bezug. Am Rande: Generell ist mir in der Praxis eine solche Vermittlung nicht bekannt, nur freiwillige Arbeitsaufnahmen in diesem Sektor. Und eine solche würde sicher bundesweit Wellen schlagen, die Anti-Hartz-Fraktion wartet ja nur darauf. Es ist für mich auch unverständlich, dass die, die erst nach Gleichstellung dieses Gewerbes zu anderen schrien sich nun wieder polemisch daran ergötzen, dass Frauen sich nun nach ihrer Meinung dazu gezwungen werden könnten. Aber ich muss ja nicht alles verstehen. --Kagul 10:00, 25. Mae 2008 (CET)

Weblinks: Vom Tag der Einführung dieser 1-Euro-Job-Regelung an, war sie Gegenstand heftigster Auseinandersetzung in Kunst, Kultur und Gesellschaft. Wer das ausblenden will, zeigt nur seine geistige Unreife. Klar, dass einige Weblinks den Andersdenkenden nicht gefallen, mir gefallen sie darum umso besser. So einfach ist das! Gerade die Mischung der Links ist der Witz daran. -- 217.184.8.173 09:05, 19. Jan 2006 (CET)

Banausentum

Wenn die grundsätzliche Frage, ob ein Weblink zu einer Grafik, die eine künstlerische Auseinmandersetzung mit dem Thema beinhaltet, hier als Edit-War mit bloßen Randbemerkungen in der history abgehandelt wird, stinkt das nach Banausentum. Selbstverständlich kann ein profilierter Kunstkenner, der in der Lage ist, Gegenwartskunst im Schlaf stilistisch einzuordnen oder sich sonstwie im Bezugssystem der Kunst bestens auskennt, und dies in Wikipedia auch schon in seinen Edits gezeigt hat, sich auch mal einen Edit-War in der Sache leisten. Aber das sehe ich bei den bisherigen Edit-War-Kriegern nicht - nicht mal im Ansatz. Stattdessen sehe ich auf meinen Diskussionsvorschlag nur reine Aphasie, also dröge Kenntnislosigkeit. Klar kann man den Link ersetzen, aber dann muss man was dafür tun, nämlich, indem man einen besseren von einem profilierteren Künstler einbringt. Aber dafür reichts bei den Banausen ja nicht, dafür muss man sich auskennen, statt nur zu randalieren.

Selbstverständlich gönne ich auch den Banausen im Internet eine Heimstatt, wo sie unter sich bleiben dürfen; aber muss das Wikipedia sein? Leute, denen ich nicht einmal zutraue, dass sie in den zehn Jahren auch nur eine Galerie der Gegenwartskunt von innen gesehen haben, maßen sich ein Urteil an (gefällt mir nicht, bringt nichts), statt sich als ahnungslose Nichtkenner raus zu halten. Das ist eben das Dilemma, das hier immer beklagt und auf die armen IPs abgeladen wird. Aber die Unfähigkeit sitzt überall, wo statt Kenntnis Überheblichkeit regiert.

Wenn man keine Kunst-Links zu gesellschaftlich relevanten Themen wünscht, muss man das grundsätzlich abhandeln und profiliert diskutieren, statt das Problem in einem Edit-War auf die Brutale mit dem Sauargument des schnellen Reverts wegzudrücken. (Allerdings läuft die WP ja nicht gerade von solchen Links, wo Kunst nicht bloß in die "Kunstecke" gestellt wird, über.)

Mein Argument ist einfach: Wo "Grafik" drauf steht, braucht der Banause ja gar nicht erst reinzuklicken! Wenn ers doch tut, muss man das so handhaben, wie wenn man seinem Affen im Zoo die Relativitätstheorie erklären will: vorher fragt man ihn, ob er denn überhaupt zwei und zwei zusammenzählen kann. Also dann ordnet doch erst mal die Grafik stilistisch ein, wo sie in der Gegenwartskunst ihren Standort hat und wer die Vorbilder sind. Das ist jetzt in etwa der Intelligenztest für den Primaten, ob "zwei mal zwei gleich vier" ist. (Was sagte Beuys in Düsseldorf dazu? Wie man dem toten Hasen die Bilder erklärt) -- 217.184.8.219 13:52, 21. Jan 2006 (CET)

Nun denn. Ich habe mir die Grafik, die hinter dem Link steht, angesehen und finde lediglich eine dummerhafte Provokation. Das Banausentum scheint mir nicht auf der Seite derjenigen zu liegen, die diesen Link ablehnen. Schließlich ist das Ziel einer Enzyklopädie - und genau dies ist ja das Ziel dieses Projekts: eine Enzyklopädie zu schaffen - sondern auf der Seite desjenigen, der einerseits wortreich und krampfhaft versucht, diesen Link in den Artikel zu setzen und diejenigen, die dies nicht akzeptieren, zu beschimpfen. Links sollen, so wird auf der betreffenden Regelungs-Seite gefordert, das Wissen der Leser ergänzen. Die Grafik erfüllt diesen Zweck eindeutig nicht. Also: rauslassen. Und den oben auf "uns Banausen" Schimpfenden auf passende Foren verweisen. Die gibt es sicherlich reichlich. --213.39.155.234 14:06, 21. Jan 2006 (CET)
Der Link erfüllt diesen Zweck auf andere Weise als die, die der IP 213 zugänglich ist. Dass ich Edit-War-Kriegern, die revertieren, statt auf dieser Diksussionseite zu diskutieren, für ihr Banausentum angreife, haben sie sich selbst zuzuschreiben. Weil sie sich nicht an die Regeln halten! Aphasie ist ein schlechtes Argument, wenn man revertiert! Also hör mal auf, die Realität auf den Kopf zu stellen. Wo waren denn die profilierten Diskussionsbeiträge bei denen? Da kam ja nichts! Und diese Nichts ist nicht konsensfähig! -- 217.184.8.219 14:16, 21. Jan 2006 (CET)
Du scheinst das Grundprinzip nicht verstanden zu haben. Dies ist eine Enzyklopädie. Sie will Wissen vermitteln. Seine Meinung soll sich der Benutzer auf der Grundlage des vermittelten Wissens selbst bilden können. Wir liefern hier Fakten, keine Meinungen. Dies gilt auch für die von uns aus verlinkten externen Webseiten. Der hier von Dir per Editwar (Du bist der Editkrieger, nicht die Fakten verdrehen, bitte!) ständig neu eingefügte Link vermittelt kein Wissen, sondern aussschließlich eine Meinung. Dies ist der Grund dafür, dass Deine (bisher) sechs Mal (!) wieder eingefügte Verlinkung von nicht weniger als 5 verschiedenen (mich eingeschlossen) Benutzern wieder abgelehnt wurde. Auch ein Revert, eine Löschung einer solchen Einfügung, ist eine deutliche Meinungsäußerung. Du bist der Ansicht, dieser Link sei sinnvoll. Du stehst also in der Beweispflicht. Bisher bist Du ihr nicht nachgekommen. Bitte unterlasse es deswegen, diesen Link neuerlich zu setzen, solange Du dafür nicht auf dieser Diskussionsseite eine Mehrheit davon überzeugen konntest, ihn einzusetzen. Das führt lediglich entweder zu Deiner Sperrung oder zur Sperrung des Artikels. Persönliche Schmähungen wie Deine Hinweis auf das "Banausentum" der Ablehner sind eher kontraproduktiv für die notwendige Überzeugungsarbeit. --213.39.155.234 14:25, 21. Jan 2006 (CET)
Deine Meinungsäußerung ist kein Argument, nur begründete Ansichten zählen. Du behauptest, du würdest die Anzahl "5" repräsentieren, das ist ein Witz. Ich muss auch nicht beweisen, dass eine künstlerische Auseinandersetzung eine Weiterführung des Themas ist und auch nicht, dass eine künstlerische Auseinandersetzung einen Erkenntnisgewinn abwirft. Genau diese deine Ansicht zeigt dein Banausentum. Du redest wie ein Blinder von der Farbe. Tatsache ist, dass der Link von Benutzer Kirke seinerzeit begründet und erfolgreich lange Zeit in Wikipedia bestehen konnte, bis am Artikel, an der history und an der Diskussionsseite Herummanipuliert wurde. Aus dieser Manipulation heraus verkehrt sich nicht grundsätzlich die Beweispflicht und schon garnicht rechtfertigt sie die Aphasie der Edit-War-Krieger nach dem Motto: wir repräsentieren die revertierende Mehrheit! Dreist nenne ich sowas! Tatsache ist, dass die Diskussion wochenlang mangels Gesprächspartner nur von einer Seite geführt wurde. Das nenne ich Null Kompetenz, sowohl, was die argumetative Seite betrifft, als auch die kommunikative. Dass da auch keine künstlerische Kompetenz vorhanden ist, das zu erwähnen, ist ja schon eine fast lächerliche Selbstverständlichkeit. Den Intelligenztest hast du jedenfalls nicht bestanden! Du verbreitest nur dünne Luft! -- 217.184.36.99 21:33, 21. Jan 2006 (CET)

Nur mal ganz kurz. Weblinks sind begründungspflichtig, Also die Frage inwiefern erfüllt er das Kriterium von WP:WEB "Weblinks sollen es dem Leser ermöglichen, sein Wissen über den Artikelgegenstand zu vertiefen." (Betonung von mir). Und wie macht er das banausentauglich, da genauso diese Banausen ja die Leser des Artikels sein werden? Und wie erklärt man das den Banausen, die ja auch Leser sein werden. -- southpark Köm ?!? 12:53, 22. Jan 2006 (CET)

Seitensperrung für IPs

Wegen des fortgesetzten Editwars durch eine IP habe ich den Artikel in der Version ohne die Links für die Bearbeitung durch IPs gesperrt. Zugleich habe ich die einfügende IP wegen Editwars und massiven Verstoßes gegen die Wikiquette für 6 Stunden (sprich: heute abend) die Schreibrechte entzogen. --Unscheinbar 21:38, 21. Jan 2006 (CET)

Unvollendetes Kunstwerk

Trolle bitte nicht füttern --Unscheinbar 11:47, 22. Jan 2006 (CET)

Junge Welt vs. dieser Artikel

Ist dieser Artikel auszugsweise aus Junge Welt übernommen, oder schreibt, umgekehrt, die Junge Welt von diesem WP-Artikel ab (copy&paste!), ohne die Quelle anzugeben?

Vergleiche: http://www.google.de/search?q=ver.di-Erwerbslosenforums

JW-Text:

Die Billigjobs werden offenbar massiv als Ersatz für zuvor gestrichene Stellen im öffentlichen Dienst mißbraucht. Insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten kommen Ein-Euro-Jobber zum Einsatz. Es gibt immer mehr Fälle, in denen einst zusätzliche Angebote wie Arbeitsgemeinschaften in den Horten wegen leerer Kassen zunächst gestrichen und wenig später auf Ein-Euro-Basis - teilweise von denselben Personen - fortgeführt werden. Nach Angaben des ver.di-Erwerbslosenforums sind allein im Bezirk Neukölln 600 Erwerbslose an 70 Schulen eingesetzt. In jeder Schule arbeiten also acht bis neun Ein-Euro-Jobber, die auch schon mal erkrankte Lehrer vertreten. Im Bezirk Mitte waren Anfang des Jahres 175 Ein-Euro-Jobs an Schulen und 207 an Kitas bekannt. Die Stellenbeschreibungen durch die Bezirksämter zeigen klar, daß die Arbeitslosen im Hausmeisterbereich, im Sekretariat, in der Computeradministration und im pädagogischen Bereich tätig werden - für lau.

WP-Text:

Die Billigjobs werden massiv als Ersatz für zuvor gestrichene Stellen im öffentlichen Dienst missbraucht. Insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten kommen 1-Euro-Jobber zum Einsatz. Es gibt immer mehr Fälle, in denen einst zusätzliche Angebote wie Arbeitsgemeinschaften in den Horten wegen leerer Kassen zunächst gestrichen und wenig später auf 1-Euro-Basis - teilweise von den selben Personen - fortgeführt werden. Nach Angaben des ver.di-Erwerbslosenforums sind allein im Bezirk Berlin-Neukölln 600 Erwerbslose an 70 Schulen eingesetzt. In jeder Schule arbeiten so 8 bis 9 Ein-Euro-Jobber, die auch schon mal erkrankte Lehrer vertreten. Im Bezirk Mitte sind seit Anfang 2006 175 Ein-Euro-Jobs an Schulen und 207 an Kitas bekannt. Die Stellenbeschreibungen durch die Bezirksämter zeigen klar, dass die Arbeitlosen im Hausmeisterbereich, im Sekretariat, in der Computeradministration und im pädagogischen Bereich tätig werden - für lau.

JW-Artikel: http://www.jungewelt.de/2006/09-06/041.php

Danke für Eure Aufmerksamkeit. :-) --87.78.22.17 12:08, 3. Nov. 2006 (CET)

Danke für Deine Aufmerksamkeit, das war in der Tat eine URV eines Nutzers, der später wegen Vandalismus dauerhaft gesperrt wurde. --Markus Schweiß| @ 18:54, 18. Nov. 2006 (CET)

Kritik

Der Hinweis, daß 1-Euro-Jobs das Selbstwertgefühl steigern, fehlt jeder Beweis, ist mithin reiner POV! --HorstTitus 15:34, 14. Okt. 2006 (CEST)

Stimmt, das grenzt schon hart an völlige Verkennung der Realität. --Mario todte 16:32, 14. Okt. 2006 (CEST)
Den Beweis, dass es das gibt (bei aller anderen berechtigten Kritik an diesem "Instrument") kann die Realität gerne antreten - siehe auch Zuweisung auf eigenen Wunsch, das ist kein Gerücht und gibt es immer wieder Kagul 15:38, 11. Mär. 2008 (CET)

Zum Namen

Kommt der Name 1-Euro-Job von der Tatsache, dass man "ungefähr 1 bis 2 Euro pro Stunde verdient", wie es im Artikel steht? Ist der Name offiziell? Gibt es eine Obergrenze, die man mit 1-Euro-Jobs monatlich verdienen darf? --Abdull 09:11, 1. Mär. 2006 (CET)

Ein-Euro-Job war nie die offizielle Bezeichnung, sondern "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung". Diese Bezeichnungsungetüm hat sich aber in der Breite nie durchgesetzt, sondern das viel plakativere, griffigere und nicht zuletzt provokante "Ein-Euro-Job". Obwohl in der Tat einige der Jobs mit 1,50 € oder 2,50 € pro Stunde "entschädigt" werden --Kagul 15:36, 11. Mär. 2008 (CET)
In der Amtssprache hat sich wohl der aus dem Gesetz stammende Begriff Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder auch MAE durchgesetzt. So z.B. das Bundessozialgericht, B 14/7b AS 16/07 R vom 06.09.2007; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in L 29 B 1675/07 AS, vom 18.03.2008 rechtskräftig;Bayerisches Landessozialgericht, L 2 U 80/07 vom 19.09.2007; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 3 ER 79/05 AS vom 12.09.2005 rechtskräftig; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 AS 35/06 vom 22.02.2007, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 7 B 208/07 AS ER vom 28.01.2008 rechtskräftig

reicht das, um zu belegen, dass dieser Begriff bei Fachleuten gebräuchlich ist? -- Zartonk talk 12:22, 9. Aug. 2008 (CEST)

Ich arbeite bei einer Optionskommune. In der Tat reden die Kollegen in den Argen nur von MAE-Stellen. Ich denke mal aus dem gleichen Rund, warum Arbeitsloseninitiativen immer nur von 1-€-Jobs reden. Das eine klingt hübsch nach Arbeit, das andere hässlich nach Ausbeutung. MAE ist aber schon deswegen offiziell, weil es nunmal so im Gesetz steht --Kagul 07:20, 1. Sep. 2008 (CEST)

Weblinks

  • gegen-hartz.de ist eine private Homepage und daher untauglich.
  • Ein-Euro-Job-Handbuch ist in dieser Form in erster Linie Werbung für ein Buch.

