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Die Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung [1] ist eine Liste der geschützten Pflanzen und Tiere in Deutschland

Liste der nach BArtSchV geschützten Tiere [2]

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deutscher Name wissenschaftlicher Name Schutz Bemerkungen
Bayerische Kleinwühlmaus Microtus bavaricus streng und besonders
Kretische Gartenspitzmaus Crocidura suaveolens ariadne besonders

Streng geschützte Säugetiere

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Besonders geschützte Säugetiere

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1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Aves Vögel

Streng geschützte Vögel

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(Liste ist noch nicht vollständig)

Besonders geschützte Vögel

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- alle in Deutschland heimischen Vogelarten sind besonders geschützt - 

5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.

Kriechtiere (Reptilien)

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Reptilia Kriechtiere (Reptilien)

Streng geschützte Kriechtiere

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Besonders geschützte Kriechtiere

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3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Geschützte Lurche (Amphibien)

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Amphibia Lurche (Amphibien)

Besonders geschützte Lurche

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3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Geschützte Fische und Rundmäuler

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Pisces Fische und Cyclostomata Rundmäuler

Besonders geschützte Fische und Rundmäuler

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6) Nur Population des Mittelmeeres.

Geschützte Insekten

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Insecta Insekten

Schmetterlinge

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Lepidoptera Schmetterlinge (Falter/Schuppenflügler)

Streng geschützte Schmetterlinge
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Besonders geschützte Schmetterlinge
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9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Hautflügler

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Hymenoptera Hautflügler

Besonders geschützte Hautflügler
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Coleoptera Käfer

Streng geschützte Käfer
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Besonders geschützte Käfer
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3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Libellen

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Odonata Libellen

Streng geschützte Libellen
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Besonders geschützte Libellen
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3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Netzflügler

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Neuroptera Echte Netzflügler

Streng geschützte Netzflügler
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Besonders geschützte Echte Netzflügler
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9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Fangschrecken

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Mantodea Fangschrecken

Besonders geschützte Fangschrecken
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Springschrecken

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Ensifera Langfühlerschrecken und Caelifera Kurzfühlerschrecken

Streng geschützte Springschrecken
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Besonders geschützte Springschrecken
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Spinnentiere

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Arachnida Spinnentiere

Streng geschützte Spinnentiere

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Besonders geschützte Spinnentiere

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Crustacea Krebse

Streng geschützte Krebse

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Besonders geschützte Krebse

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6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Mollusca Weichtiere (Mollusken)

Streng geschützte Weichtiere

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Besonders geschützte Weichtiere

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6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Stachelhäuter

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Echinodermata Stachelhäuter

Streng geschützte Stachelhäuter

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Besonders geschützte Stachelhäute

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  • Asterina panceri 6)
  • Echinus esculentus 7) Essbarer Seeigel
  • Ophidiaster ophidianus 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Nesseltiere

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Cnidaria Nesseltiere

Besonders geschützte Nesseltiere

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  • Gerardia savaglia 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.

Schwämme

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Porifera Schwämme

Besonders geschützte Schwämme

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  • Apiysina cavernicola 6)
  • Asbestopluma hypogea 6)
  • Axinella polypioides 6)
  • Petrobiona massiliana 6)

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.
5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.
6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.
spp. – Die Abkürzung spp. (=species) dient der Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons.

Liste der nach BArtSchV geschützten Pflanzen

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Farnartige Pflanzen und Blütenpflanzen

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Pteridophyta Farnartige Pflanzen und Spermatophyta Blütenpflanzen

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
8) Nur wild lebende Populationen.

Bryophyta Moose

  • Hylocomium spp. 8) Hainmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Leucobryum spp. 8) Weißmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Sphagnum spp. 8) Torfmoose – alle heimischen Arten – besonders

8) Nur wild lebende Populationen.

Liste der nach BArtSchV geschützten Flechten und Pilze

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Flechten

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Lichenes Flechten

8) Nur wild lebende Populationen.

Fungi Pilze

7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.

  1. http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
  2. wisia Online-Suche geschützte Arten des Bundesamtes für Naturschutz