-- Achates ...ich bin dann mal weg. 05:18, 5. Jan. 2007 (CET)

Es ist nicht so, daß ich deine Argumente bzw. WP:WEB nicht zur Kenntnis nehme oder nicht nachvollziehen kann. Ich habe im Web eine Weile nach einem Ersatz gesucht und keinen gefunden, von dem ich annehme, daß er deinen bisherigen Kriterien genügen würde. Beide Links scheinen mir auf den ersten bzw. zweiten Blick mindestens ein hilfreicher Anfang zu sein. Dein Beharren auf Formalien kommt mir dagegen nicht hilfreich vor, denn jetzt gibt es überhaupt nichts dergleichen mehr im Artikel.
Du schreibst auf meiner Diskussionsseite noch einmal Werbung für noch einen Ratgeber. Wo sind denn die Ratgeber vom Feinsten? Wenn es keinen besseren Link gibt, ist der aktuelle vom Feinsten. So sehe ich das. Wenn du auf der Löschung bestehst, hast du m.E. eine Bringeschuld, nämlich einen feineren Link einzufügen. Nix hilft nix. Hybscher 12:46, 5. Jan. 2007 (CET)
Wikipedia ist keine Linksammlung, dafür gibts dmoz. Und archaische Ansätze wie Auge für Auge, Link für Link sind auch fehl am Platz. -- Achates ...ich bin dann mal weg. 13:39, 5. Jan. 2007 (CET)

Läppische zwei Links - anfangs ging es mir sogar nur um einen - sind doch keine Sammlung. Und den zweiten Teil deiner Antwort verstehe ich nicht.
Warum bringst du keine besseren Links, wenn dir die bisherigen nicht gefallen? Hybscher 14:22, 5. Jan. 2007 (CET)

Hmm, wo steht in WP:WEB, dass ich was besseres finden muss, wenn ich einen nicht regelkonformen Weblink kicke? -- Achates ...ich bin dann mal weg. 14:42, 5. Jan. 2007 (CET)

Die Welt wird nicht allein von WP:WEB geregelt. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, einen Ersatz anzubieten, wenn man etwas vermeintlich Zweitklassiges wegwirft. Ich versuche es mal mit einem etwas überzogenen Gleichnis: Wenn man jemandem verbietet, im Müll nach Nahrung zu wühlen, sollte man ihm wenigstens als Alternative etwas zu essen anbieten. Hybscher 14:55, 5. Jan. 2007 (CET)

Hmm, und ich dachte schon, ich beteiligte mich hier an der Erstellung einer Enzyklopädie... -- Achates ...ich bin dann mal weg. 15:28, 5. Jan. 2007 (CET)

??? Müßte ich das jetzt verstehen? Inwiefern ist das ein Argument, das deinen Standpunkt stützt? Hybscher 15:39, 5. Jan. 2007 (CET)

Wikipedia soll eine Enzyklopädie werden und kein Linkverzeichnis. Das heißt, Weblinks sollen den Inhalt des Artikels mit weiterführenden Informationen unterstützen, besser noch als Quelle für eine Verbesserung des Artikels dienen. Dabei fällt schonmal gegen-hartz.de weg, denn eine privat betriebene Webseite taugt nicht als Quelle. Ebenfalls taugt keine Seite die aus einem bereits anzitierten und verlinkten Gesetzestext und Werbung für ein Buch besteht, dessen Herausgeber zufällig der Verantwortlicher dieser Seite und Rechtsanwalt ist. Die Verlinkung von Webseiten sollte dazu dienen Informationen zu finden, nicht neue Suchmöglichkeiten zu eröffnen. Dann könnten wir gleich konsequenterweise in jeden Artikel einen Link auf Google einstellen.
Ich kann übrigens auch in hinkenden Vergleichen sprechen: Ein Türsteher, der zwei Mittzwanziger vor einer Ü30-Disko abweist muss, den beiden weder einen Konkurrenzbetrieb empfehlen, noch zwei Ersatz-Besucher suchen.
Solltest Du ein Problem mit WP:WEB haben, dann diskutiere bitte dort weiter. -- Achates ...ich bin dann mal weg. 16:40, 5. Jan. 2007 (CET)

Wichtige Gründe?

Weiß jemand, aus welchen Gründen man einen angebotenen Ein-Euro-Job ausschlagen darf, ohne bestraft zu werden? Ich nehme an, Kinderbetreuung gehört dazu (anders als in den USA)?--Cancun 19:30, 26. Jan. 2007 (CET)

Verständlichkeit

Eine verständliche Formulierung zeichnet sich durch einen möglichst kurzen Abstand zwischen Subjekt und Verb aus - nicht dadurch, dass man möglichst viele Querverweise zwischen diese beiden Satzglieder stellt.

Wenn der Verweis auf die insoweit gefestigte Rechtsprechung denn so wichtig ist, dann sollte ihn jemand irgendwo im Erläuterungsteil wieder einfügen, aber bitte nicht direkt in der Einleitung (wo man als Leser lieber erst mal grundsätzlich, detailarm und verständlich erfahren will, was Sache ist.) Dann würde ich mir aber auch eine verständlichere und damit nachvollziehbare Information für Nichtfachleute wünschen und nicht eine kryptische Andeutung wie "> - vgl. dazu auch die insoweit gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu § 19 BSHG".

Ach ja, und Abkürzungen sind in Wikis eigentlich auch unnötig, es sind noch genügend Bytes da.--Cancun 21:14, 10. Feb. 2007 (CET)

Hallo Cancun, wo Du Recht hast, hast Du Recht.   - By the way: wir sind uns gerade ins Gehege gekommen (Bearbeitungskonflikt). Ich werd die Info zu § 19 BSHG "Hilfe zur Arbeit" (HzA) bei Gelegenheit als Literaturverweis/Fußnote einfügen. Übrigens: Sofern Du heut Abend noch etwas Zeit erübrigen kannst, könntest Du evtl. auch DIES in eine allgemeinverständliche Form bringen. Liebe Grüße:. --Sandra Burger 21:40, 10. Feb. 2007 (CET)

Die Quellenangaben sind ja alle uralt...2004/2005....vergesst das.... (nicht signierter Beitrag von 84.170.116.84 (Diskussion) 10:25, 13. Feb. 2007)

Anzahl der Hilfsbedürftigen in Arbeitsgelegenheiten

Wieso kann man diese Seite nicht bearbeiten ? Die Aussage: Im Mai 2006 waren 290.000 (Vorjahr 179.000) Hilfsbedürftige in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. ist komplett falsch. Im Jahr 2006 waren (nach einer neuen Quelle/ www.terz.org) bis zu 700.000 Arbeitslose verpflichtet. ...MK..22.02.07 (nicht signierter Beitrag von 213.23.28.178 (Diskussion) 10:00, 22. Feb. 2007)

Ganz einfach, weil nicht angemeldete Nutzer zu viel Ärger verursacht haben, aber Du kannst Wünsche hier angeben oder dich anmelden und nach kurzer Zeit mit Benutzernamen editieren. -- Achates Geschwätz!!! 11:21, 22. Feb. 2007 (CET)
Bei den genannten Zahlen geht es darum, wie viele Leute zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig solche Jobs machten. Also um die reale Dimension zu bestimmten Stichtagen. Bei der größeren Zahl für das Jahr 2006 sind die gesamten Verpflichtungen gemeint, was aber nicht bedeutete, dass jemals 700.000 Leute gleichzeitig einen solchen Job machten. Die Verpflichtungen wurde ja weder gleichzeitig noch für ein ganzes Jahr ausgesprochen (meistens 3-6 Monate über das gesamte Jahr verteilt. --Kagul 10:00, 25. Mae 2008 (CET)

Neuere Zahlen?

Hallo, weiss jemand ob es neuere Angaben zur Anzahl der 1-Euro-Jobber gibt? (nicht signierter Beitrag von 80.136.233.105 (Diskussion) 14:14, 2. Jun. 2007)

Zum Beispiel im - juristischen (=> deshalb ggf. Registrierung unter einem beliebigen Nick erforderlich) - Forum "ARGE Zeiten" : Arbeitsmarktzahlen Mail 2007: Arbeitslosigkeit hat wieder zugenommen oder im Forum von attac: Aktuelle Arbeitslosenzahlen im Spiegel der Realität. - Liebe Grüße:. --Sandra Burger 15:52, 2. Jun. 2007 (CEST)

Artikelname

Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn der Artikel Ein-Euro-Job hieße und nicht 1-Euro-Job. Zahlen bis zwölf werden in der Regel ausgeschrieben und des Weiteren wird der gegenwärtige Artikelname nicht „Ein-Euro-Job“ ausgesprochen, sondern „Eins-Euro-Job“. – ★ PsY.cHo ★, 12:29, 25. Nov. 2007 (CET)

Überarbeiten?? Was?


Hallo PSy-Cho, nicht der Artikel ist peinlich, sondern die gesetliche Basis und die Reaktion der Politik. Es kann nicht angehen, das man aus Unprofessionalität eine Regelung des Sozialhilfegesetzes - um FAULE wieder an regelmäßige Arbeit zu gewöhnen - für eine Kategorie Mensch überstülpt, die arbeitswillig aber zu entgegenkommend sind. Logischerweise entwickelte sich diese Faulheit der Politik dazu dass in geminden bis hinauf zur Kreisebene Arbeiten die eigentlich mit regulären Arbeitskräften zum Preis von Tarifgehältern zu lesiten werden an die Arbeitslosen II.Klasse zum Preis von 1,50 Euro pro Stunde überlassen werden. Für eine Initiative die interessanterwesie aus dem rot-roten Berliner Senat kommt - benannt OEBS kann sich die schwarze Koalition allerdings nicht begeistern. Es wäre keine Hilfsleistung mhr wie beim Ein-Euro-Job, sondern es wäre eine echte Arbeitsleistung, die öffentlich nötig ist, aber nicht mit Hilfsgeldern sondern mit regulärem Entgelt bezahlt wird. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 13:33, 25. Nov. 2007 (CET)

ÜBERARBEITEN - DRINGEND

dieser Artikel ist ein Meinungsstück. Positive und negative Seiten stehen in keinem ausgeglichenen Verhältnis. Wenn Kritiker zitiert werden, sollten auch Befürworter zu Wort kommen. Es tut mir leid, es so hart sagen zu müssen, dieser Artikel geht in dieser Einseitigkeit wirklich nicht. Das ist peinlich. Ein klarer Streichkandidat. Man kann ja sagen, dass sich Ein-Euro-Jobs nicht bewährt haben, um jüngeren Arbeitslosen eine neue Arbeit zu verschaffen. Für ältere, Langzeitarbeitslose ab 50 Jahre wird diese Maßnahme häufig als positiv empfunden. Das ist nicht nur "Theorie", wie unter "Positive Seiten" steht. (nicht signierter Beitrag von Cruewell (Diskussion | Beiträge) 15:45, 28. Okt. 2007) (vgl diff)

Hallo PSy-Cho, nicht der Artikel ist peinlich, sondern die gesetliche Basis und die Reaktion der Politik. Es kann nicht angehen, das man aus Unprofessionalität eine Regelung des Sozialhilfegesetzes - um FAULE wieder an regelmäßige Arbeit zu gewöhnen - für eine Kategorie Mensch überstülpt, die arbeitswillig aber zu entgegenkommend sind. Logischerweise entwickelte sich diese Faulheit der Politik dazu dass in geminden bis hinauf zur Kreisebene Arbeiten die eigentlich mit regulären Arbeitskräften zum Preis von Tarifgehältern zu lesiten werden an die Arbeitslosen II.Klasse zum Preis von 1,50 Euro pro Stunde überlassen werden. Für eine Initiative die interessanterwesie aus dem rot-roten Berliner Senat kommt - benannt OEBS kann sich die schwarze Koalition allerdings nicht begeistern. Es wäre keine Hilfsleistung mhr wie beim Ein-Euro-Job, sondern es wäre eine echte Arbeitsleistung, die öffentlich nötig ist, aber nicht mit Hilfsgeldern sondern mit regulärem Entgelt bezahlt wird. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 13:33, 25. Nov. 2007 (CET)
Das Problem ist, dass die meisten positiven Angaben, die man machen könnte, wie Sarkasmus oder Zynismus wirken würden, was sich bereits in den angegebenen Einzelschicksalen zeigt. "Positive Eigenschaften sind die Schaffung von Ein-Eurojobs statt regulärer Stellen, die niedrigere zu zahlende Rente durch die niedrigen Rentenbeiträge, das Herausfallen aus der Arbeitslosenstatistik und viele weitere, wie das völlige Fehlen des Kündigungsschutzes bei Krankheit." Das scheint zwar neoliberalistisch positiv zu sein, aber das kann man wirklich nicht in den Artikel schreiben, denke ich. Denn beim Ein-Euro-Job wird ein Lohn für eine Arbeit erreicht, der weit unter dem Mindestlohn liegt, um den gestritten wird. DIe zusätzlichen Transfers stellen ja keinen Lohnanteil dar. Lohn bekommt man für eine Arbeit. Selbst der eine Euro ist kein Lohn im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine Art pauschale Aufwandsentschädigung. Aber er hat die positive Eigenschaft, dass er das Lohngleichgewicht bei "regulären" Arbeitsstellen herunterschraubt. --Hutschi 16:11, 13. Mär. 2008 (CET)

"Nun" - Kürzung MAE

  • wurden aber nie im heutigen Umfang von den Sozialämtern angeboten
  • diese Mehraufwandsentschädigung wurde nun gekürzt

Bitte dieses jetzt-bezogenen Aussagen mit konkreten Zeitangaben versehen. --81.173.164.18 11:31, 11. Feb. 2007 (CET)

"Im heutigen Umfang" meint seit 01.01.2005 (es gab einen Knick nach oben durch Hartz IV und seitdem ist es so). Das mit der Kürzung der Mehraufwandsentschädigung ist mir völlig fremd und ich hab keine Ahnung, wer das woher "gezogen" hat. Der ganze Punkt "Vermischtes" ist da etwas dubios Kagul 15:43, 11. Mär. 2008 (CET)
wo sind denn jetzt die Quellen für den Punkt "Vermischtes"? Ich kenne das aus meiner (hauptberuflichen) Praxis gar nicht mit Obergrenzen und bin dafür, das zu löschen, wenn niemand einen Beleg für diese Ausführungen bringt. Es ergäbe sich höchstens eine Obergrenze wenn man den nach der Rechtsprechung maximal möglichen Beschäftigungsumfang mit der maximal üblichen Entschädigung multipliziert. Da kommt man aber auf einen ganz anderen Betrag Kagul 11:13, 25. Mär. 2008 (CET)

1-Euro-Job / Selbstwertgefühl

Ich weiß nicht, ob ein 1€ Job das Selbstwertgefühl steigert, wenn man Müll sammelt zum Beispiel. Also löscht lieber diesen Part --> Beweislos (nicht signierter Beitrag von 84.181.251.149 (Diskussion) 18:41, 14. Apr. 2007 (CET))

Also haben Arbeiter bei der Stadtreinigung geringen Selbstwert weil sie ja nur Müll sammeln...es geht nicht darum was man macht, sondern dass man was sinnvolles für die Allgemeinheit macht.
Es ist doch besser zu sagen, man hält die Umwelt sauber, als dass man sagt man hängt den ganzen Tag vorm Fernseher rum... klar manche "Idioten" finden sowas besser aber nunja... (unsigniert)
Also Müll sammeln ist jetzt nicht das häufigste Beispiel für einen 1-€-Job und außerdem machen das Leute, die wirklich praktisch gar nicht was anderes können oder finden. Es geht im besagten Abschnitt aber ja um Argumente der Befürworter der Jobs, die man wie die (auch nach meiner Meinung berechtigte) Kritik ebenfalls schildern muss. Und gerade die Selbstwert-Sache kommt in der Diskussion immer wieder. Das bedeutet ja nicht, dass sie jeder teilen muss, aber dieser Artikel soll ja neutral alles schildern und keine Kampfschrift sein --Kagul 10:11, 25. Mär. 2008 (CET)

klar verbessert sich das selbstwert gefühl.manche wollen sogar ein euro job machen dürfen aber nicht.

1-Euro-Job / Selbstwertgefühl

Viele ALG-II-Bezieher fühlen sich nicht gebraucht und wertlos. Durch diese Maßnahmen wird es - so die Theorie - den Menschen erleichtert, sich wieder in die Gesellschaft einzubringen und einem geregelten Tagesablauf nachzugehen. Bei tatsächlicher Beachtung der gesetzlichen Auflagen führen sie für die Gesamtgesellschaft nützliche (= gemeinnützige) zusätzliche Arbeiten aus, z.B. zusätzliche Betreuung alter Menschen (vorlesen, Gespräche, Gesellschaft).

Inwieweit es im Einzelfall dem Selbstbewusstsein förderlich ist, eine solch gering entlohnte Arbeit auszuführen, sei dahingestellt.

Dieser Teil ist schlecht recherchiert, denn nicht zu vergessen ist, dass zu der MAE schließlich noch sämtliche Transferleistungen der Sozialversicherung (ALG II) hinzukommen, so werden Wohnung, Lebensunterhalt, Kranken- Renten- und Sozialversicherung während des 1 EUR Jobs natürlich weiter von der ARGE gezahlt. Zudem erhält der 1 EUR Jobber sozialpädagogische Betreuung und sowohl praktische als auch theoretische Weiterbildung während der Tätigkeit, die übrigens auch als Arbeitszeit gezahlt wird.

Daraus ergibt sich ein Stundenlohn bei dem manch Leiharbeiter, Frisör oder Kellner sich fragt, warum er nicht doch ALG II bezieht, denn da muss er für vergleichbares oder sogar mehr Geld nur 30 Std. in der Woche arbeiten. Klar hört es sich nicht toll an wenn man subjektiv nur 1 EUR MAE für 1 Std. Arbeit erhält, jedoch bezieht man die oben genannten Leistungen ja auch. Scheinbar sehen einige dort keinen Zusammenhang, oder wollen ihn nicht sehen.

--> unsachliche und falsche Meinung die entfernt werden sollte!

Man sollte es weniger wertend formulieren, v.a. weil es einen umfangreichen Kritik-Teil gibt und dieser Passus ja zum Gegenteil gehört, dem "Fan-Teil" Kagul 15:38, 11. Mär. 2008 (CET)

Nach deinem Profil arbeitest Du ja angeblich in einer Hartz-IV Behörde. Scheint so, als ob das Deinen Blick ein bischen trübt. Du hast wohl den Auftrag bekommen hier ein bischen Propaganda zu machen. Bitte unterlasse dies in Zukunft. 84.169.221.212 17:41, 24. Apr 2008 (CET)

Ich habe nie so recht verstanden, warum der tägliche und hauptberufliche Umgang mit den praktischen Auswirkungen der Hartz-Reform den Blick für dieselben trüben sollte. Und warum dieser Vorwurf immer dann von jemandem kommt, der mit irgend etwas, was ich schildere, nicht einer Meinung ist. Generell verwerflich finde ich aber, dass man mir offenbar die Fähigkeit zu einer eigenen Meinung absprechen will, weil ich in einer Hartz-Behörde arbeite. Dann darf hier auch keiner mehr mitschreiben, der selbst schon mal Hartz IV bekommen hat. Ist dann ja voll einseitig vorgeprägt. Schwierig wird es für Kollegen, die mal Hartz IV bekommen haben und jetzt in einer Hartz IV-Stelle arbeiten, die sind dann ja doppelt getrübt, also praktisch blind. Ich folge nur der hier vertretenen Logik. Ich glaube nicht, dass mein Chef vom SGB II überzeugt genug ist, mich mit Propaganda dafür zu beauftragen. Ich glaube, hier haben einige noch nicht so ganz den Sinn von Wikipedia oder einem Lexikon im allgemeinen verstanden - Kagul 19:14, 17. Mai 2008 (CEST)
Mach dir keinen Kopf, eine Bekannte kam aus der Leistungsabteilung in die ARGE. Sie hatte eine Zeit lang bei Tacheles mitgearbeitet bis sie aufgefordert wurde zu gehen, weil sie dort offensichtlich nicht in das Schwarz-Weiß-Schema „Alles Scheiße außer erwerbsfähige Hilfebedürftige“ passte. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 19:34, 19. Mai 2008 (CEST)

Die Argumentation ist korrekt und sachlich, ganz im Gegensatz zu der Aussage der IP. Um mit einem "normalen" Job auf das Haushaltseinkommen von ALG II, Sozialgeld und MAE zu kommen, müsste man in vielen Regionen schon über 7,50 Euro pro Stunde verdienen. Die Bitte, derartige Mitarbeit zu unterlassen, ist fehl am Platz. Viele Menschen wenden sich an die ARGE, die Bundesagentur, das BMAS oder auch an Politiker, wenn die Zuweisungsdauer für die AGH ausläuft und bitten darum, eine Verlängerung der Teilnahme zu ermöglichen. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass ein solcher Fall für die Medien uninteressant ist- daher liest man so etwas natürlich nicht in der Zeitung. Ob eine Arbeitsgelegenheit sich positiv auf das Selbstwertgefühl auswirkt, ist doch sehr subjektiv und hängt von der Grundeinstellung des Teilnehmers sowie der Qualität der AGH ab. Eine bislang nicht veröffentlichte Umfrage ergab in einer ARGE, dass immerhin gut 80% der Teilnehmer aller AGH die Teilnahme positiv (Schulnote besser als 3) bewerteten. Werde die Referenz gerne hier einstellen, sobald eine Veröffentlichung vorliegt. --Kachelmann 14:46, 25. Apr. 2008 (CEST)

Ich denke, dass es vom konkreten Fall abhängt. Dazu gehört, ob es tatsächliche Arbeit oder "Beschäftigungstheorie" ist. Es gehört natürlich zum Prinzip, dass die Ein-Euro-Jobs befristet sind. Ungeachtet dessen wird durch die Aufteilung in ein Euro Gehalt plus Sozialtransfer der Blickwinkel verändert. Wesentlich besser wäre die Gesamtauszahlung. Abgesehen davon soll doch angeblich die entsprechende Summe bei normaler Arbeit nicht unterschreitbar sein, weil man ja sonst ergänzende Einkünfte erhalten würde über Harz IV? Es wird Zeit, dass der Mindestlohn eingeführt wird ... --Hutschi 14:55, 25. Apr. 2008 (CEST)
Das ist korrekt. Vergleichsberechnungen sind etwas schwierig, weil man der Mehraufwandsentschädigung des 1-Euro-Jobbers den individuellen Freibetrag des regulär erwerbstätigen Alg-II-Empfängers gegenüberstellen muss. Unterm Strich dürfte der monetäre Unterschied jedoch nicht all zu hoch sein. Man darf jedoch nicht ausser acht lassen, dass es eine Dunkelziffer von Geringverdienern gibt, die eigentlich Anspruch auf AlgII hätten, dies aber aus Unwissenheit, Scham, Stolz oder auch Bequemlichkeit nicht beantragen. Die Materie ist zu vielschichtig und zu individuell, um sie mit Schlagworten wie "Zwangsarbeit", "prekäre Arbeitsverhältnisse", "künstlicher Niedriglohnsektor" o.ä. zu erfassen. Derartige Beschreibungen sind immer einseitig und polemisch und meist von Interessen geprägt, die sich bei näherer Betrachtung als höchst egoistisch entlarven lassen. Die "Gesamtauszahlung" gibt es sogar; das nennt sich dann Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante. Sie ist im Vergleich zu der AGH mit MAE sehr selten, obwohl sie eigentlich für die ARGE bezüglich ihrer Zielsetzung deutlich attraktiver sind. Zum Mindestlohn sei noch gesagt, dass er für die eigentliche Zielgruppe der Arbeitsgelegenheiten kaum Auswirkungen hätte, da es sich in der Regel um Menschen handelt, die keine Chance haben, ein reguläres Arbeitsverhältnis zu bekommen. Ich sehe den besseren Ansatz im Beschäftigungszuschuss, da hier eine tatsächliche Abkopplung von den passiven Leistungen der ARGE erfolgt und die wenigen wirklich guten Argumente gegen das Instrument der AGH hier nicht mehr greifen. --Kachelmann 21:42, 25. Apr. 2008 (CEST)

Wo sind diese Stellen zulässig?

Ich habe in dem Artikel nichts gefunden, vielleicht habe ich das aber auch nur üebrsehen, darüber, in welchen EBreichen denn nun die 1 €-Jobber eingesetzt werden dürfen. Das wäre doch auch sehr wichtig. --Issi 17:05, 22. Mai 2008 (CEST)

Zuweisungskriterien

Zur Erläuterung der aktuellen Änderung [[1]]: Eine "hohe Qualifikation" ist kein feststehender Begriff, wird aber in der Regel für einen Berufsabschluß oberhalb der Facharbeiterebene verwendet. In der konkreten Fundstelle bezieht sich die Formulierung sogar ausschließlich auf Hochschulabschlüsse. Im Zusammenhang mit Arbeitsgelegenheiten muss jedoch deutlich werden, dass Qualifikationsbegriff nicht rein der formale Abschluss sein kann, sondern die subjektive Verwertbarkeit des Abschlusses von entscheidender Bedeutung ist. Bei der Entscheidung über Leistungen der Arbeitsförderung, Marktersatzangebote und damit auch den Vorrang der Vermittlung ist "Qualifikation" ein umfassenderer Bergriff, der neben formalen Abschlüssen u.a. auch die Berufserfahrung und die Dauer der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Gerade ein Hochschulabschluss verliert nach wenigen Jahren deutlich an Marktwert, wenn der Beruf nicht ausgeübt wird. Um die Differenzierung zwischen formaler Qualifikation und tatsächlicher QUalifikation zu verdeutlichen, habe ich das Wort "Ehemals" eingefügt. --Kachelmann 18:08, 18. Aug. 2008 (CEST)

Denke, die Diskussion ist nun entbehrlich. Das Wort "Ehemals" habe ich einfach durch "Formal" ersetzt. Damit entspricht die Formulierung exakt der zugrundeliegenden Quelle (IAB-Forschungsbericht) und zugleich meinem Anliegen. --Kachelmann 18:20, 18. Aug. 2008 (CEST)
Bedauerlicherweise hatte ich nur die Artikeländerung gewertet und diese Diskussion übersehen. Dennoch eine Qualifikation verliert man nicht, deshalb quält sich das Jobcenter mit den Begriffen der Marktferne (gemeint ist der Arbeitsmarkt logischerweise). Bei Fortgeschrittenen Alter habe ich persönlich die Gelegenheit der MAE genutzt, bin zumindestens qualifiziert genug, dass ich mir eigentlich die Frage stelle warum gebe ich hier keine Lehrgänge. Aber die Problematik ist nicht die hohe Qualifikation (üblicherweise als Überqualifizierung benannt) sondern die Marktferne - das meint man kann beliebig hohe Qualifikationen haben und Hochintelligent sein in einer Marktwirtschaft ist die entscheidende Charaktereigenschaft, das man Verkaufen kann. Und dafür wiederum muss man weder hoch qualifiziert sein, noch hochintelligent. Aber das ist wohl eher eine Frage das Politiker zu oft inkompetent sind, aber gute Verkäufer. Also auch das "formal" ist problematisch. Besser treffend ist notfalls noch marktfern, weil der Marktwert nicht nach der Höhe der Qualifikation (was das auch immer ist) gemessen wird: sondern wie der Deckel auf den Topf passt. Das meint ein Universitätsabsolvent mit gut, der auch als Hilfsgärtner mit Arbeiten im öffentlichen Dienst einen Beitrag zur Ersparnis von BAT-Gehältern und damit von Steuermitteln beitragen kann. Aber der psychologische Effekt - man kann durch gute Ratschläge zur Arbeitsorganisation und zu privaten Fragen der Kollegen das seelische Gleichgewicht sichern. Der Widerspruch zwischen Gesetzeslage und Realität offenbart sich, wenn man dem Vermittlungsberater gute Tipps zum bestehenden Gesetz geben, da die Jobcenter-Leitung vermutlich keine Weiterbildung geben kann, da diese Leitung eben so konfus handelt wie jeglicher öffentlicher Dienst. Das schließt nicht aus, das mancher AlGII-Bezieher mit den 351 Euro auskommen mag. Also MAE ist bestenfalls ehrenamtliche Tätigkeit mit Bezug von maximal 200 Euros nebenbei. Die Realität ist halt anders ... --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 21:20, 18. Aug. 2008 (CEST)
Persönliche Betroffenheit ist nicht immer hilfreich, wenn es um einen neutralen Standpunkt geht. Aber mal provokativ gefragt: Wer würde eine Operation am offenen Herzen bei sich durchführen lassen, wenn er wüsste, dass der Chirug zwar in den 1980er Jahren eine brillante Kapazität war, jedoch in den letzten 15 Jahren kein Skalpell mehr in der Hand hatte, weil er lieber mit seiner Yacht durch die Karibik segelte, bis das Geld alle war? --Kachelmann 06:55, 19. Aug. 2008 (CEST)
Eben sage ich doch marktfern, denn der Vergleich mit den 15 Jahren ist es ja eben. Und was ist wenn der Chirurg doch noch operierte zwar nicht als Chefarzt ... Einigen wir uns so, die Gesetzeslage gilt immer für alle und nicht für Individuen, aber eben auch nicht nur formal. EoD. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 07:26, 19. Aug. 2008 (CEST)

Einsortierung

Wäre dieser Artikel nicht besser in der Kategorie Arbeitsmarktpolitik aufgehoben? So wie andere Maßnahmen, die ja reiner Ausfluss einer gesetzlichen Regelung sind? --Kagul 07:19, 1. Sep. 2008 (CEST)

Umfang

> Üblicherweise handelt es sich um Teilzeitarbeit von 20 bis maximal 30 Stunden pro Woche ... ( 1-Euro-Job#Umfang ) Gibt es irgendwo eine offizielle Quelle dazu, oder ist das nur eine Meinung? Ich bin z.Zt. das 2. Mal in einem 1€-Job, und hab auch einige Freunde, die schon (teils mehrfach) im Rahmen des 1€-Jobs gearbeitet haben... Alle in Vollzeit (38,5 Std./Woche). Außerdem auch immer "pauschal" für 6 Monate (mit der Option auf Verlängerung (wiederum um 6 Monate Vollzeit)). Falls es keine offizielle Quelle zu der Teilzeitarbeit gibt, würd ich das gern mal abändern. --Greeny69 14:59, 29. Jul. 2008 (CEST)


Hallo Benutzer:Greeny69, zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage sehr zu empfehlen:
Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland (www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php)
Links zur sozialgerichtsbarkeit.de bitte ggf. 2 x anklicken!
Entscheidungssuche (Suchmaske) www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/index.php?modul=esgb
• Option: Auswahl des betreffenden Sachgebiets (zum Beispiel: "Grundsicherung für Arbeitsuchende")
• Option: 3 Eingabefelder für einen "Suchbegriff" (zum Beispiel: "Nachzahlung" + "Nebenkosten"+ "Abrechnung")
Für die Suchbegriffe Arbeitsgelegenheit + Stunden + zulässig werden derzeit 29 Treffer angezeigt. Beispielsweise die beiden nachstehend verlinkten bzw. zitierten Entscheidungen:
ZITAT: [...] Die in der Eingliederungsvereinbarung vorgeschlagene Arbeit [...] sollte einen Arbeitsaufwand von wöchentlich 30 Stunden umfassen. [...] Eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden ist im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit insbesondere auch unter Berücksichtigung von Wegezeiten nach § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II nicht zulässig (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 26.02.2008 - L 3 AS 110/07 m. w. N.). [...]
ZITAT: [...] Jedenfalls ist bei Hilfebedürftigen, die nach dem Stand ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ernsthaft in Betracht kommen, eine Arbeitsgelegenheit im Umfang von 30 Stunden und mehr nicht zulässig (vgl. Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Rdnr.444 zu § 16). Ob in diesem Fall die Vermittlung einer Arbeitsgelegenheit unabhängig vom zeitlichen Umfang überhaupt zumutbar war (vgl. Voelzke a.a.O.), kann dahinstehen. Nicht entschieden zu werden braucht, ob der Auffassung zu folgen ist, es sei lediglich ein Arbeitsgelegenheit im Umfang von 15 Stunden (so Eicher a.a.O.) zumutbar, oder eine solche im Umfang von bis zu 20 Stunden (so Niewald a.a.O.; Schumacher in Östreicher, § 16 SGB II Rz.79). Aus den dargelegten Gründen war jedenfalls die Tätigkeit im Umfang von 30 Stunden nicht zulässig. Zu bedenken ist zusätzlich, dass von dem Kläger bei dieser Arbeitsgelegenheit ein normaler Arbeitseinsatz verlangt wurde, für den er außer der Alg II-Leistung aber lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten hätte, was angesichts der fehlenden Parität von Leistung und Gegenleistung bedenklich ist. [...] - Liebe Grüße:. (san.draB@web.de) --89.48.38.34 23:28, 29. Jul. 2008 (CEST)
Hmm... Ist mir alles zu schwammig. In meinem ersten 1€-Job saß ich in der Verwaltung eines Garten-/Landschaftsbaus, da waren an die 120 1€-Jobber beschäftigt, ca. 99% in normaler Vollzeit. Selbiges bei meinem jetzigen 1€-Job, allerdings sind hier nur ca. 35 Leute beschäftigt. Irgendwie liegt da mächtig was im Argen...

--Greeny69 08:52, 30. Jul. 2008 (CEST)

Es gibt in der Tat zahlreiche Rechtsprechung, wonach mehr als 30 Stunden pro Woche rechtswidrig sind. 30 Stunden an sich sind umstritten (je nach Wegezeit) und 20 von der Zeit bisher immer zulässig. In unserer Kommune wird das auch so beachtet --Kagul 07:19, 1. Sep. 2008 (CEST)

Brückenjob

Hallo Benutzer:Times! Ich finde es lobenswert, dass in der Wikipedia so gut und schnell kontolliert wird. Im Kreis Steinfurt ist "Brückenjob" die offizelle Bezeichnung für den so genannten "1-Euro-Job". Dieser wird auch in Bescheiden/Verwaltungsakten so genannt. Den 1-Euro-Job kenne ich aus offiziellen Texten sonst nicht, gehe also davon aus, dass es lediglich ein umgangssprachlicher Begriff ist. Die Erklärung Brückenjob stellt m.E. demnach sehr wohl eine Artikelverbesserung dar. --Wackelkandidat 17:30, 28. Jul. 2008 (CEST)


Nachdem jetzt die Bezeichnung "Brückenjob" in den Artikel eingebaut wurde, habe ich mal versucht, etwas über diesen Begriff zu finden. Nach Sichtung einiger Seiten Google-Treffer würde ich sagen, dass der Begriff zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den Artikel relevant ist. Lediglich einige SGB II -Träger (überwiegend im Kreis Steinfurt) bezeichnen ihre Arbeitsgelegenheiten so. Wenn Wackelkandidat es unbedingt im Artikel haben will, möge er bitte die Relevanz begründen. --Kachelmann 18:20, 28. Jul. 2008 (CEST)

Hier hatte ich dazu Stellung genommen. Ich finde den Begriff 1-Euro-Job irrelevant, weil es ein auschschließlich umgangssprachlicher Begriff ist. Und gerade weil man im Kreis Steinfurt auch deutsch spricht, fände ich es dann nicht schlecht, wenn die Erklärung Brückenjob dazu käme. Die Zahl der Google-Treffer scheint mir jedenfalls nicht relevant zu sein, weil sie nichts darüber aussagt, ob ein Begiff ugs. oder fachlich zu werten ist. Wenn es jemanden stört, dass der Brückenjob in Klammern erwähnt wird, darf er sich auch gerne die Mühe machen, dazu eine ausführlichere Erklärung zu formulieren. Gruß --Wackelkandidat 20:40, 28. Jul. 2008 (CEST)
Hallo Wackelkandidat, den Ausdruck kannte ich bislang nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob dies eine offizielle Bezeichnung ist oder nur ein Ausdruck mit lokaler Verbreitung. Ich kopiere deine Anfrage mal auf die Diskussionsseite des Artikels, um weitere Meinungen einzuholen. --Times 10:44, 29. Jul. 2008 (CEST)
Von meiner Diskussionsseite hierher kopiert. Weitere Meinungen? --Times 10:47, 29. Jul. 2008 (CEST)

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es den Artikel nicht verbessert. Im Gegenteil, hier wird gleich im ersten Satz ein Begriff verwendet, den ausserhalb des Münsterlandes kein Mensch benutzt. Ich habe nichts gegen das Wort an sich, finde es sogar besser als "Ein-Euro-Job", aber die Wiki ist nunmal nicht dazu da, Sprache zu gestalten. Wenn wir jetzt anfangen, jeden Artikel mit lokalen umgangssprachlichen Synonymen zu verschönern, trägt das weder zum besseren Verständnis noch zur Übersichtlichkeit der Artikel bei. Ich bestehe ja auch nicht darauf, im Artikel Zehe darauf hinzuweisen, dass der große Zeh umgangssprachlich in Oswestfalen-Lippe auch als der "Bockermann" bezeichnet wird. Anhaltspunkte zum Thema Relevanz lassen sich aus Wikipedia:Relevanzkriterien ableiten, u.a. unter dem Punkt "Statistische Relevanz". --Kachelmann 00:06, 30. Jul. 2008 (CEST)

Ack Benutzer:Kachelmann, der Ausdruck scheint kaum geläufig zu sein. --Times 00:47, 30. Jul. 2008 (CEST)
Einen Brückenjob kann ich leider nicht annehmen habe Kreuzprobleme, in Berlin kenne ich so was nicht. Also besser nicht nennen. Oder gibt es die Vorlage münsterland-lastig??
Es geht darum, dass Brückenjob ein offizieller Ausdruck ist, wenn vielleicht auch überwiegend nur im Münsterland in Gebrauch.Wenn man sich anschaut, welche Artikel in der Wikipedia ansonsten verfasst werden (über Buslinien etc.) ist dieser Fachbegriff unzweifelhaft Relevant. Ich glaube nicht, dass das Müsterland dermaßen unbedeutend ist, dass man es als irrelevant abtun sollte. Hier noch drei kleine, willkürliche gewählte Beispiele für die Verwendung des Wortes Brückenjob in Dokumenten von Behörden innerhalb des Kreises Steinfurt: [2], [3], [4] Ich denke, das sollte reichen. mfG --Wackelkandidat 15:16, 30. Jul. 2008 (CEST)

"Brückenjob" wäre ein guter Name, wenn er für eine Arbeit zwischen zwei anderen Tätigkeiten zur "Überbrückung" dieser Zeit stünde, wobei tarifliche Bezahlung gesichert sein müsste. Wenn er aber lediglich zum Verstecken des Begriffs "Ein-Euro-Job verwendet wird, dann ist er inhaltlich falsch (er überbrückt keine Lücke, sondern führt sehr oft weiter in ein Tal.) Dann ist der Begriff "Brückenjob" lediglich ein Euphemismus. --Hutschi 15:57, 30. Jul. 2008 (CEST)

@Hutschi, da will ich dir grundsätzlich nicht widersprechen, aber dennoch wiederhole ich nocheinmal, dass "Brückenjob" in einigen Regionen bzw. im Krs. Steinfurt der offizielle Begriff für diese Art Tätigkeit ist. Leider wird auch von staatlicher Seite heutzutage sehr viel "schön geredet", das ändert aber nichts an der Bezeichnung. Wenn es jemanden stört, dass der Brückenjob in Klammern hinter dem Artikelanfang steht, darf den Brückenjobteil von mir aus auch mitdem Satz über die Zusatzjobs zusammenfassen. Ich möchte halt nur gerne, dass es irgendwo in den ersten Absätzen erwähnt wird und der, die, das oder wie auch immer "Redirect" erhalten bleibt. Hört z.B. ein Hilfeempfänger im Krs. Steinfurt von Brückenjobs, kann er so sofort herleiten, dass es sich dabei um einen "1-Euro-Job" handelt. Wir könnten jetzt stundelang über den Sinn von Brückenjobs streiten, analysieren "wie freiwillig" Brückenjobs tatsächlich sind, das würde aber wohl zu nichts führen, weil das hier die falsche Stelle für Kritik an der Sache ist. Gruß --Wackelkandidat 17:36, 30. Jul. 2008 (CEST)
Der Begriff "Brückenjob" in einer Entscheidung der Sozialgerichtsbarkeit:
Beste Grüße:. (san.draB@web.de) --89.48.33.212 10:12, 31. Jul. 2008 (CEST)
@Hutschi, es ist egal, ob es ein Euphemismus ist, wichtig ist nur, ob der Begriff Verwendung findet. In diesem Bereich gibt es kaum sachlich-neutrale Begriffe. 1-Euro-Job ist z.B. selbst ein Dysphemismus, da er die Wertung enthält, jemand müsste für einen Hungerlohn von einem Euro arbeiten gehen. -- Zartonk talk 19:01, 2. Sep. 2008 (CEST)

Verschieben nach Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Wie ich schon oben in meiner Antwort dargelegt habe, existiert ein etablierter, neutraler Begriff. Wir sollten daher den Artikel dorthin verschieben und 1-Euro-Job als Weiterleitung behalten.

Der Gegenwärtige Begiff "1-Euro-Job" ist nicht neutral sondern wertend. Die Wertung besteht darin, dass suggeriert wird, jemand bekäme für 30 Stunden Arbeit wöchentlich nur einen Gegenwert von 1 € stündlich. Das ist eine negative Wertung der politischen Gegener der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Man kann aber genauso positiv wertend sagen, man bekommt für 30 Srunden Arbeit wöchtentlich die Regelleistung + KdU + Krankenversicherung + Rentenbeitrag + 1 bis 1,5 € je Stunde, das sind zusammen fast 1000 Euro, macht einen Stundenlohn von ungefähr 8,33 €. - Das ist nicht viel, aber eine mögliche andere Wertung.

Um also dieses Lemma etwas mehr Objektivität zu ermöglichen, möchte ich Euch auffordern zur Verschiebung Stellung zu beziehen. ABer fangt mir bitte nicht mit Googl-Link-Zählung an - Das ist auch nur eine subjektive Auswahl. Hier geht es um einen juristischen Begriff aus dem SGB II, wir sollten daher besser fachlich argumentieren. -- Zartonk talk 12:35, 9. Aug. 2008 (CEST)

Absolut dafür. Noch sauberer wäre allerdings, das Lemma "Arbeitsgelegenheit" zu nennen und dann im Hauptartikel zwischen Entgelt-Variante und Mehraufwandsentschädigung zu differenzieren. Der Begriff ist dann nicht nur rechtlich sauber, sondern beschreibt auch das, was der Gesetzgeber eigentlich bezweckt hat: Menschen, die nichts anderes finden können, trotzdem eine Gelegenheit zum arbeiten zu verschaffen. --Kachelmann 14:46, 9. Aug. 2008 (CEST)
Den Artikel Arbeitsgelegenheit gibt es schon, deshalb wäre das wohl nicht so sinnvoll. -- Zartonk talk 19:38, 9. Aug. 2008 (CEST)
  • kann mir jemand mal sagen inwiefern 1-Euro-Job wertend ist und das ganze auch belegen? für mich ist Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung vor allem unverständliches Bürokratendeutsch das von niemandem benutzt wird ...Sicherlich Post 19:50, 9. Aug. 2008 (CEST)
Siehe bitte den ersten Absatz dieser Seite. Richter benützen gewöhnlich nicht Bürokratendeutsch, sondern verständliche Sprache. -- Zartonk talk 19:53, 9. Aug. 2008 (CEST)
Um es kurz zu fassen, wer einen Ein-Euro-Job hat, bekommt einen Stundelohn von circa 7 bis 9 Euro. -- Zartonk talk 19:55, 9. Aug. 2008 (CEST)
(BK) selbstverständlich müssen Richter bürokratendeutsch verwenden. Dieses deutsch ist ja in den gesetzen und verordnungen verankert. wenn es denn diskriminierend wäre wundert mich, dass die zeit noch nicht verklagt wurde. auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist total diskriminierend, das Arbeitsgericht Weiden, Urteil vom 29. September 2005 (Az.: 2 Ca 480/05) benutzt den begriff auch um zu erläutert was das begriffsmonster Arbeitsgelegenheit... meint. und ja selbst der bundestag verwendet den begriff. ...Sicherlich Post 19:58, 9. Aug. 2008 (CEST)
Zum Bundestag habe ich Dir bereits geantwortet: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Frankfurt_(Oder)#Beh.C3.B6rden-umstands-vertuschungs-deutsch
oh; und kurz mal gegooglet (die links zuvor waren einfach aus dem artikel) selbst das arbeitsamt verwendet den Begriff: siehe hier ...Sicherlich Post 20:03, 9. Aug. 2008 (CEST)
1. Wer "Arbeitsamt" schreibt, nimmts mit Namen sowieso nicht genau. -- Zartonk talk 20:06, 9. Aug. 2008 (CEST)
2. Die Arbeitsagentur / Bundesagentur für Arbeit schreibt im ersten verlinkten Google-Link (http://www.arbeitsagentur.de/nn_167950/Dienststellen/RD-BW/Balingen/AA/Agentur-fuer-Arbeit-Balingen/03-Presse/Presseinformationen/2008/01-Der-Arbeitsmarkt-im-Dezember-2007,mode=print.html): Unter den Offerten gab es 140 Arbeitsgelegenheiten, auch als 1-Euro-Job bekannt.. Sie sieht es also genau wie ich.

Ich betone, deshalb dass die jetzt vorhandene Seite nicht gelöscht werden, sondern eine Weiterleitung auf den richtigen Begriff bleiben muss. -- Zartonk talk 20:09, 9. Aug. 2008 (CEST)

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht schon in der Überschrift in den gleichen Worte wie ich: 1. Die GEW BERLIN spricht sich auch weiterhin gegen den Einsatz von MAE-Kräften in Bildungseinrichtungen aus. -- Zartonk talk 20:14, 9. Aug. 2008 (CEST)

(BK) @1. - wenn argumente fehlen wechseln wir das thema oder wie verstehe ich deine antwort Benutzer:Diskriminierung/Zartonk?
@2. wenn es ein diskriminierender begriff wäre, würde sie ihn gar nicht erwähnen - und sie verwendet ihn regelmäßig; einfach auch mal die anderen links durchklicken
@parlement; auf der website des bundestages wird der begriff verwendet ohne besonders gekennzeichnet zu sein; wenn er diskriminierend wäre, müsste dies erfolgen
alternativ kann ich noch einen link auf Das Parlament angeben; eine Sicherlich politische korrekt agierende zeitschrift - auch hier keine besondere kennzeichnung dass der begriff "böse" wäre ...Sicherlich Post 20:15, 9. Aug. 2008 (CEST)

Dass die http://www.zeit.de/2006/23/Ein-Euro-Jobs-neu_xml?page=all die zeit] nicht neutral ist, sondern parteiisch, wahr wohl zu erwarten. Rein sachliche Zeitungsartikel würden die Zeitung schnell pleite machen. Trotzdem benutzt sie im weiteren Verlauf den technisch richtigen Begriff. -- Zartonk talk 20:19, 9. Aug. 2008 (CEST) Das Arbeitsgericht weiden, Urteil vom 29.09.2005 – 2 Ca 480/05 benutzt auch hauptsächlich den Begriff Arbeitsgelegenheit. -- Zartonk talk 20:22, 9. Aug. 2008 (CEST)

hauptsächlich? das heißt ein deutsches gericht verwendet eine diskriminierende Bezeichnung? ...Sicherlich Post 20:24, 9. Aug. 2008 (CEST)
Zartonk, die Rechnung oben ist übrigens falsch. Man bekommt für die 30 Stunden Arbeit nicht Regelsatz + KdU+ Rentenbeitrag + KV + die 1,5 € Aufwandsentschädigung, man bekommt die Aufwandsentschädigung: Alles andere bekommt auch der ALG II-Empfänger, der keine solche Arbeitsgelegenheit hat, weil darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (der Rentenbeitrag ist übrigens keinen Cent mehr, egal wie sehr der 1-Euro-Job auf die Knochen geht). Und diese etwa 1000 € ergeben auch keine 8,33 € Stundenlohn... Von einer Verschiebung halte ich nichts, der Artikel sollte unter dem Lemma liegen, unter dem er beim durchschnittlichen Leser bekannt ist und unter dem er sucht - gegen die Weiterleitung vom juristischen Fachausdruck spricht nichts. -- 80.139.91.63 20:27, 9. Aug. 2008 (CEST)
  • Zum ersten: Ich habe nie behauptet, der Begriff sei diskriminierend, ich habe geschrieben, er sei unsachlich und wertend.
  • Zum Zweiten habe ich nie behauptet, dass man das so sehen muss, dass jeder 1-Euro-Jober 7-9 € die Stunde bekäme, sondern, dass die Sicht, wieviel jemand bekommt, der eine Arbeitsgelegenheit wahrnimmt, eine Wertung beinhaltet.
  • Zum dritten: Auch das Parlament bezieht sich auf eine Bundestagsdrucksache, nämlich Drucksache 16/4210, eine große Anfrage der Linken, wo die Linke die Arbeitsgelegenheiten so bezeichnet. Die Bundesregierung schreibt in Ihrer Antwort (S.9): "Die Bundesregierung bezeichnet Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II als Zusatzjobs; hiervon abweichend, aber inhaltlich irreführend, findet in der Öffentlichkeit häufig auch der Begriff „Ein-Euro-Job“ Anwendung." (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/042/1604210.pdf) -- Zartonk talk 20:33, 9. Aug. 2008 (CEST)

@IP: 80.139.91.63 - Nein, die Rechnung ist nicht falsch, sondern sie werted anders. Bestreitest Du etwa, dass der Regelsatz 351 € (100%) beträgt?, Dass KdU (kalt) für Singles in den meisten Orten ca. 250 € betragen können und nochmal 50 € für Heizung dazukommen kann? Bestreitetst Du, dass für Krankenversicherung circa. 80 € und für Rentenversicherung nochmal ungefähr so viel und bei 30 Stunden x 4 Wochen x 1 € nochmal 120 € dazu kommen? (Die Rechnung ist nur so ungefähr, bei Alleinerziehung ist es mehr, bei Familien mit Kindern auch, bei Erwachsenen in BGs eventuell weniger - je nach Betrachtungsweise) -- Zartonk talk 20:40, 9. Aug. 2008 (CEST)

Ich wiederhole das hier lieber nochmal:

In der Amtssprache hat sich wohl der aus dem Gesetz stammende Begriff Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder auch MAE durchgesetzt. So z.B. das Bundessozialgericht, B 14/7b AS 16/07 R vom 06.09.2007; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in L 29 B 1675/07 AS, vom 18.03.2008 rechtskräftig;Bayerisches Landessozialgericht, L 2 U 80/07 vom 19.09.2007; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 3 ER 79/05 AS vom 12.09.2005 rechtskräftig; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 AS 35/06 vom 22.02.2007, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 7 B 208/07 AS ER vom 28.01.2008 rechtskräftig

-- Zartonk talk 20:42, 9. Aug. 2008 (CEST)

okay; nicht diskriminierend sondern wertend: also alle möglichen quellen verwenden den begriff und werten damit? also vom bundestag (es steht dort so auf der website des bundestags; und die wird nicht von der linken geschrieben), also auch vom parlament, also auch von der zeit, vom arbeitsamt, von der gewerkschaft usw (welche Gruppe fehlt dir noch?). - der begriff wird so verwendet. Siehe auch Wikipedia:Namenskonventionen: Allgemein sollte der Name eines Artikels (das Lemma) so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist. Hier ist wohl ein-euro-job klar in führung vor Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Wie du Diskriminierung/Zartonk ja selbst gezeigt hast sehen ich sich sogar Gerichte genötigt diesen Begriff zu verwenden um klarzustellen was dieses AmM eigentlich meint ...Sicherlich Post 20:43, 9. Aug. 2008 (CEST) PS: und aus dem Gesetz stammende Begriff...durchgesetzt ist hoffentlich ein kleiner scherz. Gerichte sind selbstverständlich an die begrifflichkeiten der gesetze gebunden da gibts nichts was sich durchsetzen kann
Die Gerichte müssen den Begriff klarstellen, weil die Kläger den Begriff einbringen, genauo war es mit der großen Anfrage der Linken.
Natürlich hindert niemand die Gerichte daran, eine eigene Begrifflichkeit zu erfinden und zu verwenden. Das haben sie in der Vergangenheit schon oft getan: Positive Vertragsverletzung, Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb etc. -- Zartonk talk 20:57, 9. Aug. 2008 (CEST)

(BK)

oh ja; gerichte können auch begriffe neu erfinden. aber wenn ein begriff im gesetz festgelegt ist müssen sie ihn auch verwenden ...Sicherlich Post 21:24, 9. Aug. 2008 (CEST)

1. Zusammenfassung

Es gab zwei zustimmende und drei Ablehnende Meinungen. Die Ablehnenden Meinungen zitierten im Wesentlichen Dokumente von anderen, in denen der von mir vorgeschlagene Begriff verwendet bzw. als korrekt bezeichnet wurde. Außerdem wurde eine große Anfrage der Linken zitiert, die den Begiff in ihrer Fragestellung eingebaut und so die Bundesregierung zur Verwendung genötigt hatte. Die ablehnenden Meinungen versuchten zu beweisen, dass der Begiff nicht diskriminierend sei, obwohl das nichts mit der Ausgangsfrage zu tun hat.

Ich bin gespannt, ob es auf diesem Niveau weitergeht. Mir ist klar, dass dieser Begriff emotional besetzt ist. Daher kommt auch die heftige Reaktion. Das ist für mich das stärkste Argument dafür, dass mein Vorschlag richtig war. -- Zartonk talk 20:52, 9. Aug. 2008 (CEST)

und zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die behauptung, dass der begriff wertend genutzt wurde nicht durch externe Quellen belegt wurde. Auch ist zusammenfassend zu vermerken, dass die Namenskonventionen der Wikipedia den allgemeinen Sprachgebrauch in den Mittelpunkt richten. und schlussendlich bleibt festzustellen, dass dieser mit zusammenfassung gekennzeichnete absatz keine zusammenfassung ist sondern eine darstellung der meinung von Diskriminierung/Zartonk die nun von meiner wenigkeit aufgefüllt wurde ...Sicherlich Post 21:27, 9. Aug. 2008 (CEST) und ehrlich gesagt verbinde ich mit 1-Euro-Jobs keine emotionen; vielleicht besser nicht von sich selbst auf andere schließen
Ich sehe ebenfalls keinerlei Diskiminierung im 1-Euro-Job. Ist ein feststehender und etablierter Begriff. --RalfRDOG 2008 00:19, 10. Aug. 2008 (CEST)
Wie schon mehrfach erwähnt, war Diskriminierung auch gar nicht die Frage. Es ist ja auch nicht so, dass der weit verbreitete Begriff "1-Euro-Job" aus Wikipedia verschwinden soll. Es geht lediglich um einen Redirect. Folgender Vorschlag: Ursprung ist der im Gesetz verwendete Begriff der Arbeitsgelegenheit. Da es zwei Varianten gibt, die sich hauptsächlich in Bezahlung und Arbeitnehmerstatus ja/nein unterscheiden, wird die hier diskutierte Variante nach der "Bezahlung" bezeichnet. Während die Behörden, Gerichte und auch der Gesetzgeber hier auf den wiederum vom SGB II abgeleiteten Begriff der Mehraufwandsentschädigung (exakt: "Entschädigung für Mehraufwendungen") zurückgreifen, zieht der Volksmund die Bezeichnung "1-Euro-Job" vor. Dieser Begriff ist aber unpräzise, da die MAE keinesfalls genau 1 Euro pro Stunde betragen muss. Außerdem stellt sie keine Bezahlung dar, was der Begriff aber ebenfalls suggeriert. Daher sollte der Artikel Arbeitsgelegenheit um den Inhalt dieses Artikels erweitert werden, und vom 1-Euro-Job auf Arbeitsgelegenheit redirected werden. Hier ein paar Beispiele, wo mit umgangssprachlichen Begriffen, die teils weiter verbreitet sind, als die ursprüngliche Bezeichnung, ebenso verfahren wird. Ente verweist auf Citroen 2CV, [Ruhrpott]] redirected auf das Ruhrgebiet, Schupo redirected auf Schutzpolizei, Saftschubse redirected tatsächlich und überraschenderweise auf Flugbegleiter. --Kachelmann 18:09, 11. Aug. 2008 (CEST)
  • Arbeitsgelegenheit könnte und sollte auch ausgebaut werden und nicht rein deutschland-lastig sein. 1-Euro-Job ist aber ein rein deutsche phänomen.
  • bei den umgangssprachlichen begriffen; Ente ist mehrdeutig; also klar unter dem fachbegriff. Ruhrgebiet ist genaus im volksmund üblich; pott siehe die unterscheidung im wikipedia-artikel. auch Schutzpolizei ist deutlich verbreiter. Zumindest kenne ich nicht viele Gerichtsurteile die Schupo einfügen um verständlich zu machen was Schutzpolizei eigentlich meint. und Saftschubse; danke für den hinweis: sagtest du nicht es gehe gar nicht um diskriminierung? also saftschube ist eindeutig eine abwertende bezeichnung.
  • sehr beliebt zum vergleich der nutzung eines begriffs in der deutschen welt ist das leipziger wortschatzlexikon. Ein-Euro-Job hat die HK 15 mit 182 Fundstellen. Nach Wortgruppen kann man nicht suchen. Daher Arbeitsgelegenheiten ist leider ein etwas umfassender begriff der alles mögliche andere auch bezeichnet; hat die HK 15 bei 154 fundstellen. Mehraufwandsentschädigung (was ja bei der amtsdeutschen ein-euro-job-bezeichnung immer dabei sein müsste) hat die HK 17 bei 29 Fundstellen. das ergebnis ist wohl deutlich
  • Begriff "1-Euro-Job" aus Wikipedia verschwinden soll - da bin ich nicht sicher. Benutzer:Diskriminierung/Zartonk war wohl durchaus auf dem weg genau das in angriff zu nehmen ...Sicherlich Post 23:58, 11. Aug. 2008 (CEST)

Das Wortschatzlexikon ist häufig ein guter Indikator, aber Du musst alle Varianten von Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung einerseits und alle Varianten von 1-Euro-Job andererseits vergleichen und bekommst trotzdem nur Ergebnisse zur umgangssprache von Journalisten. Sachbücher, Fachbücher, Gesettze und Kommentare dazu fehlen dann. Hasst Du auch nach MAE im Wortschatzlexikon gesucht? Könntest Du Deine Ergebnisse der einfachen Nachprüfbarkeit wegen verlinken?

Sei Dir versichert, der Begriff soll - solange es nach mir geht - nicht aus der Wikipedia verschwinden, er soll nur nicht Lemmaname, sondern ein Weiterleitungsname sein. -- Zartonk talk 17:43, 12. Aug. 2008 (CEST)

"Du musst alle Varianten" - nö. Vielmehr muss du belegen, dass die Forderung der WP:NK nach "dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist" mit der formulierung "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" erfüllt ist. meine belege für die mehrheit habe ich gebracht. den link zum wortschlexikon findest du bei den NKs
bzgl. "nicht aus der Wikipedia verschwinden" - lach; genau und deshalb hast du angefangen ihn in einer auswahl zufälligen artikeln zu entfernen. Deine edits sprechen gegen deine worte ...Sicherlich Post 22:49, 12. Aug. 2008 (CEST)
Sicherlich hast Du Belege für die Mehrheit gebracht, aber nicht für klar und eindeutig bist Du den Belege schuldig geblieben. Die Klarheit war mein Punkt. Und zu NPOV hast Du noch gar nicht Stellung genommen.
Bitte belege hier, in welcher "Auswahl zufälliger Artikel" ich den Begriff entfernt hätte. Dann gehen wir diese zwei oder waren es drei (?) Artikel durch und ich erkläre Dir genau, warum der Begriff genau da nicht passt. Ich habe nicht zufällig sondern gezielt da geändert, wo mir auffiel, dass der Artikel Richtung Non-NPOV driftete. -- Zartonk talk 19:48, 13. Aug. 2008 (CEST)

Namenskonventionen

Es gibt Namenskonventionen für Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen, die entweder als Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts einen amtlichen Namen haben oder deren Name in einem amtlichen (Handels-, Vereins-, ...-) Register steht. Dort wird durchweg der amtliche Name, entweder ausgeschrieben oder als Abkürzung, verwendet. Genauso sollten wir bei diesem Lemma verfahren: Amtlicher Name ist Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (hier: ein Begriff aus dem SGB II). Gegenstand des Artikels sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie auch im Einleitungssatz des Artikels konzediert wird. --[Rw] !? 10:07, 10. Aug. 2008 (CEST)

es ist aber keine organisation oder einrichtung oder unternehmen. und wir verwenden ausdrücklich nicht die amtlichen namen etwa bei Unternehmen. denn dazu würde auch die Rechtsform gehören. und etwa BMW steht eben da und nicht unter Bayerische Motoren Werke AG oder die in den NK explizit genannte WGZ-Bank deren Firma WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank lautet ...Sicherlich Post 10:24, 10. Aug. 2008 (CEST)
durchweg der amtliche Name, entweder ausgeschrieben oder als Abkürzung, ... BMW ist die gängige Abkürzung für Bayerische Motoren Werke AG, WGZ-Bank ist die gängige Abkürzung für WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank. 1-Euro-Job ist keine Abkürzung für Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, sondern ein völlig anderer Begriff. --[Rw] !? 10:27, 10. Aug. 2008 (CEST)
BMW ist die gängige Abkürzung - Ein-Euro-Job ist wiederum die gängige bezeichnung für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. belege siehe oben ...Sicherlich Post 10:30, 10. Aug. 2008 (CEST)
Nein, 1-Euro-Job ist nur die gängige Bezeichnung bei Leuten, die MAE als zu euphemistisch empfinden und suggerieren wollen, dass man für einen Euro arbeiten müsse. Das ist ein Suggestivbegriff, Kampfbegriff o.ä. Jedenfalls nicht als Lemmaname in einer Wikipedia zu gebnrauchen, da nicht NPOV:
Ein objektiver Artikel ist in einem durchgehend sachlich-neutralen, d. h. nicht emotional gefärbten Ton gefasst.
Ein enzyklopädischer Artikel enthält sich, für oder gegen Standpunkte Stellung zu beziehen. Vielmehr wird darin erwähnt, welche relevanten Personen, (weltanschaulichen) Gruppen, Religions- und Wissenschaftsvertreter etc. welche Standpunkte vertreten.

-- Zartonk talk 17:53, 12. Aug. 2008 (CEST)

Nicht nur Sozialrechtler / Verwaltungsrechtler verwenden den Begriff der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, auch unsere obersten Zivilrichter sehen das so: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.9.2007, 5 AZR 858/06, Dabei ist im Urteil der 1-Euro-Job noch nicht einmal erwähnt. -- Zartonk talk 19:18, 12. Aug. 2008 (CEST)

Selbst der maßgebende Lobbyverband "Tacheles Sozialhilfe" gebrauchte Anfangs den Begriff Arbeitsgelegenheit gegen Mehrauwandsentschädigung. -- Zartonk talk 19:25, 12. Aug. 2008 (CEST)

"auch unsere obersten Zivilrichter" - soll ich es fett schreiben oder groß oder beides? selbstverständlich sind Richter an die gesetzesformulierungen gebunden. Das geht gar nicht anders ...Sicherlich Post 22:44, 12. Aug. 2008 (CEST)
Das erste, was ich in der Ausbildung von meiner Richterin hörte, war, ich solle verständlich formulieren, mit Wörtern, die der klagende Bürger versteht. Richter formulieren nach Möglichkeit so, dass das Volk und nicht nur Juristen die Urteile verstehen. Das gilt gerade und besonders für Zivilrichter. Wenn die BGH-Richter gemeint hätten, dass einfache Hartz-IV-Empfänger nur den Begriff 1-Euro-Job verstehen und dieser Begriff für neutral gehalten hätten, so hätten Sie ihn in das Urteil geschrieben. Aber Sicherlich stehst Du mit Deiner Meinung sowieso ziemlich alleine. Die meisten Diskutanten hier haben mich in meinem Anliegen bestätigt. -- Zartonk talk 19:44, 13. Aug. 2008 (CEST)
" Richter formulieren nach Möglichkeit so, dass das Volk ... die Urteile verstehen" - wo du von belegen sprichst; dafür hätte ich gern einen; und auch, dass dies genau in dem fall für die nutzung des begriffs Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung aus diesem grund erfolgte und nicht etwa weil der begriff so im gesetz genannt wurde.
und wenn der richter der meinung wäre "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" wäre absolut verständlich; warum erwähnt er dann diesen POV-Begriff 1-Euro-Job? Wollte der Richter etwa unterschwellig seine meinung zum thema kundtun? oder; das ist jetzt eine seeeehr gewagte these ich weiß aber: vielleicht hat der richter es gemacht damit es verständlich ist? Vermessen und völlig unbelegt ich weiß.
achso und ich glaube nicht, dass ich mit meiner so alleine stehe. Allerdings habe ich mir Lobbyarbeit gespart. aber du darfst bzgl allein nochmal gucken und natürlich auch wie das mit mehrheitsentscheidungen in der WP nochmal war ...Sicherlich Post 19:59, 13. Aug. 2008 (CEST)


@ Sicherlich und Zartonk, ich habe den Eindruck, dass sich Eure Diskussion etwas von der Sache entfernt und keine wirklich neuen Argumente hinzukommen. Zwar habe ich eine klare Position in der Frage, kann aber beide Seiten in ihrer Argumentation nachvollziehen. Es geht aber nicht um die Frage, welchen Begriff hier wer verwendet, sondern um die Frage, in welcher Form und unter welchem Lemma das Thema am besten in die Wikipedia passt. Wonach der Benutzer sucht, ist herzlich egal, denn bei einem Redirect kommt er so oder so ans Ziel. Die Überschrift des Artikels sollte aber ganz klar der Fachterminus sein und nicht die umgangssprachliche Alternative. Das hat auch etwas mit Seriosität zu tun; es hat eine ganz andere Qualität, wenn der Nutzer erfährt, dass die Arbeitsgelegenheit umgangssprachlich auch als 1-Euro-Job bezeichnet wird, als wenn er erfährt, dass einige Fachidioten den 1-Euro-Job auch als Arbeitsgelegenheit bezeichnen. Auch wenn es schwer fällt, versucht doch mal, dieses Begriffspaar emotionslos zu betrachten und denkt über mein Argument nach. Wollt Ihr Bildzeitungsniveau oder möchtet Ihr den Anspruch einer qualitativ hochwertigen Enzyklopädie hochhalten? --Kachelmann 21:22, 13. Aug. 2008 (CEST)

hmm; ganz emotionslos steht in den Wikipedia:Namenskonventionen: " Allgemein sollte der Name eines Artikels (das Lemma) so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist.". das sehe ich durch "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" absolut nicht gegeben. das Wort ist außerhalb der Gerichts- und Amtsstuben ungebräuchlich und selbst Urteile und ämter nennen ja 1-Euro-Job als begriff.
Die üblichkeit der verwendung Ein-Euro-Job lässt sich etwa durch das Wortschatzlexikon belegen.
Für unseriös halte ich den begriff auch nicht. Unter anderem verwenden den begriff ohne besonderen hinweis auf eine etwaige unseriösität des begriffs seriöse gerichte, die website des bundestags, das arbeitsamt, die tagesschau usw.
weiterhin verlangt der WP:OMAtest leichte verständlichkeit der artikel. Dies ist durch die verwendung des begriffs "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" nicht gegeben. Begrünung siehe oben; selbst die von Benutzer:Diskriminierung so ins rampenlicht gerückten gerichte sehen sich regelmäßig genötigt neben dem Gesetzessprech den Begriff Ein-Euro-Job zu verwenden damit verstanden wird worum es geht....Sicherlich Post 22:15, 13. Aug. 2008 (CEST)
achso @kachelmann, und die verständlichkeit des lemmas wirkt sich auch auf die verständlichkeit anderer artikel aus. denn erst der beginnende zug von Benutzer:Diskriminierung durch die Wikipedia wo er alle verständlichen Ein-Euro-Jobs in unverständliches behördensprech geändert hat bin ich hierhergekommen. ...Sicherlich Post 22:20, 13. Aug. 2008 (CEST)
Das ist eine unwahre Unterstellung. Ich habe nur einige Begriffe sprachlich verbessert, nicht alle. Ich habe sofort damit aufgehört, als Sicherlich mich darum gebeten hatte.-- Zartonk talk 13:35, 25. Aug. 2008 (CEST)
ist es unwahr? ich habe von einem beginnenden zug gesprochen und du sagst du hast aufgehört als ich dich ansprach. mit anderen worten du hättest weiter gemacht warst also wohl doch unterwegs das noch in anderen artikel zu ändern; sprich du warst auf einem zug ...Sicherlich Post 21:15, 25. Aug. 2008 (CEST)
wo ich es gerade sehe; unwahr? Wie ist denn dieser edit von heute zu werten? Lies doch auch mal Wikipedia:Redirect bevor du sowas tust. danke. Ich revertiere in der zwischenzeit mal ...Sicherlich Post 22:23, 25. Aug. 2008 (CEST)

Um auch einmal eine Bundestagsdrucksache zu zitieren, in Drs. 16/7257 nennen Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, sowie weitere Abgeordnete und die Fraktion DIE LINKE das einfach Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Es scheint also selbst für DIE LINKE nicht notwendig zu sein, einen Alternativbegriff zu verwenden. (http://64.233.183.104/search?q=cache:AiAU9SQ5SegJ:dip.bundestag.de/btd/16/072/1607257.pdf+was+ist+eine+%22Arbeitsgelegenheit+mit+Mehraufwandsentsch%C3%A4digung%22+gewerkschaft&hl=de&ct=clnk&cd=4&client=opera) -- Zartonk talk 18:04, 25. Aug. 2008 (CEST)

also bisher finden sich behörden und richter die den amtlichen begriff verwenden. alle andere nennen ihn in aller regel nur als randnotiz wenn überhaupt. Der Begriff ist etabliert, wird genutzt und ist allgemeinverständlich (siehe oben). jetzt jeden einzelnen Internetfund zu Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung einzeln aufzuführen und als erfolg zu feiern ist albern und um es bildlich zu machen; laß google kämpfen ...Sicherlich Post 21:13, 25. Aug. 2008 (CEST)

Das der Begriff im breiten Publikum etabliert ist, ändert nichts daran, dass er unsachlich und abwertend ist. Deshalb taugt er nur für eine Weiterleitung, nicht aber als Lemmaname. -- Zartonk talk 19:17, 28. Aug. 2008 (CEST)

abwertend ist bitte mit einer geeigneten Quelle belegen - die dann auch gleich noch erklärt warum richter, zeitschriften usw. alle durch die bank weg ungestraft abwerten. ...Sicherlich Post 19:44, 28. Aug. 2008 (CEST)
das das irreführend ist, habe ich gerade weiter unten mit mehr als einer Quelle belegt. Das diese Irreführungen abwertend sind, sollte sich von selbst ergeben, aber sobald ich wieder Zeit habe, werde ich auch das belegen. -- Zartonk talk 20:27, 28. Aug. 2008 (CEST)
danke, ich bin gespannt ...Sicherlich Post 20:35, 28. Aug. 2008 (CEST)
  • Berliner Zeitung: „ Eigentlich genau das, was die Bundesregierung mit den geringschätzig „Ein-Euro-Jobs" genannten Leistungen gemeint haben dürfte.“[abwertend 1]
  • Privatschule Halbroth: „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ – oder „Ein-Euro-Jobs“ wie sie im Volksmund geringschätzig genannt werden, wurden mit den Hartz-Reformen zu Beginn des Jahres 2005 eingeführt.“[abwertend 2]
  1. http://www.srz.de/profil/presse/pressespiegel/Ein_Euro_Jobs_contra_SRZ.pdf
  2. http://www.vortrieb-in-castrop.de/PCIIIFlyer.pdf

-- Zartonk talk 21:02, 28. Aug. 2008 (CEST)

sorry; aber dagegen stehen zahlreiche verwendungen von selbst von dir als reputabl angesehene quellen. ... eine zeitung und eine privatschule ist da doch wohl etwas schwach. da würde ich schon etwas handfestere quellen erwarten. das die berliner zeitung diesen bericht wohl auch selbst nicht so ganz ernst meint zeigt wohl auch diese abfrage und auch ein blick in das wohl hauseigene lexikon ...Sicherlich Post 21:10, 28. Aug. 2008 (CEST)
und weil es mir gerade ins auge fällt; ist dir in dem bericht der berliner zeitung von 2005 aufgefallen, dass der begriff "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" nichteinmal vorkommt? vielleicht habe ich ihn ja überlesen? ...Sicherlich Post 21:14, 28. Aug. 2008 (CEST)

Lass Google kämpfen - Irreführung

Die Trefferanzahl von Google als Maßstab zu nehmen führt nur zu irreführenden Ergebnissen.

Google ist kein Kriterien für eine Enzyklopädie mit wissenschaftlichem Anspruch. Googletrefferzahlen sind nicht vertrauenswürdig, da Google seine Treffergewichtung nicht offenbart.

Relevant sind vielmehr Autoritäten aus dem Fachgebiet. So hält beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Begriff 1-Euro–Job für irreführend[LGk 1]. Es benütz dazu im Grunde die gleiche Argumentation, wie ich. -- Zartonk talk 19:08, 28. Aug. 2008 (CEST)

  1. http://www.bmas.de/coremedia/generator/22084/foerderleistungen__zusatzjobs.html
"Relevant sind vielmehr Autoritäten aus dem Fachgebiet" - nein; ich erwähnte glaube ich mehrfach die WP:Namenskonventionen? ändere sie einfach um. sobald dort steht: " es sind stets die juristisch korrekten begriffe zu verwenden" ist alles gut. ...Sicherlich Post 19:46, 28. Aug. 2008 (CEST)

-Bearbeitungskonflikt-

Der Begriff ist irreführend. Und das ist eine weit verbreitete Meinung. So schreibt etwa

  • der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. unter dem Stichwort „1 €uro Jobs“: Die Bezeichnung „Job“ ist allerdings irreführend. Vielmehr handelt es sich hierbei um Arbeitsgelegenheiten, die ihre vertragliche Grundlage in der Eingliederungsvereinbarung des/r ALG II Empfängers/in haben und nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnis gleichzusetzen sind. [LGk 1]
  • Die auf Sozialhilfe- und ALG-II spezialisierte Tacheles (Selbsthilfeorganisation): „Eine Form dieser Leistungen sind Arbeitsgelegenheiten für zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten gegen Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 SGB II, öffentlich als "Ein-Euro-Jobs" bezeichnet. Das ist etwas irreführend, weil neben der Mehraufwandsentschädigung das Arbeitslosengeld II weiter gezahlt wird (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II).“[LGk 2]
  • Nochmal (diesmal Daniel Kreutz für) Tacheles: „Mit dem SGB II kommt noch eine Beschäftigungsform dazu (Anrede), die gar kein Arbeitsverhältnis ist – der so genannte „Ein-Euro-Job”. Dieser Begriff ist irreführend, und zwar sowohl wegen des einen Euro als auch – und vor allem – wegen des „Job”. “[LGk 3]
  • Theresa Schopper (Landesvorsitzende der bayerischen GRÜNEN): „Der Name „1-Euro-Job“ ist irreführend. Arbeitslose erhalten für diese Tätigkeiten durchaus mehr als einen Euro.“[LGk 4]
  • Markus Kurth, ebenfalls GRÜNER: „Unter dem Strich bringt ein Zusatzjob übrigens ein monatliches Einkommen von 800 bis 950 Euro (Regelsatz + Verdienst + Unterbringungskosten). Der Begriff Ein-Euro-Job ist daher irreführend“[LGk 5]
  • Die VEREINIGUNG LIBERALER KOMMUNALPOLITIKER (VLK) in Bayern e.V.: „Allerdings wird die finanzielle Dimension oft falsch dargestellt: Die Menschen arbeiten nicht für 1 Euro/Stunde, sondern für 345 Euro plus Alg2 für Familienangehörige plus Miete und Heizung plus 120 Euro aus der MAE-Maßnahme (MAE = Mehr-AufwandEntschädigung).“[LGk 6]
  • die R+V Versicherung: „Ein wenig irreführend ist der Name der "Ein-Euro-Job". Der Stundenlohn liegt nämlich nicht zwangsläufig bei einem Euro. Zwar ist die Höhe des Entgelts nicht gesetzlich geregelt, das Bundesministerium für Arbeit empfiehlt aber einen Stundenlohn von einem bis maximal zwei Euro. In der Praxis liegen diese Werte laut Expertenschätzungen derzeit zwischen 0,80 Euro und 1,60 Euro pro Stunde. “[LGk 7]
  • praktikum.info: „Der Begriff "1 Euro Job" ist insofern irreführend, da diese Tätigkeit eine Gegenleistung allgemein für die soziale Grundsicherung darstellt. Es handelt sich nicht um einen Job oder Arbeitsplatz. Die Entschädigung bei der Tätigkeit beträgt nicht ausschliesslich 1 Euro, sondern setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und ist fallabhängig.“[LGk 8]
  • Vereine aus Göttingen (Arbeitskreis Asyl Göttingen, decoder e.V., FrauenGesundheitsZentrum Göttingen, gemeinnützige Fördergesellschaft historisches Colloquioum e.V. (HC), Geschichtswerkstatt Göttingen, Jugendzentrumsinitiative Innenstadt e.V. , (Juzi), Kore e.V., Lesbentelefon e.V., Schraubzwinge e.V., Soziales Zentrum Göttingen, Theaterkeller): „Die Bezeichnung Job für die "Arbeitsgelegenheiten" ist mehr als irreführend. Es handelt sich keineswegs um reguläre Arbeitsplätze, sondern um völlig entrechtete und entgarantierte Zwangsdienste. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, es gibt keine tarifliche Entlohnung, kein Streikrecht, keinen Kündigungsschutz usw.“[LGk 9]
  1. http://vamv-bundesverband.de/PDFs/Stichwort1EuroJobs04.pdf
  2. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/zwanziger.html
  3. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Systemwechsel.html
  4. http://www.gruene-ml.de/kreisverband/upload/briefe/rundjanfeb05.pdf
  5. http://www2.markus-kurth.de/uploads/mythen_links.pdf
  6. http://www.metatag.de/webs/fdp/vlk/files/download/KLIB200503.pdf
  7. http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/partnerschaft_familie/recht_geld/5_eineurojobs.jsp
  8. http://www.praktikum.info/lexikon/22/1_Euro_Job.html
  9. http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eurogoett.html

-- Zartonk talk 19:56, 28. Aug. 2008 (CEST)

Und im Übrigen kannst Du nicht die WP:Namenskonventionen gegen WP:NPOV ausspielen. -- Zartonk talk 19:58, 28. Aug. 2008 (CEST)

der begriff verstößt nicht gegen NPOV. der begriff ist klar etabliert was eine kurze suche auf der seite der von dir genannten quellen zeigt (grad ist mein browser abgestürzt; daher gerade keine lust; aber probier es aus: nimm google und durchsuch mal die seiten nach "ein-euro-job" und vergleiche die treffer mit "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung"). sehr einfach sichtbar ist es bei praktikum.info; guck mal unter welchem lemma der text steht .oO ...Sicherlich Post 20:19, 28. Aug. 2008 (CEST) und ob der Arbeitskreis Asyl Göttingen wohl bei "völlig entrechtete und entgarantierte Zwangsdienste" den begriff Arbeitsgelegenheit akzeptiert ist wohl mehr als zu bezweifeln.Sicherlich Post 20:19, 28. Aug. 2008 (CEST) - Sicher nicht, aber das tut hier nichts zur Sache. -- Zartonk talk 21:06, 28. Aug. 2008 (CEST)
nachtrag: das Problem der begrifflichkeit gehört natürlich im artikel erläutert; wird es aber längst; mit verweis auf die "Autorität" die selber ständig von ein-euro-jobs spricht...Sicherlich Post 20:19, 28. Aug. 2008 (CEST)

Nein, das Problem ist ein Problem der Neutralität und Sachlichkeit. Der Lemmaname ist nicht neutral und sachlich. -- Zartonk talk 21:06, 28. Aug. 2008 (CEST)

also das problem der neutralität ist nach wie vor durch keine geeignete Quelle nachgewiesen. eher im gegenteil. auch deine behauptung von gaaaaanz am anfang bzgl. des etablierten begriffs Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ist wohl eher entkräftet ...Sicherlich Post 21:17, 28. Aug. 2008 (CEST)

von mir verschoben, da nachträglich meinen Beitrag verstümmelt. -- Zartonk talk 21:20, 28. Aug. 2008 (CEST)

natürlich gibt es auch autoriäten die das eine sagen, aber das andere tun: also "so genannte Ein-Euro-Jobs künftig keine Auswirkungen auf die Höhe..." - von "arbeitsgelegenheit ..." kein wort. und es gibt noch einige mehr dort ...für Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung sieht es ganz dunkel aus und auch das ja wohl nicht ganz korrekte Arbeitsgelegenheit ist es weniger als der ein-euro-job. also das berufen auf die autorität spricht dann wohl auch eher für den ein-euro-job ...Sicherlich Post 19:59, 28. Aug. 2008 (CEST)

Bezüglich der Autorität ist zu unterscheiden. Zum ersten stellt das BMAS fest, dass Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung der korrekte Begriff ist und "1-Euro-Job" nicht. Diese Feststellung wird nicht dadurch unwahr, dass die Autoriäts (die ja aus sehr vielen Sachbearbeitern besteht) andernorts mehrfach einen falschen Begriff gebraucht.

Zum anderen zeigt selbst der verstärkte Gebrauch einnes falschen Begriffs nicht, dass dieser richtig sei. Auch wenn viele Leute zu ihren Papiertaschentüchern "Tempo" sagen, sind es doch meistens keine.

Da inzwischen Kachelmann sich auf Diskussion:Arbeitslosengeld II ebenfalls positiv zur Verschiebung geäußert hat, sehe ich kaum mehr Gründe, das nicht in Angriff zu nehmen. -- Zartonk talk 17:18, 11. Okt. 2008 (CEST)

WP:WEB

Die Weblinks scheinen überarbeitungsbedürftig. Ich habe den GEW-Link (Keine weitere Einrichtung von Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigungs in Bildungseinrichtungen! – GEW Berlin) gelöscht, er ist nicht weiterführend und vertiefende, nicht das Feinste vom Feinen. -- Zartonk talk 18:49, 11. Okt. 2008 (CEST)

AGM

Obwohl ich mich seit 2004 mit dem Thema beschäftige, habe ich die Abkürzung AGM bislang nicht gehört. Zumindest die Bundesagentur für Arbeit und das IAB verwenden durchgängig die Abkürzung AGH für Arbeitsgelegenheit. Das hat auch einen tieferen Sinn, da es in der Praxis ja nicht nur die Variante mit der Mehraufwandsentschädigung gibt, sondern auch die sogenannte Entgeltvariante mit einer tariflichen Bezahlung. "AGH" wird somit als Oberbegriff verwendet und darunter in "AGH-MAE" sowie "AGH-Entgelt" differenziert. Ich schlage vor, dies wegen der logischeren Systematik und der durchgängigen Verwendung durch den Träger des Instruments auch im Artikel so zu halten. --Kachelmann 06:08, 16. Okt. 2008 (CEST)

Das klingt vernünftig. Gugl sieht das genauso. Allerdings macht es ab einer bestimmten Länge der "Abkürzung" keinen Sinn mehr, eine Abkürzung überhaupt zu benutzen. -- Zartonk talk 21:39, 16. Okt. 2008 (CEST)

30 Stunden Obergrenze laut Rechtssprechung ?

Im Artikel findet sich unter der Überschrift "Umfang der Mehraufwandsentschädigung" die Formulierung: "Nach der Rechtsprechung sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen über 30 Stunden pro Woche generell rechtswidrig.[26]"

Unter der genannten Fußnote steht: "siehe vorgenannte Urteile vom LSG Berlin-Brandenburg und SG Ulm a. a. O.". Damit ist offensichtlich die Fußnote 17 gemeint, dort steht: "siehe z. B. Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. September 2006 – L 14 B 518/06 AS ER". Ein Urteil des SG Ulm kommt auf der Seite nicht vor.

Nun habe ich das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg gelesen und kann darin nirgendwo finden, dass das Gericht Arbeitsgelegenheiten von mehr als 30 Stunden in der Woche für rechtswidrig hält.

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE060090922&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Der Hinweis zum SG Ulm führt auch nicht weiter, weil weder ein Datum noch ein Aktenzeichen angegeben ist.

Sind denn nun nach der Rechtssprechung Arbeitsgelgenheiten über 30 Stunden rechtswidrig - ja oder nein? Und wo kann man es nachlesen?

(Pardon, hier meine Signatur: Ilsebill 05:10, 12. Feb. 2009 (CET) )

Das Urteil des SG Ulm ist mittlerweile durch die Rechtssprechung des BSG überholt. Es gab einige Einzelentscheidungen unterer und mittlerer Instanz zu dem Thema. Tenor der halbwegs nachvollziehbaren Urteile war, dass einem EHB unter Berücksichtigung der Wegezeiten zur AGH noch ausreichend Zeit für Bewerbungen bleiben muss. Dies sahen einige Gerichte bereits bei einer Teilnahmedauer von 30 Stunden und einer Wegezeit von 45 Minuten nicht mehr als gegeben an. Das BSG hat jedoch klargestellt, dass eine Teilnahmedauer von 30 Stunden generell rechtmäßig ist (Urteil vom 17.12.2008, B 4 AS 60/07 R). Daher habe ich den Abschnitt angepasst.--Kachelmann 06:31, 12. Feb. 2009 (CET)
PS: In dem von Dir geprüften LSG-Urteil findet sich folgende Passage, aus der offenbar jemand die vorherige Aussage im Artikel herleiten wollte: "Der Senat verkennt im Übrigen nicht, dass in der Literatur verbreitet nur Arbeitsgelegenheiten mit einem zeitlichen Umfang von weniger als 20 Wochenstunden für zulässig gehalten werden (Niewald in Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, § 31 Rdnr. 21; Eicher in Spellbrink/Eicher, SGB II, § 16 Rdnr. 227). Angesichts des Umstandes, dass das Gesetz keine zeitliche Grenze vorgibt und die Leistungsträger in der Praxis regelmäßig von der Zulässigkeit einer Tätigkeit mit 30 Wochenstunden ausgehen (vgl. Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit/Zentralbereich SGB II), lässt sich daraus aber nicht die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Vermittlungsangebotes herleiten."--Kachelmann 06:36, 12. Feb. 2009 (CET)
Danke. (Auch für die bewundernswerte Reaktionsgeschwindigkeit)! Ilsebill 10:55, 12. Feb. 2009 (CET)

Die ganz überwiegende Anzahl der AGH hat bundesweit eine wöchentliche Stundenzahl von 20 bis 25, daher ist die Diskussion über 30+ Stunden reichlich theoretisch. [[--Bettenburg 15:40, 17. Feb. 2009 (CET)]]

Eingliederungsvereinbarung

Der Abschnitt zur Eingliederungsvereinbarung (derzeit ab Zeile 70) ist überdimensioniert, da er das Lemma nur mittelbar tangiert. Es genügt ein einziger Satz mit Verweis auf das eigenständige Lemma, wie z.B. "Die Teilnahme an einer AGH kann auch in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt werden." Die beiden maßgeblich beteiligten Autoren werden gebeten zu prüfen, ob sie ihre Ergänzungen dort unterbringen möchten, bevor der gesamte Absatz aus diesem Lemma verschwindet.--Kachelmann 06:06, 18. Feb. 2009 (CET)

Schuldknecht

Wikipedia-Artikel Schuldknecht, Englisch: Indentured Servant

"Article 4 of the United Nation's Universal Declaration of Human Rights (passed in 1948) declares such servitude as illegal. But, only national legislation can implement that illegality. In America, the Trafficking Victims Protection Act (TVPA) of 2000 extended servitude to cover Peonage as well as Involuntary Servitude."

Siehe auch Knechtschaft --78.51.0.239 07:32, 14. Apr. 2009 (CEST)

Die Behauptung, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung würden gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen, ist juristisch unhaltbar und führt nur in die Irre. --Gunilla 12:48, 14. Apr. 2009 (CEST)

Abschnitt Rechtsschutz

Erfolgt die Zuweisung durch einen einseitigen Verwaltungsakt (Bescheid), so kann durch Widerspruch nach § 68 die Überprüfung durch die Behörde abgefordert werden.

http://bundesrecht.juris.de/sgg/__68.html Liefert nur "weggefallen"

Es ist wohl §86 SGG gemeint!?

-- 92.116.227.100 14:56, 2. Aug. 2009 (CEST)

Das Widerspruchsverfahren ist in §§ 78 ff SGG geregelt. --Gunilla 16:10, 2. Aug. 2009 (CEST)

Kleinere Korrekturen

3.4. Sanktionen bei Verweigerung

  • Vor Erlass einer Sanktion muss ... eine ... Anhörung erfolgen sein, -> ohne "sein"
  • ... gegen das Übermaßverbot verstoßen und wäre deshalb rechtswidrig -> Punkt am Satzende

3.5. Rechtsschutz

  • Ist die Tätigkeit an sich für den Betreffenden nach dem Gesetz unzumutbar ... -> zwei Klammern im Satz geöffnet, nur eine geschlossen.

5.2.5. Anrechnungsfreies Zusatz-Einkommen

  • ... verglichen mit regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Niedriglohnsektor. -> Komma zw. Adjektive

danke, --90.186.29.14 12:17, 6. Sep. 2009 (CEST)

Neuere Literatur

Esther Schröder: Ein-Euro-Jobs zwischen Anspruch und Realität aus Sicht der Maßnahmeteilnehmer und -teilnehmerinnen: Arbeitsgelegenheiten und die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen, Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn 2009, ISBN 978-3-86872-183-6 (online verfügbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/06794.pdf) --62.117.21.30 12:01, 4. Dez. 2009 (CET)

WP:WEB

Die Weblinks erscheinen mir nicht als vom Feinsten und sind teilweise veraltet. Welche davon sollten wir behalten? --Was ist Diskriminierung? Was möchtest du loswerden? 11:31, 16. Feb. 2010 (CET)

Geld für "Arbeitgeber"

Für mich ist in dem Artikel nicht ganz ersichtlich, wo das Geld hingeht. Wenn man sich die Zahlen aus dem ersten Absatz bei "Anzahl und Struktur der geschaffenen Jobs" für das Jahr 2005 ansieht. Steht da: 1100.000.000 Euro für 5,7 Monate macht ca. 192.982.456 Euro pro Monat. Bei 604.000 1-Euro-Jober entfällt damit ca. 319 Euro pro Person. Wie kann das sein? Nur maximal 160 Euro werden angerechnet. Wo ist der Rest? (nicht signierter Beitrag von 217.232.28.217 (Diskussion | Beiträge) 12:15, 5. Mai 2010 (CEST))

Den "Arbeitgebern" wird teilweise eine so genannte Maßnahmekostenpauschale gewährt, etwa für Anleitungs- und Betreuungskosten, Sachkosten, Fahrkosten, Arbeitsbekleidung, Unfall- und Haftpflichtversicherung und so weiter. --Gunilla 21:21, 5. Mai 2010 (CEST)
Kann jemand die "Maßnahmekostenpauschale" im Artikel bitte erwähnen? (nicht signierter Beitrag von 217.232.25.106 (Diskussion) 14:40, 12. Mai 2010 (CEST))

Leistungspflicht bezüglich der Mehraufwandsentschädigung

Es fehlt ein Hinweis darauf, wer zur Leistung der Mehraufwandsentschädigung verpflichtet ist: Der Leistungsträger des Arbeitslosengeldes oder die Stelle, bei der die Arbeitsgelegenheit wahrgenommen wird? --Nautikos 19:22, 28. Mai 2010 (CEST)

Arbeitsangelegenheit per Verwaltungsanordnung

Arbeitsangelegenheiten werden von den ARGEN auch per Verwaltungsanordnungen bei Widerspruch deszugewiesen, dies stellt den Straftatbestand der Zwangsarbeit dar. Unter anderem werden auch Künstler gezwungen solche Stellen anzunehmen unter Androhung von Finanziellen Einbußen, obwohl Künstler eigentlich künstlerisch unterstützt werden sollen. Das ist eine Tatsache und dieser historische Rechtsbruch muss auch in der Wikipedia vermerkt sein. (nicht signierter Beitrag von 217.9.26.38 (Diskussion) 03:34, 22. Jul 2010 (CEST))

Die Arbeitgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung mag als Zwangsarbeit empfunden werden, weil eine Weigerung ja zu einer Sanktion führt. Strafbar ist das Behördenhandeln deshalb aber noch nicht. Auch ein Rechtsbruch liegt nicht ohne weiteres vor. Was die historische Dimension betrifft, so gab es in der deutschen Geschichte ganz andere Formen von Zwangsarbeit. Schließlich ist zu fragen, warum Künstler privilegiert behandelt werden sollten. --Gunilla 09:32, 22. Jul. 2010 (CEST)

Praktische Qualifizierung - Weiterbildung

Die Träger der Maßnahmen sind offenbar verpflichtet, Möglichkeiten zur Qualifizierung innerhalb des Zeitraums der Maßnahme anzubieten. Inwieweit die 'Kunden' (an der Maßnahme Teilnehmende) selbst wählen oder sogar fordern können, welche Kurse z.B. bei wem und wo durchgeführt werden, sollte noch behandelt werden.--Hja-1023 13:08, 15. Nov. 2010 (CET)

Gewinn für Trägergesellschaften

Trägergesellschaften, die oft als [Gemeinnützige GmbH] oder als [Eingetragener Verein] organisiert sind, können durch ihre Maßnahmen quasi auch verdienen, denn für jeden Teilnehmer wird eine Art Kopfgeld an die Träger gezahlt (angebl. rund 400-500€ / Monat der Maßnahmelaufzeit zur Finanzierung der Kosten für Raummiete, Ausstattung, EDV, andere laufende Kosten, evtl. auch Kleidung usw. (- habe leider keine offiziellen Belege zur Hand. - --Zweiffelloss 12:37, 16. Nov. 2010 (CET)). Bei einigen Hundert Teilnehmern kommen so pro Jahr erkleckliche Summen zusammen, die bei geschicktem Wirtschaften, quasi Gewinne abwerfen können (s.a. Treberhilfe Berlin).--Zweiffelloss 12:37, 16. Nov. 2010 (CET)

Abschnitt Sogenannter 1 Euro-Job

Was ist das denn für eine blöde Rechnung?? Genauso gut könnte man folgende Rechnung anstellen:

Bei einem Regelsatz von 359 € (Single), durchschnittlichen Kosten der Unterkunft von 200 €, einer AGH-MAE über 8 Arbeitstage zu zwei Stunden täglich und einer Entschädigung von einem Euro bekommt ein ALG II-Empfänger zusätzlich 16 Euro. Das ergibt eine Gesamtsumme von 575 € und ergebe damit einen Stundenlohn von 35,94 €. WOW!! --Lorenzo 16:26, 6. Jun. 2010 (CEST)

- Es sind i.d.R. 5 Arbeitstage mit 6 Stunden anzusetzen, und damit ergibt sich ein Stundenlohn von...?--Hja-1023 10:51, 15. Nov. 2010 (CET)

4,91 € ... toller Kommentar von Lorenzo (nicht signierter Beitrag von 92.228.82.131 (Diskussion) 15:21, 16. Feb. 2011 (CET))

1-Euro-Job

Hallo, Habe mit Entsetzen vernommen, daß 1-Euro-Jobber abgeschafft werden sollen. Das ist eine Katastrophe mit entsetzlichen Folgen. Unser Tierschutzverein kann nur mit Hilfe dieser 1-Euro-Jobber bestehen. Da wir nur Spendengelder bekommen, können wir nicht mal ansatzweise eine Festarbeitsstelle finanzieren. Und nur mit Hilfe der ehrenamtlichen ist das gar nicht zu machen, weil wir alle nicht mehr jung genug oder voll im Berufsleben integriert sind. Das ist für unsere Tiere eine fürchterliche Zukunft. Wer macht sowas, ohne die wirklichen Nutzer zu hinterfragen. U. Herker (nicht signierter Beitrag von 83.176.154.195 (Diskussion) 09:30, 30. Jan. 2011 (CET)) Fragt jemd die euro jobber ob sie als tierhelfer überhaupt arbeiten wollen? nein. zudem gibt es die euro jobber immer noch und es wird sie auch immer geben, nur dass es jedes jahr einen neuen namen für den sklavenhandel gibt. Arbeitsgelegenheit mit mehraufwandsentschädigung._< In einigen Gemeinden (wie auch bei uns in 39397Gröningen) gibt es +40 solcher en eurojobber- viele davon werden nciht einmal gefragt ob sie diese arbeit die teilweise sehr fraglich ist, machen wollen- sie werden einfach jahr für jahr verlängert.wo ist da bitte der zweck oder die chance für den 1. arbeitsmarkt? (nicht signierter Beitrag von 217.80.142.195 (Diskussion) 16:10, 17. Feb. 2011 (CET))

Schreibfehler: Mitten im Text steht § 16 SGB III. Es muss aber SGB II heißen.

Grüße aus Köln--80.135.30.37 15:04, 18. Feb. 2011 (CET)

MWE + Nebenjob Fehler

Es fehlt eine wichtige Ergänzung.

Die anrechnungsfreie Mehraufwandsentschädigung darf neben einem Nebeneinkommen (Freibetrag beispielsweise 160 Euro bei einem 400-Euro-Job) bestehen, ist jedoch real nicht möglich, da die Mehraufwandsentschädigung an Bedingungen geknüpft ist, die einen Nebenjob ausschließen. So z.b eine mindest Anwesenheitszeit von 30 Std., welche eine weitere Anwesenheit über 30 Std. bei einem Nebenjob nicht möglich macht. Damit hätte der Leistungsempfänger sogar zwei weitere Einkünfte neben der Grundsicherung, dies bedeutet ein kleines Nettoeinkommen von ca. 1000.- Euro verglichen mit regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Niedriglohnsektor. (nicht signierter Beitrag von 62.72.68.226 (Diskussion) 09:25, 28. Mär. 2011 (CEST))

Das stimmt so nicht. Erstens sind 30 Stunden/Woche nicht als Mindest-Anwesenheit vorgeschrieben, sondern stellen die Höchstgrenze im Regelfall dar. Zweitens kann man durchaus 30 Stunden in einer AGH arbeiten und 10 Stunden in einem Nebenjob. Drittens kann z.B. bei einem Ehepaar der eine Partner einen regulären Job und der andere Partner eine AGH ausüben. Die Kombination von AGH und Nebenjob ist also durchaus zulässig und realistisch. Dass sich aufgrund des damit erzielbaren Gesamteinkommens Personen auf Dauer "einrichten" ist eher unwahrscheinlich, da die Teilnahme an einer AGH im Regelfall auf 6 Monate beschränkt ist und sich mittlerweile auch die meisten Grundsicherungsträger (zumindest dort, wo die Arbeitsagentur das sagen hat) auch an diese Regel halten.--Kachelmann 06:43, 29. Mär. 2011 (CEST)

Abschnitt Arbeitsbedingungen

Ich bin nicht nicht ganz sicher, ob dies als Quelle zulässig ist, daher habe ich das nicht gleich übernommen: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/euro-jobs/11802-mehraufwandsentschaedigung-krankheitsfall.html -> Hier steht, dass auch bei Krankheit Recht auf Lohnfortzahlung sowie bezahlter Urlaubsanspruch zusteht (nicht signierter Beitrag von 80.150.147.226 (Diskussion) 08:29, 18. Mai 2011 (CEST))

Über die Qualität der Quelle kann man streiten, aber die Aussage an sich ist Quatsch. Die zitierte Rechtsauffassung aus dem Jahre 2005 ist durch einen einfachen Blick ins Gesetz widerlegt. Vielleicht war es dem Arbeitsrichter aber zu mühsam, in ein fachfremdes Gesetz zu schauen... Aktuell findet sich die Regelung in § 16d SGB II, aber die Vorschrift existiert abgesehen von der neuen Hausnummer schon von Beginn an. Zitat (Auszug): "...diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Leistungsberechtigte nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."--Kachelmann 16:21, 18. Mai 2011 (CEST)
Das stimmt nicht so ganz. Der Arbeitsrichter hat sehr wohl ins Gesetz geschaut. Als er seinen Artikel verfasste (wohl Ende 2004), gab es die Wörter: ...mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt ... noch nicht im SGB II. Diese wurden erst mit dem Gesetz über die Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl. I, Seite 1706, 1708) in die damalige Fassung des § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (jetzt § 16d SGB II) eingefügt. --Gunilla 21:14, 18. Mai 2011 (CEST)

toter link

der link http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/01_aktuell/ticker/2006/2006_05_22_bundesrechnungshof_hartziv.pdf führt ins Leere. (nicht signierter Beitrag von 93.104.0.152 (Diskussion) 15:08, 28. Apr. 2011 (CEST))

Abschnitt Rahmenbedingungen/Vorrausetzungen

"Sie sind in der Regel kaum bei gewinnorientierten Privatunternehmen angesiedelt. Möglich sind beispielsweise einfache Helferarbeiten im Kindergarten, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtinformation oder Stadtreinigung, in der Altenpflege und Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere.
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung sind neben dem öffentlichen Interesse und der Zusätzlichkeit
"

Arbeiten im Gartenbau, der Stadtreinigung sowie teilweise im Pflegebereich sind nicht zusätzlich! Hier liegt afaik eine grobe Falschinformation vor, s.z.B.

-> http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A06-Schaffung/Publikation/GA-SGB-2-NR-21-2009-07-14-Anlage.pdf S.6 f "A 1.2 Öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten"

-> http://www.arbeitslosengeld-2.de/2011/05/anspruch-auf-zahlung-bei-rechtswidrigem-ein-euro-job/

-> http://publik.verdi.de/2008/ausgabe_10/gesellschaft/politik/seite_10/A0

--Ahead 17:51, 12. Mai 2011 (CEST)

Betriebsrat

Es macht keinen Sinn, hier ständig über den Betriebsrat zu fabulieren. Entweder gibt es einen, dann ist es seine Aufgabe, sich auch um diese Arbeitnehmer zu kümmern, oder es gibt ihn nicht usw. Der Rest ist TF, da unbelegt. --GiordanoBruno (Diskussion) 08:07, 26. Feb. 2013 (CET)

Das ist aber nicht so wie bei regulären Vollzeitstellen, das wenn kein Betriebsrat existiert man dafür eventuell noch die Gewerkschaft hat. Deswegen befinden sich die MAE-Beschäftigten auch in einer sehr problematischen Situation, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen mal nicht nachkommt, wie eben z.B. beim Arbeitsschutz.
Ich finde das kann man ruhig mal etwas besser herausstreichen. --IrrtNie (Diskussion) 19:46, 2. Mär. 2013 (CET)
Nein, sollte man nicht. Die Gewerkschaft kümmert sich vor allem um die Einhaltung des Tarifvertrags. Du wirfst Sachen durcheinander --GiordanoBruno (Diskussion) 18:36, 4. Mär. 2013 (CET)
In der Gewerkschaft ist oft der erste Anlaufpunkt für Menschen die einen Betriebsrat gründen oder sonst welche Rechte durchsetzen wollen. Die ist keine Institution die nur für irgendetwas von Amts wegen zuständig ist.
Da MAE-Kräfte als Nicht-Arbeitnehmer tatsächlich aber weder für das eine noch andere rechtlich eintreten können, befinden sie sich auch in einer problematischen Situation. Das sollte man erwähnen dürfen.
Auf eine anstehende Betriebsratsgründung, die eine gewisse Geheimhaltung erfordert, wird von Arbeitgeberseite oft auch mit Repressalien und Kündigungsversuchen reagiert. Das ist doch naiv, hier einfach nur von einem "es gibt ihn oder nicht" auszugehen. Der Weg das es ihn nicht gibt, ist doch eben bei den MAE-Kräften das sie nicht als wahlberechtigte Arbeitnehmer zählen. --IrrtNie (Diskussion) 21:27, 10. Mär. 2013 (CET)
Warum schreibst du nicht über Themen, von denen du was verstehst? --GiordanoBruno (Diskussion) 22:44, 10. Mär. 2013 (CET)

Propaganda raffiniert gestaltet

abgefordert oder bessser eingefordert

Bisher so: "Erfolgt die Zuweisung durch einen einseitigen Verwaltungsakt (Bescheid), so kann nach § 78 ff SGG durch Widerspruch die Überprüfung durch die Behörde abgefordert werden."

Besser so? "Erfolgt die Zuweisung durch einen einseitigen Verwaltungsakt (Bescheid), so kann nach § 78 ff SGG durch Widerspruch die Überprüfung durch die Behörde eingefordert werden." --79.251.124.144 16:57, 10. Jan. 2013 (CET)

Irrefuehrung

Ein Euro Jobs sind nichts anderes als Subventionen durch den Staat auf Kosten des Steuerzahlers. ---80.74.227.132 (16:18, 25. Jan. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)